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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
257532.pdf
Größe
153 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:42

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0363/WP17 öffentlich 15.05.2017 Fb 45/100.010 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/19/WP.17) vom 27.04.2017 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.06.2017 SchA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom 27.04.2017 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 45/0363/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.09.2017 Seite: 1/1 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses 8. Mai 2017 Sitzungstermin: Donnerstag, 27.04.2017 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 19:55 Uhr Ort, Raum: Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen Anwesende: Ratsfrau Maria Keller anwesend Ratsherr Georg Biesing anwesend Ratsherr Holger Brantin anwesend Ratsfrau Ulla Griepentrog anwesend Ratsfrau Eleonore Keller Vertretung für: Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer Ratsherr Rolf Kitt Vertretung für: Ratsherr Hans Müller Ratsherr Bernd Krott anwesend Ratsherr Jakob von Thenen Vertretung für: Ratsherr Peter Tillmanns Herr Stefan Auler anwesend Herr Uli Balthasar anwesend Herr Said Giancoli anwesend SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 1/17 Frau Ute Ketteniß Vertretung für: Frau Gretel Opitz Herr Stefan Menzel anwesend Frau Andrea Orthen anwesend Herr Johannes Rohé anwesend Herr Michael Sahm anwesend Herr Senol Asik anwesend Ratsfrau Mara Lux anwesend Frau Jana Petrovic Vertretung für: Frau Paola Blume Frau Elisabeth Tillessen anwesend Abwesende: Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer entschuldigt Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby entschuldigt Ratsherr Hans Müller entschuldigt Ratsherr Peter Tillmanns entschuldigt Frau Gretel Opitz entschuldigt Frau Paola Blume entschuldigt Herr Olaf Windeln entschuldigt von der Verwaltung: Name Org. Name Org. Herr Brötz FB 45, FB-Ltg. Herr Lennartz FB 11 Herr Gürtler FB 13 Herr Mathar FB 45/400 Frau Kuca FB 01 Frau Olbertz FB 45/100 Frau Langfort-Riepe FB 45/400 Frau Schwier Dez. IV, Beigeordnete als Schriftführerin: Frau Sarah Kuchenbecker SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 2/17 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0348/WP17 3 Erläuterung zu den Produktblättern und den Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2017 4 Beratung von SchulA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts Vorlage: FB 45/0255/WP17 4.1 Beratung von SchulA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts (Ergänzungsvorlage) Vorlage: FB 45/0255/WP17-1 5 Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen - Endbericht Vorlage: FB 45/0344/WP17 6 Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2017 Vorlage: E 26/0075/WP17 7 Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster Vorlage: FB 45/0257/WP17 7.1 Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster (Ergänzungsvorlage) Vorlage: FB 45/0257/WP17-1 7.2 Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster (geänderter Beschlussvorschlag) Vorlage: FB 45/0257/WP17-2 SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 3/17 8 Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) Vorlage: FB 45/0351/WP17 9 Bericht über die Anmeldezahlen an den Aachener allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 2017/2018 und Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Klasse am EinhardGymnasium Vorlage: FB 45/0345/WP17 10 Schulverpflegung an den städtischen Realschulen, Sachstandsbericht Vorlage: FB 45/0347/WP17 11 Programm “Gute Schule 2020“ hier: Vorschlag zur Information der politischen Gremien Vorlage: FB 45/0346/WP17 12 Mitteilungen der