Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
257573.pdf
Größe
424 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.05.17, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0367/WP17
öffentlich
15.05.2017
FB 45/100.010
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses (KJA/26/WP.17) vom 25.04.2017 (öffentlicher
Teil)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.05.2017
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses vom 25.04.2017 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 45/0367/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses
8. Mai 2017
Sitzungstermin:
Dienstag, 25.04.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
19:25 Uhr
Ort, Raum:
Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen
Anwesende:
Ratsherr Bernd Krott
anwesend
Ratsherr Patrick Deloie
anwesend
Frau Andrea Haase
Vertretung für: Frau Andrea Weyer
Herr Stefan Küpper
anwesend
Frau Nassim Navvabi-Garakani
anwesend
Herr Benno Pauls
anwesend
Ratsfrau Sevgi Sakar
anwesend
Ratsherr Peter Tillmanns
anwesend
Ratsherr Jakob von Thenen
anwesend
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 1/21
Ratsherr Michael Bredohl
anwesend
Herr Kriminalhauptkommissar Peter Arz
anwesend
Herr Hans-Jürgen Bengner
anwesend
Frau Suzanne Brantin
anwesend
Frau Ursula Braun-Kurzmann
anwesend
Herr Carsten Brehm c/o OT Philipp-Neri-Haus
anwesend
Frau Christine Frels
anwesend
Frau Dr. Eva Häusler
Vertretung für: Herrn Dr. Josef
Michels
Frau Leyla Kalkan
anwesend
Herr Peter Koch
anwesend
Frau Theresa Tarassova
anwesend
Abwesende:
Bürgermeisterin Hilde Scheidt
entschuldigt
Ratsherr Jonas Paul
entschuldigt
Frau Andrea Weyer
entschuldigt
Herr Udo Breuer
entschuldigt
Herr Ernst Gerden
entschuldigt
Herr Dr. Josef Michels
entschuldigt
Herr Dr. Robert Neugröschel
entschuldigt
Frau Jutta Schmid
entschuldigt
Herr Thomas Weinen
entschuldigt
von der Verwaltung:
Name
Org.
Name
Org.
Herr Brötz
FB 45-Ltg.
Frau Kuchenbecker
FB 45/100
Frau Drews
FB 45/300
Herr Lennartz
E 26
Frau Fischer
FB 45/200
Herr Mathar
FB 45/400
Herr Kaldenbach
FB 45/100
Frau Meinert
E 26
Frau Kuca
FB 01
Herr Ramacher
FB 45/000
Frau Körmendy
FB 11
Frau Schwier
Dez. IV, Beigeordnete
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 2/21
als Schriftführer:
Frau Olbertz
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0348/WP17
3
Erläuterung zu den Produktblättern und den Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2017
4
Beratung von KJA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts
Vorlage: FB 45/0246/WP17
4.1
Beratung von KJA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts
(Ergänzungsvorlage)
Vorlage: FB 45/0246/WP17-1
5
Gesundheitsschutz im Sozial- und Erziehungsdienst
Vorlage: FB 11/0208/WP17
6
Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen - Endbericht
Vorlage: FB 45/0344/WP17
7
Inbetriebnahme der KiTa Eisenbahnweg ("Guter Freund") hier: Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage: FB 45/0350/WP17
8
Investorenmodell KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“: Mietvertrag und
Trägeranteilübernahme
Vorlage: FB 45/0343/WP17
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 3/21
9
Baumaßnahme im Rahmen des KiTa-U3-Ausbaus KiTa Im Kollenbruch/Benediktusstraße
- Neubau 5 Gruppen, Entwurf, Kostenberechnung und Baubeschluss
Vorlage: E 26/0076/WP17
10
Planungsauftrag KiTa In den Küpperbenden 2
Vorlage: FB 45/0342/WP17
11
Qualifizierung Kindertagespflege
Vorlage: FB 45/0353/WP17
12
Antrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2016 „Keine städtischen Mittel für sozialistische
Jugendarbeit“
Vorlage: FB 45/0352/WP17
13
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (nichtöffentlicher
Teil):
Vorlage: FB 45/0349/WP17
2
Mitteilungen der Verwaltung:
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 4/21
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Herr Krott eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Verwaltung, die anwesende
Presse sowie die Zuschauer.
Er weist darauf hin, dass der TOP 9 „Baumaßnahme im Rahmen des KiTa-U3-Ausbaus KiTa Im
Kollenbruch / Benediktusstraße – Neubau 5 Gruppen Entwurf, Kostenberechnung und Baubeschluss“ als
Tischvorlage ausgelegt wurde.
Auf Wunsch von Frau Frels wird sie eine Frage der Fraktion Die Piraten zu TOP 10 im nichtöffentlichen
Teil der Sitzung äußern. Der TOP selbst wird nach wie vor im öffentlichen Teil beraten.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0348/WP17
Herr von Thenen merkt an, dass er in der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss vom 14.03.2017 als anwesend aufgeführt
wird, obwohl dies nicht der Fall war.
