Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
258798.pdf
Größe
4,9 MB
Erstellt
24.05.17, 12:00
Aktualisiert
26.06.17, 19:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0714/WP17
öffentlich
24.05.2017
Dez. III / FB 61/300
Bewohnerparken
hier: Aufnahme der Bewohnerparkzone "Ost 1" in die
Prioritätenliste
Bürgerantrag vom 22.12.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.06.2017
06.07.2017
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Prioritätenliste für die in ihrer Zuständigkeit liegenden
Bereiche zu ergänzen:
„E“ (Elsa-Brändström-Straße)
„E 2“ (Normannenstraße)
„Erw. Ost 2“ (Blücherplatz)
„BU 2“ (Viehhofstraße)
„BU 3“ (Krugenofen)
„Kullen“ (Kullen)
„West 1“ (Hörn)
„M“ (Habsburgerallee)
„U“ (Körnerstraße)
„Erw. J1“ (Junkerstraße)
„Ost 1“ (Stolberger Straße)
„Erw. E“ (Soerser Weg)
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die
Prioritätenliste in folgender Reihenfolge zu ergänzen:
„E“ (Elsa-Brändström-Straße)
„E 2“ (Normannenstraße)
„Erw. Ost 2“ (Blücherplatz)
„BU 2“ (Viehhofstraße)
„BU 3“ (Krugenofen)
„Kullen“ (Kullen)
„West 1“ (Hörn)
Vorlage FB 61/0714/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2017
Seite: 1/4
„M“ (Habsburgerallee)
„U“ (Körnerstraße)
„Erw. J1“ (Junkerstraße)
„Ost 1“ (Stolberger Straße)
„Erw. E“ (Soerser Weg)
Vorlage FB 61/0714/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Anlass:
Durch die Einrichtung der Bewohnerparkzonen „Z“ und „V“ im letzten Jahr, kommt es zu
Verlagerungseffekten in den angrenzenden, gebührenfreien Gebieten. Besonders im Bereich der
geplanten Zone „Ost 1“ und dem Wohngebiet „Erzbergerallee, Forster Weg und Im Grüntal“. Den
Bewohnern stehen im unmittelbaren Wohnumfeld nur noch wenige Parkplätze zur Verfügung und
gleichzeitig steigen die Park-Such-Verkehre an.
Zur Einrichtung und Priorisierung einer Bewohnerparkzone liegt ein Bürgerantrag (siehe Anlage 1)
vor. Die Aufnahme der geplanten Bewohnerparkzone „Ost 1“ in die Prioritätenliste wurde durch das
Bürgerforum auf seiner Sitzung am 31.01.2017 unterstützt und zur weiteren Beratung an die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie den Mobilitätsausschuss verwiesen. Zudem hat die Verwaltung
den Prüfauftrag erhalten die geplante Zone „Ost 1“ weiter zu priorisieren.
Sachstand:
Um die Parkplatzchancen für Bewohner in den Wohnquartieren zu erhöhen, sollen die
Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet (siehe Anlage 2) in den kommenden Jahren sukzessiv
ausgeweitet werden (vgl. Verkehrsent-wicklungsplan „Vision Mobilität 2050“).
