Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
254732.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
18.04.17, 12:00
Aktualisiert
11.01.18, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0672/WP17
öffentlich
18.04.2017
Dez. III / FB 61/200
Altstadtquartier Büchel
hier: Qualitätssicherungsverfahren
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.05.2017
18.05.2017
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu den
Qualitätssicherungsverfahren im „Altstadtquartier Büchel“ zu und empfiehlt dem Planungsausschuss,
die Verwaltung zu beauftragen, eine verbindliche vertragliche Vereinbarung über die geplanten
Verfahren mit den jeweiligen Investoren der einzelnen Teilbereiche abzuschließen.
Der Planungsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu den Qualitätssicherungsverfahren
im „Altstadtquartier Büchel“ zu. Er beauftragt die Verwaltung, eine verbindliche vertragliche
Vereinbarung über die geplanten Verfahren mit den jeweiligen Investoren der einzelnen Teilbereiche
abzuschließen.
Vorlage FB 61/0672/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage / bisherige Beschlusslage
Im Februar 2016 hat die Verwaltung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie dem
Planungsausschuss erste Überlegungen zum Qualitätssicherungsverfahren im Altstadtquartier Büchel
vorgestellt (Vorlage FB61/0357/WP17). Nach einstimmiger Empfehlung durch die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte hat der Planungsausschuss – ebenfalls einstimmig – die Verwaltung beauftragt, „die
Durchführung der vorgeschlagenen Verfahren zur Qualitätssicherung für die vier Baublocks im
engeren Plangebiet (südlich der Antoniusstraße) vertraglich mit den jeweiligen Investoren
abzusichern“.
Für die Sitzung am 1. September 2016 wurde in den Planungsausschuss eine Vorlage zur
Programmberatung im Bebauungsplanverfahren für den Bereich Antoniusstraße / Mefferdatisstraße
eingebracht. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde
nicht beschlossen. Stattdessen hat der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, für das
Gebiet zwischen Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße, Büchel und Nikolausstraße
einen Bebauungsplan zu erarbeiten.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung weiterhin, vor einem Beschluss zur frühzeitigen
Bürgerbeteiligung die von den Fraktionen vereinbarte Moderation / Beurteilung des weiteren
Entwurfsprozesses und der Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs durch Prof. Reicher und Prof.
Fingerhut einzuholen und im Planungsausschuss vorzustellen. Ebenfalls soll der Architektenbeirat
beteiligt werden.
Die Inszenierung des Themas „Thermalquelle/ Wasser“ im öffentlichen Raum soll weiterverfolgt
werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zum Prozess und der Zeitachse des Bebauungsplans mit den
Investoren für die geplanten Realisierungsblöcke/ Abschnitte des Wettbewerbs- bzw.
Bebauungsplangebietes eine schriftliche Vereinbarung für die beabsichtigten Hochbau- und
Architekturwettbewerbe / Mehrfachbeauftragungen zu schließen und dem Ausschuss vorzulegen.
Die Bürgerbeteiligung soll zu einem späteren, noch zu vereinbarenden Zeitpunkt stattfinden.“
Entsprechend erfolgte keine Beratung der Vorlage in der Bezirksvertretung.
2. weiterer Planungs- und Abstimmungsprozess
Beschlussgemäß wurden Frau Prof. Reicher und Herr Prof. Fingerhuth in die weitere Abstimmung
zwischen Verwaltung und Investoren eingebunden. Eine kritische Würdigung des zu diesem Zeitpunkt
vorliegenden Planungsstands des städtebaulichen Konzeptes wurde von den beiden ehemaligen
Jurymitgliedern des Städtebauwettbewerbes bereits in der Sitzung des Planungsausschusses am 10.
November 2016 vorgetragen.
Frau Prof. Reicher erläuterte dabei, dass der Entwurf des Büros Chapman Taylor den 1. Preis
erhalten habe wegen seiner Maßstäblichkeit, seiner Kleinteiligkeit, dem Respekt vor der Umgebung,
seiner Gliederung sowie der Blickbeziehungen. Mit der Überarbeitung habe die Planung sich in Teilen
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anders entwickelt, etwa beim Anschluss des Neubebauung an das Red House. Dem aktuellen
Planungsstand fehle es an einer differenzierteren Gliederung, unter anderem durch eine fehlende
Variabilität der Dachformen und Traufhöhen. Themen für die weitere Planung seien nun sowohl eine
adäquate Höhenentwicklung, als auch die Sicherung einer hohen Qualität für den öffentlichen Raum.
Herr Prof. Fingerhuth führte zusätzlich aus, dass es in der nächsten Planungsphase von besonderer
Bedeutung sei, die öffentlichen Räume so festzuschreiben, dass die besondere Qualität der Aachener
Altstadt auch in diesem neuen Quartier erlebbar werde. Ein wichtiger Aspekt sei es dabei, eine
Mindesthöhe festzulegen, die in begründeten Fällen in Teilbereichen bis zu einer ebenfalls
festgelegten Maximalhöhe überschritten werden dürfe, wenn dies durch bestimmte Nutzungen oder
durch architektonische Gestaltung gerechtfertigt sei.
Der Ausschuss fasste dazu folgenden einstimmigen Beschluss:
„Der Planungsausschuss unterstützt die von Frau Prof. Reicher und Herrn Prof. Fingerhuth
vorgetragenen Positionen und bittet die Verwaltung, im weiteren Prozess entsprechend zu verfahren.“
Anschließend fanden mehrere Abstimmungsrunden statt, zuletzt am 2. Februar 2017, in denen über
Veränderungen des Entwurfes, die wieder stärker in Richtung des Wettbewerbsbeitrags von Chapman
Taylor gehen sollten, beraten wurde. Als Ergebnis erfolgte eine einvernehmliche Verständigung über
den städtebaulichen Entwurf, das Gebäudehöhenkonzept sowie das Verfahren zur Sicherung der
architektonischen Qualität, für das die beiden vorgenannten Konzepte die Grundlage bilden sollen.
Gleiches gilt für den noch aufzustellenden Bebauungsplan (siehe dazu auch Vorlage FB61/0673/WP
17 – Programmberatung Bebauungsplan Antoniusstraße / Mefferdatisstraße).
3. städtebauliches Konzept / Gebäudehöhenkonzept
In der Diskussion über die Ausarbeitung des Wettbewerbsentwurfes von Chapman Taylor hat sich das
Thema Gebäudehöhen / Dachformen als sehr komplex herausgestellt. Wie zuvor dargestellt, sollen
sich die Höhen einerseits in die Umgebung einfügen. Andererseits sollen eintönige Strukturen, wie
beispielsweise blockweise gleiche Gebäudehöhen und / oder Dachformen, vermieden werden.
Daher erfolgte zunächst eine Festlegung des städtebaulichen Entwurfes, das Thema Gebäudehöhen
wurde abgekoppelt, in dem ein Rahmen abgesteckt wurde, der in der weiteren Hochbauplanung
konkretisiert werden soll.
Das städtebauliche Konzept unterscheidet sich nur in wenigen wesentlichen Punkten vom
Wettbewerbsentwurf. Kleine Änderungen waren aus Gründen der Umsetzbarkeit erforderlich. Dabei
ging es teilweise um die Anpassung an Eigentumsgrenzen, teilweise um die Flächenverfügbarkeit. So
wurde beispielsweise die Öffnung der neuen Ost-West-Achse zur Nikolausstraße mit einem anderen
Winkel, mehr in Richtung unterer Büchel, versehen. Der Wettbewerbsentwurf fußte auf dem Ansatz,
das Mathes-Gebäude zu überplanen und eine Durchwegung weiter in Richtung oberen Büchel zu
schaffen, was nicht realisierbar ist. Eine leichte Verschiebung wurde auch vorgenommen bei der
perspektivisch angedachten Wegeverbindung von der Antoniusstraße in Richtung Großkölnstraße /
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Citykirche, da die Strukturen im Blockinnenbereich am neuen Standort bessere Voraussetzungen für
die Umsetzung bieten.