Für ihn hat sein Stellvertreter, Herr Hubert Bruynswyck, an der Sitzung teilgenommen.
Dies wird entsprechend in der Niederschrift korrigiert.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: 2
Einstimmig.
zu 3
Erläuterung zu den Produktblättern und den Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2017
Frau Kuca vom Fachbereich Verwaltungsleitung präsentiert die Realisierung einer wirkungsorientierten
strategischen Steuerung am Beispiel ausgewählter Ziele und Kennzahlen für den Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 5/21
Insbesondere erläutert sie die im Haushaltsplan 2015 eingeführte Zielfeldkarte, die eine verbindliche
Grundlage festlegt, in welcher Richtung Ziele und Kennzahlen zu jedem Produkt der Haushaltspläne die
kommunale Gesamtstrategie unterstützen sollen.
Bei der Festlegung von Zielen sei darauf zu achten, dass diese spezifisch, messbar, ambitioniert,
realistisch und terminiert („SMART“) sind.
Sie hebt die veränderte Darstellung der einzelnen Produktblätter hervor und stellt den interaktiven
Haushaltsplan auf der Internetpräsenz der Stadt Aachen an konkreten Beispielen aus dem Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule vor (dieser ist mit Eingabe der Suchbegriffe „Stadt Aachen“ und
„Haushaltsplan 2017“ auf Internetsuchmaschinen zu finden).
Herr Krott bedankt sich bei Frau Kuca für die Erläuterung der Produktblätter und erklärt die weitere
Vorgehensweise hinsichtlich der Beratung über die Ziele und Kennzahlen durch den Kinder- und
Jugendausschuss.
Unter den nachfolgenden TOPs 4 und 4.1 werden die für den Kinder- und Jugendausschuss relevanten
Ziele und Kennzahlen vorgestellt und Änderungswünsche seitens der Ausschussmitglieder sollen zu den
betreffenden Produktblättern geäußert werden.
Die Änderungswünsche werden für die nächste Ausschusssitzung eingepflegt und im Rahmen der
Sitzung beschlossen.
zu 4
Beratung von KJA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts
Vorlage: FB 45/0246/WP17
Siehe Erläuterungen zu TOP 4.1.
zu 4.1
Beratung von KJA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts
(Ergänzungsvorlage)
Vorlage: FB 45/0246/WP17-1
Produkt 050203 Unterhaltsvorschuss:
Herr Krott weist darauf hin, dass bei diesem Produkt noch nicht die gesetzliche Änderung des
Unterhaltsvorschussgesetzes berücksichtigt ist. Das Produktblatt wird in der nächsten Sitzung mit den
entsprechenden Änderungen dem Ausschuss vorgelegt.
Herr Brötz ergänzt, dass den Ausschussmitgliedern die Produktblätter, die der Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule von der Kämmerei erhalten hat, unverändert weitergeleitet worden sind und alle
notwendigen Anpassungen (auch durch geänderte Gesetze) dann bis zur nächsten Sitzung erfolgen
werden.
Herr Koch erkundigt sich nach den konkreten finanziellen Auswirkungen infolge der Änderungen des
Unterhaltsvorschussgesetzes.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 6/21
Herr Brötz erläutert, dass die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in vollem
Umfang in ihrer voraussichtlichen Höhe eingeflossen sind; unabhängig von der neuen Gesetzeslage
wurde bereits eine Kostensteigerung im Haushalt vorgesehen. Mit dem neuen Gesetz ist der
Kostenansatz noch weiter zu erhöhen.
Produkt 060101: Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Herr Tillmanns äußert, dass aus Sicht der Großen Koalition die Definition von Produktzielen und
Kennzahlen zu „weichen“ Produkten aus dem Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit
Schwierigkeiten verbunden ist, da sich eine Messbarkeit aufgrund der vielfältigen Einzelsituationen und
der fortlaufenden – vor allem gesetzlichen – Änderungen als sehr schwierig gestaltet.
Er fragt sich, inwieweit beispielsweise Kinderfreundlichkeit messbar gemacht werden kann.
Die hier aufgeführten Ziele und Kennzahlen können aus seiner Sicht lediglich ein Schlaglicht und nicht
den gesamten Fachbereich abbilden, so dass über diesen Weg derzeit auch nur eine bedingte
Steuerungsmöglichkeit gegeben ist.
Der Bereich Kindertageseinrichtungen und Tagespflege stelle einen zu großen Bereich da, um diesen mit
lediglich 3-4 Zielen und damit Kennzahlen wirklich steuern zu können. Er bringt die Idee ein, künftig
Unterprodukte zu definieren, beispielsweise „Freie Träger“, „städtische Kindertageseinrichtungen“,
„Tagespflege“ und „Sonstiges“.