Der Mobilitätsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte haben in ihrer Sitzung am
19.08.2015 bzw. am 10.09.2015 folgende Reihenfolge zur Durchführung der Voruntersuchung und zur
Einrichtung der Bewohnerparkzonen festgelegt:
„E“ (Elsa-Brändström-Straße)
„Erw. E“ (Soerser Weg)
„E 2“ (Normannenstraße)
„Erw. Ost 2“ (Blücherplatz)
„BU 2“ (Viehhofstraße)
„BU 3“ (Krugenofen)
„Kullen“ (Kullen)
„West 1“ (Hörn)
„M“ (Habsburgerallee)
„U“ (Körnerstraße)
„Erw. J1“ (Junkerstraße)
Aufnahme der Zone „Ost 1“ in die Prioritätenliste:
Die Zone wurde als letztes in die weiteren Planungen der Bewohnerparkzonen aufgenommen. Sie ist
jedoch noch nicht in die Prioritätenliste aufgenommen worden. Auf der Sitzung des Bürger- und
Beschwerdeausschusses am 17.10.2000 wurde die Aufnahme der Zone das erste Mal behandelt und
zur weiteren Beratung an den Verkehrsmanagementausschuss und die Bezirksvertretung AachenMitte mit der Empfehlung, die Zone „Ost 1“ in die Prioritätenliste aufzunehmen, verwiesen. In der
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 20.12.2000 und des
Vorlage FB 61/0714/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2017
Seite: 3/4
Verkehrsmanagementausschusses am 25.01.2001 wurde der Beschlussentwurf der Verwaltung
abgelehnt.
Die Verwaltung empfiehlt erneut die Aufnahme der Zone „Ost 1“ in die Prioritätenliste, da es
besonders durch die Einrichtung der Bewohnerparkzonen im Frankenberger Viertel zu
Verlagerungseffekten in den angrenzenden, gebührenfreien Gebieten kommt. Die Zone „Ost 1“ soll an
die bestehende Liste angefügt werden.
Priorisierung:
Eine zeitliche Priorisierung der Zone „Ost 1“ gegenüber den bereits eingetragenen Zonen wird
seitens der Stadtverwaltung nicht gesehen, da auch in den schon aufgelisteten Bereichen (s.o.)
bereits heute eine große Parkplatznachfrage durch die Bewohner besteht. Der Wunsch nach weiteren,
zeitnah umzusetzenden Bewohnerparkzonen und die Anpassung des städtischen Parkraumkonzeptes
an die heutigen Rahmenbedingungen werden seitens verschiedener Antragsteller immer wieder
gefordert. Diesem Wunsch wird man jedoch bei der Betrachtung einer einzelnen Zone/ eines
einzelnen Bereiches nur zum Teil gerecht. Das Ziel muss eine ganzheitliche Betrachtung des
Stadtgebietes sein.
Die Voruntersuchung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „Erw. E“ hat keinen zwingend
Handlungsbedarf aufgezeigt. In der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 09.11.2016 und des
Mobilitätsausschusses am 03.11.2016 wurde beschlossen, dass nach Einrichtung der angrenzenden
Bewohnerparkzonen „E“ (Elsa-Brändström-Straße) und „E 2“ (Normannenstraße) der Bereich der
geplanten Zone „Erw E“ erneut geprüft werden soll.
Für 2017 ist in Abhängigkeit von der Beschlussfassung die Einrichtung der Zone „E“ und „E2“ sowie
„Erw. Ost 2“ vorgesehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass jedes Jahr eine weitere
Bewohnerparkzone geplant, durch die Gremien beschlossen und eingerichtet wird. Erweiterungen und
kleinere Zonen, wie z. B. „Erw Ost 2“ und „E2“ können zusätzlich innerhalb eines Jahres umgesetzt
werden, da die Kosten für die Voruntersuchungen und Anschaffung der Parkscheinautomaten im
Verglich zu einer „normal“ großen Zone nicht so hoch sind. Das Verfahren zur Einrichtung einer
Bewohnerparkzone ist standardisiert und sieht neben der Voruntersuchung auch die Beteiligung der
Bürger und die enge Zusammenarbeit mit den politischen Gremien vor.
Aktuell stehen planerisch die Voruntersuchungen für „BU2“ und „BU3“ sowie die Evaluation zu den
Parkzonen „N“, „V“ und “Erweiterung Z“ an. Für die Planung einer neuen Bewohnerparkzone im
Gillesbachtal und Aufnahme des Gebietes in die Prioritätenliste sind weitere Vorarbeiten notwendig.
Der Antrag wird in einer separaten Vorlage bearbeitet.
