Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
258948.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
29.05.17, 12:00
Aktualisiert
28.11.17, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0717/WP17
öffentlich
35001-2010
29.05.2017
Dez. III / FB 61/200
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 und Änderung FNP
1980 - Campus West - im Stadtbezirk Aachen-Mitte
hier: Überarbeitung Masterplan
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
22.06.2017
06.07.2017
Planungsausschuss
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass der
Masterplan auf Grundlage der vorgestellten Anforderungen überarbeitet werden soll. Darüber hinaus
beschließt er, dass als nördliche Erschließung die Brücke nach Melaten (Variante D) weiterhin
zugrunde gelegt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung des entsprechenden
Planungsauftrages sicherzustellen und anschließend einen Planungsauftrag zu erteilen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt aus
verkehrlicher Sicht, dass der Masterplan auf Grundlage der vorgestellten Anforderungen überarbeitet
werden soll. Darüber hinaus beschließt er, dass als nördliche Erschließung die Brücke nach Melaten
(Variante D) weiterhin zugrunde gelegt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung des
entsprechenden Planungsauftrages sicherzustellen und anschließend einen Planungsauftrag zu
erteilen.
Vorlage FB 61/0717/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/7
Erläuterungen:
Das Bebauungsplanverfahren Campus West wurde am 19.03.2009 eingeleitet. Seit Dezember 2011
ruht das Bebauungsplanverfahren, da hinsichtlich entscheidender Fragestellungen im Projekt keine
Einigkeit unter den Beteiligten erzielt werden konnte. Außerdem behielt sich der BLB NRW eine
Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Projektes vor.
Seit September 2014 wurden auf Initiative der Campus GmbH zur Klärung der offenen Fragen
regelmäßige Workshoptermine durchgeführt, an denen die RWTH, der BLB NRW, die Campus
GmbH, das Planungsbüro RKW, das Büro BSV sowie die Stadt Aachen teilnahmen. Der
Planungsausschuss wurde am 19.11.2015 über die Ergebnisse informiert. Er beschloss, dass das
Bauleitplanverfahren - Campus West - auf der Grundlage der Erschließungsvariante D (Brücke nach
Melaten) weitergeführt wird (s. Vorlage FB 61/0293/WP17).
Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, dabei die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
Im Plangebiet soll die Realisierung von Wohnen ermöglicht werden.
Im Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Brücke Nord 1
(Fußgänger/ Radfahrer) ebenso wie für die mittlere Erschließungsstraße (neben ALDI) als
Option geschaffen werden.
Das Campus-Band soll in voller Breite als Verkehrsfläche festgesetzt werden.
Die städtebauliche Figur soll durch entsprechende Festsetzungen insbesondere der
Platzfugen gesichert werden.
Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, die verkehrlichen Auswirkungen auf die Bereiche Melaten,
Hörn, Laurensberg und Richterich zu untersuchen und die Ergebnisse dieser Untersuchungen in den
zuständigen Gremien vorzustellen.
In der Folge hat die Verwaltung geprüft, welche Schritte zur Umsetzung des Beschlusses und zur
Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens erforderlich sind.
1. Überarbeitung des Masterplans
Der letzte Stand des Masterplans, der dem Projekt Campus West zugrunde liegt, ist aus dem Jahr
2010. Inzwischen bestehen neue Anforderungen an die Planung, insbesondere an die Erschließung.
Es wird von Seiten der Campus GmbH vorausgesetzt, dass die einzelnen Cluster durch Sonder- bzw.
Schwertransporte angefahren werden können.
Um sicherzustellen, dass bei der Überarbeitung des Masterplans, die Anforderungen aller Beteiligten
berücksichtigt werden, wurden weitere Workshoptermine durchgeführt. Hier wurden verschiedene
Kriterien erarbeitet, die nachfolgend zusammengefasst aufgelistet und in der beiliegenden
Präsentation (Anlage 1) dargestellt sind. Unterstützend hatte das Büro RKW skizzenartig Ideen zur
Überarbeitung des Masterplans dargestellt, insbesondere zu den Themen Clusteraufteilung,
Grünstruktur und Parkhausstandorte (Anlage 2).
Geltungsbereich Bebauungsplan
Der Bereich des städtischen Grundstückes (Guter Hirte) wurde aus dem Geltungsbereich
herausgenommen, hineingenommen wurde die Brückenerschließung (Variante D) bis zum Anschluss
an den Seffenter Weg.
