Daten
Kommune
Aachen
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257532.pdf
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153 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0363/WP17
öffentlich
15.05.2017
Fb 45/100.010
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Schulausschusses (SchA/19/WP.17) vom 27.04.2017 (öffentlicher
Teil)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.06.2017
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom
27.04.2017 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 45/0363/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
8. Mai 2017
Sitzungstermin:
Donnerstag, 27.04.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
19:55 Uhr
Ort, Raum:
Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen
Anwesende:
Ratsfrau Maria Keller
anwesend
Ratsherr Georg Biesing
anwesend
Ratsherr Holger Brantin
anwesend
Ratsfrau Ulla Griepentrog
anwesend
Ratsfrau Eleonore Keller
Vertretung für: Ratsfrau Nathalie
Hüllenkremer
Ratsherr Rolf Kitt
Vertretung für: Ratsherr Hans Müller
Ratsherr Bernd Krott
anwesend
Ratsherr Jakob von Thenen
Vertretung für: Ratsherr Peter
Tillmanns
Herr Stefan Auler
anwesend
Herr Uli Balthasar
anwesend
Herr Said Giancoli
anwesend
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 1/17
Frau Ute Ketteniß
Vertretung für: Frau Gretel Opitz
Herr Stefan Menzel
anwesend
Frau Andrea Orthen
anwesend
Herr Johannes Rohé
anwesend
Herr Michael Sahm
anwesend
Herr Senol Asik
anwesend
Ratsfrau Mara Lux
anwesend
Frau Jana Petrovic
Vertretung für: Frau Paola Blume
Frau Elisabeth Tillessen
anwesend
Abwesende:
Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer
entschuldigt
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby
entschuldigt
Ratsherr Hans Müller
entschuldigt
Ratsherr Peter Tillmanns
entschuldigt
Frau Gretel Opitz
entschuldigt
Frau Paola Blume
entschuldigt
Herr Olaf Windeln
entschuldigt
von der Verwaltung:
Name
Org.
Name
Org.
Herr Brötz
FB 45, FB-Ltg.
Herr Lennartz
FB 11
Herr Gürtler
FB 13
Herr Mathar
FB 45/400
Frau Kuca
FB 01
Frau Olbertz
FB 45/100
Frau Langfort-Riepe
FB 45/400
Frau Schwier
Dez. IV, Beigeordnete
als Schriftführerin:
Frau Sarah Kuchenbecker
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 2/17
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0348/WP17
3
Erläuterung zu den Produktblättern und den Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2017
4
Beratung von SchulA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts
Vorlage: FB 45/0255/WP17
4.1
Beratung von SchulA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts
(Ergänzungsvorlage)
Vorlage: FB 45/0255/WP17-1
5
Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen - Endbericht
Vorlage: FB 45/0344/WP17
6
Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2017
Vorlage: E 26/0075/WP17
7
Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster
Vorlage: FB 45/0257/WP17
7.1
Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster
(Ergänzungsvorlage)
Vorlage: FB 45/0257/WP17-1
7.2
Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster
(geänderter Beschlussvorschlag)
Vorlage: FB 45/0257/WP17-2
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 3/17
8
Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler
gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
Vorlage: FB 45/0351/WP17
9
Bericht über die Anmeldezahlen an den Aachener allgemeinbildenden Schulen für das
Schuljahr 2017/2018 und Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Klasse am EinhardGymnasium
Vorlage: FB 45/0345/WP17
10
Schulverpflegung an den städtischen Realschulen, Sachstandsbericht
Vorlage: FB 45/0347/WP17
11
Programm “Gute Schule 2020“ hier: Vorschlag zur Information der politischen Gremien
Vorlage: FB 45/0346/WP17
12
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (nichtöffentlicher
Teil):
Vorlage: FB 45/0349/WP17
2
Mitteilungen der Verwaltung:
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 4/17
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Frau Keller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Öffentlichkeit und die
anwesende Presse.
Herr Biesing weist auf seinen Antrag zu TOP 4 hin, den er als Tischvorlage ausgelegt hat.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0348/WP17
Frau Griepentrog weist darauf hin, dass sie unter TOP 7 auf Seite 14, letzter Absatz, falsch zitiert wurde.
