Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
257607.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
16.05.17, 12:00
Aktualisiert
01.06.17, 07:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0707/WP17
öffentlich
16.05.2017
FB 61/010 Dez. III
Lütticher Straße
hier: Erschließung Aldi Preuswald (B-Plan Nr. 969)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.06.2017
21.06.2017
MA
B0
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0707/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.05.2017
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Errichtung eines Discounters mit zwei kleinen Shops zur Nahversorgung des Ortsteils Preuswald
geschaffen werden.
Discounter und Parkplätze werden einzig über den Unteren Backertsweg, der zu diesem Zweck im
betroffenen Abschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie einem einseitigen Gehweg in 2,50m
Breite ausgebaut und öffentlich gewidmet wird, erschlossen. Über die Einrichtung eines
Linksabbiegestreifens aus Fahrtrichtung Belgien sowie die Anlage einer separaten
Rechtsabbiegezuführung und die Herstellung der Zufahrt Unterer Backertsweg als Geh- und
Radwegüberfahrung zum Schutz der Radfahrer wurde berichtet.
Am 19.01.2017 hat der Mobilitätsausschuss das Thema beraten, den Bericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt,
-
zu prüfen, ob an der Ausfahrt vom Unteren Backertsweg in die Lütticher Straßen für die RadGehwegüberfahrung ca. 12 cm hohe Rampensteine anstatt der abgerundeten Bordsteine
eingebaut werden können, um die Autofahrer zu vorsichtigem Überfahren anzuhalten, und
-
alle Möglichkeiten zu prüfen, um auf einem Teilstück der Lütticher Straße, z.B. von der
Waldschenke bis zur Grenze, eine einheitliche Tempo 50 Regelung zu erreichen, unter
Einbeziehung der zuständigen Behörden.
Anpassung der Verkehrsflächen
Das Vorhaben wird im Ausserortsbereich erschlossen. Die Lütticher Straße befindet sich als B 264
hier in der Baulast des Landesbetriebs strassen.nrw. Alle Anpassungen bedürfen der Abstimmung mit
strassen.nrw, zu treffende Regelungen sind in einem Durchführungsvertrag fest zu halten.
In den neuerlichen Abstimmungsgesprächen mit strassen.nrw wurde von dort auf die zu
verwendenden „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL) und auf die darin dargestellten
Knotenpunktgeometrien verwiesen. Danach soll auf die Einrichtung einer separaten
Rechtsabbiegezuführung an der Einmündung Unterer Backertsweg aus Richtung Aachen kommend
verzichtet werden. Zum Schutz der geradeaus verkehrenden Radfahrer wurde vereinbart, den Rad/Gehweg an der Einmündung Unterer Backertsweg um ca. fünf Meter zu verschwenken und so vor
Querung des Radverkehrs eine Aufstellfläche für einen PKW zu schaffen. Der Radverkehr wird
weiterhin bevorrechtigt und als Geh- und Radwegüberführung ausgestaltet. Strassen.nrw hat der
gewünschten Verwendung von Rampensteinen anstelle von Rundborden zugestimmt. Zudem wird
durch entsprechende Beschilderung und Bodenmarkierung auf den querenden Radverkehr
hingewiesen.
Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Investor, die notwendigen Verrohrungen für einen
möglichen späteren LSA-Ausbau vor zu sehen.
Vorlage FB 61/0707/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.05.2017
Seite: 2/4
Weitere Anpassungen im Bereich der Mittelinsel Lütticher Straße sowie zur Verdeutlichung der
Bushaltestelle wurden vorgenommen.
Die entsprechenden Planwerke werden seitens des Investors überarbeitet und kurzfristig vorgelegt.
Anordnung von Tempo 50
Grundsätzlich gilt außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Auf der Lütticher Straße wurde
wie an anderen klassifizierten Straßen in Außerortslage auch entsprechend der VwV zu
Verkehrszeichen 274 wegen der besonderen Gefährdung der Fußgänger oder Radfahrer im Längsoder Querverkehr und der vorhandenen Einmündungen die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h
reduziert. Eine weitere Reduzierung ist nur bei Vorliegen einer geschwindigkeitsbedingten
Gefahrenlage möglich. Da die Unfalllage nach Auskunft der Polizei unauffällig ist, entbehrt eine
weitergehende Geschwindigkeitsreduzierung der notwendigen Rechtsgrundlage. Ein "einfaches"
Versetzen der Ortstafel ist ebenfalls nicht möglich, da sich diese ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze
und Straßenbaulast an dem Beginn der geschlossenen Bebauung auf einer der beiden Straßenseiten
orientieren muss. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der
in Rede stehenden Straße erschlossen werden. Daher stehen die Ortstafeln "Stadt Aachen" und
"Stadt Aachen Ende" auch in FR stadtauswärts in Höhe Grundhaus.
