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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
256612.pdf
Größe
511 kB
Erstellt
03.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.05.17, 12:46

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0109/WP17 öffentlich 03.05.2017 Hr. Schlaak Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2017 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 30.05.2017 FA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2017. In Vertretung Grehling Vorlage FB 20/0109/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.05.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 20/0109/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.05.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: In den Satzungen der Stiftungen ist festgelegt, dass über die Vergabe der Mittel im Rahmen des Verfahrens der Haushaltsaufstellung im Sinne von § 78 GO NRW der Rat der Stadt Aachen entscheidet. Unterjährige Entscheidungen werden abhängig von Wertgrenzen durch die Fachausschüsse, die Kämmerin oder die Fachverwaltung getroffen. Entsprechend hat der Rat der Stadt mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017, in dem sowohl die Stiftungskonten, als auch die Maßnahmen in den Bereichen FB 45, FB 52 und FB 56 enthalten sind, die grundsätzliche Festlegung der Stiftungsmittel beschlossen. Eine konkrete Verbindung/Zuordnung von Stiftung zu den entsprechenden Maßnahmen steht allerdings noch aus, da eine Abbildung über den Haushaltsplan nicht möglich ist. Diese Konkretisierung der Haushaltsplanung wird nun über diese Vorlage angestrebt. Die Einbringung in den Finanzausschuss erfolgt jährlich (erstmals im Jahr 2015), um die Transparenz der Mittelverwendung in den Stiftungen noch deutlicher zu machen. Sofern Mittelvorträge aus Vorjahren in den Stiftungen zur Verfügung stehen, fließen diese zuerst ab. In der Anlage ist zur Information ein kurzer Überblick über alle Stiftungen mit deren Zwecke und steuerlichen Freistellungen aufgeführt. Anhand der dargestellten Stiftungszwecke wurden die Stiftungsmittel auf die entsprechenden Maßnahmen, die die Stiftungszwecke entsprechend verwirklichen, verteilt. Die praktische Abwicklung erfolgt über die Fachbereiche Kinder, Jugend, Schule (FB 45), Sport (FB 52) und Wohnen, Soziales und Integration (FB 56). Das bedeutet, dass weiterhin die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide, die Auszahlung, der Verwendungsnachweis und der gesamte Kontakt zu den Trägern/Empfängern über die Fachämter erfolgen. Um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen, werden die Fachbereiche um geeignete Unterlagen gebeten. Die Zuteilung erfolgt auf der Basis von Planwerte, sodass diese Zuordnung vorbehaltlich des Nachweises der endgültigen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen und des Nachweises der satzungsgemäßen Verwendung erfolgt. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfallen oder der Nachweis zur satzungsgemäßen Verwendung nicht erbracht werden kann, verringert sich anteilig der Stiftungsmittelzuschuss. Dies hat allerdings nur Auswirkungen auf die Stiftungsmittel und betrifft nicht die Aufwandspositionen in den Fachbereichen. Anlage/n: Anlage 1: Verwendung der Stiftungsmittel 2017 (pro Stiftung) Anlage 2: Übersicht Stiftungszwecke Vorlage FB 20/0109/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.05.2017 Seite: 3/3 Anlage 1 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017 Verwendung der Stiftungsmittel 2017 Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung Betrag -3.700 € FB 56 1-050101-900-6 -55.000 € FB 56 4-050101-901-1 FB 20/20 03.05.2017 Stiftung Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Förderzweck Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens -209.000 € -102.850 € FB 56 FB 56 4-050101-902-8 4-050101-906-9 Zuschuss Begegnungszentren, Altentagesstätten Zuschuss Caritas für Café Plattform: Treffpunkt für Wohnungslose mit Beratungsstelle und Notschlafstelle Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Förderung