Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
259353.pdf
Größe
23 MB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0374/WP17
öffentlich
31.05.2017
FB 45/400
Vorgesehene Aufstellungsbeschlüsse zum möglichen Standort der
Tennishalle des Tennisvereins TK Blau- Weiß
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
08.06.2017
Schulausschuss
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Absicht des Planungsausschusses Aufstellungsbeschlüsse für die
zwei Standorte Kornelimünsterweg/Waldfriedhof und Robert-Schumann-Straße/Siegelallee zum Bau
einer Tennishalle zu beschließen zur Kenntnis und bittet im weiteren Prüfverfahren um die
Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Schulsport am
Standort 'Robert-Schumann-Straße/Siegelallee'.
Vorlage FB 45/0374/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0374/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.05.2017 darum gebeten, dass die Absicht an
den beiden Standorten Kornelimünsterweg/Waldfriedhof und Robert-Schumann-Straße/Siegelallee
Aufstellungsbeschlüsse zum Bau einer Tennishalle des TK Blau-Weiß zu erwirken, zunächst dem
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnis gegeben wird. Auf der Fläche an der Robert-SchumannStraße/Siegelallee befindet sich derzeit ein Sportplatz, der auch für den Schulsport genutzt wird. Die
Prüfung der Auswirkungen auf den Schulsport erfolgt im Nachgang zum Aufstellungsbeschluss.
Anlage/n:
Vorlagen für den Planungsausschuss am 18.05.2017 (FB 61/0661/WP17 und
FB 61/0662/WP17)
Vorlage FB 45/0374/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 3/3
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0661/WP17
öffentlich
35047-2016
23.03.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Kornelimünsterweg / Waldfriedhof - zwischen
Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhof
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.05.2017
18.05.2017
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Errichtung einer Tennishalle
- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich
zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhof im Stadtbezirk AachenMitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Errichtung einer Tennishalle
- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich
zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhof im Stadtbezirk AachenMitte.
Vorlage FB 61/0661/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Heutige Situation
Das Plangebiet befindet sich direkt am Kornelimünsterweg am Rand des Bebauungszusammenhangs
gegenüber der Dr. Leo Löwenstein-Kaserne. Im östlichen Bereich grenzt das Grundstück an den
Waldfriedhof. In südlicher und westlicher Richtung ist das Grundstück von Wohnbebauung umgeben
(überwiegend freistehende Einfamilienhäuser).
Eigentümer des Grundstücks ist der Spielplatzverein des Aachener Turnvereins (ATV). Der ATV
besitzt Anteile an dem Spielplatzverein, jedoch keine Mehrheit. Auf dem Grundstück befindet sich
derzeit neben drei Tennisplätzen ein Vereinsgebäude mit angegliederter Turnhalle, die für Turn- und
Fitnesskurse genutzt wird. Der restliche Teil des Grundstücks ist Grünfläche mit Rasenflächen und
umfangreichem, teilweise sehr altem Baumbestand. Die Grünflächen machen insgesamt etwa 75 %
des gut 1,4 ha großen Grundstücks aus. Sie befinden sich überwiegend zwischen den Tennisplätzen
und der benachbarten Wohnbebauung und tragen somit zum Lärmschutz bei.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 908 A – Kornelimünsterweg /
Fuchserde -. Er ist seit dem 10.02.2011 rechtskräftig und hat primär das Ziel, die bestehende
Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern und die Nachverdichtung zu steuern. Er setzt für das
ATV-Grundstück „Private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Tennisplätze“ fest. Das vorhandene
Vereinsgebäude mit der Turnhalle ist mit einer überbaubaren Fläche planungsrechtlich gesichert.
Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan keine überbaubaren Flächen auf dem Grundstück vor.
Zahlreiche ortsbildprägende Bäume auf dem Grundstück sind im Plan zum Erhalt festgesetzt.
2.
Anlass der Planung
Der Bundesligist Tennisklub Blau-Weiß Aachen (TK BW) sucht nach dem Wegfall der Tennishalle
Schweizerhof dringend nach einem Standort für eine Tennishalle in Aachen für den gesamten
Trainingsbetrieb. Bereits seit einigen Jahren besteht eine Kooperation zwischen ATV und TK BW.