Dem Auftrag des Mobilitätsausschusses vom 19.01.2017 folgend ist die Verwaltung zwecks Klärung
der Möglichkeiten für eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 50 km/h mit den zu
beteiligenden Stellen in Kontakt getreten. Da die Lütticher Straße in der Straßenbaulast des
Landesbetriebes strassen.nrw liegt, wurden sowohl der Landesbetrieb strassen.nrw als auch die
Polizei hierzu angehört.
Der Landesbetrieb strassen.nrw gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme ab und möchte die
Entwicklung abwarten. Auch eine Nachfrage der Verwaltung nach einer Tendenz blieb bislang
unbeantwortet.
Die Polizei Aachen kann sich dagegen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h nur im Bereich
der Bebauung zwischen den Hausnummern 509 bis 529 mittels Ausweisung als geschlossene
Ortschaft mit den entsprechenden Ortstafeln vorstellen. Aus polizeilicher Sicht liegen in diesem
Bereich die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer geschlossenen Ortschaft wegen
der in Fahrtrichtung Belgien auf der linken Seite liegenden Bebauung vor. Eine weiterreichende
Ausweisung der geschlossenen Ortschaft in Fahrtrichtung Belgien ist rechtlich nicht zulässig, weil die
dortige Bebauung nicht direkt von der Lütticher Straße sondern von einer Nebenfahrbahn erschlossen
ist.
Durch die Ortstafeln ergibt sich dann auf einer Strecke von insgesamt ca. 300 bis 400 Metern die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Vorlage FB 61/0707/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.05.2017
Seite: 3/4
Aufgrund der Stellungnahme der Polizei hat die Verwaltung den Landesbetrieb strassen.nrw mit mail
vom 05.05.2017 nochmals um Stellungnahme bzw. um eine erste Einschätzung gebeten. Bislang liegt
hierzu noch keine Antwort vor.
Unabhängig davon, dass die Regelung rechtlich möglich wäre, wenn auch strassen.nrw einverstanden
wäre, muss berücksichtigt werden, dass die Regelung für alle - also auch für die ortsfremden Fahrzeugführer tatsächlich einsehbar sein muss und nachvollzogen werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist aufgrund des Ausbauzustandes der Lütticher Straße in Verbindung mit
der nur aus Fahrtrichtung Belgien rechtsseitig sichtbaren Bebauung insbesondere für Ortsfremde in
Fahrtrichtung Belgien nicht zweifelsfrei erkennbar, dass hier eine geschlossene Ortschaft vorliegt und
die Geschwindigkeit zu reduzieren ist. Insofern sind Geschwindigkeitsverstöße zu erwarten.
Neben den durch die Polizei durchzuführenden Geschwindigkeitskontrollen empfiehlt die Verwaltung,
dann bauliche Veränderungen zu prüfen, die nachhaltig dazu führen, die Geschwindigkeit zu
reduzieren und damit auch die Einheit von Bau und Betrieb herstellen.