Sie denkt, dass eine Auswertung über Papierfragebögen eben doch zu aufwendig ist.
Herr von Thenen merkt an, dass er in der Niederschrift als anwesend aufgeführt ist, jedoch war sein
Stellvertreter Herr Bruynswyck anwesend.
Beschluss:
Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil) mit den vorgetragenen
Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: 5
Einstimmig
zu 3
Erläuterung zu den Produktblättern und den Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2017
Frau Kuca vom Fachbereich Verwaltungsleitung präsentiert die Realisierung einer wirkungsorientierten
strategischen Steuerung am Beispiel ausgewählter Ziele und Kennzahlen für den Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule.
Insbesondere erläutert sie die im Haushaltsplan 2015 eingeführte Zielfeldkarte, die eine verbindliche
Grundlage festlegt, in welche Richtung Ziele und Kennzahlen zu jedem Produkt der Haushaltspläne die
kommunale Gesamtstrategie unterstützen sollen.
Bei der Festlegung von Zielen sei darauf zu achten, dass diese spezifisch, messbar, ambitioniert,
realistisch und terminiert („SMART“) sind.
Sie hebt die veränderte Darstellung der einzelnen Produktblätter hervor und stellt den interaktiven
Haushaltsplan auf der Internetpräsenz der Stadt Aachen an konkreten Beispielen aus dem Fachbereich
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 5/17
Kinder, Jugend und Schule vor (dieser ist mit Eingabe der Suchbegriffe „Stadt Aachen“ und
„Haushaltsplan 2017“ auf Internetsuchmaschinen zu finden).
Unter den nachfolgenden TOPs 4 und 4.1 werden die für den Schulausschuss relevanten Ziele und
Kennzahlen vorgestellt und Änderungswünsche seitens der Ausschussmitglieder sollen zu den
betreffenden Produktblättern geäußert werden.
Die Änderungswünsche werden für die nächste Ausschusssitzung eingepflegt und im Rahmen der
Sitzung beschlossen.
zu 4
Beratung von SchulA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts
Vorlage: FB 45/0255/WP17
Siehe Erläuterungen zu TOP 4.1
zu 4.1
Beratung von SchulA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts
(Ergänzungsvorlage)
Vorlage: FB 45/0255/WP17-1
Frau Griepentrog fragt zu Beginn nach dem Zusammenhang zwischen den formulierten Produktzielen
und den Produktkennzahlen. Ihrem Verständnis nach, müsse es bei drei Produktzielen auch drei
Produktkennzahlen geben.
Herr Brötz erläutert, dass der Fachbereich Verwaltungsleitung die Vorgabe gemacht hat, maximal drei
Produktziele und zwei Produktkennzahlen zu formulieren, damit die grafische Darstellung auf einer Seite
gewährleistet ist. Dabei müssen die zwei Kennzahlen mindestens auch zwei Ziele darstellen. Er betont
jedoch nochmals, dass heute alle Vorschläge der Fraktionen zur Änderung der Produktblätter gesammelt
werden und nach der Einarbeitung dieser durch die Verwaltung in der kommenden Sitzung am
08.06.2017 beraten werden.
Herr Auler stellt im Anschluss die Änderungsvorschläge der Großen Koalition zu Produkt 030101
„Grundschulen“ vor. Da die Änderungen sehr detailliert sind und den anderen Ausschussmitgliedern
bisher noch nicht zur Einsicht vorlagen, wird seitens des Ausschusses die Diskussion gewünscht. Herr
Brötz entgegnet, dass die Diskussion erst in der nächsten Ausschusssitzung stattfinden kann, wenn die
Verwaltung alle Änderungswünsche entsprechend eingearbeitet hat.
