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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
259353.pdf
Größe
23 MB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:45

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 45/0374/WP17 öffentlich 31.05.2017 FB 45/400 Vorgesehene Aufstellungsbeschlüsse zum möglichen Standort der Tennishalle des Tennisvereins TK Blau- Weiß Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 08.06.2017 Schulausschuss Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Absicht des Planungsausschusses Aufstellungsbeschlüsse für die zwei Standorte Kornelimünsterweg/Waldfriedhof und Robert-Schumann-Straße/Siegelallee zum Bau einer Tennishalle zu beschließen zur Kenntnis und bittet im weiteren Prüfverfahren um die Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Schulsport am Standort 'Robert-Schumann-Straße/Siegelallee'. Vorlage FB 45/0374/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.09.2017 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN X Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0374/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.09.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.05.2017 darum gebeten, dass die Absicht an den beiden Standorten Kornelimünsterweg/Waldfriedhof und Robert-Schumann-Straße/Siegelallee Aufstellungsbeschlüsse zum Bau einer Tennishalle des TK Blau-Weiß zu erwirken, zunächst dem Schul- und Sportausschuss zur Kenntnis gegeben wird. Auf der Fläche an der Robert-SchumannStraße/Siegelallee befindet sich derzeit ein Sportplatz, der auch für den Schulsport genutzt wird. Die Prüfung der Auswirkungen auf den Schulsport erfolgt im Nachgang zum Aufstellungsbeschluss. Anlage/n:  Vorlagen für den Planungsausschuss am 18.05.2017 (FB 61/0661/WP17 und FB 61/0662/WP17) Vorlage FB 45/0374/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.09.2017 Seite: 3/3 Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0661/WP17 öffentlich 35047-2016 23.03.2017 Dez. III / FB 61/200 Bebauungsplan - Kornelimünsterweg / Waldfriedhof - zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhof hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.05.2017 18.05.2017 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Errichtung einer Tennishalle - Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhof im Stadtbezirk AachenMitte zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Errichtung einer Tennishalle - Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhof im Stadtbezirk AachenMitte. Vorlage FB 61/0661/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.05.2017 Seite: 1/3 Erläuterungen: 1. Heutige Situation Das Plangebiet befindet sich direkt am Kornelimünsterweg am Rand des Bebauungszusammenhangs gegenüber der Dr. Leo Löwenstein-Kaserne. Im östlichen Bereich grenzt das Grundstück an den Waldfriedhof. In südlicher und westlicher Richtung ist das Grundstück von Wohnbebauung umgeben (überwiegend freistehende Einfamilienhäuser). Eigentümer des Grundstücks ist der Spielplatzverein des Aachener Turnvereins (ATV). Der ATV besitzt Anteile an dem Spielplatzverein, jedoch keine Mehrheit. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit neben drei Tennisplätzen ein Vereinsgebäude mit angegliederter Turnhalle, die für Turn- und Fitnesskurse genutzt wird. Der restliche Teil des Grundstücks ist Grünfläche mit Rasenflächen und umfangreichem, teilweise sehr altem Baumbestand. Die Grünflächen machen insgesamt etwa 75 % des gut 1,4 ha großen Grundstücks aus. Sie befinden sich überwiegend zwischen den Tennisplätzen und der benachbarten Wohnbebauung und tragen somit zum Lärmschutz bei. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 908 A – Kornelimünsterweg / Fuchserde -. Er ist seit dem 10.02.2011 rechtskräftig und hat primär das Ziel, die bestehende Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern und die Nachverdichtung zu steuern. Er setzt für das ATV-Grundstück „Private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Tennisplätze“ fest. Das vorhandene Vereinsgebäude mit der Turnhalle ist mit einer überbaubaren Fläche planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan keine überbaubaren Flächen auf dem Grundstück vor. Zahlreiche ortsbildprägende Bäume auf dem Grundstück sind im Plan zum Erhalt festgesetzt. 