Verwaltung Nichtöffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 45/0349/WP17 2 Mitteilungen der Verwaltung: SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 4/17 Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Frau Keller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Öffentlichkeit und die anwesende Presse. Herr Biesing weist auf seinen Antrag zu TOP 4 hin, den er als Tischvorlage ausgelegt hat. zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0348/WP17 Frau Griepentrog weist darauf hin, dass sie unter TOP 7 auf Seite 14, letzter Absatz, falsch zitiert wurde. Sie denkt, dass eine Auswertung über Papierfragebögen eben doch zu aufwendig ist. Herr von Thenen merkt an, dass er in der Niederschrift als anwesend aufgeführt ist, jedoch war sein Stellvertreter Herr Bruynswyck anwesend. Beschluss: Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil) mit den vorgetragenen Änderungen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 5 Einstimmig zu 3 Erläuterung zu den Produktblättern und den Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2017 Frau Kuca vom Fachbereich Verwaltungsleitung präsentiert die Realisierung einer wirkungsorientierten strategischen Steuerung am Beispiel ausgewählter Ziele und Kennzahlen für den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. Insbesondere erläutert sie die im Haushaltsplan 2015 eingeführte Zielfeldkarte, die eine verbindliche Grundlage festlegt, in welche Richtung Ziele und Kennzahlen zu jedem Produkt der Haushaltspläne die kommunale Gesamtstrategie unterstützen sollen. Bei der Festlegung von Zielen sei darauf zu achten, dass diese spezifisch, messbar, ambitioniert, realistisch und terminiert („SMART“) sind. Sie hebt die veränderte Darstellung der einzelnen Produktblätter hervor und stellt den interaktiven Haushaltsplan auf der Internetpräsenz der Stadt Aachen an konkreten Beispielen aus dem Fachbereich SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 5/17 Kinder, Jugend und Schule vor (dieser ist mit Eingabe der Suchbegriffe „Stadt Aachen“ und „Haushaltsplan 2017“ auf Internetsuchmaschinen zu finden). Unter den nachfolgenden TOPs 4 und 4.1 werden die für den Schulausschuss relevanten Ziele und Kennzahlen vorgestellt und Änderungswünsche seitens der Ausschussmitglieder sollen zu den betreffenden Produktblättern geäußert werden. Die Änderungswünsche werden für die nächste Ausschusssitzung eingepflegt und im Rahmen der Sitzung beschlossen. zu 4 Beratung von SchulA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts Vorlage: FB 45/0255/WP17 Siehe Erläuterungen zu TOP 4.1 zu 4.1 Beratung von SchulA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts (Ergänzungsvorlage) Vorlage: FB 45/0255/WP17-1 Frau Griepentrog fragt zu Beginn nach dem Zusammenhang zwischen den formulierten Produktzielen und den Produktkennzahlen. Ihrem Verständnis nach, müsse es bei drei Produktzielen auch drei Produktkennzahlen geben. Herr Brötz erläutert, dass der Fachbereich Verwaltungsleitung die Vorgabe gemacht hat, maximal drei Produktziele und zwei Produktkennzahlen zu formulieren, damit die grafische Darstellung auf einer Seite gewährleistet ist. Dabei müssen die zwei Kennzahlen mindestens auch zwei Ziele darstellen. Er betont jedoch nochmals, dass heute alle Vorschläge der Fraktionen zur Änderung der Produktblätter gesammelt werden und nach der Einarbeitung dieser durch die Verwaltung in der kommenden Sitzung am 08.06.2017 beraten werden. Herr Auler stellt im Anschluss die Änderungsvorschläge der Großen Koalition zu Produkt 030101 „Grundschulen“ vor. Da die Änderungen sehr detailliert sind und den anderen Ausschussmitgliedern bisher noch nicht zur Einsicht vorlagen, wird seitens des Ausschusses die Diskussion gewünscht. Herr Brötz entgegnet, dass die Diskussion erst in der nächsten Ausschusssitzung stattfinden