Herr Brantin schlägt vor, dass die Fraktionen ihre Änderungswünsche der Verwaltung schriftlich zur
Verfügung stellen, um den heutigen Prozess damit abzukürzen. So hat jedes Ausschussmitglied die
Möglichkeit, alle Änderungsvorschläge zur Kenntnis zu nehmen und zu evaluieren. Herr Balthasar
unterstützt diesen Vorschlag und regt an, dass die Verwaltung dann einen neuen Vorschlag der
Produktblätter am 08.06.2017 erneut zur Beratung stellt. Herr Krott merkt an, dass im Kinder- und
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 6/17
Jugendausschuss am vergangenen Dienstag lediglich vier Produktblätter zur Beratung standen und
heute müssten neun Produktblätter beraten werden.
Herr Brötz bittet daher die Ausschussmitglieder ihre Änderungswünsche bis Freitag, den 05.05.2017 bei
der Verwaltung einzureichen. Frau Schwier betont jedoch, dass die Verwaltung dann lediglich eine
Synopse aus allen eingereichten Vorschlägen erstellen wird und nicht eigenhändig entscheidet, welche
Änderungen nun übernommen werden.
Diesem Vorschlag wird mit einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt.
Die Vorlage wird daher nicht beschlossen und in der nächsten Sitzung erneut vorgelegt.
zu 5
Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen - Endbericht
Vorlage: FB 45/0344/WP17
Frau Langfort-Riepe (Medienzentrum) stellt die kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen
der Stadt Aachen vor.
Die Bereitstellung einer am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten
Sachausstattung ist eine Pflichtaufgabe des Schulträgers nach § 79 SchulG NRW.
Grundsätzlich seien die städt. Schulen im landesweiten Vergleich zwar gut ausgestattet, aufgrund
knapper Haushaltsmittel sei eine solide Planung für zukünftige Informationen unerlässlich.
Eine kommunale Medienentwicklungsplanung, die die Verbindung zwischen Pädagogik und Ausstattung
beschreibt, wird von Seiten der Stadt erstmalig vorgelegt. Zukünftig sind schulische Medienkonzepte eine
Voraussetzung für Ausstattungsinvestitionen. Das von der Kultusministerkonferenz zum Thema „Digitale
Bildung“ formulierte Ziel, jedem Schüler ein eigenes Gerät bereitzustellen, ließe sich nur durch den
Einsatz privater Mediengeräte gewährleisten. Hier seien insbesondere soziale Aspekte zu
berücksichtigen.
Derzeit können sieben Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen; deutschlandweit liegt dieser
Wert bei elf Schülerinnen und Schüler pro Gerät.
Frau Ketteniß bezieht sich auf die Aussage in der Verwaltungsvorlage, dass die Grundschulen mit
gebrauchten Rechnern ausgestattet werden und erkundigt sich, wie diese Rechner konkret aussehen.
Ihrer Meinung nach sollten auch die Grundschulen mit neuen und hochwertigen Geräten ausgestattet
werden.
Herr Lennartz vom IT-Management des städtischen Fachbereichs Personal und Organisation erläutert,
dass diese Maßgabe gemeinsam mit den Schulen und dem Schulausschuss in der Vergangenheit
erarbeitet wurde. Dadurch, dass gebrauchte Rechner für die Grundschulen verwendet werden, können
momentan über 900 Computer an den Grundschulen zur Verfügung gestellt werden. Zudem besitzen die
Geräte einen ebenso leistungsstarken Hauptspeicher wie die Geräte, welche an den weiterführenden
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 7/17
Schulen eingesetzt werden. Es kann jedoch sein, dass die Geräte nicht an jedem Standort gleich schnell
sind, da das Leitungsnetz teilweise noch nicht so stark ausgebaut ist und auch nicht in jeder Grundschule
ein pädagogischer Server vorhanden ist. Bei insgesamt knapp 60 Schulstandorten dauere der Ausbau
der Leitungen eine gewisse Zeit. Außerdem spielt auch die Nutzungshäufigkeit der Geräte eine große
Rolle. Wenn ein Rechner beispielsweise nur einmal in der Woche genutzt wird, haben sich diverse
Updates angesammelt, die alle zeitgleich installiert werden müssen. Zudem kündigt er an, dass bis 2020
alle PCs ausgetauscht werden müssen, da auf Windows 10 umgestellt wird.
