Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
256612.pdf
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511 kB
Erstellt
03.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.05.17, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0109/WP17
öffentlich
03.05.2017
Hr. Schlaak
Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2017
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.05.2017
FA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der
Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2017.
In Vertretung
Grehling
Vorlage FB 20/0109/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.05.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 20/0109/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.05.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
In den Satzungen der Stiftungen ist festgelegt, dass über die Vergabe der Mittel im Rahmen des
Verfahrens der Haushaltsaufstellung im Sinne von § 78 GO NRW der Rat der Stadt Aachen
entscheidet. Unterjährige Entscheidungen werden abhängig von Wertgrenzen durch die
Fachausschüsse, die Kämmerin oder die Fachverwaltung getroffen.
Entsprechend hat der Rat der Stadt mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017, in dem sowohl die
Stiftungskonten, als auch die Maßnahmen in den Bereichen FB 45, FB 52 und FB 56 enthalten sind,
die grundsätzliche Festlegung der Stiftungsmittel beschlossen. Eine konkrete Verbindung/Zuordnung
von Stiftung zu den entsprechenden Maßnahmen steht allerdings noch aus, da eine Abbildung über
den Haushaltsplan nicht möglich ist. Diese Konkretisierung der Haushaltsplanung wird nun über diese
Vorlage angestrebt. Die Einbringung in den Finanzausschuss erfolgt jährlich (erstmals im Jahr 2015),
um die Transparenz der Mittelverwendung in den Stiftungen noch deutlicher zu machen.
Sofern Mittelvorträge aus Vorjahren in den Stiftungen zur Verfügung stehen, fließen diese zuerst ab.
In der Anlage ist zur Information ein kurzer Überblick über alle Stiftungen mit deren Zwecke und
steuerlichen Freistellungen aufgeführt. Anhand der dargestellten Stiftungszwecke wurden die
Stiftungsmittel auf die entsprechenden Maßnahmen, die die Stiftungszwecke entsprechend
verwirklichen, verteilt.
Die praktische Abwicklung erfolgt über die Fachbereiche Kinder, Jugend, Schule (FB 45), Sport (FB
52) und Wohnen, Soziales und Integration (FB 56). Das bedeutet, dass weiterhin die Ausfertigung der
Zuwendungsbescheide, die Auszahlung, der Verwendungsnachweis und der gesamte Kontakt zu den
Trägern/Empfängern über die Fachämter erfolgen. Um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu
erbringen, werden die Fachbereiche um geeignete Unterlagen gebeten.
Die Zuteilung erfolgt auf der Basis von Planwerte, sodass diese Zuordnung vorbehaltlich des
Nachweises der endgültigen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen und des Nachweises der
satzungsgemäßen Verwendung erfolgt. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfallen
oder der Nachweis zur satzungsgemäßen Verwendung nicht erbracht werden kann, verringert sich
anteilig der Stiftungsmittelzuschuss. Dies hat allerdings nur Auswirkungen auf die Stiftungsmittel und
betrifft nicht die Aufwandspositionen in den Fachbereichen.
Anlage/n:
Anlage 1: Verwendung der Stiftungsmittel 2017 (pro Stiftung)
Anlage 2: Übersicht Stiftungszwecke
Vorlage FB 20/0109/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.05.2017
Seite: 3/3
Anlage 1 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017
Verwendung der Stiftungsmittel 2017
Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung
Betrag
-3.700 € FB 56 1-050101-900-6
-55.000 € FB 56 4-050101-901-1
FB 20/20
03.05.2017
Stiftung
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Förderzweck
Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens
Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens
Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens
-209.000 €
-102.850 €
FB 56
FB 56
4-050101-902-8
4-050101-906-9
Zuschuss Begegnungszentren, Altentagesstätten
Zuschuss Caritas für Café Plattform: Treffpunkt für Wohnungslose mit
Beratungsstelle und Notschlafstelle
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung der Altenhilfe
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens
Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens
-61.050 €
-96.100 €
-81.550 €
-62.350 €
-21.300 €
FB 56
FB 56
FB 56
FB 56
FB 56
4-050101-909-3
4-050101-910-8
4-050101-911-6
4-050101-912-4
4-050101-913-2
Zuschuss AWO Aachen-Stadt
Zuschuss Diakon.Werk Kirchenkreis AC
Zuschuss Sozialdienst kath. Frauen e.V. - SKF e.V.
