Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
256376.pdf
Größe
984 kB
Erstellt
02.05.17, 12:00
Aktualisiert
24.08.17, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0686/WP17
öffentlich
02.05.2017
Dez. III / FB 61/300
Eginhardstraße, Wiederherstellung nach STAWAG-Maßnahme
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.05.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Sie empfiehlt einen Planungsbeschluss auf Grundlage der vorliegenden Planungsvariante 1
zu fassen, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und eine Ausführungsplanung zu
erstellen.
Vorlage FB 61/0686/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 1/4
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Eginhardstraße werden sämtliche Abwasserleitungen durch die Stawag erneuert. Dabei wird zu
großen Teilen in die Straßen- und Gehwegoberflächen von Grundstückskante zu Grundstückskante
eingegriffen. Die Arbeiten der STAWAG werden Ende 2017 begonnen.
Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, die funktionalen Mängel, wie
z. B. die sehr schmalen Gehwege zu beseitigen. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den
Straßenraum (Parken, Spielen, Erschließen) und die äußeren Rahmenbedingungen (Fahrbahnbreite)
sind verträglich miteinander zu kombinieren, so dass die Funktion der Straße beibehalten wird und
eine Steigerung der Gestaltungsqualität erfolgt.
Um zeitliche Verzögerungen bei der Wiederherstellung des Straßenraums zu vermeiden, muss eine
Ausführungsplanung für den zukünftigen Ausbau kurzfristig vorliegen.
2. Heutige Situation
Die Eginhardstraße ist eine reine Wohnstraße. Sie schließt an die Passstraße, Normannenstraße und
Alkuinstraße an. Die Straße ist im Trennprinzip ausgebaut und als Tempo 30-Zone ausgewiesen.
Zudem ist sie von der Passstraße in Richtung Normannenstraße als Einbahnstraße ausgewiesen.
Lediglich der Straßenabschnitt zwischen Alkuinstraße und Eginhardstraße Hausnr. 2 ist im
Zweirichtungsverkehr befahrbar.
Der Fahrbahnquerschnitt liegt in der Regel zwischen 4,40 m und 5,00 m und ist somit sehr gering.
Zudem wird am Fahrbahnrad vor und hinter den privaten Grundstückzufahrten geparkt.
Im Abschnitt zwischen Passstraße und Eginhardstraße Nr. 1 wird ebenfalls am Fahrbahnrand geparkt.
Die verbleibende Restfahrbahnbreite in diesen Bereichen beträgt nur 2,20 m und ist zu eng für
vorbeifahrende Lkws, wie Müllfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge etc. Diese benötigen mind. 2,95 m
Restfahrbahn um an einem geparkten Fahrzeug vorbei fahren zu können. Demzufolge ist das Parken
gemäß StVO § 12, Absatz 1 „…an engen und unübersichtlichen Straßenstellen …“ unzulässig. Der
Begriff „enge Stelle“ ist gemäß der geltenden Rechtsprechung und den anerkannten Regeln der
Technik zu interpretieren. Fahrbahnbreiten und Sicherheitsabstände werden in der Richtlinie für die
Anlage von Stadtstraßen (RaSt 06) definiert. Sie spiegelt den Stand der Technik wieder und ist
einzuhalten. Auf Grund dieser Einschränkung werden in diesem Straßenabschnitt keine Parkplätze im
Bestand aufgenommen und in der Bilanz aufgeführt. Im tatsächlichen Betrieb finden hier dennoch
häufig Parkvorgänge statt.
Im Straßenraum der Eginhardstraße befinden sich rund 25 Parkplätze.
Die Gehwege entlang der Eginhardstraße sind ebenfalls sehr schmal, teilweise unter 1,00 m Breite, so
dass ein Überholen, nebeneinander Gehen oder das Befahren mit Rollstühlen und Kinderwagen nur
schwer oder gar nicht möglich ist.
Vorlage FB 61/0686/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 2/4
3. Planung
Variante 1
Die Planung sieht den Ausbau der Eginhardstraße als verkehrsberuhigten Bereich vor. Die
Fahrbahngasse ist 3,50 m breit, so dass die Erreichbarkeit durch Versorgungs- und
Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist.
Das Parken ist ausschließlich in den vorgegebenen Bereichen möglich. Durch die neue
Straßenaufteilung ist das Parken auch im Abschnitt zwischen Passstraße und Eginhardstraße 1 legal
möglich. Es können 32 Parkplätze im öffentlichen Raum vorgehalten werden.
Die Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge wurden, in Absprache mit der Feuerwehr, an den
notwendigen Stellen vorgesehen. Die Erschließung der nördlichen Eginhardstraße Hausnr. 3 bis 27
bzw. 26 bis 42 durch die Feuerwehr erfolgt über die Alkuinstraße, da die erforderliche Fläche für die
Schleppkurve der Feuerwehrfahrzeuge von der Passstraße kommend nicht ausreicht.
Im Straßenraum werden an den Eingängen zum verkehrsberuhigten Bereich und im Bereich der TKreuzung Baumfelder angelegt, die sowohl auf die veränderte Verkehrssituation und -geschwindigkeit
aufmerksam machen als auch den Straßenraum gliedern und gestalten. Insgesamt werden sechs
Baumfelder mit niedrig wachsenden Bäumen angelegt.
Variante 2
Bei der Variante 2 wurden dieselben Planungsprinzipien wie in Variante 1 vorgesehen. Lediglich die
Erschließung der nördlichen Eginhardstraße Hausnr. 3 bis 27 bzw. 26 bis 42 durch die Feuerwehr
erfolgt über die Passstraße. Infolge dessen können 27 Parkplätze im öffentlichen Raum vorgehalten
werden.
Zudem werden drei Baumfelder in den Eingangsbereichen und ein Baumfeld im Bereich der TKreuzung mit niedrig wachsenden Bäumen angelegt. Insgesamt werden vier Baumfelder mit niedrig
wachsenden Bäumen angelegt. Die Baumstandorte stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen
Leitungstrassen.
Baukosten
Die Baukosten bei der Variante 1 betragen nach überschlägiger Schätzung (150 €/m² Straßenumbau)
ca. 385.000 € zuzgl. ca. 30.000 € für die Baumfelder. Insgesamt ca. 415.000€.
Für die Variante 2 betragen die Baukosten überschlägig 385.000 € zuzgl. ca. 20.000 € für die
Baumfelder. Insgesamt ca. 405.000 €.
Da die STAWAG die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen
muss, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht, können die Straßenbaukosten zu 100 %
als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung betrachtet werden.
Vorlage FB 61/0686/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 3/4
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung favorisiert die Variante 1 und empfiehlt auf Grundlage der vorgestellten Planung
kurzfristig eine Bürgerinformation durchzuführen, so dass mit diesen Ergebnissen ein Ausbauplan
erstellt werden kann.
Anlage/n:
1.
Bestand, Lageplan
2.
Planung Variante 1, Lageplan
3.
Planung Variante 2, Lageplan
Vorlage FB 61/0686/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 4/4