Die Produktbeschreibung ist aus Sicht der Großen Koalition treffend formuliert, allerdings wird eine
Änderung der Produktziele wie folgt vorgeschlagen:
1. Das erste Ziel „Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz durch entsprechende
Versorgungsquote“ soll in der Form belassen werden.
2. Das Ziel „Schaffung von Kostentransparenz im Hinblick auf neu zu schaffende Kita‐Plätze“ soll
geändert werden in: „Beibehaltung einer sozial-adäquaten Beitragsgestaltung“ im Hinblick auf
alle vorhandenen KiTa-Plätze.
3. Das Ziel „Steigerung der Familienfreundlichkeit als Standortfaktor“ ist aus Sicht der Großen
Koalition nicht greifbar. Zudem ist die Familienfreundlichkeit in der Zielfeldkarte bereits als ein
übergeordnetes Ziel der gesamten Stadt Aachen enthalten. Es wird vorgeschlagen,
beispielsweise die Randzeitenbetreuung zu einem Produktziel zu fassen.
4. Als neues Ziel wird die „Trägervielfalt durch Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips“ vorgeschlagen.
Herr Bredohl schließt sich den Ausführungen von Herrn Tillmanns an und regt seinerseits an, bei
Aufnahme der Randzeitenbetreuung als Produktziel eine konkrete Zahl festzulegen, mit wie vielen
Stunden eine Kindertageseinrichtung pro Jahr einsteigen soll.
Herr Krott fasst zusammen, das Produktziel in „Randzeitenbetreuung ausbauen“ zu formulieren.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 7/21
Herr Pauls erkundigt sich danach, aus welchem Grund der Bereich der Offenen Ganztagsschulen nicht in
den Produktzielen des Kinder- und Jugendausschusses sondern des Schulausschusses enthalten sind,
da die Träger der freien Jugendhilfe auch teilweise Träger der Offenen Ganztagseinrichtungen sind.
Insbesondere ist ihm die Beteiligung der Jugendhilfeträger wichtig und wünscht sich eine engere
Kooperation zwischen der Jugendhilfe und den Schulen.
Frau Schwier erläutert, dass die OGS in der Verantwortung des Schulausschusses liegt, da diese per
Erlass eine schulische Veranstaltung darstellt. Dennoch bekräftigt sie, dass die Angebote durch die
Jugendhilfe bereitgestellt werden.
Herr Brötz ergänzt, dass sich die OGS in den allgemeinen Schulprodukten wiederfindet (siehe Produkt
030101 Grundschulen und auch Förderschulen). Das Produkt zielt allerdings auf die räumliche Nutzung
der OGS ab und nicht auf die Angebote. Wenn sich die Träger in die Formulierung von Produktzielen
einbringen wollten, könne dies über die Beteiligung der zuständigen Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB
VIII im Bereich OGS erfolgen.
Herr Krott erläutert, dass grundsätzlich Bedarfe von den jeweiligen AG § 78 an die Politik und somit in die
Haushaltsberatungen eingebracht werden können. Zu klären wäre hier lediglich, ob ausreichende Mittel
zur Umsetzung eines solchen Produktziels vorhanden sind. Außerdem ändere die Produkt-ZielKennzahlendiskussion nichts daran, dass es sich die Politik nicht nehmen lässt, im Rahmen der
Haushaltsberatungen individuelle Schwerpunkte zu setzen.
Herr Brötz unterstreicht, dass trotz alledem Einzelanträge der freien Träger nicht obsolet werden.
Unter Bezugnahme auf die eingebrachte Veränderung des Produktziels zu Produkt 060101 macht er
darauf aufmerksam, dass bei der Änderung der Ziele auch eine Änderung der Kennzahlen notwendig
wird. Die Verwaltung wird dies entsprechend berücksichtigen.
Produkt 060201: Kinder- und Jugendförderung §§ 11 – 15 SGB VIII
Herr Tillmanns erklärt, dass auch hier Herausforderungen in der Messbarkeit gesehen werden. Auch
dieses Produkt ist sehr groß und deckt eine enorme Themenbreite ab. Beispielhaft stelle sich die Frage,
ob bei der Kennzahl „Anteil Besucher, die [die] Jugendfreizeiteinrichtung besuchen / Anzahl Jugendlicher
in Aachen“ sämtliche Jugendliche gewertet werden, die die Einrichtung aufsuchen, unabhängig ihrer
Aufenthaltsdauer und Intention.
Zudem könne keine klare Verbindung zwischen dem Produktziel „Steigerung der Beratungsquote im
Übergang Schule / Beruf“ und der offenen Jugendarbeit gezogen werden.