Die wesentlichsten Veränderungen gegenüber dem Wettbewerbsentwurf umfassen die folgenden
Punkte:
Die Antoniusstraße soll optisch in zwei Teile geteilt werden, entsprechend der zukünftigen
Konzentration der Bordelle im Ostteil. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass der
Westteil optisch vom Bordellbereich abgekoppelt wird und dadurch bessere
Rahmenbedingungen für die Ansiedlung innenstadttypischer Nutzungen bietet. Es soll kein
herkömmliches Gebäude errichtet werden, sondern die Ausgestaltung soll deutlich machen,
dass die Straßenunterbrechung reversibel ist. Sowohl aus städtebaulichen, als auch aus
denkmalpflegerischen Gründen soll der heutige Straßenverlauf erkennbar bleiben.
Der Anschluss der geplanten Ost-West-Achse an die Mefferdatisstraße wurde nach Norden
verschoben, um einen besseren Anschluss an den Bädersteig zu ermöglichen.
Auf die bereits in der Preisgerichtssitzung kontrovers diskutierte Öffnung des Südwestblocks
am Büchel (in Höhe des 2. Obergeschosses) soll verzichtet werden.
Die auf der Rückseite des Londoner Hofs vorgeschlagene Markthalle ist nicht mehr
vorgesehen. Stattdessen soll der Block nur noch eine Öffnung zum neuen Quartiersplatz
haben.
Das Höhenkonzept basiert auf Referenzhöhen, von denen es maximale Abweichungen in beide
Richtungen geben kann. Diese betragen jeweils 1,50 m. Abgeleitet aus den Höhen der vorhandenen
Bebauung liegt die Referenzhöhe am unteren Büchel (im Bereich des heutigen Parkhauses) sowie an
der Ostseite des Südwestblocks bei 16,45 m, in den restlichen Teilen des Plangebietes bei 13,50 m.
Im Durchschnitt ist die vorgegebene Höhe einzuhalten. Der Nachweis könnte erfolgen wie in den
beigefügten Unterlagen von Chapman Taylor dargestellt (Anlage 4). Die Bilanzierung ist
ausschließlich für die langen Blockseiten vorzunehmen. Die maximalen Traufhöhen schließen etwaige
Brüstungen ein. Es sollen darüber hinaus keine Vorgaben zur Geschossigkeit gemacht werden.
Das vorhandene Gefälle muss in der abgestaffelten Höhenlage und –gliederung der einzelnen
Gebäude bzw. Bauabschnitte ablesbar sein. Der Südwestblock bildet insofern eine Ausnahme, als
zwischen Büchel und neuem Quartiersplatz eine durchgehende, zweigeschossige Handelszone
eingeplant werden soll.
4. Qualitätssicherungsverfahren
Unter der Voraussetzung, dass die politischen Gremien dem geänderten städtebaulichen Konzept im
Rahmen der Programmberatung zustimmen, sollen auf dieser Grundlage mehrere
Qualitätssicherungsverfahren für Teilbereiche des Plangebiets durchgeführt werden. Die
Vorgehensweise differiert in Teilen zwischen den in der Anlage 1 dargestellten Teilbereichen.
4.1 Bordell
Das neue, zentrale Bordell soll als erster Bauabschnitt realisiert werden, da seine Fertigstellung die
Voraussetzung für die geplante Umstrukturierung der Bordellnutzung und deren Konzentration im
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Ostteil der Antoniusstraße bildet. Wie bereits in der Vorlage im Februar 2016 erläutert ist die Planung
dieses Objektes nicht geeignet als Gegenstand eines Wettbewerbsverfahrens. Auch Frau Prof.
Reicher und Herr Prof. Fingerhuth haben empfohlen, aufgrund der speziellen Gebäudekonzeption
sowie der zeitlichen Abfolge der Bebauung keine Einbeziehung in ein Wettbewerbsverfahren
vorzunehmen, sondern die Planung durch ein Büro ausführen zu lassen.
Bislang liegt noch kein Entwurf vor, es wurde zunächst die Erstellung einer Konzeptstudie durch das
Büro Karsten + Partner beauftragt. Diese soll insbesondere die funktionalen Grundlagen ermitteln.
Erst auf der Grundlage eines ersten, abgestimmten Entwurfes kann geprüft werden, ob das
Bauvorhaben auf Grundlage von § 34 BauGB genehmigungsfähig ist. Daraus wird sich die weitere
Zeitschiene für die Umsetzung des gesamten Konzeptes ergeben.
Eine Klärung des am besten geeigneten Verfahrens für die Qualitätssicherung – insbesondere bei der
Mantelbebauung, die dem öffentlichen Raum zugewandt ist – erfolgt im Anschluss an die Vorlage der
Konzeptstudie. Denkbar wäre beispielsweise die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung oder die
Vergabe an ein Büro (siehe oben). Die Qualitätssicherung soll auch durch die weitere Einbindung von
Frau Prof. Reicher und Herrn Prof. Fingerhuth erfolgen. Darüber hinaus soll die Planung zu
gegebener Zeit im Planungsausschuss vorgestellt werden.
In die Erstellung der funktionalen Rahmenbedingungen wurden auch der Arbeitskreis Prostitution
sowie die Betreiber der heute bereits ansässigen Bordelle eingebunden. Entsprechend soll auch in
der weiteren Planung eine Rückkoppelung stattfinden.
4.2 Südwestblock / heutiges Parkhaus
Aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung sowie der Verfügbarkeit der gesamten Grundstücke soll
zunächst für den Südwestblock ein Hochbauwettbewerb durchgeführt werden. Ein
Verfahrensvorschlag wurde mit Unterstützung durch das auf Wettbewerbsmanagement und
Vergabeverfahren spezialisierte Büro compar aus Dortmund entwickelt. Die Architektenkammer
wurde in die Abstimmung frühzeitig eingebunden und hat bereits ihre Zustimmung zum Verfahren
signalisiert. Dies ersetzt nicht die formelle Zustimmung zum Wettbewerb, diese kann erst auf
Grundlage einer ausgearbeiteten Auslobung erfolgen, die die komplett ausformulierte Aufgabenstellung einschließlich aller Unterlagen sowie die Besetzung des Preisgerichtes enthält. Man kann
jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einer Zustimmung ausgehen und hat entsprechend die
Planungssicherheit, die erforderlich ist für die politische Beratung sowie den daran anschließenden
Abschluss von Verträgen mit den Investoren.
Auslober des Wettbewerbs müssen wegen der einzugehenden Verpflichtung zur weiteren
Beauftragung die Investoren sein. Die Verwaltung beabsichtigt dennoch, eine aktive Rolle im
Verfahren zu übernehmen, indem sie als Ausrichter firmiert (wie bereits im Wettbewerb „ehemalige
Schule Franzstraße“ praktiziert). Für den Haushalt 2017 wurde ein Betrag von 50.000 € angemeldet,
der dazu verwendet werden soll, das Wettbewerbsmanagement zu beauftragen. Darüber hinaus
sollen, wie in der Vorlage erläutert, weiterhin Frau Prof. Reicher und Herr Prof. Fingerhuth in den
Qualitätssicherungsprozess eingebunden werden.
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Der Wettbewerb soll als kooperatives Verfahren durchgeführt werden. Dies ist – anders als bei einer
Auslobung durch die Stadt – möglich, da es sich um einen privaten Auslober handelt. Ähnlich wie
beim Städtebauwettbewerb soll das Verfahren zweiphasig aufgebaut werden. In einer
Zwischenpräsentation sollen die Teilnehmer ihre ersten Entwurfsansätze erläutern. Diese
Vorgehensweise bietet zum einen die Chance der Gegensteuerung, falls ein Büro mit seinen
Überlegungen falsche Ansätze verfolgt. Zum anderen kann der Auslober seine Vorgaben schärfen
bzw. in Details verändern, falls zum Beispiel festzustellen ist, dass einzelne Aspekte der Auslobung
nicht konkret genug formuliert sind.
