Daten
Kommune
Aachen
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256334.pdf
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528 kB
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0179/WP17
öffentlich
28.04.2017
FB 36/20
Bebauungsplan Nr. 975 Höfchensweg / Ronheider Winkel
hier: Umweltbericht
Beratungsfolge:
TOP: 8
Datum
Gremium
Kompetenz
16.05.2017
AUK
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichts in die Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 975.
Vorlage FB 36/0179/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
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0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
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0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 36/0179/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der ca. 4.730 qm große Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen dem
Höfchensweg, der Grundschule Höfchensweg und dem Ronheider Winkel. Es handelt sich um den
nordöstlichen Teil des Landschaftsschutzgebietes, dessen Kern das gesetzlich geschützte Biotop
„Goldbachaue und Predigerbachtal“ bildet.
Das Plangebiet war zunächst Teil des Bebauungsplans Nr. 968 Weißhausstraße/Höfchensweg, der im
Wesentlichen den vorhandenen Bestand sichern soll und als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde. Da es sich bei dem aktuell zu beurteilenden
Planbereich um Außenbereich handelt, für den eine Wohnnutzung vorgesehen werden soll, ist ein
eigener Bebauungsplan aufzustellen.
Prozessbegleitend wurde eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB)
durchgeführt. Durch die vorgesehene Änderung von Grünfläche in Wohnnutzung wird ein Teil des
Landschaftsschutzgebietes aufgegeben. Damit geht eine Übergangszone von Siedlungsbereich zu
dem südlich gelegenen gesetzlich geschützten Biotop verloren, was grundsätzlich ein Heranrücken
von Störwirkungen durch veränderte Flächenstrukturen (Zunahme versiegelter Flächen, weniger bzw.
veränderte Vegetationsflächen beispielsweise durch Wegfall von Gehölzstrukturen), Lichtimmissionen
und Lärm bedeutet. Das Landschaftsbild wird sich von offenem Freiraum in Richtung
Siedlungsbereich/Verstädterung entwickeln.
Da es sich um einen kleinen Randbereich des Landschaftsschutzgebietes handelt, der bereits jetzt
schon stark von Gebäuden und Straßen umschlossen ist, werden keine erheblichen
Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt erwartet. Zum Schutze des Biotops sollte jedoch darauf
geachtet werden, dass ein weiteres Heranrücken von Siedlungsbereichen vermieden wird. Die
künftige Wohnnutzung stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der auszugleichen ist.
Anlage/n:
Umweltbericht zum Bebauungsplanes Nr. 975 – Höfchensweg / Ronheider Winkel
Vorlage FB 36/0179/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 3/3
Fachbereich Umwelt
Reumontstraße 1-3
52064 Aachen
Der Oberbürgermeister
Umweltbericht
zum Bebauungsplan Nr. 975 Höfchensweg / Ronheider Winkel
im Stadtbezirk Aachen- Mitte für den Bereich zwischen dem Höfchensweg, der Grundschule Höfchensweg und dem
Ronheider Winkel
April 2017
Plangebiet
____________________________________________________________________________________
Projektnummer 833
Bebauungsplan Nr. 975
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Höfchensweg / Ronheider Winkel
Fassung vom April 2017
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5.
Einleitung
Lage des Plangebietes
Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes (BP)
Planungsrechtliche Einbindung
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Ziele des Umweltschutzes
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.3.
2.3.1
2.3.2
2.3.3
Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.4.
2.4.1
2.4.2
2.4.3
Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.5.
2.5.1
2.5.2
2.5.3
Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.6.
2.6.1
2.6.2
2.6.3
Schutzgut Landschaft
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.7.
2.7.1
2.7.2
2.7.3
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.8
2.9.
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Maßnahmentabelle
3.0
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
a) bei Durchführung, verbleibende Umweltauswirkungen
b) Nullvariante
c) Alternativplanung (soweit geprüft)
4.0
5.0
6.0
Grundlagen
Monitoring
Zusammenfassung
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Bebauungsplan Nr. 975
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Höfchensweg / Ronheider Winkel
1.
Fassung vom April 2017
Einleitung
Das Plangebiet war zunächst Teil des Bebauungsplans Nr. 968 Weißhausstraße/Höfchensweg, der im Wesentlichen
den vorhandenen Bestand sichern soll und als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wurde. Da es sich bei
dem aktuell zu beurteilenden Planbereich um Außenbereich handelt, für den eine Wohnnutzung vorgesehen werden
soll, ist ein eigener Bebauungsplan aufzustellen.