Frau Griepentrog betont auch, dass die Schnelligkeit der Rechner maßgeblich von der vorhandenen
Leitung vor Ort abhängig ist. Sie fragt sich jedoch, wo bei dem Wechsel von „Schulen ans Netz“ zu
„Schulen digital“ die Schnittstelle in der finanziellen Abwicklung liegt. Sie informiert sich, ob die
eingeplanten 1,7 Mio Euro zusätzlich bereitgestellt werden oder ob eine Umschichtung des Budgets
zwischen den beiden Projekten erfolgt ist.
Herr Lennartz erklärt, dass im Vorfeld jede Schulleitung in einem persönlichen Gespräch ihre
individuellen Bedarfe mitteilen konnte und diese entsprechend bei der Ausstattung berücksichtigt wurden.
Die Mittel aus der Position „Schulen ans Netz“ wurden in den Kosten-/Finanzierungsplan des
kommunalen Medienentwicklungsplans übertragen. Die Voraussetzung ist jetzt jedoch ein fertiges
Medienkonzept, welches jede Schule – bei Bedarf mit Unterstützung des Medienzentrums - erstellen
muss. Frau Langfort-Riepe ergänzt, dass der Support in diesem Bereich von großer Wichtigkeit ist, da es
kein gesamtgültiges Konzept für alle Schulen gibt. Jede Schule muss hier individuell Schwerpunkte
setzen.
Frau Orthen findet es grundsätzlich gut, dass eine Unterstützung durch das Medienzentrum angeboten
wird, jedoch bemängelt sie, dass an den Schulen mit dem Programm „Open Office“ gearbeitet wird, die
meisten Kinder und Lehrer zu Hause jedoch andere Office Produkte verwenden. Die Kompatibilität sei
dadurch nicht gewährleistet und so können beispielsweise Dokumente zur Unterrichtsvorbereitung und
Zeugniserstellung in der Schule nicht richtig geöffnet werden. Dies führe zu Demotivation.
Herr Lennartz erklärt, dass die Nutzung der Software „Open Office“ generell kostenfrei sei. Dies sollte ein
Argument dafür sein, dieses Programm auch privat zu nutzen. Das Medienzentrum verfolgt zudem die
Intention, den Kindern den grundsätzlichen Umgang mit einem Office Produkt am Computer zu lehren,
unabhängig davon welches konkrete Programm verwendet wird. Da mit dem Produkt „Microsoft Office“
zudem hohe Lizenzgebühren verbunden sind, sei dieses keine Option für die flächendeckende
Verwendung an städtischen Schulen. Auf Nachfrage von Frau Griepentrog erklärt er, dass sich die
Kosten dabei auf ca. 240.000 € belaufen, wenn alle Schulen mit diesem Programm ausgestattet würden.
Herr Brötz verweist diesbezüglich darauf, dass es sich hierbei um eine politische Entscheidung handelt,
ob man den Kostenrahmen für die Umsetzung des kommunalen Medienentwicklungsplans ausweiten
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 8/17
wolle. Von der Verwaltungsleitung wurde bislang die Maßgabe verfolgt, das bisherige Budget nicht zu
überschreiten.
Herr Sahm findet, dass die Berechnungsgrundlage von 7 Schülerinnen und Schülern pro Gerät eine gute
Entwicklung darstellt, jedoch sollte dieser Wert weiter verbessert werden. Dies könne seiner Meinung
nach durch die häufigere Verwendung von eigenen Geräten (BYOD) erreicht werden. Zudem erkundigt er
sich nach möglichem Personalbedarf für das Kommunale Medienzentrum.
Frau Langfort-Riepe ergänzt zunächst, dass die Möglichkeit des Verwendens eigener Geräte nicht für alle
Familien aus finanziellen Gründen leistbar ist. Dies kommt insbesondere in Brennpunktschulen zum
Tragen. Zur Situation des Personals sagt sie, dass in der Vergangenheit bereits die Stunden der
Medienberater durch das Land NRW aufgestockt wurden. Zunächst müsse die aktuelle Situation
ausgelotet und einige Angebote standardisiert werden, ehe man konkrete Bedarfe benennen kann. Es ist
absehbar, dass sich Stelleninhalte verändern werden.
