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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
255066.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
20.04.17, 12:00
Aktualisiert
20.06.17, 08:00

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0278/WP17 öffentlich 20.04.2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 03.05.2017 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0278/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.05.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0278/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.05.2017 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Piratenfraktion zu Microsoft Office Lizenz Gebühren der Stadtverwaltung Aachen vom 16.03.2017 Zu den in der o.a. Ratsanfrage gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1) Wie hoch waren die Kosten in der Verwaltung für Microsoft Office Lizenzen im Jahr 2015 und 2016? Es wurden lediglich im Jahr 2015 Microsoft Lizenzen angeschafft. Für die Stadtverwaltung Aachen beliefen sich die Kosten auf 72.998,45 € brutto; für die Schulverwaltung wurden lediglich 401,79 € brutto verausgabt. Zu 2) Wie hoch waren die Schulungskosten für die Verwaltung im Bereich der Office-Produkte im Jahr 2015 und 2016? Die Schulungskosten im Bereich der Office-Produkte betrugen für - das Jahr 2015: 7.755,00 € - für das Jahr 2016: 11.293,00 €. und Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Dr. Heike Wolf, SPD, vom 18.04.2017: Nachwuchs für Freiwillige Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aachen verfügt im Jahr 2017 über 529 Mitglieder. Davon sind 346 aktive Mitglieder im Einsatzdienst. Verglichen zu den Vorjahren von 2014 an gerechnet hält sich die Mitgliederzahl sehr konstant. Mitgliederzahl FF 2014- 2017 Jahr FM ( SB ) Mitglieder Aktive Einsatzkräfte Jugendfeuerwehr Ehrenabteilung 2014 529 345 53 98 2015 523 336 53 94 2016 525 350 51 93 2017 529 346 54 93 Die leichten Abweichungen der doch konstanten Mitgliederzahlen sind darauf zurückzuführen, dass der Freiwilligen Feuerwehr an dem Standort Aachen-Nord viele Studenten angehören, die während ihrer Studienzeit in verschiedene Löschzüge eintreten und nach dem Studium diese wieder verlassen. Zu den einzelnen Fragen: 1. Jede Kommune soll einen kompetenten Ansprechpartner für die Nachwuchsarbeiten stellen. Wer wurde für die Stadt Aachen benannt? Die Nachwuchsarbeit gliedert sich zum einen in den Bereich der Jugendfeuerwehr, in der die Mitglieder regelmäßig durch die Jugendbetreuer (10 % FM , 15% Einsatzkräfte) der einzelnen Löschzüge betreut und ausgebildet werden. Die Jugendbetreuer werden regelmäßig im Umgang mit Jugendlichen geschult und weitergebildet. Die aktuell laufende Mitgliederwerbung und Nachwuchsgewinnung der „MIK Kampagne“ wird durch den Feuerwehrverband Stadt Aachen e.V betreut. Ansprechpartner hierfür ist der Vorsitzende des Verbandes, Herr Franz- Josef Kogel. Der Löschzugführer des LZ Laurensberg, Herr Rolf Bohren, ist Ansprechpartner für die Plakatwerbung in der Stadt Aachen. Hierfür wurden die bereitgestellten Mittel des MIK in Höhe von 500 Euro abgerufen. In einem ersten Ansatz wurden die kreisangehörigen Kommunen bedacht, eine nachfolgende Bereitstellung von Mitteln erfolgte auf Anregung der AGBF. Als weitere Option steht die Geschäftsstelle der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Aachen als Ansprechpartner für Aufnahmegesuche und deren Bearbeitung zur Verfügung und bearbeitet regelmäßig sonstige Anträge und Anfragen auf Mitgliedschaft. 2. Sehen Sie für die Stadt Aachen zusätzliche Möglichkeiten dieses Ehrenamt in der Bevölkerung bekannter und attraktiver zu machen? Einen wichtigen Aspekt der zusätzlichen Mitgliederwerbung würde eine Aktivität in den sozialen Netzwerken darstellen. Es sind aktuell bereits verschiedene Mitglieder der Löschzüge am Tag der Vereine mit Fahrzeugausstellung aktiv. Vielleicht bestünde auch auf Veranstaltungen in den verschieden Stadtteilen Potential, die Arbeit in der Freiwilligen Feuerwehr vorzustellen und Mitglieder zu gewinnen. Ferner könnte eine erweiterte Darstellung in den örtlichen Medien (Presse / Rundfunk / TV) Interesse an der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr wecken. 3. Inwieweit konnten wir für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr auch Migrantinnen und Migranten gewinnen? In einzelnen Löschzügen gibt es Mitglieder mit Migrationshintergrund, aber generell wird angestrebt, das vorhandene Potential noch weiter zu nutzen. In den Löschzügen Sief und Brand sind Mitglieder aus den Nachbarländern Belgien und Luxemburg aktiv. In der Geschäftsstelle der Freiwilligen Feuerwehr laufen häufiger Anfragen aus der Bevölkerung auf, wonach Einwohner mit Migrationshintergrund Interesse an einer Mitgliedschaft äußern. 