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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
256750.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
05.05.17, 12:00
Aktualisiert
21.05.17, 20:05
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0693/WP17 öffentlich 05.05.2017 AVV Sachstand Haltestellenkataster (AVV-Beirat) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 01.06.2017 MA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0693/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: Sachstand Haltestellenkataster Die ÖSPV-Aufgabenträger im AVV-Gebiet verfolgen gemäß ihrer Nahverkehrspläne eine abgestimmte Vorgehensweise zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖSPV. Die Arbeitsschritte werden in Regionalkonferenzen unter Federführung des AVV beraten. In einem ersten Schritt werden vereinheitlichte Haltestellenkataster aufgestellt und NVR-weit im Infrastrukturatlas (ISA-NVR) implementiert. Der NVR stellt dazu den beteiligten Baulastträgern, Kommunalverwaltungen, Verkehrsunternehmen und ggfs. auch Mobilitätsdienstleitern die onlineDatenbank ISA-NVR lizenzkostenfrei zur Verfügung. Mit dem Zugriffsrecht ist die Verpflichtung verbunden, für das eigene Zuständigkeitsgebiet die Pflege des Datenbestandes (fortschreitende Aktualisierung) künftig mit zu gestalten, nachdem die Ersteinrichtung des Haltestellenkatasters einheitlich vollzogen worden ist. Die Informationen der online-Datenbank können künftig sowohl für die Herstellung der baulichen Barrierefreiheit als auch für die Sicherstellung der barrierefreien Fahrplanauskunft verwendet werden. Die Haltestellenkataster für die Aufgabenträger Stadt Aachen und StädteRegion Aachen werden im Laufe des Mai 2017 online bereitgestellt. Nutzerzugänge zu ISA-NVR werden personalisiert eingerichtet. Die Einrichtung der Nutzerzugänge erfolgt durch den NVR. Die Nutzungsanträge werden über die Verbundgesellschaft gesammelt an den NVR weitergeleitet. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise empfiehlt der NVR auf Grundlage des Haltestellenkatasters eine systematische Bewertung des Bestandes und die geordnete Festsetzung von Ausbauprioritäten. Künftige Förderanträge können darauf basieren. AVV-weit sollen die Kriterien für die Bestandsbewertung weitestgehend einheitlich definiert werden. Die Verkehrsunternehmen werden bei der Aufstellung und Abstimmung der Bewertungskriterien beteiligt. Der AVV koordiniert dazu eine Arbeitsgruppe der Baulastträger und Fachexperten, in der die Vorgehensweise für eine Kategorisierung des Haltestellenbestandes vorbereitet wird. Das Konzept für den Ausbau, darin insbesondere für die Festlegung von Ausbauprioritäten und Ausbaustandards, wird Gegenstand der nächsten Regionalkonferenz Barrierefreiheit (voraussichtlich im Frühsommer 2017) werden. Die Stadt Aachen hat bereits eine Prioritätenliste zu "barrierefreie Haltestellen" aufgestellt und Ausbaustandards in enger Abstimmung mit der Kommission barrierefreies Bauen erarbeitet (vgl. NVP, 2. Fortschreibung 2015). Erste Förderanträge wurden auf dieser Grundlage bereits gestellt und bewilligt. Über den weiteren Fortgang der Aktivitäten wird zu gegebener Zeit berichtet. Vorlage FB 61/0693/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.05.2017 Seite: 2/2