2. Anlass der Planung Der Bundesligist Tennisklub Blau-Weiß Aachen (TK BW) sucht nach dem Wegfall der Tennishalle Schweizerhof dringend nach einem Standort für eine Tennishalle in Aachen für den gesamten Trainingsbetrieb. Bereits seit einigen Jahren besteht eine Kooperation zwischen ATV und TK BW. 2016 trat der TK BW an den ATV heran mit der Anfrage, auf dessen Gelände eine VierfeldTennishalle (ca. 2.700 qm) zu errichten. Geplant ist, die Fläche der heutigen Tennisplätze vom ATV anzukaufen und dort die Halle zu errichten. Daneben soll noch ein Erweiterungsbau von ca. 350 qm und ein II-geschossiger Gastro- und Shop-Bereich zwischen der Halle und dem Vereinshaus entstehen. Vorstand und Beirat des ATV haben dem Vorhaben zugestimmt. Durch die Einnahmen aus dem Verkauf wäre der wirtschaftliche Fortbestand des Vereins auf lange Zeit gesichert. 3. Ziel und Zweck der Planung Da die Errichtung einer Tennishalle mit der derzeitigen Festsetzung des Bebauungsplans (Zweckbestimmung „Tennisplätze“) nicht zulässig wäre, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die grundsätzliche Zielsetzung des Flächennutzungsplans, das Grundstück als Grünfläche zu erhalten, soll dabei nicht aufgegeben werden. Denkbar ist daher nur die Festsetzung einer planungsrechtlich unterordneten Tennishalle, wenn die umgebenden Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden. Vorlage FB 61/0661/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.05.2017 Seite: 2/3 Planungsziele (Kurzfassung) - Errichtung einer Tennishalle - Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen 4. Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. A-Plan Vorlage FB 61/0661/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.05.2017 Seite: 3/3 Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0662/WP17 öffentlich 35028-2017 23.03.2017 Dez. III / FB 61/200 Bebauungsplan - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee - zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.05.2017 18.05.2017 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen - Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sportund Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle die Aufstellung des Bebauungsplanes –Robert-Schuman-Straße/Siegelallee- für den Planbereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen - Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sportund Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle die Aufstellung des Bebauungsplanes –Robert-Schuman-Straße/Siegelallee- für den Planbereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Vorlage FB 61/0662/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.05.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: 1. Ziel und Zweck der Planung Das Plangebiet liegt in dem Dreieck zwischen der Robert-Schuman-Straße, der Siegelallee und den Grundstücken der beiden Armbrustschützenvereine St. Sebastianus und Tell-Schützen. Die unmittelbar an die Schützenvereinsgrundstücke anschließenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Der zentrale Bereich ist mit einem Sportplatz (Ascheplatz), einem Umkleidegebäude und im südöstlichen Teilbereich mit einem Bolzplatz belegt. Eine Verlagerung des Sportplatzes wird diskutiert, so dass sich potentiell eine Nutzungsoption für eine andere Sportstätte ergibt. Der Tennisverein Blau-Weiss benötigt nach dem Wegfall der Tennishalle Schweizerhof dringend eine Tennishalle für den gesamten Trainingsbetrieb. Die ATG (Aachener Turn-Gemeinde e.V.) benötigt ebenso dringend überdachte Trainingsmöglichkeiten für die Sprint- und technischen Disziplinen. Beide Vereine können sich gemeinsam eine synergetische Nutzung einer Sporthalle an dem Standort vorstellen, da dieser sehr zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Sportunterricht der nahegelegenen Schulen in das Nutzungskonzept einzubinden. Darüber hinaus sollen die Restflächen des zur Verfügung stehenden Terrains als Wohngebiet genutzt werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bestehende Gemengelage aus unterschiedlichen Nutzungen im Umfeld und der Nutzung für eine multifunktionale Sporthalle in Einklang zu bringen. Die Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen, insbesondere der Armbrustschützenvereine, der Sportplatz- und der Bolzplatznutzung müssen ermittelt, koordiniert und deren Verträglichkeit mit den geplanten Nutzungen geprüft und eine für alle Nutzungen befriedigende städtebauliche Lösung gefunden werden. Insoweit besteht für die Umsetzung der Planungsziele ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Planungsziele (Kurzfassung) - Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen - Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sportund Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle 2. Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. A-Plan Vorlage FB 61/0662/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.05.2017 Seite: 2/2