Zuschuss Kath. Verein für Soziale Dienste e.V. - SKM
für Caritasverband: Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen
der offenen Altenhilfe
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Förderung mildtätiger Zwecke und Altenhilfe
Förderung mildtätiger Zwecke und Altenhilfe
-4.800 €
-30.000 €
-727.700 €
FB 56
FB 56
4-050101-983-1
4-050101-990-3
Stiftungsmittel - Einzelvergabe - Zuschüsse für alte Menschen
Wohnungsumzüge
Stiftung
Armenfonds
Armenfonds
Armenfonds
Armenfonds
Armenfonds
Armenfonds
Armenfonds
Förderzweck
Förderung der Jugendhilfe und Erziehung
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Jugendhilfe und Erziehung
Förderung der Altenhilfe und Jugendhilfe
Förderung der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge
und Vertriebene
Armenfonds
Förderung mildtätiger Zwecke (gemäß § 53 AO, Nr. 2), der Jugend- /Altenhilfe,
der Erziehung, Berufsbildung sowie Studentenhilfe, der, Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Vertriebene und
des Wohlfahrtswesens
Armenfonds
Armenfonds
Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung
Betrag
-24.800 € FB 45 4-060301-908-5
-40.500 € FB 45 4-060301-903-6
-40.000 € FB 45 4-060201-908-9
-75.700 € FB 45 4-060301-903-6
-5.500 € FB 45 4-060201-908-9
-28.500 € FB 56 4-050101-910-8
-53.500 € FB 56 4-050101-919-8
Maßnahme/Empfänger
Öffentlichkeitsarbeit Leitstelle
Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Altenhilfe
für Seniorenfreizeitmaßnahmen und freiw. Leistungen für Hausnotruf und
Fußpflege in Bestandsfällen
Maßnahme/Empfänger
Deutscher Kinderschutzbund, Müttercafe
Diakonie, Bezirkssozialarbeit
Offene Tür Driescher Hof
SKM, Bezirkssozialarbeit
DKSB, Bauspielplatz
Zuschuss Diakon.Werk Kirchenkreis AC
Zuwendungen für Refugio e.V. - Café Zuflucht - Beratungs- und Begegnungsstätte
für Flüchtlinge
-28.000 €
FB 56
4-050101-992-8
Armenfonds für allgemeine Zuwendungen
Förderung mildtätiger Zwecke (gemäß § 53 AO, Nr. 2), der Jugend- /Altenhilfe, der
Erziehung, Berufsbildung sowie Studentenhilfe, der, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös
Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Vertriebene und des Wohlfahrtswesens
-3.400 €
FB 56
1-100803-900-4
Zuschuss Betreuung von Obdachlosen
Förderung mildtätiger Zwecke (gemäß § 53 AO, Nr. 2), der Jugend- /Altenhilfe, der
Erziehung, Berufsbildung sowie Studentenhilfe, der, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös
Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Vertriebene und des Wohlfahrtswesens
-600 €
FB 56
1-100804-900-9
Zuschuss Betreuung von Obdachlosen und Flüchtlingen
-300.500 €
Stiftung
Ausbildungsfonds
Förderzweck
Förderung der Jugendhilfe, Erziehung , Volks- und Berufsbildung
Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung
Betrag
-28.800 € FB 45 4-060201-906-4
-28.800 €
Seite 1 von 3
Maßnahme/Empfänger
Förderung einzelner Jugendlicher im Hinblick auf ein (neue) Aubildung
(arbeitsmotivierende Maßnahmen)
Anlage 1 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017
Verwendung der Stiftungsmittel 2017
FB 20/20
03.05.2017
Stiftung
Dassen
Förderzweck
Mildtätigkeit für minderjährige Waisen
Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung
Betrag
-4.300 € FB 45 4-060201-992-3
-4.300 €
Maßnahme/Empfänger
Stiftungsmittel Dassen
Stiftung
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Förderzweck
Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege
Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege
Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung
Betrag
-114.500 € FB 45 4-060301-918-1
-19.100 € FB 45 4-060301-903-6
-25.000 € FB 45 4-060301-906-9
-350.000 € FB 52 1-080302-903-2
-26.000 € FB 52 4-080202-801-6
-6.800 € FB 52 4-080202-803-2
-6.000 € FB 52 4-080202-901-7
-28.400 € FB 52 4-080202-902-5
-900 € FB 52 4-080202-903-3
-79.200 € FB 52 4-080202-904-1
-8.000 € FB 52 4-080202-905-8
-5.000 € FB 52 4-080202-906-6
-20.000 € FB 52 4-080202-912-1
-8.700 € FB 52 4-080203-901-2
-100.000 € FB 56 4-050101-902-8
-14.500 € FB 56 4-050101-903-6
Maßnahme/Empfänger
SKF, Guter Start ins Leben
Arbeiterwohlfahrt, Bezirkssozialarbeit
Verein alleinstehender Väter und Müter (VAMV)
Hallenbäder (BGA)
Zuschuss zu vereinseigenen Sportstätten
Zuschuss zur Anschaffung vereinseigener Sportgeräte
Zuschuss für besondere Sportveranstaltungen
Zuschuss an Stadtsportbund
Zuschuss für Behindertenhilfe für Sportkurse
Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen
Zuschuss für ehrenamtliche Übungsleiter
Zuschuss an Eissportvereine
Zuschuss Stiftungen zum Bau vereinseigener Sportstätten
