Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
257259.pdf
Größe
7,1 MB
Erstellt
10.05.17, 12:00
Aktualisiert
25.01.18, 15:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0702/WP17
öffentlich
35029-2017
10.05.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Trierer Straße / Ellerstraße hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.05.2017
22.06.2017
B-1
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung
von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes Trierer Straße / Ellerstraße für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2
Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von
Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes Trierer Straße / Ellerstraße für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand.
Vorlage FB 61/0702/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Das Plangebiet im Bereich Trierer Straße liegt im Stadtteilzentrum Aachen-Brand. Es zeichnet sich
durch seine gute Einzelhandelsausstattung für den täglichen und mittelfristigen Bedarf aus mit einer
Versorgungsfunktion über den eigenen Stadtteil hinaus. Die entlang der Trierer Straße gelegenen
Einzelhandelsbetriebe bieten ein breit gefächertes Sortimentsangebot. Durch die Wohnnutzung in den
Obergeschossen ist der Bereich gleichzeitig auch Wohnstandort.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Anfragen zur Errichtung von Wettbüros und Spielhallen
und ein Wettbüro wurde bereits ohne Genehmigung eingerichtet. Es ist bekannt, dass im Umfeld von
solchen Einrichtung sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen, dies bedeutet einen Wandel hin
zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen
städtebaulichen Folgen.
Ziel der Planung ist es, Vergnügungsstätten - insbesondere Wettbüros und Spielhallen –
auszuschließen, um die vielfältige Nutzungsmischung entlang der Trierer Straße zu erhalten und zu
stärken. Darüber hinaus soll ein Übergreifen dieser Entwicklung auf die angrenzenden Straßen
vermieden werden, um Konflikten mit der hier dominierenden Wohnnutzung entgegen zu wirken.
1988 wurde im Bereich des Plangebiets der Aufstellungsbeschluss A97 aufgestellt, mit dem Ziel
Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. Anlass war damals die
vermehrte Anfrage von Interessenten an Spielhallen. Die aktuelle Situation hat sich dahingehend
geändert, dass neben Spielhallen immer häufiger Anfragen zur Einrichtung von Wettbüros kommen.
Da der Aufstellungsbeschluss bereits vor 19 Jahren gefasst wurde und sich nicht auf Wettbüros,
sondern hauptsächlich auf Spielhallen bezieht, sollte er neu gefasst werden.
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros und
Spielhallen - einen Bebauungsplan für den Bereich Trierer Straße / Ellerstraße aufzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0702/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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