Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
255152.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
21.04.17, 12:00
Aktualisiert
07.06.17, 07:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
FB 11/0214/WP17
öffentlich
FB 11/510
21.04.2017
Frau Kaever, Frau Wilden
Veränderung des Stellenplans 2017
Befristete Stelleneinrichtung im Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Gute Schule
2020"
Beratungsfolge:
TOP: 6
Datum
Gremium
Kompetenz
18.05.2017
14.06.2017
PVA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss
dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch die zunächst bis 2020
befristete Einrichtung
einer Stelle für die Gesamtkoordination und Abrechnung aller Maßnahmen des
Förderprogramms, ausgewiesen nach A 11 LBesO A / EG 10 TVöD sowie
einer halben Stelle für die Bearbeitung der im Rahmen des Förderprogramms
abzuwickelnden digitalen Infrastrukturmaßnahmen, ausgewiesen nach A 10 LBesO A /
EG 9c TVöD
im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule – Abteilung Schule – (FB 45/400) - im
Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zu beschließen.
An den Stellen werden entsprechende kw-Vermerke angebracht (kw2020).
2.
Auf
Vorschlag
des
Oberbürgermeisters
und
auf
Empfehlung
des
Personal-
und
Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des
Stellenplans 2017 durch die zunächst bis 2020 befristete Einrichtung
einer Stelle für die Gesamtkoordination aller Maßnahmen des Förderprogramms,
ausgewiesen nach A 11 LBesO A / EG 10 TVöD sowie
einer halben Stelle für die Bearbeitung der im Rahmen des Förderprogramms
abzuwickelnden digitalen Infrastrukturmaßnahmen, ausgewiesen nach A 10 LBesO A /
EG 9c TVöD
im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule – Abteilung Schulbetrieb – (FB 45/400) – im
Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“.
An den Stellen werden entsprechende kw-Vermerke angebracht (kw2020).
Vorlage FB 11/0214/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
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Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2018
Auswirkungen
2017
ner Ansatz 2017
ff.
Ertrag
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2018
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
49.500 €
0€
357.000 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
- 49.500 €
- 357.000 €
Gemäß KGSt-Bericht Nr. 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2016/2017)“ sind für eine nach A 11
LBesO A ausgewiesene Stelle Personalkosten in Höhe von rund 81.800 € und für eine nach A 10
LBesO A ausgewiesene Stelle Personalkosten in Höhe von rund 74.300 € jährlich anzusetzen.
Aufgrund des hälftigen Umfangs der letztgenannten Stelle sind hier tatsächlich rund 37.200 € pro Jahr
anzusetzen.
Für das Jahr 2017 wird unterstellt, dass eine Besetzung der Stellen frühestens zum 01.08.2017 möglich
sein wird.
Die Refinanzierung zusätzlich entstehender Personalkosten über die zufließenden Fördermittel ist
ausweislich der Fördermittelrichtlinien ausgeschlossen.
Daher wurde die Möglichkeit der Refinanzierung der zusätzlichen Personalkosten aus dem Budget des
FB 45 durch die Fachdienststelle geprüft. Eine Deckung kann von dort aus erwarteten Mehrerträgen
aus Elternbeiträgen erfolgen (4-060101-901-9 / 4-030101-807-8 / 4-060101-901-9, 43210000).
Vorlage FB 11/0214/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
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Erläuterungen:
Die
Stadt
Aachen
ist,
mit
Ausnahme
der
Berufskollegs,
der
Förderschulen
mit
den
Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung
und in der Sekundarstufe I mit dem Förderschwerpunkt Sprache, gem. § 78 des Schulgesetzes NRW
Schulträger der öffentlichen Schulen im Stadtgebiet Aachen. Im Rahmen dessen ist die Stadt
verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude,
Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie
orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Ende September 2016 hat die Landesregierung NRW für Städte und Gemeinden ein Kommunales
Investitionsprogramm zur Modernisierung von Schulen beschlossen. Das Förderprogramm, welches
den Zeitraum 2017 bis 2020 umfasst, bietet dabei Finanzierungsmöglichkeiten für
•
Um- und Neubauten,
•
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie
•
Ausbau und Verbesserung der digitalen Infrastruktur
in den kommunalen Schulen. Die entsprechend zur Verfügung stehenden Fördermittel müssen dabei
bis spätestens Ende 2020 beantragt und bis zum 31. Juli 2023 verausgabt werden.
In seiner Sitzung am 21. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt auf Grundlage des zur Verfügung
stehenden Kreditkontingentes für die Stadt Aachen (insgesamt 20.994.623 €) eine entsprechende
Prioritätenliste für die Verteilung dieser Mittel beschlossen.
Die im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule im Team „Bau, Ausstattung und Schülerfahrtkosten“
für die bauliche Objektbetreuung der Schulen und das Aufgabengebiet „Schulen ans Netz“
vorhandenen personellen Ressourcen im Umfang von 3,5 Vollzeitäquivalenten reichen nicht aus, die
zusätzlich im Zusammenhang mit dem Förderprogramm anfallenden Aufgaben zu erledigen.
Auf
Grundlage einer Stellenbemessung durch den Fachbereich Personal und Organisation für die
zusätzlich anfallenden Aufgaben sollen dem Team „Bau, Ausstattung und Schülerfahrtkosten“ daher
zunächst befristet bis 2020 (Ende des Beantragungszeitraumes) eine zusätzliche Stelle für die
Gesamtkoordination und Abrechnung sowie eine halbe Stelle für die Bearbeitung der durch das
Förderprogramm möglich werdenden digitalen Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt
werden.
Die beiden neuen Funktionen sollen daher kurzfristig eingerichtet werden, um insbesondere die
Lenkungs- und Arbeitsgruppensitzungen mit einem umfänglichen Beteiligtenkreis (E 26, FB 20, ITManagement FB 11, Medienzentrum, Schulen, etc.) zu koordinieren und deren Ergebnisse zu
dokumentieren. Darüber hinaus soll dort die verwaltungsmäßige und haushalterische Abwicklung des
Förderprogramms inklusive der laufenden Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung
und der Verwendungsnachweisung sowie die Innen- und Außendarstellung der Maßnahmen erfolgen.
Daneben ist geplant, dass die Funktion „Gesamtkoordination“ die beiden im Rahmen von „Gute
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Schule 2020“ geplanten Neubauten „Grundschule Bildchen“ und „Montessori-Grundschule Eilendorf“
begleiten soll.
Beide Stellen sollen, wie die übrigen Stellen im Bereich der baulichen Objektbetreuung der Schulen,
im Team „Bau, Ausstattung und Schülerfahrtkosten“ der Abteilung Schule im FB 45 angesiedelt
werden.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG ist erfolgt.
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