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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
255716.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
26.04.17, 12:00
Aktualisiert
02.05.17, 19:57
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bezirksamt Aachen-Haaren Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0176/WP17 öffentlich 26.04.2017 FB 36/41 Ergebnisse der Messungen des Landesumweltamtes (LANUV) im Ortskern von Haaren, Alt-Haarener-Str. 20 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 05.07.2017 B3 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. In Vertretung Dr. Markus Kremer (Beigeordneter) Vorlage FB 36/0176/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.04.2017 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 36/0176/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.04.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Ergebnisse der Messungen des Landesumweltamtes (LANUV) im Ortskern von Haaren, Alt-Haarener-Str. 20 1. Vorbemerkungen Die GRÜNEN-Fraktion der BV Haaren und nachfolgend die BV Haaren hatten in 2015 den Antrag gestellt, an der vielbefahrenen und lufthygienisch belasteten Alt-Haarener-Straße eine temporäre Luftmessstation durch das Landesumweltamt NRW (LANUV) errichten zu lassen und abhängig von den Ergebnissen die Umweltzone auf den Ortsteil Haaren auszuweiten. Hintergrund von Antrag und Beschluss war eine Aussage in der 1. Fortschreibung 2015 des Luftreinhalteplan Aachen (S. 54 + 61) der Bezirksregierung Köln, wonach die Alt-Haarener-Straße mit 52 µgr/m³ als Brennpunkt der Luftschadstoffbelastung in Aachen zu beurteilen sei. Vor dem Hintergrund eigener Messungen (2009 / 2010) und aktueller Modellrechnungen hatte der FB Umwelt die Analysen des verantwortlichen Gutachters für den Luftreinhalteplan angezweifelt. 2. Die Luftschadstoffbelastung in Haaren Die Alt-Haarener-Straße im Ortsteil Haaren gilt als stark frequentierte Hauptverkehrsstraße mit Landesstraßenfunktion (aktuelle DTV: rd. 15.000). Sie ist überwiegend randbebaut, so dass eine verringerte Durchlüftungssituation vorliegt. Gleichzeitig liegen zentrale Bereiche Haarens, darunter auch ein Teilstück der Alt-Haarener-Str., im Wirkungsbereich großräumiger Kaltluftzuflüsse (aus Haarbachtal und Wurmtal), die belegbar positive Wirkungen auf die klimatisch-lufthygienische Wirkungen entfalten. 3. Aktuelle Messergebnisse Nach dem nun vorliegenden Messergebnis des LANUV liegt die aktuelle Stickstoffdioxidbelastung (NO2) an der Alt-Haarener-Straße 20 bei 44 µg/m³ und damit 4 µg über dem EU-Grenzwert (40µg). Die Messergebnisse liegen geringfügig (6%) über der mit städtischen Messungen 2009/2010 am benachbarten Haus-Nr. 22/24 ermittelten Belastung von 41,4 µg/m³, jedoch deutlich entfernt von den Prognose des Luftreinhalteplans von 52 µg/m³ (minus 15 %) und der daran geknüpften BrennpunktThese für Aachen. Die leichte Erhöhung der Belastung gegenüber den stätischen Messungen erklärt sich u.a. durch ein inzwischen in der Nähe des Messstandortes realisiertes 5-geschossiges Gebäude entlang der AltHaarener-Straße. Die Baulückenschließung Strömungsbedingungen weiter zum Negativen haben verändert. sich hier Dieser durch negative die Effekt, (teilweise) auf den verwaltungsseitig in der Vorlage vom 2. September 2015 hingewiesen wurde, wird auf etwa 1 – 2 µg/m³ abgeschätzt. Auch deshalb sollte bei zukünftigen bauplanerischen Überlegungen für die Ortslage Haaren dem Thema Lufthygiene / Stadtklima in hohem Maße Rechnung getragen werden, um weitere Verschlechterungen zu vermeiden. Vorlage FB 36/0176/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.04.2017 Seite: 3/4 Aufgrund der festgestellten Überschreitung des NO2-Grenzwertes hat sich das LANUV gleichwohl entschieden, die Messungen am Standort Alt-Haarener-Straße 20 bis Ende 2017 fortzuführen. 4. Fazit und Beschlussempfehlung Durch die Modellrechnungen des LANUV im aktuellen Luftreinhalteplan (1. Fortschreibung 2015) wurden in der Bürgerschaft und im politischen Raum Irritationen bzgl. der Höhe der tatsächlichen Luftschadstoffbelastung im Ortskern Haaren ausgelöst. Die jetzt vorliegenden Messergebnisse für das Jahr 2016 zeigen eine leichte Überschreitung des EUGrenzwertes für NO2. Der von der Bezirksregierung angenommene Brennpunkt der Luftschadstoffbelastung hat sich nicht bewahrheitet; diese befinden sich ausnahmslos im direkten Innenstadtbereich Aachens. Die Prognosen der Verwaltung wurden damit weitgehend bestätigt. Die im Luftreinhalteplan (Fortschreibung 2015) verankerten Maßnahmen - insbesondere die Modifizierung der Busflotte - sind grundsätzlich geeignet, die Belastung im Bereich Aachen Haaren weiter zu senken. Die Verwaltung wird die laufenden Messungen des LANUV in Haaren weiterhin intensiv begleiten und die Politik über die Entwicklungen zeitnah informieren. Auch im Zuge einer sich konkretisierenden Überarbeitung / Neuaufstellung des Luftreinhalteplans Aachen in 2017/2018 wird das Thema Luftschadstoffbelastung in Haaren intensiv weiter verfolgt. Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 36/0176/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.04.2017 Seite: 4/4