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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
257573.pdf
Größe
424 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.05.17, 12:42

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0367/WP17 öffentlich 15.05.2017 FB 45/100.010 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses (KJA/26/WP.17) vom 25.04.2017 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 30.05.2017 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 25.04.2017 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 45/0367/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 1/1 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses 8. Mai 2017 Sitzungstermin: Dienstag, 25.04.2017 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 19:25 Uhr Ort, Raum: Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen Anwesende: Ratsherr Bernd Krott anwesend Ratsherr Patrick Deloie anwesend Frau Andrea Haase Vertretung für: Frau Andrea Weyer Herr Stefan Küpper anwesend Frau Nassim Navvabi-Garakani anwesend Herr Benno Pauls anwesend Ratsfrau Sevgi Sakar anwesend Ratsherr Peter Tillmanns anwesend Ratsherr Jakob von Thenen anwesend KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 1/21 Ratsherr Michael Bredohl anwesend Herr Kriminalhauptkommissar Peter Arz anwesend Herr Hans-Jürgen Bengner anwesend Frau Suzanne Brantin anwesend Frau Ursula Braun-Kurzmann anwesend Herr Carsten Brehm c/o OT Philipp-Neri-Haus anwesend Frau Christine Frels anwesend Frau Dr. Eva Häusler Vertretung für: Herrn Dr. Josef Michels Frau Leyla Kalkan anwesend Herr Peter Koch anwesend Frau Theresa Tarassova anwesend Abwesende: Bürgermeisterin Hilde Scheidt entschuldigt Ratsherr Jonas Paul entschuldigt Frau Andrea Weyer entschuldigt Herr Udo Breuer entschuldigt Herr Ernst Gerden entschuldigt Herr Dr. Josef Michels entschuldigt Herr Dr. Robert Neugröschel entschuldigt Frau Jutta Schmid entschuldigt Herr Thomas Weinen entschuldigt von der Verwaltung: Name Org. Name Org. Herr Brötz FB 45-Ltg. Frau Kuchenbecker FB 45/100 Frau Drews FB 45/300 Herr Lennartz E 26 Frau Fischer FB 45/200 Herr Mathar FB 45/400 Herr Kaldenbach FB 45/100 Frau Meinert E 26 Frau Kuca FB 01 Herr Ramacher FB 45/000 Frau Körmendy FB 11 Frau Schwier Dez. IV, Beigeordnete KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 2/21 als Schriftführer: Frau Olbertz Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0348/WP17 3 Erläuterung zu den Produktblättern und den Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2017 4 Beratung von KJA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts Vorlage: FB 45/0246/WP17 4.1 Beratung von KJA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts (Ergänzungsvorlage) Vorlage: FB 45/0246/WP17-1 5 Gesundheitsschutz im Sozial- und Erziehungsdienst Vorlage: FB 11/0208/WP17 6 Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen - Endbericht Vorlage: FB 45/0344/WP17 7 Inbetriebnahme der KiTa Eisenbahnweg ("Guter Freund") hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Vorlage: FB 45/0350/WP17 8 Investorenmodell KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“: Mietvertrag und Trägeranteilübernahme Vorlage: FB 45/0343/WP17 KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 3/21 9 Baumaßnahme im Rahmen des KiTa-U3-Ausbaus KiTa Im Kollenbruch/Benediktusstraße - Neubau 5 Gruppen, Entwurf, Kostenberechnung und Baubeschluss Vorlage: E 26/0076/WP17 10 Planungsauftrag KiTa In den Küpperbenden 2 Vorlage: FB 45/0342/WP17 11 Qualifizierung Kindertagespflege Vorlage: FB 45/0353/WP17 12 Antrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2016 „Keine städtischen Mittel für sozialistische Jugendarbeit“ Vorlage: FB 45/0352/WP17 13 Mitteilungen der Verwaltung Nichtöffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 45/0349/WP17 2 Mitteilungen der Verwaltung: KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 4/21 Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Herr Krott eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Verwaltung, die anwesende Presse sowie die Zuschauer. Er weist darauf hin, dass der TOP 9 „Baumaßnahme im Rahmen des KiTa-U3-Ausbaus KiTa Im Kollenbruch / Benediktusstraße – Neubau 5 Gruppen Entwurf, Kostenberechnung und Baubeschluss“ als Tischvorlage ausgelegt wurde. Auf Wunsch von Frau Frels wird sie eine Frage der Fraktion Die Piraten zu TOP 10 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung äußern. Der TOP selbst wird nach wie vor im öffentlichen Teil beraten. zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/25/WP.17) vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0348/WP17 Herr von Thenen merkt an, dass er in der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss vom 14.03.2017 als anwesend aufgeführt wird, obwohl dies nicht der Fall war. Für ihn hat sein Stellvertreter, Herr Hubert Bruynswyck, an der Sitzung teilgenommen. Dies wird entsprechend in der Niederschrift korrigiert. Beschluss: Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss vom 14.03.2017 (öffentlicher Teil). