Daten
Kommune
Aachen
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252808.pdf
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Erstellt
03.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:38
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0069/WP17-1
öffentlich
03.04.2017
E 26/00
Ingenieurleistungen - bedarfsgerecht und kosteneffizient
Ratsantrag Nr. 166/17 der Fraktionen SPD und CDU vom
29.04.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.05.2017
BAGbM
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die in die Sitzung des Rates am 21.12.2016
eingebrachte und im Nachgang am 12.01.2017 im Personal- und Verwaltungsausschuss beratene
bereichsübergreifende Gesamtvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Er nimmt weiterhin die ergänzenden Ausführungen der Betriebsleitung des Gebäudemanagements
zur Kenntnis und beauftragt die Betriebsleitung, die Personalbemessung sowohl unter quantitativen
als auch wirtschaftlichen Aspekten zu aktualisieren, die Ergebnisse im Rahmen der
Wirtschaftsplanung 2018 einzuarbeiten und dem Betriebsausschuss vorzustellen.
Vorlage E 26/0069/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.04.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Dem Betriebsausschuss Gebäudemanagement wurde in der Vergangenheit mehrfach schriftlich und
mündlich zu den Themen Personalbemessung in der Gebäudewirtschaft und Wirtschaftlichkeit von
mehr Eigenleistung berichtet.
Die Berichterstattung fand insbesondere im Rahmen des sog. „Positionspapiers der Betriebsleitung“
statt, das im Jahr 2014 mehrfach im Betriebsausschuss beraten wurde.
Nach verwaltungsinterner Abstimmung, auf entsprechende Empfehlung des Betriebsausschusses und
durch Ratsbeschluss im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen wurden ab dem Wirtschaftsjahr 2015
zusätzliche Stellen genehmigt.
Diese zusätzlichen Stellen stellten zum einen eine Anpassung der Kapazitäten an die zwischenzeitlich
erheblich gestiegenen umzusetzenden Mittel (stark erhöhtes Bauvolumen) und letztlich auch
qualitativen Anforderungen (u.a. zunehmende Komplexität von Aufgaben und rechtlichen
Rahmenbedingungen) dar. Sie berücksichtigten allerdings auch bereits eine erste Stärkung der
wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung durch eigenes Personal, beispielsweise im Bereich der
Kapazitäten für eigene Projektsteuerung im Neu-, Um- und Erweiterungsbau und im Bereich
Energiemanagement. Korrespondierende Einsparungen bei den Sachausgaben wurden in die
Wirtschaftsplanung 2015 eingearbeitet.
Auch der Instandhaltungsbereich wurde seinerzeit aufgestockt, allerdings im ersten Schritt lediglich
um die zwingend erforderlichen Stellen zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung.
Aus verschiedenen Gründen (u.a. nicht zu bewältigender paralleler Einarbeitungsaufwand, fehlende
räumliche Kapazitäten, Fachkräfte- / Ingenieurmangel) fand in der Instandhaltung somit noch keine
Aufstockung im Sinne von Stärkung der Eigenleistung statt. Insbesondere im Bereich der sog.
Reparaturprogramme wird aktuell noch ein Teil der Leistungen extern vergeben.
Nachdem zwischenzeitlich die seinerzeit genehmigten Stellen mit wenigen Ausnahmen besetzt
werden konnten und die Anpassung der Organisation (Aufbau und Abläufe) und Einarbeitung
stattgefunden hat, soll das Thema verstärkte Eigenleistung in der Instandhaltung nunmehr in einem
zweiten Schritt intensiv vorbereitet werden.
Im Rahmen des Positionspapiers wurde seinerzeit vorgeschlagen, die Instandhaltungsstellen zur
Umstellung auf mehr Eigenleistung um 4 Vollzeitstellen zu erhöhen. Diese Angabe basierte auf dem
seinerzeit umzusetzenden Volumen und muss an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Da das Investitionsvolumen, die umzusetzenden Mittel und zu betreuenden Flächen, sich weiter stark
steigend entwickeln - angesprochen seien hier beispielsweise das aktuelle Förderprogramm „Gute
Schule 2020“, in dessen Rahmen durch den Betrieb voraussichtlich 17,5 Mio. Euro in den
kommenden Jahren umzusetzen und die erhebliche Zunahme von Aufgaben für den Fachbereich
Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) - beabsichtigt die Betriebsleitung, in 2017 die
Personalbemessung zu aktualisieren.
Vorlage E 26/0069/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.04.2017
Seite: 2/3
Dabei soll auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit durch verstärkte Eigenerledigung - insbesondere im
Bereich der Reparaturprogramme (Instandhaltung) - Berücksichtigung finden.
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses (PUVA) am 12.01.2017 wurde folgender
Beschluss aufgrund des Ratsantrags Nr. 166/17 "Ingenieurleistungen -bedarfsgerecht und
kosteneffizient" gefasst:
"Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu
Ingenieurleistungen im Bereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB61) und
Gebäudemanagement (E26) zur Kenntnis. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die
Stellenprofile in den Bereichen FB 61 und E 26 detaillierter unter Berücksichtigung der
finanziellen Voraussetzungen zu definieren und empfiehlt, die daraus resultierenden möglichen
Kostenersparnisse im Personal- und Verwaltungsausschuss und im Betriebsausschuss
Gebäudemanagement darzustellen, um erforderliche Stelleneinrichtungen vorzubereiten".
Der Fachbereich 61 wird seine Ergebnisse dem zuständigen PUVA vorstellen.
Die Betriebsleitung wird die Ergebnisse der oben geschilderten Personalbemessung unter
Berücksichtigung der monetären und wirtschaftlichen Aspekte in die Wirtschaftsplanung für 2018
einarbeiten und dem Betriebsausschuss vorstellen.
Anlage/n:
Allris Vorlage Nr. E 26/0069/WP17 vom 06.12.2016
Ratsantrag 166/17 vom 29.04.2016
Anlage 1
Übersicht Baufachliche Aufgaben
Anlage 2
Positionen zum Thema „ Eigenerledigung“ öffentlicher Bauaufgaben
Vorlage E 26/0069/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.04.2017
Seite: 3/3
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0069/WP17
öffentlich
06.12.2016
E 26/00
Ingenieurleistungen - bedarfsgerecht und kosteneffizient
Ratsantrag Nr. 166/17 der Fraktionen SPD und CDU vom
29.04.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.12.2016
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.
Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2017
Seite: 1/22
Inhaltsverzeichnis:
Erläuterung
3
Fazit E26
3
Fazit FB 61
3
A.
B.
Fachbereichsübergreifende Vorbemerkungen
4
1. Der „Fachkundige Bauherr“ als Träger öffentlicher Bauaufgaben
4
2. Modelle der Aufgabenwahrnehmung
6
3. Grundsätzliche Modellabwägung
6
Stellungnahme Gebäudemanagement (E26): Abwicklung von kommunalen
9
Hochbaumaßnahmen
1. Aktueller Sachstand
9
2. Zusammenarbeit mit externen Architekten, Fachingenieuren und
10
Sonderfachleuten
3. Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und weiteres Vorgehen
13
4. Stärkung der Eigenerledigung im kommunalen Hochbau
13
4.1 Instandhaltung (IH)
13
4.2 Projektmanagement PM (= Projektleitung und Projektsteuerung)
14
4.3 Bedarfsplanung
14
4.4 Planung und Bauüberwachung von Investitionsbauvorhaben
(Neu-, Um- und Erweiterungsbau)
15
5. Grenzen der Eigenerledigung und Konzentration auf das „Machbare“
16
5.1 Fehlende Deckungsstrategie für kurz-/ mittelfristige Raumbedarfe
17
5.2 Dringend notwendiges Konzept zur Minderung des bevorstehenden
17
strukturellen Bruches bei technischen Fachingenieur-Disziplinen
C.
Stellungnahme des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
(FB 61):
1. Unterschiedliche Aufgabenstellungen
19
2. Abwicklung von Bauvorhaben der städtischen Verkehrsinfrastruktur
20
2.1 Ausgangslage
20
2.2 Aufgabenstellung
20
2.3 Kostenvergleich
21
Anlage 2 ANHANG: Positionen zum Thema „Eigenerledigung“ öffentlicher
Bauaufgaben
Anlage 1: Übersicht baufachliche Aufgaben
Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2017
Seite: 2/22
Erläuterung:
Mit Antrag vom 29.04.2016 bitten die Fraktionen von SPD und CDU, die Verwaltung analysieren zu
lassen, inwieweit ein Verzicht auf Fremdvergabe von Ingenieurleistungen zu Gunsten einer
Eigenerledigung in den Bereiche E26 und FB 61 zu einem Beitrag i.R.d. Haushaltskonsolidierung
führt. Ferner soll geprüft werden, ob Arbeitsabläufe durch Eigenerledigung beschleunigt werden
können.
Planung und Bau von städtischen Gebäuden (E26) bzw. öffentlicher Straßen und Plätze (FB 61) in der
Baulast der Stadt unterscheiden sich bezüglich der organisatorischen Rahmenbedingungen, der
Projektdefinition und der technischen Aspekte und werden deshalb nach einer grundsätzlichen
Betrachtung des Themas "Ingenieurleistungen" separat behandelt.
Fazit E26:
Die Betriebsleitung E26 bekennt sich zur verstärkten und weit überwiegenden Einschaltung und
Beauftragung externer Architekten und Ingenieure; diese ist bewährt und eingespielt – aber nicht um
jeden Preis!
Die Betriebsleitung sieht sofort umsetzbare, hohe Wirtschaftlichkeitsvorteile durch Stärkung der
Eigenerledigung in folgenden wichtigen Handlungsbereichen:
1. Instandhaltung,
2. Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung),
3. Bedarfsklärung und –planung („Leistungsphase 0“).
Große und mittlere investive Bauvorhaben im Neu-, Um- und Erweiterungsbau-Bereich sollten
weiterhin mit externen Architekten und Ingenieuren abgewickelt werden.
