Daten
Kommune
Aachen
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255146.pdf
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143 kB
Erstellt
21.04.17, 12:00
Aktualisiert
28.12.17, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
FB 11/0216/WP17
öffentlich
FB 11/510
21.04.2017
Frau Kaever
Veränderung des Stellenplans 2017
Anpassung des Stellenplans im Zusammenhang mit den
städtischen Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
18.05.2017
14.06.2017
PVA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die
Veränderung des Stellenplans 2017 durch
a.
Einrichtung von 6 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöDSuE),
b.
Einrichtung von 7 halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöDSuE),
c.
Umwandlung einer Vollzeitstelle für ErzieherInnen (ausgewiesen nach EG S 6 TVöDSuE) in eine halbe Stelle, auszuweisen nach EG S 8 a TVöD-SuE,
d.
Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten Stelle für
ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) unter Anbringung eines
entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),
e.
Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten halben Stelle für
eine Ergänzungskraft (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) unter Anbringung eines
entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),
f.
Einsparung einer vollen Stelle für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöDSuE,
g.
Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3
TVöD-SuE, in 2 halbe Stellen, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE
h.
Umwandlung dreier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3
TVöD-SuE, in 6 halbe Stellen für Ergänzungskräfte, auszuweisen nach EG S 3 TVöDSuE
i.
Umwandlung von 21 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in 21
Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE,
Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 1/10
j.
Umwandlung von 8 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in
Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE,
k.
Streichung des an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im
Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den
städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachten kw-Vermerkes
zu beschließen.
Darüber hinaus empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen,
für den Stellenplan 2018
l.
die Einrichtung von 9 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a
TVöD-SuE),
m.
die Umwandlung einer ErzieherInnenstelle, ausgewiesen nach EG S 8 TVöD-SuE in
eine Stelle für eine ständige Vertretung, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE
zu beschließen.
2.
Auf
Vorschlag
des
Oberbürgermeisters
und
Empfehlung
des
Personal-
und
Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des
Stellenplans 2017 durch
a.
Einrichtung von 6 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöDSuE),
b.
Einrichtung von 7 halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a
TVöD-SuE),
c.
Umwandlung einer Vollzeitstelle für ErzieherInnen (ausgewiesen nach EG S 6 TVöDSuE) in eine halbe Stelle, auszuweisen nach EG S 8 a TVöD-SuE,
d.
Einrichtung einer, zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten, Stelle für
ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) unter Anbringung eines
entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),
e.
Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten halben Stelle
für eine Ergänzungskraft (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) unter Anbringung
eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),
f.
Einsparung einer vollen Stelle für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3
TVöD-SuE,
g.
Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3
TVöD-SuE, in zwei halbe Stellen, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE
h.
Umwandlung dreier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3
TVöD-SuE, in sechs halbe Stellen für Ergänzungskräfte, auszuweisen nach EG S 3
TVöD-SuE
Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 2/10
i
Umwandlung von 21 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in
21 Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE,
j.
Umwandlung von 8 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in
Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE,
k.
Streichung des an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im
Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den
städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachten kw-Vermerkes.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und
Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses für den Stellenplan 2018
l.
die Einrichtung von 9 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a
TVöD-SuE),
m.
die Umwandlung einer ErzieherInnenstelle, ausgewiesen nach EG S 8 TVöD-SuE in
eine Stelle für eine ständige Vertretung, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE.
Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 3/10
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive Auswirkungen
fortgeschriebener
Ansatz 2017
Erträge gesamt
+ Verbesserung/
- Verschlechterung der Erträge
Personal in KiTas
Ständige Vertretungen
Ansatz 2017
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 2018 ff
Ansatz 2018 ff
Folgekosten
(alt)
(neu)
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
154.100,00 €1
184.300,00 €
805.400,00 €1
2.546.900,00 €
0,00 €
0,00 €
45.500,00 €2
51.700,00 €
818.700,00 €2
849.700,00 €
0,00 €
0,00 €
28.000,00 €
28.000,00 €
0,00 €
111.500,00 €
227.600 €
264.000 €
1.624.100 €
3.508.100 €
Stelle im Bereich "Abrechnung
therapeutischer Verordnungen"
Aufwand gesamt
+ Verbesserung/
- Verschlechterung
-36.400 €
-1.884.000 €
-36.400 €
-1.884.000 €
97.100,00 €3
1.866.200,00 €3
60.700,00 €
-17.800,00 €
des Aufwands
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
gesamt
im Etat des FB 45 vorhandene
Mittel für die personelle
Aufstockung in den KiTas *
Differenz/
+ Verbesserung/
-Verschlechterung
gesamtstädtisch
*
Eine
Deckung
der
zusätzlich
anfallenden
Personalkosten
im
Rahmen
der
Kindertagesstättenbedarfsplanung kann durch eingeplante Mittel im Personalkostenverbund und
durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden. FB 45 kann hierfür folgende
Beträge aus dem Betriebskostenzuschuss (PSP-Element 4-060101-901-9, 53180000) zur
Verlagerung in den Personalkostenverbund anbieten:
1
Haushaltsjahr
Betrag zur Verlagerung
2017
97.100,00
2018
587.800,00
2019
640.300,00
2020
638.100,00
Summe 2018 ff
1.866.200,00
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2017 für bereits absehbare, in 2017 zu realisierende Maßnahmen im
Bereich der städt. KiTas aus dem Etat des FB 45 in den Personalkostenverbund verlagerte Mittel.
