Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
258472.pdf
Größe
357 kB
Erstellt
23.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0711/WP17
öffentlich
23.05.2017
Dez. III / FB 61/300
Kombinierter Rad-/Gehweg L259 (Forsterheider Straße);
Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.06.2017
B6
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, die Anlage eines kombinierten Rad-/Gehweges auf der Forsterheider Straße aus
wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0711/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2017
Seite: 1/4
Vorlage FB 61/0711/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2017
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Erläuterungen:
1. Anlass
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragte am 08.02.2012, einen
straßenbegleitenden Rad-/Gehweg entlang der Forsterheider Straße (L 259) zu errichten und Kontakt
mit dem Straßenbaulastträger aufzunehmen.
Die Verkehrssituation in der Forsterheider Straße wurde zuvor mehrfach in der Bezirksvertretung
Aachen-Richterich thematisiert. In den Sitzungen am 13.02.2008 und 16.04.2008 wurde die Anlage
eines Gehweges zwischen Horbacher Straße und Geuchter Weg angeregt. Nach der Fertigstellung
des „Weißen Weges“ habe das Thema weiter an Bedeutung gewonnen.
Am 14.05.2014 berichtete die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich über
den Sachstand.
2. Weitere Planung
Die vorhandene L259 Forsterheider Straße ist in der Baulast des Landesbetrieb Straßen.NRW. Der
Landesbetrieb finanziert und baut an Landesstraßen jedoch grundsätzlich nur Fahrbahnen und
straßenbegleitende Radverkehrsanlagen. Einen kombinierten Rad-/Gehweg an der Forsterheider
Straße lehnt der Landesbetrieb ab, da sowohl das Kfz-Aufkommen als auch die Zahl der Fußgänger
und Radfahrer nach Ansicht des Landesbetriebes auf der vorhandenen Asphaltfläche ohne besondere
Gefahren abgewickelt werden können. Bei einer Fahrbahnbreite von unter 5,50 m, einer
Verkehrsbelastung von ca. 800 Kfz/Tag und einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h ist der Bau
separater Radwege nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ebenfalls nicht
erforderlich. Ein kombinierter Rad-Gehweg wäre durch die Stadt Aachen anzulegen und zu
finanzieren.
Nach einer ersten, überschläglich ermittelten Schätzung beliefen sich die Kosten für einen einseitigen
einfach befestigten Gehweg zwischen Horbacher Straße und Geuchter Weg auf etwa 30.000 €. Dabei
wurden Baukosten für eine Entwässerung nicht berücksichtigt. Die Mittel wurden in den Haushalt 2015
aufgenommen. Sobald auch die Personalkapazität zur Verfügung stand, wurden nun erste
Planungsschritte für einen einseitigen straßenbegleitenden Rad-/Gehweg entlang der Forsterheider
Straße eingeleitet.
Das Regelmaß von Zweirichtungsradwegen beträgt laut ERA 3,00 m bei einseitiger Führung. Bei
geringem Radverkehrsaufkommen kann ausnahmsweise das Mindestmaß von 2,50 m angewandt
werden. Gemeinsame Geh- und Radwege benötigen ebenfalls mindestens 2,50 m Breite (bei maximal
70 Fußgängern und Radfahrern in der Stunde, die auf der Forsterheider Straße aber vermutlich nicht
erreicht werden). Zudem soll an Landstraßen der Sicherheitstrennstreifen zwischen Fahrbahn und
gemeinsamen Geh- und Radweg mindestens 1,75 m breit sein.
Vorlage FB 61/0711/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2017
Seite: 3/4
Die STAWAG hat aus hydraulischer Sicht keine Bedenken gegen den Bau eines Rad-/Gehweges
entlang der Forsterheider Straße und en Anschluss der Flächen an den dort verlaufenden
Schmutzwasserkanal. Da dieser in einen Mischwasserkanal mündet, ist es unproblematisch.
Auf dieser Grundlage haben genauere Kostenschätzungen zur Anlage eines richtlinienkonformen,
2,50 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweges auf o.g. Abschnitt Baukosten in Höhe von ca.
250.000 € ergeben. Zudem wäre sowohl auf der nördlichen als auch auf der südlichen Straßenseite
für die Anlage des Rad-/Gehweges Grunderwerb nötig.
3. Fazit und Empfehlung
Die Kosten für die Anlage eines richtlinienkonformen Rad-/Gehweges stehen nicht im Verhältnis zum
Zugewinn an verkehrlicher Sicherheit. Laut Richtlinien sind bei der Straßenkategorie, der die
Forsterheider Straße zuzuordnen ist, nur bei Schülerverkehr oder erheblichem Freizeitradverkehr
fahrbahnbegleitende Wege sinnvoll. Zudem ist bei der hier für Landstraßen niedrigen zulässigen
Geschwindigkeit die Möglichkeit zur Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn größer.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Anlage eines kombinierten Rad-/Gehweges auf der Forsterheider
Straße aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen.
Anlage/n:
1.
Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 08.02.2012
Vorlage FB 61/0711/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.05.2017
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Anlage 1