Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
257433.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
11.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0703/WP17
öffentlich
11.05.2017
Dez. III / FB 61/200
Störfallbetriebe in Aachen
hier: Ergebnis der Abstandsgutachten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
22.06.2017
Planungsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0703/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 16. Juni 2016 hatte der Planungsausschuss folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die zur Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der notwendigen Achtungsabstände
für zwei Störfallbetriebe am Grünen Weg und am Prager Ring erforderlichen Haushaltsmittel zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in den Haushalt einzustellen.“
Zuvor hatte die Verwaltung erläutert, dass die Nachfrage bei einem Gutachter ergeben hatte, dass für
beide Gutachten mit Kosten in Höhe von 15.000 bis 20.000 € zu rechnen sei.
Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses war der Termin für die Haushaltsanmeldung für das Jahr 2017
bereits verstrichen. Ende 2016 konnte jedoch eine Beauftragung aus zu diesem Zeitpunkt noch nicht
verausgabten Haushaltsmitteln erfolgen. Zudem hatten die Angebote deutlich niedrigere Kosten zum
Ergebnis. Auftragnehmer war das Ingenieurbüro für Anlagensicherheit aus Neuss.
Im April 2017 wurden die beiden Gutachten vorgelegt und von allen Beteiligten einschließlich der
jeweiligen Störfallbeauftragten der betroffenen Firmen geprüft. Anschließend wurden sie der
Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde zur Verfügung gestellt, verbunden mit
der Bitte, die Ergebnisse dem Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz weiterzuleiten
zur Einstellung in das Informationssystem KABAS.
Wie erwartet kamen beide Gutachten zum Ergebnis, dass der so genannte angemessene Abstand zu
schützenswerten Nutzungen deutlichen geringer ist als der nach Störfallrecht einzuhaltende so
genannte Achtungsabstand (laut KAS-18-Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).
Gasballons der Infrawest am Grünen Weg / Zusammenfassung des Gutachtens
Es wurde zwei Szenarien für Gasfreisetzungen und Brände innerhalb des Betriebsbereichs betrachtet,
um einen angemessenen Abstand zu schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft zu
bestimmen. Hierbei wurde festgestellt, dass aufgrund der Strahlungswerte beim Brand einer
Freistrahlflamme sich ein angemessener Abstand von >22 m ergab. Da jedoch allgemein der Konsens
besteht, dass um einen so genannten Stör-fallbetrieb ein angemessener Abstand nicht kleiner als 50
m sein sollte und um einen zusätzlichen Sicherheits-puffer zu besitzen, wird in diesem Fall ein
angemessener Abstand von 50 m von der Grundstücksgrenze (Betriebsbereich) vom
Sachverständigen festgelegt.
Flüssiggas- und Verteillager der Firma Caratgas am Grünen Weg / Zusammenfassung des
Gutachtens
Es wurde die Freisetzung von Propan aus einem 80 mm2 großen Leck und die hieraus resultierende
maximale Zündreichweite und der maximale Explosionsdruck berechnet und damit ein angemessener
Abstand von 68,5 m von der Freisetzungsstelle ermittelt. Wie die Einsichtnahme vor Ort und die
Anlagendokumentation ergab ist ein Trümmerwurf bei der vorliegenden Anlage nicht zu erwarten.
Vorlage FB 61/0703/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/3
Aus dem vom Gutachter ermittelten Abstand ergibt sich der im Luftbild dargestellte Radius um die
potentielle Freisetzungsstelle:
Fazit
Im Bereich der Gasballons sind die Auswirkungen von einer so geringen räumlichen Relevanz, dass
sie keinen Einfluss auf die Darstellung im Flächennutzungsplan haben. Dieser stellt für die Flächen
jenseits der Bahnstrecke gemischte Bauflächen dar. Entsprechend könnte hier auch eine
Wohnnutzung angesiedelt werden.
Wie in der obigen Abbildung ersichtlich sind nur sehr geringe Teile des Gewerbegebietes Grüner Weg
von den Auswirkungen eines potentiellen Störfalls betroffen, so dass Anfragen von z.B. sozialen und
kirchlichen Einrichtungen, die in der Vergangenheit in einem wesentlich größeren Bereich abgelehnt
werden mussten, in Zukunft (zumindest unter dem Aspekt des Störfallrechts) fast im gesamten
Gewerbegebiet zugelassen werden könnten.
Vorlage FB 61/0703/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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