Erst in einem zweiten Schritt in Mittelfrist und nach guter Vorbereitung kann die Erhöhung des
Eigenerledigungsanteils auf etwa 15-20% bei kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauvorhaben (bis
etwa 4 Mio. EUR) angedacht werden und unter den vorgenannten Voraussetzungen gelingen.
Gerade hier, im größten Maßnahme-Segment, können durch die Vermeidung von zeit – und
personalaufwändigen VOF-Verfahren oder eigengesetzte, innerstädtischer Verfahren im Rahmen der
Berücksichtigung der sog. „Binnenmarkt-Relevanz“ Arbeitsabläufe erheblich beschleunigt werden.
Zurzeit scheitert jedoch der Ansatz erhöhter Eigenerledigung bereits an der eklatanten
Bedarfsdeckungskrise im Bereich der technischen Fachingenieure.
Fazit FB 61:
Die interne Bearbeitung von Routineprojekten, um die es sich bei Planung, Bau und Unterhaltung der
städtischen Straßen und Plätze überwiegend handelt, ist kostengünstiger, weniger zeitaufwändig und
flexibler.
Allerdings setzt dies eine entsprechende, (qualitative und quantitative) personelle Besetzung voraus.
Externe Ingenieurleistungen sollten in erster Linie zur Abdeckung von Spitzenbelastungen oder
außergewöhnlichen Aufgabenstellungen herangezogen werden.
Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2017
Seite: 3/22
A. Fachbereichsübergreifende Vorbemerkungen
1. Der „Fachkundige Bauherr“ als Träger öffentlicher Bauaufgaben:
Die planenden und bauenden Fachbereiche und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt
(insb. E26 und FB 61, aber auch FB 36) sind als „fachkundige Bauherrn“ Garanten für die
ordnungsgemäße Erfüllung der im öffentlichen Interesse durchzuführenden kommunalen Planungsund Bauaufgaben.
Entsprechend dieser Garantenfunktion haben sie alle Aufgaben des kommunalen Bauens,
insbesondere die der Leitung, der Koordination, der Überwachung und der Steuerung wahrzunehmen
und bleiben – unbeschadet der Verantwortung externer Dritten für die ihnen vertraglich übertragenen
meist operativen Planungs- und Durchführungsaufgaben – für die ordnungsgemäße Erledigung der
Bauaufgaben verantwortlich.
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen fallen dabei im Schwerpunkt in den in der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) beschriebenen Leistungsbildern für
folgende Fachleistungen an:
- Flächenplanungen (Teil 2 HOAI, Abschnitt 1 und 2), dazu gehören
o
Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, §§ 18, 19),
Landschaftsplanung (Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Landschaftsrahmenplan, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Pflege- und Entwicklungsplan,
§§ 23-27)
- Objektplanung (Teil 3 HOAI, Abschnitte 1-4), dazu gehören
o
o
Gebäude und Innenräume (§ 34),
o
Freianlagen (§ 39),
o
Ingenieurbauwerke (§ 43),
o
Verkehrsanlagen (§ 47),
- Fachplanungen (Teil 4 HOAI, Abschnitte 1 und 2), dazu gehören
o
Tragwerksplanung (§ 51),
o
Technische Ausrüstung (§ 55
- Sonderplanungen innerhalb beratender Leistungen (Teil 5, Anlage 1 HOAI
Beratungsleistungen), dazu gehören
o Umweltverträglichkeitsstudien (1.1),
o
Thermische Bauphysik (1.2),
o
Geotechnik (1.3) ,
o
Ingenieurvermessung (1.4),
- Sonstige Leistungen innerhalb der „Besonderen Leistungen“ vorgenannter Fachleistungen.
Auch außerhalb der HOAI ist der öffentliche Bauherr für weitere notwendige Leistungen als
Auftraggeber tätig, so z.B.:
- Leistungen im Bereich Verkehrsgutachten und Lichtsignalplanung,
- Baugrundgutachten,
- weitere Leistungen.
Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2017
Seite: 4/22
Zur Wahrnehmung ihrer unterschiedlichen und vielseitigen öffentlichen Planungs- und Bauaufgaben
bedient sich die Stadt regelhaft externer Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute.
Delegierte Leistungen dürfen nur an freiberufliche Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute
vergeben werden, deren Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit feststehen und die
darüber hinaus über ausreichende Erfahrungen verfügen und die Gewähr für eine wirtschaftliche
Planung bieten.
Durch gezielte Überwachung und stichprobenartige Überprüfung der vertraglich zugesicherten,
externen Leistungen ist sicherzustellen, dass wesentliche Mängel in allen Bereichen erkannt und
ausgeschlossen werden.
Ab einer gewissen Komplexität und Größe einer Baumaßnahme und einer Vielzahl von Gewerken
sind erhöhte Aufwände für die Koordinierung und Steuerung der am Bau Beteiligten zur Sicherung
des Projekterfolges erforderlich.
Diese sog. „Projektsteuerungsleistungen“ können als delegierbare Bauherren-Leistungen ebenfalls
extern vergeben werden und sollen in den Handlungsbereichen
1
A.
Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
B.
Qualitäten und Quantitäten,
C.
Kosten und Finanzierung,
D.
Termine, Kosten und Logistik sowie
E.
Verträge und Versicherungen den Bauherren unterstützen.
Die nicht delegierbare sog. „Bauherrn-Kernleistung“ der „Projektleitung“ verbleibt ausnahmslos beim
öffentlichen Auftraggeber. Daher ist die Fähigkeit des Bauherrn, die externen Leistungen zu leiten, zu
koordinieren, zu überwachen, zu steuern und die vertraglich zugesicherte Leistung einzufordern, von
entscheidender Bedeutung für die Zielerreichung, Qualitätssicherung und wirtschaftliche
Aufgabenerfüllung.
Voraussetzung hierfür ist die Gewinnung und Bindung hoch qualifizierten, erfahrenen Personals,
welches in Auftraggeber- und Bauherrnfunktion auf „Augenhöhe“ mit den beauftragten Externen
verhandelt und handelt.
Das Maß der externen Einbindung steigt zusätzlich mit zunehmenden Belastungsspitzen und vorab
nicht in den Personalkapazitäten berücksichtigten zusätzlich umzusetzenden Planungs- und
Bauvolumina – und damit der Bedarf und Aufwand an fachkundiger Leitung, Koordination,
Überwachung und Steuerung durch den Bauherrn.
_______________________________________________________________________________
1
AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., Nr. 9,
„Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“
Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2017
Seite: 5/22
2. Modelle der Aufgabenwahrnehmung:
Mit zunehmender Komplexität der Planungs- und Bauaufgaben und unter den stetig einschränkender
wirkenden Vorgaben aus der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung sind die Bauverwaltungen
des Bundes, der Länder und der Städte und Kommunen seit Ende der 1980er Jahren zunehmend
dazu übergegangen, eigene Planungs- und Bauüberwachungskapazitäten abzubauen und diese
Leistungen extern einzukaufen. Hinter diesem Rückzug aus der operativen Leistungserbringung
verbarg sich auch die (nicht überprüfte) Annahme, dass externe Leistungserbringer grundsätzlich
wirtschaftlicher agieren können.
Zwei grundsätzliche Modelle der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben haben sich etabliert:
a) das Modell der sog. „Bauherren-Verwaltung“
In konsequenter Umsetzung werden sämtliche Planungs- und Bauüberwachungs- Leistungen an
externe Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute vergeben und somit zu 100% extern erbracht.
Dies führt dazu, dass ausschließlich die nicht nach außen delegierbaren sog. „BauherrenKernleistungen“ wahrgenommen werden (=1. Definition des Bedarfes, 2. Übernahme der
Garantenpflicht für die sachgerechte Verwendung der Haushaltsmittel mit den operativen Aufgaben:
Beauftragen - Abrechnen - Bezahlen).
b) das Modell der sog. „Baumanagement-Verwaltung“
hier werden über die Bauherren-Kernleistungen hinaus die grundsätzlich delegierbaren sonstigen
Bauherren-Leistungen der wirtschaftlichen und technischen (Bedarfsträger-/Nutzer-) Beratung und der
Projektsteuerung regelhaft erbracht, sowie Anteile der oben beschriebenen operativen HOAILeistungen der Planung und Bauüberwachung.
Die Höhe der sog. „Eigenerledigungsquote“ in den operativen HOAI-Leistungen wird unter dem
Aspekt der Wirtschaftlichkeit und des Erhaltes der Fachkompetenz zur Sicherung der
Garantenfunktion auch unter Fachleuten seit Jahren diskutiert und liegt zwischen 15 und 35 % des
Gesamtauftragsvolumens, schwankt aber auch innerhalb der unterschiedlichen Fachlichkeiten und je
nach strategischer Ausrichtung.
3. Grundsätzliche Modellabwägung:
Je kleinteiliger die zu vergebende Leistung, desto unwirtschaftlicher das Verhältnis zwischen Leistung
des extern Beauftragten, dem zu zahlenden Honorar und dem internen Koordinationsaufwand des
Bauherren.
Daher gilt insbesondere die Fremdvergabe konsumtiver Bauaufgaben in der Instandhaltung als
besonders unwirtschaftlich.
Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2017
Seite: 6/22
Abwägungen der Wirtschaftlichkeit zwischen Eigen- und Fremderledigung wurden bereits im sog.