Vorlage FB 61/0717/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/7
Standortentwicklung / Clusterbildung
Ziel ist, dass der künftige Bebauungsplan eine möglichst hohe Flexibilität aufweist und die Baufelder je
nach Anforderungen aufgeteilt und durch private Erschließungsstraßen erschlossen werden können.
Es gibt Vorschläge für Nutzungszuweisungen, die aber erst konkretisiert werden können, wenn
Baurecht besteht.
Innovation Factory
Bei der Überarbeitung des Masterplans soll die Innovation Factory (Forschungseinrichtung) zugrunde
gelegt werden.
Ringlokschuppen
Es bestehen konkrete Entwicklungsabsichten. Ob und inwieweit diese ermöglicht werden können,
steht derzeit nicht fest. Eine bauliche Nutzung ist heute nur innerhalb des Bestandes der
denkmalgeschützten Bebauung möglich.
Die Erschließung dieses Bereiches ist abhängig von der Brückenkonstruktion. Über das
Gewerbegebiet Süsterfeld ist dauerhaft nur eine Fuß-/ Radweganbindung möglich. Allerdings ist
denkbar, den Ringlokschuppen selbst für Anlieferung und Stellplätze von dieser Seiten aus zu
erschließen, sofern durch bauliche Einbauten gesichert ist, dass es hierdurch keine
Fahrwegverbindung zum angrenzenden Campus geben wird.
Hochpunkte
Die Hochpunkte im Bereich der Cluster sollen entfallen, da es hierfür kein Nutzungskonzept gibt. Es
wird nur noch ein Hochpunkt im Bereich der Innovation-Factory (an der Bahn) vorgesehen mit einer
Höhe von mindestens 50 m und maximal 70 m.
Parkhäuser
Entlang der Bahn sollen mindestens zwei Parkhausstandorte vorgesehen werden. Im Bebauungsplan
soll hierfür eine Zone festgelegt werden, innerhalb derer die Parkhäuser errichtet werden können bzw.
zulässig sind.
Grünkonzept
Das bisherige Grünkonzept (Campusband, Platzfugen) soll überarbeitet werden. Als Adressbildung
soll an den jeweiligen Clustereingängen die Nebenerschließung aufgeweitet werden, um hier kleine
Parks anzulegen, die auch das Campusband gestalterisch einbeziehen.
Mittlere Anbindung
Im Bebauungsplan soll diese Verbindung als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden, zunächst
aber nur als Fuß-/ Radwegverbindung ausgebaut werden. Im Falle eines späteren Ausbaus als
Erschließungsstraße, ist aufgrund der erheblichen Steigung (8,4 %) eine aufwändige Rampenlösung
erforderlich. Die Realisierung dieser Verbindung ist nur möglich, wenn die erforderlichen
Grundstücksflächen erworben, sowie Ersatzflächen für entfallende Stellplätze der RWTH Aachen
bereitgestellt werden können (siehe auch weiter unten: Interimserschließung / Baustellenverkehre).
Vorlage FB 61/0717/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 3/7
Wegeverbindung Stellwerk
Die Wegeverbindung (Fuß- / Radweg) zwischen Republikplatz und Campusband soll sichergestellt
werden. Da diese vor dem Stellwerk über Bahngelände führt, ist mit der DB über die Umsetzung zu
verhandeln.
Um langfristig eine großzügigere Verbindung vom Campus zum Republikplatz bzw. zur Innenstadt zu
schaffen, soll das an das Stellwerk angrenzende Wohngebäude in den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes hineingenommen werden. Die überbaubaren Flächen dieses Gebäudes sollen
reduziert werden, so dass langfristig diese Verbindung geschaffen werden kann. Im weiteren
Verfahren ist zu prüfen, ob und wie dieses Ziel rechtssicher umgesetzt werden kann.
Fuß- / Radwegbrücke
Die Fuß-/ Radwegbrücke sollte laut Beschluss des Planungsausschusses vom 19.11.2015 optional
vorgesehen werden. Da ein Bau der Brücke sehr langfristig gesehen wird, soll im Bebauungsplan
berücksichtigt werden, dass ein späterer Anschluss dieser Brücke an die Verkehrsflächen
gewährleistet ist. Die Brückentrasse selbst soll nicht in den Geltungsbereich aufgenommen werden.
Campusband
Das Campusband wird in einer Breite von 26,0 m festgelegt. Außer einer Trasse für den
Individualverkehr wird auch eine eigene Trasse für den öffentlichen Nahverkehr vorgesehen. Diese
Trasse kann - zeitlich begrenzt - auch als Teststrecke für autonomes Fahren verwendet werden.