kann, wenn die Verwaltung alle Änderungswünsche entsprechend eingearbeitet hat. Herr Brantin schlägt vor, dass die Fraktionen ihre Änderungswünsche der Verwaltung schriftlich zur Verfügung stellen, um den heutigen Prozess damit abzukürzen. So hat jedes Ausschussmitglied die Möglichkeit, alle Änderungsvorschläge zur Kenntnis zu nehmen und zu evaluieren. Herr Balthasar unterstützt diesen Vorschlag und regt an, dass die Verwaltung dann einen neuen Vorschlag der Produktblätter am 08.06.2017 erneut zur Beratung stellt. Herr Krott merkt an, dass im Kinder- und SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 6/17 Jugendausschuss am vergangenen Dienstag lediglich vier Produktblätter zur Beratung standen und heute müssten neun Produktblätter beraten werden. Herr Brötz bittet daher die Ausschussmitglieder ihre Änderungswünsche bis Freitag, den 05.05.2017 bei der Verwaltung einzureichen. Frau Schwier betont jedoch, dass die Verwaltung dann lediglich eine Synopse aus allen eingereichten Vorschlägen erstellen wird und nicht eigenhändig entscheidet, welche Änderungen nun übernommen werden. Diesem Vorschlag wird mit einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt. Die Vorlage wird daher nicht beschlossen und in der nächsten Sitzung erneut vorgelegt. zu 5 Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen - Endbericht Vorlage: FB 45/0344/WP17 Frau Langfort-Riepe (Medienzentrum) stellt die kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen vor. Die Bereitstellung einer am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten Sachausstattung ist eine Pflichtaufgabe des Schulträgers nach § 79 SchulG NRW. Grundsätzlich seien die städt. Schulen im landesweiten Vergleich zwar gut ausgestattet, aufgrund knapper Haushaltsmittel sei eine solide Planung für zukünftige Informationen unerlässlich. Eine kommunale Medienentwicklungsplanung, die die Verbindung zwischen Pädagogik und Ausstattung beschreibt, wird von Seiten der Stadt erstmalig vorgelegt. Zukünftig sind schulische Medienkonzepte eine Voraussetzung für Ausstattungsinvestitionen. Das von der Kultusministerkonferenz zum Thema „Digitale Bildung“ formulierte Ziel, jedem Schüler ein eigenes Gerät bereitzustellen, ließe sich nur durch den Einsatz privater Mediengeräte gewährleisten. Hier seien insbesondere soziale Aspekte zu berücksichtigen. Derzeit können sieben Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen; deutschlandweit liegt dieser Wert bei elf Schülerinnen und Schüler pro Gerät. Frau Ketteniß bezieht sich auf die Aussage in der Verwaltungsvorlage, dass die Grundschulen mit gebrauchten Rechnern ausgestattet werden und erkundigt sich, wie diese Rechner konkret aussehen. Ihrer Meinung nach sollten auch die Grundschulen mit neuen und hochwertigen Geräten ausgestattet werden. Herr Lennartz vom IT-Management des städtischen Fachbereichs Personal und Organisation erläutert, dass diese Maßgabe gemeinsam mit den Schulen und dem Schulausschuss in der Vergangenheit erarbeitet wurde. Dadurch, dass gebrauchte Rechner für die Grundschulen verwendet werden, können momentan über 900 Computer an den Grundschulen zur Verfügung gestellt werden. Zudem besitzen die Geräte einen ebenso leistungsstarken Hauptspeicher wie die Geräte, welche an den weiterführenden SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 7/17 Schulen eingesetzt werden. Es kann jedoch sein, dass die Geräte nicht an jedem Standort gleich schnell sind, da das Leitungsnetz teilweise noch nicht so stark ausgebaut ist und auch nicht in jeder Grundschule ein pädagogischer Server vorhanden ist. Bei insgesamt knapp 60 Schulstandorten dauere der Ausbau der Leitungen eine gewisse Zeit. Außerdem spielt auch die Nutzungshäufigkeit der Geräte eine große Rolle. Wenn ein Rechner beispielsweise nur einmal in der Woche genutzt wird, haben sich diverse