Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
255024.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
19.04.17, 12:00
Aktualisiert
17.10.17, 08:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Recht und Versicherung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 30/0021/WP17
öffentlich
19.04.2017
Frau Lammers
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die
Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse
vom 15. 12. 1995 (GeschO)
Hier: Änderung des § 2 GeschO
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.05.2017
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 5. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen
der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15.12.1995.
Vorlage FB 30/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2017
Seite: 1/4
Keine finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 30/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die dem Rat in § 47 Abs. 2 GO NRW gewährte Geschäftsordnungsautonomie ermächtigt diesen, die
Ladungsfrist, die Form der Einberufung und die Geschäftsführung des Rates in der Geschäftsordnung
zu regeln.
§ 2 der Geschäftsordnung regelt die Einberufung des Rates. Nach § 2 Abs. 1 S. 1 GeschO haben die
Einladungen zu den Sitzungen des Rates in Form von schriftlichen Einzeleinladungen zu erfolgen.
Die fortschreitende Digitalisierung und die Bereitstellung des digitalen Sitzungsdienstes in Form des
Ratinformationssystems lässt es zweckmäßig erscheinen, in der Geschäftsordnung auch die
Möglichkeit vorzusehen, Einladungen zu den Sitzungen des Rates in elektronischer Form zu
versenden. Die elektronische Form der Ladung kann gem. § 47 Abs. 2 GO NRW als Form der Ladung
in der Geschäftsordnung geregelt werden.
Mit der Möglichkeit der Einberufung durch Übersendung einer elektronischen Einladung an alle
Ratsmitglieder, die über entsprechende technische Zugangsmöglichkeiten verfügen und bereit sind,
sich diesem elektronischen Verfahren anzuschließen, wird die Intention verfolgt, den bisher
papierförmigen Versand von Sitzungsunterlagen, soweit wie möglich, in elektronischer Form
abzuwickeln. Hierdurch können zum einen Sachkosten reduziert und zum anderen die Gremienarbeit
erleichtert werden (z.B. Volltextrecherche). Daneben wird für alle Ratsmitglieder, die sich dem
elektronischen Verfahren (noch) nicht anschließen möchten, die Möglichkeit eröffnet bleiben,
schriftlich geladen zu werden.
Die Implementierung der elektronische Form der Ladung in die Geschäftsordnung macht eine
Anpassung des § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GeschO erforderlich.
Die Verwaltung schlägt deshalb zusammenfassend vor, die Geschäftsordnung wie nachstehend
dargelegt zu ändern:
5. Änderung
der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die
Ratsausschüsse vom 15. 12. 1995
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 03. 05. 2017 aufgrund des § 47 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NW 1994, S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel I des
Gesetzes vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380) und gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt
Aachen in der derzeit gültigen Fassung folgende 5. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die
Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15. 12. 1995 beschlossen:
Artikel I
Änderung der Geschäftsordnung
§ 2 Abs. 1 GeschO ist zu ergänzen und wie folgt zu ändern:
„Die Übersendung der Einladungen zu den Sitzungen des Rates und hierzu verfasster
Sitzungsunterlagen erfolgen in elektronischer Form durch Bereitstellung der elektronischen
Dokumente im Ratsinformationssystem. Die Bereitstellung der elektronischen Dokumente wird
per E-Mail mitgeteilt. Hierzu teilen die Ratsmitglieder der Oberbürgermeisterin bzw. dem
Oberbürgermeister schriftlich oder elektronisch die E-Mail-Adressen mit, unter der die
Benachrichtigung über die Bereitstellung in elektronischer Form rechtsverbindlich zu
übermitteln ist.
Ist systembedingt eine elektronische Bereitstellung der Dokumente im
Ratsinformationssystem nicht möglich, erfolgt die Übermittlung der Einladungen und
Sitzungsunterlagen in Papierform.
Ratsmitglieder, die nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen möchten, erhalten die
Einladungen nebst Sitzungsunterlagen auf Antrag in Papierform übersandt.“
Der bisherige § 2 Abs. 1 S. 2 wird zu S. 7, S. 3 wird zu S. 8, S. 4 wird zu S. 9 und S. 5 wird zu S. 10.
Vorlage FB 30/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2017
Seite: 3/4
§ 2 Abs. 2 S. 1 GeschO ist zu ergänzen und wie folgt zu ändern:
„Zwischen der elektronischen Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung der Einladung
bzw. der mit einem Abvermerk versehenen Absendung der Einladung und dem Sitzungstag
sollen mindestens 12 volle Kalendertage liegen.“
Artikel II
Inkrafttreten
Diese 5. Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01. Juni 2017 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und
die Ratsausschüsse vom 15. 12. 1995 in der Fassung der 4. Änderung vom 22. 03. 2017 außer Kraft.
Anlage/n:
Keine
Vorlage FB 30/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2017
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