Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
166716.pdf
Größe
226 kB
Erstellt
09.05.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0500/WP17
öffentlich
09.05.2017
Dez. III / FB 61/700
Verbesserung der Barrierefreiheit im Umfeld von
Behindertenparkplätzen
Antrag der Alternative für Deutschland vom 12.11.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.06.2017
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die
Belange der mobilitätseingeschränkten Personen bei der Neu- und Umplanung der öffentlichen
Verkehrsflächen unter Beachtung der räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Für die Situation an den Aachen Arkaden wird eine Alternative geplant und zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Antrag gilt als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage FB 61/0500/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.05.2017
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Gem. vorliegendem Ratsantrag soll die Verwaltung wie folgt beauftragt werden:
(1) Die Barrierefreiheit der Behindertenparkplätze an den Aachen Arkaden (Ecke Trierer Straße
und Eisenbahnweg) herzustellen
(2) Das Umfeld der Behindertenparkplätze in Aachen auf Barrierefreiheit zu untersuchen und
etwaige Missstände zu beheben.
A
Behindertenparkplätze allgemein
Im Jahr 2004 wurde das Faltblatt „Sonderparkplätze für Schwerbehinderte“ herausgegeben, welches
Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung das Auffinden der Parkplätze erleichtern soll. Das
Faltblatt, das 2009 überarbeitet wurde und derzeit nochmals aktualisiert wird, informiert über die
Parkplätze im Innenstadtbereich sowie in den Außenbezirken geordnet nach Straßennamen und in
Form eines Lageplanes, welcher auch die Höchstparkdauer enthält.
Außerdem hat die Verwaltung in der Vergangenheit in Abstimmung mit der „Kommission für
Barrierefreiheit“ alle Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Aachen hinsichtlich folgender Kriterien
überprüft:
-
Anzahl
-
Lage
-
Anordnung
-
Abmessungen
-
Neigung
-
Kennzeichnung
-
Parkdauer
-
Erreichbarkeit
Die Auswertung der Analyse erfolgt u.a. auf der Basis wesentlicher Vorschriften und Normen zum
barrierefreien Bauen im öffentlichen Straßenraum.
Ergebnisse der Analyse
Im Stadtgebiet waren 2009 118 Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenraum vorhanden.
Zusätzlich standen zu dem Zeitpunkt 158 Behindertenparkplätze in insgesamt 19 Parkhäusern zur
Verfügung.
Die Parkplätze für Schwerbehinderte in Aachen wurden bedarfsgerecht z.T. auf Anfrage von Bürgern
und Institutionen geplant und im Umfeld von Ärztehäusern, öffentlichen Einrichtungen, wie z.B.
Theater/Kinos, Eurogress/Spielcasino, Schulen/Berufskolleg, Verwaltungen, Bahnhöfe,
behindertenrelevanten Institutionen sowie in der Nähe von Geschäftslagen/Fußgängerzonen
ausgewiesen.
Um außergewöhnlich gehbehinderten Menschen, Rollstuhlfahrern, aber auch blinden Menschen lange
Wege zu ersparen, werden Behindertenparkplätze in der Regel in der unmittelbaren Nähe der
Zieleinrichtungen angeordnet.
Vorlage FB 61/0500/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.05.2017
Seite: 2/5
Anordnung der Parkplätze
Parkplätze können als Längs-, Senkrecht- oder Schrägparkplätze ausgeführt werden. Dabei sind
Längsparkplätze grundsätzlich für behinderte Menschen eher ungeeignet, da auf der Fahrerseite
i.d.R. kein ausreichender Bewegungsraum vorhanden ist und somit das Ein- und Aussteigen in die
Fahrbahn erfolgen muss. Günstig liegen Längsparkplätze für Behinderte auf der linken Fahrbahnseite
in Einbahnstraßen.
Aktuell sind 55 % der Behindertenparkplätze als Längsparkstände ausgewiesen, 45 % als Senkrechtund Schrägparkstände. Ein Großteil der Längsparkplätze befindet sich in Einbahnstraßen, Tempo 30Zonen oder Nebenfahrbahnen, so dass dennoch ein weitgehend ungehindertes Ein- und Aussteigen
möglich ist. An einigen Stellen ist vorgesehen, vorhandene Längsparkstände aufzuheben und
Senkrechtparkplätze in der Nähe einzurichten.
