Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
252229.pdf
Größe
25 MB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
15.04.17, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0666/WP17
öffentlich
28.03.2017
Dez. III / FB 61/300
Rad-Vorrang-Netz: Komfortabel und sicher mit dem Fahrrad aus
den Außenbezirken in die Innenstadt
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.04.2017
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung für den Entwurf eines Rad-VorrangNetzes zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung unter Beteiligung der Bürger,
Verbände und Bezirksvertretungen, diesen Entwurf zu diskutieren und ggf. zu überarbeiten.
Anschließend soll das Rad-Vorrang-Netz zur weiteren Beschlussfassung den politischen Gremien
vorgelegt werden.
Vorlage FB 61/0666/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2017
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
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Auszahlungen
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Ergebnis
0
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0
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+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
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Abschreibungen
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Ergebnis
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0
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0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0666/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2017
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Der Verkehrsbereich hat in den vergangenen Jahrzehnten nur in sehr geringem Maße zum
Klimaschutz beigetragen. Mit der Schaffung einer vom Land NRW geförderten Referentenstelle von
2017 – 2019 hat der Oberbürgermeister deutlich gemacht, welchen Stellenwert „emissionsfreie
Mobilität“ für die Stadt Aachen hat. Eine Bewerbung als Modellstadt im NRW-Wettbewerb
„emissionsfreie Innenstadt“ (Kommunaler Klimaschutz) wird derzeit erarbeitet. Der Grenzwert für
Stickoxid wurde 2016 - wie in den Vorjahren - nicht eingehalten; der Fachbereich Umwelt geht davon
aus, dass ohne deutlich eingreifende Maßnahmen der Grenzwert erst 2025 eingehalten werden kann.
Der Luftreinhalteplan 2015 für die Stadt Aachen beinhaltete bereits als Maßnahme MR3 den Auftrag
an die Verwaltung, im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung einen Vorschlag für ein RadVorrang-Netz vorzulegen. Darin heißt es im Einzelnen:
„Der Ausbau des Radwegenetzes ist eine zentrale Daueraufgabe der Verkehrsplanung in Aachen.
Umsetzungsziel ist die Schaffung von mind. 8 km neuen Radverkehrsanlagen pro Jahr. Bis zum Jahr
2020 soll der Ausbau des Radwegenetzes schwerpunktmäßig über folgende Maßnahmen umgesetzt
werden:
•
Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen vom "Maßnahmenplan Radverkehr 2009" in
den Jahren 2014 - 2017.
•
Fortschreibung des "Maßnahmenplan Radverkehr 2009" im Jahr 2015; sukzessive
Umsetzung ab 2017ff.
•
Planung der regionalen Radwegeverbindungen Aachen-Herzogenrath/Heerlen und AachenJülich weitestgehend abseits von Hauptverkehrsstraßen (Radschnellwege). Die
Radschnellwege sollen das Oberzentrum Aachen auf direkten und komfortablen Radwegen
ohne systembedingte Wartezeiten mit den umliegenden Gemeinden/Städten verbinden. Durch
das attraktive Angebot wird eine echte Alternative zu teilweise überlasteten Straßen für den
Kfz-Verkehr geschaffen; insbes. Berufspendler sollen damit zum Umstieg vom Pkw auf das
Rad motiviert werden. Die Fertigstellung des Radschnellweges Aachen-Herzogenrath/Heerlen
ist derzeit für 2018/2019 geplant. Die Umsetzung des Bahntrassenradweges Aachen-Jülich
wird voraussichtlich 2016 erfolgen.
•
Einbringung eines Vorschlags für ein „Rad-Vorrang-Routen-Netz“ im Rahmen des
Verkehrsentwicklungsplanes bis 2016. Das Netz soll den Bedürfnissen von Pendlern nach
einer schnellen Verbindung zwischen den Außenbezirken und der Innenstadt gerecht werden
und die Ansprüche von Pedelec- und E-Bike-Fahrern mit Geschwindigkeiten von bis zu 30
km/h erfüllen. Merkmale der Rad-Vorrang-Routen sind eine besonders gute Qualität der
Wegeoberfläche und wenig Verzögerungen durch einen möglichst durchgängigen "Vorrang"
gegenüber querenden Verkehren. Dies soll primär durch eine Linienführung in Tempo 30Zonen mit Vorfahrt für den Radverkehr (Fahrradstraßen), durch breite Radwege oder
Radfahrstreifen an Hauptverkehrsstraßen und durch auf den Radverkehr abgestimmte
Ampelschaltungen erreicht werden. Anknüpfungspunkte bilden die vorhandene
Vennbahntrasse bzw. die o.a. geplanten regionalen Radverbindungen (Radschnellwege).“
Vorlage FB 61/0666/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2017
Seite: 3/7
Die Verwaltung hat sich für den Erhalt von Fördermitteln für die Umsetzung einer ersten Route
(Radvorrangroute Aachen 1 („RVR AC1“)) am Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“
beteiligt. Ein Fördersatz von 70 % ist in Aussicht gestellt. Die Bewilligung des Vorhabens „RVR AC1“
steht unmittelbar bevor. Im Förderantrag ist die Konzeption eines Rad-Vorrang-Netzes, bei dem die
Rad-Vorrang-Route Aachen 1 gesetzt ist, als nicht geförderter Baustein enthalten.
Über das Fördervorhaben RVR AC1 wurde der Mobilitätsausschuss in den Sitzungen am 17.03.2016
und am 03.11.2016 informiert. Die Vorlage wurde auch in den Bezirksvertretungen Mitte, Laurensberg
und Eilendorf beraten. Bisher wurde das Vorhaben mit großer Mehrheit befürwortet. Der Radverkehr
solle in Aachen noch deutlicher als in der Vergangenheit durch Angebote gefördert werden, die auch
bisherige Nicht-Radler motivieren, das Fahrrad stärker für Fahrten im Alltag zu nutzen.
Wesentliche Ergebnisse der Vorberatungen waren, dass die Routen möglichst durchgängig markiert
werden sollten. Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs wurde insbesondere für die Durchfahrung der
Fußgängerzonen innerhalb des Grabenringes als schwierig bewertet. Daher solle der Grabenring
zukünftig die Funktion eines „Fahrrad-Verteilerringes“ übernehmen. Er solle dabei so gestaltet
werden, dass eine Zunahme des Radverkehrs auf dem Grabenring und nicht innerhalb des
Grabenrings stattfindet.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat am 07.09.2016 einen Bürgerantrag für Radvorrangrouten
nach Haaren, nach Brand, nach Vaals und zum Campus Melaten sowie innerstädtischen
Ergänzungsrouten eingebracht, der am 25.10.2016 im Bürgerforum zustimmend beraten und zur
inhaltlichen Beratung an den Mobilitätsausschuss verwiesen wurde (Anlage 2).
Die Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“ hat im Dezember 2016 einen Bürgerantrag
eingebracht, mit Vorschlägen für einen Verlauf und bauliche Anpassungen für eine Radvorrangroute
nach Brand (Anlage 3). Des Weiteren hat der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) im März
einen Bürgerantrag eingebracht, der sich insbesondere damit befasst, was auf dem und innerhalb des
Grabenring geändert werden sollte, damit der Grabenring die Funktion eines Radverteilerring
einnehmen kann (Anlage 4).
Warum ein Rad-Vorrang-Netz?
Bestehende und geplante hochwertige regionale Routen sollen eine ansprechende Fortsetzung bis ins
Stadtzentrum hinein finden. Das heißt, dass Radfahrern ein Vorankommen mit möglichst wenig
Haltevorgängen ermöglicht werden soll.
Das Rad-Vorrang-Netz soll dabei helfen, dass deutlich mehr Fahrten mit dem Fahrrad statt mit dem
Pkw zurückgelegt werden und der Radverkehrsanteil in Aachen deutlich über 11 % (2011) gesteigert
wird. Ein großes Potenzial stellen dabei Wege zur Arbeit dar (27 % des Verkehrsaufkommens): 55 %
der Aachener haben einen Weg zur Arbeit der max. 6 km lang ist. Davon wurden 2011 20 % mit dem
Rad und 45 % mit dem Pkw zurückgelegt. Wenn es gelänge, das Verhältnis nur auf diesen kurzen
Arbeitswegen umzukehren, würde der Radverkehrsanteil in Aachen auf 15 %-Punkte steigen und der
Vorlage FB 61/0666/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2017
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Anteil des Autoverkehrs von 51 % auf 47 % sinken und entsprechend positive Folgen für die
Gesundheit, Klimaschutz, Kosteneinsparungen und sinkendem Parkdruck resultieren.
Das Rad-Vorrang-Netz soll Teile des bestehenden Radnetzes in ein priorisiertes Hauptnetz mit
Schwerpunkt auf der Verbindungsfunktion aufwerten. Ein „Rad-Vorrang-Netz“ ergänzt dabei die bisher
bestehenden bzw. in Planung befindlichen Vorrangnetze für den Kraftfahrzeugverkehr, den ÖPNV
sowie den Fußgänger-Premiumwegen.
Das „Rad-Vorrang-Netz“ ergänzt die Schaffung von Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen
und das im Masterplan Aachen 2030 formulierte Ziel „Radverkehrsangebot an allen
Hauptverkehrsstraßen“ zu schaffen. Damit sollen auf den Hauptverkehrsstraßen direkte und sichere
Angebote für geübte Radfahrer geschaffen werden.
Es ist aus vielen Rückmeldungen von Bürgern bekannt, dass sich viele Menschen auf
Hauptverkehrsstraßen nicht sicher fühlen und darum selten oder gar nicht mit dem Fahrrad fahren.
Das Rad-Vorrang-Netz soll daher in allererster Linie diese Menschen ansprechen. Hierzu zählen
insbesondere auch Senioren, die neu Radfahren wollen, Familien mit Kindern, die Schonraum suchen
und generell die zunehmende Zahl von Einwohnern, die versucht, möglichst viele Wege ohne Auto
zurückzulegen. Dies lässt sich am besten auf Straßen mit wenig Autoverkehr erreichen.
Die Routen sollen als durchgängig geführte und durchgängig erkennbare Routen gestaltet werden, auf
denen Radfahrer als primäre Nutzergruppen fahren. Die Routen werden möglichst direkt geführt, wo
möglich soll Vorfahrt für die Vorrangroute zur Vermeidung von Wartezeiten gewährt werden. Sie
sollen einen komfortabel befahrbaren Belag aufweisen, das nebeneinander Fahren von Radfahrern
soll möglich sein. Aufgrund der Netzbedeutung sollen die Routen mit besonderer Beachtung gepflegt
und unterhalten werden.
Innerorts wird der bevorzugte Einsatz des verkehrsrechtlichen Instruments der Fahrradstraße geprüft;
dies erscheint insbesondere hinsichtlich der Kosten- und Flächeneffizienz sinnvoll. Zum Einsatz von
Fahrradstraßen bereitet die Verwaltung eine gesonderte Fachveranstaltung vor.
Außerorts sollen die Anspräche an eine als sicher empfundene Führung vor allem mit baulich
getrennten Radwegen realisiert werden.
Vorschlag der Verwaltung
Bereits im Radverkehrsplan von 1994 wurde ein sternförmiges auf die Stadtmitte ausgerichtetes
Radroutennetz entwickelt und große Teile mit wegweisender Beschilderung ausgestattet. Dabei wurde
weitestgehend auf Ausbaumaßnahmen verzichtet. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung einen
ersten Entwurf für ein Rad-Vorrang-Netz erstellt (Anlage 1), der zur Diskussion gestellt werden soll.
Dabei hat die Verwaltung berücksichtigt, dass aus allen Stadtteilen eine Rad-Vorrang-Route in die
Innenstadt entsteht. Entsprechend der vorherigen Beratungen sind alle Radvorrangrouten über den
Grabenring eingeplant worden.
Vorlage FB 61/0666/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2017
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Die 11 km lange „Rad-Vorrangroute Aachen 1“ ist dabei unterteilt worden in die Abschnitte
Grabenring und von diesem beginnend die Route Eilendorf und die Route Campus Melaten.
Es wäre dann möglich, den geplanten Trambaan-Radweg nach Maastricht am Rabental in
das Rad-Vorrang-Netz zu überführen.
Der Radschnellweg nach Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen ist auf dem Stadtgebiet Aachen als
„Route Richterich“ eingeplant, der Laurensberg und Richterich erschließt. Die Anbindung des
Radschnellweges an den Campus Melaten ist eingeplant, der genaue Verlauf aber noch
unklar.
Eine weitere wichtige Route nach Norden wird durch die Soers nach Berensberg (mit
Weiterführung nach Kohlscheid) vorgeschlagen.
Der Radweg „Aachen-Jülich“ ist als Anbindung über den Grünen Weg berücksichtigt und
erschließt einen großen Arbeitsplatzstandort.
Haaren soll über den Rehmplatz und den Wurm-Radweg angebunden werden; eine
Fortführung nach Verlautenheide ist über die Haarener Gracht vorgesehen.
