Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
254058.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
11.04.17, 12:00
Aktualisiert
10.07.17, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0352/WP17
öffentlich
11.04.2017
FB 45/300
Antrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2016 "Keine städtischen
Mittel für sozialistische Jugendarbeit"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.04.2017
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Er beschließt, den Antrag der Allianz für Aachen abzulehnen, die Leistungsvereinbarung mit
dem Träger der freien Jugendhilfe „ Die sozialistische Jugend – Die Falken“ zum
nächstmöglichen Termin aufzukündigen.
Vorlage FB 45/0352/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.04.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
4-060201-908-9, SK 5318000
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
2.054.800
2.054.800
6.164.400
6.164.400
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 45/0352/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.04.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Allianz für Aachen (AfA), Gruppe im Rat der Stadt Aachen, beantragt mit Schreiben vom
29.12.2016 die bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Jugendhilfeträger der Sozialistischen
Jugend Deutschland – Die Falken zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzukündigen und die
freiwerdenden finanziellen Mittel als Zuschüsse für alte Menschen zur Verfügung zu stellen.
Die AfA begründet ihren Antrag damit, dass der Jugendverband „Sozialistische Jugend Deutschland –
Die Falken“ (SJD – Die Falken) nicht den von der Obersten Landesbehörde festgelegten
Grundsätzen zur Anerkennung freier Träger gem. § 75 SGB VIII entspricht.
1. Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII
Die öffentliche Anerkennung der SJD – Die Falken – Landesverband NRW sowie alle ihr als Mitglieder
angehörenden Orts -, Stadt-, Kreis-, Unterbezirks- und Bezirksverbände erfolgte am 28.06.1968 auf
Landesebene.
Eine Prüfung, Beurteilung und Entscheidung zur Frage der Anerkennung obliegt nicht der einzelnen
Kommune und ist aus diesem Grund nicht durch ein jugendpolitisches Gremium der Stadt Aachen
erfolgt.
2. Leistungsvereinbarung
Mit Beschluss des Kinder – und Jugendausschusses vom 30.10.2007 wurde die Fachverwaltung
beauftragt, eine Leistungsvereinbarung mit dem SDJ – Die Falken abzuschließen und einen
entsprechenden jährlichen Betriebskostenzuschuss zu leisten.
Diese Leistungsvereinbarung hat eine dreijährige Laufzeit, die sich um jeweils 3 Jahre verlängert,
wenn keiner der Vertragspartner kündigt.
Stellungnahme:
Die SJD – Die Falken in Aachen nimmt Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des §11 SGB VIII war. Ihr
wesentlicher Tätigkeitsbereich liegt in der Integrationsarbeit mit Flüchtlingskindern.
Die Fachverwaltung sieht durch eine Aufkündigung der Leistungsvereinbarung mit der SDJ – Die
Falken die erforderliche Versorgung von Kindern in der Stadt Aachen mit Angeboten zur
Jugendförderung insbesondere im Bereich der Integration von jungen Flüchtlingen gefährdet.
Beschlussvorschlag:
Die Fachverwaltung schlägt vor, den Antrag der Allianz für Aachen, die Leistungsvereinbarung mit
dem Träger der freien Jugendhilfe „ Die sozialistische Jugend – Die Falken“ zum nächstmöglichen
Termin aufzukündigen, abzulehnen.
Vorlage FB 45/0352/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.04.2017
Seite: 3/4
Anlage/n:
1. Antrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2017
2. Auszug aus den geltenden Erlassen NRW zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe,
hier: „Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken“
3. Leistungsvereinbarung
Vorlage FB 45/0352/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.04.2017
Seite: 4/4
Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand
vom 14.3.2017
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Fundstelle und permanenter Link zu Öffentliche Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe
Öffentliche Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Bek. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
v. 28.5.1990 - IV B 2 - 6104.0 (ab 29.7.2010 MFKJKS)
Als Träger der freien Jugendhilfe sind nach § 75 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 (BGB1. I S. 1163) i. V. mit § 25 des
Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.
Dezember 1990 (GV. NW. S. 664) öffentlich anerkannt:
...
Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken - Landesverband NRW,
Sitz Gelsenkirchen
(am 28. 6. 1968)
sowie alle ihr als Mitglieder angehörenden Orts-, Stadt-, Kreis-, Unterbezirks- und
Bezirksverbände
…