des Wohlfahrtswesens Förderung der Altenhilfe Förderung des Wohlfahrtswesens Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens -61.050 € -96.100 € -81.550 € -62.350 € -21.300 € FB 56 FB 56 FB 56 FB 56 FB 56 4-050101-909-3 4-050101-910-8 4-050101-911-6 4-050101-912-4 4-050101-913-2 Zuschuss AWO Aachen-Stadt Zuschuss Diakon.Werk Kirchenkreis AC Zuschuss Sozialdienst kath. Frauen e.V. - SKF e.V. Zuschuss Kath. Verein für Soziale Dienste e.V. - SKM für Caritasverband: Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen der offenen Altenhilfe Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Förderung mildtätiger Zwecke und Altenhilfe Förderung mildtätiger Zwecke und Altenhilfe -4.800 € -30.000 € -727.700 € FB 56 FB 56 4-050101-983-1 4-050101-990-3 Stiftungsmittel - Einzelvergabe - Zuschüsse für alte Menschen Wohnungsumzüge Stiftung Armenfonds Armenfonds Armenfonds Armenfonds Armenfonds Armenfonds Armenfonds Förderzweck Förderung der Jugendhilfe und Erziehung Förderung der Jugendhilfe Förderung der Jugendhilfe Förderung der Jugendhilfe Förderung der Jugendhilfe und Erziehung Förderung der Altenhilfe und Jugendhilfe Förderung der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene Armenfonds Förderung mildtätiger Zwecke (gemäß § 53 AO, Nr. 2), der Jugend- /Altenhilfe, der Erziehung, Berufsbildung sowie Studentenhilfe, der, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Vertriebene und des Wohlfahrtswesens Armenfonds Armenfonds Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung Betrag -24.800 € FB 45 4-060301-908-5 -40.500 € FB 45 4-060301-903-6 -40.000 € FB 45 4-060201-908-9 -75.700 € FB 45 4-060301-903-6 -5.500 € FB 45 4-060201-908-9 -28.500 € FB 56 4-050101-910-8 -53.500 € FB 56 4-050101-919-8 Maßnahme/Empfänger Öffentlichkeitsarbeit Leitstelle Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Altenhilfe für Seniorenfreizeitmaßnahmen und freiw. Leistungen für Hausnotruf und Fußpflege in Bestandsfällen Maßnahme/Empfänger Deutscher Kinderschutzbund, Müttercafe Diakonie, Bezirkssozialarbeit Offene Tür Driescher Hof SKM, Bezirkssozialarbeit DKSB, Bauspielplatz Zuschuss Diakon.Werk Kirchenkreis AC Zuwendungen für Refugio e.V. - Café Zuflucht - Beratungs- und Begegnungsstätte für Flüchtlinge -28.000 € FB 56 4-050101-992-8 Armenfonds für allgemeine Zuwendungen Förderung mildtätiger Zwecke (gemäß § 53 AO, Nr. 2), der Jugend- /Altenhilfe, der Erziehung, Berufsbildung sowie Studentenhilfe, der, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Vertriebene und des Wohlfahrtswesens -3.400 € FB 56 1-100803-900-4 Zuschuss Betreuung von Obdachlosen Förderung mildtätiger Zwecke (gemäß § 53 AO, Nr. 2), der Jugend- /Altenhilfe, der Erziehung, Berufsbildung sowie Studentenhilfe, der, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Vertriebene und des Wohlfahrtswesens -600 € FB 56 1-100804-900-9 Zuschuss Betreuung von Obdachlosen und Flüchtlingen -300.500 € Stiftung Ausbildungsfonds Förderzweck Förderung der Jugendhilfe, Erziehung , Volks- und Berufsbildung Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung Betrag -28.800 € FB 45 4-060201-906-4 -28.800 € Seite 1 von 3 Maßnahme/Empfänger Förderung einzelner Jugendlicher im Hinblick auf ein (neue) Aubildung (arbeitsmotivierende Maßnahmen) Anlage 1 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017 Verwendung der Stiftungsmittel 2017 FB 20/20 03.05.2017 Stiftung Dassen Förderzweck Mildtätigkeit für minderjährige Waisen Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung Betrag -4.300 € FB 45 4-060201-992-3 -4.300 € Maßnahme/Empfänger Stiftungsmittel Dassen Stiftung Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Förderzweck Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung Betrag -114.500 € FB 45 4-060301-918-1 -19.100 € FB 45 4-060301-903-6 -25.000 € FB 45 4-060301-906-9 -350.000 € FB 52 1-080302-903-2 -26.000 € FB 52 4-080202-801-6 -6.800 € FB 52 4-080202-803-2 -6.000 € FB 52 4-080202-901-7 -28.400 € FB 52 4-080202-902-5 -900 € FB 52 4-080202-903-3 -79.200 € FB 52 4-080202-904-1 -8.000 € FB 52 4-080202-905-8 -5.000 € FB 52 4-080202-906-6 -20.000 € FB 52 4-080202-912-1 -8.700 € FB 52 4-080203-901-2 -100.000 € FB 56 4-050101-902-8 -14.500 € FB 56 4-050101-903-6 Maßnahme/Empfänger SKF, Guter Start ins Leben Arbeiterwohlfahrt, Bezirkssozialarbeit Verein alleinstehender Väter und Müter (VAMV) Hallenbäder (BGA) Zuschuss zu vereinseigenen Sportstätten Zuschuss zur Anschaffung vereinseigener Sportgeräte Zuschuss für besondere Sportveranstaltungen Zuschuss an Stadtsportbund Zuschuss für Behindertenhilfe für Sportkurse Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen Zuschuss für ehrenamtliche Übungsleiter Zuschuss an Eissportvereine Zuschuss Stiftungen zum Bau vereinseigener Sportstätten Sportentwicklung Elisabethspitalfonds falls eine Freistellung erfolgt: Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen Elisabethspitalfonds Förderung mildtätiger Zwecke, des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege und Wohlfahrtswesens Elisabethspitalfonds Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens Elisabethspitalfonds Förderung des Wohlfahrtswesens Förderung mildtätiger Zwecke, des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege und Wohlfahrtswesens Zuschuss Begegnungszentren, Altentagesstätten Zuschuss für freie soziale Hilfen -3.200 € FB 56 4-050101-903-6 Zuschuss für freie soziale Hilfen -20.000 € FB 56 4-050101-905-2 Zuschüsse für Maßnahmen, Veranstaltungen und Integrationshilfen für Behinderte: Veranstaltungen im Behindertenbereich an Träger -102.850 € FB 56 4-050101-906-9 Zuschuss Caritas für Café Plattform: Treffpunkt für Wohnungslose mit Beratungsstelle und Notschlafstelle Förderung mildtätiger Zwecke -27.900 € FB 56 4-050101-907-7 Zuschuss WABe e.V. für Wärmestube: Tagestreff für Menschen mit sozialen Schwierigkeiten, Wärmestube und Beratung für Obdachlose Elisabethspitalfonds Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege und Wohlfahrtswesens -79.100 € FB 56 4-050101-908-5 Zuschuss Alexianer Krankenhaus: Beratung und Betreuung psych. Kranker Obdachloser -Wohnhotel- Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Förderung des Wohlfahrtswesens Förderung des Wohlfahrtswesens Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens Förderung mildtätiger Zwecke und des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege Förderung mildtätiger Zwecke Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens -61.000 € -81.550 € -62.350 € -13.900 € -21.800 € -39.600 € -73.800 € FB 56 FB 56 FB 56 FB 56 FB 56 FB 56 FB 56 4-050101-909-3 4-050101-911-6 4-050101-912-4 4-050101-918-3 4-050101-924-5 4-050101-921-9 4-050101-993-6 Zuschuss AWO Aachen-Stadt Zuschuss Sozialdienst kath. Frauen e.V. - SKF e.V. Zuschuss Kath. Verein für Soziale Dienste e.V. - SKM Verhütungsmittelfonds Zuschuss Solwodi Zuwendungen für Caritasverband: Beratungsstelle für Migranten Zuschuss für Schwangerschaftsberatung Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege, des Wohlfahrtswesens -1.399.150 € Seite 2 von 3 Anlage 1 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017 Verwendung der Stiftungsmittel 2017 Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung Betrag -94.500 € FB 45 4-030101-909-5 -21.000 € FB 45 4-060301-908-5 -3.200 € FB 45 4-060201-906-4 Stiftung Kinder- und Jugendfonds Kinder- und Jugendfonds Kinder- und Jugendfonds Förderzweck Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung Förderung der Jugendhilfe Förderung der Jugendhilfe, Erziehung , Volks- und Berufsbildung Kinder- und Jugendfonds Kinder- und Jugendfonds Kinder- und Jugendfonds Kinder- und Jugendfonds Kinder- und Jugendfonds Förderung der Jugendhilfe Förderung der Jugendhilfe und Erziehung Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufssbildung Förderung der Jugendhilfe Förderung mildtätiger Zwecke und der Jugendhilfe, Erziehung, Volksund Berufssbildung Kinder- und Jugendfonds Förderung der Jugendhilfe Stiftung Stiftung Poth Förderzweck Förderung