Brand soll über das bestehende lokale Radverkehrsnetz angebunden werden und die Route
ertüchtigt werden.
Kornelimünster soll über den Kornelimünsterweg angebunden werden, so wie dies im NRWRadverkehrsnetz ausgeschildert ist. Die Weiterführung nach Walheim über die Aachener
Straße bindet auch Oberforstbach und Schleckheim an. Die Strecken sind aufzuwerten.
Der Preuswald soll über die Lütticher Straße angebunden werden. Der am besten für eine
Ertüchtigung geeignete Routenverlauf zw. Waldschenke und Mozartstraße muss noch
gefunden werden.
Vaalserquartier (und Vaals) soll über die Vaalser Straße und den Westpark angebunden
werden.
Bis auf den Radschnellweg nach Herzogenrath (und Teilabschnitte auf dem Radweg Aachen-Jülich)
sind dabei keine gegenüber dem heutigen Zustand komplett neuen Trassenverläufe eingeplant. Auf
allen Routen sind unterschiedliche Aufwertungen erforderlich, damit die mit Ihnen verbundenen
verkehrlichen Ziele erreicht werden können.
Der Entwurf für das Rad-Vorrang-Netz umfasst rd. 60 km. Vereinzelt gibt es Abweichungen zu den
Vorschlägen von VCD und ADFC. Diese sind als Anlage 5 beigefügt. Eine Entscheidung über die
genauen Verläufe kann sinnvoll nach weiterer Begutachtung der einzelnen Routen erfolgen.
Es erscheint aus Gründen der Kosten- und Flächeneffizienz sinnvoll, innerorts das verkehrsrechtliche
Instrument der Fahrradstraße in erheblichem Maße zu nutzen. Zu dieser Thematik bereitet die
Verwaltung eine gesonderte Fachveranstaltung vor, um insbesondere von den Erfahrungen der Stadt
Bonn zu profitieren.
Außerorts können die Anspräche an eine als sicher empfundene Führung nur mit baulich getrennten
Radwegen realisiert werden.
Vorlage FB 61/0666/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2017
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Weiteres Vorgehen:
Die Festigung des Entwurfs des Rad-Vorrang-Netzes und die Identifizierung von erforderlichen
Veränderungen auf den einzelnen Routen soll unter Beteiligung von Verbänden, Bürgern und
Bezirksvertretungen stattfinden.
Kosten und Finanzierung
Die weitere Beratung über das Rad-Vorrang-Netz ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden und
wird durch die Verwaltung geleistet. Für eine zukünftig sich hieraus ergebende Umsetzung von
einzelnen Routen bzgl. der Infrastruktur könnten die Kosten in einer Größenordnung von 130tsd € je
km liegen (RVR AC1). Weitere Kosten werden empfohlen für eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit,
damit die baulichen Maßnahmen möglichst schnell ihre volle verkehrliche Wirkung erreichen. Beides
würde im Einzelfall dem MoA zur Entscheidung vorgelegt werden.
Anlage/n:
1) Entwurf Rad-Vorrang-Netz Aachen der Stadt Aachen
2) Antrag des VCD, Radvorrangnetz
3) Antrag des der Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“, Radvorrangroute Brand
4) Antrag des ADFC, Grabenring
5) Abweichungen der Routenverläufe zw. dem Vorschlag der Verwaltung und den Bürgeranträgen
Vorlage FB 61/0666/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2017
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Heerlen (NL)
Kerkrade (NL)
Jülich
Simpelveld (NL)
Richterich
Berensberg
Haaren
Verlautenheide
Maastricht (NL)
Campus
Melaten
Eilendorf
Vaalserquartier
Brand
Preuswald
Kornelimünster
Neukonzeption
Walheim
Radverkehrsnetz
Stadt Aachen
bestehende + geplante
bedeutende regionale
Radverbindungen
geplante
Rad-Vorrang-Routen
bestehende Radrouten
Maßstab 1:65.000
Stand 04/17
Monschau
Luxemburg
Radvorrangrouten für Aachen
Ein Beitrag zum Luftreinhalteplan
vorgelegt vom
VCD Kreisverband Aachen / Düren
VCD Aachen-Düren
An der Schanz 1
52064 Aachen
vcdaachen@vcd-aachen.de
www.vcd-aachen.de
Aachen, September 2016
Zusammenfassung
Bei der Erfüllung der Verkehrs- und Umweltziele der Stadt Aachen kommt dem Radverkehr eine
entscheidende Rolle zu. Der VCD hat zur Verbesserung der Radinfrastruktur ein Konzept erarbeitet,
dessen Kernstück von Radvorrangrouten gebildet wird. Zwei der vorgeschlagenen Radvorrangrouten
sind in diesem Konzept beispielhaft ausgearbeitet.
Inhalt
1.Bestandsaufnahme........................................................................................................................4
1.1.Bisherige Entwicklung des Radverkehrsanteils..................................................................4
1.2.Aktuelle Entwicklungen.......................................................................................................4
1.3.Lösungsansatz....................................................................................................................... 5
2.Radvorrangroutennetz...................................................................................................................5
2.1.Radvorrangrouten................................................................................................................. 6
2.2.Entwicklung des Radvorrangroutennetzes..........................................................................8
2.3.Führungsformen auf dem Radvorrangroutennetz.............................................................12
3.Weitere Maßnahmen...................................................................................................................13
3.1.Service................................................................................................................................. 13
3.2.Durchgehende Erkennbarkeit der Routen.........................................................................13
3.3.Qualitätssicherung.............................................................................................................. 13
3.4.Routenbenennung............................................................................................................... 14
4.Umsetzung...................................................................................................................................15
4.1.Stufenkonzept..................................................................................................................... 15
4.2.Einbeziehung der geplanten Route Eilendorf – Innenstadt – Campus Melaten..............16
4.3.Verknüpfung mit anderen Maßnahmen.............................................................................16
4.4.Finanzierung....................................................................................................................... 17
5.Sofortmaßnahmen.......................................................................................................................18
5.1. Route 1, Abschnitt A Haaren – Innenstadt.......................................................................19
5.2. Route 1, Abschnitt B Innenstadt bis Vaalser Quartier/Uniklinik....................................25
2
5.3.Route 1, Abschnitt C Seilgraben Neupforte – Annuntiatenbach – Augustinerbach –
Johanniterstraße Lochnerstraße...................................................................................29
5.4.Route 1, Abschnitt D Sigmundstraße – Rehmplatz – Maxstraße – Promenadenstraße –
Blondelstraße – Peterstraße bis Elisenbrunnen.............................................................32
5.5.Route 2, Abschnitt E Brand Innenstadt...........................................................................35
5.6.Route 2, Abschnitt F Innenstadt – Campus Melaten........................................................37
6.Zeitplan........................................................................................................................................39
Impressum......................................................................................................................................40
3
1. Bestandsaufnahme
1.1. Bisherige Entwicklung des Radverkehrsanteils
Die Förderung des Radverkehrs ist seit Jahren ein erklärtes Ziel der Stadt Aachen. Er
wird weitgehend einhellig als wichtiger Baustein zur Stadterschließung,
Verkehrsentlastung und Luftverbesserung gesehen. Dementsprechend hat es in den
letzten Jahren eine Reihe von punktuellen Verbesserungen der Radinfrastruktur
gegeben, wie etwa bei der Verkehrsführung an Kreuzungen, Markierungen an Ampeln
oder Freigabe von Einbahnstraßen. Darüber hinaus werden regelmäßig
öffentlichkeitswirksame Aktionen durchgeführt (Fahrradsommer, Stadtradeln etc.).
Leider zeigt sich, dass diese Maßnahmen nicht wirklich greifen. Der Anteil des
Radverkehrs am Modalsplit stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau bei 10% bis
11%. Vergleicht man dies mit beispielsweise Münster (38%), Hamm (17%) oder unserer
Nachbarstadt Maastricht (22%), so sieht man, dass eine Verdoppelung des Anteils nicht
unrealistisch ist, aber offenbar bisher nicht näher rückt.
Diese Zahlen korrespondieren mit dem subjektiven Eindruck der Verkehrsteilnehmer.
Radfahren in Aachen wird generell als gefährlich empfunden. Im Gespräch mit
Aachener Bürgern hört man immer wieder, dass sie das Rad nicht benutzen, da sie sich
im Stadtverkehr zu unsicher fühlen. Auch diejenigen, die tatsächlich das Rad
verwenden, sind mit der Verkehrssituation in Aachen unzufrieden und empfinden
insbesondere die Gefährdung durch den Autoverkehr als sehr hoch.
Die Gründe dafür, warum trotz aller Bemühungen bisher keine entscheidende
Verbesserung erreicht werden konnte, sind sicherlich vielschichtig. Zu den wichtigsten
Gründen gehört jedoch, dass die Planung und Durchführung bisher sehr stark punktuell
erfolgt. Es gibt kein Gesamtkonzept für den Radverkehr. Dadurch bleiben die
Verbesserungen in weiten Teilen Stückwerk, es fehlt an durchgängigen Routen, die das
Radfahren auch für mittlere und weitere Entfernungen attraktiv machen. Die
Innenstadt ist für den Radverkehr praktisch undurchlässig, u.a. durch starke der
Ausweitung der Außengastronomie in den letzten Jahren.
1.2. Aktuelle Entwicklungen
Die Diskussion um die Einführung einer Umweltzone sowie die Verabschiedung und
Weiterentwicklung des Luftreinhalteplans (LRP) haben einen massiven Einfluss auf die
Verkehrsplanung in Aachen. Der VCD ist der Meinung, dass die Ziele des LRP nur
durch eine erhebliche Steigerung von Fuß und Radverkehr am Modalsplit erreicht
werden können, und dass dies auf Kosten des Autoverkehrs geschehen muss. Denn
weder eine Verringerung des Schadstoffausstoßes pro Fahrzeug noch der Einsatz von
Elektrofahrzeugen kann in absehbarer Zukunft eine ausreichende Verbesserung der
Luftqualität bringen. Auch der ÖPNV ist ohne die Option „Schiene“ nicht leistungsfähig
4
genug, um einen erheblichen Beitrag zu leisten. Dem Radverkehr kommt bei der
Umsetzung des LRP eine Schlüsselrolle zu, denn nur er ist in der Lage, sowohl zeitnah
als auch kostengünstig einen entscheidenden Effekt zu erzielen.
Von Bedeutung für die zukünftige Entwicklung ist auch der steigende Anteil von E
Bikes und Pedelecs. Das Rad wird als Verkehrsmittel dadurch verstärkt für Pendler
attraktiv, außerdem werden zunehmend höhere Ansprüche an die
Verkehrsinfrastruktur gestellt werden. Zwar ist die Maximalgeschwindigkeit eines
Pedelecs nicht größer als die eines herkömmlichen Fahrrads, jedoch steigt die erzielbare
Durchschnittsgeschwindigkeit deutlich an. Dadurch machen sich Verzögerungen durch
unzureichende Wege oder Hindernisse wesentlich stärker bemerkbar.
1.3. Lösungsansatz
Vor diesem Hintergrund hat der VCD Aachen ein Konzept für Radvorrangrouten
erarbeitet, durch das eine spürbare Verbesserung erreicht werden soll. Dabei geht es
nicht nur um die Routenführung, sondern auch um Qualitätsanforderungen.
Da für Radfahrer Umwege sehr unangenehm sind, kann auf die Mitnutzung von
Fußgängerzonen auch innerhalb des Grabenrings nicht verzichtet werden. Der
Platzbedarf für Fußgänger und Radfahrer muss wieder konsequenter Vorrang vor der
Nutzung des öffentlichen Raums für kommerzielle Zwecke (z.B. Außengastronomie)
haben. Das verträgliche Miteinander von Fußgängern und Radfahrern muss dort
besonders beachtet werden, was auch in besonderen Teilbereichen zu Abstrichen beim
Qualitätsniveau für den Radverkehr führen kann.
2. Radvorrangroutennetz
Kern des Konzepts ist ein hierarchischer Ansatz für das Radwegenetz.
1. Es besteht aus einem übergeordneten Netz aus Radvorrangrouten für den
Regional und VerbindungsverkehR. Es ermöglicht ein flottes Vorankommen, bietet
hohen Fahrkomfort und eine hohe Verkehrssicherheit.
2. Unterlagert ist ein engmaschiges Netz für den Ziel und Binnenverkehr innerhalb
des Stadtzentrums und der Ortsteilzentren.
Grundgedanke ist, dass man als Radfahrer vom Start über das engmaschige Netz auf
kurzem Weg zum übergeordneten Netz fährt, auf diesem zügig und angenehm das
Zielgebiet erreicht und dort auf kurzem Wege über das engmaschige Netz zum Zielpunkt
gelangt. Im Nachfolgenden wird das Radvorrangroutennetz näher erläutert. Auf das
engmaschige Netz wird nicht weiter eingegangen. Dessen flächendeckender Ausbau
bleibt generelle Aufgabe der Aachener Verkehrsplanung und wird nicht durch die
Radvorrangrouten ersetzt.