Updates angesammelt, die alle zeitgleich installiert werden müssen. Zudem kündigt er an, dass bis 2020 alle PCs ausgetauscht werden müssen, da auf Windows 10 umgestellt wird. Frau Griepentrog betont auch, dass die Schnelligkeit der Rechner maßgeblich von der vorhandenen Leitung vor Ort abhängig ist. Sie fragt sich jedoch, wo bei dem Wechsel von „Schulen ans Netz“ zu „Schulen digital“ die Schnittstelle in der finanziellen Abwicklung liegt. Sie informiert sich, ob die eingeplanten 1,7 Mio Euro zusätzlich bereitgestellt werden oder ob eine Umschichtung des Budgets zwischen den beiden Projekten erfolgt ist. Herr Lennartz erklärt, dass im Vorfeld jede Schulleitung in einem persönlichen Gespräch ihre individuellen Bedarfe mitteilen konnte und diese entsprechend bei der Ausstattung berücksichtigt wurden. Die Mittel aus der Position „Schulen ans Netz“ wurden in den Kosten-/Finanzierungsplan des kommunalen Medienentwicklungsplans übertragen. Die Voraussetzung ist jetzt jedoch ein fertiges Medienkonzept, welches jede Schule – bei Bedarf mit Unterstützung des Medienzentrums - erstellen muss. Frau Langfort-Riepe ergänzt, dass der Support in diesem Bereich von großer Wichtigkeit ist, da es kein gesamtgültiges Konzept für alle Schulen gibt. Jede Schule muss hier individuell Schwerpunkte setzen. Frau Orthen findet es grundsätzlich gut, dass eine Unterstützung durch das Medienzentrum angeboten wird, jedoch bemängelt sie, dass an den Schulen mit dem Programm „Open Office“ gearbeitet wird, die meisten Kinder und Lehrer zu Hause jedoch andere Office Produkte verwenden. Die Kompatibilität sei dadurch nicht gewährleistet und so können beispielsweise Dokumente zur Unterrichtsvorbereitung und Zeugniserstellung in der Schule nicht richtig geöffnet werden. Dies führe zu Demotivation. Herr Lennartz erklärt, dass die Nutzung der Software „Open Office“ generell kostenfrei sei. Dies sollte ein Argument dafür sein, dieses Programm auch privat zu nutzen. Das Medienzentrum verfolgt zudem die Intention, den Kindern den grundsätzlichen Umgang mit einem Office Produkt am Computer zu lehren, unabhängig davon welches konkrete Programm verwendet wird. Da mit dem Produkt „Microsoft Office“ zudem hohe Lizenzgebühren verbunden sind, sei dieses keine Option für die flächendeckende Verwendung an städtischen Schulen. Auf Nachfrage von Frau Griepentrog erklärt er, dass sich die Kosten dabei auf ca. 240.000 € belaufen, wenn alle Schulen mit diesem Programm ausgestattet würden. Herr Brötz verweist diesbezüglich darauf, dass es sich hierbei um eine politische Entscheidung handelt, ob man den Kostenrahmen für die Umsetzung des kommunalen Medienentwicklungsplans ausweiten SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 8/17 wolle. Von der Verwaltungsleitung wurde bislang die Maßgabe verfolgt, das bisherige Budget nicht zu überschreiten. Herr Sahm findet, dass die Berechnungsgrundlage von 7 Schülerinnen und Schülern pro Gerät eine gute Entwicklung darstellt, jedoch sollte dieser Wert weiter verbessert werden. Dies könne seiner Meinung nach durch die häufigere Verwendung von eigenen Geräten (BYOD) erreicht werden. Zudem erkundigt er sich nach möglichem Personalbedarf für das Kommunale Medienzentrum. Frau Langfort-Riepe ergänzt zunächst, dass die Möglichkeit des Verwendens eigener Geräte nicht für alle Familien aus finanziellen Gründen leistbar ist. Dies kommt insbesondere in Brennpunktschulen zum Tragen. Zur Situation des Personals sagt sie, dass in der Vergangenheit bereits die Stunden der Medienberater durch das Land NRW aufgestockt wurden. Zunächst müsse die aktuelle Situation ausgelotet und einige Angebote standardisiert werden, ehe man konkrete Bedarfe benennen kann. Es ist absehbar, dass sich Stelleninhalte verändern werden. Herr Krott bedankt sich für den ersten Medienentwicklungsplan und begrüßt es, dass