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 2 Einstimmig. zu 3 Erläuterung zu den Produktblättern und den Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2017 Frau Kuca vom Fachbereich Verwaltungsleitung präsentiert die Realisierung einer wirkungsorientierten strategischen Steuerung am Beispiel ausgewählter Ziele und Kennzahlen für den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 5/21 Insbesondere erläutert sie die im Haushaltsplan 2015 eingeführte Zielfeldkarte, die eine verbindliche Grundlage festlegt, in welcher Richtung Ziele und Kennzahlen zu jedem Produkt der Haushaltspläne die kommunale Gesamtstrategie unterstützen sollen. Bei der Festlegung von Zielen sei darauf zu achten, dass diese spezifisch, messbar, ambitioniert, realistisch und terminiert („SMART“) sind. Sie hebt die veränderte Darstellung der einzelnen Produktblätter hervor und stellt den interaktiven Haushaltsplan auf der Internetpräsenz der Stadt Aachen an konkreten Beispielen aus dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule vor (dieser ist mit Eingabe der Suchbegriffe „Stadt Aachen“ und „Haushaltsplan 2017“ auf Internetsuchmaschinen zu finden). Herr Krott bedankt sich bei Frau Kuca für die Erläuterung der Produktblätter und erklärt die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Beratung über die Ziele und Kennzahlen durch den Kinder- und Jugendausschuss. Unter den nachfolgenden TOPs 4 und 4.1 werden die für den Kinder- und Jugendausschuss relevanten Ziele und Kennzahlen vorgestellt und Änderungswünsche seitens der Ausschussmitglieder sollen zu den betreffenden Produktblättern geäußert werden. Die Änderungswünsche werden für die nächste Ausschusssitzung eingepflegt und im Rahmen der Sitzung beschlossen. zu 4 Beratung von KJA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts Vorlage: FB 45/0246/WP17 Siehe Erläuterungen zu TOP 4.1. zu 4.1 Beratung von KJA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts (Ergänzungsvorlage) Vorlage: FB 45/0246/WP17-1 Produkt 050203 Unterhaltsvorschuss: Herr Krott weist darauf hin, dass bei diesem Produkt noch nicht die gesetzliche Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes berücksichtigt ist. Das Produktblatt wird in der nächsten Sitzung mit den entsprechenden Änderungen dem Ausschuss vorgelegt. Herr Brötz ergänzt, dass den Ausschussmitgliedern die Produktblätter, die der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule von der Kämmerei erhalten hat, unverändert weitergeleitet worden sind und alle notwendigen Anpassungen (auch durch geänderte Gesetze) dann bis zur nächsten Sitzung erfolgen werden. Herr Koch erkundigt sich nach den konkreten finanziellen Auswirkungen infolge der Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 6/21 Herr Brötz erläutert, dass die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang in ihrer voraussichtlichen Höhe eingeflossen sind; unabhängig von der neuen Gesetzeslage wurde bereits eine Kostensteigerung im Haushalt vorgesehen. Mit dem neuen Gesetz ist der Kostenansatz noch weiter zu erhöhen. Produkt 060101: Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Herr Tillmanns äußert, dass aus Sicht der Großen Koalition die Definition von Produktzielen und Kennzahlen zu „weichen“ Produkten aus dem Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Schwierigkeiten verbunden ist, da sich eine Messbarkeit aufgrund der vielfältigen Einzelsituationen und der fortlaufenden – vor allem gesetzlichen – Änderungen als sehr schwierig gestaltet. Er fragt sich, inwieweit beispielsweise Kinderfreundlichkeit messbar gemacht werden kann. Die hier aufgeführten Ziele und Kennzahlen können aus seiner Sicht lediglich ein Schlaglicht und nicht den gesamten Fachbereich abbilden, so dass über diesen Weg derzeit auch nur eine bedingte Steuerungsmöglichkeit gegeben ist. Der Bereich Kindertageseinrichtungen und Tagespflege stelle einen zu großen Bereich da, um diesen mit lediglich 3-4 Zielen und damit Kennzahlen wirklich steuern zu können. Er bringt die Idee ein, künftig Unterprodukte zu definieren, beispielsweise „Freie Träger“, „städtische Kindertageseinrichtungen“, „Tagespflege“ und „Sonstiges“. Die Produktbeschreibung ist aus Sicht der Großen Koalition treffend formuliert, allerdings wird eine Änderung der Produktziele wie folgt vorgeschlagen: 1. Das erste Ziel „Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz durch entsprechende Versorgungsquote“ soll in der Form belassen werden. 