5
2.1. Radvorrangrouten
Sie verbinden sowohl die Nachbarkommunen und die Stadtteile mit der Innenstadt als
auch bei Bedarf die Stadtteile untereinander. In der Innenstadt werden sie als
Durchmesserrouten gestaltet, die eine zügige Durchfahrt zu Zielen am Innenstadtrand
und den außen liegenden Stadtteilen ermöglichen.
Die Grundidee der Radvorrangroute besteht in einer durchgängigen, sicheren,
schnellen, komfortablen und bevorrechtigten Wegführung für den Radverkehr möglichst
abseits von Autolärm und abgasen. Sie ist ausgelegt für normale Geschwindigkeiten
z.B. von Pedelecs, die 25 km/h erreichen. Eine wichtige Zielgruppe stellen Berufspendler
dar. Sie ist weiterhin so ausgestaltet, dass sie Radfahrer auch in größerer Anzahl
aufnehmen kann. Sie soll die unterschiedlichen Bedürfnisse der Radfahrer erfüllen:
gute Befahrbarkeit sowohl für Touren und Cityräder und Pedelecs, als auch für
Lastenfahrräder,
gute Befahrbarkeit mit Kinder und Lastenanhängern,
auf weiten Streckenabschnitten Möglichkeit zum Nebeneinanderfahren,
Überholen von langsameren durch schnellere Radfahrer,
Allwettertauglichkeit,
Trennung von Fußgängern und Skatern in Streckenabschnitten mit viel Radverkehr.
Wesentliche Kriterien für die Routenführung und die bauliche Ausgestaltung sind:
Optimierung der durchschnittlichen Reisezeit,
geradlinige Verkehrsführung möglichst ohne Umwege und Hindernisse,
Vorfahrt für die Radroute an allen Knotenpunkten mit nicht klassifizierten Straßen,
möglichst geringe Wartezeit an Knotenpunkten mit klassifizierten Straßen (Kreis,
Landes und Bundesstraßen),
hoher Fahrkomfort bei jedem Wetter,
Vermeidung von Konflikten mit dem Bus, Auto und Fußgängerverkehr sowie mit
Skatern,
durchgängige Erkennbarkeit des Routenverlaufs,
hohe soziale Sicherheit z.B. mit durchgehender Beleuchtung,
möglichst abseits von Autolärm und –abgasen.
Bei der Optimierung der Reisezeit spielt die erzielbare Höchstgeschwindigkeit im
innerstädtischen Bereich nur eine untergeordnete Rolle. Wesentlich wichtiger sind die
Erhöhung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit und die Minimierung von
6
Wartezeiten. Zielgröße ist eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 20 km/h
(z.B. bei Nutzung eines Pedelec) zwischen Start und Zielpunkt. Bei einer
Geschwindigkeit auf der Strecke von 25 km/h sollen die Reisezeitverluste durch
Wartezeiten an Knoten und durch Langsamfahrstellen daher maximal eine halbe
Minute pro Kilometer betragen. Außerhalb der Innenstadt nimmt die Dichte der
Knotenpunkte ab, so dass die Geschwindigkeit auf der Strecke an Bedeutung gewinnt.
Sie soll hier 30 km/h betragen (vgl. Empfehlungen für die Anlage von
Radverkehrsanlagen, ERA S. 10).
Das Netz der Radvorrangrouten soll analog zu den Aussagen der ERA (S. 10) so dicht
sein, dass 90 % der Einwohner maximal 200 m von einer Radvorrangroute entfernt
wohnen. Dieses Ziel ist nur mittel bis langfristig zu erreichen. Daher sollen in der
ersten Ausbaustufe zunächst folgende wichtige Ziele angebunden werden:
1. Stadtzentrum (innerhalb des Grabenrings)
2. Stadtteilzentren 1
3. Zentren der benachbarten Kommunen bzw. deren Stadtteilzentren2
4. Wichtige Arbeits und Studienplatzstandorte3
5. Weitere Gebiete mit hoher Einwohnerdichte4
Die Aufzählung in den Fußnoten zu 4. und 5. ist nicht abschließend und kann nach
genauerer Analyse verändert werden.
Da die geradlinige Routenführung mit geringen Umwegen für die Attraktivität eine
große Rolle spielt, müssen insbesondere in der Innenstadt die Hauptachsen der
Radvorrangrouten durch weitere Verbindungsrouten verdichtet werden. Sie sollen
wichtige Ziele abseits der Hauptachsen in gleicher Qualität erschließen. Sie werden
ebenfalls so gestaltet, dass sie auch bei größerer Anzahl von Radfahrern leistungsfähig
sind.
1 Haaren, Eilendorf, Forst, Brand, Burtscheid, Laurensberg, Richterich, Gut Kullen/Vaalser Quartier
2 Vaals, Kohlscheid, Würselen, Stolberg, Kelmis
3 Uniklinikum, Campus Melaten, Campus West, Krefelder Straße, Aachen-Nord, Industriegebiet
Rothe Erde, Gewerbepark Eilendorf, Gewerbegebiet Pascalstraße
4 Frankenberger Viertel, Aachen-Ost
7
2.2. Entwicklung des Radvorrangroutennetzes
Im Verkehrsentwicklungsplan von Anfang der 90er Jahre wurde bereits ein
Radroutennetz entwickelt, das heute in einigen Teilen mit einer Wegweisung für den
Radverkehr ausgeschildert ist (z.B. Route aus dem Frankenberger Viertel über die
Lothringerstraße in die Innenstadt). Leider wurde die Fahrradtauglichkeit dieser
Routen kaum verbessert und in Teilen sogar durch Umbaumaßnahmen und
Verkehrsregelungen weiter verschlechtert (Beispiele: Einmündung
Harskampstraße/Schildstraße, Zufahrt Parkhaus an Henger Herjotts Fott, Verengung
der Lochnerstraße zwischen Graben und Alleenring). Die Befahrbarkeit insbesondere
mit Kinderanhängern und für Lastenräder ist teilweise erheblich eingeschränkt. Das
Routennetz kann als gutes Grundnetz verwendet werden, muss jedoch in seinem
Verlauf und seiner Ausgestaltung an die Anforderungen des Radvorrangroutennetzes
angepasst werden. Hierbei soll u.a. eine Reisezeitanalyse die bestehenden
Schwachstellen im Verlauf der geplanten Routenführung ermitteln und zur
Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen genutzt werden. Diese konzeptionelle
Vorarbeit erfordert einigen Zeitaufwand.
Zur Verbesserung der Luftverhältnisse in Aachen im Rahmen des Luftreinhalteplans
muss jedoch schneller gehandelt werden. Der VCD hat daher nachfolgend einen
Vorschlag für die ersten beiden Hauptachsen sowie zwei Verbindungsrouten erarbeitet.
Hierfür können und sollen die ersten entscheidenden Verbesserungen bereits im Jahr
2017 umgesetzt werden. Das Zielkonzept für das gesamte Radvorrangroutennetz kann
dann parallel erarbeitet werden und weitere Umsetzungsstufen für die kommenden
Jahre systematisch vorbereiten.
Die ersten beiden Hauptachsen werden im Folgenden exemplarisch beschrieben,
nämlich Haaren ← → Vaalserquartier / Uniklinik sowie Brand ← → Campus Melaten.
Diese sind in Abbildung 1 auf Seite 7 dargestellt. Im Lageplan im Anhang sind
zusätzlich weitere wichtige Ziele mit Ideallinien angebunden, die den Konzeptansatz für
ein Gesamtnetz aufzeigen sollen und bei der späteren Erarbeitung des Zielnetzes
geprüft, ergänzt und mit einer konkreten Routenführung ausgearbeitet werden müssen.
2.2.1. Route 1: Haaren ← → Vaals
Es wird folgender Routenverlauf vorgeschlagen:
Haaren Markt – Alt Haarener Straße – Weg entlang der Wurm bis Europaplatz –
Blücherplatz – Jülicher Straße – Hansemannplatz – Alexanderstraße – Sandkaulbach –
Seilgraben Hirschgraben – Templergraben – Mauerstraße – Lochnerstraße – Westpark
– Weststraße mit Verlängerung unter der Halifaxstraße – Vaalser Straße – Vaals
Grenze – Maastrichter Laan.
8
Für die bessere Anbindung der Innenstadt sollen die folgenden zwei Verbindungsrouten
eingerichtet werden:
ab Blücherplatz eine zusätzliche Verbindungsroute über Sigmundstraße –
Rehmplatz – Maxstraße – Promenadenstraße – Blondelstraße – Peterstraße bis
Elisenbrunnen
ab Seilgraben über Neupforte – Augustinerbach – Annuntiatenbach – Lindenplatz –
Johanniterstraße – Lochnerstraße
Für den Routenverlauf der Route 1 wurde für den Abschnitt Haaren – Innenstadt
bereits eine genauere Bestandsanalyse durchgeführt und wurden
Maßnahmenvorschläge entwickelt. Diese sind in der Tabelle in Anhang 1 dargestellt.
Sie sollen dazu dienen, bereits im Jahr 2017 mit der Umsetzung der Prioritätsstufe 1
(siehe 4.1 Stufenkonzept) für den Teilabschnitt Haaren – Innenstadt zu beginnen.
2.2.2. Route 2: Brand ← → Campus Melaten
Es wird folgender Routenverlauf vorgeschlagen:
Brand Markt – Markstraße – Wolferskaul – Rombachstraße – Herderstraße – Stettiner
Straße – Danziger Straße – Königsberger Straße – Sittarder Straße – Lintertstraße
Adenauerallee – Altstraße – Clermontstraße Drimbornstraße – Bismarckstraße –
Schlossstraße Lothringerstraße – Schildstraße Wirichsbongardstraße –
Hartmannstraße – Münsterplatz – Schmiedstraße – Rennbahn – Klappergasse
Jakobstraße – Judengasse – Karmanstraße – Schinkelstraße – GeschwisterScholl
Straße – Seffenter Weg – Campusboulevard/Forckenbeckstraße
Innerhalb des Grabenrings führt diese Route teilweise durch die Fußgängerzone. Hier
muss das verträgliche Miteinander von Fußgängern und Radfahrern besonders beachtet
werden. Die oben beschriebenen Anforderungen an eine Radvorrangroute gelten daher
dort nur eingeschränkt. Dabei hat der Platzbedarf für diese beiden Verkehrsarten
Vorrang vor der Nutzung des öffentlichen Raums für kommerzielle Nutzungen (z.B.
Außengastronomie).
Diese Routenführung soll mittelfristig mit der Erschließung des Campus West zentral
durch dessen Bereich geführt und eine direkte Verbindung über die Bahnstrecke Aachen
– Herzogenrath mit Anschluss an den Campus Melaten erhalten.
2.2.3. Grabenring als Verteilerkreis
Bei der Konzeption der Routen wurde bewusst darauf verzichtet, Durchmesserrouten
quer durch den Innenstadtkern zu legen. Hier besteht ein erhebliches
Fußgängeraufkommen durch Tourismus, Gastronomie und Einkaufsströme, das auch
durchaus gewollt ist. Ausnahme ist die Routenführung durch die Schmiedstraße, die
zwar als ungünstig angesehen wird, zu der es aber keine praktikable Alternative gibt.
9
Aus diesem Grund bilden die Radvorrangrouten ein Tangentensystem, das grob entlang
des Grabenrings führt. Der Grabenring wird so zu einem Verteilerkreis, der mit dem
lokalen Zielerreichungsnetz verbunden ist und den Zugang in das Zentrum ermöglicht.
Dabei soll die Innenstadt für den Radverkehr durchlässig sein. Auch wenn der
Durchgangsverkehr am Stadtkern vorbei geleitet wird, so ist der Zielverkehr (mit
geringerer Geschwindigkeit) auch in das touristische Zentrum hinein wichtig und darf
nicht komplett blockiert werden. Stattdessen muss durch geeignete Maßnahmen ein
sicheres Miteinander von Fußgänger und Radverkehr ermöglicht werden.
2.2.4. Vernetzung mit dem regionalen Netz
Nach außen hin sollen die Radvorrangrouten mit den Wegen des städteübergreifenden
Netzes verbunden sein. Neben dem Vennbahnweg gilt dies insbesondere für die bisher
geplanten Routen über Richterich und Kohlscheid nach Herzogenrath (Radschnellweg)
sowie über Haaren nach Würselen (Bahntrassenradweg).
10
Abbildung 1: Vorschlag für das Grundnetz der Radvorrangrouten
11
2.3. Führungsformen auf dem Radvorrangroutennetz
Folgende Elemente kommen hierfür in Frage:
separat geführte Radwege
Radwege im Ein oder Zweirichtungsverkehr entlang von Hauptverkehrsstraßen,
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn
Fahrradstraßen
Tempo 30Zonen
Zu bevorzugen sind hier diejenigen Elemente, die ein Nebeneinanderfahren
ermöglichen, so dass Fahrradfahren auch unter sozialen Gesichtspunkten angenehm ist.
