Daten
Kommune
Aachen
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258632.pdf
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460 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
30.05.17, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0371/WP17
öffentlich
15.05.2017
FB 45/300
1. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für
das Haushaltsjahr 2017 (01.01. - 31.03.2017)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.05.2017
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0371/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2017
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag*
26.940.300
26.940.300
80.988.800
80.988.800
0
0
58.481.300
58.481.300
177.617.800
177.617.800
0
0
0
0
0
0
0
0
-31.541.000
-31.541.000
-96.629.000
-96.629.000
0
0
Sachaufwand**
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
ner Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebe-
konsumtive
Personal-/
*
Ansatz 2018
ff.
2017
ner Ansatz
2018 ff.
- Euro
- Euro
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und
4-060301-916-5 SK 44820000
**
Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000,
4-060301-916-5 SK 53320000 und 53390000
Vorlage FB 45/0371/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im Rahmen des 1. Quartalsberichts 2017 greift die Fachverwaltung erstmalig im Bereich der Sozialen
Dienste des FB 45 auf die im Juli 2016 neu eingeführte Fachsoftware LoGo Data zurück.
Neben der aufwändigen Schulung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der im weiteren erfolgten
Eingabe aller laufenden Leistungen der Sozialen Dienste, erfolgt seit November 2016 die
Zahlbarmachung der Hilfen zur Erziehung ausschließlich über die Fachsoftware.
Die bis dahin als Berechnungsgrundlage dienende Budgetdatenbank wurde zum 31.12.2016 außer
Betrieb genommen.
Die neu eingeführte Software soll unter anderem ermöglichen, dass mit einem hohen Maß an
Genauigkeit Prognosen zur Finanzentwicklung erstellt werden können.
Mit fortschreitendem Aufbau der „Zahlungsdatenbank“ in den kommenden Monaten/Jahren werden
zunehmend noch genauere Prognosen für den Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe
erstellt werden können.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird FB 45 sich zweier Berechnungsgrundlagen aus der Fachsoftware
bedienen.
1. Die Vorbelastungssummen der sozialpädagogischen Fachkräfte werden dargestellt. Diese
Daten sind vergleichbar mit den Vorbelastungen der „alten“ Budgetdatenbank.
Analog dessen wird von einer prognostizierten Realisierungsquote von 91% ausgegangen.
2. Demgegenüber wird eine Hochrechnung der tatsächlichen Zahlungen der wirtschaftlichen
Jugendhilfe gestellt. Grundlage dieser Form der Berechnungen sind „Ist – Zahlungen“ von
vorangegangen Monaten, die mit bewilligten Leistungen für die Zukunft verglichen und
entsprechend angepasst werden.
Die nun vorliegende Prognose des I. Quartalsberichtes 2017 basiert auf „Echtzahlungen“ der Monate
November 2016 bis Februar 2017 in Gegenüberstellung der Vorbelastungen der sozialpädagogischen
Fachkräfte.
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zu erwarten, dass sich die Vorbelastungssumme im
zweiten Quartal 2017 weiter konkretisieren wird.
Die Verwaltung wird daher die Entwicklung und deren finanzielle Auswirkungen intensiv beobachten
und im zweiten Quartalsbericht 2017 weiter präzisieren.
2. Ausgabenentwicklung
Der Daten- und Erkenntnisstand zum 08.05.2017 weist für das Haushaltsjahr 2017 eine
Gesamtvormerkungssumme der sozialpädagogischen Fachkräfte von rd. 59,2 Mio. Euro auf.
Vorlage FB 45/0371/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2017
Seite: 3/5
Bei einer Realisierungsquote von 91 % kämen demnach rund 53,9 Mio. Euro zur Auszahlung.
Demgegenüber steht ein Gesamtansatz in 2017 von rund 58,5 Mio. Euro.
Die Reduzierung der Gesamtausgaben lässt sich nahezu ausschließlich auf die zu erwartenden
deutlich niedrigeren Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern erklären.
Erstmalig sind in Anlage 2 differenziert auf die einzelnen PSP-Elemente die Vormerkungen
dargestellt.
2.1 „Klassische“ Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Auf den „klassischen“ HzE-Bereich entfallen entsprechend der Prognose aus „Logo Data WiHi Modul“
rund 35,26 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 35,98 Mio. Euro gegenüberstehen.
Auf Seiten der sozialpädagogischen Fachkräfte sind rd. 41,7 Mio. Euro vorbelastet. Bei einer
Realisierungsquote von 91 % entspricht dies einer Realisierungssumme von rd. 37,9 Mio. Euro
2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/Ausländer
Auf den UMF/UMA-Bereich entfallen rd. 18,3 Mio. Euro incl. Krankenhilfekosten, dem Haushaltsmittel
in Höhe von 22,5 Mio. Euro gegenüber stehen.
Auf Seiten der sozialpädagogischen Fachkräfte sind rd. 17,5 Mio. Euro vorbelastet. Aus den
Erfahrungen des Jahres 2016 ist von einer nahezu 100 % Realisierungsquote auszugehen.
3. Fallzahlenentwicklung
3.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA)
In der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.03.2017 wurden bereits 3.168 (2016: 3204) Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.