Aus seiner Sicht mangele es bei dem Produkt an Greifbarkeit, allerdings kann die Große Koalition kein
alternatives Produktziel vorschlagen.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 8/21
Daher bittet er die Verwaltung, gegebenenfalls weitere Zahlen mit einer konkreten Bezugsgröße zu
entwickeln.
Herr Pauls sieht auch beim zweiten Produktziel „Reduzierung von Benachteiligungen von Jugendlichen
aus bildungsfernem Umfeld“ einen nicht zutreffenden, defizitorientierten Ansatz.
Aus seiner Sicht fokussieren sich die §§ 11 – 15 des SGB VIII auf sämtliche Jugendliche und nicht nur
auf die Jugendlichen aus bildungsfernem Umfeld.
Bei der möglichen Entwicklung neuer Produktziele und Kennzahlen stünde er ebenfalls zur Unterstützung
bereit.
Frau Schwier unterstützt, dass die Arbeit in pädagogischen Prozessen schwer mit Produktzielen und
Kennzahlen messbar sei. Die Verwaltung nimmt die von den Ausschussmitgliedern eingebrachten
Anregungen gerne mit und ist über jede Unterstützung dankbar.
Herr Bredohl schlägt einen interfraktionellen Austausch vor und wäre bereit, an einem Austausch
teilzunehmen.
Herr Krott bekräftigt einen ressourcenorientierten Ansatz bei der Formulierung von Produktzielen und
Kennzahlen und schlägt vor, dass die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung am 30.05.2017
einen entsprechenden Vorschlag vorlegt. Die Politik wird sich bis dahin ebenfalls damit befassen.
Herr Brötz regt an, sich hierbei auf die im aktuellen 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen
formulierten und zum Teil sehr detaillierten Ziele zu stützen.
Herr Koch erkundigt sich nach der Ermittlung der Planzahlen.
Frau Kuca erklärt, dass hier die bereits erfolgten Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden.
Produkt 060301: Hilfe für junge Menschen und ihre Familien
Herr Tillmanns wünscht sich bei diesem Produkt lediglich die Kennzahl „Betreute Fälle in Bezug auf die
Gesamtzahl der Aachener Familien“, da diese eine konkrete Bezugsgröße enthält.
Frau Drews führt hierzu aus, dass bei der von Herrn Tillmanns vorgeschlagenen Kennzahl zunächst
definiert werden müsse, wie eine „Aachener Familie“ aufzufassen ist.
Darüber hinaus werden die hierfür benötigten Daten erst seit Kurzem statistisch erhoben.
Herr Brötz hält fest, dass je nach Zieldefinition und damit anzupassenden Kennzahlen keine
rückwirkende Zeitreihenbildung ab dem Jahre 2012 mehr gewährleistet werden kann.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 9/21
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 5
Gesundheitsschutz im Sozial- und Erziehungsdienst
Vorlage: FB 11/0208/WP17
Frau Körmendy vom Fachbereich Personal und Organisation präsentiert den Gesundheitsschutz im
Sozial- und Erziehungsdienst.
Es ist geplant, das Projekt „Sozialdienst“ noch im laufenden Jahr 2017 zum Abschluss zu bringen, das
Projekt „Erziehungsdienst“ wird voraussichtlich in 2018 beendet.
Sie betont, dass die erreichten Projekterfolge insbesondere aufgrund der guten Zusammenarbeit aller
Beteiligten erzielt werden konnten.
Dieses Projekt stellt zudem das größte Gesundheitsschutzprojekt dar, welches jemals durch die Stadt
Aachen durchgeführt wurde.
Herr Krott bekräftigt, dass das Projekt aufgrund des frühzeitigen Einbezuges der Mitarbeiter sehr
vorbildlich sei.
Herr von Thenen erkundigt sich nach der Definition von „Resilienz“ im Rahmen des Projektes.
Frau Körmendy erklärt, dass der Begriff die Widerstandsfähigkeit gegen sämtliche Belastungen am
Arbeitsplatz – nicht nur die psychischen – umfasse.
Zudem wird auch das gesamte Team mit berücksichtigt, beispielsweise hinsichtlich einer guten
Zusammenarbeit und eines positiven Teamklimas; in Teams finde sich oft eine problematische
Kommunikation, an der man arbeiten könne.
Frau Dr. Häusler ergänzt, dass die Erzieherinnen und Erzieher in der Stadt Aachen auch selbst eine
Vorbildfunktion darstelle und lobt die Verknüpfung von Sprache und Bewegung. Sie unterstreicht
weiterhin die Bedeutsamkeit einer guten Vernetzung zwischen der Stadt Aachen und dem
Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen.
Frau Navvabi-Garakani erkundigt sich nach der Finanzierung des Projektes.
