Daten
Kommune
Aachen
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252535.pdf
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206 kB
Erstellt
30.03.17, 12:00
Aktualisiert
20.04.17, 10:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0071/WP17
öffentlich
30.03.2017
E 26/00
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 29.11.2016 öffentlicher Teil Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.05.2017
BAGbM
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom
29.11.2016 – öffentlicher Teil -
Anlage/n:
Niederschrift über die Sitzung vom 29.11.2016 – öffentlicher Teil -
Vorlage E 26/0071/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.04.2017
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das
Gebäudemanagement
28. Dezember 2016
Sitzungstermin:
Dienstag, 29.11.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
19:07 Uhr
Ort, Raum:
4. Aachener Gesamtschule, Sandkaulstraße 75
Anwesende:
Ratsherr Heiner Höfken
Ratsfrau Ellen Begolli
Ratsfrau Uschi Brammertz
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby
Ratsfrau Sevgi Sakar
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Ratsherr Marc Teuku
Herr Ulrich Gaube
Herr Tobias Küppers
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 1/12
Herr Kurt-Heinrich Radermacher
Herr Paul Rütgers
Frau Inken Tintemann
Herr Dr. Klaus Vossen
Abwesende:
von der Verwaltung:
Herr Beigeordneter Prof. Dr. Sicking
Frau Vera Ferber
Herr Klaus Schavan
als Schriftführer:
Frau Susanne Pospischil
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 20.09.2016 - öffentlicher Teil
Vorlage: E 26/0062/WP17
3
Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015
Vorlage: E 26/0064/WP17
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 2/12
4
Dritter Quartalsbericht 2016 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen
Vorlage: E 26/0065/WP17
5
Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der
Stadt Aachen
Vorlage: E 26/0066/WP17
6
Bericht zum koordinierten Umgang mit Asbest in Putzen und Spachtelmassen
Vorlage: E 26/0067/WP17
7
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 20.09.2016 - nicht-öffentlicher Teil:
Vorlage: E 26/0063/WP17
2
Bestellung des Wirtschaftsprüfers bzw. des Wirtschaftsprüfungsunternehmens für die
Prüfung der Jahresabschlüsse des Gebäudemanagements für die Jahre 2016 - 2019:
Vorlage: E 26/0068/WP17
3
Mitteilungen der Verwaltung:
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 3/12
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Höfken, eröffnet um 17:00 Uhr die Sitzung des Betriebsausschuss
Gebäudemanagement und begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder sowie die anwesenden
Vertreter von Öffentlichkeit und Verwaltung.
Er bedankt sich bei der Betriebsleitung des Gebäudemanagements, Frau Ferber und Herrn Schavan, für
die interessante Führung durch die 4. Gesamtschule Sandkaulstraße vor Beginn der Sitzung.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden werden keine Anträge auf Änderung oder Ergänzung der
Tagesordnung gestellt.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 20.09.2016 - öffentlicher Teil
Vorlage: E 26/0062/WP17
Der Ausschussvorsitzende fragt die anwesenden Ausschussmitglieder, ob gegen die Genehmigung der
Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016 Einwände bestehen. Es werden keine Einwände
erhoben.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom
20.09.2016 – öffentlicher Teil - bei 4 Enthaltungen wegen Nichtanwesenheit einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9
zu 3
Ablehnung:
Enthaltung: 4
Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015
Vorlage: E 26/0064/WP17
Herr Dr. Höflich, Wirtschaftsprüfer der Fundus Revision GmbH, berichtet anhand einer Präsentation, die
als Anlage beigefügt ist, zum Jahresabschluss und Lagebericht.
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 4/12
Im Wesentlichen stellt er Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Gebäudemanagements der Stadt
Aachen zum Finanzstichtag 31.12.2015 dar und beschreibt die Inhalte des Prüfungsauftrages:
• Jahresabschluss 2015,
• Bilanz,
• Gewinn- und Verlustrechnung,
• Anhang,
• Lagebericht 2015,
• Prüfung nach § 53 HGrG.
Im Ergebnis fasst Herr Dr. Höflich zusammen, dass es keine Beanstandungen gibt und der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden ist.
Herr Dr. Höflich legt dar, dass bei jeder Prüfung der Rechnungslegung ein jährlich wechselnder
Schwerpunkt gesetzt wird.
Er resümiert, dass diesjähriger Schwerpunkt der Prüfung die IT-Organisation des Gebäudemanagements
gewesen und diese ausgesprochen positiv zu bewerten sei.
