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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
257544.pdf
Größe
725 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.05.17, 12:58

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0366/WP17 öffentlich 15.05.2017 FB 45/310.010 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Hier: Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e. V. Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 30.05.2017 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Er beschließt die Anerkennung des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Vorlage FB 45/0366/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0366/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 18.12.2016 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. besteht seit Frühjahr 2013. Derzeit zählt der Verein 173 Mitglieder, die sich aus Eltern, Lehrern und auch Menschen ohne direkten Bezug zu dieser Schule zusammensetzen. Die Arbeit im Verein wird ausschließlich ehrenamtlich geleistet. Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. hat sich u.a. die ideelle und finanzielle Förderung von Bildung und Erziehung an der 4. Aachener Gesamtschule zur Aufgabe gemacht. Er widmet sich dabei vor allem der positiven Entwicklung des Soziallebens an der Schule aber auch den sozialen Belangen einzelner Schüler und Schülerinnen. Mit den vielen verschiedenartigen Projekten bietet der Förderverein den Kindern und Jugendlichen der Schule besondere Angebote, die über die Möglichkeiten eines Schulträgers deutlich hinausgehen. Die durchgeführten Projekte knüpfen an den Interessen junger Menschen an und werden von Ihnen mitgestaltet. Die Maßnahmen fordern das Engagement der Teilnehmer, stärken das Selbstbewusstsein der jungen Leute und regen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung an. Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. trägt mit seinen Angeboten in den Bereichen der außerschulischen Jugendbildung und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit zur Förderung der Entwicklung junger Menschen bei und erfüllt damit Aufgaben im Sinne des § 11 SGBVIII. 2. Stellungnahme der Verwaltung Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.16 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Demnach ist die Anerkennung des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen. Anlage/n:  Antrag  Vereinssatzung  Kriterienkatalog Vorlage FB 45/0366/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 3/3 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien  nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,  der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 07.09.2016  der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Profil des Trägers Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl Der Förderverein der 4. Gesamtschule erbringt selbst Leistungen gem. § 11 SGB VIII, die zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen.   nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit Förderverein der 4. Gesamtschule e.V. Die Tätigkeit des Trägers im Rahmen der Jugendhilfe ist Hauptbestandteil seiner Arbeit sowohl nach seiner Satzung als auch in seiner praktischen Arbeit. Schwerpunkt der bisher geleisteten Jugendarbeit ist die außerschulische Jugendbildung im Sinne des § 11 Abs. 3, Nr. 3 SGBVIII. als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele Liegt vor verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden: 2  Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,  Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen,  Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Projektförderung  Projekt „ Herausforderung“ Kleingruppenfahrten in Eigenverantwortung der Schüler mit sehr geringen finanziellen Mitteln (100 - 120 SchülerInnen)  Finanzielle Unterstützung für besondere Anschaffungen  Fußball – Pausenliga In den Pausen wird über ein Schuljahr ein Turnier der kleinen „Schulmannschaften“ ausgetragen, Organisation und Durchführung erfolgt durch ehrenamtliche Mitglieder des Fördervereins (160 SchülerInnen)  Musikprojekt „Ganzo(h)r“ Musikalisches außerschulisches Bildungsangebot, bei dem der Träger personelle und finanzielle Unterstützung bietet (6-12 SchülerInnen)  Schülergruppe Technik Finanzielle und personelle Unterstützung (6 SchülerInnen)  Wirtschaftssimulation „Pizzaofen“ Mit ehrenamtlicher und finanzieller Unterstützung des Fördervereins konnten die SchülerInnen selbstständig einen Pizzaofen bauen und ihn finanziell nutzen bzw. den „Kredit“ zurückzahlen (11 SchülerInnen)  Instandhaltung des Fußballspielfeldes Ehrenamtliche, fachkundige Anleitung der SchülerInnen durch ein Mitglied des Vereins Der Verein wird mit 173 Mitgliedern geführt. Im letzten Schuljahr nahmen an den angebotenen Projekten insgesamt ca. 300 Schüler und Schülerinnen teil. Die Mitglieder des Vereins sind größtenteils Eltern, Lehrer und andere mit der Schule verbundenen Personen mit unterschiedlichen Berufen und Fähigkeiten. 3  Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Der Förderverein arbeitet projektbezogen mit anderen freien und öffentlichen Trägern zusammen.  Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse Die Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse ist gesichert. Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Der Verein ist seit 2013 tätig und unterstützt seitdem alle Projekte, die nicht möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr direkt zu den Aufgaben der Schule gehören. als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann Im Rahmen seiner Projektförderung leistet der Förderverein der 4.Aachener Gesamtschule einen wesentlichen Anteil der Jugendhilfe. Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) Gemäß der vorliegenden Satzung bietet der Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. 4 Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:  den vollständigen satzungsmäßigen Namen; Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e. V.  die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);  eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; c/o Reiner Brandenberg Bendelstraße 29 52062 Aachen s. vorliegende Satzung  Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; 1. Vositzender: Reiner Brandenberg Bendelstraße 29 52062 Aachen 47 Jahre IT - Techniker 2. Vorsitzender: Joachim Steuck Kroitzheider Weg 55 52076 Aachen 56 Jahre Kaufm. Angestellter  Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden) entfällt  Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; 173 Mitglieder  Höhe des monatlichen Beitrages; Mindestens 12 € Jahresbeitrag 5  Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe 2013 Dem Antrag soll beigefügt werden:  die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation; Liegt vor  Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; Liegt vor  ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung; Liegt vor  ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Internetauftritt: www.foerderverein.gesamtschule-aachen.de  bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, liegt vor  die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen;  bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift entfällt  das Präventions – und Schutzkonzept des Trägers, u.a. Vereinbarungen Vereinbarung liegt vor mit dem Jugendamt zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und zur Sicherstellung von persönlich geeignetem Personal (haupt – und ehrenamtlich) nach § 72a SGB VIII 6