Frau Körmendy erwidert, dass vor Beginn des Projektes im Einvernehmen mit der Kämmerei ein
Projektetat in Höhe von 25.000,00 € bereitgestellt wurde. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um
investive Mittel, sondern die Mittel fließen in konkrete Maßnahmen wie beispielsweise in Fortbildungen
oder Qualifizierungen.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 10/21
Finanzielle Mittel von externen Partnern, wie zum Beispiel Krankenkassen, werden insbesondere bei der
Durchführung von Veranstaltungen erworben.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 6
Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen - Endbericht
Vorlage: FB 45/0344/WP17
Herr Mathar stellt in Vertretung für Frau Langfort-Riepe (Medienzentrum) die kommunale
Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen vor.
Er weist darauf hin, dass Förderprogramme wie „Gute Schule 2020“, durch die neben der digitalen
Infrastruktur auch die Medienausstattung der Schulen verbessert werden sollen, vermuten lassen, dass
im Bereich der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler ein gewisser Nachholbedarf besteht.
Grundsätzlich seien die städtischen Schulen im landesweiten Vergleich zwar gut ausgestattet, aufgrund
knapper Haushaltsmittel sei eine solide Planung für zukünftige Informationen unerlässlich.
Die vorgestellte die Planung sei – im Gegensatz zu anderen Kommunen – nicht von einem externen
Beraterbüro entwickelt worden sondern von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften aller
Schulformen selbst.
Das von der Kultusministerkonferenz zum Thema „Digitale Bildung“ formulierte Ziel, jedem Schüler ein
eigenes Gerät bereitzustellen, ließe sich nur durch den Einsatz privater Mediengeräte gewährleisten. Hier
seien insbesondere soziale Aspekte zu berücksichtigen.
Derzeit können sieben Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen; dieser Wert befindet sich im
interkommunalen Vergleich in etwa im Durchschnitt.
Herr von Thenen erkundigt sich nach dem Zustandekommen der Berechnungsgrundlage von der
Nutzung eines Mediengerätes von sieben Schülerinnen und Schülern.
Frau Schwier antwortet, dass es sich um eine Referenzgröße aus dem interkommunalen Vergleich
handelt. Im Durchschnitt können in NRW etwa 5 – 8 Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen.
Dieser Wert ist regelmäßig allerdings nur im Grundschulbereich zugrunde zu legen; die Verwaltung ist bei
den weiterführenden Schulen dazu übergegangen, den Schulen nicht mehr die Geräte selbst zur
Verfügung zu stellen sondern das hierfür geplante Budget. Die Schulen sollen unter Berücksichtigung
ihrer eigenen Schulkonzepte über die Mittelverwendung bezogen auf die zu beschaffenden Geräte
entscheiden können.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 11/21
Herr Pauls sieht indes keine Verbindung der Thematik zum Kinder- und Jugendausschuss, da sich die
Medienentwicklungsplanung auf die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen an Schulen beziehe.
Er fragt daher, ob es weitere Kooperationen zwischen dem Medienzentrum und den Jugendzentren gibt.
Herr Mathar führt aus, dass es zunächst ein Wunsch der Ausschussmitglieder gewesen war, eine
Präsentation des Endberichts der kommunalen Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt
Aachen zu erhalten.
Konzeptionelle Voraussetzung des Medienentwicklungsplanes ist der Medienpass. Er stellt einen
Kompetenzrahmen des Landes NRW dar, der beginnend in Kindertageseinrichtungen bis zu den Klassen
10 die zu erlangenden Kompetenzen beschreibt. Das Medienzentrum ist daher auch ein Ansprechpartner
für KiTas. Er regt daher an, dass das Medienzentrum seine Aktivitäten detaillierter im Kinder- und
Jugendausschuss vorstellt.
Frau Schwier sieht ebenfalls eine Schnittstelle des Medienzentrums zum Offenen Ganztag, da die
Mediengeräte ganztägig von den Kindern und Jugendlichen genutzt werden können.
Herr Küpper vermisst bei der Medienentwicklungsplanung allerdings die pädagogischen Aspekte und
insbesondere den Einbezug der bereits vorhandenen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Er
befürchtet, dass Mediengeräte möglicherweise ungenutzt bleiben, weil sie bereits bei der Anschaffung zu
veraltet sind. Er empfiehlt daher die Einführung des Landesprogramms der Medienscouts, in welchem
Schülerinnen und Schüler selbst zu Multiplikatoren für Kompetenzen werden.
Frau Schwier verdeutlicht den Medienpass als Konzeption zum Erwerb der Medienkompetenz. Die
Medienscouts sind eigens geschulte Schülerinnen und Schüler, die Medienwissen weiter transportieren
und insofern hierbei unterstützen.
Zwar erarbeiten die Schulen ihre eigenen Medienentwicklungspläne, aber sie würde den Schulen
ebenfalls empfehlen, die Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Frau Braun-Kurzmann thematisiert die Problematik des „Cyber Groomings“ und ist erschrocken darüber,
wie viele Kinder und Jugendliche betroffen sind. Sie erkundigt sich danach, ob bereits gezielte
Gegenmaßnahmen der Stadt Aachen vorhanden sind, um die Betroffenen zu schützen.