Ratsherr Höfken bedankt sich für den Vortrag.
Herr Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements, bemerkt nachfragend, ob der
Eindruck korrekt wäre, dass entsprechend der Ausführungen des Wirtschaftsprüfers festzuhalten sei, je
mehr Bauvolumina und je höher somit die Aktivität des Gebäudemanagements desto größer die
erwirtschaftete negative Zahl im Jahresergebnis.
Herr Dr. Höflich bestätigt dies, da mit höheren Investitionen steigende Abschreibungen verbunden seien,
diese Abschreibungen jedoch nicht vollständig erstattet und letztlich zu einem negativen Jahresergebnis
führen würden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
1. Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss
sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt
Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme von 635.210.028,47 Euro und einem
Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -11.738.347,65 Euro festzustellen.
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 5/12
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresverlust aus 2015 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO
NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2015 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der
Originalniederschrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den
Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme von
635.210.028,47 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von
-11.738.347,65 Euro festzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2015 auf neue Rechnung vorzutragen.
Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2015 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 13
«SINAME»
Ablehnung:
Enthaltung:
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 6/12
zu 4
Dritter Quartalsbericht 2016 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen
Vorlage: E 26/0065/WP17
Frau Ferber, kaufmännische Geschäftsführerin des Gebäudemanagements, führt ergänzend zur Vorlage
aus, dass der 3. Quartalsbericht 2016 insgesamt positiv weisende Ergebnisse beinhaltet.
Viele Projekte seien fertiggestellt und den Nutzern übergeben worden.
Das Gebäudemanagement habe bei der Erledigung der - aufgrund der Flüchtlingsproblematik zurückgestellten Maßnahmen aufgeholt, dennoch seien weiterhin viele zusätzliche Aufgaben zu
stemmen.
Sie erläutert, dass nach wie vor noch ein Teil der Beschäftigten nicht nur in ihren eigentlichen
Kernaufgaben gebunden seien.
Im Weiteren spielten die Flächenzuwächse für die Aufgabenerledigung insgesamt eine große Rolle.
Auf Nachfrage nach Wortmeldungen des Ausschussvorsitzenden Ratsherrn Höfken entwickelt sich eine
kurze Diskussion um den Flächenbestand und die Frage der Flächenentwicklung unter Berücksichtigung
des Aspektes möglicher Flächenreduzierung.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den 3. Quartalsbericht 2016 des
Gebäudemanagements einstimmig zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 13
zu 5
Ablehnung:
Enthaltung:
Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der
Stadt Aachen
Vorlage: E 26/0066/WP17
Frau Ferber, Kaufmännische Geschäftsführerin des Gebäudemanagements, erläutert die wesentlichen
Inhalte des Wirtschaftsplans 2017 des Gebäudemanagements Aachen an Hand einer ergänzenden
Präsentation.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Frau Ferber stellt die Organisationsstruktur und die wesentlichen Kernaufgaben des
Gebäudemanagement insbesondere jedoch die verschiedenen Kennzahlen bezogen auf
Personalintensität, Aufwands- und Ertragsstruktur, Aufwand im Erfolgsplan, im Entwurf geplante
Investitionsvolumina, Bewirtschaftungssaufwand sowie Entwicklung der Einmalzahlungen und
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 7/12
Entwicklung der Nicht- Erstattung der Abschreibungen und der damit einhergehenden Entwicklung der
Eigenkapitalquote dar.
Frau Ferber weist darauf hin, dass die Kennzahl der Personalintensität auf Empfehlung der überörtlichen
Gemeindeprüfungsanstalt NRW erstmalig im Wirtschaftsplan 2015 aufgenommen worden ist. Diese
Kennzahl stelle sich im Vergleich mit der städtischen Kennzahl zur Personalintensität positiv dar.
Im Weiteren führt sie aus, dass bei den Aufwandssteigerungen haushaltkonforme Annahmen zu Grunde
gelegt worden seien.
Frau Ferber teilt mit, dass der Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20) und die Kämmerin Frau Grehling
den Entwurf mitgezeichnet haben.
Frau Ferber weist abschließend nochmals auf die eigenkapitalähnlichen Mittel hin, die derzeit mit 45
Prozent einen erheblichen Kapitalanteil ausmachen. Da diese eigenkapitalähnlichen Mittel nicht mit
Auflagen verbunden seien, sind sie für die Finanzausstattung des Gebäudemanagements entsprechend
wichtig.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Ratsherrn Höfken gibt es eine Wortmeldung durch den
Ratsherrn Teuku.