4. Welche besondere Würdigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erfahren unsere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren? Von Seiten der Feuerwehr und des Feuerwehrverband werden die Mitglieder für langjährige Mitgliedschaft in Form von Ehrungen und Ehrennadeln ausgezeichnet. Von Seiten der Freiwilligen Feuerwehr können die Ehrenamtspässe der Stadt Aachen beantragt werden, die zum Nachlass bei Eintrittsgeldern in Museen, Schwimmbädern der Stadt Aachen und verschiedenen Geschäften etc. führen. Diese können durch die Mitglieder der Jugendfeuerwehr allerdings nicht beantragt werden, da in den meisten Fällen eine Mindestzeit der ehrenamtlichen Tätigkeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt ist. Hier wäre speziell bei den Jugendlichen in den Ferien ermäßigter Eintritt in Hallen- und Freibädern von Vorteil. 5. Liegen Ihnen Unterlagen über die durchschnittliche zeitliche Belastung einer Feuerwehrfrau bzw. eines Feuerwehrmann in der FF vor? Die Einsatz- und Übungsstunden sowie Stunden für Lehrgänge werden in der Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr hinterlegt und archiviert. Durchschnittlich gesehen entsteht pro Mitglied bei ca. 9.500 Einsatzstunden / Jahr ein Stundenaufwand mit Übungs- und Ausbildungsstunden von ca. 400 - 450 Stunden / Jahr. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der PIRATEN-Fraktion vom 13.03.2017: „Papierloser Rat – Papierkosten“ Frage: Wie hoch sind die Kosten für Papier, Druck, Nummerierung und Versand pro Jahr für 2015 und 2016 – in Summe und aufgeschlüsselt nach Fraktionen? Die gremienbedingten Aufwendungen für Druck und Papier betrugen im Jahr 2016 9.883,25 Euro, für Porto 25.385,90 Euro. Hinzuzurechnen ist der Personalkostenanteil, der für Einzelaufträge bzw. für einzelne Verwaltungseinheiten nicht erfasst wird. Zur Ermittlung der vorgenannten Aufwendungen mussten die Druckaufträge für das Jahr 2016 einzeln überprüft werden; zur Ermittlung entsprechender Zahlen für das Jahr 2015 wurde auf dieses aufwendige Verfahren verzichtet und stattdessen der für das Jahr 2016 ermittelte Anteil der gremienbedingten Aufwendungen an der Gesamtsumme der Druck- und Papierkosten des FB 01 zugrunde gelegt. Hiernach betrugen die Druck- und Papierkosten im Jahr 2015 geschätzte 14.286,00 Euro. Die Aufwendungen für Porto (ohne Personalkostenanteile) betrugen 23.192,73 Euro. Frage: Von 2019 auf 2020 kalkuliert die Verwaltung mit einem 30% Sprung bei der Nutzung. Welche Daten bzw. Umstände geben der Verwaltung Anlass zu dieser Annahme? Im Rahmen des Prozesses der Implementierung von Zielen und Kennzahlen der verschiedenen Produkte des Haushaltes wurde eine geschätzte Prozentzahl der Umsetzung einer kontinuierlichen Erhöhung der papierlos arbeitenden Mandatsträger durch die Verwaltung vorgenommen, wie dies am 07.12.2016 vom Hauptausschuss beauftragt wurde. Die Erreichung dieses Zieles strebt die Verwaltung durch Werben für das papierlose Arbeiten von Mandatsträgern an. Inwiefern das Ziel erreicht werden kann, hängt von der Bereitschaft der Mandatsträger ab, den Prozess der kontinuierlichen Erhöhung der papierlos arbeitenden Mandatsträger durch individuelle Entscheidung umzusetzen. Ratsmitglieder können nämlich nicht zur Teilnahme an einem elektronischen Sitzungsdienst verpflichtet werden. Wenn die Geschäftsordnung zwingend die elektronische Form für die Ladung zu Gremiensitzungen sowie die Übersendung von Verwaltungsvorlagen vorgeben würde, würde dies den Grundsatz der Chancengleichheit widersprechen. Auch Ratsmitglieder, die keine Kenntnisse und Erfahrungen bei der Nutzung elektronischer Medien besitzen, müssen die Möglichkeit haben, in chancengleicher Art und Weise ihr Mandat ausüben zu können. Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass bis auf Weiteres für Ratsmitglieder noch die Möglichkeit gegeben sein wird, schriftlich geladen zu werden und auch sonstige Sitzungsunterlagen in 1 schriftlicher Form zu erhalten. Sie hofft aber, dass das Ziel der kontinuierlichen Erhöhung der papierlos arbeitenden Mandatsträger von diesen selbst mitgetragen und die im Rahmen einer Selbstverpflichtung im Kennzahlendiagramm niedergelegten Prozentsätze ermöglicht werden. Frage: Welche Änderungen an Regelungen bzw. Satzungen müssen vorgenommen werden, um die fristgerechten Einstellungen auch digital zu gewährleisten? Hierzu wird auf die Vorlage zu Tagesordnungspunkt 11 der öffentlichen Ratssitzung am 03.05.2017 verwiesen, die eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vorschlägt, mit der die Möglichkeit der Einberufung