Herr Brötz verweist auf den aktuellen 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen, in dem dies als
ein erklärtes Ziel der Schulsozialarbeit aufgeführt wird. Das Ziel wurde auch bereits evaluiert. Auch der
Medienpass schließt den Bereich der Medienkompetenz z. B. auch im Hinblick auf den Schutz vor
Übergriffen aus dem Internet mit ein, nicht nur den allgemeinen Umgang mit dem Medium.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 12/21
Herr Mathar ergänzt, dass derartige Themen auch in den durch das Medienzentrum neu eingerichteten
„Mediencafés“ behandelt werden.
Herr Brehm betont die Wichtigkeit einer medialen Ausstattung, warnt aber vor offenen WLANNetzwerken. Aufgrund der steigenden Gefahren aus dem Internet rät er dazu, Kinder und Jugendliche
nur in Begleitung in offenen Netzwerken agieren zu lassen und sie für diese Gefahren zu sensibilisieren.
Herr Arz informiert über die themenbezogenen Angebote seitens der Polizei Aachen. Unter anderem
bietet die Polizei eine Kinderstärkung an, Verhaltenspräventionen sowie Lehrerfortbildungen. Die
Anfragen steigen enorm an, insbesondere im Grundschulbereich.
Herr Krott weist darauf hin, dass die Leiterin des Medienzentrums auch für den außerschulischen Bereich
zuständig ist und regt daher – wie bereits Herr Mathar – an, diese nochmals in den Kinder- und
Jugendausschuss einzuladen.
Frau Schwier schlägt vor, eine Ausschusssitzung im Herbst 2017 im Medienzentrum selbst (Depot,
Talstraße 2) auszurichten.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen
Medienentwicklungsplanung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 7
Inbetriebnahme der KiTa Eisenbahnweg ("Guter Freund") hier: Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage: FB 45/0350/WP17
Es gibt keine Wortmeldungen.
Frau Navvabi-Garakani nimmt nicht an der Beratung teil.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die am 03.04.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung
zur Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband AachenStadt e.V. (AWO) für die Gestaltung der Außenanlage mit Spielgeräten.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 13/21
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 8
Investorenmodell KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“: Mietvertrag und
Trägeranteilübernahme
Vorlage: FB 45/0343/WP17
Frau Navvabi-Garakani nimmt nicht an der Beratung teil.
Frau Frels merkt an, dass die Stadt Aachen gemäß der Verwaltungsvorlage nun doch die Kosten tragen
würde. Sie bittet jedoch darauf zu achten, dass die Mitarbeiter in den Einrichtungen die gleichen
Lohnzahlungen bei gleicher Beschäftigung erhalten.
Herr Deloie erkundigt sich danach, ob die unter Punkt 4 des Beschlussvorschlages angegebene Lautzeit
von 20 Jahren üblich sei oder noch angepasst werden könne.
Herr Brötz erklärt unter Bezugnahme auf die Klammer, dass die Verwaltung sich an der Laufzeit des
Mietvertrages orientiert hat.
Der Inhalt der Klammer wird im Einvernehmen gestrichen.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der KiTa Eisenbahnweg
„Guter Freund“ zustimmend zur Kenntnis und
1. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die KiTa Eisenbahnweg
„Guter Freund“ und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in
Höhe von 9 % der indexierten Kindpauschalen (derzeit ca. 71.298,67 € pro Jahr) aus bereits
etatisierten Haushaltsmitteln
2. beschließt, dass der Trägeranteil in Höhe von 9 % der zu berücksichtigenden Kaltmiete (derzeit
ca. 8.624,73 € pro Jahr) als freiwillige Leistung durch die Stadt Aachen aus bereits etatisierten
Haushaltsmitteln übernommen wird
3. beschließt, dass die jährlichen, nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten auf Basis einer
Kaltmiete von 13,45 €/ m² (derzeit ca. 30.765,00 € pro Jahr) ebenfalls als freiwillige Leistung
durch die Stadt Aachen aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln übernommen werden
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 14/21
4. beauftragt die Verwaltung, hinsichtlich der Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlags einen
Sondervertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 9
Baumaßnahme im Rahmen des KiTa-U3-Ausbaus KiTa Im Kollenbruch/Benediktusstraße
- Neubau 5 Gruppen, Entwurf, Kostenberechnung und Baubeschluss
Vorlage: E 26/0076/WP17
Die Unterlagen zu dem TOP wurden zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.
Frau Meinert vom Gebäudemanagement präsentierte ergänzend hierzu die Planungen der KiTa Im
Kollenbruch / Benediktusstraße.