Herr Krott bedankt sich für den ersten Medienentwicklungsplan und begrüßt es, dass jede Schule ihr
eigenes Medienkonzept erstellt und sich dabei am pädagogischen Konzept orientiert. Somit können aus
seiner Sicht Investitionsruinen abgebaut werden. Zudem weist er auf ein angekündigtes Förderprogramm
des Bundes hin, aus welchem zusätzliche Mittel beantragt werden könnten. Wichtig sei, dass die Qualität
der medialen Ausstattung in den Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufe I und II das gleiche
Niveau erreicht.
Herr Brötz ergänzt, dass beabsichtigt sei, aus dem Programm „Gute Schule 2020“ ein Teil der Mittel für
das Medienzentrum für den Erwerb weiterer Tablet-Sätze einzusetzen, die an die (Grund-)Schulen
verliehen werden können. Hierüber wird die Politik noch gesondert informiert.
Frau Orthen erkundigt sich, ob die Lehrkräfte mit ihren privaten Geräten ebenfalls das schulische WLANNetz benutzen dürfen. Herr Lennartz erklärt, dass dies seit Beginn des Ausbaus in den Lehrerzimmern
möglich ist. Durch Gelder des Programms „Gute Schule 2020“ soll eine flächendeckende Einwahl in das
WLAN-Netz erzielt werden.
Frau Schwier schlägt vor, dass eine Sitzung des Schulausschusses im Herbst 2017 im Depot stattfinden
soll, damit die Ausschussmitglieder das Medienzentrum besuchen können. Herr Krott bringt ein, dass
dies auch für den Kinder- und Jugendausschuss geplant ist und so könne die gemeinsame Sitzung am
17.10.2017 dort stattfinden.
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 9/17
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen
Medienentwicklungsplanung zustimmend zur Kenntnis und beschließt das von der Verwaltung
vorgeschlagene Finanzierungsmodell.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
zu 6
Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2017
Vorlage: E 26/0075/WP17
Herr Sahm erkundigt sich danach, ob im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ sämtliche
sanitären Anlagen an den Schulen saniert werden.
Herr Brötz erwidert, dass es sich hierbei um übrige Sanierungsmaßnahmen handelt, welche nicht durch
das Programm „Gute Schule 2020“ abgewickelt werden, wo jedoch aus baufachlicher Sicht eine
Sanierung nötig ist.
Herr Balthasar erläutert, dass bereits im Jahr 2003 ein Instandhaltungsstau festgestellt wurde. Die
Übersicht hierüber ist zuletzt in 2008 überarbeitet worden und mit aktuellem Stand seien nun 60 %
abgearbeitet worden. Er wünscht sich allerdings eine Aussage über die aktuelle tatsächliche Höhe dieses
Wertes.
Frau Keller erklärt, dass der zuständige Kollege des Gebäudemanagements nicht anwesend ist und
schlägt vor, dass diese Frage durch die Verwaltung in der Niederschrift beantwortet wird.
Herr Vreydal vom Gebäudemanagement der Stadt Aachen erklärt auf Nachfrage, dass seit dem Jahr
2008 keine Aktualisierung des Sanierungsstaus stattgefunden hat. Aktuell sind die zuständigen
Mitarbeiter jedoch dabei, eine Überprüfung des Schulreparaturprogramms durchzuführen mit dem Ziel,
dieses in den nächsten zwölf Monaten auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Bearbeitungsquote von
60 % beziehe sich daher auf die Jahre 2003 – 2008.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum
Schulreparaturprogramm 2017 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 10/17
zu 7
Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster
Vorlage: FB 45/0257/WP17
Siehe Erläuterungen zu TOP 7.2
zu 7.1
Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster
(Ergänzungsvorlage)
Vorlage: FB 45/0257/WP17-1
Siehe Erläuterungen zu TOP 7.2
zu 7.2
Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster
(geänderter Beschlussvorschlag)
Vorlage: FB 45/0257/WP17-2
Die Große Koalition legt einen geänderten Beschlussvorschlag vor. Herr Krott erläutert, dass sich dieser
Beschlussvorschlag inhaltlich am Beschluss der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim orientiert. Es
wurden lediglich einige Formulierungen angepasst. Herr Brantin ergänzt unter Bezugnahme auf Punkt
vier des Beschlussvorschlages, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung durch den Förderverein
ausdrücklich der Wunsch nach einer Kooperationsvereinbarung geäußert wurde.