jede Schule ihr eigenes Medienkonzept erstellt und sich dabei am pädagogischen Konzept orientiert. Somit können aus seiner Sicht Investitionsruinen abgebaut werden. Zudem weist er auf ein angekündigtes Förderprogramm des Bundes hin, aus welchem zusätzliche Mittel beantragt werden könnten. Wichtig sei, dass die Qualität der medialen Ausstattung in den Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufe I und II das gleiche Niveau erreicht. Herr Brötz ergänzt, dass beabsichtigt sei, aus dem Programm „Gute Schule 2020“ ein Teil der Mittel für das Medienzentrum für den Erwerb weiterer Tablet-Sätze einzusetzen, die an die (Grund-)Schulen verliehen werden können. Hierüber wird die Politik noch gesondert informiert. Frau Orthen erkundigt sich, ob die Lehrkräfte mit ihren privaten Geräten ebenfalls das schulische WLANNetz benutzen dürfen. Herr Lennartz erklärt, dass dies seit Beginn des Ausbaus in den Lehrerzimmern möglich ist. Durch Gelder des Programms „Gute Schule 2020“ soll eine flächendeckende Einwahl in das WLAN-Netz erzielt werden. Frau Schwier schlägt vor, dass eine Sitzung des Schulausschusses im Herbst 2017 im Depot stattfinden soll, damit die Ausschussmitglieder das Medienzentrum besuchen können. Herr Krott bringt ein, dass dies auch für den Kinder- und Jugendausschuss geplant ist und so könne die gemeinsame Sitzung am 17.10.2017 dort stattfinden. SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 9/17 Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen Medienentwicklungsplanung zustimmend zur Kenntnis und beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene Finanzierungsmodell. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig zu 6 Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2017 Vorlage: E 26/0075/WP17 Herr Sahm erkundigt sich danach, ob im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ sämtliche sanitären Anlagen an den Schulen saniert werden. Herr Brötz erwidert, dass es sich hierbei um übrige Sanierungsmaßnahmen handelt, welche nicht durch das Programm „Gute Schule 2020“ abgewickelt werden, wo jedoch aus baufachlicher Sicht eine Sanierung nötig ist. Herr Balthasar erläutert, dass bereits im Jahr 2003 ein Instandhaltungsstau festgestellt wurde. Die Übersicht hierüber ist zuletzt in 2008 überarbeitet worden und mit aktuellem Stand seien nun 60 % abgearbeitet worden. Er wünscht sich allerdings eine Aussage über die aktuelle tatsächliche Höhe dieses Wertes. Frau Keller erklärt, dass der zuständige Kollege des Gebäudemanagements nicht anwesend ist und schlägt vor, dass diese Frage durch die Verwaltung in der Niederschrift beantwortet wird. Herr Vreydal vom Gebäudemanagement der Stadt Aachen erklärt auf Nachfrage, dass seit dem Jahr 2008 keine Aktualisierung des Sanierungsstaus stattgefunden hat. Aktuell sind die zuständigen Mitarbeiter jedoch dabei, eine Überprüfung des Schulreparaturprogramms durchzuführen mit dem Ziel, dieses in den nächsten zwölf Monaten auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Bearbeitungsquote von 60 % beziehe sich daher auf die Jahre 2003 – 2008. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2017 zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 10/17 zu 7 Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster Vorlage: FB 45/0257/WP17 Siehe Erläuterungen zu TOP 7.2 zu 7.1 Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster (Ergänzungsvorlage) Vorlage: FB 45/0257/WP17-1 Siehe Erläuterungen zu TOP 7.2 zu 7.2 Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster (geänderter Beschlussvorschlag) Vorlage: FB 45/0257/WP17-2 Die Große Koalition legt einen geänderten Beschlussvorschlag vor. Herr Krott erläutert, dass sich dieser Beschlussvorschlag inhaltlich am Beschluss der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim orientiert. Es wurden lediglich einige