Anlage/n:
Lageplan
Vorlage FB 61/0707/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.05.2017
Seite: 4/4
H1 5 25
Zeichenerklärung
7
Hochbord H15/25
Hochbordsteine
Rundbord R15/22
Rundbordsteine
Fahrbahn Asphaltbauweise
Hoch
vorh. Böschung wird an neuen
Waldweg angepasst
Auftritt: 12 cm
Auftritt: 3 cm
gem. Geh-/Radweg Asphaltbauweise
Rund
bord Fülgel
R1522
3,00
neuer Waldweg mit Anschluss an Unterer Backertsweg
Planung
bord
75
Tiefbord T8/20
Tiefbordsteine
Auftritt: 1 cm
Busbord H18/30
Busbordsteine
Auftritt: 18 cm
Schutzstreifen Asphaltbauweise
Flügel
Flügelsteine
Straßenablauf 50x50 cm
Gehwegüberfahrt / Schwerlastpflaster
Fülgel
25
1.8
0
25
0.2
0
Fülgel
Straßenablauf 50x30 cm
25
1.8
0
Gabione h = 2,0 m
Gehweg Pflasterbauweise
2.50%
25
Bankett / Grünfläche
22
1.7
H = 500.00 m
km = 0+029.05
h TS = 123.21
T = 4.10
f = 0.02
Sc
h
25
1.6
6
all
w=
25
sc
hu
dB
Teilfläche, öffentliche Nutzung
25
1.3
0
tzw
an
S
Ei O
GRnz I
Z elha
0, n
8 de
d
Fahrbahn Asphaltbauweise
Bestand
Rund
R`
bord
R15-
5
2,50
1-zeiliges Betonsteinpflasterband
2,75
St
Querneigung
-1.09 %
30.95 m
Tangentenschnittpunkt
mit Angabe von:
·
Ausrundungshalbmesser
·
Kilometrierung
·
TS-Punkt Höhe
·
Tangentenlänge
·
Stichmaß
·
Längsneigung und Abstand
nächsten TS-Punkt
+0.55 %
14.37 m
Betonsteinpflaster (24/16/14 cm)
1-zeilige Betonsteinpflasterrinne
2
Betonsteinpflaster (24/16/14cm)
25
1.8
0
l
91
Fülgel
4
91
25
25
1.6
.67
0
2,50
5,50
1-zeiliges
9
R15-22
Rundbord
e
etonsteinp
1.5
1-zeilige B
25
1
25
Betonstein
d
45
5
flasterrinn
nd
pflasterba
an
(P
2)
50
A
A
25
1.5
0
St
1
25
1
25
1.5
.56
2
25
1.5
8
T8-20
Busbord
6
Fräskan
5
1-zeilige
te
Betonste
inpflaste
rrinne
5,00
3,87
tt
gem.
3
eg
fläche
3
stand
her S
traße
Fülgel
55
85
9
3,58
1
55
an Be
2
Maria im Tann
3,96
4,14
38
rd T8-
rinne
Lüttic
55
Tiefbo
Planart:
4
517 b
86
1
517
3,93
55
Entwurfsplanung
Straßenbau
Projekt-Nr.:
Blatt-Nr.:
Maßstab:
AL-S-E-L01
2016-02-56
2
517 c
Planungsstand:
Lageplan
Ansc
hluss
517 d
86
0
Projekt:
20
H
o
c
1-zeil
ige Behbord H15
tonste -25
inpfla
ster
3,55
517 e
Tel.: 0 24 05 / 8 02 90-0
Fax: 0 24 05 / 8 02 90-29
e-mail: info@IQ-mbH.de
www.IQ-mbH.de
Fräsk
ante
Datum:
Ingenieurgesellschaft
Quadriga mbH
Tel.: 0 24 03 / 50 200
Grün
1
2
Radw
50 2,5
0
4,00
38
Geh-/
Bearbeitet:
Planverfasser:
52249 Eschweiler
Banke
46
Gezeichnet:
ALDI
GmbH & Co. KG
36,00
86
87
9
Ä = Änderung, E = Ergänzung
Auftraggeber:
10,00
521
Nr.:
2,50
Hochbo
rd H15-2
Fülgel
Fülgel
2,50
50
4,00
45
8
519
38
H18-30
3,00
46
0
VORABZUG
T8-20
3,50
45
9
Tiefbord
3,00
4,00
er Stra
ße
22,00
S
Fülgel
U
Fülgel
eh-/Rad
weg
Schutzs
treifen
1,22
Lüttich
Hochbord H15-25
S
4,25
R15-22
gem. G
U
Fülgel
B
sterrinne
B
nsteinpfla
B
Hochbord
H15-25 1-z
eilige Beto
Tiefbord
2,50
50
0
Fülgel
2,50
50
71
Rundbord R
1
5-22
56
6
B
dB
tzw
an Bestand
w=
25
lls
ch
u
Anschluss
R`
Sc
ha
Unterer B
Hochbord
Gehweg
H15-25
1.8
0
25
1.8
0
ackertswe
g
5
Datum:
19. Mai 2017
Bearbeitet:
Format:
594 x 1160 mm
Dateiname:
K. Rosenboom
1 : 250
Gezeichnet:
N. Groschupp