Am Verfahren sollen 10 bis 12 Büros teilnehmen. Damit soll zum einen die gewünschte Vielfalt
erreicht werden, zum anderen sollen auch bei Nicht-Abgabe von einzelnen Büros noch ausreichend
viele Teilnehmer im Verfahren verbleiben. Eine höhere Teilnehmerzahl ist nicht gewollt und aufgrund
des vorgesehenen Verfahrens mit Zwischenpräsentation und dem daraus resultierenden Zeitbedarf
auch nicht machbar. Damit nicht ausschließlich bekannte, renommierte Büros beteiligt werden, soll
zusätzlich mindestens ein junges Büros die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten. Chapman Taylor soll
in diesem sowie in allen weiteren Verfahren als Teilnehmer gesetzt werden.
Die Büros bearbeiten jeweils den gesamten Block als Aufgabe. Wegen der beabsichtigten Variabilität
in der Architektursprache, Dachform etc. sollen die Preisträger später jedoch nur mit der Planung
eines Teilbereiches beauftragt werden. Im Südwestblock bietet sich eine Drittelung an. Die
Teilbereiche sollen nicht vorab exakt festgelegt werden, sondern die Abgrenzung wird sich aus den
Wettbewerbsergebnissen ergeben. Den Büros wird lediglich diese Größenordnung des potentiellen
Auftrages zugesagt. Diese Vorgehensweise lässt zum Beispiel die Freiheit, genau dem Büro den
Auftrag für die weitere Planung des Eckbereiches Büchel / Nikolausstraße zu erteilen, das die beste
Lösung für den Anschluss an die beiden Denkmäler entwickelt hat. Die Wettbewerbsjury soll
Empfehlungen aussprechen, welcher Preisträger welchen Bereich weiter planen soll. Es soll jedoch
keine „Öffnungsklausel“ geben, die es der Jury ermöglichen würde, eine Beauftragung des gesamten
Blocks an nur einen Preisträger zu empfehlen.
In der weiteren Ausarbeitung der Planung – unter Berücksichtigung etwaiger Änderungsempfehlungen
des Preisgerichts – ist ein enge Abstimmung der Büros zu den Schnittstellen zwischen den
Teilbereichen zwingend erforderlich und entsprechend auch eingeplant. Auch dieser Prozess soll
unter Mitwirkung von Frau Prof. Reicher und Herrn Prof. Fingerhuth stattfinden.
Die Architektenkammer plädiert aufgrund der Absicht, keinen Auftrag für den gesamten Block an ein
Büro zu geben, dafür, den Leistungsumfang im Wettbewerb entsprechend zu reduzieren, indem
beispielsweise nur exemplarische Fassaden und Grundrisse entwickelt werden. Da es sehr
umfangreiche Vorarbeiten durch Chapman Taylor gibt und diese Teil der Wettbewerbsaufgabe
werden, reduziert sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen ohnehin gegenüber einem
Wettbewerb, der „bei Null“ anfangen würde. Insofern wird diese Anforderung der Kammer unkritisch
gesehen.
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Die geplante Tiefgarage, die in mehreren Abschnitten realisiert werden soll, befindet sich unter
mehreren Blocks des Plangebiets. Für diesen sowie auch die weiteren Wettbewerbe soll die Planung
von Chapman Taylor als konzeptionelle bzw. funktionelle Vorgabe übernommen werden (siehe
Anlage 5). Abweichungen ergeben sich unter Umständen auf der Grundlage der
Wettbewerbsentwürfe. Im Wettbewerb ist von den Teilnehmern nachzuweisen, dass die Tiefgarage
teilbar ist (etwa durch ein Piktogramm). Die weitere Planung obliegt nur einem Büro (z.B. einem der
Preisträger). Sie wird auch Gegenstand der zuvor erläuterten engen Abstimmung zwischen den
planenden Architekten.
Bei der Bewertung der Arbeiten sollen folgende Beurteilungskriterien herangezogen werden:
Leistungs- und Programmerfüllung
Raumprogramm bzw. Vorgaben zur BGF
Nutzungskonzept, unter anderem auch Berücksichtigung der Kita
Begrünungsanteil
Abgabe aller geforderten Pläne und sonstigen Leistungen (im richtigen Maßstab)
Einhaltung Plangebietsgrenzen
gegebenenfalls weitere Vorgaben, die sich bei der Erstellung der Auslobung ergeben
Hochbaukonzept
Fassadengliederung / Materialität / Qualität
Kleinteiligkeit / Dachlandschaft / Gebäudehöhen („Altstadtcharakter“)
Umgang mit den Denkmälern im Eckbereich Antoniusstraße / Nikolausstraße
Umsetzbarkeit
Einhaltung der Vorgaben zur Tiefgarage
Eine Wichtung soll nicht vorgenommen werden, da dies Aufgabe des Preisgerichts ist. Statt Vorgaben
zur Wirtschaftlichkeit sollen eher Mindestgrößen für die zu realisierende BGF festgelegt werden,
basierend auf den Testentwürfen von Chapman Taylor. Dies wird Gegenstand der noch zu
erstellenden Auslobung.
Das Nutzungskonzept für den Südwestblock sieht im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss
größtenteils Einzelhandel, zum Teil auch Praxen, vor. Im 2. Obergeschoss sind Büros, Praxen und /
oder Büros sowie eine Kita geplant, ab dem 3. Obergeschoss ausschließlich Wohnungen. Das heißt,
das im Plangebiet gemäß der Auslobung zum Städtebauwettbewerb geplante Geschäftshaus soll in
diesem Block realisiert werden soll, allerdings nicht als ein Gebäude, sondern in Form von zwei
Handelsebenen.
Der Städtebauwettbewerb enthielt aufgrund der politischen Beschlusslage die Vorgabe, dass –
bezogen auf das gesamte Plangebiet – ein Wohnflächenanteil an der Bruttogeschossfläche von
mindestens 50 % zu realisieren ist. Chapman Taylor hat im Laufe des Abstimmungsprozesses zur
Über- bzw. Ausarbeitung des Wettbewerbsentwurfs überschläglich geprüft, wie hoch der Anteil
tatsächlich sein kann. Dies erfolgte unter der Maßgabe, dass die Wohnungen trotz der Lage im hoch
verdichteten Innenstadtbereich eine möglichste hohe Qualität haben sollen. Die Erdgeschosse sind
daher grundsätzlich nicht für eine Wohnnutzung geeignet. Darüber hinaus weisen Teilbereiche des
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Quartiers keine ausreichende Besonnung auf, wenn man die DIN 5034-1 – Tageslicht in Innenräumen
- zugrunde legt.
Der Fachbereich Umwelt zieht diese DIN heran, um zu beurteilen, ob die Anforderungen an gesundes
Wohnen erfüllt sind. Mit den Kollegen wurde vereinbart, dass ein Verschattungsgutachten erstellt und
vom Fachbereich Umwelt geprüft wird. Bei der Beurteilung werden aufgrund der Lage der Fläche in
der naturgemäß dicht bebauten und damit ungünstiger belichteten Altstadt weniger strenge Maßstäbe
zugrunde gelegt als „auf der grünen Wiese“. Entsprechend wurde vereinbart, dass der Realisierung
einer Wohnnutzung unter dem Aspekt des gesunden Wohnens zugestimmt werden kann, wenn zur
Tagundnachtgleiche eine Mindestbesonnung von 4 Stunden pro Tag gegeben ist. Auf die strengere
Anforderung, am 17. Januar mindestens eine Stunde Sonne am Tag sicherzustellen, wird aufgrund
der Rahmenbedingungen verzichtet.
Diese Verschattungsstudie liegt inzwischen – basierend auf den Testentwürfen von Chapman Taylor –
vor. Demnach gibt es wie erwartet Bereiche, in denen eine Wohnnutzung ausgeschlossen werden
muss. Insgesamt wurde aber ermittelt, dass in etwa eine Quote von 50 % Wohnen erreichbar ist. Wie
hoch der Wohnanteil tatsächlich werden kann, hängt sehr stark von der zukünftigen architektonischen
Ausgestaltung ab (Gebäudehöhe. Dachform).
