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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
258195.pdf
Größe
5,1 MB
Erstellt
22.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:43
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0709/WP17 öffentlich 22.05.2017 Dez. III / FB 61/200 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 - Trierer Straße hier: Aufhebungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 28.06.2017 07.09.2017 B-1 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand. Vorlage FB 61/0709/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: 1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass) Der Aufstellungsbeschluss A 97 im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, wurde 1988 aufgestellt, mit dem Ziel Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. In den letzten Jahren gab es neben der Anfrage nach Spielhallen immer häufiger Anfragen nach Wettbüros und ein Wettbüro wurde bereits ohne Genehmigung eingerichtet. Da der Aufstellungsbeschluss bereits vor 19 Jahren gefasst wurde und sich nicht auf Wettbüros, sondern hauptsächlich auf Spielhallen bezieht, soll der Aufstellungsbeschluss A 97 aufgehoben werden. Parallel dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Planbereich gefasst werden, mit dem Ziel Vergnügungsstätten - insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen. 2. Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 bauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild Vorlage FB 61/0709/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 2/2