Bei der Neuplanung von Straßen wird darauf geachtet, Senkrechtparkplätze für behinderte Menschen
zu realisieren und Längsparkstände zu vermeiden, sofern dies mit der grundsätzlichen Planung
vereinbar ist.
Parkplatzmaße
Behinderte Personen benötigen ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen. Die Parkplatzmaße sind
in verschiedenen Empfehlungen, Richtlinien und DIN-Normen geregelt.
Um ein sicheres und gefahrloses Ein- und Aussteigen zu gewährleisten, werden grundsätzlich
größere Parkplatzmaße vorgesehen. Insbesondere das Aus- und Einladen evtl. mitgeführter
Rollstühle sollte bei der Anordnung des Parkplatzes beachtet werden, da Rollstuhlfahrer zum Ein- und
Aussteigen nach DIN 18024-2 eine Bewegungsfläche von ca. 1,50 m benötigen.
Die Regelmaße werden bei den meisten Parkplätzen erfüllt.
Bei einigen Parkständen, welche die notwendigen Maße nicht erfüllen, ist angedacht, die Parkstände
zu verlegen, wenn eine Maßanpassung der Parkstände an den vorhandenen Stellen nicht möglich
oder nur unter einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand zu realisieren wäre.
Da die Verlegung einiger Parkplätze jedoch Nachteile hinsichtlich der Zentralität bzw. Erreichbarkeit
zur Folge hat, erscheint es sinnvoller - im Sinne des betroffenen Personenkreises - die Parkstände
zunächst an den vorhandenen Stellen bestehen zu lassen.
Querneigung
Analog zu den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen sollten Parkplätze für Gehbehinderte
aufgrund der besseren Begehbarkeit sowie der Vermeidung des Wegrollens von Rollis eine Neigung
von 2,5% nicht überschreiten. Dies ist augenscheinlich bei fast allen Behindertenparkplätzen
eingehalten.
Kennzeichnung
Laut StVO sind die Behindertenparkplätze durch das Zusatzschild 1044-10 StVO mit dem Piktogramm
eines Rollstuhlfahrers zu kennzeichnen. Zusätzliche Bodenmarkierungen sind nicht unbedingt
erforderlich, werden jedoch empfohlen. In Aachen sind die Parkplätze in den meisten Fällen durch
Bodenpiktogramme ergänzend zur Beschilderung markiert.
Vorlage FB 61/0500/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.05.2017
Seite: 3/5
Parkdauer
Grundsätzlich bestehen auf Behindertenparkplätzen lt. StVO keine Parkzeitbeschränkungen. Es
können jedoch Einschränkungen der Parkdauer angeordnet werden.
Etwa die Hälfte aller Behindertenparkplätze in Aachen ist ohne zeitliche Beschränkung. Die übrigen
Parkplätze beschränken sich teilweise auf ein Zeitfenster, außerhalb dessen der Parkplatz auch
anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht. In stark frequentierten Bereichen ist die Nutzung
einiger Parkplätze zeitlich beschränkt (Parkscheibe), um an diesen Stellen Dauerparken zu
vermeiden.
Erreichbarkeit
Die Lage im Bezug zum Gehweg und der barrierefreie Übergang sind wesentliche Kriterien für einen
sinnvoll angelegten Behindertenparkplatz.
Viele Behindertenparkplätze in Aachen wurden in der Nähe von abgesenkten Zufahrten angeordnet,
welche genutzt werden können, um barrierefrei auf den Gehweg zu gelangen. Bei einigen Parkplätzen
befinden sich in unmittelbarer Umgebung jedoch keine Bordsteinabsenkungen. In einigen Fällen ist
eine nachträgliche Bordsteinabsenkung nur mit großem finanziellem Aufwand möglich bzw. aufgrund
von anderen Gegebenheiten (z.B. Baumwurzeln) nicht machbar. In diesen Fällen muss abgewogen
werden, ob es sinnvoller ist, den Parkplatz an eine andere Stelle zu verlegen bzw. den Nachteil der
fehlenden Absenkung gegenüber der Zentralität in Kauf zu nehmen.
Alternativ zur Gehwegabsenkung können Behindertenparkplätze als Rampe ausgeführt werden, die
mit dem Gehweg höhengleich abschließt.
Handlungsbedarf
Die Analyse der Parkplätze für behinderte Menschen hat ergeben, dass die Mehrzahl der
vorhandenen Parkplätze hinsichtlich der Kriterien Lage und Anzahl grundsätzlich ausreichend und gut
angelegt sind.