Interimserschließung / Baustellenverkehre
Bis zur Fertigstellung der nördlichen Anbindung (Brücke) ist das Plangebiet derzeit nur über die
Kühlwetterstraße erschlossen. Ein (zeitlich befristeter) Anschluss an das Gewerbegebiet Süsterfeld
soll aufgrund des engen Straßenraums und des dortigen Parkdrucks vermieden werden. Alternativ
wäre ein vorzeitiger Straßenausbau der mittleren Anbindung möglich. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit, eine Baustellenerschließung nur bis auf Höhe der Siedlung Süsterau herzustellen und
dort eine Wendeanlage vorzusehen. Ein Baustellenlogistikkonzept hat die Details und den
stufenweisen Ausbau zu ermitteln.
Wohnen
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob und in welchen Bereichen Wohnen planungsrechtlich zulässig
ist. Die Nutzung als Wissenschaftsareal hat in jedem Fall Vorrang vor einer Wohnnutzung.
Die o.g. Punkte sollen bei der Überarbeitung des Masterplans zugrunde gelegt werden.
2. Planung der Nordanbindung (Brücke)
In der Sitzung des Planungsausschusses am 19.11.2015 hatte die Verwaltung empfohlen, die
Variante D weiterzuverfolgen, da diese hinsichtlich der städtebaulichen Qualität, der Erreichbarkeit für
Sondertransporte und der Planungssicherheit überzeugt. Es sollte ein Konzept ausgearbeitet werden,
auch hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten.
Vorlage FB 61/0717/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 4/7
In der Vorlage vom 19.11.2015 war dargelegt worden, dass die Variante D (s. Anlage 3) sowohl den
Außenring als auch die Bahn überbrücken muss und deshalb mit entsprechend hohen Kosten zu
rechnen ist. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (BSV mit Thomas & Bökamp) waren verschiedene
konstruktive Möglichkeiten untersucht und die jeweiligen Kosten geschätzt worden. Die günstigste
Variante (Bogenbrücke + Damm + Einfeldträgerbrücke/ Rahmen) sieht Brutto-Kosten in Höhe von ca.
13 – 14 Mio. € vor. Eine Brückenvariante ohne die räumlich dominante Dammausbildung würde
Kosten in Höhe von ca. 20 Mio. € verursachen.
Aus Sicht der Verwaltung war zunächst zu prüfen, welche verkehrlichen Auswirkungen durch die
Brückenlösung entstehen. Mit dieser Untersuchung wurde das Büro BSV beauftragt (s. Anlage 4).
Im Ergebnis wird eine Verkehrsbelastung dieser Brückenverbindung mit 2100 KFZ/Werktag (mit
mittlerer Anbindung) bzw. 2800 KFZ/Werktag (ohne mittlere Anbindung) prognostiziert. Die Werte
liegen unter denen der Variante A mit 2700 bzw. 3100 KFZ/Werktag.
Im direkten Vergleich der beiden Varianten D und A sieht man zwar Entlastungen auf dem Außenring
und Seffenter Weg, aber auch zusätzliche Verkehre vor allem im Bereich Süsterfeldstraße,
Kühlwetterstraße und Roermonder Straße.
Weiterhin sollte eine möglichst hohe Sicherheit in Bezug auf die Kosten der Brücke erreicht werden,
da die Schätzung des Ing. Büros noch große Unsicherheiten aufweist. Ziel ist, dass ein
Planungsauftrag (LPH 1 – 3) erteilt werden soll, um hinsichtlich der Kosten und der Konstruktion
belastbare Ergebnisse zu erhalten. Die Beauftragung wird aufgrund der geschätzten Honorarhöhe in
jedem Fall eine europaweite Ausschreibung auslösen. Selbst ein reibungsloses EU-weites
Vergabeverfahren wird mindestens einen Zeitraum von 4 bis 5 Monaten beanspruchen.
Voraussichtlich wäre die Ausschreibung durch ein geeignetes Ing. Büro zu begleiten.
Die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel muss sichergestellt werden.
Zunächst wurden die Honorarkosten überschläglich ermittelt (ca. 650.000 €). In diesem
Zusammenhang wurde die Frage gestellt, ob aus Kostengründen auf eine Überbrückung des Tunnels
verzichtet und stattdessen ein Damm ausgebildet werden kann.
Hier war zu klären, ob der Tunnel Pariser Ring entsprechend belastet werden kann. Das Ing. Büro
Thomas & Bökamp wurde daraufhin mit einer Prüfung der Tunnelstatik beauftragt. Im Ergebnis stellte
das Ing. Büro fest, dass eine Dammlösung/ Anrampung über dem Tunnel nicht realisiert werden kann,
da die Lasten bei einer Dammlösung die Zugverkehrslasten in der Bestandsstatik um 360%
überschreiten.