1.1
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen dem Höfchensweg, der Grundschule Höfchensweg
und dem Ronheider Winkel in leichter Hanglage.
1.2
Inhalt und Ziele des B-Plans
Für das Plangebiet soll eine Ein- bis Zweifamilienhausbebauung planungsrechtlich gesichert werden. Zum Erhalt der
vorhandenen Grünstrukturen sollen ortsbildprägende Bäume im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt werden.
1.3
Planungsrechtliche Einbindung
Bisherige Darstellung des Planbereiches:
Regionalplan
Flächennutzungsplan 1980 (FNP)
Landschaftsplan (LP)
Bestehendes Planungsrecht
1.4
Allgemeiner Siedlungsbereich
Grünfläche
Teil eines Landschaftsschutzgebietes
Außenbereich
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Das Plangebiet ist rund 4.730 qm groß. Die geplanten drei Baufelder führen zu einer Versiegelung von ca. 890 qm.
Unter Berücksichtigung von Stellplätzen, Zuwegungen und Terrassen wird von einem zukünftigen Gesamtversiegelungsgrad von rund 27 % ausgegangen.
1.5
Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange
Die sowohl in den rechtlichen Vorschriften als auch in Fachplänen formulierten Grundsätze und Ziele des Umweltschutzes sind auf das konkrete Projekt anzuwenden und im Planverfahren zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die
wichtigsten Zielaussagen dieser Gesetze vorgestellt.
Fachgesetz
Umweltrelevante Ziele
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB
−
Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB
−
Berücksichtigung der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
−
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des NaturschutSeite 3 von 15
Bebauungsplan Nr. 975
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Höfchensweg / Ronheider Winkel
Fassung vom April 2017
zes und der Landschaftspflege
§ 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB
−
Sicherstellung des Hochwasserschutzes
§ 1a Abs. 2 BauGB
−
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen
§ 1a Abs. 3 BauGB
−
Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
§ 1a Abs. 5 BauGB
−
−
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
§ 1 BNatSchG
−
Dauerhafter Schutz von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und
als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen
§ 18 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landesnaturschutzgesetz
NRW (LNatSchG NRW) −
−
Erhalt der biologische Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts
von Natur und Landschaft,
Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich
der Regenerationsfähigkeit
§ 30 BNatSchG/
§ 32 LNatSchG NRW
−
Gesetzlich geschützte Biotope
§ 44 BNatSchG
−
Berücksichtigung besonders geschützter Arten und deren Lebensräume
§ 1 Bodenschutzgesetz
−
Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen
(BBodSchG)
−
Abwehr schädlicher Bodenveränderungen,
−
−
Sanierung von Altlasten, Bodenschutz
Erhalt der Funktion als Archivboden
−
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
§ 1 Wasserhaushaltsge- −
setz (WHG) / § 6 WHG
Schutz von oberirdischen Gewässern, Küstengewässer sowie Grundwasser als
Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut
§ 51 a Landeswasserge- −
setz (LWG)
−
−
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts.
Schutz der Qualität von Oberflächengewässern und Grundwasser.
Versickerung von Niederschlagswasser /Einleitung von Niederschlagswasser in ein
Gewässer.
Überschwemmungsschutz. (Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses.
−
§ 1 Bundesimmissions- −
schutzgesetz (BImSchG)
Schutz von Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Atmosphäre, Kulturund sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie Vorbeugung
schädlicher Umwelteinwirkungen
Ziele nach Fachplanung
Lt. Landschaftsplans ist das Plangebiet vollständig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, das es grundsätzlich zu
erhalten gilt. Eine Wohnnutzung steht dem vorgenannten Ziel entgegen.
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Bebauungsplan Nr. 975
Höfchensweg / Ronheider Winkel
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom April 2017
Durch entsprechende Festsetzungen werden die Umweltbelange berücksichtigt sowie der Eingriff in den Naturhaushalt
vor Ort minimiert und im Übrigen durch eine Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.
Schutzgut Mensch
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind grundsätzlich Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität,
Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder (EMF), Hochspannungsleitungen, Mobilität, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
2.1.1
Bestandsbeschreibung
Das Plangebiet befindet sich in keinem durch Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe) vorbelasteten Bereich.