Frau Griepentrog regt an, dass der Schulausschuss heute einen Beschluss fassen sollte, da sich dieser
Prozess bereits seit geraumer Zeit hinzieht. Sie ist der Meinung, dass das Gebäude dem Bezirk weiterhin
zur Verfügung stehen sollte (Pkt. 1), jedoch sieht sie dann die weitere Zuständigkeit des
Schulausschusses bzw. Fachbereiches kritisch. Den Beschluss einer Schülerprognose (Pkt. 3) könne sie
nicht nachvollziehen. Außerdem gebe es einen Widerspruch zwischen der Beauftragung zum Abschluss
eines Kooperationsvertrages (Pkt. 4) und der gleichzeitigen Entwicklung des Schulprofils bezogen auf die
Ganztagsbetreuung (Pkt. 5). Frau Griepentrog bittet daher darum, die Unterpunkte des
Beschlussvorschlages einzeln abstimmen zu lassen.
Herr Krott und Herr Brantin legen dar, dass es sich bei Pkt. 3 des Beschlussvorschlages um eine
Wiedergabe der bereits durch die Verwaltung getätigten Feststellungen handelt. Hier soll ausdrücklich
keine Festlegung auf eine Zwei-Zügigkeit erfolgen.
Herr Biesing beantragt, dass heute nur über den Pkt. 1 des Beschlussvorschlages der Großen Koalition
abgestimmt werden soll und bittet um eine detailliertere Ausarbeitung der restlichen Punkte durch die
Große Koalition bis zur nächsten Sitzung. Dieser Vorschlag wird mit lediglich zwei Zustimmungen
mehrheitlich abgelehnt.
Frau Keller schlägt vor, dass nun eine separate Abstimmung zu jedem Punkt des geänderten
Beschlussvorschlages der Großen Koalition erfolgt. Dies findet Zustimmung im Ausschuss.
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 11/17
Beschluss:
1.
Der Schulausschuss schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim
an, die Verwaltung zu beauftragen, das Gebäude "Alte Schule am Abteigarten", das für
schulische Zwecke nicht mehr benötigt wird, als Vereins- und Bürgerhaus in Kornelimünster unter
Beibehaltung der derzeitigen Nutzung zu erhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass die aktuellen
Nutzer nicht schlechter gestellt werden als bisher.
2.
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die Zuständigkeit für das Gebäude intern zu
klären.
3.
Der Schulausschuss stellt fest, dass die Entwicklung der Schülerzahlen (Prognose) für das
Einzugsgebiet der KGS Kornelimünster bestätigt, dass diese Grundschule mindestens zweizügig
bleiben wird.
4.
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Fördererlass und Grundlagenerlass
entsprechende Kooperationsverträge mit dem Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen der
kath. Grundschule Kornelimünster e. V. abzuschließen, um die bestehende Betreuung im
Rahmen des Angebots „Schule von acht bis eins“ weiter sicherzustellen.
5.
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung die Schulaufsicht zu bitten, mit Vertretern der
Schulkonferenz unter Einbeziehung des Fördervereins wegen der Entwicklung der Schulprofils
bezogen auf die Ganztagsbetreuung Gespräche zu führen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
1.
16
0
0
2.
12
1
3
3.
11
2
3
4.
14
1
1
5.
15
1
0
Mehrheitlich beschlossen
zu 8
Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler
gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
Vorlage: FB 45/0351/WP17
Frau Keller weist darauf hin, dass die vorliegenden Anträge durch die Verwaltung geprüft wurden. In
Zukunft werden die Anträge dem Ausschuss wieder mit der Vorlage vorgelegt. Die aktuellen Anträge sind
der Niederschrift beigefügt.