Dies bedeutet, dass die oben beschriebene Lösung (Variante D) mit zwei Brücken weiterverfolgt
werden müsste.
Die Anforderung aus dem Beschluss vom 19.11.2015, die verkehrlichen Auswirkungen auf die
Bereiche Melaten, Hörn, Laurensberg und Richterich zu untersuchen, wird zu einem späteren
Zeitpunkt im Rahmen des Verkehrsgutachtens erfolgen.
Vorlage FB 61/0717/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 5/7
3. Kostenverteilung / Vertrag
Um die Finanzierung des Projektes sicherzustellen, war zunächst vorgesehen, mit dem BLB einen
städtebaulichen Vertrag zu schließen. Dieser sollte insbesondere folgende Punkte beinhalten:
die Stadt beteiligt sich mit 15 Mio. € an nicht durch Erschließungsbeiträge refinanzierten bzw.
refinanzierbaren Kosten für Erschließungsmaßnahmen für das Projekt Campus West,
die Stadt plant, baut und (vor-) finanziert die Erschließung einschließlich der nördlichen
Anbindung (Brücke),
der BLB beteiligt sich an der nördlichen Erschließung in Höhe der Kosten der Variante A (ca. 4
Mio. €),
der BLB übernimmt die Kosten der Bauleitplanung einschließlich aller Gutachten
sowie eine Vereinbarung zur Risikotragung im Falle von Kostensteigerungen.
Als Grundlage wurden sowohl die Erschließungskosten (öffentliche Verkehrs- und Grünflächen) als
auch die Erschließungsbeiträge durch die Verwaltung überschläglich ermittelt. Für alle öffentlichen
zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze kann die Stadt nach den Regelungen des
Baugesetzbuches Erschließungsbeiträge erheben und so 90 % der Ausgaben refinanzieren. Im
Bereich Campus West sind jedoch auch Verkehrsflächen geplant, für die keine Beiträge gefordert
werden können, z.B. anbaufreie Teile des Campusbandes, die erschließungsbeitragsrechtlich nicht
abrechenbare „Überbreite“ des 26 m breiten Campusbandes oder die Brücke. Es ist vorgesehen,
diese Maßnahmen aus der städtischen Kostenbeteiligung zu finanzieren.
In Bezug auf die Kosten der Brücken kann nur eine Entwurfsplanung (LPH 1 – 3) einschließlich einer
auf dieser Basis erfolgten Kostenberechnung sicherstellen, dass diese nicht nur technisch, sondern
auch wirtschaftlich realisierbar sind. Erst dann kann das Kostenrisiko eingeschätzt und eine
vertragliche Regelung gefunden werden.
Aus diesem Grund wurde bislang noch kein Vertragsentwurf erarbeitet. Stattdessen sollte Letter of
Intent (LOI) vereinbart werden, in dem sich beide Seiten bereit erklären, die Kosten wie oben
aufgeführt zu teilen. Aktuell wurde angekündigt, dass die Flächen des BLB´s im Plangebiet veräußert
werden sollen. Aufgrund der offenen Eigentumsfrage und der damit verbundenen Rechtsfrage eines
Vertrages zu Lasten Dritter wird derzeit auch der LOI seitens des BLB nicht weiterverfolgt.
4. Zeitplanung
Unter der Voraussetzung, dass die Überarbeitung des Masterplans am 22.06.2017 beschlossen wird,
kann diese anschließend vom Vorhabenträger beauftragt werden. Außerdem kann seitens der Stadt
Aachen die EU-weite Ausschreibung der Brückenplanung in die Wege geleitet werden. Hierzu müssen
aber vorab die entsprechenden Haushaltsmittel für die Planungskosten zur Verfügung gestellt werden.
Im Herbst 2017 kann dem Ausschuss der überarbeitete Masterplan vorgestellt werden. Nach
Beschluss ist auch eine öffentliche Vorstellung (Veranstaltung) vorgesehen.
Auf Basis des Masterplans sind anschließend die Fachplaner und Gutachter durch den
Vorhabenträger zu beauftragen.
Vorlage FB 61/0717/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 6/7
Zu diesem Zeitpunkt wird die Planung bzw. Kostenberechnung für die Nordanbindung (Brücke) noch
nicht vorliegen. Es wird deshalb vorgeschlagen, dass bei Beauftragung ggflls. eine Rückfallvariante
(A) zu betrachten ist.
