Daten
Kommune
Aachen
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257325.pdf
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162 kB
Erstellt
11.05.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 08:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0111/WP17
öffentlich
11.05.2017
Hr. Offergeld
Information zum Verwaltungskostenbeitrag ab 2017
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.05.2017
FA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.
Vorlage FB 20/0111/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2017
Seite: 1/5
Erläuterungen:
I.
Allgemeines
Der VKB dient der Ermittlung und Verrechnung der Kosten der Fachbereiche, die zentrale
Verwaltungsaufgaben (z.B. Personalbetreuung) für Eigenbetriebe oder andere Fachbereiche
wahrnehmen, welche kostenrechnende Bereiche
darstellen. Dies ist notwendig, damit die
vorgenannten Bereiche die verwaltungsinternen Kosten verursachungsgerecht in ihren Kalkulationen
von Gebühren oder privatrechtlichen Entgelten berücksichtigen können. Andernfalls müssten die
Kosten vom Steuerzahler getragen werden bzw. Einrichtungen mit kostendeckenden Entgelten
würden auf die volle Ausschöpfung des Einnahmepotentials verzichten.
II.
Berechnung des VKB:
Seit 2009 wurde der VKB an Hand der letzten Berechnung fortgeschrieben oder angepasst. Zur
Hochrechnung
wurden
insbesondere
die
prozentualen
Lohn-
und
Besoldungserhöhungen
herangezogen.
In der Folge wurde die Berechnung des VKB grundlegend überprüft und neustrukturiert.
Dem Grunde nach wurde an der Berechnungsmethode der Vorjahre festgehalten, die gerichtsfest in
der Satzung als Kalkulationsgröße bestätigt wurde.
III.
Neuberechnung i. R. d. Haushaltsplanung 2017
1. Ansprüche an das neue Verfahren:
-
-
Vereinfachung der jährlichen Ermittlung des VKB bzw. Überprüfbarkeit mit vertretbarem
Aufwand
Planungssicherheit durch Ermittlung und Abrechnung von festen, im Voraus festgesetzten
Jahresbeträgen
Rechtssicherheit durch belegbare Berechnungssystematik und jährliche Berechnung (bspw. für
steuerliche Prüfungen bei den BgA und Gebührenberechnungen der gebührenrechnenden
Bereiche)
hohe Konstanz durch Anwendung eines arbeitsplatzorientierten Verfahrens (d.h. es werden
anteilige Arbeitsplatzkosten sog. leistungsgebender Produkte auf sog. leistungsnehmende
Produkte umgelegt)
Vorlage FB 20/0111/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2017
Seite: 2/5
2. Grundlagen der neuen Berechnungssystematik:
Das Berechnungsverfahren des VKB folgt in Grundzügen einer durch die Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfohlenen Systematik, die u. a. auf
besondere Anforderungen der Stadt Aachen angepasst wurde.
Am VKB Beteiligte werden hierzu in Leistungsgeber und Leistungsnehmer unterteilt. Bei
Leistungsgebern
handelt
Verwaltungsaufgaben
es
(z.B.
sich
dabei
um
Personalbetreuung)
Verwaltungseinheiten,
für
andere
die
zentrale
Verwaltungseinheiten
(Leistungsnehmer) wahrnehmen.
Grundlage der im Voraus kalkulierten Jahreserstattungsbeträgen werden dabei stets sowohl die
Planzahlen des vorausgehenden Haushaltsplans bzw. der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe (z.
B. der Haushaltsplan 2016 für die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages 2017) sowie die
Zahlen des letzten abgeschlossenen Haushaltsjahres (für den VKB 2017 bspw. die im Jahr 2016
durchgeführten Vergaben).
Da es sich bei den zu verrechnenden Leistungen überwiegend um Personalleistungen handelt,
wird zur Ermittlung ein arbeitsplatzorientiertes Verfahren angewandt.
Bei den Leistungsgebern wird arbeitsplatzweise geprüft, in welchem Umfang und zu welchen
Kosten Leistungen für die Leistungsnehmer erbracht werden.
3. Die Kosten eines Arbeitsplatzes:
Personalkosten: (einschließlich Versorgungszuschlag, Beihilfe, Sozialleistungen usw.) Als
Verteilungsgröße
werden
die
für
das
vorangehende
Haushaltsjahr
geplanten
Personalaufwendungen der Leistungsgeber angesetzt.