Formulierungen angepasst. Herr Brantin ergänzt unter Bezugnahme auf Punkt vier des Beschlussvorschlages, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung durch den Förderverein ausdrücklich der Wunsch nach einer Kooperationsvereinbarung geäußert wurde. Frau Griepentrog regt an, dass der Schulausschuss heute einen Beschluss fassen sollte, da sich dieser Prozess bereits seit geraumer Zeit hinzieht. Sie ist der Meinung, dass das Gebäude dem Bezirk weiterhin zur Verfügung stehen sollte (Pkt. 1), jedoch sieht sie dann die weitere Zuständigkeit des Schulausschusses bzw. Fachbereiches kritisch. Den Beschluss einer Schülerprognose (Pkt. 3) könne sie nicht nachvollziehen. Außerdem gebe es einen Widerspruch zwischen der Beauftragung zum Abschluss eines Kooperationsvertrages (Pkt. 4) und der gleichzeitigen Entwicklung des Schulprofils bezogen auf die Ganztagsbetreuung (Pkt. 5). Frau Griepentrog bittet daher darum, die Unterpunkte des Beschlussvorschlages einzeln abstimmen zu lassen. Herr Krott und Herr Brantin legen dar, dass es sich bei Pkt. 3 des Beschlussvorschlages um eine Wiedergabe der bereits durch die Verwaltung getätigten Feststellungen handelt. Hier soll ausdrücklich keine Festlegung auf eine Zwei-Zügigkeit erfolgen. Herr Biesing beantragt, dass heute nur über den Pkt. 1 des Beschlussvorschlages der Großen Koalition abgestimmt werden soll und bittet um eine detailliertere Ausarbeitung der restlichen Punkte durch die Große Koalition bis zur nächsten Sitzung. Dieser Vorschlag wird mit lediglich zwei Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt. Frau Keller schlägt vor, dass nun eine separate Abstimmung zu jedem Punkt des geänderten Beschlussvorschlages der Großen Koalition erfolgt. Dies findet Zustimmung im Ausschuss. SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 11/17 Beschluss: 1. Der Schulausschuss schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim an, die Verwaltung zu beauftragen, das Gebäude "Alte Schule am Abteigarten", das für schulische Zwecke nicht mehr benötigt wird, als Vereins- und Bürgerhaus in Kornelimünster unter Beibehaltung der derzeitigen Nutzung zu erhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass die aktuellen Nutzer nicht schlechter gestellt werden als bisher. 2. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die Zuständigkeit für das Gebäude intern zu klären. 3. Der Schulausschuss stellt fest, dass die Entwicklung der Schülerzahlen (Prognose) für das Einzugsgebiet der KGS Kornelimünster bestätigt, dass diese Grundschule mindestens zweizügig bleiben wird. 4. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Fördererlass und Grundlagenerlass entsprechende Kooperationsverträge mit dem Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen der kath. Grundschule Kornelimünster e. V. abzuschließen, um die bestehende Betreuung im Rahmen des Angebots „Schule von acht bis eins“ weiter sicherzustellen. 5. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung die Schulaufsicht zu bitten, mit Vertretern der Schulkonferenz unter Einbeziehung des Fördervereins wegen der Entwicklung der Schulprofils bezogen auf die Ganztagsbetreuung Gespräche zu führen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 1. 16 0 0 2. 12 1 3 3. 11 2 3 4. 14 1 1 5. 15 1 0 Mehrheitlich beschlossen zu 8 Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) Vorlage: FB 45/0351/WP17 Frau Keller weist darauf hin, dass die vorliegenden Anträge durch die Verwaltung geprüft wurden. In Zukunft werden die Anträge dem Ausschuss wieder mit der Vorlage vorgelegt. Die aktuellen Anträge sind der Niederschrift beigefügt. SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 12/17 Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der gemäß den Vorgaben des § 46 Absatz 4 SchulG beabsichtigten Begrenzungen der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler