Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
257433.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
11.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:42
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 2,5 MB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0703/WP17 öffentlich 11.05.2017 Dez. III / FB 61/200 Störfallbetriebe in Aachen hier: Ergebnis der Abstandsgutachten Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 22.06.2017 Planungsausschuss Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0703/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 1/3 Erläuterungen: In seiner Sitzung am 16. Juni 2016 hatte der Planungsausschuss folgenden Beschluss gefasst: „Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die zur Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der notwendigen Achtungsabstände für zwei Störfallbetriebe am Grünen Weg und am Prager Ring erforderlichen Haushaltsmittel zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Haushalt einzustellen.“ Zuvor hatte die Verwaltung erläutert, dass die Nachfrage bei einem Gutachter ergeben hatte, dass für beide Gutachten mit Kosten in Höhe von 15.000 bis 20.000 € zu rechnen sei. Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses war der Termin für die Haushaltsanmeldung für das Jahr 2017 bereits verstrichen. Ende 2016 konnte jedoch eine Beauftragung aus zu diesem Zeitpunkt noch nicht verausgabten Haushaltsmitteln erfolgen. Zudem hatten die Angebote deutlich niedrigere Kosten zum Ergebnis. Auftragnehmer war das Ingenieurbüro für Anlagensicherheit aus Neuss. Im April 2017 wurden die beiden Gutachten vorgelegt und von allen Beteiligten einschließlich der jeweiligen Störfallbeauftragten der betroffenen Firmen geprüft. Anschließend wurden sie der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde zur Verfügung gestellt, verbunden mit der Bitte, die Ergebnisse dem Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz weiterzuleiten zur Einstellung in das Informationssystem KABAS. Wie erwartet kamen beide Gutachten zum Ergebnis, dass der so genannte angemessene Abstand zu schützenswerten Nutzungen deutlichen geringer ist als der nach Störfallrecht einzuhaltende so genannte Achtungsabstand (laut KAS-18-Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit). Gasballons der Infrawest am Grünen Weg / Zusammenfassung des Gutachtens Es wurde zwei Szenarien für Gasfreisetzungen und Brände innerhalb des Betriebsbereichs betrachtet, um einen angemessenen Abstand zu schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft zu bestimmen. Hierbei wurde festgestellt, dass aufgrund der Strahlungswerte beim Brand einer Freistrahlflamme sich ein angemessener Abstand von >22 m ergab. Da jedoch allgemein der Konsens besteht, dass um einen so genannten Stör-fallbetrieb ein angemessener Abstand nicht kleiner als 50 m sein sollte und um einen zusätzlichen Sicherheits-puffer zu besitzen, wird in diesem Fall ein angemessener Abstand von 50 m von der Grundstücksgrenze (Betriebsbereich) vom Sachverständigen festgelegt. Flüssiggas- und Verteillager der Firma Caratgas am Grünen Weg / Zusammenfassung des Gutachtens Es wurde die Freisetzung von Propan aus einem 80 mm2 großen Leck und die hieraus resultierende maximale Zündreichweite und der maximale Explosionsdruck berechnet und damit ein angemessener Abstand von 68,5 m von der Freisetzungsstelle ermittelt. Wie die Einsichtnahme vor Ort und die Anlagendokumentation ergab ist ein Trümmerwurf bei der vorliegenden Anlage nicht zu erwarten. Vorlage FB 61/0703/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 2/3 Aus dem vom Gutachter ermittelten Abstand ergibt sich der im Luftbild dargestellte Radius um die potentielle Freisetzungsstelle: Fazit Im Bereich der Gasballons sind die Auswirkungen von einer so geringen räumlichen Relevanz, dass sie keinen Einfluss auf die Darstellung im Flächennutzungsplan haben. Dieser stellt für die Flächen jenseits der Bahnstrecke gemischte Bauflächen dar. Entsprechend könnte hier auch eine Wohnnutzung angesiedelt werden. Wie in der obigen Abbildung ersichtlich sind nur sehr geringe Teile des Gewerbegebietes Grüner Weg von den Auswirkungen eines potentiellen Störfalls betroffen, so dass Anfragen von z.B. sozialen und kirchlichen Einrichtungen, die in der Vergangenheit in einem wesentlich größeren Bereich abgelehnt werden mussten, in Zukunft (zumindest unter dem Aspekt des Störfallrechts) fast im gesamten Gewerbegebiet zugelassen werden könnten. Vorlage FB 61/0703/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 3/3