Nach Vorliegen der Gutachten insbesondere des Verkehrsgutachtens ist die Straßenplanung zu
beauftragen (ab Februar 2018). Zu diesem Zeitpunkt wird das Ergebnis der Brückenplanung
voraussichtlich vorliegen und kann den politischen Gremien vorgestellt werden.
Nach Vorliegen der Straßenplanung kann der eigentliche Bebauungsplan erarbeitet werden (ab
August 2018). Schriftliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie die FNP-Änderung
können schon vorab vorbereitet werden.
Voraussetzung für den Offenlagebeschluss ist, dass alle für die Bauleitplanung erforderlichen
Unterlagen abgestimmt und fertiggestellt sind. Auf Grundlage der nun vollständig vorliegenden
Unterlagen kann der städtebauliche Vertrag vorbereitet werden. Vorbereitende Arbeiten sind
selbstverständlich zur Beschleunigung des Verfahrens im Vorfeld möglich.
Nach Offenlagebeschluss und Durchführung der Offenlage (ab November 2018) werden anschließend
die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Änderungen am Bebauungsplan sind grundsätzlich
noch möglich, evtl. erfordern sie eine erneute Offenlage.
Zum Satzungsbeschluss (Mai 2019) ist der städtebauliche Vertrag abzuschließen, der auch
Bedingungen für die Herstellung der Erschließung beinhalten wird, aber auch Regelungen z.B. für den
ökologischen Ausgleich.
Der hier aufgeführte Zeitrahmen ist eng kalkuliert und enthält daher noch erhebliche Risiken.
Anlage/n:
1.
Präsentation Anforderungen Masterplan
2.
Skizzen RKW
3.
Brückentrasse
4.
Verkehrsuntersuchung BSV
Vorlage FB 61/0717/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 7/7
Campus West
Zusammenfassung: Überarbeitung Masterplan
Stand: 15.5.2017
www.blb.nrw.de
www.aachen.de
Einblick
Campus West
Sachstand
Überarbeitung Masterplan (Übersicht der behandelten Themen)
Themen:
1. Geltungsbereich
2. Standortentwicklung/Vermarktungskon
zept
3. Clusterbildung ()
4. Innovation Factory
5. Ringlokschuppen
6. Cluster Schienenverkehr (W2/W3)
7. Hochpunkte
8. Parkhäuser(W2/W3)
9. Grünkonzept
10. Plätze
11. Mittlere Anbindung (W3)
12. Wegeverbindung Stellwerk (W3)
13. Campus Band/UMOLA(W3)
14. Brücke Nord-I (W3)
Seite 2
Städtebau
Campus West
Sachstand
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 923 (Stand: 11-2016)
Seite 3
Campus West
Sachstand
Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan (Stand: 10.4.2017)
Geltungsbereich Bebauungsplan
Der Bereich des städtischen Grundstückes
(Guter Hirte) wurde aus dem Geltungsbereich
herausgenommen, hineingenommen wurde
die Brückenerschließung (Variante D) bis zum
Anschluss an den Seffenter Weg.
Seite 4
Baufeldeinteilung für Forschungscluster 2/2
Aktuell favorisiert die Campus GmbH eine Clusterplanung mit
kleineren Baufeldern zugunsten einer größeren Clustervielfalt
Quelle: RKW
Standortentwicklung / Clusterbildung
Ziel ist, dass der künftige Bebauungsplan eine möglichst hohe Flexibilität
aufweist und die Baufelder je nach Anforderungen aufgeteilt und durch private
Erschließungsstraßen erschlossen werden können. Es gibt Vorschläge für
Nutzungszuweisungen, die aber erst konkretisiert werden können, wenn
Baurecht besteht.
RWTH Aachen Campus
öffentl. Erschließung
private Erschließung
DB-Kanal
Seite 5
Städtebau
Campus West
Sachstand
Planungsrestriktionen bei der Clusterbildung
Lage DB-Kanal
fixiert Straßenverlauf
Seite 6
Städtebau
Campus West
Sachstand
Clusterbildung/Vermarktung - Innovation Factory
Innovation Factory
Bei der Überarbeitung des Masterplans soll die
Innovation Factory zugrunde gelegt werden.
Seite 7
Städtebau
Campus West
Sachstand
Clusterbildung/Vermarktung – Ringlokschuppen (Denkmalschutz)
Ringlokschuppen
Die Erschließung dieses Bereiches ist abhängig von der
Brückenkonstruktion. Über das Gewerbegebiet Süsterfeld ist
langfristig nur eine Fuß-/ Radweganbindung möglich.
