Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
256750.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
05.05.17, 12:00
Aktualisiert
21.05.17, 20:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0693/WP17
öffentlich
05.05.2017
AVV
Sachstand Haltestellenkataster (AVV-Beirat)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.06.2017
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0693/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Sachstand Haltestellenkataster
Die ÖSPV-Aufgabenträger im AVV-Gebiet verfolgen gemäß ihrer Nahverkehrspläne eine abgestimmte
Vorgehensweise zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖSPV. Die Arbeitsschritte werden in Regionalkonferenzen unter Federführung des AVV beraten.
In einem ersten Schritt werden vereinheitlichte Haltestellenkataster aufgestellt und NVR-weit im
Infrastrukturatlas (ISA-NVR) implementiert. Der NVR stellt dazu den beteiligten Baulastträgern,
Kommunalverwaltungen, Verkehrsunternehmen und ggfs. auch Mobilitätsdienstleitern die onlineDatenbank ISA-NVR lizenzkostenfrei zur Verfügung. Mit dem Zugriffsrecht ist die Verpflichtung
verbunden, für das eigene Zuständigkeitsgebiet die Pflege des Datenbestandes (fortschreitende
Aktualisierung) künftig mit zu gestalten, nachdem die Ersteinrichtung des Haltestellenkatasters
einheitlich vollzogen worden ist.
Die Informationen der online-Datenbank können künftig sowohl für die Herstellung der baulichen
Barrierefreiheit als auch für die Sicherstellung der barrierefreien Fahrplanauskunft verwendet werden.
Die Haltestellenkataster für die Aufgabenträger Stadt Aachen und StädteRegion Aachen werden im
Laufe des Mai 2017 online bereitgestellt.
Nutzerzugänge zu ISA-NVR werden personalisiert eingerichtet. Die Einrichtung der Nutzerzugänge
erfolgt durch den NVR. Die Nutzungsanträge werden über die Verbundgesellschaft gesammelt an den
NVR weitergeleitet.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise empfiehlt der NVR auf Grundlage des Haltestellenkatasters
eine systematische Bewertung des Bestandes und die geordnete Festsetzung von Ausbauprioritäten.
Künftige Förderanträge können darauf basieren.
AVV-weit sollen die Kriterien für die Bestandsbewertung weitestgehend einheitlich definiert werden.
Die Verkehrsunternehmen werden bei der Aufstellung und Abstimmung der Bewertungskriterien
beteiligt. Der AVV koordiniert dazu eine Arbeitsgruppe der Baulastträger und Fachexperten, in der die
Vorgehensweise für eine Kategorisierung des Haltestellenbestandes vorbereitet wird. Das Konzept für
den Ausbau, darin insbesondere für die Festlegung von Ausbauprioritäten und Ausbaustandards, wird
Gegenstand der nächsten Regionalkonferenz Barrierefreiheit (voraussichtlich im Frühsommer 2017)
werden.
Die Stadt Aachen hat bereits eine Prioritätenliste zu "barrierefreie Haltestellen" aufgestellt und
Ausbaustandards in enger Abstimmung mit der Kommission barrierefreies Bauen erarbeitet (vgl. NVP,
2. Fortschreibung 2015). Erste Förderanträge wurden auf dieser Grundlage bereits gestellt und
bewilligt.
Über den weiteren Fortgang der Aktivitäten wird zu gegebener Zeit berichtet.
Vorlage FB 61/0693/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.05.2017
Seite: 2/2