Betrachtet wurde lediglich der Bereich des Quartiers, in dem kurz- bis mittelfristig eine Neubebauung
ansteht. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Blocks. Im Südwestblock sind
lediglich knapp 40 % Wohnanteil möglich, da hier eine Konzentration von Handelsflächen erfolgen soll
(rund 50 % gegenüber insgesamt rund 30 % im gesamten Bereich). Darüber hinaus sind 7 % der
Flächen für die Kita vorgesehen.
Das Gutachten soll das weitere Verfahren begleiten und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit immer
wieder zu Anpassungen der Planung führen. Im Hochbauwettbewerb soll es eine der Plangrundlagen
für die Teilnehmer darstellen, aus der die unter dem Aspekt Besonnung kritischen Bereiche ersichtlich
sind, damit in der Planung darauf reagiert werden kann, etwa durch eine Veränderung der Dachform.
Für den Wettbewerb wird der Gutachter zusätzlich eine Empfehlung aussprechen zu den
Fassadenmaterialien und –farben, um eine möglichst gute Belichtung zu erreichen.
Folgende 11 Büros sollen zusätzlich zu Chapman Taylor am Hochbauwettbewerb für den
Südwestblock teilnehmen:
- Lederer Ragnarsdottir Oei, Stuttgart (www.archlro.de)
- kresings architektur GmbH, Münster / Düsseldorf (www.kresings.com)
- Christoph Mäckler Architekten, Frankfurt (www.chm.de)
- Müller Reimann Architekten, Berlin (www.mueller-reimann.de)
- Kaspar Kraemer Architekten, Köln (www.kaspar-kraemer.de)
- David Chipperfield, London / Berlin (www.davidchipperfield.co.uk) (angefragt)
- Kister Scheithauer Groß, Köln / Leipzig (www.ksg-architekten.info)
- Bernd Albers, Berlin (www.berndalbers.com)
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- Helmut Riemann, Lübeck (www.riemann-luebeck.de)
- Dreibund Architekten Ballerstedt - Helms - Koblank, Bochum (www.dreibund-architekten.de)
- Bartscher Architekten, Aachen (junges Büro, 2. Preis Städtebauwettbewerb – www.bartscherarchitekten.de)
Auch diese Liste der Wettbewerbsteilnehmer wurde zwischen Verwaltung, Investoren und Frau Prof.
Reicher sowie Herrn Prof. Fingerhuth abgestimmt.
Vorschläge für die Besetzung der Jury gibt es bislang nicht. Dieses Thema wird im Rahmen der
Erstellung der Auslobung bearbeitet. Fest steht aber bereits, dass trotz der Auslobung durch die
Investoren sowohl Vertreter der Politik wie auch der Verwaltung im Preisgericht vertreten sein werden.
4.3 Nordwest- und Südostblock
In diesen beiden Blocks sollen ebenfalls Hochbauwettbewerbe in der gleichen Vorgehensweise wie
beim Südwestblock durchgeführt werden, allerdings erst nach Abschluss dieses ersten Verfahrens.
Unter anderem soll damit sichergestellt werden, dass in den weiteren Verfahren die Planungen der
Gebäude auf der gegenüberliegenden Seite Berücksichtigung finden können. Die beiden
Wettbewerbe können parallel stattfinden.
Die genaue Abgrenzung der Verfahrensbereiche im Norden bzw. Osten kann erst zu Beginn der
Verfahren in Abhängigkeit von der dann erreichten Grundstücksverfügbarkeit vorgenommen werden.
Das umfasst auch die Einbindung weiterer Investoren. Darüber hinaus ist es denkbar, Teilflächen in
den Wettbewerben als Ideenteil, ohne unmittelbare Realisierungsabsicht, einzubeziehen, um ein
Gesamtkonzept für diese Bereiche zu erhalten, das dann in mehreren Schritten umgesetzt werden
kann. Ziel ist es, dass bis zum Satzungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren alle Hochbauentwürfe
vorliegen für die Bereiche, in denen kurzfristig Veränderungen geplant sind.
4.4 Unterbrechung Antoniusstraße
Für dieses Objekt muss ein spezielles Wettbewerbsverfahren entwickelt werden, an dem zum Beispiel
auch Künstler oder Designer beteiligt werden. Dieses Verfahren kann erst stattfinden, wenn die
Planung für das Bordell vorliegt, da dieses unmittelbar anschließt. Zudem können die funktionalen
Anforderungen erst definiert werden, wenn das Bebauungsplanverfahren genauere Erkenntnisse
seitens der Polizei, der Feuerwehr etc. erbracht hat. Mit den von der Straßenunterbrechung
betroffenen Behörden und städtischen Dienststellen wurden zwar bereits Gespräche geführt, eine
formelle Beteiligung findet jedoch erst im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung statt.
Ein konkreter Verfahrensvorschlag kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt in die politische
Beratung eingebracht werden.
5. Grundlagen Wettbewerbe
Ein Teil der Grundlagen für die Wettbewerbe wurde bereits erarbeitet und ist dieser Vorlage als
Anlage beigefügt:
der Text zu den städtebaulichen Rahmenbedingungen (Anlage 3, in der Fassung für den
Südwestblock)
städtebauliches Konzept / Lageplan (Anlage 2)
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Konzept Gebäudehöhen (Anlage 4)
Rahmenbedingungen / Phasierung für die Tiefgarage (Anlage 5)
Darüber hinaus werden die Teilnehmer den jeweiligen Stand der Verschattungsstudie erhalten.
Darüber hinaus werden für jeden Teilbereich / Block spezifische Vorgaben formuliert. Dies umfasst die
Themenfelder Nutzungsmix, BGF, Anschluss an die Bestandsbebauung, Umgang mit den
Denkmälern oder sonstige spezielle Anforderungen. Entsprechend werden auch die
Beurteilungskriterien in den einzelnen Verfahren etwas variieren.
6. weitere Verfahrensschritte
Auf der Grundlage des politischen Beschlusses zu den Qualitätssicherungsverfahren wird eine
verbindliche vertragliche Vereinbarung mit den Investoren abgeschlossen. Die Vertragspartner sind je
nach Teilbereich unterschiedlich, es kann sich um einen oder mehrere handeln.
Der Hochbauwettbewerb für den Südwestblock soll in der 2. Jahreshälfte 2017 ausgelobt werden.
Dann liegen nach aktueller Zeitplanung die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung im
Bebauungsplanverfahren vor, die entsprechend in die Auslobung einfließen können. Die beiden
anderen Wettbewerbe können in 2018 stattfinden.
Parallel zur Beratung über die Qualitätssicherung im Plangebiet findet auch die Beratung über die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens statt. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung soll unmittelbar vor den Sommerferien stattfinden.
7. Wasser im öffentlichen Raum
Derzeit ist es noch zu früh, konkrete Planungsüberlegungen anzustellen. Dies wird in einer späteren
Planungsphase, im Rahmen der Planung für den öffentlichen Raum, erfolgen. Im Zuge der
Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes wurde jedoch dafür Sorge getragen, dass der
entsprechende Raum zur Verfügung steht (siehe symbolhafte Darstellung in der Verlängerung des
Bädersteigs).