Es bestehen konkrete Entwicklungsabsichten (FiW). Ob und
inwieweit diese ermöglicht werden können, steht derzeit
nicht fest. Eine bauliche Nutzung ist heute nur innerhalb des
Bestandes der denkmalgeschützten Bebauung möglich.
Seite 8
Städtebau
Campus West
Sachstand
Hochpunkte
Hochpunkte
Die Hochpunkte im Bereich der Cluster sollen entfallen,
da es hierfür kein Nutzungskonzept gibt. Es wird nur
noch ein Hochpunkt im Bereich der Innovation-Factory
(an der Bahn)vorgesehen mit einer Höhe von
mindestens 50 m und maximal 70 m.
5
4
3
2
1
1
Seite 9
Städtebau
Campus West
Sachstand
Vorgabe der Stadt (09/2014):
Parkhäuser
Parkhäuser
Entlang der Bahn sollen zwei Parkhausstandorte vorgesehen werden.
Im Bebauungsplan soll hierfür eine Zone festgelegt werden, innerhalb
derer die Parkhäuser errichtet werden können bzw. zulässig sind.
Seite 10
Städtebau
Campus West
Sachstand
Grünkonzept (Masterplan 2011)
Grünkonzept
Das bisherige Grünkonzept
(Campusband, Platzfugen) soll
überarbeitet werden. Als Adressbildung
soll an den jeweiligen Clustereingängen
die Nebenerschließung aufgeweitet
werden, um hier kleine Parks anzulegen,
die auch das Campusband gestalterisch
einbeziehen.
Seite 11
Erschließung
Campus West
Sachstand
Mittlere Anbindung (Aldi)
Mittlere Anbindung (Aldi)
Im Bebauungsplan soll diese Verbindung als Verkehrsfläche festgesetzt werden,
zunächst aber nur als Fuß-/ Radwegverbindung ausgebaut werden. Im Falle eines
späteren Ausbaus als Erschließungsstraße, ist aufgrund der erheblichen Steigung
(8,4 %) eine aufwändige Rampenlösung erforderlich. Die Realisierung dieser
Verbindung ist nur möglich, wenn die erforderlichen Grundstücksflächen erworben
werden können (Aldi).
Seite 12
Erschließung
Campus West
Sachstand
Wegeverbindung Stellwerk
Wegeverbindung Stellwerk
Die Wegeverbindung (Fuß- / Radweg) zwischen Republikplatz und Campusband soll sichergestellt
werden. Da diese vor dem Stellwerk über Bahngelände führt, ist mit dem DB über die Umsetzung zu
verhandeln.
Um langfristig eine großzügigere Verbindung vom Campus zum Republikplatz bzw. zur Innenstadt zu
schaffen, soll das an das Stellwerk angrenzende Wohngebäude in den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes hineingenommen werden. Die überbaubaren Flächen dieses Gebäudes sollen
reduziert werden, so dass langfristig diese Verbindung geschaffen werden kann. Im weiteren
Verfahren ist zu prüfen, ob und wie dieses Ziel rechtssicher umgesetzt werden kann.
Seite 13
Erschließung
Campus West
Sachstand
Brücke Nord-I: Fuß-/Radwegeverbindung
Fuß- / Radwegbrücke
Die Fuß-/ Radwegbrücke sollte laut Beschluss des Planungsausschusses vom 19.11.2015 optional vorgesehen
werden. Da ein Bau der Brücke sehr langfristig gesehen wird, soll im Bebauungsplan berücksichtigt werden, dass
ein späterer Anschluss dieser Brücke an die Verkehrsflächen gewährleistet ist. Die Brückentrasse selbst soll nicht in
den Geltungsbereich aufgenommen werden.
Seite 14
Erschlie
ßung
Campus West
Sachstand
Campus Band / UMOLA
Campusband / Umola
Das Campusband wird in einer Breite von 26,0 m festgelegt.
Außer einer Trasse für den Individualverkehr wird auch eine
eigene Trasse für den öffentlichen Nahverkehr vorgesehen.
Diese Trasse kann - zeitlich begrenzt - auch als Teststrecke
für das Umola-Projekt (autonomes Fahren)verwendet
werden.