Sachkosten: (bspw. Raumkosten, Geschäftskosten, Telekommunikationskosten und IT-Kosten)
Die IT Kosten wurden für die Stadt Aachen berechnet, den übrigen Sachkosten liegt eine von der
KGST empfohlene Pauschale zugrunde. Den Personalkosten werden die Sachkosten der
Stellenanteile des Leistungsgebers lt. Stellenplan hinzugerechnet.
Gemeinkosten: (z.B. Kosten für Zentrale Services, Steuerungsdienste, usw.) Den Personalkosten
wird pauschal ein 10% Gemeinkostenzuschlag hinzugerechnet.
Vorlage FB 20/0111/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2017
Seite: 3/5
4. Zur
Verteilung
der
Kosten
auf
die
Leistungsnehmer
werden
im
Vorfeld
festgelegte
Verteilungsschlüssel angewendet:
Stellenschlüssel: Die Aufschlüsselung der Anzahl der zu berücksichtigenden Stellen bzw.
Stellenanteile pro Produkt der Leistungsnehmer erfolgt je Planstelle gemäß Stellenplan des
Leistungsnehmers.
Aufwandschlüssel (Volumenschlüssel): Als Verteilungsgröße werden die für das vorangehende
Haushaltsjahr geplanten Aufwendungen der Leistungsnehmer, abzüglich des eingerechneten
Verwaltungskostenbeitrags angesetzt.
Einzelverteilungsschlüssel
(Sonderschlüssel):
(z.B.
Fallzahlen)
Die
für
die
einzelnen
Leistungsnehmer bearbeiteten Fälle oder erbrachten Zeitanteile werden durch den entsprechenden
Leistungsgeber ermittelt.
Die Verteilungsschlüssel sind so gestaltet, das sie einmal jährlich mit vertretbarem Aufwand
überprüfbar sind.
IV.
Prüfung der Neuberechnung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14):
Das Prüfungsergebnis der durch FB 14 durchgeführten Prüfung wies einen höheren VKB aus, als i. R.
d. Haushaltsplanung 2017 eingeplant wurde.
Insbesondere könnten durch die Änderungen bis zu rd. 355T EUR Kosten (VKB) zusätzlich über
Gebühren refinanziert werden.
Die durch FB 14 erfolgten Anmerkungen bzw. Hinweise wurden durch FB 20 geprüft.
Soweit seitens FB 14, unter Bezug auf einzelne KGST Empfehlungen, lediglich Alternativen zu
einzelnen Teilen der von FB 20 gefertigten Gesamtberechnung aufgezeigt wurden, hat FB 20 diese
Hinweise zur Kenntnis genommen, sieht eine Umsetzung jedoch nicht als erforderlich an, da die
eigenen Verteilungsschlüssel ggü. den KGST Empfehlungen als aussagekräftiger angesehen werden.
Des Weiteren wurde durch FB 14 kritisiert, dass einzelne Datengrundlagen nicht dem aktuellsten
Stand entsprachen. Da der VKB 2017 im Jahr 2016 erstellt wurde, seien aus Sicht FB 14 der
Haushaltplan 2016, sowie Auswertungen des letzten abgeschlossenen Jahres (2015) heranzuziehen.
Eine weitergehende, nachträgliche „Spitzabrechnung“ des VKB i. R. d. Jahresabschlüsse ist auch aus
Sicht von FB 20 insbesondere aus Gründen der Planungssicherheit und der Gebührenstetigkeit nicht
sinnvoll.
Einzelnen durch FB 14 gemachten Feststellungen liegen Rechen- oder Formelfehler zugrunde.
Entsprechende Korrekturen werden i. R. d. Jahresabschlusses 2017 bzw. der Betriebsabrechnungen
2017 der gebührenrechnenden Bereiche erfolgen.
Vorlage FB 20/0111/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2017
Seite: 4/5
V.
Schlussbemerkung
Der VKB kann nur eine pauschale Verteilung von Kosten auf Grundlage eines Systems von
Schlüsseln sein. Idealerweise sollte er eine relativ hohe Konstanz aufweisen, damit insbesondere die
Gebührenstetigkeit sichergestellt werden kann. Deshalb soll der VKB aus Sicht von FB 20 vor allem
auch in die Betriebsabrechnungen grundsätzlich in eingeplanter Höhe einfließen.
