Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
255155.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
21.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
FB 11/0215/WP17
öffentlich
FB 11/510
21.04.2017
Frau Kaever
Veränderung des Stellenplans 2017
Stelleneinrichtung für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen
im Primarbereich in städtischer Trägerschaft (FB 45)
Beratungsfolge:
TOP: 5
Datum
Gremium
Kompetenz
18.05.2017
14.06.2017
PVA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss
dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung zum Ausbau
der Offenen Ganztagsgrundschulen im Primarbereich durch den Schulausschuss am
08.06.2017 die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung von einer halben und
zwei vollen Stellen für Erzieher/innen, auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE, im Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule zu beschließen.
2.
Auf
Vorschlag
des
Oberbürgermeisters
und
Empfehlung
des
Personal-
und
Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des
Stellenplans 2017 durch Einrichtung von einer halben und zwei vollen Stellen für
Erzieher/innen, auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE, im Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule.
Vorlage FB 11/0215/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2017
ner Ansatz 2017
2018 ff.
Ertrag
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2018
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0€
0e
0€
0€
0€
0€
48.350 €
0€
348.100 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
- 48.350 €*
- 348.100 €*
Deckung vorhanden
Deckung vorhanden
Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45
sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale
für Personal i.H.v. 44.384 €/ Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist.
Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden dagegen aktuell
53.400 € pro Erzieherstelle berücksichtigt (KGSt-Wert). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen
für die zu besetzenden 2,17 Vollzeitäquivalente (84,75 Wochenstunden) für das verbleibende Jahr
2017 (Besetzung ab August angenommen) insgesamt Personalkosten i.H.v. 48.350 € und für das
gesamte Kalenderjahr 2018 i.H.v. 116.042 €:
Haus-
Pauschale
für
Personal,
die
durch
den Kalkulierte
Personalkosten
für
den
haltsjahr Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in Personalkostenverbund auf Grundlage
den Haushalt eingestellt wurde (44.384 €/ des KGSt- Wertes (53.400 €/ Stelle) für
Vollzeitkraft)
PSP-Element
4-030101-807-8 die o.g. 2,17 VZÄ
53180000 für die o.g. 2,17 VZÄ
2017
40.187
48.350 €
(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer (anteiliger Betrag unter Berücksichtigung
2018
Besetzung ab August 2017)
einer Besetzung ab August 2017)
96.449 €
116.042 €
Bei den v.g. Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Sofern die
tatsächlichen Personalkosten für die Besetzung der erforderlichen Stundenkontingente den im Etat
des FB 45 vorhandenen Ansatz überschreiten sollten, muss der Differenzbetrag aus dem allgemeinen
Personalkostenverbund getragen werden. Die Einplanung der zusätzlichen, über den Etat von FB 45
hinausgehenden, Personalkosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 haushaltsneutral,
d.h. nur die im Etat des FB 45 vorhandenen Mittel für Personalkosten werden in den
Personalkostenverbund verlagert.
Wann eine Verlagerung der Ansätze von dem o.g. PSP-Element des Fachbereiches Kinder, Jugend
und Schule zu Gunsten des Personalkostenverbundes erfolgen kann, wird noch mit FB 45 und FB 20
abgestimmt.
Vorlage FB 11/0215/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 und dem
Schulausschuss in seiner Sitzung am 08. Juni 2017 empfehlen, den Ausbau der Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen zu beschließen.
Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus der OGS geht FB 45 davon aus,
dass insgesamt drei Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen
sein werden.
Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt
zusammensetzt:
Gruppenstruktur/ Ausweitung
Schule
Regelgruppe
Gruppe mit
Gruppe in
Personal-
Erhö-
(30,50 Std./
sonderpäd.
Brennpunkt-
mehr-
hung
Gruppe)
Förderbedarf
einrichtung
bedarf in
Plan-
(39,00 Std./
(39,00 Std./
Stunden
stellen-
Gruppe)
Gruppe)
bedarf
Am Römerhof
+ 1,0 Gruppen
+ 30,50 Std.
1,00
Birkstraße
+ 0,5 Gruppen
+ 15,25 Std.
0,50
+ 1,0 Gruppen
+ 39,00 Std.
1,00
+ 1,50
+ 1,00
+ 84,75 Std.
2,50
Gruppen
Gruppen
Annaschule
Gesamt
Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in
der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grds. zu Abweichungen im geplanten Gesamtbedarf (Mehrbzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen
Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche/endgültige Bedarf erst nach den
Herbstferien festgestellt werden.
Die Kinder können jedoch bereits ab dem 01. August 2017 in die OGS aufgenommen werden, so dass
das hierfür notwendige Personal bereits zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen muss.
Aufgrund dessen ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingentes für den Bereich
der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem 01. August 2017
um insgesamt 84,75 Wochenstunden erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der
Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen wäre mit der Bewirtschaftung
der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt einer halben und zwei vollen Planstellen
verbunden.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG ist erfolgt.
Vorlage FB 11/0215/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
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