RWTH Aachen Campus
Seite 15
Seite 15
Erschließung
Campus West
Sachstand
Interimserschließung
X
Interimserschließung / Baustellenverkehre
Bis zur Fertigstellung der nördlichen
Anbindung (Brücke) ist das Plangebiet
derzeit nur über die Kühlwetterstraße
erschlossen. Ein (zeitlich befristeter)
Anschluss an das Gewerbegebiet
Süsterfeld soll aufgrund des engen
Straßenraums und des dortigen Parkdrucks
vermieden werden. Alternativ wäre ein
vorzeitiger Straßenausbau der mittleren
Anbindung möglich. Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit, eine
Baustellenerschließung nur bis auf Höhe
der Siedlung Süsterau herzustellen und dort
eine Wendeanlage vorzusehen.
Seite 16
Städtebau
Campus West
Sachstand
Clusterbildung/Vermarktung - Wohnen
Wohnen
Im weiteren Verfahren ist zu
prüfen, ob und in welchen
Bereichen Wohnen
planungsrechtlich zulässig ist.
Die Nutzung als
Wissenschaftsareal hat in
jedem Fall Vorrang vor einer
Wohnnutzung.
Prüfung der Wohnverträglichkeit, RKW 2010
Seite 17
23.05.2017
Überarbeitungspunkte Masterplan - Campus West RKW + 1
Baufeld Verschiebung
32m
26m
Baufeld NEU
Baufeld Alt
Verschiebung
Stichstraßen
23.05.2017
Überarbeitungspunkte Masterplan - Campus West RKW + 2
Baufeld Verschiebung
Alternativaufteilung
32m
26m
Baufeld Neu
M 1:7.500
Baufeld Alt
23.05.2017
Lage Kanal im 26m Campus
Kanal
Überarbeitungspunkte Masterplan - Campus West RKW + 3
23.05.2017
Überarbeitungspunkte Masterplan - Campus West RKW + 4
StichstraSSe Verbreiterung
2,5m
2,5m
2,5m
Stichstraßen
verbereitert
23.05.2017
Parkhaus
200m
200m
Parkhaus
Parkhaus
Alternative
Überarbeitungspunkte Masterplan - Campus West RKW + 5
23.05.2017
Grünplätze
Überwiegend Überwiegend Grüne Inseln
Grün
Stein
im Bürgersteig
Überarbeitungspunkte Masterplan - Campus West RKW + 6
23.05.2017
Grünplätze
Assoziationen
Überarbeitungspunkte Masterplan - Campus West RKW + 7
23.05.2017
ErschlieSSung
Fußläufige
Erschliesung
Privat
Fußläufige
Erschliesung
Öffentlich
Überarbeitungspunkte Masterplan - Campus West RKW + 8
Anlage 3
Quelle: Machbarkeitsuntersuchung Brückenverbindung zwischen RWTH
Aachen Campus West und Melaten, BSV / Thomas & Bökamp
BSV BÜRO FÜR STADT- UND VERKEHRSPLANUNG DR.-ING. REINHOLD BAIER GMBH
HANBRUCHER STRASSE 9
D-52064 AACHEN
TELEFON 0241 70550-0
TELEFAX 0241 70550-20
MAIL@BSV-PLANUNG.DE
WWW.BSV-PLANUNG.DE
UST-IDNR. DE 121 688 630
RWTH Aachen Campus West –
nördliche Verkehrsanbindung
Untersuchung Variante D
Kurzbericht
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Yvonne Reul
Aachen, im März 2017
N:\2017_17\170060_AC Verkehrsmodell
Campus\Texte\Berichte\170060_be_V10.doc
HRB 3329 AMTSGERICHT AACHEN
GESCHÄFTSFÜHRER: DR.-ING. REINHOLD BAIER DIPL.-ING. AXEL C. SPRINGSFELD DR.-ING. MICHAEL M. BAIER
BANKVERBINDUNG: IBAN: DE 16390500000016011116 BIC: AACSDE33
2
Inhaltsverzeichnis
1
Vorbemerkung
3
2
Analyse und Prognose-Nullfall
4
3
Nördliche Anbindungsvariante A
3.1 Nördliche Anbindungsvariante
Anbindung
3.2 Nördliche Anbindungsvariante
Anbindung
4
5
Nördliche Anbindungsvariante D
4.1 Nördliche Anbindungsvariante
Anbindung
4.2 Nördliche Anbindungsvariante
Anbindung
4
A
mit
mittlerer
A
ohne
mittlere
5
5
6
D
mit
mittlerer
D
ohne
mittlere
6
Gegenüberstellung Varianten A und D
RWTH Aachen Campus West – nördliche Verkehrsanbindung
Untersuchung Variante D
7
7
3
1
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit der jetzt wieder aufgenommenen Planung
des RWTH Aachen Campus West stellt sich erneut die Frage nach
einer Nordanbindung. Im Rahmen der Untersuchungen aus dem
Jahr 2009 wurde ein Makroskopisches Verkehrsmodell aufgebaut
und im Laufe der Jahre verschiedene Netzvarianten untersucht.