„Positionspapier“ der Betriebsleitung E26 aus 04/2014 vorgenommen und dem Betriebsausschuss
Gebäudemanagement vorgelegt, hier kurz zusammengefasst:
+ Eigenerledigung:
Erhaltung ausreichender Kompetenzen für
die eigenständige Abwicklung von
Baumaßnahmen
Erhaltung ausreichender Kompetenzen für
die Kontrolle und Qualitätssicherung der
Fremdleistungen
Vermeidung von Schnittstellenverlusten,
Doppelarbeit und Kommunikations-/
Koordinationsaufwänden
grundsätzlich wirtschaftlicher bei:
- allen Bauherrenaufgaben,
- vorgelagerten Bedarfsplanungen,
- allen Instandhaltungsaufgaben und
- überschaubaren InvestitionsBauvorhaben
Neue HOAI 2013: Honorarsteigerung
bei großen Baumaßnahmen:
~17 %
bei kleinen Baumaßnahmen: bis zu 30 %
+ Fremderledigung:
Entlastung des öffentlichen Bauherren vom
Auslastungs- und Personalrisikos bei schwankendem
Bauvolumen
Kontinuierliches Einbringen speziellen und aktuellen
Fachwissens durch Vergabe an externe Dienstleister
Schwierigkeiten bei der Gewinnung hochqualifizierten
gebäudetechnischen Personals (TGA-Ingenieure)
grundsätzlich wirtschaftlicher bei:
- komplexen Bauvorhaben,
- Sonderbauvorhaben,
- Bauvorhaben mit hohen gebäudetechnischen
Anteilen
- Bauvorhaben mit hohem Steuerungsaufwand
„Herausforderungen“ der Personalsteuerung im
öffentlichen Dienst
Die Fachliteratur - und selbst das politische Berichtswesen - gehen von einer notwendigen
Eigenerledigungsquote zwischen 15 und 35 % zur Erhaltung der Fachkompetenz aus.
Einige Unternehmensberatungen zeigen zunehmend erhebliche - nicht nur wirtschaftliche - Risiken im
rigorosen Personalabbau der kommunalen Gebäudemanagement-Bereiche auf.
So stellt z.B.im „Fokus Public Sektor“ aus 01/ 2014 Rödl & Partner fest:
„Nachdem lange Zeit die öffentlichen Bauherren HOAI-Leistungen an Architekten- und
Ingenieurbüros vergeben haben, lässt sich in den letzten Jahren eine Gegenbewegung
feststellen. ())
Grund hierfür ist die Erkenntnis, dass ohne eigene Fachkompetenz ()) die Leistungen
beauftragter Architekten und Projektsteuerer nicht hinreichend zu kontrollieren sind. Zum
anderen zeigen sich teilweise auch wirtschaftliche Nachteile einer vollständigen
Fremdvergabe.“
Abschließend konstatiert Rödl & Partner einen nachgewiesenen wirtschaftlichen Vorteil erhöhter
Eigenleistungen - verbunden mit Aufbau personeller Kapazitäten - von 20-40 % ggü. vollständiger
Fremdvergabe und stellt folgende Risiken der Fremdvergabe dar:
Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2017
Seite: 7/22
Langjährige Erfahrung: ohne eigenes, qualifiziertes Personal birgt die
Vergabe von HOAI-Leistungen Risiken
Leistungen ext. Planer, Bauüberwacher und Projektsteuerer können
aufgrund fehlender Kapazitäten nur noch unzureichend beurteilt werden
Fachlich angemessene Kontrolle i.S. d. nicht delegierbaren BauherrenAufgaben ist mangels Personalressource kaum mehr möglich
Bauherr trägt bei Schlechtleistung ext. DL meist dennoch den größten
Imageschaden in der öffentlichen Wahrnehmung
Bauherr trägt bei Einklage der vertraglich zugesicherten Leistung den
erheblichen Mehraufwand
Verlust eigenen Fachwissens über Planungs-, Bauüberwachungs- und
Projektsteuerungsleistungen
hohes Budgetrisiko f.d. Bauherrn durch Verzicht auf eigene, vorgelagerte
Bedarfsplanung/ Kostenermittlung
auch bei vollständiger ext. Vergabe von Planungs- , Bauüberwachungs- und
PS-Leistungen muss ein hoher Anteil von Teilleistungen zur Risikominimierung selbst erbracht werden.
hoher Aufwand verbleibt beim öffentl . AG für die Kommunikation mit ext.DL
(~ 20-40%)
Bei kleinen BM ist der Aufwand vergleichsweise höher als bei großen BM
„Fokus Public Sektor“ aus 01/ 2014 Rödl & Partner: Risiken der
Fremdvergabe
Weitere aktuelle Positionen aus Ministerien, übergeordneten Behörden, Dachverbänden,
Rechnungshöfen, Architektenkammern und aus Bauindustrie der letzten Jahre sind im Anhang zitiert.
Mehr als eindeutig ist hier ein sog. „Paradigmenwechsel“ in der Betrachtung der
Aufgabenwahrnehmung hin zu mehr Eigenleistung ablesbar.
Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2017
Seite: 8/22
B. Stellungnahme Gebäudemanagement (E26): Abwicklung von kommunalen
Hochbaumaßnahmen
1. Aktueller Sachstand:
Bereits weit vor Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung des städtischen
Gebäudemanagement (E26) wurden gem. politischem Beschluss (Personalabbau i.R.d.
Haushaltskonsolidierung) die eigenen Planungskapazitäten reduziert und abgebaut; eine
„Planungsabteilung“ und qualifizierte Fachplaner mit langjähriger, kontinuierlicher Erfahrung gibt es
dadurch nicht mehr.
Ein Nachweis über die Wirtschaftlichkeit dieser Entscheidung wurde zu keinem Zeitpunkt gefordert
oder geführt.
Im Gegenteil: bereits 2001 stellte das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Aachen in seinem
Bericht zum „Kostenvergleich externer Architekten- und Ingenieurleistungen mit verwaltungsseitiger
Eigenleistung“ fest, dass
„in allen Fällen die Kosten der Planungen in Eigenleistung deutlich – und zwar im Mittel 30% - unter
den Kosten der Fremdleistungen liegen.“
1
Das RPA lieferte auch die Gründe für die Wirtschaftlichkeit der Eigenerledigung gleich mit:
- Wegfall der Mehrwertsteuer (damals 16%, heute 19%),
- Aufwandsreduzierende spezielle Vor- und z.T. langjährige Objekt- und
Liegenschaftskenntnisse des verwaltungsinternen Planers,
- Zusätzlich anfallende Bauherrnaufgaben bei Fremdvergabe (der Beratung, Kommunikation,
Koordinierung, Überwachung, Steuerung und Qualitätssicherung externer Leistungen von
mind. 20%).
Unabhängig von zumindest diesem eindeutigen Ergebnis nahmen die Entscheidungsträger dennoch
an, dass eine Aufgabenerledigung durch Externe grundsätzlich und immer wirtschaftlicher sei. Dies
entsprach auch dem damaligen Leitbild von „Schlanker Staat, schlanke Verwaltung!“
So werden seit über 15 Jahren im Projektbereich (Neu-, Um- und Erweiterungsbau = NUE) bei
ausnahmslos allen Investitions-Bauvorhaben sämtliche Planungs- und Bauüberwachungs-Leistungen
extern vergeben und lediglich die Bauherren-Aufgaben der Projektleitung und z.T. der
Projektsteuerung selbst wahrgenommen.
Damit verbunden ist über die Jahre ein Verlust der Fähigkeit, Gebäude über die Bedarfsplanung („Lph
0“) und „Grundlagenermittlung“ (Lph 1)/ maximal „Vorentwurfsplanung“ (Lph 2) hinaus selber zu
planen. Auch sind die zugehörigen und notwendigen Methoden, Instrumente und Software-Produkte
nicht mehr vorhanden und müssten neu aufgebaut werden.
1
Stadt Aachen, Rechnungsprüfungsamt: „Bericht über die im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses durchgeführte
Prüfung „Kostenvergleich externer Architekten- und Ingenieurleistungen mit verwaltungsseitiger Eigenleistung“, 09/2001, S.22
Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2017
Seite: 9/22
Durch die bisher politisch gewollte „Eigenerledigungsquote“ von 0 % (!) bei NUE-Bauten ist die Stadt
im hohen Maße auf die (vorab oft schwer prüfbare) Fachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit externen Dienstleistern angewiesen. Gleichzeitig hatte dies zur Folge, dass
andererseits hohe Kapazitäten zur Koordinierung, Überwachung, Steuerung und Qualitätssicherung
der vertraglich zugesagten Leistungen der Externen vorzuhalten sind.
Die Erfahrung vieler kommunaler Baudienststellen zeigt jedoch,
„dass bei Vergabe von Planungs- und Projektsteuerungsleistungen an externe Dienstleister
trotzdem ein signifikanter Anteil dieser Leistungen weiterhin selbst zu erbringen sind.
Qualifizierte Schätzungen gehen dabei von einem Anteil von 20-40 % aus. Grund hierfür
sind insbesondere Kommunikations- und Koordinationserfordernisse zwischen Bauherrn und
externen Planern und Projektsteuerern“.
2
In dem Positionspapier aus 04/2014 und unter Berücksichtigung der Honorarsteigerungen der HOAI
2013 (z.T. über 30%) wurde nachgewiesen, dass der ausgewiesene Personalmangel im konsumtiven
Bereich der Instandhaltung zu besonders unwirtschaftlichen Beauftragungen externer Dienstleister
führt. Als typisches Beispiel wurde aufgeführt:
Aufgabe:
Sanierung einer Toiletten-Anlage in einer Schule
Gesamtbaukosten:
rd. 73.000 EUR
Honorar an ext. Ing.büro:
rd. 21.000 EUR (!)
Gesamtkosten:
rd. 94.000 EUR (!)
Mit dem Honorar für knapp 3,5 Toilettenanlagen würde eine Stelle generiert, deren Inhaber als MA
des E26 mindestens 7-8 Anlagen in Eigenerledigung p.a. intern umsetzten könnte!
Die notwendigen Stellen konnten 2014 nicht ausgewiesen werden.
2. Zusammenarbeit mit externen Architekten, Fachingenieuren und Sonderfachleuten
Das Gebäudemanagement ist ausgerichtet nach dem Modell der „Bauherrenverwaltung“.