an der / am  städtischen Heinrich-Heine-Gesamtschule,  städtischen Gesamtschule Brand,  städtischen Maria-Montessori-Gesamtschule,  städtischen 4. Aachener Gesamtschule,  städtischen Hugo-Junkers-Realschule und der  städtischen Luise-Hensel-Realschule einverstanden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig zu 9 Bericht über die Anmeldezahlen an den Aachener allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 2017/2018 und Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Klasse am EinhardGymnasium Vorlage: FB 45/0345/WP17 Frau Griepentrog bemängelt, dass die Anmeldezahlen einiger weiterführender Schulen bereits seit längerer Zeit besorgniserregend sind, beispielsweise an der GHS Burtscheid. Die bisherigen politischen Diskussionen diesbezüglich haben bis dato zu keiner Verbesserung der Situation geführt. Außerdem kritisiert sie die Verteilung der Kinder, welche inklusiv beschult werden, da hier ein gravierendes Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Schulformen entstanden ist. Auch hier weist sie auf die GHS Burtscheid hin, die bei 13 angemeldeten Kindern insgesamt sieben Inklusionsschüler/innen aufweist. Mit dieser Regelung würde Inklusion nicht zielführend umgesetzt und sie regt daher an, dass das Verfahren zur Verteilung dieser Kinder überdacht werden sollte. Herr Biesing stimmt den Ausführungen zu und weist auf den Grundgedanken der Inklusion hin, dass Kinder mit entsprechendem Förderbedarf in das Regelsystem integriert werden sollen. Herr Krott verweist darauf, dass es sich bei den vorliegenden Anmeldezahlen um die tatsächlichen Anmeldungen handelt und daher kann der Ausschuss diese nur zur Kenntnis nehmen. Auch ihm sind die rückläufigen Anmeldezahlen insbesondere an den Haupt- und Realschulen aufgefallen und er berichtet, SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 13/17 dass interfraktionell bereits über diese Problematik diskutiert wird. Zur Verteilung der Inklusionsschüler muss politisch hinterfragt werden, warum von den insgesamt 91 Schüler/innen lediglich sieben an den Gymnasien integrativ beschult werden. Er bedauert, dass durch die fehlende Teilnahme an der Inklusionsrunde der politische Einfluss auf die Verteilung der Kinder nicht gegeben ist. Dem zweiten Teil der Vorlage, dem Antrag des Einhard-Gymnasiums auf Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse, kann seiner Meinung nach gefolgt werden, da insbesondere der Innenstadtbereich so gestärkt werden kann. Frau Schwier erläutert, dass die Verteilung der Inklusionsschüler eine Hauptaufgabe der Schulaufsicht ist. An der Inklusionsrunde nimmt lediglich eine Kollegin aus dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen teil. Daher ist auch der Einfluss der Verwaltung hier sehr gering. Auf Nachfrage durch Herrn Sahm teilt sie mit, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht möglich ist, den Förderschwerpunkt eines jeden Kindes einzusehen. Frau Griepentrog appelliert, dass ein Vertreter der Inklusionsrunde im Ausschuss über das Verfahren der Verteilung berichten soll, damit die Politik über die internen Verfahrensweisen informiert wird. So könne seitens der Fraktionen qualifizierter auf Nachfragen seitens der Bevölkerung reagiert werden und das Verfahren würde transparenter sein. Herr Brantin und Herr Biesing regen ebenfalls eine stärkere Einflussnahme durch den Schulausschuss an. Außerdem bittet Herr Biesing darum, im ersten Absatz des Beschlussvorschlages das Wort „zustimmend“ zu streichen. Frau Schwier erklärt, dass die Zusammensetzung der Inklusionsrunde durch das Schulgesetz NRW vorgegeben wird. Auch die Verwaltung sieht die Verteilung der Inklusionsschüler kritisch. Frau Griepentrog fragt, ob die Verwaltung als Schulträger einen Einfluss auf die Bereitstellung von Schulplätzen hat und auch beeinflussen kann, wie diese besetzt werden. Herr Mathar erwidert, dass die Verwaltung nur bedingt Einfluss nehmen kann, weil beispielsweise bauliche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wenn ein Kind mit einem Rollstuhl beschult werden soll. Herr Auler schlägt einen ergänzenden Beschlussvorschlag vor, welcher als zweiter Absatz in den Beschluss aufgenommen werden soll: „Der Schulausschuss hält die Verteilung der Inklusionskinder für pädagogisch nicht nachvollziehbar. