Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
258195.pdf
Größe
5,1 MB
Erstellt
22.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0709/WP17
öffentlich
22.05.2017
Dez. III / FB 61/200
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 - Trierer Straße hier: Aufhebungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.06.2017
07.09.2017
B-1
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer
Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im
Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen
Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand.
Vorlage FB 61/0709/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Der Aufstellungsbeschluss A 97 im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und
Freunder Landstraße, wurde 1988 aufgestellt, mit dem Ziel Vergnügungsstätten im Allgemeinen und
speziell Spielhallen zu verhindern. In den letzten Jahren gab es neben der Anfrage nach Spielhallen
immer häufiger Anfragen nach Wettbüros und ein Wettbüro wurde bereits ohne Genehmigung
eingerichtet.
Da der Aufstellungsbeschluss bereits vor 19 Jahren gefasst wurde und sich nicht auf Wettbüros,
sondern hauptsächlich auf Spielhallen bezieht, soll der Aufstellungsbeschluss A 97 aufgehoben
werden. Parallel dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Planbereich gefasst werden, mit
dem Ziel Vergnügungsstätten - insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen.
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 bauGB die
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße,
zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0709/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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