In unmittelbarer Nähe befinden sich die Grundschule Höfchensweg sowie die KITA Höfchensweg, von der tagsüber in
gewissem Umfang Kinderlärm auf das Plangebiet einwirken kann. Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich zumutbar und unterliegt dem Toleranzgebot für die Anwohner.
Die niedrige Lärm- und Abgasbelastung durch den Straßenverkehr und die aufgelockerte, durchgrünte Siedlungsstruktur tragen zu einer gehobenen Wohnqualität bei. Es besteht eine gute Anbindung an die nahe gelegenen Freiflächen,
die der Erholung dienen.
2.1.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch die geplante Wohnnutzung ist mit einer geringfügigen Zunahme des Verkehrs zu rechnen, der immissionsschutzrechtlich nicht ins Gewicht fällt.
2.1.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
2.2
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bei der Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wird die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie den Zusammenhang von Lebensräumen betrachtet. Dabei wird besonders auf seltene und bedrohte Arten geachtet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bedeutung der Biotoptypen für
die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
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Bebauungsplan Nr. 975
Höfchensweg / Ronheider Winkel
2.2.1
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom April 2017
Bestandsbeschreibung
Der zu betrachtende Landschaftsraum wird im Norden und Nordosten durch eine intensive Wohnbaunutzung in Form
von überwiegend Einfamilienhäusern mit angrenzenden Hausgärten geprägt. In unmittelbarer Nachbarschaft des Plangebietes liegt im Nordwesten das Gelände einer Grundschule, im Süden befinden sich südlich des Höfchensweg ein
Altenheim sowie ein Gymnasium. Es selbst wird zurzeit offensichtlich größtenteils als Schafsweide genutzt, eine kleinere Fläche liegt brach.
Der Planbereich ist der nordöstliche Teil eines im Landschaftsplan der Stadt Aachen festgesetzten Landschaftsschutzgebietes. Im Kern dieses Schutzgebietes befindet sich der Landschaftsbestandsteil LB 32 Feuchtwiesen im Goldbachtal und Weiher im Parkgelände der Schule Höfchensweg sowie LB 149 Feuchtwiese am Höfchensweg. Das nach § 30
BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NW gesetzlich geschützte Biotop Goldbachaue und Predigerbachtal (BK-5202-021) ist
bis auf den Bereich um die Schule Höfchensweg sowie das Plangebiet deckungsgleich mit dem als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereich. Das Biotop reicht fast an das Plangebiet heran.
Der hier maßgebliche Lebensraum hat nicht nur in den Grenzen der wertvollen, naturnahen Biotopfläche sondern auch
in den Übergangsflächen zum Siedlungsbereich, die als Pufferzone dienen, eine Bedeutung für den Naturhaushalt und
den Artenschutz (u.a. Fledermäuse als planungsrelevante Arten). Das Plangebiet ist als Teil dieser Pufferzone zum
besiedelten Bereich.
Belange des Artenschutzes
Bei allen genehmigungspflichtigen Planverfahren sind im Verfahrensablauf die artenschutzrechtlichen Vorgaben des §
44 Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen. Das Büro „raskin-Umweltplanung und Umweltberatung GbR“ wurde
im November 2015 mit der Erstellung einer Artenschutzvorprüfung (ASP Stufe 1) beauftragt. Im Plangebiet und seiner
unmittelbaren Umgebung wurden bei der gutachterlichen Untersuchung keine Fundpunkte planungsrelevanter Arten
festgestellt.
Baumschutz
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Bebauungsplan Nr. 975
Höfchensweg / Ronheider Winkel
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom April 2017
Hervorzuheben sind zwei in Ost- West Richtung verlaufende Gehölzzüge. Der im Süden das Plangebiet begrenzende
Zug besteht aus einheimischen Laubbäumen, vorwiegend aus Eichen, Buchen und Bergahornen mittleren Alters. Im
nördlich gelegenen Baumbestand treten neben den beschriebenen Baumarten auch ältere Fichten und Birken auf. Vom
Büro Schöke Landschaftsarchitekten wurde eine Begutachtung des Baumbestandes vorgenommen mit dem Ziel, besonders schützenswerte Bäume zu selektieren. Von dem erfassten Baumbestand wurden 4 Bäume (einer grenzständig) als besonders schützenswert eingestuft, die im Bebauungsplanverfahren als „zu erhalten“ festgesetzt werden. Ein
Teil der übrigen Bäume fällt unter die Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen, so dass im
Falle einer Fällung ein entsprechender Ersatz zu schaffen ist. Die Strauchschicht dieser Züge wird überwiegend von
Hasel gebildet; daneben finden sich vereinzelte Brombeergebüsche. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich eine kastenförmig geschnittene Strauchhecke.