2
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung eingeplante Mittel für ständige Vertretungen auf Grundlage der damaligen Anzahl an
betroffenen KiTas/ maßgeblichen Eingruppierungen.
3
Von FB 45 zur Deckung der durch die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 zusätzlich anfallenden Personalkosten
im Bereich der städtischen KiTas angebotene Mittel.
Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 4/10
Die von FB 45 aus dem Betriebskostenzuschuss zur Verfügung gestellten Mittel basieren auf den
im Kinderbildungsgesetz definierten „Kindspauschalen“. Diese sollen pauschal alle Kosten
widerspiegeln, die zum Betrieb der KiTa erforderlich sind und bilden die Grundlage für die
Finanzierung/Bezuschussung der KiTa. Aus Sicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers setzt sich
die Pauschale aus dem Landeszuschuss, dem Trägeranteil, den Elternbeiträgen und dem
städtischen kommunalen Anteil zusammen.
Im Rahmen der jährlich zum 01.08. (Beginn KiTa-Jahr) anzupassenden Personal-/Stellenkontingente
in den 56 städtischen KiTas werden für das KiTa-Jahr 2017/2018 unter Berücksichtigung der durch
den Kinder- und Jugendausschuss am 07. Februar 2017 empfohlenen und durch den Rat der Stadt
Aachen am 22. Februar 2017 beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung im Stellenplan 2017
bzw.
2018
folgende
Stelleneinrichtungen/-streichungen
bzw.
-umwandlungen
erforderlich
(Beschlussvorschläge a bis g und l):
Stellenbedarf
Zeitraum
(VZÄ)
Kosten
Erzieher- Ergänzungs- Erzieher- ErgänzungsInnen
08/2017
kräfte
7,50
-1,50
Innen
(Beträge gerundet)
Personal-
kräfte
33.375 €
Personalkostenentwicklung
Summe
-5.425 €
kosten
27.950 €
09/2017-12/20174
10,00
-1,50 178.000 €
-21.700 € 156.300 €
01/2018-03/2018
10,00
-1,50 133.500 €
-16.275 € 117.225 €
04/2018-07/20185
19,00
-1,50 338.200 €
-21.700 € 316.500 €
08/2018-12/20186
18,00
-2,00 400.500 €
-36.167 € 364.333 €
01/2019-12/2019 ff
18,00
-2,00 961.200 €
-86.800 € 874.400 €
2017
2018
2019
184.300 €
798.100 €
874.400 €
Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden aktuell 53.400 € pro
ErzieherInnenstelle und 43.400 € pro Ergänzungskraftstelle berücksichtigt (KGSt-Werte).
Daneben werden durch die Benennung von ständigen Vertretungen insgesamt 30 weitere
stellenplantechnische Änderungen (Umwandlung von ErzieherInnenstellen in Stellen für ständige
Vertretungen mit entsprechender Ausweisung, Ziffer i, j und m des Beschlussvorschlages)
erforderlich, die sich wie folgt finanziell auswirken:
Zeit
Diff
Ein
Gru
Einrichtung
finanzielle Auswirkungen
4
Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der städt. KiTa „Stettiner Straße“ zum 01. September 2017
5
Einrichtung zusätzlicher Gruppen in den KiTas „Kirchberg“ und „Reutershagweg“ zum 01. April 2018
6
Wegfall einer befristeten Aufstockung an Betreuungsplätzen/ Ausweitung von Buchungskontingenten in der städt. Kita
„Johanniterstraße“
Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 5/10
punkt
1.021 €
6.129 €
6.129 €
Elsaßstr. 64-72
4
S9
6.129 €
11/2017
1.021 €
6.129 €
6.129 €
Jackstraße 5-7
4
S9
6.129 €
11/2017
1.021 €
6.129 €
6.129 €
Stapperstr. 32
4
S9
6.129 €
11/2017
1.021 €
6.129 €
6.129 €
Bayersbusch 2
4
S9
6.129 €
11/2017
1.021 €
6.129 €
6.129 €
Phil.-Neri-Weg 11
4
S9
6.129 €
11/2017
1.021 €
6.129 €
6.129 €
Wiesental 8
4
S9
6.129 €
11/2017
1.021 €
6.129 €
6.129 €
Lindenstr. 27
4
S9
6.129 €
11/2017
1.021 €
6.129 €
6.129 €
Richtericher Str. 120
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Kronenberg 132
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Stolberger Str. 126
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Brunssumstr. 36
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Gut-Knapp-Str. 1
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Schurzelter Str. 21
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Steppenbergallee 210
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Im Grüntal 47a
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Eibenweg 16
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Parkstr. 130
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Am Kleebach 24
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Albert-Maas-Str. 32