Daher soll abseits der Hauptverkehrsstraßen weitgehend die Fahrradstraße oder der
selbstständig geführte (breite) Radweg zur Anwendung kommen. An
Hauptverkehrsstraßen sind breite Radwege oder Radfahrstreifen das Mittel der Wahl.
12
3. Weitere Maßnahmen
Das Radvorrangroutennetz muss durch flankierende Maßnahmen der Radinfrastruktur
unterstützt und ausgebaut werden.
3.1. Service
Dazu gehören u.a. folgende Elemente, die im vorliegenden Konzept noch nicht näher
ausgearbeitet sind, im Zielkonzept aber enthalten sein sollen:
Abstellmöglichkeiten,
Verleihstationen,
Wegweisung,
Servicestationen (Lufttankstelle, Reparaturbedarf, Übersichtskarten usw.).
3.2. Durchgehende Erkennbarkeit der Routen
Die Radfahrer sollen dem Verlauf der
Radvorrangroute während der Fahrt intuitiv und
sicher folgen können. Dazu reicht die bisher
verwendete Radwegweisung nicht aus. Vielmehr
muss die Gestaltung so sein, dass die
Fortführung in Fahrtrichtung ganz eindeutig ist
und den Radfahrern der Eindruck vermittelt
wird, dass sie bei der Weiterfahrt ebenfalls die
hohen Qualitätsmerkmale der Radvorrangroute
Abbildung 2: Fahrradstraße in
antreffen. Mögliche Gestaltungsmerkmale
Göttingen
können von weißer oder farbiger Markierung bis
hin zu bestimmten Belagsmaterialien oder
Pflasterbändern reichen. Dabei soll der
eigentliche Fahrbahnbelag komfortabel befahr
bar bleiben (kein Pflaster). Wichtig ist ein Gestaltungskonzept, das auf allen
Radvorrangrouten einheitlich Anwendung findet und noch auszuarbeiten ist. Es sollte
gemäß dem Stufenkonzept (siehe Abschnitt 4.1) sowohl kurzfristig als auch langfristig
umsetzbare Maßnahmen berücksichtigen. Abbildung 2 zeigt ein Beispiel aus Göttingen.
3.3. Qualitätssicherung
Der dauerhafte Erfolg des Radvorrangroutennetzes muss durch eine überzeugende
Qualität erreicht und dauerhaft gesichert werden. Folgende Qualitätsmerkmale sind
entscheidend und müssen bei der Verfeinerung des Konzepts noch detailliert
ausgearbeitet werden:
13
Innerstädtisch durchschnittliche Reisegeschwindigkeit 20 km/h unter
Berücksichtigung aller Verlustzeiten an Knoten und auf der Strecke
Weitgehender Vorrang an querenden Straßen zu Verringerung der
Reisezeitverluste
Hoher Fahrkomfort (Belag, niveaugleiche Absenkungen)
Erkennbarkeit der Radvorrangroute über die generelle Straßenraumgestaltung,
nicht nur über die Radwegweisung. Die Radvorrangrouten sollen daher im
Gestaltungshandbuch für Straßen der Stadt Aachen zusätzlich aufgenommen
werden.
Weitgehend Führung in verkehrsarmen Straßen oder auf eigenständigen
Radwegen (zumindest dieser Punkt weicht von der in den letzten Jahren geübten
Praxis ab, Radverkehrsanlagen vorwiegend als Markierungen auf der Fahrbahn
vorzusehen. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere bisherige „NichtRadfahrer“
sich hier trotz objektiv hoher Verkehrssicherheit unsicher fühlen).
Direkte Routenführung ohne Umwege
Erhalt der hochwertigen Durchgängigkeit der Routen auch bei Baustellen.
Regelmäßige Reinigung und Winterdienst.
Der angestrebte Qualitätsstandard muss auch nach Einrichtung des
Radvorrangroutennetzes dauerhaft erhalten werden. Hierzu dienen folgende Schritte:
Kurzfristige Qualitätssicherung des bisher ausgeschilderten Radroutennetzes,
um weitere Verschlechterungen zu verhindern. Alle Maßnahmen an diesem Netz
sind darauf zu prüfen, ob die Reisegeschwindigkeit und der Reisekomfort für
Radfahrer beeinträchtigt werden. Die Maßnahmen sind sonst anzupassen oder
unvermeidbare Verschlechterungen sind durch ergänzende Maßnahmen zu
kompensieren.
Aufbau eines systematischen Qualitätsmanagements für das
Radvorrangroutennetz mit detaillierter Formulierung der Qualitätsziele und
einer systematischen regelmäßigen Kontrolle und Steuerung.
3.4. Routenbenennung
Alle Routen sollen eine Bezeichnung erhalten, die analog z.B. zum Liniennetz im ÖPNV
(Linie 15, 25 ...) oder im Straßennetz (B 1, B 57, B 258) die Bekanntheit der Route und
ihres Verlaufs zusätzlich steigert. Ein einheitliches Bezeichnungssystem ist noch zu
entwickeln. Der Netzvorschlag aus dem Verkehrsentwicklungsplan von Anfang der 90er
Jahre sah die Nummerierung R1, R2, usw. vor. Das Veloroutennetz in Freiburg ist etwa
mit den Bezeichnungen FR1, FR2 usw. versehen.
14
Die offizielle Benennung einer Route mit ihrer Bezeichnung, ggf. im Rahmen einer
Einweihung, soll erst dann erfolgen, wenn ein definierter Qualitätsmindeststandards
erreicht ist. Dies bestärkt das Qualitätsbewusstsein für das Radvorrangroutennetz und
bildet einen Ansporn, die für das Qualitätsniveau notwendigen Maßnahmen
umzusetzen. Das Qualitätsversprechen, das mit der Routenbezeichnung gegeben wird,
muss immer eingehalten werden.
4. Umsetzung
4.1. Stufenkonzept
Zur Einrichtung der Radvorrangrouten sind sowohl einfache (z.B. Änderung von
Vorfahrtsregelungen), als auch baulich aufwändigere Maßnahmen bis hin zur
Neuaufteilung des Verkehrsraums erforderlich. Hierzu sind ein unterschiedlicher
zeitlicher Vorlauf sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel in unterschiedlicher Höhe
(z.B. über Fördermittel) notwendig. Ziel ist zunächst eine kurzfristige Einrichtung der
ersten Routen mit einem Qualitätsniveau, das bereits eine spürbare Verbesserung
gegenüber dem jetzigen Zustand ergibt. Daher soll die Umsetzung der Maßnahmen nach
zeitlichen und finanziellen Erfordernissen gestaffelt werden. Die optimale
Endausstattung einer Route soll nach 5 Jahren erreicht sein.
Daher werden folgende Prioritätsstufen vorgeschlagen:
Priorität 1 (kurzfristig)
o
Durchschnittliche Reisegeschwindigkeit 20 km/h, Wartezeitverlust pro km <
45 Sekunden,
o
Durchgängige Erkennbarkeit der Route durch einfache aber deutliche
gestalterische Maßnahmen,
o
Beseitigung von Gefahrenstellen,
o
Beseitigung grober Komfortmängel wie schlechte Bordsteinabsenkungen und
grobe Pflasterbeläge sowie Engstellen,
o
Einrichtung der Vorfahrt an möglichst vielen Knoten,
o
Ausreichende Sicherheitsabstände zum ruhenden und fließenden Verkehr
gemäß ERA,
o
einfache bauliche Maßnahmen,
o
aufwändigere bauliche Maßnahmen dort, wo sie zur Erreichung der oben
genannten Reisegeschwindigkeit und des Komforts erforderlich sind,
15
Priorität 2 (mittelfristig bis 5 Jahre)
o
Durchschnittliche Reisegeschwindigkeit 25 km/h, Wartezeitverlust pro km <
30 Sekunden,
o
Beseitigung aller Komfortmängel,
o
durchgängige Erkennbarkeit der Route durch dauerhafte gestalterische
Maßnahmen,
o
aufwändige bauliche Maßnahmen bzw. Realisierung im Rahmen sowieso
geplanter Baumaßnahmen im betreffenden Abschnitt.
4.2. Einbeziehung der geplanten Route Eilendorf – Innenstadt – Campus Melaten
Die Stadtverwaltung hat vor kurzem eine erste Radvorrangroute von Eilendorf bis
Campus Melaten vorgeschlagen und hierfür eine Bewerbung für ein bundesweites
Modellprojekt abgegeben. Die Teile dieser Route decken sich mit der unter Kap. 2.2.2
vorgeschlagenen Route 2 Brand – Campus Melaten. Der VCD begrüßt dieses Konzept,
welches in der weiteren Planung in das hier vorgeschlagene Netz noch ergänzend
eingearbeitet werden sollte. Hierauf wird an dieser Stelle zunächst verzichtet, um einer
Abstimmung der Maßnahmen nicht vorzugreifen.
4.3. Verknüpfung mit anderen Maßnahmen
Die konsequente Einrichtung der Radvorrangrouten wird in den nächsten Jahren in
Teilbereichen Baumaßnahmen bis hin zur Neuaufteilung des Verkehrsraums erfordern.
Daher sollen Umgestaltungen, die durch andere Projekte geplant sind, konsequent für
die geplanten Maßnahmen der Radvorrangrouten mitgenutzt werden, um
Einspareffekte zu nutzen. Hier seien beispielhaft folgende Projekte genannt:
Einrichtung der Premiumwege für Fußgänger im Rahmen des
Innenstadtkonzepts Aachen 2022
Die geplanten Routen liegen oftmals dort, wo sich auch die Einrichtung des
Radvorrangroutennetzes anbietet. Mit einer Abstimmung beider Konzepte können
potenzielle Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern von vorneherein vermieden
und notwendige Investitionen gebündelt werden.
Erneuerung/Instandsetzungsmaßnahmen von Straßen,
Erneuerung/Instandsetzungsmaßnahmen von Kanälen und Leitungen
(vorwiegend Stawag),
Stadterneuerungsprogramme (z.B. AachenNord),
Einrichtung neuer Bewohnerparkzonen mit teilweiser Neuordnung des ruhenden
Verkehrs.
16
4.4. Finanzierung
Neben dem Fußgängerverkehr ist der Radverkehr die kostengünstigste Verkehrsart.
Dennoch wird der Radverkehr bisher im städtischen Haushalt nicht gemäß seiner
verkehrlichen Bedeutung berücksichtigt. In Zeiten knapper Kassen soll daher gerade
der preiswerte Radverkehr in der Investitionsplanung Vorrang haben. Ohne eine höhere
Investitionsquote als in den vergangenen Jahren ist das Radvorrangroutennetz nicht zu
realisieren. In der kurz und mittelfristigen Finanzplanung sind die Haushaltsansätze
für den Radverkehr so aufzustocken, dass das Radvorrangroutennetz konsequent
umgesetzt werden kann.
17
5. Sofortmaßnahmen
Erste spürbare Verbesserungen auf den vorgeschlagenen Routen lassen sich schon mit
einfachen Maßnahmen erreichen, die schnell umsetzbar sind. Sie sollten daher
kurzfristig angegangen werden. Nachfolgend werden für alle vier Routen beispielhaft
einige solcher Maßnahmen vorgeschlagen, die ggf. durch weitere ergänzt werden
können. Alle Maßnahmen sind auch im Übersichtsplan für das vorgeschlagene
Routennetz (siehe Anlage) mit der unter den Fotos genannten Bezeichnung (z.B. A1
usw.) eingetragen.
18
5.1. Route 1, Abschnitt A Haaren – Innenstadt
Jülicher Straße in Höhe Bahnübergang
Stadteinwärts müssen zum Linksabbiegen in
den Radweg entlang der Wurm vier
Fahrspuren gequert werden. Vorschlag: Anlage
einer Querungshilfe mit beiderseits nur einer
Fahrspur zum sicheren und komfortablen
Queren. Auf der nördlichen Seite werden rechts
neben der Fahrbahn ein Radfahrstreifen und
zusätzlich eine Aufstellfläche für
linksabbiegende Radfahrer geschaffen.
Foto A1
Wegeeinmündungen in Höhe Rittergut Kalkofen
Der Fahrkomfort wird durch einen
Rundbordstein beim Abbiegen in den Weg auf
der westlichen Wurmseite beeinträchtigt. Hier
soll eine Nullabsenkung oder eine Anhebung
des Einmündungsbereichs geschaffen werden.
Foto A2
19
Europaplatz, Einmündung Wurmradweg
Der Fahrkomfort wird durch den Bordstein
zwischen Geh und Radweg des Europaplatzes
beeinträchtigt. Hier soll eine Nullabsenkung in
Höhe der Einmündung des Wurmradweg
geschaffen werden.