Anlage/n:
1. Lageplan / Übersicht Baublocks
2. Lageplan / überarbeiteter städtebaulicher Entwurf
3. städtebauliche Rahmenbedingungen Hochbauwettbewerb Südwestblock
4. Konzept Gebäudehöhen
5. Bauphasen Tiefgarage
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Lageplan / Übersicht Baublocks
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ch
506
1803
FH 182.30
3
Bü
163.25
/60
1226
160.68
2053
DH 183.95
32
160.62
58
FH 179.20
DH 179.35
163.12
1539
160.46
FH 177.80
OK ReRi 177.95
34
162.98
48
OK ReRi 176.40
FH 176.30
OK ReRi 175.60
162.80
2005
46
2370
DH 185.25
17/19
163.50
2107
DH 183.75
4
1825
potenzielle Erweiterung
(Ideenteil Wettbewerb)
2003
DH 180.65
568
DH 187.10
5
6/8
1085
160.63
OK ReRi 174.40
OK ReRi 174.50
38
Br
164.33
163.75
2
DH 175.85
161.31
161.51
OK ReRi 173.02
Nikolausquelle
164.05
2108
161.35
de
Gelän
162.09
OK ReRi 172.25
4
OK FD 180.60
572
m über
41
/2
163.00
505
571
16,45
Max
43
FH 176.00
165.00
22
Tr =
. OK
1
4
6/8
Kö
rb
/12
10
sse
OK ReRi
172.25
163.55
20
2340
2024
160.68
WH 181.15
504
14
577
se
er
1839
2/3
OK FD 178.55
1470
OK ReRi 175.55
/31
29
3
574
2297
2208
OK FD 175.85
1605
2.8 %
DH 178.75
OK FD 181.45
165.58
18
ga
s
1546
Max. OK D =
+180.00 mNHN
WH 181.20
WH 175.55
WH 180.00
17
2300
573
1840
164.11
166.10
23
2
583
582
2110
OK FD 177.81
10
1719
163.47
2010
1799
2416
/15
13
5
Ho
f
10
a
2
Br
163.65
7
1697
10
Kaiserquelle
2349
12/1
8.0 %
Bestand
2109
2341
1926
161.33
FH 178.45
I
Max. OK D
= +175.50 mNHN
166.91
166.49
17
163.00
1861
/25
167.36
2111
567
OK ReRi 172.65
1467
Par
OK FD 181.45
16
ga
+159
sB
UG
1984
1485
HN
1596
14
els
. OK
5.1 %
1325
165.28
mm
161.52
165.80
167.98
4
nd
esta
163.00
165.93
FH 185.05
23
6
1099
2113
5
1935
7
e
ra
ß
th
Re
OK ReRi 179.45
168.75
12
3.8 %
de
160
2207
1484
N
.9 m
1841
163.50
G
über
160.90
161.61
e
länd
r Ge
übe
elän
1937
/21
el
19
st
FH 187.55
10
. OK
Tr
m
15,0
Südostblock
2.8 %
Quartiersplatz
Max
1311
166.53
5.7 %
Bestand
OK ReRi 181.10
169.50
2114
163.00
de
161.20
Bädersteig
1513
1512
1842
Gelän
161.51
161.74
5.9 %
163.50
khau
10
2115
Max.
OK ReRi 175.30
1265
170.25
1773
12.23
161.80
2026
163.50
163.50
über
lä
Ge
Station Thermalwasserroute
163.50
1496
m
Tr 15
er Gel
m üb
6
17
FH 185.20
I
GRZ = 1
Max. OK D =
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1123
1299
167.11
FH 177.30
170.80
elä
übe
r 13
KT
mü
Ma
x. O
Ma
ße
6/8
1301
OK ReRi 179.75
,5 m
167.23
167.38
tra
15
170.40
OK ReRi 175.85
167.35
170.68
1635
1499
10
nde
rG
167.08
167.74
2401
OK ReRi 179.80
FH 185.90
171.10
ber
5,0
r1
x. T
1501
12
166.81
3
161.93
15,0
Tr
Max.
nde
2/4
170.90
5
Ro
WH 180.15
OK FD 173.05
FH 178.98
ola
Nik
13
1117
OK FD 181.80
4.8 %
WH 180.05
DH 180.65
Denkmalpflege:
OK F 180.10
OK Dachgaube 179.75
16
162.14
ände
2381
166.49
5
168.19
2328
FH 185.90
"Lusthaus"
OK ReRi 178.75
WH 185.10
FH 185.90
170.70
1455
1454
18Denkmalpflege:
OK ReRi 177.20
14
7
168.53
b
a
OK ReRi 178.75
WH 178.90
OK FD 170.30
7/9
171.60
165.93
3.1 %
Bestand
166.19
OK ReRi 179.75
1116
9
OK FD 173.90
20
20
20
1464
21
2229
A
Nordwestblock
1143
1172
FH 185.80
170.45
nto
11
OK ReRi 181.50
168.85
tra
ss
niu
165.54
max.
OK D
167.50
mNHN
26
3
ße
165.27
13
OK ReRi 181.50
1171
OK ReRi 178.55
1463
2380
22
164.70
22
10
164.74
2046
/1
169.15
15
OK ReRi 178.80
19
14
169.37
5
2051
28
164.42
FH 182.45
WH 179.30
25
2050
162.26
I
1788
/1
6
2047
FH 181.50
OK ReRi 178.90
FH 184.10
1066
2052
1458
Temporärer
Bau
21
19
17
FH 182.30
1631
OK FD Anbau
174.90
15
1790
OK ReRi 178.75
1641
14
169.05
7
2049
29
a
18
16
OK Dachgaube 181.10
OK ReRi 179.28
1939
168.80
1460
OK ReRi 176.50
23
2044
a
168.62
1459
OK FD 170.90
163.91
OK ReRi 175.40
OK Dachgaube 178.80
FH 179.65
25
FH 178.30
1793
FH 179.85
OK ReRi 176.55
163.74
30
kö
l
ei
n
Kl
9
1462
27
2042
1791
WH 179.65
29
FH 182.40
168.42
1543
WH 178.45
163.59
10
2040
2041
162.51
OK FD 169.95
2039
OK ReRi 178.73
168.20
11
b
163.47
29
167.98
2324
OK ReRi 174.50
1792
FH 181.50
ns
tra
ße
2323
162.68
1461
29
13
/1
5
2035
163.32
ße
stra
atis
ferd
12
Mef
1193
OK ReRi 174.50
FH 177.55
8
2280
c
2034
304
163.17
OK ReRi 175.40
OK ReRi 174.48
1535
graben
58
OK ReRi 179.00
167.65
OK Brüstung 182.03
15
OK FD 183.30
162.83
16/18
1235
2038
9/13
2
/2
163.06
1629
FH 183.45
167.42
4/2
1642
2045
20
1192
303
Straßenunterbrechung
FH 182.35
1194
1540
24
17
30
22/28
OK ReRi 175.52
OK ReRi 180.05
1168
FH 181.20
32
4
32/3
0
163.07
56
166.90
36
9
163.18
1627
1670
OK FD 183.30
1191
Dahmen
1141
58
17
42
40
38
OK ReRi 175.52
2036
166.50
48
4/6
44
1
21/3
19
33
15/1
1034
1/3
h
kirc
aus
kol
1866
68
165.40
2030
70
OK ReRi 179.70
165.70
2028
2029
6
164.53
45
978
196
78
49
47
165.63
163.48
2027
6
ens
orit
57
165.43
1913
1186
8
4
1851
4
3
1814
1849
1798
2362
2385
1086
163.48
4
1851
1784
der
47
45
ola
usk
OK ReRi 179.70
165.85
e
1167
166.22
2037
163.06
OK ReRi 174.50
1534
FH 177.55
2034
OK ReRi 179.80
OK ReRi 175.25
OK ReRi 179.75
167.11
FH 177.30
1265
FH 187.55
19
/21
OK ReRi 179.45
164.11
e
OK ReRi
172.25
1829
163.55
163.00
3
40
OK ReRi 174.50
162.68
42
OK ReRi 173.25
44
FH 177.60
FH 177.60
FH 177.75
FH 177.80
34
1
l
he
163.12
FH 179.20
3
163.25
DH 183.95
32
b
28
32
48
1804
DH 185.25
50/
FH 179.90
19
160.48
52
54
/56
160.62
58
/60
1226
160.68
2053
1825
2003
DH 180.65
568
1085
1539
160.46
OK ReRi 176.40
2370
DH 183.75
4
46
17/19
163.50
160.48
160.63
OK ReRi 174.40
1803
FH 182.30
c
Bü
OK WD 177.80
OK ReRi 173.02
1805
DH 179.35
2107
OK ReRi 173.50
OK ReRi 177.95
163.75
53
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FH 176.30
OK ReRi 175.60
36
162.98
506
2
OK ReRi 173.65
38
162.80
2005
OK WD 177.90
OK ReRi 173.02
162.55
164.05
505
DH 175.85
161.08
1996
161.80
162.31
Br
Br
161.51
2024
160.68
51
OK ReRi 173.00
161.31
160.72
163.20
164.33
DH 175.85
162.09
OK ReRi 172.25
Nikolausquelle
504