Für eine erste Abschätzung und zur besseren Vergleichbarkeit zu
den damaligen Anbindungsvarianten wurde nun eine weitere Planfall-Variante (Variante D) mit dem gleichen Verkehrsmodell untersucht.
Zum Vergleich der Werte werden zunächst der Analysefall, Prognose-Nullfall und die damalige Planfallvariante A noch einmal dargestellt1. Die Planfallvarianten sind jeweils unterteilt in eine mit
mittlerer Anbindung und eine ohne mittlere Anbindung an die Süsterfeldstraße (Höhe Aldi).
1
Verkehrsgutachten RWTH Aachen Campus West vom November 2011,
BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH,
im Auftrag des BLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung
Aachen, November 2011.
RWTH Aachen Campus West – nördliche Verkehrsanbindung
Untersuchung Variante D
4
2
Analyse und Prognose-Nullfall
3
Nördliche Anbindungsvariante A
Bei der nördlichen Anbindungsvariante A führt das Campusband
am Ringlokschuppen vorbei über den Pariser Ring und schließt
dann an den nördlichen Anschluss zum Toledoring/Pariser Ring
an.
RWTH Aachen Campus West – nördliche Verkehrsanbindung
Untersuchung Variante D
5
3.1
Nördliche Anbindungsvariante A mit mittlerer Anbindung
Die Kfz-Belastungszahlen ausgewählter Querschnitte für den
Werktag sind in obiger Tabelle zu finden. Das Streckenstück der
Nordanbindung der Variante A ist hier mit 2.700 Kfz/Werktag belastet.
3.2
Nördliche Anbindungsvariante A ohne mittlere Anbindung
Die Kfz-Belastungszahlen ausgewählter Querschnitte für den
Werktag sind in obiger Tabelle zu finden. Ohne den mittleren Anschluss an die Süsterfeldstraße ist das Streckenstück der Nordanbindung der Variante A hier mit 3.100 Kfz/Werktag belastet.
RWTH Aachen Campus West – nördliche Verkehrsanbindung
Untersuchung Variante D
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Nördliche Anbindungsvariante D
Bei der nördlichen Anbindungsvariante D führt das Campusband
am Ringlokschuppen vorbei über den Pariser Ring und schließt an
der Mathieustraße an. Somit gibt es eine direkte Brückenverbindung zwischen Campus West und dem Campus Melaten.
4.1
Nördliche Anbindungsvariante D mit mittlerer Anbindung
Die Kfz-Belastungszahlen ausgewählter Querschnitte für den
Werktag sind in obiger Tabelle zu finden. Das Streckenstück der
Nordanbindung der Variante D (Mathieustraße) ist hier mit
2.100 Kfz/Werktag belastet.
RWTH Aachen Campus West – nördliche Verkehrsanbindung
Untersuchung Variante D
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4.2
Nördliche Anbindungsvariante D ohne mittlere Anbindung
Die Kfz-Belastungszahlen ausgewählter Querschnitte für den
Werktag sind in obiger Tabelle zu finden. Ohne den mittleren Anschluss an die Süsterfeldstraße ist das Streckenstück der Nordanbindung
der
Variante
D
(Mathieustraße)
hier
mit
2.800 Kfz/Werktag belastet.
5
Gegenüberstellung Varianten A und D
Nachfolgend sind für ausgewählte Straßenquerschnitte die KfzBelastungen des Prognose-Nullfalls und der beiden Planfallvarianten der nördlichen Anbindung jeweils mit und ohne mittlere Anbindung an die Süsterfeldstraße aufgeführt.
RWTH Aachen Campus West – nördliche Verkehrsanbindung
Untersuchung Variante D
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Die Übersicht der Veränderungen zum Prognose-Nullfall zeigt im
Umfeld der Campusentwicklungen eine Mehrbelastung. Lediglich
die Variante D schafft eine Abminderung der Kfz-Belastungen auf
dem Seffenter Weg.
RWTH Aachen Campus West – nördliche Verkehrsanbindung
Untersuchung Variante D
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Im direkten Vergleich der beiden Planfallvarianten D und A sieht
man Entlastungen auf dem Außenring, Seffenter Weg und Pontwall, aber auch zusätzliche Verkehre auf der Kühlwetterstraße,
Roermonder Straße und Saarstraße bzw. Ludwigsallee.
RWTH Aachen Campus West – nördliche Verkehrsanbindung
Untersuchung Variante D