Er bittet nochmals um Erläuterung der Entwicklung der Eigenkapitalquote des Gebäudemanagements in
den Folgejahren.
Frau Ferber führt beantwortend aus, dass nach bestehender Beschlusslage des Finanzausschusses und
des Rates der Stadt Aachen eine Nicht-Erstattung der Abschreibungen erfolge und Defizite aus der
Rücklage abzudecken seien. Die Eigenkapitalquote würde daher jährlich - wie bereits in der Vorlage
aufgezeigt – entsprechend mit ca. 2 - 3 Prozent abschmelzen.
Allerdings habe der Finanzausschuss eine Mindesthöhe des Eigenkapitals festgesetzt, die letztlich nicht
unterschritten werden soll. Das Rücklagenkapital soll dabei nicht unter 15% der Bilanzsumme reduziert
werden.
Sie verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die bereit dargelegte Bedeutung der
eigenkapitalähnlichen Mittel.
Herr Höfken dankt für die Ausführungen und merkt an, dass nach der aufgezeigten Entwicklung in ca.3
bis 4 Jahren die Eigenkapitalquote besonders in den Focus rücken werde.
Ratsherr Teuku merkt an, dass er die Unterfinanzierung kritisch sehe und indirekt eine Sicherung des
Haushalts erfolge.
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 8/12
Er teilt mit, dass er - vertretend für seine Partei – den Wirtschaftsplan 2017 des Gebäudemanagements
nicht mittragen werde, möchte dies jedoch nicht als Kritik an der Betriebsleitung des
Gebäudemanagements verstanden wissen.
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den
Wirtschaftsplan 2017 des Gebäudemanagements unter folgendem Vorbehalt zu beschließen.
„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts
2017. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2017 werden nach ihrem Abschluss
in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
2.
Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2017 des
Gebäudemanagements zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen:
3.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des
Gebäudemanagements der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2017 unter folgendem Vorbehalt.
„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts
2017. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2017 werden nach ihrem Abschluss
in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12
zu 6
Ablehnung: 1
Enthaltung: --
Bericht zum koordinierten Umgang mit Asbest in Putzen und Spachtelmassen
Vorlage: E 26/0067/WP17
Herr Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, legt zu
Beginn seines präsentationsgestützten Vortrages ein Hand - Out vor, dass den Umgang mit Asbest
beschreibt und künftig als Informationsbroschüre zu „Asbest in öffentlichen Gebäuden“ auf der
Internetseite der Stadt Aachen veröffentlicht werden soll.
Er erläutert die zweiteilige Gliederung des nachfolgenden Vortrages und stellt den öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen und Gutachter für Asbest Herrn Dipl. Ing. Otmar Reifer vor.
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 9/12
Herr Schavan erläutert eingehend die Thematik Asbest in Putzen und Spachtelmassen.
Er beschreibt die Verwendung von Asbest beim Bauen, grenzt die Hauptverwendungszeiten ab und
verweist auf das generelle Herstellungs- und Verwendungsverbot im Jahr 1993. Er weist gleichfalls
darauf hin, dass es ein Entfernungsgebot von Asbest aus Gebäuden etc. nicht gibt.
Im Weiteren stellt er die verschiedenen Zuständigkeiten und insbesondere die Zuständigkeit des
Gebäudemanagements in der Funktion des Eigentümers bzw. Technischen Betreibers dar.
Handlungsgrundlage seien insbesondere die Asbest-Richtlinien (Asbest-RiLi 1989 (i.d.F. 1996)), durch
die Dringlichkeitsstufen von I bis III definiert würden.
Maßgebend sei dabei stets rechtmäßiges und ordnungsgemäßes Handeln.
Herr Schavan betont, dass sämtliche nach dem jeweiligen Sachstand bekannten „schwach gebundenen“
Asbest-Bauteile in städtischen Gebäuden bis Anfang der 2000er Jahre vorschriftsmäßig entfernt, saniert
oder (in wenigen Fällen) eingekapselt worden sind und weist nochmals darauf hin, dass die
Asbestsanierung für die Stadt Aachen diesbezüglich nach wie vor als abgeschlossen gelten und Erfolg
gewertet werden könne.
Herr Schavan gibt einen Überblick über die Vorgehensweise in Aachen nach den neuen Befunden von
Asbest in Putzen und Spachtelmassen im Jahr 2013 in der Musikschule.