Foto A3
Europaplatz, Fahrtrichtung stadtauswärts
Vom Blücherplatz kommend wird der
Radverkehr am Europaplatz seit kurzem über
einen Zweirichtungsradweg links um den
Kreisverkehr bis zur Einmündung des
Wurmradwegs geführt. An den Querungen der
Zufahrt vom Blücherplatz und der nördlichen
JosephvonGörresStraße beachten Autofahrer
häufig den in Gegenrichtung fahrenden
Radverkehr trotz farbiger Markierung der
Furten nur unzureichend. Hier sollen weitere
Maßnahmen die Verkehrssicherheit erhöhen,
wie z.B. eine Verbreiterung und Anhebung der
Furtbereiche sowie die Markierung von
Pfeilsymbolen in beiden Fahrtrichtungen im
Furtbereich. Der Abbiegeradius von der
Zufahrt vom Blücherplatz in den nach links
führenden Zweirichtungsradweg ist zu eng und
soll großzügiger gestaltet werden.
20
Foto A4
Blücherplatz, Einmündung Jülicher Straße (Fahrtrichtung stadteinwärts)
Der Schutzstreifen endet kurz vor der Ampel,
so dass Radfahrer im eigentlichen
Einmündungsbereich nicht geschützt sind. Der
Schutzstreifen soll bis zum Haltebalken
durchgezogen werden. Die KfzFahrspuren
sind entsprechend nach links zu verschieben.
Foto A5
Blücherplatz, Einmündung Sigmundstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts)
Die Radfahrer fahren von der Jülicher Straße
bergab mit höherer Geschwindigkeit. Im
Einmündungsbereich mit der Sigmundstraße
wird der Radfahrstreifen jedoch mit engen
Radien auf den anschließenden
Zweirichtungsradweg verschwenkt. Von der
Sigmundstraße kommende KfzFahrer
beachten teilweise die Vorfahrt der Radfahrer
nicht. Der Einmündungsbereich soll daher so
umgestaltet werden, dass der Vorrang der
Radfahrer besser verdeutlicht wird, der
einbiegende KfzVerkehr verlangsamt wird und
für die Radfahrer eine zügigere Linienführung
in den Zweirichtungsradweg geschaffen wird.
21
Foto A6
Jülicher Straße von Blücherplatz bis Hansemannplatz
Auf beiden Straßenseiten haben die
Radfahrstreifen keinen Sicherheitsraum zum
Parkstreifen. Die Parkstreifen sind
größtenteils nur 1,80 m breit, so dass parkende
Fahrzeuge oft in den Radfahrstreifen
hineinragen. Die Radfahrstreifen sollen mit
ausreichendem Sicherheitsraum zum
Parkstreifen neu markiert werden. Die Kfz
Fahrstreifen werden dafür schmaler markiert
oder durch einen überbreiten Fahrstreifen
ersetzt, auf dem zwei Pkw nebeneinander
fahren können.
Foto A7
Hansemannplatz
Von der Alexanderstraße stadtauswärts
erreichen die Radfahrer den rechten
Radfahrstreifen der Jülicher Straße, indem sie
sowohl die Monheimsallee als auch die Jülicher
Straße an einer Lichtsignalanlage gemeinsam
mit den Fußgängern queren. Hierdurch
entstehen lange Wartezeiten. Dies soll z.B.
durch eine direkte Linkseinbiegemöglichkeit
von der Alexanderstraße in die Peterstraße
mittels einer Radfahrerschleuse und einer
Optimierung der gesamten Lichtsignalregelung
für den Radverkehr verbessert werden.
Foto A8
Alexanderstraße/Sandkaulstraße/Sandkaulbach
Der Haltebalken für Sandkaulstraße soll um
einige Meter zurückversetzt werden, um die
direkte
Wegebeziehung
zwischen
Alexanderstraße und Sandkaulbach zu
verbessern. Der Radverkehr, der zukünftig aus
dem Sandkaulbach zur Alexanderstraße
queren soll, ist in die Signalisierung mittels
eigener Radfahrersignale einzubeziehen.
Foto A9
22
Sandkaulbach
Die Einbahnstraße soll für den Radverkehr in
Richtung Alexanderstraße freigegeben werden.
Foto A10
Sandkaulbach/Martinstraße
Der querende Radverkehr zwischen
Sandkaulbach und Seilgraben erhält in beiden
Fahrtrichtungen
Vorfahrt.
Die
Sichtverhältnisse am Knoten müssen
verbessert werden.
Foto A11
Verbindung vom Seilgraben zum Sandkaulbach (Fahrtrichtung stadtauswärts)
Mittelfristig soll am Seilgraben für die
Fahrtrichtung stadtauswärts zwischen
Neupforte und Martinstraße ein Radweg auf
der nördlichen Seite hinter den Bäumen
eingerichtet werden. Aus der Neupforte
kommende Radfahrer können dann mit
Umgehung
des
Knotens
Seilgraben/Sandkaulstraße mit weniger
Wartezeiten und ohne unkomfortables
Linksabbiegen den Sandkaulbach und die oben
Routenführung zum Hansemannplatz
erreichen. Für eine kurzfristige Lösung ist die
23
Foto A12
Freigabe der Martinstraße zwischen Seilgraben und Sandkaulbach in Gegenrichtung zu
prüfen.
Hirschgraben/Driescher Gässchen/Pontdriesch
Radfahrer, die im Verlauf des Grabenrings die direkte Fahrbeziehung vom
Hirschgraben in das Driescher Gässchen befahren, müssen den Fahrstreifen wechseln.
Die Verkehrsführung im Knotenpunkt soll so geändert werden, dass die Radfahrer ohne
Fahrspurwechsel auf einem durchgehenden Radfahr oder Schutzstreifen den Ring
befahren können.
Punkt A13 (ohne Foto)
24
5.2. Route 1, Abschnitt B Innenstadt bis Vaalser Quartier/Uniklinik
Vom inneren Ring bis zum Westpark:
Die Lochnerstraße wird als Fahrradroute in
Richtung Vaals genutzt und ist aber nicht als
Fahrradstraße ausgewiesen.
Vorschlag: Die Lochnerstraße wird durch eine
deutliche Beschilderung oder Markierung als
Fahrradstraße gekennzeichnet.
Foto B1
Zufahrt Westpark
Die Zufahrt zum Westpark ist zu eng als gemeinsamer Zugang für Fußgänger und
Radfahrer.
Vorschlag: Der Zugang/ die Zufahrt sollte großzügiger gestaltet werden. Der Radverkehr
aus dem Westpark in die Lochnerstraße erhält Vorfahrt vor der Gartenstraße.
Punkt B2 (ohne Foto)
Ausfahrt Westpark
Westliche Ausfahrt Westpark mit Einbiegung auf die Welkenrather Straße farblich
kennzeichnen, um die Wegführung deutlich zu machen. Der Radverkehr in der
Beziehung Westpark – Weststraße erhält Vorfahrt vor der Welkenrather Straße.
Punkt B3 (ohne Foto)
Weststraße/Lennéstraße:
Die Radroute im Zuge der Weststraße erhält Vorfahrt vor der Lennéstraße
Punkt B4 (ohne Foto)
Abbiegesituation von der Vaalser Straße in Richtung Westpark
Die derzeitige Führung über die Fußgängerampel ist zu unbequem und zu umständlich.
Vorschlag: Radwegebenutzungspflicht aufheben; die vorhandene Mittelstreifen
25
Markierung auf der Straße so gestalten, dass direktes Linksabbiegen für Radfahrer
möglich wird. Hinweisschilder anbringen.
Punkt B5 (ohne Foto)
26
Bushaltestelle Gut Kullen in Fahrtrichtung Vaals
Haltender Bus vor der Ampel nimmt den
AutofahrerInnen die Sicht auf den Radverkehr.
Vorschlag: Bushaltestelle verlegen,
Bushäuschen bleibt an Ort und Stelle erhalten.
Foto B6
Vaalser Straße/Einmündung Alte Vaalser Straße, Fahrtrichtung stadteinwärts
rechtsabbiegende Autofahrer aus der Vaalser
Straße in die Alte Vaalser Straße übersehen
teilweise die Radfahrer, da der Grünbewuchs
und der große Abstand zur Radfurt die Sicht
behindern. Kurzfristig soll ein Hinweisschild
die Autofahrer darauf hinweisen, dass
Radfahrer kreuzen. Später sollte die Radfurt
direkt an die Fahrbahn verlegt werden und rot
eingefärbt werden.
27
Foto B7
Vaalser Straße/Halifaxstraße sowie Vaalser Straße/Neuenhofer Weg
Stadtauswärts sind die Fußgängerampeln zu niedrig
angebracht und ragen in das Lichtraumprofil des Radwegs. Die
Signalgeber sollen höher montiert werden.
Foto B8
28
5.3. Route 1, Abschnitt C Seilgraben - Neupforte – Annuntiatenbach –
Augustinerbach – Johanniterstraße - Lochnerstraße
Neupforte, Mostardstraße
Die Radroute erhält Vorfahrt vor der
Mostardstraße.
Foto C1
Neupforte, Kreuzung Pontstraße
In Fahrtrichtung Seilgraben ist die Fahrbahn
teilweise so eng, dass ein Begegnen mit Kfz
problematisch ist. Ab der Kreuzung Pontstraße
soll die Situation durch Wegnahme einiger
Stellplätze verbessert werden.
Foto C2
29
Augustinerbach/Eilfschornsteinstraße
Die Radroute erhält Vorfahrt vor der
Eilfschornsteinstraße
Foto C3
Annuntiatenbach, Einmündungen Judengasse und Karmanstraße
Die Radroute erhält Vorfahrt vor der
Judengasse und der Eilfschornsteinstraße
Foto C4
Lindenplatz
Die anfängliche Radroutenführung, die noch in
der rotweißen Radroutenwegweisung
erkennbar ist, führte mitten über den Platz.
Sie ist durch nachträgliche Einbauten von
Bänken usw. mittlerweile unterbrochen und
wegen der starken Nutzung u.a. durch
spielende Kinder nicht mehr sinnvoll. Die
Radroutenführung soll auf der südöstlichen
Platzseite verlaufen und kurzfristig zunächst
durch Markierungen und Änderung der
Wegweisung besser verdeutlicht werden.
30
Foto C5
Johanniterstraße/Paulusstraße
Die Radroute erhält Vorfahrt vor der
Paulusstraße.
Foto C6
31
5.4. Route 1, Abschnitt D Sigmundstraße – Rehmplatz – Maxstraße –
Promenadenstraße – Blondelstraße – Peterstraße bis Elisenbrunnen
Zufahrt vom Europaplatz zum Blücherplatz stadteinwärts, Führung in die Sigmundstraße
Heute wird der Radverkehr auf einem Radweg
bis zur Fußgängerampel in Höhe
Dennewartstraße geführt. Signalgeregelt quert
der Radverkehr auf die südliche Seite zur
Sigmundstraße geführt. Wesentliche
Schwachpunkte sind zum einen die langen
Wartezeiten an den beiden Lichtsignalanlagen.
Zum anderen müssen Radfahrer in Höhe
Dennwartstraße das Grünsignal mittels einer
Drucktaste anfordern, die von der markierten
Haltelinie aus nicht erreichbar ist, so dass ein
Absteigen erforderlich wird. Hier soll eine
grundsätzliche
Überplanung
der
Radverkehrsführung erfolgen, die ein
komfortables, möglichst direktes Weiterfahren
in die Sigmundstraße mit geringen
Wartezeiten ermöglicht. Evtl. kann eine
Führung mit Umgehung der Signalanlage
erfolgen.
Foto D1
Sigmundstraße im Bereich Blücherplatz
Der Radverkehr wird stadteinwärts gegen die
Einbahnstraße geführt. Die Fahrbahn ist
wegen beidseitig parkender Fahrzeuge so eng,
dass ein Begegnungsverkehr problematisch ist.
Hier soll das Parken auf einer Seite
aufgehoben werden. Mit Einführung des
Bewohnerparkens vor einiger Zeit steht
Ersatzparkraum auf dem Blücherplatz zur
Verfügung.
Foto D2
32
Sigmundstraße/Aretzstraße
Die Radroute soll Vorfahrt vor der Aretzstraße
erhalten.
Foto D3
Sigmundstraße/Hein-Janssen-Straße
Die Radroute soll Vorfahrt vor der Hein
JanssenStraße erhalten.
Foto D4
Sigmundstraße/Rudolfstraße
Die Radroute soll Vorfahrt vor der
Rudolfstraße erhalten.
Foto D5
33
Rehmplatz
Stadtauswärts wird der Radverkehr heute
rechtsseitig um den Rehmplatz geführt. Dies
erfordert ein viermaliges Abbiegen, um in die
Sigmundstraße zu gelangen. Zukünftig soll der
Radverkehr stadtauswärts linksseitig um den
Platz geführt werden, so dass nur noch ein
zweimaliges Abbiegen erforderlich ist und an
der Kreuzung Rudolfstraße/Sigmundstraße
geradeaus gefahren werden kann. Auf der
nördlichen Platzumfahrt ist dazu der
Radverkehr gegen die Einbahnstraße
zuzulassen und ggf. das Parken neu zu ordnen.
Foto D6
Rehmplatz/Maxstraße
Die Radroute erhält Vorfahrt vor der Otto
straße.
Foto D7
Maxstraße/Heinrichsallee
In Fahrtrichtung Innenstadt besteht ein
Rechtsabbiegegebot in die Heinrichsallee.
