Daten
Kommune
Aachen
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257544.pdf
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725 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.05.17, 12:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0366/WP17
öffentlich
15.05.2017
FB 45/310.010
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Hier: Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e. V.
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.05.2017
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Er beschließt die Anerkennung des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V. als
Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Vorlage FB 45/0366/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0366/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom
18.12.2016 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. besteht seit Frühjahr 2013.
Derzeit zählt der Verein 173 Mitglieder, die sich aus Eltern, Lehrern und auch Menschen ohne
direkten Bezug zu dieser Schule zusammensetzen. Die Arbeit im Verein wird ausschließlich
ehrenamtlich geleistet.
Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. hat sich u.a. die ideelle und finanzielle
Förderung von Bildung und Erziehung an der 4. Aachener Gesamtschule zur Aufgabe gemacht.
Er widmet sich dabei vor allem der positiven Entwicklung des Soziallebens an der Schule aber auch
den sozialen Belangen einzelner Schüler und Schülerinnen.
Mit den vielen verschiedenartigen Projekten bietet der Förderverein den Kindern und Jugendlichen der
Schule besondere Angebote, die über die Möglichkeiten eines Schulträgers deutlich hinausgehen.
Die durchgeführten Projekte knüpfen an den Interessen junger Menschen an und werden von Ihnen
mitgestaltet. Die Maßnahmen fordern das Engagement der Teilnehmer, stärken das
Selbstbewusstsein der jungen Leute und regen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung an.
Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. trägt mit seinen Angeboten in den Bereichen
der außerschulischen Jugendbildung und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit zur Förderung
der Entwicklung junger Menschen bei und erfüllt damit Aufgaben im Sinne des § 11 SGBVIII.
2. Stellungnahme der Verwaltung
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Jugendbehörden vom 07.09.16 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom
20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V. als Träger der
freien Jugendhilfe auszusprechen.
Anlage/n:
Antrag
Vereinssatzung
Kriterienkatalog
Vorlage FB 45/0366/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 3/3
Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien
nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden
vom 07.09.2016
der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994
Profil des Trägers
Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe muss aber sowohl
Der Förderverein der 4. Gesamtschule erbringt selbst Leistungen gem. § 11 SGB
VIII, die zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen.
nach der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit
Förderverein der 4. Gesamtschule e.V.
Die Tätigkeit des Trägers im Rahmen der Jugendhilfe ist Hauptbestandteil seiner
Arbeit sowohl nach seiner Satzung als auch in seiner praktischen Arbeit.
Schwerpunkt der bisher geleisteten Jugendarbeit ist die außerschulische
Jugendbildung im Sinne des § 11 Abs. 3, Nr. 3 SGBVIII.
als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele
Liegt vor
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.
Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen
Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers
jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden:
2
Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,
Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,
Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen,
Projektförderung
Projekt „ Herausforderung“
Kleingruppenfahrten in Eigenverantwortung der Schüler mit sehr
geringen finanziellen Mitteln (100 - 120 SchülerInnen)
Finanzielle Unterstützung für besondere Anschaffungen
Fußball – Pausenliga
In den Pausen wird über ein Schuljahr ein Turnier der kleinen
„Schulmannschaften“ ausgetragen, Organisation und Durchführung
erfolgt durch ehrenamtliche Mitglieder des Fördervereins (160
SchülerInnen)
Musikprojekt „Ganzo(h)r“
Musikalisches außerschulisches Bildungsangebot, bei dem der Träger
personelle und finanzielle Unterstützung bietet (6-12 SchülerInnen)
Schülergruppe Technik
Finanzielle und personelle Unterstützung (6 SchülerInnen)
Wirtschaftssimulation „Pizzaofen“
Mit ehrenamtlicher und finanzieller Unterstützung des Fördervereins
konnten die SchülerInnen selbstständig einen Pizzaofen bauen und ihn
finanziell nutzen bzw. den „Kredit“ zurückzahlen (11 SchülerInnen)
Instandhaltung des Fußballspielfeldes
Ehrenamtliche, fachkundige Anleitung der SchülerInnen durch ein
Mitglied des Vereins
Der Verein wird mit 173 Mitgliedern geführt.
Im letzten Schuljahr nahmen an den angebotenen Projekten insgesamt ca. 300
Schüler und Schülerinnen teil.
Die Mitglieder des Vereins sind größtenteils Eltern, Lehrer und andere mit der
Schule verbundenen Personen mit unterschiedlichen Berufen und Fähigkeiten.
3
Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und
anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe,
Der Förderverein arbeitet projektbezogen mit anderen freien und öffentlichen
Trägern zusammen.
Solidität der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Verhältnisse
Die Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse ist
gesichert.
Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Der Verein ist seit 2013 tätig und unterstützt seitdem alle Projekte, die nicht
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr direkt zu den Aufgaben der Schule gehören.
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist
Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann
Im Rahmen seiner Projektförderung leistet der Förderverein der 4.Aachener
Gesamtschule einen wesentlichen Anteil der Jugendhilfe.
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1
Nr. 4 SGB VIII)
Gemäß der vorliegenden Satzung bietet der Träger die Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
4
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
den vollständigen satzungsmäßigen Namen;
Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e. V.
die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);
eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der
Organisationsform;
c/o Reiner Brandenberg
Bendelstraße 29
52062 Aachen
s. vorliegende Satzung
Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;
1. Vositzender:
Reiner Brandenberg
Bendelstraße 29
52062 Aachen
47 Jahre
IT - Techniker
2. Vorsitzender:
Joachim Steuck
Kroitzheider Weg 55
52076 Aachen
56 Jahre
Kaufm. Angestellter
Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden)
entfällt
Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;
173 Mitglieder
Höhe des monatlichen Beitrages;
Mindestens 12 € Jahresbeitrag
5
Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
2013
Dem Antrag soll beigefügt werden:
die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;
Liegt vor
Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der
AO;
Liegt vor
ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;
Liegt vor
ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Internetauftritt: www.foerderverein.gesamtschule-aachen.de
bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger,
liegt vor
die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen
vorzulegen;
bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband
angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift
entfällt
das Präventions – und Schutzkonzept des Trägers, u.a. Vereinbarungen Vereinbarung liegt vor
mit dem Jugendamt zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei
Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und zur Sicherstellung von
persönlich geeignetem Personal (haupt – und ehrenamtlich) nach
§ 72a SGB VIII
6