M
43
FH 176.00
161.35
nde
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6,45 m
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41
4
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8
WH 181.15
OK ReRi 175.55
OK FD 181.45
/2
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1605
2.8 %
2208
OK FD 177.81
OK FD 175.85
DH 178.75
165.00
2108
DH 187.10
5
163.47
6/8
2010
1799
2416
/15
5
f
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Ho
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Br
Kaiserquelle
163.65
2349
1798
2362
1697
7
ALTSTADTQUARTIER BÜCHEL, AACHEN ÜBERARBEITUNG DES STÄDTEBAULICHEN MASTERPLANS
23.01.2017
Büchel Immobilien GmbH Ein Projekt der
10
yg
10
ne
2
ma
Max. OK D =
+180.00 mNHN
WH 181.20
WH 175.55
WH 180.00
1
9/3
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572
161.70
2
22
160.84
OK FD 175.18
165.58
20
2025
OK PD 172.51
OK FD 172.90
OK FD 181.45
18
Max. OK D = 172.00 mNHN
10
1719
166.49
2
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/12
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571
1861
FH 177.45
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161.15
FH 177.60
OK ReRi 174.20
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II
166.10
2340
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FH 178.45
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OK D
167.50
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163.00
1596
166.91
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13,5
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2341
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2.8 %
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OK FD 181.45
167.36
161.52
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163.00
165.93
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2113
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163.50
1935
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161.61
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DH 180.65
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OK Dachgaube 179.75
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2381
Denkmalpflege:
OK ReRi 177.20
WH 180.15
166.19
7
16
161.93
18
WH 178.90
OK FD 170.30
7/9
4
165.93
3.1 %
Bestand
OK FD 173.90
168.53
OK ReRi 179.75
171.60
9
1143
1172
1423
FH 185.80
170.45
2229
1116
1144
1455
1454
17
8
to
An
11
OK ReRi 181.50
168.85
OK ReRi 178.75
2
a
ngrabe
170.05
tr
ss
niu
165.54
20
20
15
FH 184.15
OK ReRi 178.55
aße
165.27
Dahme
1632
1171
3
0b
9/13
OK ReRi 181.50
13
22
164.70
165.01
OK ReRi 178.60
169.70
1115
164.74
2046
M 1:500
162.14
15
14
12
/
10
15
OK ReRi 178.80
1464
17
169.15
1066
1463
2380
22
5
2051
FH 184.10
max.
OK D
167.50
mNHN
26
2050
169.37
I
164.60
WH 179.30
162.26
19
2047
164.42
/1
2052
1788
19
Temporärer
Bau
14
7
2049
1458
FH 182.45
OK ReRi 178.90
6
21
OK FD Anbau
174.90
OK ReRi 176.50
24
18
1631
FH 181.50
a
ße
tra
a
OK ReRi 178.75
FH 182.30
29
5
/1
13
ns
öl
nk
ei
Kl
16
1790
1460
OK FD 170.90
163.91
23
2044
OK Dachgaube 181.10
OK ReRi 179.28
1459
25
FH 178.30
1793
OK ReRi 175.40
OK Dachgaube 178.80
FH 179.65
FH 179.85
ße
1791
1462
OK ReRi 176.55
163.74
27
WH 179.65
stra
2042
163.59
29
12
169.05
2041
FH 182.40
1939
168.80
2039
2040
1641
162.51
WH 178.45
atis
1543
OK ReRi 174.50
OK FD 169.95
Erweitertes Wettbewerbsgebiet
ferd
OK ReRi 178.73
168.20
168.62
162.68
1461
163.47
FH 181.50
168.42
9
163.32
Mef
1792
Engeres Wettbewerbsgebiet
OK ReRi 175.40
10
2324
OK ReRi 174.50
FH 177.55
2035
163.17
OK Brüstung 182.03
c
OK ReRi 174.48
1535
167.98
11
Ro
2033
a
162.83
8
1193
2323
567
2038
29
58
OK ReRi 179.00
Steigung - Neue Geländeoberfläche
1642
FH 182.35
30
OK FD 183.30
304
5
1168
29
1235
167.42
OK ReRi 175.52
16/18
2
/2
20
1192
Bestand UG Tiefgarage
OK ReRi 180.05
2045
1629
FH 183.45
167.65
2297
2032
167.15
17
1540
163.18
163.07
FH 181.20
1194
303
2280
4/6
3
Baugrenze
OK ReRi 175.52
1627
1195
2/34
22/28
20
14/
OK FD 183.85
2036
1670
56
166.90
Baulinie
163.41
OK ReRi 175.50
163.28
58
OK FD 183.30
1191
36
30
166.50
48
1141
1036
60
42
Potentielle alternative Gebäudeflucht
OK FD 183.85
46
9
2031
163.57
OK FD 184.05
OK FD 183.30
44
15/1
1034
1/3
ir c h
2373
40
2379
62
G
21
Begrünte Dachfläche
163.75
OK ReRi 179.75
166.00
traße
roßkölns
Gebäude - Neuplanung
979
66
166.35
35
/31
1866
163.90
64
167.18
Gebäudebestand
2030
70
68
165.40
167.48
33
74
OK ReRi 179.70
2028
2029
8
N ik
165.00
978
196
78
/76
164.53
165.70
166.76
38
49
2
An
165.63
51
82
80
164.15
Legende
2027
84
163.79
53
1783
88
86/
6
e
traß
55
165.43
1913
57
1186
4
ens
orit
Min
1849
3
1814
90
63
59/
2385
1086
Anlage 3
Qualitätssicherungsverfahren „Altstadtquartier Büchel“
hier: Städtebauliche Rahmenbedingungen
städtebauliche Einordnung des Wettbewerbsgebietes
Das Areal um das „Altstadtquartier Büchel“ ist im Aachener Innenstadtkonzept 2022 erfasst. Die Nähe zum
Aachener Dom und dem historischen Rathaus bieten eine hervorragende Möglichkeit über eine kleinteilige Gestaltung das Quartier in die bestehende Altstadt zu integrieren. Ein im Vorfeld durchgeführter städtebaulicher
Wettbewerb zeigt das besondere Potential auf. Der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbes von dem
Büro Chapman Taylor wurde im Anschluss an den Wettbewerb in Abstimmung mit allen Beteiligten überarbeitet
und konkretisiert und liegt in der nun abgestimmten Fassung diesem Architektenwettbewerb zugrunde. Das
Preisgericht würdigt in seiner Beurteilung insbesondere „die gute Nutzungsmischung, die klare Artikulation und
sehr gute Vernetzung des öffentlichen Raumes über das Wettbewerbsgebiet hinaus“. Es sieht „das Potenzial,
unterschiedliche Lagen zu profilieren und insbesondere auch innovative Wohnformen in dieser zentralen Lage zu
entwickeln“.
