Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
251961.pdf
Größe
7,4 MB
Erstellt
23.03.17, 12:00
Aktualisiert
31.08.18, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0662/WP17
öffentlich
35028-2017
23.03.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee - zwischen
Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der
Schützenvereine
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.05.2017
18.05.2017
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen
-
Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sportund Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle
die Aufstellung des Bebauungsplanes –Robert-Schuman-Straße/Siegelallee- für den Planbereich
zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen
-
Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sportund Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle
die Aufstellung des Bebauungsplanes –Robert-Schuman-Straße/Siegelallee- für den Planbereich
zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zu beschließen.
Vorlage FB 61/0662/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet liegt in dem Dreieck zwischen der Robert-Schuman-Straße, der Siegelallee und den
Grundstücken der beiden Armbrustschützenvereine St. Sebastianus und Tell-Schützen. Die
unmittelbar an die Schützenvereinsgrundstücke anschließenden Flächen werden landwirtschaftlich
genutzt. Der zentrale Bereich ist mit einem Sportplatz (Ascheplatz), einem Umkleidegebäude und im
südöstlichen Teilbereich mit einem Bolzplatz belegt. Eine Verlagerung des Sportplatzes wird
diskutiert, so dass sich potentiell eine Nutzungsoption für eine andere Sportstätte ergibt. Der
Tennisverein Blau-Weiss benötigt nach dem Wegfall der Tennishalle Schweizerhof dringend eine
Tennishalle für den gesamten Trainingsbetrieb. Die ATG (Aachener Turn-Gemeinde e.V.) benötigt
ebenso dringend überdachte Trainingsmöglichkeiten für die Sprint- und technischen Disziplinen. Beide
Vereine können sich gemeinsam eine synergetische Nutzung einer Sporthalle an dem Standort
vorstellen, da dieser sehr zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Sportunterricht der nahegelegenen Schulen in das
Nutzungskonzept einzubinden. Darüber hinaus sollen die Restflächen des zur Verfügung stehenden
Terrains als Wohngebiet genutzt werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bestehende Gemengelage aus unterschiedlichen Nutzungen im
Umfeld und der Nutzung für eine multifunktionale Sporthalle in Einklang zu bringen. Die
Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen, insbesondere der Armbrustschützenvereine, der
Sportplatz- und der Bolzplatznutzung müssen ermittelt, koordiniert und deren Verträglichkeit mit den
geplanten Nutzungen geprüft und eine für alle Nutzungen befriedigende städtebauliche Lösung
gefunden werden. Insoweit besteht für die Umsetzung der Planungsziele ein Erfordernis zur
Aufstellung eines Bebauungsplans.
Planungsziele (Kurzfassung)
-
Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen
-
Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sportund Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den
Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
A-Plan
Vorlage FB 61/0662/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/2