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 12/17
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der gemäß den
Vorgaben des § 46 Absatz 4 SchulG beabsichtigten Begrenzungen der Zahl der in die Klasse 5
aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler an der / am
städtischen Heinrich-Heine-Gesamtschule,
städtischen Gesamtschule Brand,
städtischen Maria-Montessori-Gesamtschule,
städtischen 4. Aachener Gesamtschule,
städtischen Hugo-Junkers-Realschule und der
städtischen Luise-Hensel-Realschule
einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
zu 9
Bericht über die Anmeldezahlen an den Aachener allgemeinbildenden Schulen für das
Schuljahr 2017/2018 und Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Klasse am EinhardGymnasium
Vorlage: FB 45/0345/WP17
Frau Griepentrog bemängelt, dass die Anmeldezahlen einiger weiterführender Schulen bereits seit
längerer Zeit besorgniserregend sind, beispielsweise an der GHS Burtscheid. Die bisherigen politischen
Diskussionen diesbezüglich haben bis dato zu keiner Verbesserung der Situation geführt. Außerdem
kritisiert sie die Verteilung der Kinder, welche inklusiv beschult werden, da hier ein gravierendes
Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Schulformen entstanden ist. Auch hier weist sie auf die GHS
Burtscheid hin, die bei 13 angemeldeten Kindern insgesamt sieben Inklusionsschüler/innen aufweist. Mit
dieser Regelung würde Inklusion nicht zielführend umgesetzt und sie regt daher an, dass das Verfahren
zur Verteilung dieser Kinder überdacht werden sollte.
Herr Biesing stimmt den Ausführungen zu und weist auf den Grundgedanken der Inklusion hin, dass
Kinder mit entsprechendem Förderbedarf in das Regelsystem integriert werden sollen.
Herr Krott verweist darauf, dass es sich bei den vorliegenden Anmeldezahlen um die tatsächlichen
Anmeldungen handelt und daher kann der Ausschuss diese nur zur Kenntnis nehmen. Auch ihm sind die
rückläufigen Anmeldezahlen insbesondere an den Haupt- und Realschulen aufgefallen und er berichtet,
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 13/17
dass interfraktionell bereits über diese Problematik diskutiert wird. Zur Verteilung der Inklusionsschüler
muss politisch hinterfragt werden, warum von den insgesamt 91 Schüler/innen lediglich sieben an den
Gymnasien integrativ beschult werden. Er bedauert, dass durch die fehlende Teilnahme an der
Inklusionsrunde der politische Einfluss auf die Verteilung der Kinder nicht gegeben ist. Dem zweiten Teil
der Vorlage, dem Antrag des Einhard-Gymnasiums auf Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse, kann
seiner Meinung nach gefolgt werden, da insbesondere der Innenstadtbereich so gestärkt werden kann.
Frau Schwier erläutert, dass die Verteilung der Inklusionsschüler eine Hauptaufgabe der Schulaufsicht
ist. An der Inklusionsrunde nimmt lediglich eine Kollegin aus dem Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule der Stadt Aachen teil. Daher ist auch der Einfluss der Verwaltung hier sehr gering. Auf Nachfrage
durch Herrn Sahm teilt sie mit, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht möglich ist, den
Förderschwerpunkt eines jeden Kindes einzusehen.
Frau Griepentrog appelliert, dass ein Vertreter der Inklusionsrunde im Ausschuss über das Verfahren der
Verteilung berichten soll, damit die Politik über die internen Verfahrensweisen informiert wird. So könne
seitens der Fraktionen qualifizierter auf Nachfragen seitens der Bevölkerung reagiert werden und das
Verfahren würde transparenter sein.
Herr Brantin und Herr Biesing regen ebenfalls eine stärkere Einflussnahme durch den Schulausschuss
an. Außerdem bittet Herr Biesing darum, im ersten Absatz des Beschlussvorschlages das Wort
„zustimmend“ zu streichen.
Frau Schwier erklärt, dass die Zusammensetzung der Inklusionsrunde durch das Schulgesetz NRW
vorgegeben wird. Auch die Verwaltung sieht die Verteilung der Inklusionsschüler kritisch.