D.h.: sämtliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen werden bei Investitionsbauvorhaben
(Neu-, Um- und Erweiterungsbau) durch Fremderledigung abgearbeitet und an externe Architekten
und Ingenieure vergeben.
In Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis ist die Betriebsleitung der Auffassung, dass auch aus
Gründen der planerischen Vielfalt Externe weiterhin in einem großen Umfang beauftragt werden
sollen – zumal die Erfahrungen in der Zusammenarbeit überwiegend positiv und von Erfolg geprägt
sind.
2
Rödl & Partner, Stadt Chemnitz: „Verwaltungs- und Strukturkonzept“ 10/2013, Maßnahmenkatalog, Anlage 1, S. 14
Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2017
Seite: 10/22
Aufbau- und Ablauforganisation des Gebäudemanagements sind über Jahre auf dieses Modell
ausgerichtet und immer wieder verfeinert worden, die Rollen- und Pflichtenverteilungen sind eingelebt
und stabil – insbesondere mit aus Erfahrung in der Zusammenarbeit leistungsfähigen, zuverlässigen
und fachkundigen externen Büros, die ihre Rolle als „Sachwalter des Bauherren“, „Treuhänder“ und
„Partner“ im Planungs- und Bauablauf verstehen.
Erfolgreiche Zusammenarbeit beruht danach auf einem Vertrauensverhältnis – zumal eine intensive
und personalaufwendige Überwachung mit der Natur des werkvertraglichen Rechtsverhältnisses nicht
im Einklang stünde, selbst wenn sie rechtlich möglich und bei erheblich erhöhtem Personal denkbar
wäre.
Die Beauftragung an externe Architekten und Fachingenieure ist grundsätzlich dann sinnvoll, wenn sie
einerseits diesen einen eigenen Spielraum der Entscheidung innerhalb seines vertraglich festgelegten
Leistungsspektrums lässt und anderseits – auch im Hinblick auf das aufzuwendende Honorar – eine
deutliche Ersparnis im Einsatz kommunalen Personals ermöglicht.
Dies bedeutet, dass es unerwünscht und sinnwidrig wäre, die Arbeit des Beauftragten durch eigene
Kräfte vollumfänglich nachvollziehen zu lassen. Damit ist zwingend verbunden, dem Beauftragten ein
hohes Maß an Vertrauen zu gewähren und dementsprechend auch das Risiko einzugehen, dass
dieses Vertrauen enttäuscht werden kann.
Dabei ist besonders zu bedenken, dass jede bauherrnseitige Einwirkung in die vertraglich
zugesicherten Leistungsbereiche des Architekten seine Verantwortlichkeit rechtswirksam zu Lasten
des Bauherrn einschränken kann.
Daraus ergibt sich, dass das Gebäudemanagement über Stichproben hinaus nicht die vollumfängliche
Aufgabe hat
- ins Detail gehende Untersuchungen z.B. über die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der
Konstruktion anzustellen (hier fungiert der Architekt mit seinem Fachwissen als Treuhänder
des Bauherrn),
- die von Architekten und Ingenieuren vorgelegten Unterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen,
- bautechnische Kontrollen auf der Baustelle, die gleichzeitig Kontrolle der ordnungsgemäßen
Leistungserfüllung sind, durchzuführen oder z.B.
- bei mangelhafter Bauüberwachung die defizitäre Leistung des externen Architekten oder
Fachplaners während der Bauabwicklung durch eigene Kräfte auszugleichen.
Und dennoch zeigt die Realität:
ohne das „Dazutun“ des fachkundigen Bauherrn stellt sich der Erfolg nicht ein!
Ist absehbar, dass Architekten und Fachingenieur die vertragsgerechte Leistung nicht imstande sind
zu erbringen, muss der interne Projektleiter des Bauherrn zur Sicherung des Projekterfolges abwägen,
welches Maß an Einwirken das richtige ist.
Mit zunehmendem Baufortschritt grenzen sich jedoch die praktischen Möglichkeiten der kosten- und
terminneutralen Einflussnahme stark ein.
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Daher ist das Gebäudemanagement – insbesondere bei der Termin- und Kostenkontrolle – in hohem
Maße davon abhängig, dass die Angaben und das operative Handeln der Architekten und Ingenieure
richtig und vollständig sind.
Dennoch trägt bei Schlechtleistung Externer der Bauherr (Stadt/ Gebäudemanagement) den größten
Imageschaden in der öffentlichen Wahrnehmung.
Die langjährigen Erfahrungen des Gebäudemanagement in der Zusammenarbeit mit externen belegen
eindeutig, dass der Anteil an Koordinierung, Überwachung, Steuerung und zunehmend stärker der
Sicherung der vertraglich zugesagten Qualitäten auf seinen des Bauherrn enorm angewachsen ist:
Zur Qualitätssicherung ist etwa ein Äquivalent von 15 % des Honorars Externer zusätzlich als interner
Aufwand erforderlich – Tendenz steigend und bei sich herausstellender mangelnder
Leistungsfähigkeit sogar extrem ansteigend.
Das Risiko, welches mit der Beauftragung an Externe eingegangen wird, liegt vor allem in dieser
Konstellation einer partnerschaftlichen, vertrauensvollen Zusammenarbeit, bei der meist erst in der
Rückschau eine Beurteilung möglich ist, die im Laufe des Verfahrens - insbesondere bei einer EUweiten Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen - meist nicht mit ausreichender
Sicherheit vorgenommen werden kann.
Damit steht und fällt die Höhe der eingegangenen Risiken und Chancen bei der Abwicklung von
Bauvorhaben hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und des Gesamterfolges mit den Qualifikationen und
Befähigungen sowohl
1.
der extern beauftragten Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute, als auch
2.
der Architekten und Ingenieure auf Bauherrnseite und damit dem Vermögendes
Auftraggebers, seine Rolle als „fachkundiger Bauherr“ wahrzunehmen.
Insgesamt lässt sich feststellen:
die Zusammenarbeit mit externen Architekten und Fachingenieuren funktioniert im kommunalen
Hochbau in Aachen – insbesondere bei Regelaufgaben und nach bereits „geübter Zusammenarbeit“ –
gut.
Das Städtische Gebäudemanagement kann gerade in Aachen und Umgebung auf gut ausgebildete
externe Fachleute mit langjähriger Erfahrung zurückgreifen.
Dies jedoch lässt sich über die Pflicht der öffentlichen Ausschreibung von Architekten- und
Ingenieurleistungen ab einer bestimmten Wertgrenze nicht immer sichern.
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3. Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und weiteres Vorgehen
Die Betriebsleitung des Städtischen Gebäudemanagements weiß aus Erfahrung, dass
-
Effektivität („Tun wir die richtigen Dinge?“),
-
Effizienz („Tun wir die Dinge richtig?“) und
-
Wirtschaftlichkeit
nicht alleine davon abhängig sind, ob Leistungen intern oder extern erbracht werden, sondern auch
davon, dass
-
die Handelnden/ Beteiligten die notwendigen Qualifikationen/ Erfahrungen mitbringen^,
-
die Rollen und Funktionen in einer Projektorganisation einschl. der zugehörigen Aufgaben,
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (intern und fachbereichsübergreifend, wie extern),
sowie
-
die Prozesse zur Aufgabenerledigung und deren
-
Schnittstellen und Abgrenzungen untereinander
klar gegliedert, definiert, zugewiesen sind und vor allem partnerschaftlich gelebt werden.
Zu den Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten wirtschaftlichen Handeln im kommunalen Hochbau
verweist die Betriebsleitung auf die übersandten und bekannten übergeordneten Strategiepapiere
-
der Reformkommission Hochbau, Berlin 07/2015 (Endbericht: „Komplexität beherrschen –
kostengerecht, termintreu und effizient“) und
-
des Deutschen Städtetages/ Städtetages NRW, Berlin/ Bonn 12/ 2015 (Positionspapier
„Kommunales Bauwesen – Voraussetzungen für ein kostengerechtes, termintreues und
effizientes Bauen in den Städten“),
welche beide nicht nur oberflächliche Verbesserungen einfordern, sondern einen umfänglichen
„Kulturwandel“ im Handeln und in der Zusammenarbeit aller Entscheidungsträger und Beteiligten
(Politik, Verwaltung, Bauherr, Architekten und Ingenieure und Bauwirtschaft).
Die Betriebsleitung wird dazu Ende I. Quartal 2017 „Handlungsempfehlungen zur Stabilisierung von
Kosten und Terminen bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Aachen“ vorlegen.
4. Stärkung der Eigenerledigung im kommunalen Hochbau
Die Betriebsleitung E26 bekennt sich zur verstärkten und weit überwiegenden Einschaltung und
Beauftragung externer Architekten und Ingenieure; diese ist bewährt und eingespielt – aber nicht um
jeden Preis!
Konkret sieht die Betriebsleitung die Notwendigkeit die Eigenerledigung in folgenden
Leistungsbereichen zu verdichten bzw. zu stärken und damit wirtschaftlicher zu handeln:
4.1
Instandhaltung (IH):
Die IH an den öffentlichen Gebäuden bleibt aus Wirtschaftlichkeitsgründen regelhaft von den
Architekten und Ingenieuren des Städtischen Gebäudemanagement in Eigenerledigung
durchzuführen – ist aber ohnehin für Externe aufgrund der überwiegenden Kleinteiligkeit oft
uninteressant.
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Wenige Ausnahmen bei komplexen Aufgabenstellungen oder besonders umfangreichen IHMaßnahmen bleiben davon unberührt.
Konsequenz:
die bereits 04/2014 aufgezeigten und nachgewiesenen fehlenden Personalressourcen von 4
Stellen werden - insbesondere im Bereich der Fachingenieure Gebäudetechnik - bereitgestellt
zur Vermeidung von hohen Wirtschaftlichkeitsnachteilen bzw. überproportional hohen externen
Honoraren.