Zum Wettbewerbsgebiet und seinen stadträumlichen Verflechtungsbereichen wird im Rahmen des Aachener
Innenstadtkonzeptes 2022 eine klare Zielsetzung festgeschrieben. Auf städtebaulicher Ebene wurden diese Zielsetzungen bereits umgesetzt. Doch auch auf hochbaulicher Ebene beinhaltet das Aachener Innenstadtkonzept
2022 Vorgaben zur Aufwertung des Quartiers:
• nutzungsgemischte innerstädtische Bebauung, insbesondere Einzelhandel und Gastronomie in den
Erdgeschosszonen und ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen in den Obergeschossen realisieren,
• Geschichte des Ortes (historischer Badebezirk, Thermalwasserquellzug) würdigen und sichtbar machen,
• Maßstäblichkeit und Körnigkeit der umgebenden historischen Stadtstruktur berücksichtigen,
Dachformen
Die geplante Neukonzeption des Areals der Hochbauwettbewerbe soll als Chance genutzt werden eine altstädtische Bebauung wiederherzustellen. Auch in den Dachformen sollen altstadttypische Strukturen ablesbar werden.
Insbesondere sollte dies durch kleinteilige und variantenreiche Dachformen realisiert werden. Die Funktionalität
und Wirtschaftlichkeit der Dachgeschossgrundrisse ist zu berücksichtigen. Dachgärten und -terrassen sind insbesondere zum Blockinneren gewünscht.
Gebäudehöhen
Für den gesamten Block werden verbindlich Maximalhöhen festgelegt. Diese können in einzelnen Bereichen um
bis zu 1,50 m über- oder unterschritten werden, insbesondere wenn sich diese Abweichung aus dem städtebaulichen Konzept oder der Nutzung ableiten lässt (z.B. Betonung eines Haupteingangs oder einer Blockecke). Eine
Variation der Gebäudehöhen ist im Sinne einer altstadttypischen Bebauung ausdrücklich gewünscht. Die Überund Unterschreitungen der vorgegebenen Traufhöhen sind für den nord-westlichen sowie den süd-östlichen Teil
des Blocks zu bilanzieren.
Umgang mit den Geländehöhen
Das vorhandene Gefälle muss in der abgestaffelten Höhenlage und –gliederung der einzelnen Gebäude bzw.
Bauabschnitte ablesbar sein. Der Südwestblock bildet insofern eine Ausnahme, als zwischen Büchel und neuem
Quartiersplatz eine durchgehende, zweigeschossige Handelsebene eingeplant werden soll.
Über die Wettbewerbsgebiete übergreifend erstreckt sich eine Tiefgarage, die aufgrund der Beschaffenheit der
Böden nicht entsprechend der Wettbewerbsgebiete getrennt geplant werden kann. Für die Wettbewerbe dient die
Planung von Chapman Taylor als konzeptionelle bzw. funktionelle Vorgabe. Abweichungen ergeben sich unter
Umständen auf der Grundlage der Wettbewerbsentwürfe.
Denkmalpflege
Im Bereich der Fassaden und Dächer, die an historische Straßen angrenzen (Mefferdatisstraße 12 bis 14 und 20,
Antoniusstraße), soll die ursprüngliche Parzellierung auf der Straßenseite ablesbar sein. Diese bilden das Gegenüber der Nordfassade des Blockes.
Die an Baudenkmäler anschließenden Neubauten sollten auf die Denkmäler sensibel reagieren. Die Objekte
Büchel 41 („Red House“) / Nikolausstraße 17 erfordern eine besondere architektonische Lösung, sodass der
Anschluss der Neubebauung hier -einen respektvollen Umgang vorausgesetzt- der Gestaltung durch die Entwurfsverfasser obliegt.
Bewahrung von Sichtbezügen zum Welterbe (sowohl Dom als auch Rathaus): An geeigneten Stellen im öffentlichen Raum sollen zukünftig Blickbezüge erhalten bleiben.
ALTSTADTQUARTIER BÜCHEL, AACHEN
KONZEPT GEBÄUDEHÖHEN
25.01.2017
Büchel Immobilien GmbH
Ein Projekt der
Gesamt: 10 qm Überschreitung
Gesamt: 10 qm Unterschreitung
Referenzhöhe
Referenzhöhe
Abweichung +- 1.5 m
Abweichung +- 1.5 m
Geschosse
Geschosse
Prinzip Höhenermittlung Büchel u. Nord-Süd-Achse
Referenzhöhe 16.45
M 1:250
ALTSTADTQUARTIER BÜCHEL, AACHEN KONZEPT GEBÄUDEHÖHEN
25.01.2017
Büchel Immobilien GmbH Ein Projekt der
1.5 1.5
Höhe:
1m * 10m
= 10 qm
Unterschreitung
16.45
1.5 1.5
Höhe:
1m * 10m
= 10 qm
Überschreitung
16.45
1.5 1.5
16.45
1.5 1.5
16.45
1.5 1.5
16.45
16.45
1.5 1.5
Höhe:
entspricht exakt
der Referenzhöhe
von 16.45 m über
Gelände
OK
Gesamt: 10 qm Überschreitung
Gesamt: 10 qm Unterschreitung
Referenzhöhe
Referenzhöhe
Abweichung +- 1.5 m
Abweichung +- 1.5 m
Geschosse
Geschosse
Prinzip Höhenermittlung Ost-West-Achse u. Nikolausstraße
Referenzhöhe 13.50
M 1:250
ALTSTADTQUARTIER BÜCHEL, AACHEN KONZEPT GEBÄUDEHÖHEN
25.01.2017
Büchel Immobilien GmbH Ein Projekt der
1.5 1.5
Höhe:
1m * 10m
= 10 qm
Unterschreitung
13.5
1.5 1.5
Höhe:
1m * 10m
= 10 qm
Überschreitung
13.5
1.5 1.5
13.5
1.5 1.5
13.5
1.5 1.5
13.5
13.5
1.5 1.5
Höhe:
entspricht exakt
der Referenzhöhe
von 13.5 m über
Gelände
OK
ALTSTADTQUARTIER BÜCHEL, AACHEN
ÜBERARBEITUNG DES STÄDTEBAULICHEN MASTERPLANS
10.03.2017
Büchel Immobilien GmbH
Ein Projekt der
1461
Untere Parkebene auf +158.60 mNHN
Alle Angaben zu den
Planungszonen sind der
hydrogeologischen und
geotechnischen
Stellungnahme von Prof.
Dr.-Ing. H. Dieler &
Partner GmbH und der
Heitfeld - Schetelig Gmbh
vom 4. August 2014
entnommen.
10
32
+162.51
mNHN
1462
30
Mittlere Parkebene auf +159.90 mNHN
28
Obere Parkebene auf +160.90 mNHN
1460
straß
Parkebene auf +159.90 oder auf +158.60 mNHN möglich
4.8 %
Bestand Tiefgarage
3.1 %
Bestand
1501
1635
Umriss TG - weitere Planungsphasen
OKFF
159.90
mNHN
2381
OKFF
159.90
mNHN
+161.80
mNHN
1773
5.9 %
+163.50
mNHN
1513
1512
+163.50
mNHN
1499
1484
+163.50
mNHN
1496
1123
1464
Phase 1
1455
1454
s
niu
Anto
e
ße
stra
1463
2380
OKFF
160.90
mNHN
14
Nicht beplante Parzellen
+164.70
mNHN
Gebäudekanten oberirdisch
rdatis
Planungszone 2b
UK Bausohle min.
160.3 mNHN
12
1458
Meffe
1459
1842
+167.35
mNHN
1485
2.8 %
1299
+163.50
mNHN
3.8 %
+163.00
mNHN
1467
1311
+163.00
mNHN
5.1 %
1325
24
Niko
1468
ße
1326
5.9 %
1469
+161.70
mNHN
+164.11
mNHN
2.8 %
1605
17
1470
+161.35
mNHN
1829
43
41
+163.00
mNHN
l
Büche
Planungszone 1b
UK Bausohle min.
159.3 mNHN
M 1:500
ALTSTADTQUARTIER BÜCHEL, AACHEN ÜBERARBEITUNG DES STÄDTEBAULICHEN MASTERPLANS
10.03.2017
Büchel Immobilien GmbH Ein Projekt der
51
53
26
stra
laus
+165.80
mNHN
8.0 %
Bestand
Phase 1 - Tiefgarage
+161.33
mNHN
22
+163.00
mNHN
Planungszone 1a
UK Bausohle min.