2. Das Ziel „Schaffung von Kostentransparenz im Hinblick auf neu zu schaffende Kita‐Plätze“ soll geändert werden in: „Beibehaltung einer sozial-adäquaten Beitragsgestaltung“ im Hinblick auf alle vorhandenen KiTa-Plätze. 3. Das Ziel „Steigerung der Familienfreundlichkeit als Standortfaktor“ ist aus Sicht der Großen Koalition nicht greifbar. Zudem ist die Familienfreundlichkeit in der Zielfeldkarte bereits als ein übergeordnetes Ziel der gesamten Stadt Aachen enthalten. Es wird vorgeschlagen, beispielsweise die Randzeitenbetreuung zu einem Produktziel zu fassen. 4. Als neues Ziel wird die „Trägervielfalt durch Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips“ vorgeschlagen. Herr Bredohl schließt sich den Ausführungen von Herrn Tillmanns an und regt seinerseits an, bei Aufnahme der Randzeitenbetreuung als Produktziel eine konkrete Zahl festzulegen, mit wie vielen Stunden eine Kindertageseinrichtung pro Jahr einsteigen soll. Herr Krott fasst zusammen, das Produktziel in „Randzeitenbetreuung ausbauen“ zu formulieren. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 7/21 Herr Pauls erkundigt sich danach, aus welchem Grund der Bereich der Offenen Ganztagsschulen nicht in den Produktzielen des Kinder- und Jugendausschusses sondern des Schulausschusses enthalten sind, da die Träger der freien Jugendhilfe auch teilweise Träger der Offenen Ganztagseinrichtungen sind. Insbesondere ist ihm die Beteiligung der Jugendhilfeträger wichtig und wünscht sich eine engere Kooperation zwischen der Jugendhilfe und den Schulen. Frau Schwier erläutert, dass die OGS in der Verantwortung des Schulausschusses liegt, da diese per Erlass eine schulische Veranstaltung darstellt. Dennoch bekräftigt sie, dass die Angebote durch die Jugendhilfe bereitgestellt werden. Herr Brötz ergänzt, dass sich die OGS in den allgemeinen Schulprodukten wiederfindet (siehe Produkt 030101 Grundschulen und auch Förderschulen). Das Produkt zielt allerdings auf die räumliche Nutzung der OGS ab und nicht auf die Angebote. Wenn sich die Träger in die Formulierung von Produktzielen einbringen wollten, könne dies über die Beteiligung der zuständigen Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII im Bereich OGS erfolgen. Herr Krott erläutert, dass grundsätzlich Bedarfe von den jeweiligen AG § 78 an die Politik und somit in die Haushaltsberatungen eingebracht werden können. Zu klären wäre hier lediglich, ob ausreichende Mittel zur Umsetzung eines solchen Produktziels vorhanden sind. Außerdem ändere die Produkt-ZielKennzahlendiskussion nichts daran, dass es sich die Politik nicht nehmen lässt, im Rahmen der Haushaltsberatungen individuelle Schwerpunkte zu setzen. Herr Brötz unterstreicht, dass trotz alledem Einzelanträge der freien Träger nicht obsolet werden. Unter Bezugnahme auf die eingebrachte Veränderung des Produktziels zu Produkt 060101 macht er darauf aufmerksam, dass bei der Änderung der Ziele auch eine Änderung der Kennzahlen notwendig wird. Die Verwaltung wird dies entsprechend berücksichtigen. Produkt 060201: Kinder- und Jugendförderung §§ 11 – 15 SGB VIII Herr Tillmanns erklärt, dass auch hier Herausforderungen in der Messbarkeit gesehen werden. Auch dieses Produkt ist sehr groß und deckt eine enorme Themenbreite ab. Beispielhaft stelle sich die Frage, ob bei der Kennzahl „Anteil Besucher, die [die] Jugendfreizeiteinrichtung besuchen / Anzahl Jugendlicher in Aachen“ sämtliche Jugendliche gewertet werden, die die Einrichtung aufsuchen, unabhängig ihrer Aufenthaltsdauer und Intention. Zudem könne keine klare Verbindung zwischen dem Produktziel „Steigerung der Beratungsquote im Übergang Schule / Beruf“ und der offenen Jugendarbeit gezogen werden. Aus seiner Sicht mangele es bei dem Produkt an Greifbarkeit, allerdings kann die Große Koalition kein alternatives Produktziel vorschlagen. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 8/21 Daher bittet er die Verwaltung, gegebenenfalls weitere Zahlen mit einer konkreten Bezugsgröße zu entwickeln. Herr Pauls sieht auch beim zweiten Produktziel „Reduzierung von Benachteiligungen von Jugendlichen aus bildungsfernem Umfeld“ einen nicht zutreffenden, defizitorientierten Ansatz. Aus seiner Sicht fokussieren sich die §§ 11 – 15 des SGB VIII auf sämtliche Jugendliche und nicht nur auf die Jugendlichen aus bildungsfernem Umfeld. Bei der möglichen Entwicklung neuer Produktziele und Kennzahlen stünde er ebenfalls zur Unterstützung bereit. Frau Schwier unterstützt, dass die Arbeit in pädagogischen Prozessen schwer mit Produktzielen und Kennzahlen messbar sei. Die Verwaltung nimmt die von den Ausschussmitgliedern eingebrachten Anregungen gerne mit und ist über jede Unterstützung dankbar. Herr Bredohl schlägt einen interfraktionellen Austausch vor und wäre bereit, an einem Austausch teilzunehmen. Herr Krott bekräftigt einen ressourcenorientierten Ansatz bei der Formulierung von Produktzielen und Kennzahlen und schlägt vor, dass die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung am 30.05.2017 einen entsprechenden Vorschlag vorlegt. Die Politik wird sich bis dahin ebenfalls damit befassen. Herr Brötz regt an, sich hierbei auf die im aktuellen 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen formulierten und zum Teil sehr detaillierten Ziele zu stützen. Herr Koch erkundigt sich nach der Ermittlung der Planzahlen. Frau Kuca erklärt, dass hier die bereits erfolgten Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden. Produkt 060301: Hilfe für junge Menschen und ihre Familien Herr Tillmanns wünscht sich bei diesem Produkt lediglich die Kennzahl „Betreute Fälle in Bezug auf die Gesamtzahl der Aachener Familien“, da diese eine konkrete Bezugsgröße enthält. Frau Drews führt hierzu aus, dass bei der von Herrn Tillmanns vorgeschlagenen Kennzahl zunächst definiert werden müsse, wie eine „Aachener Familie“ aufzufassen ist. Darüber hinaus werden die hierfür benötigten Daten erst seit Kurzem statistisch erhoben. Herr Brötz hält fest, dass je nach Zieldefinition und damit anzupassenden Kennzahlen keine rückwirkende Zeitreihenbildung ab dem Jahre 2012 mehr gewährleistet werden kann. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 9/21 Beschluss: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig. zu 5 Gesundheitsschutz im Sozial- und Erziehungsdienst Vorlage: FB 11/0208/WP17 Frau Körmendy vom Fachbereich Personal und Organisation präsentiert den Gesundheitsschutz im Sozial- und Erziehungsdienst. Es ist geplant, das Projekt „Sozialdienst“ noch im laufenden Jahr 2017 zum Abschluss zu bringen, das Projekt „Erziehungsdienst“ wird voraussichtlich in 2018 beendet. Sie betont, dass die erreichten Projekterfolge insbesondere aufgrund der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten erzielt werden konnten. Dieses Projekt stellt zudem das größte Gesundheitsschutzprojekt dar, welches jemals durch die Stadt Aachen durchgeführt wurde. Herr Krott bekräftigt, dass das Projekt aufgrund des frühzeitigen Einbezuges der Mitarbeiter sehr vorbildlich sei. Herr von Thenen erkundigt sich nach der Definition von „Resilienz“ im Rahmen des Projektes. Frau Körmendy erklärt, dass der Begriff die Widerstandsfähigkeit gegen sämtliche Belastungen am Arbeitsplatz – nicht nur die psychischen – umfasse. Zudem wird auch das gesamte Team mit berücksichtigt, beispielsweise hinsichtlich einer guten Zusammenarbeit und eines positiven Teamklimas; in Teams finde sich oft eine problematische Kommunikation, an der man arbeiten könne. Frau Dr. Häusler ergänzt, dass die Erzieherinnen und Erzieher in der Stadt Aachen auch selbst eine Vorbildfunktion darstelle und lobt die Verknüpfung von Sprache und Bewegung. Sie unterstreicht weiterhin die Bedeutsamkeit einer guten Vernetzung zwischen der Stadt Aachen und dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen. Frau Navvabi-Garakani erkundigt sich nach der Finanzierung des Projektes. Frau Körmendy erwidert, dass vor Beginn des Projektes im Einvernehmen mit der Kämmerei ein Projektetat in Höhe von 25.000,00 € bereitgestellt wurde. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um investive Mittel, sondern die Mittel fließen in konkrete Maßnahmen wie beispielsweise in Fortbildungen oder Qualifizierungen. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 10/21 Finanzielle Mittel von externen Partnern, wie zum Beispiel Krankenkassen, werden insbesondere bei der Durchführung von Veranstaltungen erworben. Beschluss: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig. zu 6 Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen - Endbericht Vorlage: FB 45/0344/WP17 Herr Mathar stellt in Vertretung für Frau Langfort-Riepe (Medienzentrum) die kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen vor. Er weist darauf hin, dass Förderprogramme wie „Gute Schule 2020“, durch die neben der digitalen Infrastruktur auch die Medienausstattung der Schulen verbessert werden sollen, vermuten lassen, dass im Bereich der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler ein gewisser Nachholbedarf besteht. Grundsätzlich seien die städtischen Schulen im landesweiten Vergleich zwar gut ausgestattet, aufgrund knapper Haushaltsmittel sei eine solide Planung für zukünftige Informationen unerlässlich. Die vorgestellte die Planung sei – im Gegensatz zu anderen Kommunen – nicht von einem externen Beraterbüro entwickelt worden sondern von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften aller Schulformen selbst. Das von der Kultusministerkonferenz zum Thema „Digitale Bildung“ formulierte Ziel, jedem Schüler ein eigenes Gerät bereitzustellen, ließe sich nur durch den Einsatz privater Mediengeräte gewährleisten. Hier seien insbesondere soziale Aspekte zu berücksichtigen. Derzeit können sieben Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen; dieser Wert befindet sich im interkommunalen Vergleich in etwa im Durchschnitt. Herr von Thenen erkundigt sich nach dem Zustandekommen der Berechnungsgrundlage von der Nutzung eines Mediengerätes von sieben Schülerinnen und Schülern. Frau Schwier antwortet, dass es sich um eine Referenzgröße aus dem interkommunalen Vergleich handelt. Im Durchschnitt können in NRW etwa 5 – 8 Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen. Dieser Wert ist regelmäßig allerdings nur im Grundschulbereich zugrunde zu legen; die Verwaltung ist bei den weiterführenden Schulen dazu übergegangen, den Schulen nicht mehr die Geräte selbst zur Verfügung zu stellen sondern das hierfür geplante Budget. Die Schulen sollen unter Berücksichtigung ihrer eigenen Schulkonzepte über die Mittelverwendung bezogen auf die zu beschaffenden Geräte entscheiden können. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 11/21 Herr Pauls sieht indes keine Verbindung der Thematik zum Kinder- und Jugendausschuss, da sich die Medienentwicklungsplanung auf die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen an Schulen beziehe. Er fragt daher, ob es weitere Kooperationen zwischen dem Medienzentrum und den Jugendzentren gibt. Herr Mathar führt aus, dass es zunächst ein Wunsch der Ausschussmitglieder gewesen war, eine Präsentation des Endberichts der kommunalen Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen zu erhalten. Konzeptionelle Voraussetzung des Medienentwicklungsplanes ist der Medienpass. Er stellt einen Kompetenzrahmen des Landes NRW dar, der beginnend in Kindertageseinrichtungen bis zu den Klassen 10 die zu erlangenden Kompetenzen beschreibt. Das Medienzentrum ist daher auch ein Ansprechpartner für KiTas. Er regt daher an, dass das Medienzentrum seine Aktivitäten detaillierter im Kinder- und Jugendausschuss vorstellt. Frau Schwier sieht ebenfalls eine Schnittstelle des Medienzentrums zum Offenen Ganztag, da die Mediengeräte ganztägig von den Kindern und Jugendlichen genutzt werden können. Herr Küpper vermisst bei der Medienentwicklungsplanung allerdings die pädagogischen Aspekte und insbesondere den Einbezug der bereits vorhandenen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Er befürchtet, dass Mediengeräte möglicherweise ungenutzt bleiben, weil sie bereits bei der Anschaffung zu veraltet sind. Er empfiehlt daher die Einführung des Landesprogramms der Medienscouts, in welchem Schülerinnen und Schüler selbst zu Multiplikatoren für Kompetenzen werden. Frau Schwier verdeutlicht den Medienpass als Konzeption zum Erwerb der Medienkompetenz. Die Medienscouts sind eigens geschulte Schülerinnen und Schüler, die Medienwissen weiter transportieren und insofern hierbei unterstützen. Zwar erarbeiten die Schulen ihre eigenen Medienentwicklungspläne, aber sie würde den Schulen ebenfalls empfehlen, die Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Frau Braun-Kurzmann thematisiert die Problematik des „Cyber Groomings“ und ist erschrocken darüber, wie viele Kinder und Jugendliche betroffen sind. Sie erkundigt sich danach, ob bereits gezielte Gegenmaßnahmen der Stadt Aachen vorhanden sind, um die Betroffenen zu schützen. Herr Brötz verweist auf den aktuellen 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen, in dem dies als ein erklärtes Ziel der Schulsozialarbeit aufgeführt wird. Das Ziel wurde auch bereits evaluiert. Auch der Medienpass schließt den Bereich der Medienkompetenz z. B. auch im Hinblick auf den Schutz vor Übergriffen aus dem Internet mit ein, nicht nur den allgemeinen Umgang mit dem Medium. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 12/21 Herr Mathar ergänzt, dass derartige Themen auch in den durch das Medienzentrum neu eingerichteten „Mediencafés“ behandelt werden. Herr Brehm betont die Wichtigkeit einer medialen Ausstattung, warnt aber vor offenen WLANNetzwerken. Aufgrund der steigenden Gefahren aus dem Internet rät er dazu, Kinder und Jugendliche nur in Begleitung in offenen Netzwerken agieren zu lassen und sie für diese Gefahren zu sensibilisieren. Herr Arz informiert über die themenbezogenen Angebote seitens der Polizei Aachen. Unter anderem bietet die Polizei eine Kinderstärkung an, Verhaltenspräventionen sowie Lehrerfortbildungen. Die Anfragen steigen enorm an, insbesondere im Grundschulbereich. Herr Krott weist darauf hin, dass die Leiterin des Medienzentrums auch für den außerschulischen Bereich zuständig ist und regt daher – wie bereits Herr Mathar – an, diese nochmals in den Kinder- und Jugendausschuss einzuladen. Frau Schwier schlägt vor, eine Ausschusssitzung im Herbst 2017 im Medienzentrum selbst (Depot, Talstraße 2) auszurichten. Beschluss: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen Medienentwicklungsplanung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig. zu 7 Inbetriebnahme der KiTa Eisenbahnweg ("Guter Freund") hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Vorlage: FB 45/0350/WP17 Es gibt keine Wortmeldungen. Frau Navvabi-Garakani nimmt nicht an der Beratung teil. Beschluss: Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die am 03.04.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband AachenStadt e.V. (AWO) für die Gestaltung der Außenanlage mit Spielgeräten. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 13/21 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig. zu 8 Investorenmodell KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“: Mietvertrag und Trägeranteilübernahme Vorlage: FB 45/0343/WP17 Frau Navvabi-Garakani nimmt nicht an der Beratung teil. Frau Frels merkt an, dass die Stadt Aachen gemäß der Verwaltungsvorlage nun doch die Kosten tragen würde. Sie bittet jedoch darauf zu achten, dass die Mitarbeiter in den Einrichtungen die gleichen Lohnzahlungen bei gleicher Beschäftigung erhalten. Herr Deloie erkundigt sich danach, ob die unter Punkt 4 des Beschlussvorschlages angegebene Lautzeit von 20 Jahren üblich sei oder noch angepasst werden könne. Herr Brötz erklärt unter Bezugnahme auf die Klammer, dass die Verwaltung sich an der Laufzeit des Mietvertrages orientiert hat. Der Inhalt der Klammer wird im Einvernehmen gestrichen. Beschluss: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ zustimmend zur Kenntnis und 1. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % der indexierten Kindpauschalen (derzeit ca. 71.298,67 € pro Jahr) aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln 2. beschließt, dass der Trägeranteil in Höhe von 9 % der zu berücksichtigenden Kaltmiete (derzeit ca. 8.624,73 € pro Jahr) als freiwillige Leistung durch die Stadt Aachen aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln übernommen wird 3. beschließt, dass die jährlichen, nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten auf Basis einer Kaltmiete von 13,45 €/ m² (derzeit ca. 30.765,00 € pro Jahr) ebenfalls als freiwillige Leistung durch die Stadt Aachen aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln übernommen werden KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 14/21 4. beauftragt die Verwaltung, hinsichtlich der Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlags einen Sondervertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig. zu 9 Baumaßnahme im Rahmen des KiTa-U3-Ausbaus KiTa Im Kollenbruch/Benediktusstraße - Neubau 5 Gruppen, Entwurf, Kostenberechnung und Baubeschluss Vorlage: E 26/0076/WP17 Die Unterlagen zu dem TOP wurden zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt. Frau Meinert vom Gebäudemanagement präsentierte ergänzend hierzu die Planungen der KiTa Im Kollenbruch / Benediktusstraße. Es handelt sich um ein städtisches Grundstück mit einem kleinen Spielplatz und wird von Seiten der Benediktusstraße erschlossen. Es ist beabsichtigt, das Grundstück in der Mitte zu