Radfahrer mit Ziel Innenstadt müssen daher
absteigen und ihr Fahrrad zur Querung der
Heinrichsallee schieben. Die Umlaufgitter vor
und hinter der Busspur in Mittellage
behindern die zügige Überfahrt insbesondere
für Radfahrer mit Anhängern und verstärken
die Konfliktsituation mit dem querenden
Fußgängerverkehr. Die Verkehrsführung für
34
Foto D8
den Radverkehr soll mit einer eigenen Furt neu geordnet werden, die von der Maxstraße
mit Geradeausfahrt direkt zu erreichen ist.
Promenadenstraße zwischen Heinrichsallee und Gasborn
Stadteinwärts wird der Radverkehr auf einem
engen Radweg neben einem engen Gehweg
geführt. Dichter Fußgängerverkehr sowie
Geschäftsauslagen führen zu Konflikten und
starken
Behinderungen.
Dieser
Straßenabschnitt soll kurzfristig so umgebaut
werden, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn
geführt wird wie bereits im Abschnitt von
Gasborn bis Synagogenplatz.
Foto D9
Blondelstraße von Willy-Brandt-Platz bis Peterstraße
Die Radroute ist im Bereich der Bustrasse angemessen zu berücksichtigen.
Insbesondere für links abbiegende Radfahrer stadteinwärts in die Peterstraße ist eine
sichere und attraktive Verkehrsführung einzurichten
Punkt D 10 (ohne Foto)
5.5. Route 2, Abschnitt E Brand - Innenstadt
Einmündung Sittarder Straße/Lintertstraße
Einbiegen von der Sittarder Straße in die
Lintertstraße hinter der Bushaltestelle
ermöglichen, Bordsteinabsenkungen, Durch
wegung herstellen
Foto E1
35
Kreuzungsbereich Lintertstraße – Adenauerallee - Altstraße
Verbesserung für Radfahrer auf dem Weg von
der Lintertstraße in die Altstraße:
Freigabe des Gehwegs für Radfahrer,
um linksseitig bis zur Altstraße zu
kommen
Grünphase der Fußgängerampeln über
die Adenauerallee verlängern
Markierung auf der Straße, die das
Linksabbeigen in die Altstraße optisch
hervorhebt.
Foto E2
Einmündung Reihstraße/Wirichsbongardstraße
Die Radroute erhält Vorfahrt vor der
Reihstraße.
Foto E3
36
5.6. Route 2, Abschnitt F Innenstadt – Campus Melaten
Geschwister-Scholl-Straße/Seffenter Weg
Die Radverkehrsführung im Knotenpunkt ist
noch nicht an die neue Radverkehrsführung
auf dem Seffenter Weg (Schutzstreifen)
angepasst. Die Verkehrsbeziehung von der
GeschwisterSchollStraße zum provisorischen
Hörsaal an der Westseite des Republikplatzes
ist sehr umständlich und keine sichere
Lösung. Sie wird zukünftig als direkte
Radverkehrsführung zum Campus West
wichtig. Weiterhin führt die
Foto F1
Radverkehrsführung vom Seffenter Weg zur
Claßenstraße über die Anliegerfahrbahn im
jetzigen Zustand zu Konflikten mit den
Fußgängern. Für den gesamten
Knotenbereich soll eine sichere, direkte und komfortable Radverkehrsführung geplant
und kurzfristig umgesetzt werden. Da mit Abschluss der jetzigen Baumaßnahmen
(Stand März 2016) im Bereich der Anliegerfahrbahn eine Wiederherstellung der
Verkehrsflächen nötig ist, sollte die neue Verkehrsführung vorher festgelegt werden.
Seffenter Weg
An allen Einmündungen soll für die Radroute Vorfahrt eingerichtet werden. Um eine
Erhöhung der Geschwindigkeit für den KfzVerkehr zu vermeiden, sind begleitende
verkehrsdämpfende Maßnahmen zu prüfen. Weiterhin ist auf der gesamten Strecke eine
eindeutige und klare Radverkehrsführung zu schaffen.
Punkt F2 (ohne Foto)
37
Seffenter Weg – Campusboulevard
In Fahrtrichtung Campus Melaten endet die
rechtsseitige Radverkehrsführung vor dem
Kreisverkehr mit der westlichen Zu/Abfahrt
vom/zum Toledoring. Radfahrer müssen auf
die linksseitige Radverkehrsführung
wechseln und werden nach Passieren des
Kreisverkehrs wieder auf die rechte
Fahrbahnseite geführt. Das zweimalige
Queren ist zeitraubend und stellt eine
zusätzliche Unfallquelle dar. Als Ersatz ist
eine durchgehende Radverkehrsführung auf
der rechten Fahrbahnseite zu schaffen.
38
Foto F3
6. Zeitplan
Für die Umsetzung des Routennetzes wird der nachfolgende Zeitplan vorgeschlagen.
Wichtig ist eine koordinierte Vorgehensweise, um in einem absehbaren Zeitraum ein
schlüssiges und attraktives Gesamtnetz für die Vorrangrouten umzusetzen.
20
17
20
18
20
19
20
20
Route 1 + 2
Sofortmaßnahme
n
Detailplanung
Umsetzung Stufe
1
Umsetzung Stufe
2
Route 3 + 4
Sofortmaßnahme
n
Detailplanung
Umsetzung Stufe
1
Umsetzung Stufe
2
Übrige Routen des Gesamtnetzes
Netzentwicklung
Detailplanung
Umsetzung
Stufen 1 und 2
für die weiteren
Routen
39
20
21
20
22
20
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20
24
20
25
Impressum
Herausgeber:
VCD – Verkehrsclub Deutschland
Kreisverband Aachen – Düren e.V.
An der Schanz 1, 52064 Aachen
Redaktion (v.i.S.P.):
Ralf Oswald, Sabine Neitzel
EMails an die Redaktion:
Vcdaachen@vcdaachen.de
Gestaltung:
VCD Kreisverband Aachen Düren
Druck:
ENSE Consulting Reprografie GmbH & Co.KG, Aachen
Bildnachweis:
von den AutorInnen
Urheberrechtshinweis
Das Konzept ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, bedarf der vorherigen
Zustimmung des VCD Kreisverbandes AachenDüren. Dies gilt insbesondere für
Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die
Einspeicherungen und Verarbeitung in elektronische Systeme.
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Legende Radroutenvorrangnetz für Aachen
A Haaren – Innenstadt
Route 1 B Innenstadt – Vaals
Route 2
E
F
Brand - Innenstadt
Innenstadt – Campus Melaten
Neben - und Verbindungsrouten (Trassen)
C Rund um die Altstadt
D Europaplatz – Innenstadt
Ideallinien für weitere Route
zur späteren Realisierung
Umweltzone
A1
Punkte A-D 1-.. Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Situation
Stand August 2016
F3
A2
F2
A3
F1
A13
C2
C4
A 4-6
A10-12
C1
A8
A9
C3
B3
B4
B2
D5
D9
D10
C5
C6
A7
D8
D4
D1
D2
D3
D6-D7
E3
B1
Vaals B6
B7-B8
B5
E2
E1
Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“
20. November 2016
Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“
Antrag zur Realisierung der Rad-Vorrang-Route
Aachen-Brand - Innenstadt
Die Projektwerkstatt (i) „Fahrradfreundliches Brand“ bittet um Berücksichtigung der
folgenden Vorschläge zur Realisierung einer Rad-Vorrang-Route von Aachen-Brand in
Richtung Innenstadt.
Rad-Vorrang-Route – Was ist das?
Auf einer Rad-Vorrang-Route haben Radfahrer Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern.
Die Rad-Vorrang-Route ist ein attraktives Angebot an Berufspendler um mit dem Fahrrad
schnell und komfortabel zur Arbeit zu fahren. Sie ermöglicht Kindern und älteren Menschen
ein sicheres Fahren mit dem Rad.
Rad-Vorrang-Route – Wie funktioniert das?
Die Rad-Vorrang-Route verläuft weitestgehend auf verkehrsarmen Anliegerstraßen. Die
Straßen werden als Fahrradstraßen gemäß Straßenverkehrsordnung ausgewiesen. Hier gilt
eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Kraftfahrzeuge, Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und an Kreuzungen hat die Route Vorfahrt vor querenden Straßen (nicht
bei höherrangigen Straßen). Der Routenverlauf wird im Straßenverlauf optisch hervorgehoben, wie auch durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.
Rad-Vorrang-Route – Warum brauchen wir das?
Die in den letzten Jahren realisierten Radverkehrsanlagen gemäß dem Maßnahmenplan
Radverkehr der Stadt Aachen (ii) haben primär Lückenschlüsse im bestehenden Netz
beseitigt. Eine durchgängige Routenführung von den Außenbezirken in die Innenstadt ist
bisher nicht für Radfahrer realisiert worden. Ähnlich wie die klassifizierten Straßen für den
Kraftfahrzeugverkehr (Autobahn-, Bundes- und Landesstraßen) sollen die Rad-VorrangRouten eine Bündelung und zügige Abwicklung von größeren Radverkehrsmengen
ermöglichen. Die Rad-Vorrang-Route soll für alle Menschen eine sichere, komfortable und
schnelle Route sein, um mit dem Rad in die Innenstadt zu fahren. Vor allem für Menschen,
welche das Fahrrad bisher nicht regelmäßig nutzen, soll dies ein attraktives Angebot sein
um den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad zu schaffen.
Rad-Vorrang-Route – Veranlassung für diese Route?
Im Stadtteil Brand wohnen heute rund 18.000 Menschen mit steigender Tendenz durch die
Ausweisung neuer Baugebiete. Ein Großteil der hier Lebenden fährt regelmäßig in die
Innenstadt zur Arbeit, zum Einkaufen, zur Schule, zur Universität oder zu den kulturellen
Angeboten im Zentrum. Die Hauptroute von Brand in die Innenstadt über die Trierer Straße
und den Adalbertsteinweg ist eine sehr stark befahrene Verkehrsachse mit Defiziten bei der
Leistungsfähigkeit, Luftqualität und Verkehrssicherheit beim Kfz- wie auch teilweise beim
öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Durchgängige Radverkehrsanlagen sind hier und auch auf
alternativen Routen nicht vorhanden. Gemeinsames Ziel der Stadt Aachen und der Politik
ist es, möglichst viel Verkehr vom Kfz auf den Umweltverbund zu verlagern (ÖPNV, Radund Fußgängerverkehr) um die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern.
Rad-Vorrang-Route – Wer profitiert davon?
Voraussetzung für eine nachhaltige Stärkung des Radverkehrs von Brand in die Innenstadt
sind sichere und gut ausgebaute Radwege. Der Maßstab hierfür sind Kinder und ältere
Menschen. Kinder müssen gemäß Straßenverkehrsordnung ab dem 10. Lebensjahr auf der
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Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“
20. November 2016
Straße fahren. Wer würde sein Kind heute mit dem Fahrrad alleine von Brand in die
Innenstadt fahren lassen? Niemand, da die bestehenden Radverkehrsanlagen unsicher
sind, abrupt enden, schlecht ausgebaut und ausgeschildert sind! Von daher benötigen wir
eine neue Qualität für die Radwege in Aachen. Nur mit deutlich besseren Angeboten werden
z. B. Eltern ihre Kinder mit dem Fahrrad zu Terminen bringen oder ältere Menschen vermehrt
das Fahrrad und nicht das Auto nutzen. Die stärkere Verbreitung von Pedelecs und E-Bikes
lässt die Höhenunterschiede und die Entfernung zwischen den Stadtteilen verblassen und
man ist mit dem Rad schneller am Ziel als mit dem Auto. Eine attraktive und sichere
Routenführung ist für Kinder und ältere Menschen unabdingbar und überzeugt auch alle
anderen Radfahrer.
Rad-Vorrang-Route – Welche Qualität hat die Route?
1. Die Route muss im gesamten Verlauf für alle Verkehrsteilnehmer sofort sichtbar sein und
den Vorrang für Radfahrer verdeutlichen. Dies erfolgt durch eine farbige Fahrbahnmarkierung für den Radverkehr.
2. Radfahrer dürfen in Fahrradstraße nebeneinander fahren und sich dabei unterhalten. Um
dies zu verdeutlichen, ist die Markierung eines mindestens 2 m breiten Streifens je
Fahrtrichtung, wie in der Abb. 1 ersichtlich, wichtig. Nur so werden von Kraftfahrzeugen
ausreichende Sicherheitsabstände beim Überholen eingehalten. Der Streifen ist im
ausreichenden Abstand zu parkenden Autos (mind. 0,75 m) zu markieren.
