Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
253779.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
10.04.17, 12:00
Aktualisiert
26.04.17, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadttheater und Musikdirektion
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 46/47/0045/WP17
öffentlich
10.04.2017
Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion
Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.05.2017
30.05.2017
14.06.2017
BSTVH
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Kenntnisnahme
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen
Entf.
Beschlussvorschlag:
1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen
den Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
2. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2017/2018 von
Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und
Volkshochschule den Wirtschaftsplan 2017/2018 fest.
Philipp
Vorlage E 46/47/0045/WP17 der Stadt Aachen
Schwier
Ausdruck vom: 20.04.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Vorbemerkungen
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2017/18 basiert
grundsätzlich auf der für das Wirtschaftsjahr 2016/17 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch
weiterentwickelt um insbesondere die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen
Geschäftsverlauf ergeben haben.
Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20/ Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab
zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und FB 20 / Dezernat II bezüglich der
Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung
berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.
Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse wird die Allgemeine Rücklage (Stand laut
Jahresabschluss per 31.07.2016: rund 659.000 €) das nach dem Entwurf 2017/18
ausgewiesene Plan-Defizit (vgl. hierzu weiter unten “Planergebnis nach städt. Zuschuss“)
voraussichtlich vollumfänglich decken.
Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2017/18 (im Vergleich zur vorläufigen Planung)
Erträge
Im Vorläufigen Wirtschaftsplan 2017/18 wurde davon ausgegangen, dass bereits in der Spielzeit
2017/18 aufgrund eines neuen Vertriebskonzeptes Steigerung bei den Umsatzerlösen im
Umfang von 100.000 € zu erwarten sind. Aufgrund verschiedener personeller Änderungen hat
sich die Überarbeitung dieses Vertriebskonzeptes zeitlich verzögert, so dass sich die
Umsetzung auf die Spielzeit 2018/19 verschieben wird. Andererseits ist beabsichtigt, die
Umsatzerlöse durch Preiskorrekturen im Bereich der Konzertkarten sowie Straffung
hausinterner Regelungen zur Ausgabe von Freikarten und Mitarbeiter- Abos zu erhöhen.
Darüber hinaus wurde die in Aussicht gestellte Erhöhung der Landeszuweisung in einem ersten
Schritt konservativ im Umfang von 50.000 € eingeplant. In der Summe ergibt sich bezüglich der
Erträge daher keine Änderung.
Personalaufwand/ Städtischer Betriebskostenzuschuss:
Die Planung des Personalaufwands setzt auf die letzte bekannte Tarifsteigerung auf
(Tarifabschluss 2016, Laufzeit 01.03.2016 – 28.02.2018). Die entsprechenden Erhöhungen sind
in Abstimmung mit FB 20/ Dezernat II sowohl beim Personalaufwand als auch beim städtischen
Betriebskostenzuschuss eingerechnet.
Plan-Ergebnis nach städt. Zuschuss:
Der Vorläufige Wirtschaftsplan 2017/18 endete mit einem Plan- Defizit von rund 479.000 € nach
städtischem
Zuschuss.
Wesentlich
ursächlich
hierfür
sind
die
tariflich
bedingten
Personalkostensteigerungen aus der Zeit vor 2016, die bislang nicht strukturell ausgeglichen
werden konnten und somit letztlich zu einer sukzessiven „Abschmelzung“ der Allgemeinen
Rücklage führen. Die Höhe des Betriebskostenzuschusses für das Wirtschaftsjahr 2017/18
wurde gem. Mitteilung des FB 20 vom 31.01.2017 geringfügig um 6.700 € auf 20.827.200 €
korrigiert, so dass sich das Plan- Defizit auf rund 472.000 € reduziert. Nach dem aktuellen Stand
der Erkenntnisse und Planungen wird dieses Plan- Defizit voraussichtlich noch vollumfänglich
durch die dann voraussichtlich noch vorhandene allgemeine Rücklage gedeckt.
Vorlage E 46/47/0045/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
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Vermögensplan 2017/18
Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und
priorisiert. Zur Finanzierung sind - gemäß Finanzplan - keine Investitionszuschüsse geplant.
Finanzplan 2017/18
Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im
Rahmen des laufenden Geschäfts sicherzustellen.
Anlage/n:
Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Vorlage E 46/47/0045/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
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