158.0 mNHN
1461
Untere Parkebene auf +158.60 mNHN
Alle Angaben zu den
Planungszonen sind der
hydrogeologischen und
geotechnischen
Stellungnahme von Prof.
Dr.-Ing. H. Dieler &
Partner GmbH und der
Heitfeld - Schetelig Gmbh
vom 4. August 2014
entnommen.
10
32
+162.51
mNHN
1462
30
Mittlere Parkebene auf +159.90 mNHN
28
Obere Parkebene auf +160.90 mNHN
1460
straß
Parkebene auf +159.90 oder auf +158.60 mNHN möglich
OKFF
159.90
mNHN
3.1 %
Bestand
1501
1635
Umriss TG - weitere Planungsphasen
+161.80
mNHN
1773
5.9 %
+163.50
mNHN
1513
1512
+163.50
mNHN
1499
1484
+163.50
mNHN
1496
1123
2381
OKFF
159.90
mNHN
4.8 %
Bestand Tiefgarage
1464
Phase 1
1455
1454
s
niu
Anto
e
ße
stra
1463
2380
OKFF
160.90
mNHN
14
Nicht beplante Parzellen
+164.70
mNHN
Gebäudekanten oberirdisch
rdatis
Planungszone 2b
UK Bausohle min.
160.3 mNHN
12
1458
Meffe
1459
1842
+167.35
mNHN
1485
2.8 %
1299
+163.50
mNHN
3.8 %
+163.00
mNHN
stra
laus
ße
1326
Phase 2
OKFF
159.90
mNHN
5.9 %
1469
8.0 %
Bestand
Evtl. eingeschränkte
Geschosshöhe,
keine TG-Nutzung
möglich
+164.11
mNHN
+161.70
mNHN
2.8 %
1605
1470
17
+161.35
mNHN
1829
43
41
Phase 2 - Tiefgarage
+163.00
mNHN
l
Büche
Planungszone 1b
UK Bausohle min.
159.3 mNHN
M 1:500
ALTSTADTQUARTIER BÜCHEL, AACHEN ÜBERARBEITUNG DES STÄDTEBAULICHEN MASTERPLANS
10.03.2017
24
1468
Büchel Immobilien GmbH Ein Projekt der
51
53
26
Niko
OKFF
160.90
mNHN
+163.00
mNHN
5.1 %
1325
+161.33
mNHN
22
1311
+165.80
mNHN
1467
+163.00
mNHN
Planungszone 1a
UK Bausohle min.
158.0 mNHN
1461
Untere Parkebene auf +158.60 mNHN
Alle Angaben zu den
Planungszonen sind der
hydrogeologischen und
geotechnischen
Stellungnahme von Prof.
Dr.-Ing. H. Dieler &
Partner GmbH und der
Heitfeld - Schetelig Gmbh
vom 4. August 2014
entnommen.
10
32
+162.51
mNHN
1462
30
Mittlere Parkebene auf +159.90 mNHN
28
Obere Parkebene auf +160.90 mNHN
straß
s
niu
Anto
Bestand Tiefgarage
3.1 %
Bestand
1635
Umriss TG - weitere Planungsphasen
1499
OKFF
159.90
mNHN
OKFF
159.90
mNHN
1512
1484
+163.50
mNHN
1842
+163.50
mNHN
3.8 %
+163.00
mNHN
1467
+163.00
mNHN
5.1 %
stra
laus
ße
1326
Phase 2
OKFF
159.90
mNHN
5.9 %
1469
Evtl. eingeschränkte
Geschosshöhe,
keine TG-Nutzung
möglich
+164.11
mNHN
+161.70
mNHN
2.8 %
1605
1470
17
+161.35
mNHN
1829
43
41
+163.00
mNHN
l
Büche
Planungszone 1b
UK Bausohle min.
159.3 mNHN
M 1:500
ALTSTADTQUARTIER BÜCHEL, AACHEN ÜBERARBEITUNG DES STÄDTEBAULICHEN MASTERPLANS
10.03.2017
24
Niko
1468
8.0 %
Bestand
Phase 3 - Tiefgarage
+161.33
mNHN
22
+163.00
mNHN
1311
OKFF
160.90
mNHN
1485
2.8 %
OKFF
160.90
mNHN
1325
1513
Büchel Immobilien GmbH Ein Projekt der
51
53
26
1299
5.9 %
+163.50
mNHN
Phase 3
+167.35
mNHN
+161.80
mNHN
1773
+163.50
mNHN
1496
1123
2381
OKFF
159.90
mNHN
4.8 %
1501
1464
Phase 1
1455
1454
e
Gebäudekanten oberirdisch
OKFF
160.90
mNHN
14
Nicht beplante Parzellen
1463
2380
OKFF
160.90
mNHN
+164.70
mNHN
ße
stra
rdatis
Planungszone 2b
UK Bausohle min.
160.3 mNHN
12
1458
Parkebene auf +159.90 oder auf +158.60 mNHN möglich
+165.80
mNHN
1460
Meffe
1459
Planungszone 1a
UK Bausohle min.
158.0 mNHN
1461
Untere Parkebene auf +158.60 mNHN
Alle Angaben zu den
Planungszonen sind der
hydrogeologischen und
geotechnischen
Stellungnahme von Prof.
Dr.-Ing. H. Dieler &
Partner GmbH und der
Heitfeld - Schetelig Gmbh
vom 4. August 2014
entnommen.
10
32
+162.51
mNHN
1462
30
Mittlere Parkebene auf +159.90 mNHN
28
Obere Parkebene auf +160.90 mNHN
3.1 %
Bestand
1635
1499
1299
OKFF
160.90
mNHN
Niko
stra
laus
+165.80
mNHN
OKFF
160.90
mNHN
Obere
Parkebene
+163.50
mNHN
3.8 %
OKFF
159.90
mNHN 1842
1485
Phase 4
+163.00
mNHN
+163.00
mNHN
Mittlere
Parkebene
ße
1326
Phase 2
1467
OKFF
159.90
mNHN
+163.00
mNHN
Evtl. eingeschränkte
Geschosshöhe,
keine TG-Nutzung
möglich
5.9 %
1469
Evtl. eingeschränkte
Geschosshöhe,
keine TG-Nutzung
möglich
+164.11
mNHN
+161.70
mNHN
2.8 %
1605
1470
17
+161.35
mNHN
43
41
+163.00
mNHN
l
Büche
Planungszone 1b
UK Bausohle min.
159.3 mNHN
M 1:500
ALTSTADTQUARTIER BÜCHEL, AACHEN ÜBERARBEITUNG DES STÄDTEBAULICHEN MASTERPLANS
10.03.2017
+161.33
mNHN
1468
OKFF
159.90
mNHN
8.0 %
Bestand
Phase 4 - Tiefgarage
Evtl. eingeschränkte
Geschosshöhe,
keine TG-Nutzung
möglich
1484
2.8 %
5.1 %
1829
1513
1512
+163.50
mNHN
1311
1325
5.9 %
+163.50
mNHN
+163.50
mNHN
1496
+161.80
mNHN
1773
22
Phase 3
2381
OKFF
159.90
mNHN
4.8 %
OKFF
159.90
mNHN
OKFF
158.60
mNHN
24
1123
1454
1501
Umriss TG - weitere Planungsphasen
OKFF
159.90
mNHN
1455
Büchel Immobilien GmbH Ein Projekt der
51
53
26
An
Bestand Tiefgarage
OKFF
160.90
mNHN
t
uss
toni
Phase 1
e
Gebäudekanten oberirdisch
Untere 1464
Parkebene
1463
14
Nicht beplante Parzellen
2380
OKFF
160.90
mNHN
straß
Phase 4
+164.70
mNHN
raße
rdatis
Planungszone 2b
UK Bausohle min.
160.3 mNHN
12
1458
Parkebene auf +159.90 oder auf +158.60 mNHN möglich
+167.35
mNHN
1460
Meffe
1459
Planungszone 1a
UK Bausohle min.
158.0 mNHN