Sportentwicklung
Elisabethspitalfonds
falls eine Freistellung erfolgt: Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und
behinderte Menschen
Elisabethspitalfonds
Förderung mildtätiger Zwecke, des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege
und Wohlfahrtswesens
Elisabethspitalfonds
Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens
Elisabethspitalfonds
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung mildtätiger Zwecke, des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege
und Wohlfahrtswesens
Zuschuss Begegnungszentren, Altentagesstätten
Zuschuss für freie soziale Hilfen
-3.200 €
FB 56
4-050101-903-6
Zuschuss für freie soziale Hilfen
-20.000 €
FB 56
4-050101-905-2
Zuschüsse für Maßnahmen, Veranstaltungen und Integrationshilfen für Behinderte:
Veranstaltungen im Behindertenbereich an Träger
-102.850 €
FB 56
4-050101-906-9
Zuschuss Caritas für Café Plattform: Treffpunkt für Wohnungslose mit
Beratungsstelle und Notschlafstelle
Förderung mildtätiger Zwecke
-27.900 €
FB 56
4-050101-907-7
Zuschuss WABe e.V. für Wärmestube: Tagestreff für Menschen mit sozialen
Schwierigkeiten, Wärmestube und Beratung für Obdachlose
Elisabethspitalfonds
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege und
Wohlfahrtswesens
-79.100 €
FB 56
4-050101-908-5
Zuschuss Alexianer Krankenhaus: Beratung und Betreuung psych. Kranker
Obdachloser -Wohnhotel-
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens
Förderung mildtätiger Zwecke und des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege
Förderung mildtätiger Zwecke
Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens
-61.000 €
-81.550 €
-62.350 €
-13.900 €
-21.800 €
-39.600 €
-73.800 €
FB 56
FB 56
FB 56
FB 56
FB 56
FB 56
FB 56
4-050101-909-3
4-050101-911-6
4-050101-912-4
4-050101-918-3
4-050101-924-5
4-050101-921-9
4-050101-993-6
Zuschuss AWO Aachen-Stadt
Zuschuss Sozialdienst kath. Frauen e.V. - SKF e.V.
Zuschuss Kath. Verein für Soziale Dienste e.V. - SKM
Verhütungsmittelfonds
Zuschuss Solwodi
Zuwendungen für Caritasverband: Beratungsstelle für Migranten
Zuschuss für Schwangerschaftsberatung
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege, des
Wohlfahrtswesens
-1.399.150 €
Seite 2 von 3
Anlage 1 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017
Verwendung der Stiftungsmittel 2017
Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung
Betrag
-94.500 € FB 45 4-030101-909-5
-21.000 € FB 45 4-060301-908-5
-3.200 € FB 45 4-060201-906-4
Stiftung
Kinder- und Jugendfonds
Kinder- und Jugendfonds
Kinder- und Jugendfonds
Förderzweck
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Jugendhilfe, Erziehung , Volks- und Berufsbildung
Kinder- und Jugendfonds
Kinder- und Jugendfonds
Kinder- und Jugendfonds
Kinder- und Jugendfonds
Kinder- und Jugendfonds
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Jugendhilfe und Erziehung
Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufssbildung
Förderung der Jugendhilfe
Förderung mildtätiger Zwecke und der Jugendhilfe, Erziehung, Volksund Berufssbildung
Kinder- und Jugendfonds
Förderung der Jugendhilfe
Stiftung
Stiftung Poth
Förderzweck
Förderung mildtätiger Zwecke
Betrag
Stiftung
van Gils
Förderzweck
Mildtätigkeit für elternlose Kinder und Jugendliche, Erziehung von minderjährigen
Waisen und Halbwaisen
Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung
Betrag
-3.900 € FB 45 4-060201-991-5
Maßnahme/Empfänger
Grundschulfonds
Deutscher Kinderschutzbund, Müttercafe
Förderung einzelner Jugendlicher im Hinblick auf ein (neue) Aubildung
(arbeitsmotivierende Maßnahmen)
-600 €
-50.900 €
-9.000 €
-1.200 €
-4.800 €
FB 45
FB 45
FB 56
FB 56
FB 56
4-060201-908-9
4-060301-908-5
4-050101-903-6
4-050101-918-3
4-050101-981-5
Haus der Jugend Eilendorf e.V. (KOT Birkstraße)
Deutscher Kinderschutzbund, Frühe Hilfen
Zuschuss für freie soziale Hilfen
Verhütungsmittelfonds
Stiftungsmittel - Einzelvergabe - Zuschüsse für kinderreiche Familien
-2.900 €
-188.100 €
FB 56
4-050101-993-6
Zuschuss für Schwangerschaftsberatung
-900 €
-900 €
Bereich Maßnahmenbezogene Zuordnung
FB 56 4-050101-991-1
-3.900 €
Gesamtsumme:
FB 20/20
03.05.2017
-2.653.350 €
Seite 3 von 3
Maßnahme/Empfänger
Zuschuss für Seh- und Blindenvereine
Maßnahme/Empfänger
Stiftungsmittel van Gils
Anlage 2 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017
Stiftung
Stiftung
Alten- und
Siechenfonds
Stiftung
Armenfonds
Satzungszweck
steuerliche
Freisstellung
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur
Mildtätige Zwecke
Förderung
(§ 53 AO)