Es handelt sich um ein städtisches Grundstück mit einem kleinen Spielplatz und wird von Seiten der
Benediktusstraße erschlossen. Es ist beabsichtigt, das Grundstück in der Mitte zu teilen und der KiTa zur
Verfügung zu stellen.
Der Bau selbst ist orientiert an der bereits errichteten KiTa Sandhäuschen in Laurensberg, da der Auftrag
an denselben Architekten vergeben wurde. Aufgrund dessen konnte eine Kosten- und Zeitersparnis
erzielt werden.
Die Baukosten belaufen sich auf 3,5 Millionen Euro. Der Baubeginn ist für Herbst 2017 angesetzt und die
Fertigstellung zum Jahreswechsel 2018 / 2019.
Herr Koch bemängelt, dass die Unterlagen erst zu Beginn der Sitzung ausgelegt worden sind,
insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Baukosten. Eine Vorbesprechung innerhalb der eigenen
Fraktion war so nicht möglich.
Herr Brötz führt aus, dass aufgrund der komplizierten Darstellung der Finanzierung eine intensive
Abstimmung zwischen dem Gebäudemanagement, dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und
dem Dezernat II notwendig war, infolge derer die Vorlage mehrfach angepasst werden musste.
Bis zur Sitzung des Planungsausschusses werden weitere Klärungen seitens des Gebäudemanagements
hinsichtlich der mittel-langfristigen finanziellen Darstellung erforderlich sein.
Herr Krott stimmt der Aussage von Herrn Koch zwar zu, ist aber der Verwaltung dennoch für die Vorlage
dankbar, da nun eine Empfehlung an den Planungsausschuss gegeben werden kann. Die Planungen
bezüglich eines KiTa-Neubaus in Aachen-Brand wurde bereits im Rahmen der
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 vorgestellt; insofern war die Thematik zumindest
grundsätzlich bekannt.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 15/21
Herr Tillmanns begrüßt, dass im Rahmen der heutigen Sitzung eine Empfehlung gegeben werden kann.
Aufgrund der derzeitigen Versorgungsquote in Aachen-Brand sieht er einen Bedarf an KiTa-Plätzen und
befürchtet zudem, dass andernfalls die zur Verfügung stehenden KP3-Mittel verfallen. Auch für die Eltern
sei der Druck hoch.
Herr Deloie begrüßt zudem, dass die bereits vorhandenen Planungen nochmals an einem neuen
Standort genutzt worden sind und ist der Überzeugung, dass das Gebäude auch architektonisch
interessant ist. Zudem sei es in Anbetracht des Bedarfs an Betreuungsplätzen irrelevant, ob die Gebäude
identisch sind.
Frau Frels bittet bei der Vergabe der Trägerschaft darum, dass seitens der Verwaltung darauf geachtet
werden soll, dass dieser die vorhandenen Ü3-Plätze auch an Kinder von außerhalb vergibt.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis
und empfiehlt dem Planungsausschuss den Baubeschluss zum Neubau KiTa Im
Kollenbruch/Benediktusstraße entsprechend der Vorlage zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 10
Planungsauftrag KiTa In den Küpperbenden 2
Vorlage: FB 45/0342/WP17
Herr Deloie merkt an, dass der TOP bislang noch nicht in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beraten
worden ist. Die somit geänderte Beratungsfolge ist im Einverständnis mit der Bezirksvertretung AachenMitte erfolgt.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag für die KiTa In den
Küpperbenden 2 bei E 26 in Auftrag zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 16/21
zu 11
Qualifizierung Kindertagespflege
Vorlage: FB 45/0353/WP17
Frau Frels informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass bereits im Jahr 2017 die ersten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer den zweiten Qualifizierungskurs (QHB 2) erfolgreich abgeschlossen
haben. Dies sei in der Vorlage zu den Richtlinien zur Kindertagespflege von der Verwaltung anders
dargestellt worden.
Beschluss:
Der Kinder und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zum Bundesprogramm Kindertagespflege
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 12
Antrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2016 „Keine städtischen Mittel für sozialistische
Jugendarbeit“
Vorlage: FB 45/0352/WP17
Herr Krott dankt der Verwaltung für die gut ausgearbeitete Vorlage.
Er bittet Herrn Niklas Möller, der für die „Sozialistische Jugend – die Falken“ als Zuschauer anwesend ist,
das Abstimmungsergebnis seiner Organisation mitzuteilen.
Beschluss:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Er beschließt, den Antrag der Allianz für Aachen abzulehnen, die Leistungsvereinbarung mit dem
Träger der freien Jugendhilfe „ Die sozialistische Jugend – Die Falken“ zum nächstmöglichen
Termin aufzukündigen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 13
Mitteilungen der Verwaltung
Herr Krott weist auf die zu Beginn der Sitzung ausgeteilte Einladung der AGOT zu ihrem Frühlingsfest am
20.05.2017 in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr am Elisenbrunnen Aachen hin.