4.2
Projektmanagement PM (= Projektleitung und Projektsteuerung):
Neben der grundsätzlichen Wahrnehmung der Funktion der Projektleitung (als nicht-delegierbare
Bauherren-Kernaufgabe) soll das Personal des Städtischen Gebäudemanagements in Zukunft
regelhaft bei allen Investitionsbauvorhaben auch die Bauherrnaufgabe der „Projektsteuerung“ in
Eigenerledigung wahrnehmen. Damit wird das gesamte Projektmanagement dann selbst erbracht.
Ausnahmen sind vorstellbar bei Belastungsspitzen (alle Kapazitäten belegt) und ungewöhnlich
komplexen Bauvorhaben (oder Sonderbauten ohne bauherrnseitige Vorerfahrungen) in z.B.
zweistelliger Millionenhöhe.
Konsequenz:
Bei Eigenerledigung aller Projektmanagement-Leistungen ist die Funktion der Projektleitung/steuerung innerhalb der gesamtstädtischen Projektorganisation weiter zu stärken. Die
bauherrnseitige Fähigkeit, große Bauvorhaben zu leiten, steuern, koordinieren und zu
überwachen ist weiter stark auszubilden.
Zurzeit ist das Gebäudemanagement für diese Funktionen personell gut aufgestellt. Steigt das
umzusetzende Bau- und Steuerungsvolumen und verbleibt mehrjährig auf höherem Niveau,
wären die Eigenkapazitäten anzupassen.
Der bereits 2013/14 von der Betriebsleitung eingeschlagene Weg, internes Personal in diesen
Funktionen mit weiteren Fähigkeiten professionell zu stärken und beim „Deutschen Verband der
Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (DVP e.V.) zu zertifizieren muss weiter
ausgebaut und gefestigt werden (Stichwort „Multi-Projektmanagement“).
4.3 Bedarfsplanung:
Die Betriebsleitung stellt fest: „Projekte werden am Anfang gewonnen!“.
In keiner Phase eines Bauvorhabens können Kosten und Wirtschaftlichkeit so stark beeinflusst
werden, wie ganz am Anfang – mit der Definition des Bedarfes.
Daher spielen die ersten Leistungsphasen und Projektstufen am Anfang einer Projektentwicklung eine
entscheidende Rolle:
-
die sog. „Leistungsphase 0“ (außerhalb der HOAI) der Bedarfsklärung mit z.B.
Nutzerbedarfsprogramm bzw. Raum- und Funktionsprogrammen,
-
die Grundlagenermittlung (Lph 1 HOAI) und
-
ggf. Teile der Vorentwurfsplanung (Lph 2 HOAI).
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Zwar ist die Definition des Bedarfes Kernaufgabe des Trägers dieses Bedarfes (= „Bedarfsträger“),
jedoch sieht sich das Gebäudemanagement in der Rolle des wirtschaftlichen und technischen
Beraters – einschl. des Ringens um flächen- und kostenmindernde (und dabei auch unbequeme)
Lösungen.
Am 01.04.2015 wurde innerhalb der Abteilung Hochbau das Team „Zentrale Fachaufgaben“
gegründet u.a. mit dem Ziel, den Bedarfsträger noch stärker bei der Klärung seines Bedarfes zu
unterstützen: Machbarkeitsstudien und Hilfestellungen bei der Erarbeitung von Bedarfsprogrammen
werden seit dem bereits in Eigenerledigung von E26 durchgeführt.
Hierdurch konnten erhebliche Honorarmittel eingespart werden. Jedoch wurden in wenigen Monaten
die Leistungen dieses neuen Teams – insbesondere durch die in immer kürzeren Zeiträumen
ausgerufenen „Förder- und Sonderprogramme des Bundes und des Landes - so stark abgerufen und
in Anspruch genommen, dass dieser bereits jetzt stark belastet ist.
Konsequenz:
Die Betriebsleitung sieht aus Wirtschaftlichkeitsgründen die Notwendigkeit, in diesem
vorgelagerten Leistungsbereich weitere Personalkapazitäten bereitzustellen, um die sog.
„Leistungsphase 0“ vollständig in Eigenerledigung erbringen zu können und den Bedarfsträger
dadurch bei der wichtigen Bedarfsklärung von der Abhängigkeit externer Dienstleister zu lösen.
Zusätzlich sind dazu bei bereits vorhandenem Personal weitere zukünftig regelhaft gebrauchte
Kern-Fähigkeiten in der Nutzerberatung und Prozessmoderation auszubauen. Dazu gehören z.B.
folgende Qualifikationen:
-
Schulbauberatung,
-
Training und Moderation,
-
Facilitation und
-
begrenzt Change Management.
4.4 Planung und Bauüberwachung von Investitionsbauvorhaben (Neu-, Um- und
Erweiterungsbau)
In diesem wichtigen Aufgabenbereich ist eine Differenzierung vonnöten:
a)
Große und mittlere investive kommunale Bauvorhaben (> 10 Mio. EUR und 4-10 Mio. EUR):
sollten grundsätzlich von externen Architekten und Ingenieure geplant und durchgeführt
werden. Das Städtische Gebäudemanagement übernimmt in diesem Falle immer die
Projektleitung und regelmäßig die Projektsteuerung.
b)
Kleine kommunale Bauvorhaben (bis 4 Mio. EUR): sollten weiterhin überwiegend von
externen Architekten und Ingenieure geplant und durchgeführt werden. Zur Stärkung der
bauherrnseitigen Fachkunde ist in den nächsten 3-5 Jahren ein „Stufenplan“ zur Erhöhung
der Eigenerledigungsquote von 0 auf 15-20% vorstellbar.
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Hierzu ist Folgendes zu berücksichtigen:
Die Planungskompetenz ist neu aufzubauen. In einem ersten Schritt ist dazu nicht die
Einrichtung einer Planungsabteilung bei E26 zwingend erforderlich. Jedoch sind die
notwendigen Fähigkeiten zu schulen und/ oder durch Neueinstellung „einzukaufen“ und die
internen Prozesse der Aufbau- und Ablauforganisation zu prüfen und anzupassen.
Konsequente und „integrale“, nachhaltige Planung heißt nicht nur Hochbau-Planung
(Architekt), sondern insbesondere Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGAPlaner/ Systemplaner). Will man hier für kleine Bauvorhaben durchgängig „Planung“ auch nur
im kleinen Maßstab möglich machen, hieße dies, dass man im Minimum 2 Hochbau-Planer
und mind. 3 TGA-Planer (unterschiedliche Gewerke) plus Zeichen- und Unterstützungskräfte
(Bauzeichner/ Technische Zeichner/ Assistenz) vorhalten muss.
Der „Erwartungshorizont“ der Auftrag gebenden Bedarfsträger und politischen Entscheider
muss vorab definiert werden. Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt:
mit Etablierung einer Eigenplanung steigt der äußere Wille nach „direktem Zugriff“ und die
Forderung nach schnellen Ergebnissen für Erstüberlegungen („ ).planen Sie doch mal eben
schnell/ kurz )“) selbst bei völlig undurchdachter / unklarer Aufgabenstellung (= „Eh-daKosten“).
Daraus entsteht die Gefahr einer extrem dynamischen (Fehl-)Entwicklung von
Planungsanfragen ohne Chance auf seriöse Durchführung, dem sog. „Leerplanungsvolumen“
(= „Planung für die Tonne“). Das Risiko von „verbrannten Kapazitäten“, die an anderer Stelle
dringend gebraucht werden, ist sehr real und extrem hoch; wesentliche erhoffte
Wirtschaftlichkeitsvorteile können dadurch verloren gehen!
Diesem Leerplanungsvolumen ist erfahrungsgemäß nur entgegen zu wirken, indem ein
verwaltungsinternes Abrechnungsverfahren etabliert wird, welches sicherstellt, dass E26
durch den Auftraggeber für Planungen/ Planungsanfragen den Aufwand und die Leistung
gem. HOAI erstattet bekommt – selbst dann, wenn die Planung nicht durchgeführt wird!
Die erforderliche/n Ausstattung/ Instrumente/ Software-Produkte (einschl. Lizenzen),
Schulungen wären als notwendige Voraussetzung für die neue Aufgabe der Eigenplanung
vorab zu beschaffen.
Es sollte vorab eine „Kosten-Nutzen-Analyse“ stattfinden, die in einer „Pilotphase“ zu
verifizieren ist.
5.
Grenzen der Eigenerledigung und Konzentration auf das „Machbare“
Die personellen Kapazitäten des Städtischen Gebäudemanagements sind ausgerichtet auf das seit
Jahren gelebte Modell der „Bauherren-Verwaltung“ ohne Eigenerledigung der investiven Bauvorhaben
im Neu-, Um- und Erweiterungsbau.
Eine mglw. favorisierte Umstellung dieses Modells stößt - auch bei Nachweis der Wirtschaftlichkeit an folgende konzeptionelle Grenzen:
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5.1 Fehlende Deckungsstrategie für kurz-/ mittelfristige Raumbedarfe:
Verstärkte Eigenerledigung heißt auch verstärktes eigenes Personal und damit verbunden neue Platzund Raumkapazitäten.
Die Stadtverwaltung ist bereits jetzt schon nicht in der Lage, den aufgrund der Aufgabenmehrung/ verdichtung nachgewiesenen gestiegenen Personal- und damit Raumbedarf aller Fachbereiche zu
decken.
Eine verstärkte Eigenerledigung ist damit kurzfristig bereits aus Mangel an zur Verfügung stehenden
Arbeitsplätzen nicht umsetzbar!
5.2 Dringend notwendiges Konzept zur Minderung des bevorstehenden strukturellen Bruches
bei technischen Fachingenieur-Disziplinen
Die Betriebsleitung stellt in den Leistungsbereichen der sog. „technischen Fachingenieure“ und den
von ihnen zu erbringenden Bauherrenleistungen einen eklatanten Mangel an der Möglichkeit fest,
überhaupt noch qualifiziertes Fachpersonal für die kommunalen Bauverwaltung zu finden, zu
gewinnen und zu halten.
