Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
257262.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
21.05.17, 20:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0085/WP17
öffentlich
28.04.2017
Komphausbadstraße von Hsnr. 2/15 bis Peterstraße
Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.06.2017
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Komphausbadstraße von Hausnummer 2/15 bis Peterstraße“ zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung
(SBS).
Vorlage B 03/0085/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
34.929,18 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0085/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1894 stammende Mischwasserkanal in der Komphausbadstraße wurde im Bereich
von Hausnummer 2/15 bis Peterstraße im Jahr 2013 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten
baulichen Zustand mit Materialrissen und Undichtigkeiten war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von 75 Jahren war
bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung
darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige
Aufwand
ausschließlich
aus
dem
Anteil
des
Kanals
resultiert,
der
sich
auf
die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Komphausbadstraße im Bereich von Hausnummer 2/15 bis Peterstraße erfolgt als
Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am
gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4 Buchstabe g) SBS und beträgt
60 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes
erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die
Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und
Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der
Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0085/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Komphausbadstraße im Abschnitt von Hausnummer 2/15 bis Peterstraße
Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Oberflächenentwässerung (Beitragssatz B)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
58.248,75 €
beitragsfähiger Aufwand
58.248,75 €
städt. Anteil ( 40 %)
23.299,50 €
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
34.949,25 €
58.248,75 €
Summe städtischer Anteil
23.299,50 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
34.949,25 €
Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung :
34.949,25 € :
16.874 m² =
2,07 €/m²
____________
2,07 €/m²
(Beitragssatz)