Im Bereich der nördlichen Erschließung befindet sich auf dem angrenzenden Grundstück ein Baum, der ebenfalls als
besonders schützenswert eingestuft ist. Dieser steht so nah zur Grundstücksgrenze, so dass die Krone den nördlichen
Teil der zukünftigen Zufahrt komplett überragt.
Biotoptypen des Plangebietes
Der überwiegende Teil des Plangebietes wird als Rasen / Weidefläche genutzt, daher ist Grünland / Rasen mit z. Z.
extensiver Nutzung der vorherrschende Biotoptyp. Diese südlich gelegene Fläche wird von einem mittig verlaufenden,
schmalen, jungen Gehölzsaum geteilt. Im nördlichen Teil des Plangebiets befindet sich eine wiesenartige Brachfläche,
auf der sich im Westen eine Gebüschstruktur befindet.
2.2.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
•
Im Zuge der Baumaßnahmen ergeben sich temporäre Beeinträchtigungen durch Erdbewegungen, die Erschütterung und Verdichtung des Bodens, durch Staubemissionen, durch Baufahrzeuge und durch vorübergehende Lärmbelästigungen.
•
Eine dauerhafte Beeinträchtigung des Betrachtungsgebietes erfolgt durch die Neuversiegelung von derzeit
freien Flächen. Es wird von einem Versieglungsgrad von ca. 27 % der Plangebietsfläche ausgegangen (Gebäude, Stellplätze, Terrassen und Zuwegungen).
•
Die vorhandenen Gehölzzüge sollen weitgehend erhalten werden. Aufgrund der notwendigen Erschließung
geht allerdings ein Teil dieser Struktur im südlichen Gehölzstreifen gänzlich verloren.
•
Auch der nördliche Gehölzstreifen wird nur in Teilen zu erhalten sein. Mit zunehmendem Wachstum der heute
noch jungen Bäume und aufgrund der Lage im Süden des nördlichen Baufeldes ist damit zu rechnen, dass
Fällgenehmigungen beantragt werden, um der Verschattung zu begegnen.
•
Durch das Anlegen der nördlichen Zufahrt wird der schützenswerte Baum auf dem Nachbargelände beeinträchtigt werden, so dass besondere Schutzmaßnahmen (u.a. Wurzelbrücke) erforderlich werden, die im
Rahmen der Baugenehmigung zu konkretisieren sind.
•
Durch die Baumaßnahmen, aber insbesondere auch durch die nachfolgende Wohnnutzung, entstehen durch
Emissionen wie Lärm und Lichteffekte u.U. tolerierbare Störungen der benachbarten Faunenbereiche.
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Bebauungsplan Nr. 975
Höfchensweg / Ronheider Winkel
Fassung vom April 2017
•
Das Landschaftsschutzgebiet verkleinert sich um die Plangebietsfläche, so dass ein Teil des Puffers zum gesetzlich geschützten Biotop verloren geht.
•
Die Bebauung stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der zu bewerten und auszugleichen ist. Grundlage
für diese Bewertung ist der „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft (2006)“,
der eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren aller Art im Geltungsbereich der
Stadt Aachen basierend auf dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz NRW ist. Dabei wird der Ist-Zustand mit dem Plan-Zustand verglichen. Für das Plangebiet ergibt sich eine negative Bilanz
von - 941 Wertepunkten. Unberücksichtigt ist dabei ein eventueller Ausgleichsbedarf nach der Baumschutzsatzung.
2.2.3
•
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Beeinträchtigungen der europäischen Brutvogelarten im Planstandort können durch die nachfolgend aufgeführten
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sicher ausgeschlossen werden, so dass die artenschutzrechtlichen
Anforderungen hinsichtlich der Verbote gemäß § 44 BNatSchG eingehalten werden können.
−
Die Baufeldfreimachung, insbesondere die Entfernung von Gehölzen, muss entsprechend § 39 BNatSchG außerhalb der Brutperiode europäischer Brutvogelarten von Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen.
−
Die im Bebauungsplangebiet vorhandenen Grünstrukturen und insbesondere die dort befindlichen Altbaumbestände sind aus artenschutzrechtlicher Sicht als erhaltenswert einzustufen. Bei der Planung und Durchführung
von Bauarbeiten zur Errichtung von Wohnhäusern sollte dieser Umstand Berücksichtigung finden.