2016 trat der TK BW an den ATV heran mit der Anfrage, auf dessen Gelände eine VierfeldTennishalle (ca. 2.700 qm) zu errichten. Geplant ist, die Fläche der heutigen Tennisplätze vom ATV
anzukaufen und dort die Halle zu errichten. Daneben soll noch ein Erweiterungsbau von ca. 350 qm
und ein II-geschossiger Gastro- und Shop-Bereich zwischen der Halle und dem Vereinshaus
entstehen. Vorstand und Beirat des ATV haben dem Vorhaben zugestimmt. Durch die Einnahmen aus
dem Verkauf wäre der wirtschaftliche Fortbestand des Vereins auf lange Zeit gesichert.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Da die Errichtung einer Tennishalle mit der derzeitigen Festsetzung des Bebauungsplans
(Zweckbestimmung „Tennisplätze“) nicht zulässig wäre, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich. Die grundsätzliche Zielsetzung des Flächennutzungsplans, das Grundstück als
Grünfläche zu erhalten, soll dabei nicht aufgegeben werden. Denkbar ist daher nur die Festsetzung
einer planungsrechtlich unterordneten Tennishalle, wenn die umgebenden Grünflächen
planungsrechtlich gesichert werden.
Vorlage FB 61/0661/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 2/3
Planungsziele (Kurzfassung)
- Errichtung einer Tennishalle
- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen
4.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den
Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
A-Plan
Vorlage FB 61/0661/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 3/3
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0662/WP17
öffentlich
35028-2017
23.03.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee - zwischen
Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der
Schützenvereine
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.05.2017
18.05.2017
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen
-
Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sportund Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle
die Aufstellung des Bebauungsplanes –Robert-Schuman-Straße/Siegelallee- für den Planbereich
zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen
-
Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sportund Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle
die Aufstellung des Bebauungsplanes –Robert-Schuman-Straße/Siegelallee- für den Planbereich
zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zu beschließen.
Vorlage FB 61/0662/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet liegt in dem Dreieck zwischen der Robert-Schuman-Straße, der Siegelallee und den
Grundstücken der beiden Armbrustschützenvereine St. Sebastianus und Tell-Schützen. Die
unmittelbar an die Schützenvereinsgrundstücke anschließenden Flächen werden landwirtschaftlich
genutzt. Der zentrale Bereich ist mit einem Sportplatz (Ascheplatz), einem Umkleidegebäude und im
südöstlichen Teilbereich mit einem Bolzplatz belegt. Eine Verlagerung des Sportplatzes wird
diskutiert, so dass sich potentiell eine Nutzungsoption für eine andere Sportstätte ergibt. Der
Tennisverein Blau-Weiss benötigt nach dem Wegfall der Tennishalle Schweizerhof dringend eine
Tennishalle für den gesamten Trainingsbetrieb. Die ATG (Aachener Turn-Gemeinde e.V.) benötigt
ebenso dringend überdachte Trainingsmöglichkeiten für die Sprint- und technischen Disziplinen. Beide
Vereine können sich gemeinsam eine synergetische Nutzung einer Sporthalle an dem Standort
vorstellen, da dieser sehr zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Sportunterricht der nahegelegenen Schulen in das
Nutzungskonzept einzubinden. Darüber hinaus sollen die Restflächen des zur Verfügung stehenden
Terrains als Wohngebiet genutzt werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bestehende Gemengelage aus unterschiedlichen Nutzungen im
Umfeld und der Nutzung für eine multifunktionale Sporthalle in Einklang zu bringen. Die
Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen, insbesondere der Armbrustschützenvereine, der
Sportplatz- und der Bolzplatznutzung müssen ermittelt, koordiniert und deren Verträglichkeit mit den
geplanten Nutzungen geprüft und eine für alle Nutzungen befriedigende städtebauliche Lösung
gefunden werden. Insoweit besteht für die Umsetzung der Planungsziele ein Erfordernis zur
Aufstellung eines Bebauungsplans.
Planungsziele (Kurzfassung)
-
Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen
-
Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sportund Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den
Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
A-Plan
Vorlage FB 61/0662/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 2/2