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, diese Missbilligung gegenüber der Schulaufsicht deutlich zum Ausdruck zu bringen.“ Diese Ergänzung wird einstimmig in den Beschluss mit aufgenommen. SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 14/17 Frau Griepentrog lobt abschließend die reibungslose Verteilung der Anmeldeüberhänge durch die Schulen. Die Schulleitungen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet. Beschluss: 1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Schulausschuss hält die Verteilung der Inklusionskinder für pädagogisch nicht nachvollziehbar. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, diese Missbilligung gegenüber der Schulaufsicht deutlich zum Ausdruck zu bringen. 3. Er genehmigt einmalig die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse am EinhardGymnasium im Schuljahr 2017/2018. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 1 Einstimmig zu 10 Schulverpflegung an den städtischen Realschulen, Sachstandsbericht Vorlage: FB 45/0347/WP17 Herr Sahm findet das Konzept sehr überzeugend. Er erkundigt sich, ob damit auch kurzfristige Ausfälle von Caterern, wie es an der 4. Gesamtschule der Fall war, aufgefangen werden können. Frau Schwier erklärt, dass die Vorkommnisse an der 4. Gesamtschule nicht der Auslöser für die Erstellung eines solchen Konzeptes waren. Herr Brötz ergänzt, dass auch das neue Konzept beispielswiese nicht vor einer Insolvenz des Caterers schützen kann. Herr Rohé begrüßt das Konzept ebenfalls und findet es gut, dass die Lücke an den Realschulen nun geschlossen wird. Frau Schwier ergänzt, dass dies jedoch nur ein Angebot darstellt und die Schulen nicht zur Umsetzung dieses Konzeptes verpflichtet sind. Frau Ketteniß hebt hervor, dass die Eltern und Schüler/innen ebenfalls mit einbezogen werden müssen. Beschluss: Der Sachstandsbericht der Verwaltung zur aktuellen Schulverpflegungssituation an den Aachener Realschulen wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 15/17 zu 11 Programm “Gute Schule 2020“ hier: Vorschlag zur Information der politischen Gremien Vorlage: FB 45/0346/WP17 Herr Krott bedankt sich im Namen der Großen Koalition für den guten Vorschlag der Verwaltung und begrüßt es, dass die Politik die Kontrollfunktion behält. Außerdem ist es sinnvoll, dass die Verwaltung auch kurzfristig auf Änderungen eingehen kann. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Mit dem von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag zur laufenden Berichterstattung der Projekte und Maßnahmen unter Beachtung der Entscheidungskompetenzen der Politik ist der Schulausschuss einverstanden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig zu 12 Mitteilungen der Verwaltung Herr Brötz berichtet über die Neubesetzung der Stelle der Schulaufsichtsbeamtin für den Bereich der Grundschulen in der Stadt Aachen. Die Nachfolge von Frau Roder, welche in den Ruhestand verabschiedet wurde, tritt Frau von Jakubowski an. Sie ist die Schulleiterin der Grundschule in der Gerlachstraße. Außerdem wird Frau Wollgarten die Nachfolge von Frau Katz übernehmen, welche für die Grundschulen der StädteRegion verantwortlich ist. Seitens der Ausschussmitglieder wird gewünscht, dass die Schulaufsicht wieder häufiger an den Sitzungen des Schulausschusses teilnimmt. SchA/19/WP.17 Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 16/17