a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53, Nr 1 AO
Altenhilfe
b) der Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4)
c) des Wohlfahrtswesens für alte Menschen
Wohlfahrtswesen
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch (§ 52 Abs. 2 Nr. 9)
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch
unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere
durch
a) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe
anderer angewiesen sind.
b) die Betreuung, Beratung, Unterbringung und Pflege von
alten Menschen.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung
a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO, Nr. 2
b) der Jugend- und Altenhilfe, soweit mit diesen Mitteln keine
Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche
Träger gesetzlich verpflichtet sind.
c) der Erziehung, der Berufsbildung sowie der Studentenhilfe,
soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden,
zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet
sind.
d) der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie
für Flüchtlinge und Vertriebene, soweit mit diesen Mitteln
keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung
öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
e) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der
amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten,
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
f) der Vinzenz-Konferenzen in der Stadt Aachen in Höhe von
0,20 % der jährlichen Erträge der Stiftung. Die Auszahlung
erfolgt an den Diözesanrat der Vinzenz-Konferenzen im
Bistum Aachen, der die Verwendung im Stadtgebiet Aachen
sicherzustellen hat.
Seite 1 von 4
Mildtätige Zwecke
(§ 53 AO)
Jugendhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4)
Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4)
Erziehung und
Berufsbildung sowie
Studentenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7)
Hilfe für politisch,
rassisch oder
religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge und
Vertriebene
(§ 52 Abs. 2 Nr. 10)
Wohlfahrtswesen
(§ 52 Abs. 2 Nr. 9)
Anlage 2 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017
Stiftung
Satzungszweck
steuerliche
Freisstellung
Stiftung
Armenfonds
Daneben kann die Stiftung den im Absatz 2 a) – d) genannten
Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht
insbesondere durch
a) die Unterstützung von Personen, die aufgrund ihrer
wirtschaftlichen Situation auf mildtätige Hilfe anderer
angewiesen sind. Zur Bewertung der wirtschaftlichen
Situation einer Person, sind die jeweils aktuellen Regelungen
des § 53 AO, Nr. 2 anzuwenden.
b) die Betreuung, Beratung, Unterbringung und Pflege von
Kindern und Jugendlichen sowie alten Menschen, soweit dies
keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche
Träger gesetzlich verpflichtet sind.
c) die Erziehung von Kindern und Jugendlichen und der
beruflichen Bildung von Kindern und Jugendlichen, soweit
dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung
öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
d) die Betreuung und Beratung, Unterbringung von politisch,
rassisch oder religiös Verfolgten sowie für Flüchtlinge und
Vertriebene, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu
deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
Stiftung
Ausbildungsfonds
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung
a) der Jugendhilfe
b) der Erziehung von Kindern und Jugendlichen
c) der Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, soweit mit diesen
Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung
öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
Daneben kann die Stiftung die in Absatz 2 genannten Zwecke
auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht
insbesondere durch
a) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen aus dem Stadtgebiet Aachen,
b) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von
Aachenern im Zusammenhang mit der Volks- und
Berufsbildung,
soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung
öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
Seite 2 von 4
Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 Nr. 4)
Erziehung und
Berufsbildung sowie
Studentenhilfe (§ 52
Abs. 2 Nr. 7)
Anlage 2 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017
Stiftung
Satzungszweck
Stiftung Dassen
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung
a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO
b) des Tierschutzes im Rahmen der Förderung des, für die
Stadt Aachen zuständigen Tierheims i.H.v. 250,- €/Jahr.
