Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
251059.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
16.03.17, 12:00
Aktualisiert
19.10.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 36/0163/WP17
öffentlich
16.03.2017
FB 36/10
Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW zur Finanzierung der
Verbraucherberatungsstelle Aachen für die Jahr 2018 bis 2020
(Energieberatung)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
25.04.2017
03.05.2017
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die
Weiterführung der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Aachen zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, dem Abschluss eines Vertrages mit der Verbraucherzentrale
NRW für die Jahre 2018 bis 2020 zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Weiterführung der
Energieberatung der Verbraucherzentrale in Aachen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt den
Oberbürgermeister einen Vertrage mit der Verbraucherzentrale NRW für die Jahre 2018 bis 2020
abzuschließen.
In Vertretung
(Grehling)
Stadtdirektorin
Vorlage FB 36/0163/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
47.500
47.500
142.500/a
142.500/a
0
0
230.000
230.000
690.000/a
690.000/a
0
0
0
0
0
0
0
0
-182.500
-182.500
-547.500/a
-547.500/a
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
g
Die Mittel stehen im PSP-Element 1-140301-900-3 (Förderung Verbraucher-/ Energieberatung) zur
Verfügung. Der o.a. Ansatz enthält die Mittel für die Fortführung der Mitfinanzierung der Allgemeinen
Verbraucherberatung, der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung und der Energieberatung.
Die durch die Stadt aufzubringenden Nettokosten für die Energieberatung betragen 10.000 €/a, die in
der aktuellen Finanzplanung des PSP-Elements berücksichtigt sind.
Vorlage FB 36/0163/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2017
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Erläuterungen:
Die Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW besteht in Aachen seit dem Jahr 1991
(ehemals: Umweltberatung). Sie bietet den Aachener Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes und
vielfältiges Beratungsangebot im Energiebereich rund um die Themen Energieverbrauch,
Haustechnik, Energieeinsparung, baulicher Wärmeschutz, Energiekosten, regenerative Energien,
Stromsparen etc. Die Energieberatung ergänzt damit sinnvoll sowohl die Energieberatung der
STAWAG als auch die Beratung durch altbau plus. Während altbau plus den Schwerpunkt im Bereich
der Sanierungsberatung setzt und sich auf die kostenlose Initialberatung konzentriert (Erstberatung),
bietet die Energieberatungsstelle der VZ eine unabhängige Energieberatung im klassischen Sinne an,
die zudem auf Wunsch kostenpflichtige Beratungen vor Ort durchführt.
Die enge Kooperation mit altbau plus verfolgt vor allem das Ziel, gegenseitige Synergien bei
Beratungsangeboten zu schaffen und zu nutzen. Ihre Unterbringung in den Räumlichkeiten der
Allgemeinen Verbraucherberatungsstelle und die dadurch mögliche Mitnutzung der vorhandenen
Infrastruktur sind ökonomisch sinnvoll. Sitz der Beratungsstellen ist der Aachen-Münchener-Platz an
der sogenannten „Energiemeile“, an der zudem „effeff“ angesiedelt ist. Hierbei handelt es sich um eine
gemeinsame Einrichtung regionaler Handwerksbetriebe sowie der Energieversorger EWV, Stadtwerke
Jülich und STAWAG, die den Bürgerinnen und Bürgern kostenpflichtig Handwerker- und
Planungsleistungen vermittelt.
Das Angebot der VZ, in Aachen eine Energieberatungsstelle zu betreiben, ist Teil eines NRW-weiten
Projekts, in dessen Rahmen landesweit insgesamt 27 Energieberatungsstellen betrieben werden
können. Die Finanzierung erfolgt zu ca 60 % aus Mitteln des Landes (unter Ausnutzung von EUMitteln aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung) bzw. aus eigenen Einnahmen durch
die Entgelte für die Energieberatung. Die anderen ca 40 % stammen aus den Kostenbeteiligungen der
Kommunen, in denen eine Energieberatung angeboten wird.
Die Kalkulation und die Berechnung der Kostenbeiträge erfolgt daher pauschal für alle
Beratungsstellen gemeinsam, d.h. die Personal-, Sach- und Gemeinkosten des gesamten Projektes
werden auf die einzelnen Beratungsstellen umgelegt. Hieraus ergibt sich für die Laufzeit des
abzuschließenden Vertrages ein kommunaler Kostenbeitrag in Höhe von 57.500 €/a. Das entspricht in
der Höhe exakt dem Beitrag, den die Stadt Aachen auch in den letzten Jahren als kommunalen
Kostenbeitrag für die Energieberatung der VZ jährlich gezahlt hat.
Nachrichtlich sei erwähnt, dass in den Gesamtkosten der Energieberatung auch ein Kostenbeitrag in
Höhe von knapp 10.000 € an die Allgemeine Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die
gemeinsame Nutzung der dortigen Infrastruktur enthalten ist.
Das Angebot der Energieberatung der VZ in Aachen ist vertragsmäßig derzeit noch bis zum Ende
des Jahres 2017 abgesichert. Zwischenzeitlich hat die VZ mit dem Land eine erneute Verlängerung
des Gesamtangebotes verhandelt. Im Ergebnis liegen nach Auskunft der VZ Förderzusagen für die
Jahre 2018 bis 2020 vor, unter anderem unter der Voraussetzung, dass auch die kommunalen
Beteiligungen sicher gestellt sind. Daher ist die VZ auch wieder an die Stadt Aachen herangetreten,
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Ausdruck vom: 30.05.2017
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um in einem neuerlichen Vertrag den Fortbestand der Energieberatung in Aachen über das Jahr 2017
hinaus bei entsprechender Kostenbeteiligung durch die Stadt zu vereinbaren.
In den vergangenen Jahren hat sich die STAWAG mit einem Betrag von 47.433 €/a am städtischen
Kostenanteil für die Energieberatung beteiligt. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung die Entscheidung
der Geschäftsleitung vor, wonach auch weiterhin –für weitere drei Jahre- eine Förderung in dieser
Höhe durch die STAWAG erfolgen wird.
Um -wie auch in der Vergangenheit- im Sinne der ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger eine
Fortführung der Energieberatung und ihrer Arbeit in Aachen sowie deren Zusammenarbeit mit altbau
plus zu gewährleisten, befürwortet die Verwaltung aufgrund dieser Bedeutung die Weiterführung der
Energieberatungsstelle in Aachen und empfiehlt, den neuerlichen Vertrag zwischen der
Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Aachen für die Jahre 2018 bis 2020 abzuschließen.
Die hierfür erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushaltsplan im Produkt 140301 (Förderung
Verbraucher- und Energieberatung) unter Kostenart 5318000 bis zum Ende des
Finanzplanungszeitraums (aktuell 2020) bereits vorsorglich eingeplant worden.
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