Anlage/n:
- Anlage 1: Bürgerantrag Zone „Ost 1“
- Anlage 2: Übersichtsplan Bewohnerparkzonen
Vorlage FB 61/0714/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2017
Seite: 4/4
Anlage 1
Aachen
Tel
22. Dezember 2016
An das
Bürgerforum der Stadt Aachen
z. Hdn
Herrn Gerd Dupont
Betr: Parkraumbewirtschaftung Ost 1 (Stolberger Strasse)
Sehr geehrter Herr Dupont,
von Herrn Blaeske (Stadtteilbüro Aachen-Nord) wurde ich an Sie als
Ansprechpartner bei der Stadt Aachen verwiesen.
Auch im Bereich Eifelstraße/Stolberger Straße sind wir von der
Parkraumbewirtschaftung, die neuerdings in den benachbarten Zonen V
und Ost 2 eingeführt wurde, stark betroffen.
Wie leicht vorstellbar ist, herrscht nun in den Straßen im Zwischenbereich,
der wahrscheinlich mit Ost 1 betitelt wird und in dem wir wohnen, ein
unerträglicher Verdrängungsdruck.
Seit 10 Jahren schon und jetzt noch verstärkt ist zu beobachten, dass 7,5
t Laster und Firmenfahrzeuge im Bereich Eifelstraße – Gneisenaustraße
abgestellt werden, und PKWs häufig über Wochen und Monate nicht
bewegt werden. Ein blauer PKW steht seit Juli 2016 unbewegt an seinem
Platz vor unserem Haus. Die angesprochenen Aufsichtführenden des
Ordnungsamtes zucken mit den Schultern und weisen uns auf die
zulässigen Zeiträume hin. Dem Anschein nach dient unsere Straße oft als
Abstellfläche für Autowerkstätten im Umfeld.
Dies ist ein Grund für den Parkdruck hier.
Zweitens ist seit jeher zu beobachten, dass Verlagerungseffekte durch das
Amts- und Landgericht, die Schwimmhalle Ost sowie den Bahnhof Rothe
Erde und die Autobahnauffahrt Europaplatz entstehen.
Wenn wir als Bürger heutzutage die Innenstadt aufsuchen, so überlegen
wir im Vorfeld, wie man dorthin gelangt und wenn man mit dem PKW
fährt, wo man diesen parken will. Dies kann man selten kostenlos tun.
Warum soll es in den innerstädtischen Randbezirken, zu dem wir uns
zählen, möglich sein, dass z.B. Berufspendler aus der Städteregion ihre
PKWs vor unserer Tür parken, um dann in den Innenstadtbereich zu
fahren?
In einer solchen unterprivilegierten Randlage befinden wir uns.
Die Antworten, die in dem Schreiben des FB Stadtentwicklung und
Verkehrsanlagen vom 14. 10.2016 an Frau Sophia von den Driesch
gegeben werden, sind unbefriedigend und können wir nicht hinnehmen.
Aus diesem Antwortschreiben gehen 3 – äußerst wichtige Fakten NICHT hervor:
•
•
•
warum wurde „Ost 1“ an die letzte Stelle gesetzt?
wie lange dauern die einzelnen Umsetzungszeiträume?
was bedeutet „Abhängigkeit von personellen und finanziellen
Ressourcen“?
Falls wir hierbei als Anwohner durch Fotos, Umfragen o.ä. die
Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit unserer Anliegen verdeutlichen
können, unterstützen wir gerne die Aufsichtspersonen des
Ordnungsamtes, die laut eigener Aussage für den ruhenden Verkehr
zuständig sind.
Wir beantragen unser Anliegen in der nächsten Sitzung des
Bürgerforums zu behandeln, mit dem Ziel, die
Parkraumbewirtschaftung für Ost 1 vorrangig umzusetzen:
Unterzeichner:
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P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_A-Z\Pläne\17-01-10 Übersicht Bewohnerparkzonen 2017
Januar 2017