mildtätiger Zwecke Betrag Stiftung van Gils Förderzweck Mildtätigkeit für elternlose Kinder und Jugendliche, Erziehung von minderjährigen Waisen und Halbwaisen Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung Betrag -3.900 € FB 45 4-060201-991-5 Maßnahme/Empfänger Grundschulfonds Deutscher Kinderschutzbund, Müttercafe Förderung einzelner Jugendlicher im Hinblick auf ein (neue) Aubildung (arbeitsmotivierende Maßnahmen) -600 € -50.900 € -9.000 € -1.200 € -4.800 € FB 45 FB 45 FB 56 FB 56 FB 56 4-060201-908-9 4-060301-908-5 4-050101-903-6 4-050101-918-3 4-050101-981-5 Haus der Jugend Eilendorf e.V. (KOT Birkstraße) Deutscher Kinderschutzbund, Frühe Hilfen Zuschuss für freie soziale Hilfen Verhütungsmittelfonds Stiftungsmittel - Einzelvergabe - Zuschüsse für kinderreiche Familien -2.900 € -188.100 € FB 56 4-050101-993-6 Zuschuss für Schwangerschaftsberatung -900 € -900 € Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung FB 56 4-050101-991-1 -3.900 € Gesamtsumme: FB 20/20 03.05.2017 -2.653.350 € Seite 3 von 3 Maßnahme/Empfänger Zuschuss für Seh- und Blindenvereine Maßnahme/Empfänger Stiftungsmittel van Gils Anlage 2 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017 Stiftung Stiftung Alten- und Siechenfonds Stiftung Armenfonds Satzungszweck steuerliche Freisstellung Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Mildtätige Zwecke Förderung (§ 53 AO) a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53, Nr 1 AO Altenhilfe b) der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4) c) des Wohlfahrtswesens für alte Menschen Wohlfahrtswesen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch (§ 52 Abs. 2 Nr. 9) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind. b) die Betreuung, Beratung, Unterbringung und Pflege von alten Menschen. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO, Nr. 2 b) der Jugend- und Altenhilfe, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. c) der Erziehung, der Berufsbildung sowie der Studentenhilfe, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. d) der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Vertriebene, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. e) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. f) der Vinzenz-Konferenzen in der Stadt Aachen in Höhe von 0,20 % der jährlichen Erträge der Stiftung. Die Auszahlung erfolgt an den Diözesanrat der Vinzenz-Konferenzen im Bistum Aachen, der die Verwendung im Stadtgebiet Aachen sicherzustellen hat. Seite 1 von 4 Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4) Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4) Erziehung und Berufsbildung sowie Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10) Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Nr. 9) Anlage 2 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017 Stiftung Satzungszweck steuerliche Freisstellung Stiftung Armenfonds Daneben kann die Stiftung den im Absatz 2 a) – d) genannten Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Unterstützung von Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf mildtätige Hilfe anderer angewiesen sind. Zur Bewertung der wirtschaftlichen Situation einer Person, sind die jeweils aktuellen Regelungen des § 53 AO, Nr. 2 anzuwenden. b) die Betreuung, Beratung, Unterbringung und Pflege von Kindern und Jugendlichen sowie alten Menschen, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. c) die Erziehung von Kindern und Jugendlichen und der beruflichen Bildung von Kindern und Jugendlichen, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. d) die Betreuung und Beratung, Unterbringung von politisch, rassisch oder religiös Verfolgten sowie für Flüchtlinge und Vertriebene, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. Stiftung Ausbildungsfonds Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) der Jugendhilfe b) der Erziehung von Kindern und Jugendlichen c) der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. Daneben kann die Stiftung die in Absatz 2 genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtgebiet Aachen, b) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Aachenern im Zusammenhang mit der Volks- und Berufsbildung, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. Seite 2 von 4 Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4) Erziehung und Berufsbildung sowie Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) Anlage 2 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017 Stiftung Satzungszweck Stiftung Dassen Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO b) des Tierschutzes im Rahmen der Förderung des, für die Stadt Aachen zuständigen Tierheims i.H.v. 250,- €/Jahr. Daneben kann die Stiftung den im Absatz 2 a) genannten Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch die Unterstützung von Kindern, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf Hilfe anderer angewiesen sind. Stiftung Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Elisabethspitalfonds Förderung a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO, Nr. 1 b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. c) der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. d) des Sports, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. e) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind. b) der Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kranken, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. c) der Betreuung, Beratung und Unterbringung von Zivilbeschädigten und Behinderten, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. d) die Unterstützung der sportlichen Entwicklung, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. Seite 3 von 4 steuerliche Freisstellung Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) Tierschutz (§52 Abs. 2 Nr. 14 AO) Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3) Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Nr. 9) Sportförderung (§ 52 Abs. 2 Nr. 21) Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10) Anlage 2 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017 Stiftung Stiftung Kinder- und Jugendfonds Satzungszweck steuerliche Freisstellung Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Mildtätige Zwecke Förderung (§ 53 AO) a) mildtätiger Zwecke, gemäß §53 AO Jugendhilfe (§ 52 b) der Kinder- und Jugendhilfe Abs. 2 Nr. 4) c) der Erziehung und Berufsbildung Erziehung und durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch Berufsbildung sowie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Studentenhilfe (§ 52 Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch Abs. 2 Nr. 7) unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie von bedürftigen Kindern und Jugendlichen b) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen c) die Erziehung von Kindern und Jugendlichen und der beruflichen Bildung von Kindern und Jugendlichen Aufgrund der in die Stiftung „Kinder- und Jugendfonds“ aufgegangenen früheren Einzelstiftung „von Thimus“ sind bei stiftungsgemäßen Zahlungen die Pflegevorschule „Maria Regina“ und das Kinderheim „Maria im Tann“ entsprechend dem Fondsanteil dieser früheren Einzelstiftung am 01.01.1967 zu berücksichtigen. Stiftung Poth Die Stiftung Johanna Poth verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen den mildtätigen Zweck, bedürftige Aachener Bürger zu unterstützen. Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) Stiftung van Gils Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO für elternlose Kinder und Jugendliche b) der Erziehung von minderjährigen Waisen und Halbwaisen Daneben kann die Stiftung die in Absatz 2 genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Unterstützung von elternlosen Kindern und Jugendlichen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf Hilfe anderer angewiesen sind. b) der Betreuung, Beratung und Unterbringung von minderjährigen Waisen und Halbwaisen, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) Erziehung und Berufsbildung sowie Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) Seite 4 von 4