Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
255146.pdf
Größe
143 kB
Erstellt
21.04.17, 12:00
Aktualisiert
28.12.17, 10:48

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Personal und Organisation Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule FB 11/0216/WP17 öffentlich FB 11/510 21.04.2017 Frau Kaever Veränderung des Stellenplans 2017 Anpassung des Stellenplans im Zusammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge: TOP: 4 Datum Gremium Kompetenz 18.05.2017 14.06.2017 PVA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die Veränderung des Stellenplans 2017 durch a. Einrichtung von 6 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöDSuE), b. Einrichtung von 7 halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöDSuE), c. Umwandlung einer Vollzeitstelle für ErzieherInnen (ausgewiesen nach EG S 6 TVöDSuE) in eine halbe Stelle, auszuweisen nach EG S 8 a TVöD-SuE, d. Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018), e. Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten halben Stelle für eine Ergänzungskraft (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018), f. Einsparung einer vollen Stelle für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöDSuE, g. Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in 2 halbe Stellen, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE h. Umwandlung dreier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in 6 halbe Stellen für Ergänzungskräfte, auszuweisen nach EG S 3 TVöDSuE i. Umwandlung von 21 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in 21 Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE, Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.05.2017 Seite: 1/10 j. Umwandlung von 8 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE, k. Streichung des an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachten kw-Vermerkes zu beschließen. Darüber hinaus empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2018 l. die Einrichtung von 9 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE), m. die Umwandlung einer ErzieherInnenstelle, ausgewiesen nach EG S 8 TVöD-SuE in eine Stelle für eine ständige Vertretung, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE zu beschließen. 2. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch a. Einrichtung von 6 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöDSuE), b. Einrichtung von 7 halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE), c. Umwandlung einer Vollzeitstelle für ErzieherInnen (ausgewiesen nach EG S 6 TVöDSuE) in eine halbe Stelle, auszuweisen nach EG S 8 a TVöD-SuE, d. Einrichtung einer, zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten, Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018), e. Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten halben Stelle für eine Ergänzungskraft (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018), f. Einsparung einer vollen Stelle für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, g. Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in zwei halbe Stellen, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE h. Umwandlung dreier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in sechs halbe Stellen für Ergänzungskräfte, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.05.2017 Seite: 2/10 i Umwandlung von 21 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in 21 Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE, j. Umwandlung von 8 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE, k. Streichung des an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachten kw-Vermerkes. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses für den Stellenplan 2018 l. die Einrichtung von 9 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE), m. die Umwandlung einer ErzieherInnenstelle, ausgewiesen nach EG S 8 TVöD-SuE in eine Stelle für eine ständige Vertretung, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE. Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.05.2017 Seite: 3/10 Finanzielle Auswirkungen: konsumtive Auswirkungen fortgeschriebener Ansatz 2017 Erträge gesamt + Verbesserung/ - Verschlechterung der Erträge Personal in KiTas Ständige Vertretungen Ansatz 2017 fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 2018 ff Ansatz 2018 ff Folgekosten (alt) (neu) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 154.100,00 €1 184.300,00 € 805.400,00 €1 2.546.900,00 € 0,00 € 0,00 € 45.500,00 €2 51.700,00 € 818.700,00 €2 849.700,00 € 0,00 € 0,00 € 28.000,00 € 28.000,00 € 0,00 € 111.500,00 € 227.600 € 264.000 € 1.624.100 € 3.508.100 € Stelle im Bereich "Abrechnung therapeutischer Verordnungen" Aufwand gesamt + Verbesserung/ - Verschlechterung -36.400 € -1.884.000 € -36.400 € -1.884.000 € 97.100,00 €3 1.866.200,00 €3 60.700,00 € -17.800,00 € des Aufwands + Verbesserung / - Verschlechterung gesamt im Etat des FB 45 vorhandene Mittel für die personelle Aufstockung in den KiTas * Differenz/ + Verbesserung/ -Verschlechterung gesamtstädtisch * Eine Deckung der zusätzlich anfallenden Personalkosten im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung kann durch eingeplante Mittel im Personalkostenverbund und durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden. FB 45 kann hierfür folgende Beträge aus dem Betriebskostenzuschuss (PSP-Element 4-060101-901-9, 53180000) zur Verlagerung in den Personalkostenverbund anbieten: 1 Haushaltsjahr Betrag zur Verlagerung 2017 97.100,00 2018 587.800,00 2019 640.300,00 2020 638.100,00 Summe 2018 ff 1.866.200,00 Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2017 für bereits absehbare, in 2017 zu realisierende Maßnahmen im Bereich der städt. KiTas aus dem Etat des FB 45 in den Personalkostenverbund verlagerte Mittel. 2 Im Rahmen der Haushaltsaufstellung eingeplante Mittel für ständige Vertretungen auf Grundlage der damaligen Anzahl an betroffenen KiTas/ maßgeblichen Eingruppierungen. 3 Von FB 45 zur Deckung der durch die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 zusätzlich anfallenden Personalkosten im Bereich der städtischen KiTas angebotene Mittel. Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.05.2017 Seite: 4/10 Die von FB 45 aus dem Betriebskostenzuschuss zur Verfügung gestellten Mittel basieren auf den im Kinderbildungsgesetz definierten „Kindspauschalen“. Diese sollen pauschal alle Kosten widerspiegeln, die zum Betrieb der KiTa erforderlich sind und bilden die Grundlage für die Finanzierung/Bezuschussung der KiTa. Aus Sicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers setzt sich die Pauschale aus dem Landeszuschuss, dem Trägeranteil, den Elternbeiträgen und dem städtischen kommunalen Anteil zusammen. Im Rahmen der jährlich zum 01.08. (Beginn KiTa-Jahr) anzupassenden Personal-/Stellenkontingente in den 56 städtischen KiTas werden für das KiTa-Jahr 2017/2018 unter Berücksichtigung der durch den Kinder- und Jugendausschuss am 07. Februar 2017 empfohlenen und durch den Rat der Stadt Aachen am 22. Februar 2017 beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung im Stellenplan 2017 bzw. 2018 folgende Stelleneinrichtungen/-streichungen bzw. -umwandlungen erforderlich (Beschlussvorschläge a bis g und l): Stellenbedarf Zeitraum (VZÄ) Kosten Erzieher- Ergänzungs- Erzieher- ErgänzungsInnen 08/2017 kräfte 7,50 -1,50 Innen (Beträge gerundet) Personal- kräfte 33.375 € Personalkostenentwicklung Summe -5.425 € kosten 27.950 € 09/2017-12/20174 10,00 -1,50 178.000 € -21.700 € 156.300 € 01/2018-03/2018 10,00 -1,50 133.500 € -16.275 € 117.225 € 04/2018-07/20185 19,00 -1,50 338.200 € -21.700 € 316.500 € 08/2018-12/20186 18,00 -2,00 400.500 € -36.167 € 364.333 € 01/2019-12/2019 ff 18,00 -2,00 961.200 € -86.800 € 874.400 € 2017 2018 2019 184.300 € 798.100 € 874.400 € Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden aktuell 53.400 € pro ErzieherInnenstelle und 43.400 € pro Ergänzungskraftstelle berücksichtigt (KGSt-Werte). Daneben werden durch die Benennung von ständigen Vertretungen insgesamt 30 weitere stellenplantechnische Änderungen (Umwandlung von ErzieherInnenstellen in Stellen für ständige Vertretungen mit entsprechender Ausweisung, Ziffer i, j und m des Beschlussvorschlages) erforderlich, die sich wie folgt finanziell auswirken: Zeit Diff Ein Gru Einrichtung finanzielle Auswirkungen 4 Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der städt. KiTa „Stettiner Straße“ zum 01. September 2017 5 Einrichtung zusätzlicher Gruppen in den KiTas „Kirchberg“ und „Reutershagweg“ zum 01. April 2018 6 Wegfall einer befristeten Aufstockung an Betreuungsplätzen/ Ausweitung von Buchungskontingenten in der städt. Kita „Johanniterstraße“ Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.05.2017 Seite: 5/10 punkt 1.021 € 6.129 € 6.129 € Elsaßstr. 64-72 4 S9 6.129 € 11/2017 1.021 € 6.129 € 6.129 € Jackstraße 5-7 4 S9 6.129 € 11/2017 1.021 € 6.129 € 6.129 € Stapperstr. 32 4 S9 6.129 € 11/2017 1.021 € 6.129 € 6.129 € Bayersbusch 2 4 S9 6.129 € 11/2017 1.021 € 6.129 € 6.129 € Phil.-Neri-Weg 11 4 S9 6.129 € 11/2017 1.021 € 6.129 € 6.129 € Wiesental 8 4 S9 6.129 € 11/2017 1.021 € 6.129 € 6.129 € Lindenstr. 