Aus Sicht der Betriebsleitung wird diesem bereits seit Jahren anhaltenden und sich zunehmend
verstärkenden Umstand übergeordnet und bei den politischen Entscheidungsträgern bisher nicht
annähernd genügend Aufmerksamkeit geschenkt.
Die öffentliche Bauverwaltung gerät sehenden Auges von Jahr zu Jahr immer stärker in eine kaum
noch handhabbare Krise:
es gibt bisher keine speziell darauf ausgerichteten Konzepte, technische Fachingenieure mit neuen,
zeitgemäßen, überzeugenden Instrumenten, Methoden oder zielführenden Ansätzen für den
öffentlichen Dienst zu „begeistern“ und zu binden.
Die Folgen - bis hin zur punktuellen Handlungsunfähigkeit - sind fatal und können der Stadt viel Geld
kosten:
die Fachkunde des Bauherrn und dessen Garantenfunktion für die wirtschaftliche Verwendung von
Steuergeldern sind zunehmend gefährdet und bereits jetzt nur mit Mühe sicher zu stellen.
Nur mit gut qualifizierten, auch erfahrenen Fachingenieuren können die Leistungen Externer in
Qualität und Vertragsgemäßheit überwacht, koordiniert und gesichert werden.
Hauptursache des Umstandes ist das seit Jahren zunehmende Auseinanderklaffen der
Gehaltsschere:
Fachingenieure können auf dem sog. „freien Markt“ hohe Gehälter erzielen – weit weg von den
Tarifen des öffentlichen Dienstes.
Sondervereinbarungen der Tarifpartner, wie z.B. bei IT-Ingenieuren, gibt es unverständlicherweise in
anderen Bundesländern, aber nicht in NRW - sind aber dringend geboten.
Es sind andere, neue Wege gefragt, dieser Herausforderung zu begegnen.
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Die
fehlende Strategie, Raumbedarfe zu decken und das
fehlende Konzept, den Dienst am Gemeinwohl in der bauenden Verwaltung für
Fachingenieure interessanter zu machen,
stehen der theoretischen Diskussion unversöhnlich gegenüber, auch nur ansatzweise eine verstärkte
Eigenerledigung in diesen Disziplinen (und damit insgesamt) realistisch umzusetzen.
Die Betriebsleitung hat im Betriebsausschuss über die strukturellen Defizite und die daraus folgenden
Handlungsnotwendigkeiten berichtet (u.a. im „Positionspapier“ aus 04/2014) – zuletzt im BAG vom
20.09.2016 mit dem „Bericht über die Personalentwicklung im Gebäudemanagement).
Sie hält es für erforderlich, in 2017 zumindest im eigenen Zuständigkeitsbereich und im Rahmen der
eigenen Organisations- und Personalhoheit neue Wege zu gehen und bisher unübliche Instrumente
des Personalmarketings zu aktivieren.
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C. Stellungnahme des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61)
1. Unterschiedliche Aufgabenstellungen:
Bei der großen Bandbreite unterschiedlicher Aufgabenstellungen müssen einzelne, teilweise sehr
verschiedene Aufgabenfelder separat betrachtet werden.
Neben den im Antrag benannten Themen Wirtschaftlichkeit und zeitliche Optimierung müssen auch
fachtechnische Belange berücksichtigt werden. Die Aufgaben liegen überwiegend auf den Gebieten,
die in der HOAI in den Abschnitten Flächenplanung, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen erfasst
sind. Einige Projekte werden auch den Freianlagen zugeordnet.
Hinzu kommen Leistungen im Bereich Verkehrsgutachten und Lichtsignalplanung, die nicht in der
HOAI gefasst sind, bzw. Baugrundgutachten, die außerhalb der HOAI liegen.
Bauleitplanung:
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden keine Aufträge an Planungsbüros erteilt.
Bebauungspläne werden ausschließlich in eigener Regie abgewickelt. Im Zusammenhang mit der
Betreuung und Durchführung von Wettbewerbsverfahren werden allerdings Aufträge an
Planungsbüros vergeben. Dabei wird kein Potential für einen höheren Anteil Eigenerledigung
gesehen.
Stadtentwicklung:
Im Rahmen der Stadtentwicklung werden zwar Aufträge an Planungs- und Ingenieurbüros erteilt. Die
personellen Kapazitäten vorausgesetzt wäre es grundsätzlich auch möglich, diese Leistungen
zumindest in Teilen in Eigenregie zu erbringen. Allerdings wird hier im Wesentlichen im Rahmen der
Städtebauförderung gearbeitet – und Aufwendungen für eigenes Personal sind hier in aller Regel nicht
förderfähig.
Verkehrsmanagement:
Die Aufgaben erstrecken sich über verschiedene Themenbereiche und Konkretisierungsstufen.
Bei strategischen Fragestellungen, die ein spezielles Fachwissen voraussetzen und die nur in
größeren Zeitabschnitten zu bearbeiten sind, ist eine externe Beauftragung zielführend.
Routineaufgaben in der Verkehrsplanung und Vorentwurf für Straßenräume dagegen können bei
entsprechender Personalausstattung sinnvoll intern bearbeiten werden.
Straßenneubau und –erneuerung:
Zu bearbeiten sind die Aufgaben Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung
der Vergabe, Vergabe, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung. Es handelt sich fast
ausschließlich um Routineaufgaben mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen, die
von eigenem Personal qualifiziert abgewickelt werden können, da keine Spezialkenntnisse sondern
eher genaue Einschätzung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sind.
Derzeit werden etwa 60-70% der Projekte mit Hilfe externer Ingenieurbüros abgewickelt.
Ingenieurbauwerke:
Im Zuge einer Organisationsänderung wurde die Zuständigkeit für die planerischen und operativen
Aufgaben an den Ingenieurbauwerken dem Aachener Stadtbetrieb E18 übertragen, der auch das
operative Geschäft der Straßenunterhaltung in eigener Verantwortung durchführt und sich dabei z.T.
externer Büros bedient. Die Aufgaben aus der Baulastträgerschaft sind weiterhin bei FB 61
angesiedelt, der produktverantwortlich für Neubau und Unterhaltung von Straßen ist.
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2. Abwicklung von Bauvorhaben der städtischen Verkehrsinfrastruktur
2.1 Ausgangslage
Der Bereich Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Verkehrsanlagen wurde in der
Vergangenheit mehrfach umstrukturiert.
Interne Kapazitäten zur Planung und Bauüberwachung wurden reduziert und durch externe
Bauauftragung von Fachbüros mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Abwicklung ersetzt, obwohl der
Vergleich zwischen interner Bearbeitung und externer Beauftragung gezeigt hat, dass diese
Erwartung nicht zutrifft und die interne Bearbeitung kostengünstiger ist. Zu diesem Ergebnis kam auch
das städtische Rechnungsprüfungsamt, das in seinem Prüfbericht aus dem Jahr 2001 die interne
Bearbeitung um 30% günstiger beurteilt hat.
Insofern sollte die externe Beauftragung von Planungs- und Ingenieurleistungen in erster Linie zur
Abdeckung von Spitzenbelastungen bzw. zur Überbrückung von Personalengpässen oder bei
außergewöhnlichen oder periodischen Fragestellungen eingesetzt werden.
2.2 Aufgabenstellung
Die Aufgaben reichen von der Projektidee, über die verschiedenen Planungsphasen und die bauliche
Umsetzung bis zum anschließenden Betrieb und die notwendigen Unterhaltung und Instandsetzung
während der gesamten Nutzungsdauer. Dazu gehören auch die Ermittlung der Kosten in den
verschiedenen Konkretisierungsstufen und die Aufbereitung der Unterlagen für die Finanzierung.
Die Einbeziehung der betroffenen Bürger in den Planungs- und Umsetzungsprozess, die Abstimmung
mit den verkehrslenkenden Dienststellen und die Öffentlichkeitsarbeit sind wichtige Bestandteile der
Projektabwicklung, die auch bei externer technischer Projektbearbeitung von städtischen Mitarbeitern
übernommen werden.
Es handelt sich dabei um einen nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand, der sich aus der
Besonderheit der städtischen Verkehrsinfrastruktur ergibt. Planung und Bauen im Bestand unterliegen
den Ansprüchen und den Bedürfnissen der Anlieger und anderer Nutzergruppen. Die dazu
notwendigen Koordinierungs- und Abstimmungsprozesse sind nur bedingt durch externe Büros zu
erfüllen, da es sich dabei um Aufgaben aus der Bauherrenfunktion oder der Baulastträgerschaft
handelt.
Das Thema Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke und Gebäude bzw. deren Beeinträchtigung
ist bei innerstädtischen Projekten im Tief- und Straßenbau wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung
und Umsetzung der Bauvorhaben. Es handelt sich dabei um Leistungen, die in der HOAI
(Leistungsphasen 6-9 und der örtlichen Bauüberwachung) nicht geregelt sind.
Auch bei externer Bearbeitung von Ingenieurleistungen bleiben die städtischen Mitarbeiter
Ansprechpartner der Bürger und der politischen Gremien, deren Beratung und Entscheidung sie
vorbereiten und begleiten. Dieser Komplex ist ein wesentlicher Anteil der Projektabwicklung, der durch
die HOAI nicht abgedeckt wird.
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Manche Projekte benötigen von der Planung bis zur Realisierung mehrere Jahre, sei es aus Gründen
der Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Entscheidungsgremien, sei es aus finanztechnischen
Aspekten wie der Begrenzung des städtischen Haushalts oder den fördertechnischen
Rahmenbedingungen.
Bei längeren Planungs-und Entscheidungsprozessen ist häufig eine Überarbeitung der
Ursprungsplanung notwendig, weil sich die einschlägigen Richtlinien oder andere Anforderungen in
der Zwischenzeit geändert haben, was zu Mehraufwand in der ingenieurtechnischen Bearbeitung
führt.