−
Sollte die Entnahme von Einzelbäumen / Baumgruppen erforderlich werden, so müssen diese im Vorfeld auf
das Vorhandensein von Baumhöhlen und Spalten, die Fledermäusen oder dem Kleinspecht als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen können, überprüft werden. Im Falle eines Fundes sind in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu treffen (z.B. fachgerechte Bergung und Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse).
•
Der Erhalt von besonders schützenswertem Baumbestand wird in den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes festgelegt.
•
Schutzmaßnahmen für den benachbarten Baum im Bereich der nördlichen Zufahrt sind im Baugenehmigungsverfahren zu konkretisieren.
•
Durch Festlegung einer maximalen Breite für die südliche Erschließung der zwei Baufelder kann die Beeinträchtigung der vorhandenen Vegetationsstrukturen in Form von Bäumen und Sträuchern auf den notwendigen Umfang
begrenzt werden
•
Externer Ausgleich
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Bebauungsplan Nr. 975
Höfchensweg / Ronheider Winkel
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom April 2017
Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des festgestellten Defizits von -941Wertepunkten können auf den städtischen Pachtflächen landwirtschaftlichen Betriebes „Kleiner Hof“ in Laurensberg erfolgen. Als
Maßnahme für den naturschutzrechtlichen Ausgleich wurde auf den Pachtflächen des „kleinen Hof“ eine dauerhafte Umstellung von konventionellem auf ökologischen Landbau umgesetzt und in das Ökokonto der Stadt Aachen
eingestellt. Auf den entsprechenden Flächen kann durch den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen
und den Einsatz chemisch synthetischer Düngemittel sowie die Anlage einer 5-gliedrigen Fruchtfolge mit entsprechenden pflanzlichen Stickstofflieferanten eine Aufwertung um den Faktor 0,1 erzielt werden. Die Kontrolle der
Maßnahmen erfolgt einerseits durch die EU Richtlinie „Ökologischer Landbau“, andererseits durch den Verband
„Bioland“. Das Gesamtprojekt umfasst eine Fläche von 65,4138 ha. Die zum Ausgleich für das Plangebiet benötigten 9.410 qm können von diesem Ökokonto der Stadt Aachen abgebucht werden.
2.3.
Schutzgut Boden
Bei der Erörterung des Schutzgutes Boden wird grundsätzlich auf seinen Wert als Lebensgrundlage für Menschen,
Tiere, Pflanze und Bodenorganismen, für Wasser und Nährstoffe, als Filter und Puffer, sowie seine Seltenheit und
kulturelle Bedeutung eingegangen.
2.3.1
Bestandsbeschreibung
Altlastenverdachtsflächen/Schädliche Bodenveränderungen
Es liegen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen keine Eintragungen über altlastverdächtige Flächen
vor. Ebenfalls enthält die Bodenbelastungskarte keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen.
Schutzwürdige Böden
Böden sind ein bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes. Mit seinen natürlichen Funktionen ist der Boden
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und übt als zentrales Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Böden benötigen Jahrtausende um sich aus dem Gestein durch
physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von Klima und
Vegetation zu bilden und können in nur wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt werden. Aufgrund der langsamen Bodenentwicklung sind solche Veränderungen praktisch irreversibel, so dass auf lange Sicht die nachhaltige Nutzung und Verfügbarkeit von Böden in Frage steht. Deshalb kommt dem Schutz des Bodens in seiner Funktion als Lebensgrundlage für künftige Generationen eine besondere Bedeutung zu (aus „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach
BauGB“) 1. Vor diesem Hintergrund bildet der vorsorgende Bodenschutz einen Schwerpunkt des gesetzlichen Schutzauftrages, denn der Boden benötigt einen besonderen Schutz, um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können.
Grundsätzlich ist jeder Boden schützenswert. Es gibt jedoch Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Werden diese Böden versiegelt, abgegraben oder durch Verdichtung und Erosion geschädigt, sind die
Folgen deutlich bemerkbar.