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
In den Küpperbenden 2
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Auf Überhaaren 20
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Bayernallee 2
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Mariabrunnstr. 17
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Franz-Wallraff-Str. 2
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Königsberger Str. 100
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Paßstr. 25
4
S13
10.885 €
11/2017
1.814 €
10.885 €
10.885 €
Johanniterstr. 1a
5
S13
10.885 €
08/2017
4.536 €
10.885 €
10.885 €
Schagenstr. 61
5
S13
10.885 €
08/2017
4.536 €
10.885 €
10.885 €
4
S9
6.129 €
04/2018
0€
4.597 €
6.129 €
Summe
51.706 €
282.214 €
283.746 €
im Haushalt eingeplant
45.500 €
272.900 €
272.900 €
Differenz
-6.206 €
-9.314 €
-10.846 €
Reutershagweg
(4-gruppig ab 04/2018)
EG S 8 a
11/2017
TVöD-
6.129 €
ng
S9
ständige
erenz zur
SuE
gruppieru
Vertretun
ppen
gen
2017/2
4
018
Am Pappelweiher 1
2017
2018
2019ff
Zusätzlich zu den oben dargestellten Stelleneinrichtungen und -umwandlungen werden weitere
stellenplantechnische Anpassungen erforderlich, um die Veränderungen in allen 56 städtischen
Kindertageseinrichtungen im Stellenplan abzubilden (Stellenverlagerungen, Stellenteilungen, etc.,
Ziffer h des jeweiligen Beschlussvorschlags).
Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 6/10
Des Weiteren soll der an der halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung
der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachte kwVermerk gestrichen werden (Ziffer k). Dies ist auf den Beschluss des Rates vom 22. März 2017, die
Kassenabrechnung für die therapeutischen Leistungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen
fortzusetzen, zurückzuführen. Für die Stelle sind im Personalkostenverbund für das Jahr 2017
insgesamt 28.000 € eingeplant. Aufgrund der aktuellen Vakanz der Stelle, würden die eingeplanten
Mittel in 2017 für eine durchgängige Besetzung ausreichen. Im Hinblick auf die ursprünglich lediglich
befristete Einrichtung der Stelle sind die Personalkosten nicht über das Jahr 2017 hinaus
fortgeschrieben worden.
Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 7/10
Erläuterungen:
Kindertagesstättenbedarfsplanung:
Die Stadt Aachen ist Träger von 56 städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Personalausstattung
für diesen Bereich orientiert sich dem Grunde nach an den gesetzlichen Vorgaben (Anlage I zu § 19
des Kinderbildungsgesetzes [KiBiz]), welche u.a. auf die Anzahl vorhandener Plätze, die jeweiligen
Gruppenstrukturen und die angebotenen Betreuungsumfänge in den einzelnen Einrichtungen abstellt.
Darüber hinaus sind städtische Standards für diesen Bereich definiert, die ebenfalls in die
Stellenbemessung mit einfließen.
Im Rahmen der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist daher eine Überprüfung und
ggfs. Anpassung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und einhergehend hiermit der
Stellenkontingente für jedes KiTa-Jahr erforderlich.
Unter Zugrundelegung der Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2017/2018 treten in verschiedenen
städtischen Kindertageseinrichtungen Änderungen hinsichtlich der Anzahl an Plätzen bzw. Gruppen
und deren Strukturen sowie den sogenannten Buchungskontingenten (25, 35 oder 45 Stunden/
Woche) ein.
Nach Prüfung der damit einhergehenden Änderungen sind folgende Mehr- bzw. Minderbedarfe zu
verzeichnen:
Stellenbedarf
(VZÄ)
Zeitpunkt
August 2017
September 2017
April 2018
August 2018
Änderung
Umsetzung der
Bedarfsplanung
Einrichtung einer
zusätzlichen Gruppe in der
KiTa „Stettiner Str.“
Einrichtung einer
zusätzlichen Gruppe in der
Kita „Reutershagweg“
ErzieherIn Ergänzungskraft
+7,50
-1,50
+2,50
+3,00
+0,50
Einrichtung von 2
zusätzlichen Gruppen in der
KiTa „Kirchberg“
+6,00
-0,50
Wegfall von zusätzlichen,
lediglich vorübergehend
eingerichteten Plätzen bzw.
einer befristeten Ausweitung
der Buchungskontingente in
der KiTa „Johanniterstr.“
-1,00
-0,50
Da sich die Bedarfe auf verschiedene Einrichtungen verteilen, werden die im Beschlussvorschlag
aufgeführten Änderungen des Stellenplans zum 01. August 2017 bzw. für die weiteren v.g.
