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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
257262.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
21.05.17, 20:21
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0085/WP17 öffentlich 28.04.2017 Komphausbadstraße von Hsnr. 2/15 bis Peterstraße Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 01.06.2017 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Komphausbadstraße von Hausnummer 2/15 bis Peterstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0085/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen keine Maßnahmebezogene Einnahmen 34.929,18 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0085/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1894 stammende Mischwasserkanal in der Komphausbadstraße wurde im Bereich von Hausnummer 2/15 bis Peterstraße im Jahr 2013 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand mit Materialrissen und Undichtigkeiten war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von 75 Jahren war bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der Komphausbadstraße im Bereich von Hausnummer 2/15 bis Peterstraße erfolgt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4 Buchstabe g) SBS und beträgt 60 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0085/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.05.2017 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Komphausbadstraße im Abschnitt von Hausnummer 2/15 bis Peterstraße Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe g) SBS. Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Oberflächenentwässerung (Beitragssatz B) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten 58.248,75 € beitragsfähiger Aufwand 58.248,75 € städt. Anteil ( 40 %) 23.299,50 € gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 34.949,25 € 58.248,75 € Summe städtischer Anteil 23.299,50 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 34.949,25 € Ermittlung des Beitragssatzes B Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Oberflächenentwässerung : 34.949,25 € : 16.874 m² = 2,07 €/m² ____________ 2,07 €/m² (Beitragssatz)