1
Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB – Leitfaden für die kommunale Planungspraxis (LABO, 2009)
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Bebauungsplan Nr. 975
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Höfchensweg / Ronheider Winkel
Fassung vom April 2017
In dem Plangebiet stehen flächendeckend Archivböden an. Archivböden sind einzigartig und unersetzbar und sind
i.d.R. sehr selten verbreitet. Die Böden weisen hinsichtlich ihrer Bodenfunktion eine besonders hohe Schutzwürdigkeit
auf. Eine Abstufung in verschiedene Schutzwürdigkeitsklassen kann nicht erfolgen, so dass ein Archivboden immer der
höchsten Klasse (Stufe 5) zugeordnet wird, zudem werden Archivböden auch vorrangig vor den anderen Bodenfunktionen ausgewiesen. Es erfolgt bei dem Kriterium „Naturbelassenheit“ eine Einstufung in die Bewertungsstufe N10 (besonders hoch).
Ein Funktionsverlust bei Archivböden ist nicht ausgleichbar, denn die naturgeschichtlichen Eigenarten eines Bodens
lassen sich nicht ausgleichen. Solche Böden sollten vor jeglicher Bebauung freigehalten und gesichert werden.
2.3.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzwürdige Böden
Die bauliche Inanspruchnahme bedeutet einen Verlust von Archivböden in einer Größenordnung von 25 % der Plangebietsfläche.
2.3.2
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Schutzwürdige Böden
• Um den Eingriff in den Boden möglichst gering zu halten, sollten die geplanten Baufelder möglichst nah an den
Erschließungsstraßen geplant werden.
• Der bodenschutzrechtliche Ausgleich ist Teil des naturschutzfachlichen Ausgleichs. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt im Kapitel „Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“
2.4.
Schutzgut Wasser
Im Vordergrund der Umweltprüfung bezüglich des Schutzgutes Wasser stehen der Schutz der Gewässer und deren
Funktion für den Menschen und den Naturhaushalt. Abzuwägen sind die denkbar möglichen Auswirkungen auf das
Grundwasser und die Oberflächengewässer, die sich aus der Umsetzung des Bebauungsplanes durch die Bebauung
und Nutzung von Flächen und deren Entwässerung ergeben können.
2.4.1
Bestandsbeschreibung
Grundwasserschutz:
Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie Thermalquellen.
Der Boden des Planbereichs wird bis in größere Tiefen (tiefer als fünf Meter) von den „Aachener Schichten geprägt,
die aus Feinsanden, mit Lagen aus Schluff, bestehen und eine mittlere bis hohe Wasserdurchlässigkeit besitzen.
Grundsätzlich trägt der Boden zur Grundwasserneubildung bei, wenn auch wegen der begrenzten Flächengröße nur in
geringem Maße. Ob eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Gelände möglich ist, kann nur in
einem Gutachten ermittelt werden. Der Grundwasserflurabstand beträgt im o.g. Planbereich gemäß Aussage der BauSeite 10 von 15
Bebauungsplan Nr. 975
Höfchensweg / Ronheider Winkel
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom April 2017
grundkarte ca. vier bis sechs Meter unter Flur, nach Norden hin ansteigend. Berücksichtigt man die Nutzung und die
anstehenden Bodeneigenschaften im Plangebiet, besteht momentan keine Belastung für das Grundwasser.
Schutz der Oberflächengewässer:
Auf dem Plangelände selbst sind keine Gewässer vorhanden. Der Goldbach passiert das Gelände südlich in einer
Entfernung von ca. 170 Metern. Eine direkte Einleitung von Niederschlagswasser in das Gewässer ist grundsätzlich
möglich, wegen der Entfernung aber nicht wirtschaftlich und wird nicht vorgesehen.
Der Goldbach gehört, wie auch das Plangelände zum Einzugsgebiet der Wurm, an deren Unterlauf, unterhalb des
Stadtgebietes von Aachen immer noch Hochwassergefahr besteht. Die Hochwassersituation im Unterlauf der Wurm
erfordert es, dass bei einer Einleitung von Niederschlagswasser über die Kanalisation oder direkt ins Gewässer keine
Überschreitung der zulässigen, im Generalentwässerungsplan (GEP) verankerten, Einleitmengen erfolgt.
Entwässerung:
Das Plangebiet ist unbebaut und liegt am Höfchensweg sowie Ronheider Winkel, die beide abwassertechnisch erschlossen sind und im Mischsystem zur Abwasserreinigungsanlage Soers entwässern.
Anfallendes Niederschlagswasser versickert momentan auf dem unbebauten Grundstück bzw. verdunstet auf dem
Gelände je nach Aufnahmefähigkeit des Bodens.
Schmutzwasser fällt auf dem unbebauten Gelände momentan nicht an.