In den vergangenen Jahren wurden im Bereich Straßenerneuerung oder -neubau jährlich etwa 30
Projekte mit einem Finanzvolumen zwischen 10.000 und 3 Mio. € fertiggestellt. Etwa 15 Projekte
befanden sich jeweils daneben in der Bauvorbereitung. Entsprechende planerische Betreuung erfolgte
mit dem notwendigen Vorlauf zur Beschlussfassung und Einstellung in den Haushalt. Hierzu kommt
eine Vielzahl von Projekten, die aufgrund von Bürgereingaben oder politischen Anträgen bearbeitet
werden müssen, aber erst wesentlich später oder gar nicht realisiert werden.
Vergleiche zwischen der Beauftragung externer Büros und der Bearbeitung durch eigenes Personal
wurden bisher nicht systematisch durchgeführt. Obwohl die seit 2001 vorliegende Untersuchung des
RPA die Wirtschaftlichkeit der internen Projektbearbeitung bestätigte, wurde weiterhin externen
Aufträgen der Vorzug gegenüber erweiterter Personalausstattung gegeben.
Bei der Prüfung von Personalmehrbedarf wurde in der Vergangenheit die Möglichkeit externer
Beauftragung auch bei Routineaufgaben vorrangig praktiziert. Dabei spielen finanztechnische
Erwägungen eine Rolle, da die externe Bearbeitung direkt den Projektkosten zugerechnet wird und
nicht den Personaletat belastet. Insofern wird die Reduzierung der Personalkosten durch
Personalabbau bei Budgetdiskussionen positiv vermerkt.
Tatsächlich werden aber bei gleichem Investitionsvolumen höhere Ausgaben im städtischen Budget
für die externe Bearbeitung erzeugt. Zuschusstechnisch sind Ingenieurleistungen in Höhe von 2% der
Baukosten förderfähig, unabhängig davon ob diese intern oder extern erbracht werden.
Zum zeitlichen Aspekt ist die erforderliche Vorlaufzeit zur Durchführung einer Interessenbekundung
etc. gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) zu erwähnen, womit ein zeitlicher Aufwand von 2
Monaten verbunden ist und Personalkapazität beansprucht wird, die stattdessen in der
Projektbearbeitung eingesetzt werden könnte. Insofern kann eine interne Bearbeitung von
Routineaufgaben bei entsprechend qualifizierter personeller Ausstattung Kosten und Zeit sparen.
2.3 Kostenvergleich
In der öffentlichen und verwaltungsinternen Diskussion ist die Reduzierung von Personalkosten ein
Bestandteil der Haushaltskonsolidierung. Tatsächlich bedeutet die Reduzierung des Personals im
Bereich Planen und Bauen Mehraufwand in Form externer Ingenieurleistungen.
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Eine Ingenieurstelle im Bereich Straßen- und Tiefbau wird bei der Stadtverwaltung abhängig vom Alter
und Aufgabenstellung inkl. Overhead mit 80.000 - 115.000€/Jahr angesetzt.
Eine direkte Umrechnung in Personalstunden ist nicht möglich, da der Aufwand eines Ingenieurbüros
logischerweise auch die Overheadkosten und Gewinn sowie i.d.R. eine höhere Vergütung der
Mitarbeiter beinhaltet. Es ergibt sich ein Stundensatz von ca. 50-70€ für eigenes Personal, den
externen Ingenieurleistungen liegt dagegen ein Stundensatz von 55-80€ + MwSt. und Nebenkosten zu
Grunde, was 70-100€/h entspricht.
Hinzu kommt, dass auch bei externer Bearbeitung ein nicht unerheblicher interner Prüf- und
Koordinierungsaufwand, der zum Teil Doppelarbeit bedeutet, besteht. Ergänzend sei darauf
hingewiesen, dass auch bei externer Beauftragung immer eine Kontrollpflicht und Mithaftung der Stadt
besteht
Im Verkehrsmanagement wurden in den Jahren 2012 bis 2016 22 Aufträge mit einem Gesamtvolumen
von 444.000€ und einem mittleren Stundensatz von 90€ extern bearbeitet. Bei entsprechender
Personalausstattung hätten aufgrund der Aufgabenstellung davon 11 Projekte mit einem Volumen von
131.000€ intern mit einem deutlich geringeren Stundensatz von ca. 60€ bearbeitet werden können.
In der Abteilung Straßenbau wurde in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt ein Volumen von
707.337€ extern beauftragt. Damit entspräche wegen der Zusammenfassung von 2 Jahren die o.g.
Auftragssumme an externe Büros etwa 3-4 Ingenieurstellen.
Darunter fallen Planungsleistungen und örtliche Bauüberwachung. Die Bearbeitung läuft
projektbedingt häufig über mehrere Jahre. D.h. auch, dass in den Jahren noch Projekte abgewickelt
wurden, die bereits in den Vorjahren beauftragt wurden, bzw. die genannte Auftragssumme über
mehrere Jahre bearbeitet wird. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Routineaufgaben, die bei
entsprechender Aufstockung des eigenen Personals intern bearbeitet werden könnten.
Für die Vorbereitung und Betreuung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Große Asphaltarbeiten)
wird in jedem Jahr ein externes Büros eingesetzt, da bisher hierfür kein Fachpersonal vorhanden war.
Die Kosten hierfür belaufen sich i.d.R. auf 25.000 €, eine interne Bearbeitung wäre bei
entsprechender Personalausstattung möglich und wirtschaftlich.
Im Bereich Brückenbau werden ebenfalls regelmäßig Ingenieurbüros beauftragt, hier insbesondere für
Bauwerksprüfungen, Schadensanalysen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und bei Ersatzneubauten
für Aufgaben der Leistungsphasen 1-4 und 6, selten auch für die Ausführungsplanung. Im Jahr 2015
wurden für fünf Einzelprojekte insgesamt 65.000 € ausgegeben, für die nach DIN vorgeschriebenen
Bauwerksprüfungen ergaben sich Ingenieurkosten in Höhe von 102.000 €.
Anlage/n:
Ratsantrag 166/17 vom 29.04.2016
Anlage 1
Übersicht Baufachliche Aufgaben
Anlage 2
Positionen zum Thema „Eigenerledigung“ öffentlicher Bauaufgaben
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(nicht delegierbar)
Leistung von
Zahlungen
Leistung von Zahlungen
Projektsteuerung
Rechtsgeschäftliche
Rechtsgeschäftliche
Abnahme
Abnahme
Leistungen
Sonstige Bauherrenleistungen:
des Baumanagements:
(sonstige Bauherrenleistungen,
(delegierbar)
delegierbar)
Projektsteuerung
(AHO
Nr. 9)
wirtschaftl. u. techn.
Beratung
wirtschaftl.
u. techn. (AHO
Beratung
Bedarfsträgers
Projektsteuerung
Nr. 9;des
Alt-§
31 HOAI)
Operative (HOAI-) Leistungen der Planung und
Baudurchführung
Baudurchführung
im öffentl. Hochbau
gemäß HOAI 2013
2009
(bei ext. Vergabe: Architekten, Ingenieure, Sonderfachleute)
Teil 3 Objektplanung
Teil 4 Fachplanung
Teil 2 Flächenplanung
§ 33
§ 38
§ 18
§ 19
§ 23
Freianlagen
Gebäude
Flächennutzungsplanung
Bebauungsplanung
Landschafts
- planung
Teil 3 Objektplanung
§ 53
§ 42
§ 24 Ingenieurbau§ 25
leistungen
im Aussenbereich
GrünLandschafts-
ordnungsplanung
rahmen
planung
§ 39
§ Technische
34
§ 26 Technische
§ 27
Entw icklung
s- Plan
Technische
Ausrüstung
Anlagengrp 2
Wärme
raumbildende
Ausbauten
Teil 4 Fachplanung
Technische
§ 53 TechnischeAusrüstung
Ausrüstung
§ 49
Anlagengrp 3
Lufttechnik
Anlage 1 Beratungsleistungen
Tragw erksPlanung
Anlagengrp 1
Anlagengrp 2
Sanitär
Wärme
Thermische
Bauphysik
Schallschutz /
Raumakustik
Anlagengrp 3
Lufttechnik
Bodenmechanik/
Erd/Grundbau
Anlagengrp 4
Anlagengrp 5
Starkstrom
Fernmelde
Technische
BauAusrüstung
vermesAnlagengrp 4
sung
Starkstrom
Anlage 1 Beratungsleistungen
UmweltverträglichkeitsStudien
Bauphysik
Geotechnik
§ 43
Ausrüstung
TragwerksAnlagengrp 5
Planung
Gebäude/
Fernmelde
IngenieurFreianlagen
Innenbau
räume
Technische
Ausrüstung
Anlagengrp 6
Förderanlagen
Ausrüstung
Anlagengrp 1
Landschafts- Sanitär
Pflege- und
pfleger.
Begleitplanung
§ 49
Technische
Ausrüstung
Anlagengrp 7
nutz.spez. Anl.
Anlagengrp 7
Anlagengrp 8
nutz.spez.
FörderAnl.
anlagen Technische
Gebäudeautomation
Anlagengrp 6
Ausrüstung
Anlagengrp 8
Gebäudeautom.