27 4 S9 6.129 € 11/2017 1.021 € 6.129 € 6.129 € Richtericher Str. 120 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Kronenberg 132 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Stolberger Str. 126 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Brunssumstr. 36 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Gut-Knapp-Str. 1 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Schurzelter Str. 21 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Steppenbergallee 210 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Im Grüntal 47a 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Eibenweg 16 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Parkstr. 130 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Am Kleebach 24 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Albert-Maas-Str. 32 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € In den Küpperbenden 2 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Auf Überhaaren 20 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Bayernallee 2 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Mariabrunnstr. 17 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Franz-Wallraff-Str. 2 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Königsberger Str. 100 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Paßstr. 25 4 S13 10.885 € 11/2017 1.814 € 10.885 € 10.885 € Johanniterstr. 1a 5 S13 10.885 € 08/2017 4.536 € 10.885 € 10.885 € Schagenstr. 61 5 S13 10.885 € 08/2017 4.536 € 10.885 € 10.885 € 4 S9 6.129 € 04/2018 0€ 4.597 € 6.129 € Summe 51.706 € 282.214 € 283.746 € im Haushalt eingeplant 45.500 € 272.900 € 272.900 € Differenz -6.206 € -9.314 € -10.846 € Reutershagweg (4-gruppig ab 04/2018) EG S 8 a 11/2017 TVöD- 6.129 € ng S9 ständige erenz zur SuE gruppieru Vertretun ppen gen 2017/2 4 018 Am Pappelweiher 1 2017 2018 2019ff Zusätzlich zu den oben dargestellten Stelleneinrichtungen und -umwandlungen werden weitere stellenplantechnische Anpassungen erforderlich, um die Veränderungen in allen 56 städtischen Kindertageseinrichtungen im Stellenplan abzubilden (Stellenverlagerungen, Stellenteilungen, etc., Ziffer h des jeweiligen Beschlussvorschlags). Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.05.2017 Seite: 6/10 Des Weiteren soll der an der halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachte kwVermerk gestrichen werden (Ziffer k). Dies ist auf den Beschluss des Rates vom 22. März 2017, die Kassenabrechnung für die therapeutischen Leistungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen fortzusetzen, zurückzuführen. Für die Stelle sind im Personalkostenverbund für das Jahr 2017 insgesamt 28.000 € eingeplant. Aufgrund der aktuellen Vakanz der Stelle, würden die eingeplanten Mittel in 2017 für eine durchgängige Besetzung ausreichen. Im Hinblick auf die ursprünglich lediglich befristete Einrichtung der Stelle sind die Personalkosten nicht über das Jahr 2017 hinaus fortgeschrieben worden. Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.05.2017 Seite: 7/10 Erläuterungen: Kindertagesstättenbedarfsplanung: Die Stadt Aachen ist Träger von 56 städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Personalausstattung für diesen Bereich orientiert sich dem Grunde nach an den gesetzlichen Vorgaben (Anlage I zu § 19 des Kinderbildungsgesetzes [KiBiz]), welche u.a. auf die Anzahl vorhandener Plätze, die jeweiligen Gruppenstrukturen und die angebotenen Betreuungsumfänge in den einzelnen Einrichtungen abstellt. Darüber hinaus sind städtische Standards für diesen Bereich definiert, die ebenfalls in die Stellenbemessung mit einfließen. Im Rahmen der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist daher eine Überprüfung und ggfs. Anpassung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und einhergehend hiermit der Stellenkontingente für jedes KiTa-Jahr erforderlich. Unter Zugrundelegung der Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2017/2018 treten in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen Änderungen hinsichtlich der Anzahl an Plätzen bzw. Gruppen und deren Strukturen sowie den sogenannten Buchungskontingenten (25, 35 oder 45 Stunden/ Woche) ein. Nach Prüfung der damit einhergehenden Änderungen sind folgende Mehr- bzw. Minderbedarfe zu verzeichnen: Stellenbedarf (VZÄ) Zeitpunkt August 2017 September 2017 April 2018 August 2018 Änderung Umsetzung der Bedarfsplanung Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der KiTa „Stettiner Str.“ Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Kita „Reutershagweg“ ErzieherIn Ergänzungskraft +7,50 -1,50 +2,50 +3,00 +0,50 Einrichtung von 2 zusätzlichen Gruppen in der KiTa „Kirchberg“ +6,00 -0,50 Wegfall von zusätzlichen, lediglich vorübergehend eingerichteten Plätzen bzw. einer befristeten Ausweitung der Buchungskontingente in der KiTa „Johanniterstr.“ -1,00 -0,50 Da sich die Bedarfe auf verschiedene Einrichtungen verteilen, werden die im Beschlussvorschlag aufgeführten Änderungen des Stellenplans zum 01. August 2017 bzw. für die weiteren v.g. Änderungen zum 01. September 2017 bzw. 01. April 2018 wirksam. Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.05.2017 Seite: 8/10 Ständige Vertretungen in städtischen Kindertageseinrichtungen Darüber hinaus ist in insgesamt 30 städtischen Kindertageseinrichtungen die Umwandlung von dort verorteten ErzieherInnenstellen in Stellen für „ständige Vertretungen“ mit entsprechender Ausweisung erforderlich. Nachdem nunmehr in allen bislang 5-gruppigen KiTas ständige Vertretungen installiert sind, sollen zum 01. November 2017 alle 4- gruppigen Häuser folgen. Im Zusammenhang mit der Einrichtung jeweils einer fünften Gruppe sind darüber hinaus ab dem 01. August 2017 in den beiden Einrichtungen Johanniterstraße und Schagenstraße vorhandene ErzieherInnenstelle in Stellen für ständige Vertretungen (Ausweisung jeweils nach EG S 13 TVöDSuE) umzuwandeln. Streichung des kw-Vermerkes an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen In 7 städtischen Einrichtungen werden aktuell insgesamt 20 Gruppen vorgehalten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Neben dem KiBiz-geförderten pädagogischen Personal (ErzieherInnen und Ergänzungskräfte) sind in diesen Gruppen auch ein/e Logopäde/-in und ein/e PhysiotherapeutIn bzw. MotopädIn eingesetzt Der Rat der Stadt Aachen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 beauftragt, mit den Krankenkassen in Verhandlungen zu treten und eine Deckung der Personalkosten für das therapeutische Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen zu erreichen. Mit Beschluss vom 22. März 2017 hat der Rat die Fortsetzung der Abrechnung therapeutischer Verordnungen für Kinder in den ehemaligen integrativen Einrichtungen noch einmal bestätigt. Neben den reinen Abrechnungsmodalitäten, welche über einen externen Dienstleister erfolgen, fallen im Zusammenhang mit dem für die Verwaltung eher atypischen Refinanzierungssystem jedoch weitere Aufgaben an. So ist neben der Bündelung und zentralen Organisation der Abrechnung und Einnahmeverwaltung auch ein zeitnahes und umfassendes Controlling der Auftrags- und Ertragssituation erforderlich. Die hieraus resultierenden Ergebnisse, Auswertungen und Berichte müssen genutzt werden, um ggfs. frühzeitig steuernd eingreifen zu können und eine optimale Ertragssituation aus den beiden Finanzierungsmöglichkeiten (LVR-Pauschale und Kassenabrechnung) zu erzielen. Darüber hinaus müssen die notwendigen Handlungsanweisungen und Bearbeitungshinweise für die dezentral in den Einrichtungen eingesetzten TherapeutInnen für deren tägliche Arbeit zur Orientierung und Unterstützung fortgeschrieben werden. Hierzu sind immer wieder Abstimmungs- und Verhandlungsgespräche mit Krankenkassen, Ärzten, Gesundheitsamt und dem Abrechnungsdienstleister zu führen. Darauf basierend gilt es, aus den geltenden, auf den ersten Blick nicht so eindeutigen Abrechnungsstandards des Gesundheitssystems Bearbeitungsstandards und Handlungsanweisungen für die städtischen TherapeutInnen und deren Leitungen zu entwickeln, zu kommunizieren, zu controllen und ggfls. anzupassen. Des Weiteren sind beide Finanzierungsstränge so in Einklang zu bringen, dass eine maximale Refinanzierung der Kosten erzielt wird und Rückzahlungen vermieden werden. Insofern ist eine stetige Abstimmung mit den zuständigen MitarbeiterInnen aus dem Bereich Betriebskostenförderung erforderlich. Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.05.2017 Seite: 9/10 Aufgrund der Tatsache, dass die Abrechnung der Verordnungen fortgeführt wird, ist ein dauerhafter personeller Mehraufwand im Bereich der Verwaltung der Kindertagesstätten gegeben, so dass der an der Stelle zunächst angebrachte kw-Vermerk zu streichen und die Stelle dauerhaft zu besetzen ist. Die langfristige Besetzung wird dabei aber in Abhängigkeit der zukünftigen Entwicklung der Erträge aus der Kassenabrechnung hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit regelmäßig überprüft. Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG ist erfolgt. Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.05.2017 Seite: 10/10