Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
257483.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
12.05.17, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0360/WP17
öffentlich
12.05.2017
FB 45/400.010
Winterdienst an städtischen Schulen, insbesondere an städtischen
Gymnastik-, Turn- und Sporthallen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.06.2017
13.07.2017
SpA
SchA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Sportausschuss empfiehlt dem Schulausschuss die dauerhafte Umsetzung des
Winterdienstes an städtischen Schulen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ab
der Wintersaison 2017/2018.
2. Der Schulausschuss beschließt die dauerhafte Umsetzung des Winterdienstes an städtischen
Schulen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ab der Wintersaison 2017/2018.
Vorlage FB 45/0360/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Haushaltsmittel stehen bei PSP-Element 1-030302-900-4, SK 52410000 in Höhe von 145.000 €
ab 2017 ff. zur Verfügung.
Vorlage FB 45/0360/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Ausgangslage:
Der Winterdienst an städtischen Schulen wurde zur Wintersaison 2014/ 2015 grundlegend umgestellt.
Die Anpassung war vor dem Hintergrund arbeitsrechtlicher Regelungen zwingend erforderlich
geworden.
Die Neuregelung sieht vor, dass die Schulhausmeister nur noch während ihrer Dienstzeit den
Winterdienst sicherstellen. Nach Dienstende übernimmt der Aachener Stadtbetrieb den Winterdienst
auf den Außenflächen. Darüber hinaus nimmt der Aachener Stadtbetrieb den Winterdienst bei
Erkrankung der Schulhausmeister wahr. Der Umfang des Winterdienstes wurde an dem nach dem
Ortsrecht festgelegten Zeitfenster (bis 20.00 Uhr) ausgerichtet. Nach Dienstende der
Schulhausmeister werden nur die Gehwege um die Schulgelände (Außenfläche) von Schnee und Eis
befreit. Eine Räumung der Zuwegungen auf dem Gelände (Innenfläche) erfolgte zum damaligen
Zeitpunkt nicht.
Problemstellung:
Die Nutzung der Gebäude, insbesondere der Turnhallen, geht über den damals geregelten Zeitraum
hinaus. Die Verkehrssicherungspflicht und in der Folge die Streu- und Räumpflicht besteht auf den
Innenflächen über 20.00 Uhr hinaus und erstreckt sich zeitlich bis etwa eine Stunde nach Ende der
Hallenzuweisungszeit.
Unter Berücksichtigung der damaligen Regelung und der Empfehlung des Rechtsamtes sowie der
Belegungen der Turnhallen muss der Winterdienst auf den Innenflächen (Zuwegungen zu den
Turnhallen) somit im folgenden Zeitfenster zusätzlich sichergestellt werden:
Montag bis Donnerstag
16.15 – Nutzungsende
Freitag
15.30 – Nutzungsende
Samstag (im Bedarfsfall)
07.00 – Nutzungsende
Sonntag, Feiertag (im Bedarfsfall)
09.00 – Nutzungsende
Vorgehensweise der Verwaltung:
Zunächst war vorgesehen, den Winterdienst in dem offenen Zeitfenster auf die Nutzer der städtischen
Gymnastik-, Turn- und Sporthallen zu übertragen.
In seiner Sitzung am 23.11.2016 wurde seitens des Rates der Stadt Aachen entschieden, dass eine
Übertragung des Winterdienstes auf die Nutzer nicht erfolgen wird.
Stattdessen wurde der Winterdienst in der Wintersaison 2016/2017 wie folgt sichergestellt:
Ausweitung des Auftrages an den Aachener Stadtbetrieb zur Sicherstellung des
Winterdienstes auf den Innen- (Zuwegungen zu den Turnhallen) und Außenflächen bis 20.00
Uhr.
Beauftragung einer Fremdfirma für den Winterdienst auf den Innenflächen (Zuwegungen zu
den Turnhallen) zwischen 20.00 und 23.00 Uhr bzw. bis Nutzungsende im Bedarfsfall.
Hierbei entstanden Kosten in folgendem Umfang:
Vorlage FB 45/0360/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 3/4
1. Aachener Stadtbetrieb
Räumung der Außenflächen
100.000 €
(nach Dienstende bzw. Erkrankung des Schulhausmeisters bis 20.00 Uhr)
Räumung der Innenflächen
25.000 €
(Zuwegung Turnhallen bis 20.00 Uhr)
2. Fremdfirma
(Zuwegung Turnhallen ab 20.00 Uhr bis Nutzungsende)
./.
Von der Fremdfirma wurde für die vergangene Wintersaison (Nov 2016 bis Mrz 2017) bislang keine
Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten
Winterdiensteinsätze. Hierfür sind jährlich 20.000 € angesetzt.
Hinsichtlich der zukünftigen Vorgehensweise wurde eine Evaluation der diesjährigen Regelung und
eine erneute Vorlage im Sport- und Schulausschuss vereinbart. Eine weitere Evaluation der an den
Aachener Stadtbetrieb gezahlten Pauschale ist in drei Jahren vorgesehen.
Vorschlag der Verwaltung:
Nach Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Fachbereich Sport und unter Berücksichtigung der
Vorgaben der Politik und Verwaltungsspitze kann aus Sicht des Fachbereiches Kinder, Jugend und
Schule der Winterdienst an städtischen Schulen nur in der derzeitigen Form fortgeführt werden.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die Fortführung der bestehenden Regelung.
Regelung im Überblick:
Wochentag
Uhrzeit
Innenflächen
Außenfläche
(Zuwegungen zu den
(Bürgersteig)
Gebäuden oder zu den
Turnhallen)
Montag bis Donnerstag
06.00 – 16.15 Uhr
Schulhausmeister/in
Schulhausmeister/in
16.15 – 20.00 Uhr
Aachener Stadtbetrieb
Aachener Stadtbetrieb
20.00 Uhr –
Fremdfirma
Nicht erforderlich
06.00 – 15.30 Uhr
Schulhausmeister/in
Schulhausmeister/in
15.30 – 20.00 Uhr
Aachener Stadtbetrieb
Aachener Stadtbetrieb
20.00 Uhr –
Fremdfirma
Nicht erforderlich
07.00 – 20.00 Uhr
Fremdfirma
Aachener Stadtbetrieb
20.00 Uhr –
Fremdfirma
Nicht erforderlich
Fremdfirma
Aachener Stadtbetrieb
Nutzungsende
Freitag
Nutzungsende
Samstag
Nutzungsende
Sonn- und Feiertage
09.00 – 20.00 Uhr
Vorlage FB 45/0360/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
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