Das anfallende Niederschlagswasser unbebauter Grundstücke ist grundsätzlich, dem § 55 (2) WHG in Verbindung mit
§ 51 a LWG entsprechend, zu versickern oder in ein Gewässer einzuleiten, wenn dies möglich ist und die entsprechenden Flächen nicht bereits kapazitätsmäßig in den vorhandenen Kanalleitungen der Stadt Aachen berücksichtigt
wurden.
2.4.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Grundwasserschutz:
Da Kellergeschosse voraussichtlich nicht ins Grundwasser einbinden werden, sind negative Auswirkungen auf das
Grundwasser nicht zu erwarten. Sollte dennoch beim Aushub der Baugruben Grundwasser freigelegt werden, ist dies
der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen, damit entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Schutz der Oberflächengewässer:
Eine Verschärfung der Hochwassersituation in der Wurm ist bei Umsetzung des Bebauungsplans nicht gegeben.
Entwässerung:
Auf dem B-Plangebiet anfallendes Niederschlagswasser kann laut Aussage des Netzbetreibers Stawag aus Kapazitätsgründen bis zu einer Menge von 10 l/s über die vorhandene Mischkanalisation der Trautnerstraße abgeleitet werden. Darüber hinaus kann anfallendes Niederschlagswasser über private Rückhaltungen auf dem Plangelände gedrosSeite 11 von 15
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selt an den öffentlichen Mischwasserkanal abgegeben werden. Diese Anforderungen müssen nicht zwingend in den BPlan bzw. dessen schriftliche Festsetzungen aufgenommen werden, sondern können im Baugenehmigungsverfahren
der geplanten Vorhaben als Nebenbestimmungen in die Genehmigungsbescheide aufgenommen werden.
2.4.3
•
•
•
•
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Anfallendes Niederschlagswasser darf nur gedrosselt in das Kanalnetz eingeleitet werden
Der dauerhafte Anschluss von Drainagen an das öffentliche Kanalnetz (auch Gewässer) ist verboten.
Es dürfen keine über die Bauphase hinaus dauernde Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen vorgenommen
werden.
Wasserrechtliche Genehmigungen im Falle von Versickerungsanlagen, bauzeitliche Grundwasserabsenkungen
bzw. -ableitungen oder temporäre Einleitung von Drainagewasser sind frühzeitig einzuholen.
2.5.
Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Themen wie Luftqualität, Kaltluftbildung, Kaltlufttransport, Luftleitbahnen, Temperatur und Schwüle, Strömungsverhältnisse, Filterfunktion, Luftqualität/Luftschadstoffe, sensible Nutzung (Kinder, Kranke, Senioren), klimarelevante Freiräume werden behandelt. Im Sinne des Klimaschutzes ist die Energie- und Wärmeversorgung für zukünftige Bebauung
von Bedeutung (Energieträger, eingesetzte Technik, regenerativer Energien etc.)
2.5.1
Bestandsbeschreibung
Das Plangebiet wird von klimatisch-lufthygienisch wirksamen Kaltluftabflüssen aus dem nördlichen Goldbachtal tangiert, die weite Teile des Siedlungsbereichs Burtscheid mit Frischluft versorgen. Im Hinblick auf das langfristiges Klimaanpassungskonzept Aachen 2014 sollten aus dem Vorsorgegedanken heraus klimaförderliche Maßnahmen, wie z. B.
Dachbegrünung von Flachdächern, dem Kaltluftstrom gerechte Gebäudestellung, geringer Versiegelungsgrad angewandt werden.
2.5.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Da nur drei Baufelder in lockerer Bauweise geplant sind und das Plangebiet sich lediglich im Randbereich des Kaltluftstroms des Goldbachtals befindet, sind bei der vorgesehenen moderaten Bebauung keine gravierenden negativen
Auswirkungen auf den Kaltluftabfluss zu erwarten.
2.5.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
2.6.
Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild)
Themenfelder des Schutzgutes Landschaft sind die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft, Landschaftsbild,
Landschaftszerschneidung, Zersiedelung, naturnahe Landschaftsräume.
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2.6.1
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Bestandsbeschreibung
Derzeit wird vom Betrachter eine offene Kulturlandschaft in Form von Wiesenflächen mit prägendem Gehölzstreifen in
der südlichen Böschung wahrgenommen.
2.6.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch die Bebauung und Erschließung des Plangebiets wird vor allem in die südlich gelegene Böschung eingegriffen.