Daneben kann die Stiftung den im Absatz 2 a) genannten
Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht
insbesondere durch die Unterstützung von Kindern, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf
Hilfe anderer angewiesen sind.
Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur
Elisabethspitalfonds Förderung
a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO, Nr. 1
b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, soweit mit diesen Mitteln keine
Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche
Träger gesetzlich verpflichtet sind.
c) der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte, soweit mit
diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren
Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
d) des Sports, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen
gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger
gesetzlich verpflichtet sind.
e) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der
amtlich anerkannten Verbände der
freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch
unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere
durch
a) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe
anderer angewiesen sind.
b) der Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kranken,
soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung
öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
c) der Betreuung, Beratung und Unterbringung von
Zivilbeschädigten und Behinderten, soweit dies keine
Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger
gesetzlich verpflichtet sind.
d) die Unterstützung der sportlichen Entwicklung, soweit dies
keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche
Träger gesetzlich verpflichtet sind.
Seite 3 von 4
steuerliche
Freisstellung
Mildtätige Zwecke
(§ 53 AO)
Tierschutz (§52 Abs.
2 Nr. 14 AO)
Mildtätige Zwecke
(§ 53 AO)
öffentlichen
Gesundheitswesens
und der öffentlichen
Gesundheitspflege
(§ 52 Abs. 2 Nr. 3)
Wohlfahrtswesen (§
52 Abs. 2 Nr. 9)
Sportförderung (§
52 Abs. 2 Nr. 21)
Hilfe für
Zivilbeschädigte und
Behinderte (§ 52
Abs. 2 Nr. 10)
Anlage 2 zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2017
Stiftung
Stiftung
Kinder- und
Jugendfonds
Satzungszweck
steuerliche
Freisstellung
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur
Mildtätige Zwecke
Förderung
(§ 53 AO)
a) mildtätiger Zwecke, gemäß §53 AO
Jugendhilfe (§ 52
b) der Kinder- und Jugendhilfe
Abs. 2 Nr. 4)
c) der Erziehung und Berufsbildung
Erziehung und
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch Berufsbildung sowie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Studentenhilfe (§ 52
Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch
Abs. 2 Nr. 7)
unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere
durch
a) die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes
auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie von bedürftigen
Kindern und Jugendlichen
b) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen c) die Erziehung von Kindern und
Jugendlichen und der beruflichen Bildung von Kindern und
Jugendlichen
Aufgrund der in die Stiftung „Kinder- und Jugendfonds“
aufgegangenen früheren Einzelstiftung „von Thimus“ sind bei
stiftungsgemäßen Zahlungen die Pflegevorschule „Maria
Regina“ und das Kinderheim „Maria im Tann“ entsprechend
dem Fondsanteil dieser früheren Einzelstiftung am
01.01.1967 zu berücksichtigen.
Stiftung Poth
Die Stiftung Johanna Poth verfolgt ausschließlich und
unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden
abgabenrechtlichen Bestimmungen den mildtätigen Zweck,
bedürftige Aachener Bürger zu unterstützen.
Mildtätige Zwecke
(§ 53 AO)
Stiftung van Gils
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung
a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO für elternlose Kinder
und Jugendliche
b) der Erziehung von minderjährigen Waisen und Halbwaisen
Daneben kann die Stiftung die in Absatz 2 genannten Zwecke
auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht
insbesondere durch
a) die Unterstützung von elternlosen Kindern und
Jugendlichen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund ihrer
wirtschaftlichen Situation auf Hilfe anderer angewiesen sind.
b) der Betreuung, Beratung und Unterbringung von
minderjährigen Waisen und Halbwaisen, soweit dies keine
Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger
gesetzlich verpflichtet sind.
Mildtätige Zwecke
(§ 53 AO)
Erziehung und
Berufsbildung sowie
Studentenhilfe (§ 52
Abs. 2 Nr. 7)
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