durch Übersendung einer elektronischen Einladung eröffnet wird. Frage: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung in der Vergangenheit unternommen bzw. gedenkt sie einzuleiten, um den Mandatsträgern den Umstieg attraktiver zu machen? Die Verwaltung hat bislang einzelnen Mandatsträgern, die erklärten, papierlos arbeiten zu wollen, diese Möglichkeit eingeräumt. Um die Akzeptanz papierlosen Arbeitens zu erhöhen, steht die Verwaltung im Kontakt mit dem Entwickler des Softwaresystems für das Ratsinformationssystem, um das papierlose Arbeiten mit diesem für Mandatsträger noch komfortabler zu machen. In der Ratssitzung am 03.05.2017 schlägt die Verwaltung vor, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die elektronische Ladung zu Sitzungen der Regelfall ist, um hierdurch das Ziel einer Erhöhung des Anteils papierlos arbeitender Mandatsträger zu fördern. Die Verwaltung gedenkt, in den nächsten Jahren verstärkt für den Umstieg zu werben und durch Aufzeigen der Möglichkeiten des papierlosen Arbeitens stetig mehr Mandatsträger für einen Umstieg gewinnen zu können. Letztlich hängt die Zielerreichung allerdings von der individuellen Bereitschaft der Mandatsträger ab, die Entscheidung für einen Umstieg selbst zu treffen. 2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Piratenfraktion im Rat der Stadt Aachen vom 13.03.2017: Weitere Nutzung Stadion „Tivoli“ ‐ Welche Planungen hat die Verwaltung für den Fall einer Insolvenz von Alemannia Aachen? Der Gesellschaftszweck der ASB ist gem. § 2 des am 02.07.2015 geschlossenen Gesellschaftsvertrags beschränkt: ‐ (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährleistung eines Stadionbetriebes im Rahmen der Förderung sozialer und kultureller Betreuung der Einwohner der Stadt Aachen, insbesondere für städtische Veranstaltungen auf dem Gebiet der Jugend- und Sportförderung. ‐ (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, insbesondere Erwerb und/oder Vertrieb des Tivoli-Stadions, durch die Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Alles Weitergehende würde umfassende neue organisatorische Zuordnungen erfordern, planungs- und finanzrelevante Entscheidungen sowie aller Voraussicht nach bauliche Maßnahmen in relevanter Größenordnung. Grundsätzlich ist zu beachten, dass auf der Basis bestehenden Planrechts, das Stadion wesentlicher Bestandteil des Sportpark Soers ist und jede inhaltliche Nutzungsänderung auch planungsrechtlicher Absicherung bedarf. Die Grundlagen sind mehrfach auch in den Gremien der Stadt Aachen vorgestellt worden. ‐ In wieweit gedenkt die Verwaltung die ausfallenden Mieteinnahmen im Falle einer Insolvenz von Alemannia Aachen zu kompensieren? Da die Frage der Vermietung zwingend mit der Frage Nutzungskonzeption und bauliche Maßnahmen zusammen fällt, kann es kurzfristig keine Kompensationsmaßnahmen geben. Losgelöst davon ist festzustellen, dass eine Insolvenz, die mit einem Nutzungsausfall seitens Alemannia verbunden wäre, die ASB auch von entsprechenden Aufwandspositionen freistellen würde. Saldiert würde sich die wirtschaftliche Situation der ASB nicht verschlechtern, sondern eher verbessern. ‐ 2 ‐ ‐ Ist der Abriss des Stadions im Falle einer Insolvenz ein realistisches Szenario? Grundsätzlich wären natürlich auch die Grundlagen und Folgen eines Abrisses im Rahmen der weiteren auch Umnutzungsüberlegungen anzustellen und zu prüfen. Gleichwohl bleibt zu berücksichtigen, dass erst jüngst durchaus umfangreiche Sanierungs- Instandhaltungsaufwendungen getätigt worden sind. Die Entscheidung ist letztlich eine des Rates im Rahmen der zukünftigen Plankonzeptionen. ‐ Welche konkreten Kosten erwartet die Verwaltung bei einem Abriss des Stadions? Diesbezüglich gibt es natürlich keine Planungen oder Kostenprüfungen. Der Bezug auf die abgerechneten Kosten des Abrisses Alt-Tivoli – knapp 1,4 Mio Euro - gibt nur bedingt Ansatzpunkte. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bausubstanz-Volumina dürften die erforderlichen Aufwendungen ein Vielfaches betragen. ‐ In wieweit ist der Umbau und Betrieb des Tivoli als Mehrzweckhalle eine Alternative (unter Beachtung des Lärmschutzes)? Die ersten Planungen eines Umbaus des Tivoli im Nachgang der ersten Insolvenz mögen die Komplexität indizieren. Grundsätzlich muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass jede – wie auch immer geartete - Umnutzung eine Änderung des Bebauungsplans und eine neue Baugenehmigung erfordern. Dabei greift die Prüfung des Lärmschutzes nur eine der hier anstehenden Prüfpunkte auf. Im Weiteren stellt sich zudem die Frage der rein bautechnischen Möglichkeiten auch unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. ‐ 2 ‐