Anl. 2 Besondere Leistungen
Ingenieurvermessung
über die Grundleistungen
hinausgehende Leistungen
weitere Leistungen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen z.B.:
BedarfsWettbeplanung/
Machbarkeit werbe
Altlasten
Betreiber
/Schad- pflichten
stoffe
SiGeKo
Energiemanagement
Brandschutz
Bauplanung und Baudurchführung (oerative HOAI-Leistungen)
Erteilung
von
Erteilung von
Aufträgen, Abschluß
Abschluß
Aufträgen,
vonVerträgen
vonVerträgen
HeilWerkHygiene wasserBetrieb statt
weiteres
weitere
Leistungen
Haushalts-,
Haushalts-,
Kassen- und
Kassenund
Rechnungsaufgaben
Rechnungsaufgaben
Definition des
Bedarfs
Definition des Bedarfs
Projektleitung
Bauherrenkernleistungen/
Bauherrenkernleistungen
(nicht
Projektleitung
delegierbar)
PROJEKTMANAGEMENT
Anlage 1: Übersicht Baufachliche Aufgaben
ANHANG: Positionen zum Thema „Eigenerledigung“ öffentlicher Bauaufgaben
1. Leitpapier des niedersächsischen Finanzministeriums zur Neuausrichtung
des staatlichen Hochbaues:
„Der Weg zum Staatlichen Baumanagement Niedersachsen“, 06/2001, S. 9
„Dadurch (Bem.: durch einen angemessenen Eigenerledigungsanteil) soll der Erhalt der
Fachkunde gesichert werden, um die vom Haushaltsgesetzgeber übertragene
Verantwortung bei der Überwachung der freiberuflich Tätigen und Firmen, bei
Projektkonzeptionen und Abrechnungen wahrnehmen zu können.
Mit einer Eigenerledigungsquote von rd. 15-35 %, /, besteht gleichzeitig der
Handlungsspielraum, um das „betriebsnotwendige“ Personal stets auszulasten. (/)
Das staatliche Baumanagement Niedersachsen hat als Zielvorgabe die verstärkte
Einschaltung freiberuflich Tätiger – jedoch nicht um jeden Preis.“
2. Rechnungshof Hamburg,
- Sonderbericht „Kostenstabiles Bauen” v. 08.07.2010, S. 46
- Jahresbericht 2013, „Personalbedarf für Architekten- und Ingenieurleistungen“,
Ziffer 455
“Eine wesentliche Voraussetzung für die angemessene Wahrnehmung von
Bauherrenkernaufgaben ist baufachlicher Sachverstand.
Ohne aktive und fachkundige Mitwirkung der Verwaltung stellt sich kein Erfolg ein; dafür
müssen die qualitativen und quantitativen Voraussetzungen gegeben sein.”
“Das dazu erforderliche Fachwissen kann nur aufwachsen und erhalten werden, wenn
auf Dauer eine bestimmte Quote an Architekten- oder Ingenieuraufgaben selbst erbracht
wird.”
3. Bundesarchitektenkammer, Ausschuss Angestellte und Beamte
- “Auf den Staat bauen““, 07.11.2011
„Das öffentliche Bauen ist eher teurer als das Bauen der Privatwirtschaft.(/) Dabei wird
jedoch unterschlagen, dass die höheren Kosten den von der Politik geschaffenen
Rahmenbedingungen des öffentlichen Bauens geschuldet sind.“
„In Politik und Medien gibt es große Kenntnisdefizite in Bezug auf das Bauen der
öffentlichen Hand. Politiker in Bund, Ländern und Kommunen kennen oft nicht die
geltenden Verfahren, die vorgeschriebenen Abläufe und erst recht nicht die dafür nötigen
Zeiträume.”
„Der Tagespresse als „vierter Macht“ fehlt zum gesamten Thema ebenfalls meist das
notwendige Wissen. Mit der Wiederholung von Vorurteilen kann sie leichter punkten als
mit gut recherchierten Darstellungen über die Hintergründe von echten oder scheinbaren
Kostensteigerungen.”
4. Landesregierung S-H: Bericht an den Landtag, Drs. 17/1572 v. 11.06.2011,
„Überprüfung des Gebäudemanagements Schleswig-Holstein AöR“ (GMSH), S. 17
„Mit dem Rückzug auf die Bauherrenaufgaben war in der GMSH ein Verlust an eigener
fachlicher Erfahrung und Kompetenz im Bereich der eigentlichen Ingenieurleistungen
zwangsläufig.
Dies führte zusammen mit den ebenfalls reduzierten Kapazitäten für die Kontrolle und
Überwachung der fremden Vertragsleistungen zu einem erheblichen Qualitätsverlust bei
der Durchführung der Baumaßnahmen.“ /
„Bald wurde / offenkundig, dass dieses Geschäftsmodell nicht zukunftsfähig ist.“
Einschub 1:
Konsequenz bei der GMSH: Strukturelle Neuausrichtung als „Fachkundiger Bauherr“:
1. vollständige Eigenerledigung der Bauherren-Aufgaben bei angemessener
Eigenerledigung der Fachaufgaben (hier „nur“ 10-15 % bei NUE-Bauten),
2. Gewährleistung der für die jeweilige Aufgabe notwendigen fachlichen
Kompetenzen und Kapazitäten,
3. Vorhaltung des für die jeweilige Aufgabe notwendigen eigenen Personals,
4. Prüfung externer Leistungen zur Qualitätssicherung (Umfang: mind. 10 % des
Gesamthonorars der freiberuflich Tätigen (FbT)) ,
5. Kleine Baumaßnahmen und Instandhaltung aus wirtschaftlichen
Gründen durchgängig mit eigenem Personal umgesetzt.
> Damit verbunden war aus Wirtschaftlichkeits- und Kostenoptimierungsgründen
eine erhebliche Aufstockung des Personals.
(= Bericht der Landesregierung Schleswig-Holstein an den Landtag, Drs. 17/1572 v. 11.06.2011,
„Überprüfung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR“ (GMSH), S.17-18)
5. Verband der Mittelständischen Bauindustrie (BMVB)
Press News 07.12.2012
„Die öffentliche Hand , aber auch die Bauwirtschaft brauchen eine gut aufgestellte, nicht
profitorientierte
Organisation
mit
bautechnischem
Sachverstand
und
Entscheidungskompetenz, umfassenden Kenntnissen von den Planungsprozessen, von
der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen sowie von den Aufgaben der am Bau
Beteiligten.
„Ebenso ist es notwendig, dass die Bauwirtschaft auf den Baustellen auf Augenhöhe mit
öffentlichen Institutionen kooperieren und kommunizieren kann. [/]“
“Insbesondere ist der Qualitätsverlust dort festzustellen, wo die öffentliche Hand z.B. die
Ausschreibung von Bauvorhaben und die bauherrenseitige Projektsteuerung ganz oder
teilweise an Dritte fremd vergibt.“
6. Gemeinsame Position Bund Deutscher Architekten/
Bundesarchitektenkammer/ Zentralverband Deutsches Baugewerbe
- “Erfolgreicher Umgang mit Großprojekten“, 11/ 2013, S. 7
“Die öffentliche Hand hat inzwischen ihre Bauherrenkompetenz durch unkluge
Personalkürzungen in den Bauverwaltungen erheblich reduziert.“
“Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass es / zu Bauzeit- und
Kostenüberschreitungen bei öffentlichen Baumaßnahmen kommt.“
„Es ist dringend erforderlich, die Bauherrenkompetenz der öffentlichen Hand in den
Bauverwaltungen wieder zu stärken.”
7. Rödl & Partner, Fokus Public Sektor 01/ 2014,
„HOAI-Leistungen – mehr Eigenleistung wagen?“, S. 11-12
„Nachdem lange Zeit die öffentlichen Bauherren HOAI-Leistungen an Architekten- und
Ingenieurbüros vergeben haben, lässt sich in den letzten Jahren eine Gegenbewegung
feststellen. (/)
Grund hierfür ist die Erkenntnis, dass ohne eigene Fachkompetenz (/) die Leistungen
beauftragter Architekten und Projektsteuerer nicht hinreichend zu kontrollieren sind.“
„In Projekten von Rödl & Partner konnte ein wirtschaftlicher Vorteil eines
höheren Eigenanteils bei HOAI-Leistungen, verbunden mit einem
Aufbau personeller Kapazitäten /, von teilweise 20 bis 30 % gegenüber der
vollständigen Fremdvergabe nachgewiesen werden.“
Einschub 2:
Konsequenz z.B. der Stadt Chemnitz (~248 T Einw.) bei der Erstellung eines Verwaltungs- und
Strukturkonzept (10/2013) i.R.d. Haushaltskonsolidierung:
Konsolidierungsvorschlag:
Steigerung Eigenanteil bei HOAI-Leistungen für investive Maßnahmen:
„Bei einem Ersatz von 50% der bisher extern bezogenen HOAI-Leistungen durch eigene
Mitarbeiter ergibt sich eine Einsparung bei Honoraren für externe Architekten- und
Ingenieurleistungen i.H.v. rund 4.220 T€. (/)
Damit ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand für 22,78 AE i.H.v. 2.209 T€, wovon rund
1.490 T€ auf Personalaufwendungen und 720 T€ auf Sachaufwendungen entfallen.
Somit ist durch die Umsetzung der Maßnahme / ein jährliches Einsparvolumen von
2.010 T€ zu realisieren.“
http://chemnitz.de/chemnitz/de/buerger-rathaus/rathaus/haushalt/konzept_rup.html, Anlage 1, S. 23
Bemerkung.: Basis der Berechnung ist ein Projektvolumen von 40,8 Mio. € p.a.
8. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des
Bundes und der Länder am 04./05.05.2015
- “Leitsätze zum Management von großen Baumaßnahmen“, S. 6
“(1) Der öffentliche Bauherr hat Pflichten, die er nicht delegieren kann.Für das
Management von Baumaßnahmen sollte er sich deshalb selbst kompetent aufstellen.
Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist eigener baufachlicher, dem öffentlichen
Interesse verpflichteter Sachverstand.“
“(2) Für die wirtschaftliche und ordnungsgemäße Erledigung staatlicher Bauaufgaben ist
eine Bauverwaltung mit angemessener Personalausstattung erforderlich.”
“(3) Um ihre Fachkompetenz zu sichern und zu stärken, sollte die Bauverwaltung
regelmäßig einen Anteil an den Architekten- oder Ingenieurleistungen selber erbringen.“