Eine abschließende (Spitz)abrechnung an Hand der Ergebnisrechnung wird von FB 20 als nicht
zielführend angesehen.
I. R. d. Rechtssicherheit sei auch insbesondere darauf hingewiesen, dass der in der Vergangenheit
stets als überhöht bezeichnete VKB nach seiner umfassenden Neuberechnung durchweg höher
ausfällt.
Nach Prüfungsergebnis von FB 14 bietet er sogar noch weitere Erhöhungspotentiale.
Vorlage FB 20/0111/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2017
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Abwasser
Abfallwirtschaft Straßenreinigung
Grabstätten
Marktwesen
VKB 2017 (HHP 2017)
707.201,00 €
688.408,00 €
376.722,00 €
138.716,00 €
14.366,00 €
VKB 2017 überarbeitet
Differenz 2017 überarbeitet und 2017 (HHP 2017)
709.800,00 €
2.599,00 €
809.700,00 €
121.292,00 €
414.800,00 €
38.078,00 €
180.000,00 €
41.284,00 € -
10.800,00 €
3.566,00 €
VKB 2018
Differenz 2018 und 2017 überarbeitet
744.900,00 €
35.100,00 €
860.500,00 €
50.800,00 €
428.700,00 €
13.900,00 €
196.300,00 €
16.300,00 € -
9.700,00 €
1.100,00 €
Schwimmhallen
Parkleitsystem
52.294,00 €
19.298,00 €
224.409,00 €
56.720,00 €
800,00 €
471,00 €
57.300,00 €
5.006,00 € -
18.000,00 €
1.298,00 € -
214.700,00 €
9.709,00 € -
15.000,00 €
41.720,00 €
900,00 €
100,00 €
60.500,00 €
3.200,00 €
20.700,00 €
2.700,00 €
243.900,00 €
29.200,00 €
16.200,00 €
1.200,00 €
Quellen
VKB 2017 (HHP 2017)
VKB 2017 überarbeitet
Differenz 2017 überarbeitet und 2017 (HHP 2017)
1.271,00 €
-
VKB 2018
Differenz 2018 und 2017 überarbeitet
sonst. zentr.
Dienste E18
Kurbetrieb
E 18 (Rest)
Freibad
E 26
E 42
E 46/47
Brandschutz
Uniklinikum
Notfallrettung
Krankentransport
Krematorium
€
180.370,00 €
370.668,00 €
70.046,00 €
64.042,00 €
2.610.539,00 €
199.400,00 €
199.400,00 €
184.100,00 €
3.730,00 €
378.200,00 €
7.532,00 € -
47.300,00 €
22.746,00 € -
63.800,00 €
242,00 €
2.997.900,00 €
387.361,00 €
229.900,00 €
30.500,00 € -
159.000,00 €
25.100,00 €
398.000,00 €
19.800,00 €
50.600,00 €
3.300,00 € -
44.700,00 €
19.100,00 €
3.122.300,00 €
124.400,00 €
-
Leitstelle
Summe
Summe
353.992,00 €
-
305.800,00 €
48.192,00 €
342.200,00 €
36.400,00 €
E 49
E 88
Summe
Gesamtsumme
VKB 2017 (HHP 2017)
56.523,00 €
594.127,00 €
850.179,00 €
164.875,00 €
479.235,00 €
484.409,00 €
104.496,00 €
2.733.844,00 €
5.698.375,00 €
VKB 2017 überarbeitet
Differenz 2017 überarbeitet und 2017 (HHP 2017)
56.800,00 €
277,00 €
717.200,00 €
123.073,00 €
1.498.600,00 €
648.421,00 €
225.500,00 €
60.625,00 €
649.600,00 €
170.365,00 €
568.200,00 €
83.791,00 €
139.700,00 €
35.204,00 €
3.855.600,00 €
1.121.756,00 €
7.159.300,00 €
1.460.925,00 €
55.300,00 €
1.500,00 €
795.500,00 €
78.300,00 €
1.702.500,00 €
203.900,00 € -
219.500,00 €
6.000,00 €
704.500,00 €
54.900,00 €
625.000,00 €
56.800,00 €
140.600,00 €
900,00 €
4.242.900,00 €
387.300,00 €
7.707.400,00 €
548.100,00 €
VKB 2018
Differenz 2018 und 2017 überarbeitet
-