Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
257535.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.05.17, 12:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0362/WP17
öffentlich
15.05.2017
FB 45/201
Kriterienkatalog Zuschüsse an freie Träger (KiTas); Außenanlagen
und Ausstattung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.05.2017
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. beschließt die unter Punkt 2 aufgeführten maximalen Zuschusshöhen
3. beschließt die unter Punkt 3 aufgeführten Kriterien.
Vorlage FB 45/0362/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
5-060101-900-00300-300-4; 78180000 „Zuschüsse an freie Träger U3-Ausbau“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
230.000
230.000
940.000
940.000
0
0
Ergebnis
230.000
230.000
940.000
940.000
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 45/0362/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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Erläuterungen:
1
Ausgangslage
Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus wurden und werden weiterhin KiTa-Neubauten erforderlich
sein. Während die Stadt Aachen teilweise Bauherrin ist (u.a. KiTas Kalverbenden und Händelstraße),
werden einige KiTa-Neubauten auch durch Investoren gebaut (u.a. KiTas Eintrachtstraße,
Eisenbahnweg, Süsterfeldstraße, Sittarder Straße) und anschließend an Träger der freien Jugendhilfe
vermietet.
Vor Inbetriebnahme einer neuen KiTa ist ihre Ausstattung zwingend erforderlich. Hierzu zählen:
1. Feste Einbauten (Küche, Personal-/ Teeküche, Kinderküchen/ -spülen, Garderoben und
Wickel-Wasch-Kombinationen)
2. Loses Mobiliar (Möbel für Kinder und Erwachsene, Spielmaterial, Textilen, Elektrogeräte,
Arbeitsgeräte usw.)
3. Außenspielgelände (Planung und Herrichtung mit Spielgeräten inkl. Montage und Fallschutz,
Sandkästen, ggf. Gartenhaus, ggf. Sonnensegel und inkl. Honorarleistung des Architekten/
Freiraumplaners)
Bei städtischen Gebäuden werden die festen Einbauten und die Außenspielgeräte durch den
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) budgetiert und durch das Gebäudemanagement der
Stadt Aachen (E 26) im Rahmen der Baumaßnahme geplant und umgesetzt.
Bei Investorenmodellen wird die KiTa leer an die Stadt Aachen bzw. an den freien Träger vermietet,
wobei die Planung und Herrichtung des Außengeländes in der Regel durch den Investor durchgeführt
werden kann, sofern diesem eine entsprechen Kostenübernahme rechtzeitig zugesagt wird.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die freien Träger nicht in der Lage sind, die einmaligen
Investitionskosten für die Innenausstattung und die Herrichtung des Außengeländes zu tragen und
daher entsprechende Zuschüsse bei der Stadt beantragen, sofern Fördermittel nicht beantragt werden
können oder nicht ausreichend sind.
In Anlehnung an die Vorlage „Mögliche zukünftige Kriterien zu Anträgen auf Trägeranteilübernahmen
und einmalige Baukostenzuschüsse freier Träger“ (FB 45/0152/WP17), die in der Sitzung des Kinderund Jugendausschusses am 01.12.2015 beschlossen wurde, sollen entsprechende Kriterien auch für
die Gewährung von Zuschüssen an freie Träger zur Ausstattung von KiTa-Neubauten aufgestellt
werden. Hierdurch soll das zukünftige Vorgehen bei KiTa-Neubauten vereinfacht, eine
Gleichbehandlung der freien Träger herbeigeführt und eine finanzielle Planungssicherheit
gewährleistet werden.
2
Zuschusshöhen
Die Erfahrungen der letzten Jahre im Betreuungsplatzausbau haben gezeigt, dass die nachfolgenden
Kosten realistisch und entsprechend zu berücksichtigen sind.
Vorlage FB 45/0362/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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1. Feste Einbauten = 15.600 €/ Gruppe
2. Loses Mobiliar = 20.000 € / Gruppe
3. Außenspielfläche
-
für eine 3- bis 4-gruppige KiTa = 65.000 €
-
für eine 5- bis 6-gruppige KiTa = 80.000 €
dreigruppige viergruppige fünfgruppige sechsgruppige
KiTa
KiTa
KiTa
KiTa
Feste Einbauten
46.800 €
62.400 €
78.000 €
93.600 €
Loses Mobiliar
60.000 €
80.000 €
100.000 €
120.000 €
Außenspielfläche
65.000 €
65.000 €
80.000 €
80.000 €
171.800 €
207.400 €
258.000 €
293.600 €
Summe
Mit diesen Beträgen kann erfahrungsgemäß eine Grundausstattung von KiTa-Neubauten abgedeckt
werden, die für die Inbetriebnahme erforderlich ist. Sonderausstattungen wie beispielsweise
bestimmtes pädagogisches oder therapeutisches Material sind nicht abgedeckt und sind
entsprechend in Eigenleistung durch den Träger zu erbringen.
3
Bedingungen
Grundsätzlich soll die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Innenausstattung und die
Herrichtung des Außengeländes von KiTa-Neubauten an Bedingungen für den freien Träger geknüpft
werden:
1. Die Zuschussgewährung erfolgt auf Antragstellung durch den freien Träger.
2. Bei den o.g. Summen handelt es sich um die höchstmögliche Zuschussgewährung. Sofern der
freie Träger in der Lage ist, einen Eigenteil zu erbringen oder Alteinrichtung einzubringen (z.B.
bei Umzug), wird der Zuschuss entsprechend reduziert.
3. Sofern der freie Träger berechtigt ist, Fördermittel (z.B. Investitionsprogramme des Bundes
und Landes NRW zum U3- und ü3-Ausbau) zu beantragen, sind diese zwingend vorrangig
einzusetzen und reduzieren den städtischen Zuschuss entsprechend.
4. Die geförderten Betreuungsplätze sind in den Räumlichkeiten für eine Dauer von mindestens
fünf Jahren vorzuhalten (analog zu der Zweckbindungsfrist der Bundes- bzw.
Landesförderprogramme).
5. Die mit dem Zuschuss angeschafften (Einrichtungs-) Gegenstände und Außenspielgeräte
befinden sich im Eigentum des freien Trägers, sodass dieser Wartungs-,
Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Ersatzbeschaffungen übernimmt.
6. Der freie Träger nimmt mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teil und stellt eine konsequente
Nutzung aller Arbeitsschritte der Lösung Little Bird durch seine Einrichtungen sicher.
7. Der freie Träger nimmt nach festgestelltem Bedarf durch den Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) zusätzlich auf.
Vorlage FB 45/0362/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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4
Finanzielle Auswirkungen
Durch die o.g. Zuschusshöhen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
5
Vorschlag der Verwaltung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, die unter Punkt 2
aufgeführten maximalen Zuschusshöhen und die unter Punkt 3 aufgeführten Kriterien für die
Gewährung eines Zuschusses an freie Träger für die Innenausstattung und die Herrichtung des
Außengeländes eines KiTa-Neubaus zu beschließen.
Vorlage FB 45/0362/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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