Das Landschaftsbild verändert sich von offener Landschaft hin zu Siedlungsraum.
2.6.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
• Um einen sanften Übergang zwischen den zwei Landschaftstypen zu schaffen, sollte der südliche Gehölzstreifen
weitgehend erhalten bleiben; dazu sollte sich die Zufahrt bzw. Zuwegung zu den Wohngebäuden auf ein Minimum
beschränken.
• Die Einfriedung sollte aus heimischen Gehölzen, wie Buche, Hainbuche, Feldahorn bestehen.
• Mauern zur Geländesicherung sollen eine Höhe von zwei Metern nicht überschreiten.
2.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Hierunter fällt die Betrachtung von Baudenkmälern, Bodendenkmälern, archäologischen Fundstellen, Böden mit Funktionen als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Denkmalbereichen, Kulturlandschaften, historisch gewachsenen prägenden städtebaulichen Situationen einschließlich der Sichtbezüge, historischen Grünanlagen und Gewässern.
Das kleine Plangebiet weist keine Kultur- und Sachgüter im vorgenannten Sinne auf.
2.8
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielfältige Wechselwirkungen. An dieser Stelle wird nur auf die erheblichen widersprüchlichen Wechselwirkungen eingegangen, die nicht anzutreffen sind.
3.0
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
a) bei Durchführung
Bei Durchführung werden Archivböden zerstört. Ein Teil der Fläche wird versiegelt und steht nicht mehr dem Naturhaushalt zur Verfügung. Es entfällt Baum- und Strauchbestand und damit auch potentieller Lebensraum vornehmlich für
Vögel, Insekten und Fledermäuse. Es kommt zu einer leichten Beeinträchtigung des Kaltluftstroms.
b) Nullvariante
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Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die Grünfläche und damit die Pufferzone zum Biotop erhalten.
c) Alternativplanung (so geprüft)
Eine Alternativplanung wurde nicht erstellt.
4.0
Grundlagen
Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen
Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltbericht ist entsprechend dem derzeitigen
Kenntnis- und Verfahrensstand erstellt.
Dem Umweltbericht basiert auf den Fachstellungnahmen der Abteilung Immissionsschutz des Fachbereiches Umwelt,
der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt
Aachen. Die Stellungnahmen der Fachbehörden erfolgen auch als Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung
Träger Öffentlicher Belange.
Arbeitsgrundlage für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist der „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in
Natur und Landschaft (2006)“, der eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren aller Art im
Geltungsbereich der Stadt Aachen basierend auf dem Landnaturschutzgesetz NRW ist.
Zur Beurteilung der Klimatischen Situation wird das „Gesamtstädtisches Klimagutachten Aachen“ herangezogen.
5.
Monitoring
Die Stadt Aachen betreibt derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem. Die erheblichen
Auswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist ein Austausch von relevanten Informationen
zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Sollten unerwartete nachteilige Umweltauswirkungen
auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt.
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht
systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
6.0
Zusammenfassung
Die gesetzlich vorgeschriebene, prozessbegleitende Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Schutzgüter
Wasser, Immissionsschutz und Klimaschutz von der Planung schon aufgrund der geringen Größe des Plangebietes
nicht im erheblichen Maße beeinträchtigt werden.
Das Plangebiet ist Teil einer Pufferzone zum gesetzlich geschützten Biotop Goldbachaue und Predigerbachtal und
damit auch Teil des Landschaftsschutzgebietes. Im Plangebiet selbst kommen keine planungsrelevanten Arten vor,
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jedoch im angrenzenden Biotop. Mit der baulichen Nutzung wird diese Pufferzone aufgegeben und der Siedlungsbereich rückt näher an das Biotop heran, so dass Störwirkungen in Form von Lichteffekten und Lärm auf die Fauna nicht
auszuschließen sind. Im Hinblick auf den auf den Biotopschutz sollten keine weiteren Pufferflächen aufgegeben werden.
Es stehen flächendeckend Archivböden über kreidezeitlichen Sanden an, die besonders schützenswert sind und bei
einer baulichen Nutzung irreversibel verloren gehen.
Die Nutzungsänderung bereitet einen Eingriff in den Naturhaushalt vor, der zu bewerten und auszugleichen. Eine Ausgleichsmaßnahme ist ortsnah nicht möglich, jedoch im Stadtteil Laurensberg.
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