Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
256747.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
05.05.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 07:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0694/WP17
öffentlich
05.05.2017
AVV
Tarifliche Maßnahmen (AVV-Beirat)
2.1 Tarifkooperation AVV/VRS: Ergänzung zum VRS-AzubiTicket
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.06.2017
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0694/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Tarifliche Maßnahmen
Tarifkooperation AVV/VRS: Ergänzung zum VRS-AzubiTicket
Die VRS-Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.09.2016 die Einführung eines neuen
Tickets für Auszubildende zum 01.08.2017 beschlossen. VRS-Azubi-Tickets werden ausschließlich im
Abonnement ausgegeben und legitimieren den berechtigten Personenkreis zu beliebigen Fahrten im
erweiterten VRS-Netz. Neben einem fakultativen Angebot zum Preis von 58,40 Euro für
Auszubildende und TeilnehmerInnen an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen
Diensten, wird es ebenfalls ein solidarisches Angebot für Auszubildende an berufsbildenden Schulen
zum Preis von 42,20 Euro geben. In diesem Fall sichert die berufsbildende Schule vertraglich zu, für
alle Auszubildenden der Schule ein DualTicket abzunehmen. Darüber hinaus werden das
MonatsTicket Azubi und das StarterTicket als Angebote für alle übrigen Personengruppen und als frei
verkäuflich Monatskarte beibehalten.
Mit Einführung des VRS-AzubiTickets wird das bisherige preisstufenbasierte Angebot des
StarterTickets im Rahmen der AVV-VRS-Tarifkooperation eingeschränkt, so dass dieses nicht mehr
für die Gruppe der Auszubildenden erhältlich ist. Um auch den aus dem AVV-Gebiet in Richtung VRSGebiet reisenden Berechtigten weiterhin ein Tarifangebot anbieten zu können, wird in diesem
Zusammenhang die Einführung einer optionalen pauschalen Ergänzungsmöglichkeit für das AVVGebiet notwendig.
Da der AVV-Tarif aktuell preisstufenbasierte Angebote für Auszubildende vorsieht und im AVV
kurzfristig kein Ansatz zur Finanzierung eines pauschalen AVV-Azubi-Tickets ermittelt werden konnte,
soll der Geltungsbereich des VRS-AzubiTickets auf die nicht im erweiterten VRS-Netz enthaltenen
AVV-Tarifgebiete gegen Zuzahlung eines Betrages von monatlich 60,40 Euro erweitert werden
können. So ist gesichert, dass keine vertriebliche und tarifliche Schlechterstellung durch die VRSseitige Einführung eines pauschalen AzubiTickets zum 01.08.2017 entsteht.
Vorlage FB 61/0694/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 2/2