Abbildung 1: beispielhafte Fahrbahnmarkierung bei einer
Rad-Vorrang-Route
Abbildung 2: Beschilderung einer Fahrradstraße
3. Auf Straßen mit Tempo 50 werden Radfahrstreifen (B = 1,85 m) oder "Separated Bike
Lanes" - also baulich getrennte Radwege auf Fahrbahnniveau - realisiert (s. Abb. 3 + 4)
Abbildung 3: Separated Bike Lanes Hossegor / Südfrankreich
(iii)
Abbildung 4: bauliche Trennung Radweg zur Fahrbahn
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4. Die Route verläuft über glatt asphaltierte Fahrbahnen ohne Bordsteinkanten und sonstige
Hindernisse, welche die Qualität einschränken.
5. Die Rad-Vorrang-Route bekommt Vorfahrt an Tempo-30-Straßen. Bei Kreuzungen mit
höherrangigen Straßen mit Ampelanlage ist eine Grüne Welle für eine Durchschnittsgeschwindigkeit des Radverkehrs von 20 km/h einzurichten. Das primäre Ziel ist die
Verbesserung der Reisegeschwindigkeit für Radfahrer auf dieser Route.
Rad-Vorrang-Route – Welche Ziele werden hiermit verfolgt?
Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sollen eine deutliche Verbesserung der Fahrzeiten
für Radfahrer von Brand in Richtung Innenstadt bringen. Nur so kann das Fahrrad in direkter
Konkurrenz zum schnelleren Kfz bestehen. Einhergehend soll eine Verbesserung der
Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern erzielt werden. In den Anliegerstraßen soll
durch den Vorrang für Radfahrer eine Reduzierung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von Kfz erreicht werden. Durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.
Fahrbahnverengungen an Kreuzungen, sind Schleichverkehre aus Wohngebieten und
Anliegerstraßen entlang der Rad-Vorrang-Route zu unterbinden.
Rad-Vorrang-Route – Wie finanzieren wir das?
Die Stadt Aachen beteiligt sich am Bundeswettbewerb Klimaschutz im Radverkehr des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, welcher voraussichtlich Ende 2016 entschieden wird. Der Förderantrag (iv) von April 2016 sieht die Realisierung einer Rad-Vorrang-Route von Eilendorf in die Innenstadt vor. Ab der Bismarckstraße
verlaufen beide Routen deckungsgleich. Ggf. können auch Maßnahmen für die Brander
Route aus diesem Fördertopf finanziert werden. Hier ist die Brander Politik gefragt.
Rad-Vorrang-Route – Wo geht es lang?
Marktplatz – Marktstraße – Wolferskaul – Rombachstraße – Geh-/Radweg unter Autobahn am Brander
Wall – Herderstraße – Stettiner Straße – Danziger Straße – Königsberger Straße – Sittarder Straße –
Lintertstraße – Adenauer Allee – Altstraße – Clermontstraße – Robert-Koch-Straße – Krautmühlenweg –
Obere Drimbornstraße – Drimbornstraße – Bismarckstraße – Schlossstraße – Lothringer Straße –
Harscampstraße – Schildstraße – Henger Herrjotts Fott – Wirichsbongardstraße – Elisenbrunnen
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Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“
20. November 2016
Maßnahmenliste punktuelle Umbaumaßnahmen
PUNKT Nr. 01 – Rombachstraße / Gesamtschule / Autobahnunterführung
Beschreibung:
- Abzweig von Rombachstraße in Höhe Gesamtschule in Richtung Geh-/Radweg zur
Autobahnunterführung; unsicher durch hohe Bordsteinkante und Einschränkung der
Sicht durch parkende Autos; Konflikte durch Ausfahrt Parkplatz Gesamtschule
- unklare Verkehrsführung / Beschilderung in Fahrtrichtung Brand
Lösungsvorschlag:
- sichere Ableitung auf Fahrbahn (Nullabsenkung Bordstein) und optisch eindeutige
Verkehrsführung; Ausweisung einer Fahrradstraße in Rombachstraße
PUNKT Nr. 02 – Wegeführung zwischen Stettiner und Danziger Straße
Beschreibung:
- Geh-/Radweg am Kindergarten "Königsberger Straße" ist für Rad-Vorrang-Route zu
schmal
Lösungsvorschlag:
- Verlauf der Rad-Vorrang-Route weiter nordöstlich hinter Spielplatz in Verlängerung
Danziger Straße
Abbildung 5: Rad-Vorrang-Route im Bereich Driescher Hof
PUNKT Nr. 03 – Kreuzung Sittarder Straße / Fichtestraße / Lintertstraße
Beschreibung:
- Rad-Vorrang-Route verläuft über Sittarder Straße in Richtung Stadt und quert über den
für Radfahrer freigegebenen Gehweg zur Lintertstraße; aufgrund der Kurve im Übergang
zur Fichtestraße ist Stelle unübersichtlich hat hohes Konfliktpotential; keine sichere
Einfädelung auf Lintertstraße
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Lösungsvorschlag:
- es werden zwei Lösungen mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen vorgeschlagen
- Verschwenkung der Route nach den Garagen durch die Grünfläche zur Lintertstraße
- Verlauf der Route zwischen Gehweg und Parkplätzen, dann Verschwenkung vor
Ampelkreuzung auf Fahrbahn in Sichtbereich der Kfz
Abbildung 6: Rad-Vorrang-Route Variante 1
Abbildung 7: Rad-Vorrang-Route Variante 2
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PUNKT Nr. 04 – Lintertstraße Abschnitt Schönforststraße - Adenauerallee
Beschreibung:
- keine Radverkehrsanlagen entlang der Straße (Tempo 50) vorhanden
Lösungsvorschlag:
- bergauf: aufgrund starker Steigung in Richtung Brand Realisierung eines baulich
getrennten Radweges ("Separated Bike Lanes"); Ausbildung Kreuzungen an querenden
Straßen Buschmühle und Goldberg nach niederländischem Vorbild (höhengleiche
Führung des Radverkehrs und Anrampung zu den querenden Straßen; ausreichendes
Sichtfeld vor Anrampung für in Lintertstraße einbiegende Fahrzeuge
- bergab: Radfahrstreifen (B=1,85 m) mit breitem Sicherheitstrennstreifen zu parkenden
Autos (B=0,75 m); aufgrund starken Gefälles kommt es zu hohen Fahrgeschwindigkeiten
beim Radverkehr (> 40 km/h!) was zu berücksichtigen ist
PUNKT Nr. 05 – Kreuzung Lintertstraße / Adenauer Allee
Beschreibung:
- vom Autoverkehr dominierte Kreuzung (Tempo 50) mit unsicherer Querungsmöglichkeit
für Radverkehr in Richtung Altstraße bergab bzw. Lintertstraße bergauf
Lösungsvorschlag:
- bergab: zur Verbesserung der Reisegeschwindigkeit wird Radverkehr vom Radfahrstreifen vor Kreuzung entlang des bestehenden Fußweges an der Ampel vorbei geleitet;
Querung des Fußweges wird wie in Kopenhagen mit einem Zebrastreifen ausgeführt
- bergauf: Linksabbieger vom Madrider Ring in Richtung Lintertstraße erhält zusätzlichen
Radfahrstreifen, da Schaltzeiten der Ampel für jeweiligen Richtungen unterschiedlich sind
- die Durchfahrt für Kfz über Mittelinsel wird gesperrt um Schleichverkehr aus der Altstraße
zu halten, nur indirektes Abbiegen für Kfz möglich
Abbildung 7: Umgestaltung Kreuzung Adenauerallee / Lintertstraße auf Basis einer Vorlage im
Mobilitätsausschuss (Tunnelsanierung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW) (v)
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PUNKT Nr. 06 – Clermontstraße / Krautmühlenweg / Obere Drimbornstraße
Beschreibung:
- Rad-Vorrang-Route soll über Krautmühlenweg als Verbindung zwischen Clermontstraße
und Obere Drimbornstraße verlaufen
- hier stark beschädigte Asphaltoberfläche, Umlaufsperren, Poller und nicht abgesenkte
Bordsteinkanten, unkomfortabel zu befahren
- entlang Obere Drimbornstraße ist aufgeschultertes Parken auf dem Gehweg erlaubt;
hierdurch wird Radverkehr vom Krautmühlenweg auf Obere Drimbornstraße behindert
und Verkehrssicherheit eingeschränkt
Lösungsvorschlag:
- Erneuerung der Asphaltoberfläche
- sichere Ableitung des Radverkehrs auf Fahrbahn; ausreichende Sichtdreiecke freihalten
- Ausweisung einer Fahrradstraße und Fahrbahnmarkierung Obere Drimbornstraße
- Nullabsenkung des Bordsteins
- Entfernung der baulichen Hindernisse
- Beleuchtung des Krautmühlenweges
Abbildung 8: Übergang Krautmühlenweg - Obere Drimbornstraße
PUNKT Nr. 07 – Kreuzung Bismarckstraße / Drimborn
Beschreibung:
- überdimensionierte Kreuzung für größtenteils mit Tempo 30 beschilderte Straßen (nur
Straßenabschnitt Bismarckstraße zwischen Drimborn und Oppenhoffallee Tempo 50)
- lange Wartezeiten an Ampel für Fußgänger und Radfahrer
Lösungsvorschlag:
- Rückbau Ampel und Tempo 30 auf allen anbindenden Straßen
- Minikreisverkehr zur Reduzierung des Fahrbahnquerschnittes (s. Abbildung 9)
- Linksabbiegespuren zu Mittelinseln mit Zebrastreifen umbauen (Querungshilfe für
Fußgänger)
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Abbildung 9: Umgestaltung der Kreuzung Bismarckstraße / Drimbornstraße für Rad-Vorrang-Route
PUNKT Nr. 08 – Schlossstraße
Beschreibung:
- beim Berufsverkehr stauen sich Autos regelmäßig vor Ampel Oppenhoffallee bis
Zebrastreifen Bismarckstraße und blockieren Fahrbahn für Radfahrer
Lösungsvorschlag:
- Realisierung der Rad-Vorrang-Route wird Radverkehrsanteil im Straßenabschnitt
erhöhen; dies führt zu Verlagerung von Verkehrsströmen, ggf. sind Schleichverkehre aus
Bismarckstraße auszusperren
Abbildung 10: morgendlicher Berufsverkehr in der Schlossstraße
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PUNKT Nr. 09 – Lothringer Straße Abschnitt Alfonsstraße / Parkhaus
Beschreibung:
- häufige Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern aufgrund unklarer und unübersichtlicher
Straßengestaltung; zweimalige Fahrbahnquerung für Radverkehr
- extrem beengte Verhältnisse auf der am stärksten befahrenen Radroute in Aachen (nur
Gehweg, Zusatzschild „Radfahrer frei“, in beiden Fahrtrichtungen)
- lange Wartezeiten an Ampel Wilhelmstraße für Fußgänger und Radfahrer
Lösungsvorschlag:
- Errichtung baulich getrennter Radwege für beide Fahrtrichtungen, Lothringer Straße ist
wichtige Verbindung für Fußgänger / Radfahrer vom Frankenberger Viertel in Innenstadt
(soll zum Premiumweg umgestaltet werden gemäß Innenstadtkonzept 2022 (vi))
- zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer an der Wilhelmstraße
- die Reduzierung des Flächenbedarfs für parkende Autos im Straßenquerschnitt kann im
benachbartes Parkhaus kompensiert werden
Abbildung 11: Umgestaltung Lothringer Straße / Kreuzung Alfonsstraße zur Rad-Vorrang-Route
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Abbildung 12: Umgestaltung Lothringer Straße vor Kreuzung Wilhelmstraße zur Rad-Vorrang-Route
Abbildung 13: Umgestaltung Lothringer Straße / Kreuzung Wilhelmstraße zur Rad-Vorrang-Route
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Abbildung 14: Umgestaltung Lothringer Straße in Höhe Parkhaus zur Rad-Vorrang-Route
PUNKT Nr. 10 – Überleitung Harscampstraße / Schützenstraße
Beschreibung:
- Querung von Harscampstraße zur Schützenstraße ist aufgrund beengter Verhältnisse mit
Fußgängern, Baumbeet, Sitzbank und Hecke konfliktreich
- unzureichende Sichtverhältnisse durch parkende Fahrzeuge in Kurve Schützenstraße
- Konflikte mit Kfz durch Querung des Radverkehrs im Kurvenbereich
Lösungsvorschlag:
- bauliche Änderung des Bereiches und klare Führung des Radverkehrs mit
Bevorrechtigung gegenüber dem Kfz-Verkehr, querenden Fußgängerverkehr durch
Zebrastreifen bevorrechtigen
PUNKT Nr. 11 – Platz Henger Herrjotts Fott
Beschreibung:
- Radverkehrsführung an Kreuzung Reihgasse, Bornstraße und Ein-/Ausfahrt Parkhaus ist
unübersichtlich und von Verkehrsführung unklar
Lösungsvorschlag:
- bauliche Herstellung einer durchgängigen Rad-Vorrang-Route mit Bevorrechtigung
gegenüber dem querenden Kfz-Verkehr im gesamten Kreuzungsbereich (s.