Frau Griepentrog fragt, ob die Verwaltung als Schulträger einen Einfluss auf die Bereitstellung von
Schulplätzen hat und auch beeinflussen kann, wie diese besetzt werden. Herr Mathar erwidert, dass die
Verwaltung nur bedingt Einfluss nehmen kann, weil beispielsweise bauliche Voraussetzungen gegeben
sein müssen, wenn ein Kind mit einem Rollstuhl beschult werden soll.
Herr Auler schlägt einen ergänzenden Beschlussvorschlag vor, welcher als zweiter Absatz in den
Beschluss aufgenommen werden soll:
„Der Schulausschuss hält die Verteilung der Inklusionskinder für pädagogisch nicht nachvollziehbar. Der
Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, diese Missbilligung gegenüber der Schulaufsicht deutlich zum
Ausdruck zu bringen.“
Diese Ergänzung wird einstimmig in den Beschluss mit aufgenommen.
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
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Frau Griepentrog lobt abschließend die reibungslose Verteilung der Anmeldeüberhänge durch die
Schulen. Die Schulleitungen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.
Beschluss:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss hält die Verteilung der Inklusionskinder für pädagogisch nicht
nachvollziehbar. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, diese Missbilligung gegenüber
der Schulaufsicht deutlich zum Ausdruck zu bringen.
3. Er genehmigt einmalig die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse am EinhardGymnasium im Schuljahr 2017/2018.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: 1
Einstimmig
zu 10
Schulverpflegung an den städtischen Realschulen, Sachstandsbericht
Vorlage: FB 45/0347/WP17
Herr Sahm findet das Konzept sehr überzeugend. Er erkundigt sich, ob damit auch kurzfristige Ausfälle
von Caterern, wie es an der 4. Gesamtschule der Fall war, aufgefangen werden können.
Frau Schwier erklärt, dass die Vorkommnisse an der 4. Gesamtschule nicht der Auslöser für die
Erstellung eines solchen Konzeptes waren. Herr Brötz ergänzt, dass auch das neue Konzept
beispielswiese nicht vor einer Insolvenz des Caterers schützen kann.
Herr Rohé begrüßt das Konzept ebenfalls und findet es gut, dass die Lücke an den Realschulen nun
geschlossen wird. Frau Schwier ergänzt, dass dies jedoch nur ein Angebot darstellt und die Schulen nicht
zur Umsetzung dieses Konzeptes verpflichtet sind.
Frau Ketteniß hebt hervor, dass die Eltern und Schüler/innen ebenfalls mit einbezogen werden müssen.
Beschluss:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung zur aktuellen Schulverpflegungssituation an den Aachener
Realschulen wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 15/17
zu 11
Programm “Gute Schule 2020“ hier: Vorschlag zur Information der politischen Gremien
Vorlage: FB 45/0346/WP17
Herr Krott bedankt sich im Namen der Großen Koalition für den guten Vorschlag der Verwaltung und
begrüßt es, dass die Politik die Kontrollfunktion behält. Außerdem ist es sinnvoll, dass die Verwaltung
auch kurzfristig auf Änderungen eingehen kann.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Mit dem von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag zur laufenden Berichterstattung der Projekte und
Maßnahmen unter Beachtung der Entscheidungskompetenzen der Politik ist der Schulausschuss
einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
zu 12
Mitteilungen der Verwaltung
Herr Brötz berichtet über die Neubesetzung der Stelle der Schulaufsichtsbeamtin für den Bereich der
Grundschulen in der Stadt Aachen. Die Nachfolge von Frau Roder, welche in den Ruhestand
verabschiedet wurde, tritt Frau von Jakubowski an. Sie ist die Schulleiterin der Grundschule in der
Gerlachstraße.
Außerdem wird Frau Wollgarten die Nachfolge von Frau Katz übernehmen, welche für die Grundschulen
der StädteRegion verantwortlich ist.
Seitens der Ausschussmitglieder wird gewünscht, dass die Schulaufsicht wieder häufiger an den
Sitzungen des Schulausschusses teilnimmt.
SchA/19/WP.17
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 16/17