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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
254058.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
11.04.17, 12:00
Aktualisiert
10.07.17, 12:38

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 45/0352/WP17 öffentlich 11.04.2017 FB 45/300 Antrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2016 "Keine städtischen Mittel für sozialistische Jugendarbeit" Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.04.2017 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Er beschließt, den Antrag der Allianz für Aachen abzulehnen, die Leistungsvereinbarung mit dem Träger der freien Jugendhilfe „ Die sozialistische Jugend – Die Falken“ zum nächstmöglichen Termin aufzukündigen. Vorlage FB 45/0352/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.04.2017 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung 4-060201-908-9, SK 5318000 konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2018 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 2.054.800 2.054.800 6.164.400 6.164.400 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 45/0352/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.04.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Allianz für Aachen (AfA), Gruppe im Rat der Stadt Aachen, beantragt mit Schreiben vom 29.12.2016 die bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Jugendhilfeträger der Sozialistischen Jugend Deutschland – Die Falken zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzukündigen und die freiwerdenden finanziellen Mittel als Zuschüsse für alte Menschen zur Verfügung zu stellen. Die AfA begründet ihren Antrag damit, dass der Jugendverband „Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken“ (SJD – Die Falken) nicht den von der Obersten Landesbehörde festgelegten Grundsätzen zur Anerkennung freier Träger gem. § 75 SGB VIII entspricht. 1. Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII Die öffentliche Anerkennung der SJD – Die Falken – Landesverband NRW sowie alle ihr als Mitglieder angehörenden Orts -, Stadt-, Kreis-, Unterbezirks- und Bezirksverbände erfolgte am 28.06.1968 auf Landesebene. Eine Prüfung, Beurteilung und Entscheidung zur Frage der Anerkennung obliegt nicht der einzelnen Kommune und ist aus diesem Grund nicht durch ein jugendpolitisches Gremium der Stadt Aachen erfolgt. 2. Leistungsvereinbarung Mit Beschluss des Kinder – und Jugendausschusses vom 30.10.2007 wurde die Fachverwaltung beauftragt, eine Leistungsvereinbarung mit dem SDJ – Die Falken abzuschließen und einen entsprechenden jährlichen Betriebskostenzuschuss zu leisten. Diese Leistungsvereinbarung hat eine dreijährige Laufzeit, die sich um jeweils 3 Jahre verlängert, wenn keiner der Vertragspartner kündigt. Stellungnahme: Die SJD – Die Falken in Aachen nimmt Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des §11 SGB VIII war. Ihr wesentlicher Tätigkeitsbereich liegt in der Integrationsarbeit mit Flüchtlingskindern. Die Fachverwaltung sieht durch eine Aufkündigung der Leistungsvereinbarung mit der SDJ – Die Falken die erforderliche Versorgung von Kindern in der Stadt Aachen mit Angeboten zur Jugendförderung insbesondere im Bereich der Integration von jungen Flüchtlingen gefährdet. Beschlussvorschlag: Die Fachverwaltung schlägt vor, den Antrag der Allianz für Aachen, die Leistungsvereinbarung mit dem Träger der freien Jugendhilfe „ Die sozialistische Jugend – Die Falken“ zum nächstmöglichen Termin aufzukündigen, abzulehnen. Vorlage FB 45/0352/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.04.2017 Seite: 3/4 Anlage/n: 1. Antrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2017 2. Auszug aus den geltenden Erlassen NRW zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, hier: „Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken“ 3. Leistungsvereinbarung Vorlage FB 45/0352/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.04.2017 Seite: 4/4 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 14.3.2017 Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Fundstelle und permanenter Link zu Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 28.5.1990 - IV B 2 - 6104.0 (ab 29.7.2010 MFKJKS) Als Träger der freien Jugendhilfe sind nach § 75 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 (BGB1. I S. 1163) i. V. mit § 25 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12. Dezember 1990 (GV. NW. S. 664) öffentlich anerkannt: ... Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken - Landesverband NRW, Sitz Gelsenkirchen (am 28. 6. 1968) sowie alle ihr als Mitglieder angehörenden Orts-, Stadt-, Kreis-, Unterbezirks- und Bezirksverbände …