Änderungen zum 01. September 2017 bzw. 01. April 2018 wirksam.
Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 8/10
Ständige Vertretungen in städtischen Kindertageseinrichtungen
Darüber hinaus ist in insgesamt 30 städtischen Kindertageseinrichtungen die Umwandlung von dort
verorteten ErzieherInnenstellen in Stellen für „ständige Vertretungen“ mit entsprechender Ausweisung
erforderlich. Nachdem nunmehr in allen bislang 5-gruppigen KiTas ständige Vertretungen installiert
sind, sollen zum 01. November 2017 alle 4- gruppigen Häuser folgen.
Im Zusammenhang mit der Einrichtung jeweils einer fünften Gruppe sind darüber hinaus ab dem 01.
August 2017 in den beiden Einrichtungen Johanniterstraße und Schagenstraße vorhandene
ErzieherInnenstelle in Stellen für ständige Vertretungen (Ausweisung jeweils nach EG S 13 TVöDSuE) umzuwandeln.
Streichung des kw-Vermerkes an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im
Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen
Kindertageseinrichtungen
In 7 städtischen Einrichtungen werden aktuell insgesamt 20 Gruppen vorgehalten, in denen Kinder mit
und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Neben dem KiBiz-geförderten
pädagogischen Personal (ErzieherInnen und Ergänzungskräfte) sind in diesen Gruppen auch ein/e
Logopäde/-in und ein/e PhysiotherapeutIn bzw. MotopädIn eingesetzt
Der Rat der Stadt Aachen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 beauftragt, mit den
Krankenkassen in Verhandlungen zu treten und eine Deckung der Personalkosten für das
therapeutische Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen zu erreichen. Mit Beschluss vom 22.
März 2017 hat der Rat die Fortsetzung der Abrechnung therapeutischer Verordnungen für Kinder in
den ehemaligen integrativen Einrichtungen noch einmal bestätigt.
Neben den reinen Abrechnungsmodalitäten, welche über einen externen Dienstleister erfolgen, fallen
im Zusammenhang mit dem für die Verwaltung eher atypischen Refinanzierungssystem jedoch
weitere Aufgaben an. So ist neben der Bündelung und zentralen Organisation der Abrechnung und
Einnahmeverwaltung auch ein zeitnahes und umfassendes Controlling der Auftrags- und
Ertragssituation erforderlich. Die hieraus resultierenden Ergebnisse, Auswertungen und Berichte
müssen genutzt werden, um ggfs. frühzeitig steuernd eingreifen zu können und eine optimale
Ertragssituation
aus
den
beiden
Finanzierungsmöglichkeiten
(LVR-Pauschale
und
Kassenabrechnung) zu erzielen.
Darüber hinaus müssen die notwendigen Handlungsanweisungen und Bearbeitungshinweise für die
dezentral in den Einrichtungen eingesetzten TherapeutInnen für deren tägliche Arbeit zur Orientierung
und Unterstützung fortgeschrieben werden. Hierzu sind immer wieder Abstimmungs- und
Verhandlungsgespräche
mit
Krankenkassen,
Ärzten,
Gesundheitsamt
und
dem
Abrechnungsdienstleister zu führen. Darauf basierend gilt es, aus den geltenden, auf den ersten Blick
nicht so eindeutigen Abrechnungsstandards des Gesundheitssystems Bearbeitungsstandards und
Handlungsanweisungen für die städtischen TherapeutInnen und deren Leitungen zu entwickeln, zu
kommunizieren, zu controllen und ggfls. anzupassen.
Des Weiteren sind beide Finanzierungsstränge so in Einklang zu bringen, dass eine maximale
Refinanzierung der Kosten erzielt wird und Rückzahlungen vermieden werden. Insofern ist eine
stetige Abstimmung mit den zuständigen MitarbeiterInnen aus dem Bereich Betriebskostenförderung
erforderlich.
Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 9/10
Aufgrund der Tatsache, dass die Abrechnung der Verordnungen fortgeführt wird, ist ein dauerhafter
personeller Mehraufwand im Bereich der Verwaltung der Kindertagesstätten gegeben, so dass der an
der Stelle zunächst angebrachte kw-Vermerk zu streichen und die Stelle dauerhaft zu besetzen ist.
Die langfristige Besetzung wird dabei aber in Abhängigkeit der zukünftigen Entwicklung der Erträge
aus der Kassenabrechnung hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit regelmäßig überprüft.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG ist erfolgt.
Vorlage FB 11/0216/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
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