Die Überprüfung der Anordnung der Parkplätze ergab weiterhin, dass der Anteil der Längsparkplätze
überwiegt, weil insbesondere im innerstädtischen Bereich, aufgrund der beengten städtebaulichen
Verhältnisse, oft nicht ausreichend Platz für Senkrechtparkplätze vorhanden ist. Eine alternative
Anordnung als Senkrechtparkplätze hätte zur Folge, dass Einbußen hinsichtlich der Zentralität der
Parkplätze in Kauf genommen werden müssten. Außerdem befinden sich die meisten der
vorhandenen Längsparkplätze in Tempo 30-Zonen, Einbahnstraßen oder auf Nebenfahrbahnen.
Deshalb werden die Längsparkplätze im Wesentlichen zunächst so beibehalten. Bei zukünftigen
Planungen werden Senkrechtparkplätze entsprechend den Bedürfnissen des betroffenen
Personenkreises bevorzugt angelegt.
Hinsichtlich der Parkplatzmaße wurde festgestellt, dass insbesondere die Längsparkplätze die
empfohlenen Maße teilweise unterschreiten.
Zur Erreichbarkeit der Parkplätze werden an einigen Parkständen barrierefreie Gehwegzugänge
hergestellt. An den Stellen, an denen eine Bordsteinabsenkung aus technischen Gründen nicht bzw.
nur mit großem Aufwand möglich ist, erfolgt eine adäquate Verlegung der Parkplätze, um die
Verknüpfung mit einer Absenkung zu gewährleisten. Des Weiteren wird an diesen Stellen die
Möglichkeit der Anhebung der Parkstandfläche auf Gehweghöhe geprüft und wo möglich realisiert.
Vorlage FB 61/0500/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.05.2017
Seite: 4/5
1. Prioritätenliste barrierefreier Zugang Behindertenparkplätze
-
Kleinmarschierstr.
innerstädtisch, sehr hohe Frequenz
-
Komphausbadstr.
innerstädtisch, sehr hohe Frequenz
-
Kapellenstr.
innerstädtisch, hohe Frequenz
-
Pontdriesch
innerstädtisch, mittlere Frequenz
-
Trierer Str.
Außenbezirk, mittlere Frequenz
-
Horbacher Str.
Außenbezirk, Zentrum Richterich
-
Horbacher-/Amstelbachstr.
Außenbezirk
2. Verlegung von Behindertenparkplätzen
-
Aachener & Münchener Allee
Verlegung in Kreisverkehr Hangeweiher (Planung vorh.)
-
Amyastraße
Verlegung innerhalb der Straße
-
Kapellenstraße
Verlegung an Taxistand (Planung vorh.)
-
Kühlwetterstraße
Verlegung innerhalb der Straße
Ausblick
Bei der Planung werden die von den DIN-Normen für Barrierefreiheit empfohlenen und insbesondere
die in den Aachener Standards definierten Bedingungen berücksichtigt.
Die Stadtverwaltung ist weiterhin bemüht, insbesondere an wichtigen zentralen Punkten
Behindertenparkplätze zur Sicherung der Mobilität behinderter Menschen zu ergänzen.
Bzgl. der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die allgemeinen Sonderparkplätze für
Schwerbehinderte mit besonderem Parkausweis und die personenbezogenen
Schwerbehindertenparkplätze permanent in die Kontrolltätigkeiten einbezogen, um die Freihaltung
von Behindertenparkplätzen von unberechtigt abgestellten Fahrzeugen zu gewährleisten.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge können sofort kostenpflichtig abgeschleppt werden.
B
Behindertenparkplätze Aachen-Arkaden
Im Parkhaus der Aachen Arkaden sind 21 Behindertenparkplätze ausgewiesen, von wo aus
Geschäfte und Büros barrierefrei erreichbar sind. Die Parkplätze im Eisenbahnweg sind ein
zusätzliches Angebot, das in einer ursprünglich als Taxistand vorgesehenen Parkbucht eingerichtet
wurde. Sie entsprechen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten tatsächlich nicht den Anforderungen
und könnten, da sie dort nicht unbedingt erforderlich sind, entfernt werden. Richtlinienkonforme
Behindertenparkplätze könnten zusätzlich etwas weiter entfernt im Freunder Weg/ Ecke Mataré
angelegt werden.
Anlage/n:
Antrag der Alternative für Deutschland vom 12.11.2015
Vorlage FB 61/0500/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.05.2017
Seite: 5/5