Es kam zu 346 (2016: 506) absoluten Zugängen und zu 257 (2016: 464) absoluten Abgängen.
Zum 31.03.2017 wurden 2.911 (2016: 2.740) Hilfen zur Erziehung betreut.
Wie hieraus zu entnehmen ist, sind bis zum 31.03.2017 mehr Zugänge als Abgänge zu verzeichnen.
Auch die zum Stichtag betreuten Hilfen liegen um 171 Hilfen höher als im vergangenen Jahr.
3.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Wie bereits im 4. Quartalsbericht 2016 dargestellt, unterscheidet die Fachverwaltung im
Fallzahlenbereich weiterhin zwischen den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und den
unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Vorlage FB 45/0371/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2017
Seite: 4/5
Im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.03.2017 wurden insgesamt 485 unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge - UMF - und 237unbegleitete minderjährige Ausländer - UMA - betreut.
95 absolute Zugänge und 122 absolute Abgänge wurden insgesamt verzeichnet.
Zum 31.03.2017 wurden 463 UMF und 137 UMA begleitet.
4. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
Hier zeichnen sich die im 3. und 4. Quartalsbericht 2016 beschriebenen Entwicklungen deutlich ab.
5. Konsequenzen für die Jugendhilfe
Nach der extremen Inanspruchnahme der Sozialraumteams bedingt durch die Erst- und
Zweitaufnahme junger Flüchtlinge, aber auch der Familien mit Fluchtgeschichte zeichnet sich im
Weiteren eine neue Qualität in der Begleitung und Betreuung der jungen Menschen und deren
Familien ab.
Zu benennen sind
1. besonders sogenannte Multiproblemträger in Familien,
2. schwer traumatisierte Kinder und Jugendliche in Familien mit Fluchtgeschichte,
3. Eltern ohne eigene Orientierung und Erziehungskompetenz,
4. Großfamilien mit mehr als 5 Kindern,
5. Suizid gefährdete Elternteile
Die Jugendhilfe ist hier gefordert, adäquate Angebote der professionellen Begleitung und
Unterstützung bzw. zum Schutz der Kinder / Jugendlichen zu initiieren und weiter zu entwickeln.
Hierzu finden zurzeit entsprechende Fachgespräche mit den Leistungspartnern und dem
Landesjugendamt Köln statt.
Im 2. Quartalsbericht 2017 werden die Ergebnisse vorgestellt.
Für den Finanzbereich ist nach den Erfahrungen des Vorjahres und den Erkenntnissen für das
aktuelle Jahr davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf im Bereich der klassischen Hilfen zur
Erziehung für 2017 bestehen wird. Insbesondere deutliche Lohnsteigerungen für das Jahr 2017 in
Höhe von 2,35 % werden sich in diesem Jahr in einer Steigerung der Entgelte erneut bemerkbar
machen.
Auch hier erfolgt eine Konkretisierung im 2. Quartalsbericht 2017.
Anlage/n:
Anlage 1
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Anlage 2
Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF - I. Quartal 2017
Vorlage FB 45/0371/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.05.2017
Seite: 5/5
Anlage 2
Ausgaben HzE / Eingliederungshilfe
I. Quartal 2017
Ergebnisrechnung
PSP-Element
1-060301-900-6
Kostenart Bezeichnung
Soziale Leistungen an
natürliche Personen
53310000 außerhalb von Einrichtungen
Ansatz
Anlage 2
Stand:08.05.2017
Vormerkung Sozialarbeiter
Hochrechnung wirtschaftliche Jugendhilfe
verfügt
verfügbar
Finanzrechnung
gezahlt
verfügbar
2.483.100 €
3.976.602 €
2.142.044 €
615.677,31 €
1.867.423 €
1.235.668 €
1.247.432 €
24.428.900 €
24.422.498 €
25.531.100 €
5.060.034,65 €
19.368.865 €
15.059.500 €
9.369.400 €
9.069.300 €
13.305.583 €
7.591.600 €
2.785.177,34 €
6.284.123 €
4.306.594 €
4.762.706 €
Leistungen der Sozialhilfe an
natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen
1-060301-900-6
53320000 (inklusive Eingliederungshilfe)
1-060301-900-6
Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. junge Menschen und
53390000 ihre Familien
4-060301-916-5
Sonstige soziale Leistungen;
53320000 Hilfe f. UMF
4-060301-916-5
Sonstige soziale Leistungen;
53390000 Hilfe f. UMF
insgesamt:
21.500.000 €
16.534.965 €
17.300.273 €
3.637.150,88 €
bei 1-06030153320000
17.862.849 € enthalten
21.500.000 €
bei 1-06030153390000
588.936 € enthalten
1.000.000 €
1.000.000 €
1.000.000 €
1.000.000 €
411.064,50 €
58.481.300 €
59.239.649 €
53.565.016 €
12.509.100 €
45.972.200 €
20.601.762 €
37.879.538 €
enthält auch die Buchungen
im Rahmen der
Werteaufhellung für Aufwand
2016
OBM
FB 45/300.010
Stand: 08.05.2017