Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
255089.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
20.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0680/WP17
öffentlich
35026-2017
20.04.2017
Dez. III / FB 61/200
Erlass einer Satzung über ein gemeindliches Vorkaufsrecht gem. §
25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für das Grundstück KarlMarx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.05.2017
18.05.2017
14.06.2017
B0
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im
Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals
Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im
Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals
Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich
befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb
Straßenbau) eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß §
25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Vorlage FB 61/0680/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Landesbetrieb Straßenbau hat die Nutzung seines Gebäudes auf dem Grundstück an der KarlMarx-Allee Nr. 220 aufgegeben, so dass es schon seit längerer Zeit leer steht. Das Grundstück soll
nun verkauft werden. Es befindet sich im Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße-, der hier „Allgemeines
Wohngebiet“ und „1 bis 5 Geschosse“ festsetzt.
In der Stadt Aachen besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum, insbesondere auch an bezahlbaren
Wohnraum. Aufgrund der Nähe zum Stadtteilzentrum Burtscheid mit allen Infrastruktureinrichtungen,
der guten verkehrlichen Anbindung und der Nähe zu den umgebenden Naherholungsbereichen bietet
es sich an, hier Wohnungsbau, insbesondere auch öffentlich geförderten Wohnungsbau zu
entwickeln.
Daher soll zur Umsetzung des o.g. Zieles und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung für das
Grundstück Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Vorkaufsrechtssatzung
beschlossen werden.
Anlage/n:
Übersichtsplan
Luftbild
Satzungstext
Vorlage FB 61/0680/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/2
Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Aachen-Mitte für das Grundstück Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau)
vom 28.06.2017
Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der
Stadt Aachen in seiner Sitzung am 14.06.2017 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen:
§1
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet
ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau).
Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.