Herr Pauls erkundigt sich danach, wann die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII neu konstituiert
werden.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 17/21
Frau Drews erwidert, dass die Arbeitsgemeinschaften in 2010 grunderneuert worden sind. Im Rahmen
dessen wurde die Geschäftsordnung entwickelt, die unter anderem in § 2 ein eigenes Wahlverfahren zur
Mitgliedschaft vorsieht. Demnach soll jede Institution bzw. Teilbereich eines Leistungsbereiches der
Jugendhilfe einen Vertreter und einen Stellvertreter für die Arbeitsgemeinschaft entsenden.
Die Bildung der Arbeitsgemeinschaften ist allerdings unabhängig von der Zustimmung des Ausschusses
bzw. des Rates.
Nach der Reorganisation des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule im Jahr 2015 sollte auch die
Geschäftsordnung erneut evaluiert werden; dies ist jedoch aufgrund der Langzeiterkrankung einer
Führungsperson noch nicht umgesetzt worden.
Einige Arbeitsgemeinschaften ruhen derzeit aus diesem Grund.
Auf Nachfrage von Herrn Pauls wird seitens der Verwaltung eine Übersicht über die
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in die Niederschrift aufgenommen.
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung sollen die folgenden Arbeitsgemeinschaften mit ihren darunter
aufgeführten Bereichen gebildet werden:
1) Arbeitsgemeinschaft „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz“
verbandliche Jugendarbeit
Offene Jugendarbeit freier Träger
Offene Jugendarbeit FB 45
Jugendpfleger /in der Kirche
Jugendpfleger FB 45
Abteilungsleitung Pädagogische Dienste im FB 45
Abteilungsleitung Jugendpflege im FB 45
Jugendberufshilfe freier Träger
Teamleitung Jugendberufshilfe im FB 45
Schulsozialarbeit
Sucht- und Drogenprävention
Kinder- und Jugendkultur
Stadtsportbund/Sportjugend
Polizei
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 18/21
2) Arbeitsgemeinschaft „Förderung der Erziehung in der Familie“
Selbsthilfeorganisationen
Familienbildungseinrichtungen
freie Träger Sozialer Dienst (Trennung, Scheidung und Familienberatung)
Abteilungsleitung Soziale Dienste im FB 45
Sozialraumteams des FB 45
Beistandschaften / Vaterschaftsangelegenheiten des FB 45
Familienzentren FB 45
Familienzentren, freier Träger
Erziehungsberatungsstellen
Teamleitung Kitas FB 45
Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes
3) Arbeitsgemeinschaft „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege“
Fachberatung kath. Träger
Fachberatung DPWV
Abteilungsleitung KiTas des FB 45
Teamleitung KiTas des FB 45
Trägervertreter/in kath. Träger
Trägervertreter/in DPWV
Kitaleitung kath. Träger
Kitaleitung DPWV
Kitaleitung FB 45
Vertreter/in evangelische Kirche
Vertreter/innen integrative Einrichtungen
Vertreter/in Arbeiterwohlfahrt
Vertreter/in Tagespflege
4) Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“
Erziehungsberatungsstelle
Sozialer Dienst, freie Träger
stationäre Hilfen zur Erziehung
teilstationäre Hilfen zur Erziehung
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 19/21
ambulante Hilfen zur Erziehung
Anbieter nach §35 a SGB VIII
Abteilungsleitung Soziale Dienste im FB 45
Teamleitung Sozialraumteams
Qualitätsmanagement (Kinderschutz, Pflegekinder, Vormundschaften) im FB 45
Förderschule mit einem OGS-Bereich
Kinder- und Jugendpsychiatrie
5) Arbeitsgemeinschaft „Offene Ganztagsgrundschule – OGS“
Grundschule
Förderschule
Trägervertreter freie Träger
Abteilungsleitung KiTas,OGS FB 45
Abteilungsleitung Soziale Dienste, Jugendpflege
Teamleitung OGS FB 45
Stadtsportbund
Vertreter/in Kulturpädagogik
Koordinator/inn/en, freie Träger
Koordinator/inn/en FB 45
Frau Tarassova lädt die Ausschussmitglieder im Namen des Jugendamtselternbeirates zu einem Hearing
am 23.05.2017 ab 17:00 Uhr zum Thema „Bildungsgrundsätze und ihre Bedeutung für die Praxis“ in die
Kirche im Ostviertel ein. Die schriftliche Einladung wird sie an die Geschäftsführung des Kinder- und
Jugendausschusses zur Weiterleitung an die Ausschussmitglieder versenden.
Frau Braun-Kurzmann regt an, im Kinder- und Jugendausschuss die aktuellen Kinder- und
Jugendberichte der Bundesregierung in Teilen zu thematisieren und zu bestimmten Themen Referenten
einzuladen.
KJA/26/WP.17
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 20/21