teilen und der KiTa zur Verfügung zu stellen. Der Bau selbst ist orientiert an der bereits errichteten KiTa Sandhäuschen in Laurensberg, da der Auftrag an denselben Architekten vergeben wurde. Aufgrund dessen konnte eine Kosten- und Zeitersparnis erzielt werden. Die Baukosten belaufen sich auf 3,5 Millionen Euro. Der Baubeginn ist für Herbst 2017 angesetzt und die Fertigstellung zum Jahreswechsel 2018 / 2019. Herr Koch bemängelt, dass die Unterlagen erst zu Beginn der Sitzung ausgelegt worden sind, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Baukosten. Eine Vorbesprechung innerhalb der eigenen Fraktion war so nicht möglich. Herr Brötz führt aus, dass aufgrund der komplizierten Darstellung der Finanzierung eine intensive Abstimmung zwischen dem Gebäudemanagement, dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und dem Dezernat II notwendig war, infolge derer die Vorlage mehrfach angepasst werden musste. Bis zur Sitzung des Planungsausschusses werden weitere Klärungen seitens des Gebäudemanagements hinsichtlich der mittel-langfristigen finanziellen Darstellung erforderlich sein. Herr Krott stimmt der Aussage von Herrn Koch zwar zu, ist aber der Verwaltung dennoch für die Vorlage dankbar, da nun eine Empfehlung an den Planungsausschuss gegeben werden kann. Die Planungen bezüglich eines KiTa-Neubaus in Aachen-Brand wurde bereits im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 vorgestellt; insofern war die Thematik zumindest grundsätzlich bekannt. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 15/21 Herr Tillmanns begrüßt, dass im Rahmen der heutigen Sitzung eine Empfehlung gegeben werden kann. Aufgrund der derzeitigen Versorgungsquote in Aachen-Brand sieht er einen Bedarf an KiTa-Plätzen und befürchtet zudem, dass andernfalls die zur Verfügung stehenden KP3-Mittel verfallen. Auch für die Eltern sei der Druck hoch. Herr Deloie begrüßt zudem, dass die bereits vorhandenen Planungen nochmals an einem neuen Standort genutzt worden sind und ist der Überzeugung, dass das Gebäude auch architektonisch interessant ist. Zudem sei es in Anbetracht des Bedarfs an Betreuungsplätzen irrelevant, ob die Gebäude identisch sind. Frau Frels bittet bei der Vergabe der Trägerschaft darum, dass seitens der Verwaltung darauf geachtet werden soll, dass dieser die vorhandenen Ü3-Plätze auch an Kinder von außerhalb vergibt. Beschluss: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss den Baubeschluss zum Neubau KiTa Im Kollenbruch/Benediktusstraße entsprechend der Vorlage zu fassen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig. zu 10 Planungsauftrag KiTa In den Küpperbenden 2 Vorlage: FB 45/0342/WP17 Herr Deloie merkt an, dass der TOP bislang noch nicht in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beraten worden ist. Die somit geänderte Beratungsfolge ist im Einverständnis mit der Bezirksvertretung AachenMitte erfolgt. Beschluss: Der Kinder- und Jugendausschuss 1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis 2. und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag für die KiTa In den Küpperbenden 2 bei E 26 in Auftrag zu geben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 16/21 zu 11 Qualifizierung Kindertagespflege Vorlage: FB 45/0353/WP17 Frau Frels informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass bereits im Jahr 2017 die ersten Teilnehmerinnen und Teilnehmer den zweiten Qualifizierungskurs (QHB 2) erfolgreich abgeschlossen haben. Dies sei in der Vorlage zu den Richtlinien zur Kindertagespflege von der Verwaltung anders dargestellt worden. Beschluss: Der Kinder und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zum Bundesprogramm Kindertagespflege zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig. zu 12 Antrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2016 „Keine städtischen Mittel für sozialistische Jugendarbeit“ Vorlage: FB 45/0352/WP17 Herr Krott dankt der Verwaltung für die gut ausgearbeitete Vorlage. Er bittet Herrn Niklas Möller, der für die „Sozialistische Jugend – die Falken“ als Zuschauer anwesend ist, das Abstimmungsergebnis seiner Organisation mitzuteilen. Beschluss: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Er beschließt, den Antrag der Allianz für Aachen abzulehnen, die Leistungsvereinbarung mit dem Träger der freien Jugendhilfe „ Die sozialistische Jugend – Die Falken“ zum nächstmöglichen Termin aufzukündigen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig. zu 13 Mitteilungen der Verwaltung Herr Krott weist auf die zu Beginn der Sitzung ausgeteilte Einladung der AGOT zu ihrem Frühlingsfest am 20.05.2017 in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr am Elisenbrunnen Aachen hin. Herr Pauls erkundigt sich danach, wann die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII neu konstituiert werden. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 17/21 Frau Drews erwidert, dass die Arbeitsgemeinschaften in 2010 grunderneuert worden sind. Im Rahmen dessen wurde die Geschäftsordnung entwickelt, die unter anderem in § 2 ein eigenes Wahlverfahren zur Mitgliedschaft vorsieht. Demnach soll jede Institution bzw. Teilbereich eines Leistungsbereiches der Jugendhilfe einen Vertreter und einen Stellvertreter für die Arbeitsgemeinschaft entsenden. Die Bildung der Arbeitsgemeinschaften ist allerdings unabhängig von der Zustimmung des Ausschusses bzw. des Rates. Nach der Reorganisation des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule im Jahr 2015 sollte auch die Geschäftsordnung erneut evaluiert werden; dies ist jedoch aufgrund der Langzeiterkrankung einer Führungsperson noch nicht umgesetzt worden. Einige Arbeitsgemeinschaften ruhen derzeit aus diesem Grund. Auf Nachfrage von Herrn Pauls wird seitens der Verwaltung eine Übersicht über die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in die Niederschrift aufgenommen. Gemäß § 2 der Geschäftsordnung sollen die folgenden Arbeitsgemeinschaften mit ihren darunter aufgeführten Bereichen gebildet werden: 1) Arbeitsgemeinschaft „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“  verbandliche Jugendarbeit  Offene Jugendarbeit freier Träger  Offene Jugendarbeit FB 45  Jugendpfleger /in der Kirche  Jugendpfleger FB 45  Abteilungsleitung Pädagogische Dienste im FB 45  Abteilungsleitung Jugendpflege im FB 45  Jugendberufshilfe freier Träger  Teamleitung Jugendberufshilfe im FB 45  Schulsozialarbeit  Sucht- und Drogenprävention  Kinder- und Jugendkultur  Stadtsportbund/Sportjugend  Polizei KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 18/21 2) Arbeitsgemeinschaft „Förderung der Erziehung in der Familie“  Selbsthilfeorganisationen  Familienbildungseinrichtungen  freie Träger Sozialer Dienst (Trennung, Scheidung und Familienberatung)  Abteilungsleitung Soziale Dienste im FB 45  Sozialraumteams des FB 45  Beistandschaften / Vaterschaftsangelegenheiten des FB 45  Familienzentren FB 45  Familienzentren, freier Träger  Erziehungsberatungsstellen  Teamleitung Kitas FB 45  Ehe-, Familien- und Lebensberatung  Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes 3) Arbeitsgemeinschaft „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“  Fachberatung kath. Träger  Fachberatung DPWV  Abteilungsleitung KiTas des FB 45  Teamleitung KiTas des FB 45  Trägervertreter/in kath. Träger  Trägervertreter/in DPWV  Kitaleitung kath. Träger  Kitaleitung DPWV  Kitaleitung FB 45  Vertreter/in evangelische Kirche  Vertreter/innen integrative Einrichtungen  Vertreter/in Arbeiterwohlfahrt  Vertreter/in Tagespflege 4) Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“  Erziehungsberatungsstelle  Sozialer Dienst, freie Träger  stationäre Hilfen zur Erziehung  teilstationäre Hilfen zur Erziehung KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 19/21  ambulante Hilfen zur Erziehung  Anbieter nach §35 a SGB VIII  Abteilungsleitung Soziale Dienste im FB 45  Teamleitung Sozialraumteams  Qualitätsmanagement (Kinderschutz, Pflegekinder, Vormundschaften) im FB 45  Förderschule mit einem OGS-Bereich  Kinder- und Jugendpsychiatrie 5) Arbeitsgemeinschaft „Offene Ganztagsgrundschule – OGS“  Grundschule  Förderschule  Trägervertreter freie Träger  Abteilungsleitung KiTas,OGS FB 45  Abteilungsleitung Soziale Dienste, Jugendpflege  Teamleitung OGS FB 45  Stadtsportbund  Vertreter/in Kulturpädagogik  Koordinator/inn/en, freie Träger  Koordinator/inn/en FB 45 Frau Tarassova lädt die Ausschussmitglieder im Namen des Jugendamtselternbeirates zu einem Hearing am 23.05.2017 ab 17:00 Uhr zum Thema „Bildungsgrundsätze und ihre Bedeutung für die Praxis“ in die Kirche im Ostviertel ein. Die schriftliche Einladung wird sie an die Geschäftsführung des Kinder- und Jugendausschusses zur Weiterleitung an die Ausschussmitglieder versenden. Frau Braun-Kurzmann regt an, im Kinder- und Jugendausschuss die aktuellen Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung in Teilen zu thematisieren und zu bestimmten Themen Referenten einzuladen. KJA/26/WP.17 Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 20/21