Obwohl in Putzen und Spachtelmassen nur ein geringer Anteil an festgebundenem Asbest vorläge, sei
auf Beschluss des Gebäudemanagements mit dem Gesundheitsamt entschieden worden, alle
städtischen Gebäude vor 1993 auf asbesthaltige Putze und Spachtelmassen durch einen unabhängigen,
externen Sachverständigen untersuchen zu lassen.
Dabei lag die erste Priorität auf Kindertagesstätten und Schulen.
Herr Schavan weist darauf hin, dass nach Maßgabe des Transparenzgebotes und in enger Abstimmung
mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) zunächst die Information der Öffentlichkeit und
nachfolgend der betroffenen KiTas und Schulen erfolgte.
Diese Vorgehensweise sollte sicherstellen, dass betroffene KiTas und Schulen sachlich durch das
Gebäudemanagement und den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule informiert würden.
Er weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gebäudemanagement und alle Beteiligten mit dem sensiblen
Thema hochverantwortlich und transparent umgehen und konsequent und sachgerecht handeln würden.
So würden beispielsweise nur zertifizierte Firmen, die den „Sachkundenachweis nach den technischen
Regeln für den Gefahrstoff Asbest“ (TRGS 519) beibringen, beauftragt.
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 10/12
Herr Schavan führt aus, dass das Thema Asbest und der Umgang mit Asbest auch beim Städtetag NRW
thematisiert worden sei, da alle Städte von diesem Thema gleichermaßen betroffen seien.
Dabei würde das Vorgehen des Gebäudemanagements Aachen eine hohe Beachtung finden und durch
die Fachwelt als sehr positiv bewertet werden.
Nachfolgend referiert der unabhängige vereidigte Sachverständige für Asbest im Hochbau
Herr Dipl. Ing. Otmar Reifer zum Thema „Asbesthaltige Putze“.
Er beschreibt die Produkte Kalkputz und Spachtelmassen hinsichtlich des Asbestgehaltes, deren
Einstufung als festgebundenes Asbestprodukt und setzt diese in einen Vergleich mit anderen
Asbestprodukten.
Er beschreibt transparent in welcher Schicht des Mauerwerks das Produkt asbesthaltiger Kalkfeinputz zu
finden ist.
Nachfolgend erläutert er den Untersuchungsumfang; Grundlage für die Untersuchung bildet das VDIPapier „asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden“.
Die Überprüfung der Putze erfolge durch die Entnahme von Materialproben aus der Oberfläche. Da die
Asbestbelastung sehr inhomogen sei, würden von unterschiedlichen Wänden Materialproben
entnommen. Die Laboranalyse ermittelt, ob Asbest in Putz vorhanden sei.
Eine Gesundheitsgefährdung durch Asbest sei gegeben, wenn Asbest zu lungengängigen Fasern
zerrieben oder aufgespalten und in dieser Form in hoher Konzentration eingeatmet würde und könne
unter bestimmten definierten Voraussetzungen zu anerkannten Berufskrankheiten führen.
Er legt dar, wie die Asbestbelastung in der Luft beim Bearbeiten von Putzen und/oder Spachtelmassen
durch verschiedene Szenarien simuliert, beprobt und untersucht wurde.
Zusammenfassend stellt Herr Reifer dar, dass eine Gefährdung von Kalk- und Spachtelmassen nicht
ausgehe. Die Asbestfasern seien fest in der Kalkschicht eingebunden und zusätzlich mit einem Anstrich
versehen.
Eine Faserfreisetzung erfolge nur durch eine mechanische Beeinträchtigung der Putzoberfläche, wie die
Zerstörung der Oberfläche. Die durchgeführten Versuche zeigten auch bei massiver Beeinträchtigung,
wie Bohren und Abschlagen, keine Faserbelastung in der Raumluft.
Eine Gefährdung gehe von den Putz- und Spachtelmassen nicht aus.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Höfken bedankt sich auch im Namen aller Ausschussmitglieder für
den ausführlichen Vortrag.
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 11/12
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Bericht zum koordinierten Umgang mit Asbest
in Putzen und Spachtelmassen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 13
zu 7
Ablehnung:
Enthaltung:
Mitteilungen der Verwaltung
Es gibt keine Mitteilungen aus der Verwaltung für den öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Höfken, schließt um 19:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und
stellt die Nichtöffentlichkeit im Sitzungsraum fest.
«SINAME»
Ausdruck vom: 30.03.2017
Seite: 12/12