Abbildung 15), Anrampung für Kfz-Verkehr an Rad-Vorrang-Route
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Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“
20. November 2016
Abbildung 15: Umgestaltung des Platzes Henger Herrjotts Fott zur Rad-Vorrang-Route
PUNKT Nr. 12 – Fußgängerzone Wirichsbongardstraße
Beschreibung:
- unkomfortables Befahren durch grobes Kopfsteinpflaster
Lösungsvorschlag:
- Einbau eines 3 m breiten Mittelstreifens in der Fußgängerzone aus geschnittenem
Pflaster ähnlich des Pflasters in der Johannes-Paul-II-Straße am Domkapitel; dadurch
klare und eindeutige Führung des Radverkehrs sowie Minimierung der Konflikte mit
Fußgängern
Radvorrangrouten für Aachen – Konzept des VCD Kreisverbandes Aachen / Düren:
Der Routenverlauf der Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“ deckt sich
weitestgehend mit den Vorschlägen des VCD Kreisverbandes Aachen / Düren zu
„Radvorrangrouten für Aachen“ (vii), welche im Oktober 2016 im Bürgerforum der Stadt
Aachen vorgestellt wurden. Das Bürgerforum hat beschlossen den Vorschlag an den
Mobilitätsausschuss weiterzureichen. Das Konzept soll dann von der Stadtverwaltung bei
der weiteren Planung im Rahmen des oben genannten Förderprogrammes des
Bundesumweltministeriums berücksichtigt werden.
http://kryger.de/ffBrand/
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrskonzepte/radverkehr/radverkehr/index.html
iii
http://adfc-blog.de/2016/08/baulich-getrennte-radwege-aber-sicher/
iv
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrskonzepte/radverkehr/Rad-Vorrang-Routen/index.html
v
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=14801
vi
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/planen_bauen/stadtentwicklung/innenstadt/innenstadtkonzept_2022/
vii
https://nrw.vcd.org/der-vcd-in-nrw/aachen-dueren/radverkehr/#c2273
i
ii
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ADFC Aachen e.V.
An der Schanz 1
52064 Aachen
Telefon: 0241 / 88 914 63
E-Mail: info@adfc-ac.de
URL: www.adfc-ac.de
Aachen
ADFC Aachen e.V., An der Schanz 1, 52064 Aachen
Bürgerforum des Rates der Stadt Aachen
Klärungsstelle
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52062 Aachen
Aachen, 8. März 2017
Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW
Verkehrsentwicklung für mehr Lebensqualität in Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Luftreinhaltung ist eine seit vielen Jahren andauernde Herausforderung für Politik und Verwaltung in Aachen. Trotz umfangreicher Pläne zur Luftreinhaltung
werden die für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid seit 2010 verbindlichen Grenzwerte weiterhin stark überschritten. Im Luftreinhalteplan 2015 ist eine Steigerung
des Modal-Split-Anteils des Fahrrads bis zum Jahr 2020 auf 20 % vorgesehen. Um
die im Luftreinhalteplan vorgegebenen Ziele zu erreichen, ist eine entschlossene
und umfassende Förderung des Radverkehrs notwendig.
Die Stadt Aachen beteiligt sich an der Planung eines Radschnellwegs zwischen Aachen und Herzogenrath und hat beim Bundeswettbewerb Klimaschutz im Radver”
kehr“ einen Projektantrag zur Förderung einer Radvorrangroute zwischen Eilendorf und dem Campus Melaten eingereicht. Zusätzlich haben Aachener Bürgerinnen
und Bürger weitere Projekte zur Förderung des Radverkehrs erarbeitet und in den
politischen Gremien vorgestellt. Der VCD-Kreisverband Aachen-Düren hat sich
im September 2016 mit einer Anregung zur Einrichtung eines Radvorrangroutennetzes an das Bürgerforum im Rat der Stadt Aachen gewandt. Außerdem hat die
Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand“ im November 2016 einen Antrag
”
zur Realisierung einer Radvorrangroute Aachen-Brand – Innenstadt eingereicht
und im Februar 2017 in der Bezirksvertretung Brand vorgestellt.
Da durch die vorgestellten Projekte die Radverkehrsanbindung einzelner Stadtteile
und umliegender Städte an die Aachener Innenstadt erheblich verbessert werden
kann, ist mit einer steigenden Nachfrage nach einem durchgängigen und sicheren
Radverkehrsnetz für die Aachener Innenstadt zu rechnen. Leider zeigt sich immer
wieder, dass Radfahrende mit der vorhandenen Infrastruktur unzufrieden sind und
sich beim Rad fahren im Stadtverkehr nicht sicher fühlen. In Anbetracht der derzeit
diskutierten Radvorrangrouten und des Radschnellwegs Aachen – Herzogenrath
ist davon auszugehen, dass der Grabenring für den Radverkehr in Zukunft als
Verteilerkreis eine zentrale Rolle spielen wird.
Der ADFC Aachen hat ein Konzept erstellt, das diesem Schreiben beiliegt. Das
Konzept soll die bisher in den politischen Gremien diskutierten Konzepte ergänzen
und zur Förderung einer sicheren, nicht-motorisierten Mobilität in der Aachener
Innenstadt beitragen.
Wir beantragen auf Basis des vorgelegten Konzepts
1. die Erstellung eines Erschließungskonzepts für den Kfz-Verkehr zur Verringerung des Kfz-Durchgangsverkehrs auf dem Grabenring,
2. die Erstellung eines Konzepts zur Verringerung des Parksuchverkehrs und
zur Verlagerung des Parkens vom öffentlichen Straßenraum auf P+R-Plätze
und Parkplätze in Parkhäusern,
3. die Einführung von Tempo 30 auf dem Grabenring, der Wüllnerstraße, Malteserstraße, Friesenstraße, Marienbongard, Pontdriesch und Pontstraße zwischen Kreuzherrenstraße und Ponttor sowie auf der Sandkaulstraße und
4. die Erstellung eines Konzepts für ein Fahrradstraßennetz in der Innenstadt.
Der ADFC bietet an, sich engagiert in die Bearbeitung und Umsetzung der Konzepte einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen van Bergerem
ADFC Aachen
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Verkehrsentwicklung für mehr
Lebensqualität in Aachen
Ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen
vorgelegt vom
Aachen
ADFC Aachen e.V.
An der Schanz 1
52064 Aachen
info@adfc-ac.de
www.adfc-ac.de
Aachen, März 2017
Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag ergänzt die derzeit in Aachen diskutierten Radvorrangrouten und den Radschnellweg Aachen – Herzogenrath um Verkehrskonzepte für
die Aachener Innenstadt. Wir möchten die Stadt in ihrer Funktion als Lebensund Bewegungsraum stärken und streben eine attraktive und sichere Fuß- und
Radverkehrsinfrastruktur an. Dazu stellen wir Konzepte für einen Rückgang des
motorisierten Individualverkehrs und eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit
in der Innenstadt vor und erarbeiten Routen für ein durchgängiges und sicheres
Radverkehrsnetz.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Verkehrskonzepte
2.1 Erschließungskonzept
2.2 Tempo 30 . . . . . .
2.3 Parken . . . . . . . .
2.4 Radverkehrsnetz . .
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Kfz-Verkehr
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3 Sofortmaßnahmen
3.1 Netzdurchtrennung Templergraben .
3.2 Netzdurchtrennung Kurhausstraße . .
3.3 Netzdurchtrennung Kapuzinergraben
3.4 Tempo 30 . . . . . . . . . . . . . . .
3.5 Parken . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.6 Zusätzliche Fahrradstraßen . . . . . .
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4 Mittel- und langfristige Maßnahmen
4.1 Fahrradstraße Driescher Gässchen und Templergraben .
4.2 Fahrradstraße Annuntiatenbach . . . . . . . . . . . . .
4.3 Parken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.4 Nach Schließung des Parkhaus Büchel . . . . . . . . . .
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5
1 Einleitung
Ein attraktiver Fuß- und Radverkehr bildet zusammen mit einem leistungsfähigen
ÖPNV das Rückgrat städtischer Mobilität. Sichere Radwege zur Schule fördern
die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und ein sicheres und komfortables
Radverkehrsnetz unterstützt den Erhalt von Mobilität und Lebensqualität im fortgeschrittenen Alter. Ein Rückgang des motorisierten Individualverkehrs verringert
die Luft- und Lärmbelastung für Bürgerinnen und Bürger und steigert die Aufenthaltsqualität in der Stadt. Damit führt eine Förderung von nicht-motorisiertem
Verkehr zu einer lebendigeren und lebenswerteren Stadt.
Die Luftreinhaltung ist eine seit vielen Jahren andauernde Herausforderung für Politik und Verwaltung in Aachen. Trotz umfangreicher Pläne zur Luftreinhaltung
werden die für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid seit 2010 verbindlichen Grenzwerte weiterhin stark überschritten. Im Luftreinhalteplan 2015 ist eine Steigerung
des Modal-Split-Anteils des Fahrrads bis zum Jahr 2020 auf 20 % vorgesehen.1
Verglichen mit dem Modal-Split-Anteil von 11 %, der in der Mobilitätserhebung
Aachen 2011 ermittelt wurde,2 bedeutet dies fast eine Verdoppelung des Radverkehrsanteils innerhalb von 9 Jahren. Um die im Luftreinhalteplan vorgegebenen
Ziele zu erreichen, ist eine entschlossene und umfassende Förderung des Radverkehrs notwendig.
Die Stadt Aachen beteiligt sich daher an der Planung eines Radschnellwegs zwischen Aachen und Herzogenrath und hat beim Bundeswettbewerb Klimaschutz im
”
Radverkehr“ einen Projektantrag zur Förderung einer Radvorrangroute zwischen
Eilendorf und dem Campus Melaten eingereicht. Neben den Maßnahmen, die von
der Stadtverwaltung entwickelt wurden, sind weitere Projekte zur Förderung des
Radverkehrs von Aachener Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet und in den politischen Gremien vorgestellt worden. Der VCD-Kreisverband Aachen-Düren hat sich
im September 2016 mit einer Anregung zur Einrichtung eines Radvorrangroutennetzes an das Bürgerforum im Rat der Stadt Aachen gewandt. Außerdem hat die
Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand“ im November 2016 einen Antrag
”
zur Realisierung einer Radvorrangroute Aachen-Brand – Innenstadt eingereicht
1
2
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung, Seite 91
Mobilitätserhebung Aachen 2011, Folie 89
7
und im Februar 2017 in der Bezirksvertretung Brand vorgestellt.
Da durch die vorgestellten Projekte die Radverkehrsanbindung einzelner Stadtteile
und umliegender Städte an die Aachener Innenstadt erheblich verbessert werden
kann, ist mit einer steigenden Nachfrage nach einem durchgängigen und sicheren Radverkehrsnetz für die Aachener Innenstadt zu rechnen. Leider zeigt sich
immer wieder, dass Radfahrende mit der vorhandenen Infrastruktur unzufrieden
sind. So war in der Mobilitätserhebung Aachen 2011 weniger als ein Drittel der
befragten Menschen in Aachen-Mitte der Meinung, in ihrer Stadt könne man gut
Rad fahren.3 Fast die Hälfte der befragten Menschen fühlt sich beim Rad fahren
im Stadtverkehr nicht sicher.4 In persönlichen Gesprächen, zahlreichen Zuschriften per E-Mail und eigenen Erfahrungen von Mitgliedern auf der Straße wurde
dem ADFC Aachen dieser Eindruck in den letzten Jahren weiter bestätigt. Es
sind daher zusätzliche Maßnahmen notwendig, um ein Radverkehrsnetz zu schaffen, auf dem sich Menschen sicher fühlen und das von ihnen gerne genutzt wird.
Der hier vorliegende Beitrag zum Luftreinhalteplan soll die bisher in den politischen Gremien diskutierten Konzepte ergänzen und zur Förderung einer sicheren,
nicht-motorisierten Mobilität in der Aachener Innenstadt beitragen.
3
4
8
Mobilitätserhebung Aachen 2011, Folie 41
Mobilitätserhebung Aachen 2011, Folie 45
2 Verkehrskonzepte
Die in diesem Kapitel vorgestellten Verkehrskonzepte sollen den nicht-motorisierten
Verkehr in der Aachener Innenstadt fördern und die Lebensqualität in der Stadt
Aachen verbessern. Neben einer Anpassung der Verkehrsinfrastruktur ist dazu
auch eine Entlastung der Stadt als Lebens- und Bewegungsraum vom motorisierten
Individualverkehr notwendig. In Anbetracht der derzeit diskutierten Radvorrangrouten und des Radschnellwegs Aachen – Herzogenrath ist davon auszugehen, dass
der Grabenring für den Radverkehr in Zukunft als Verteilerkreis eine zentrale Rolle
spielen wird.
Wir möchten daher den Kfz-Durchgangsverkehr auf dem Grabenring verringern,
aber die Erreichbarkeit der Innenstadt mit allen Verkehrsmitteln erhalten. Des
Weiteren soll der Parksuchverkehr durch eine Harmonisierung der Parkgebühren
und einer stärkeren Bewerbung von P+R-Plätzen und Parkhäusern minimiert werden. Über eine jährliche Reduzierung der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum
soll die Stadt in ihrer Rolle als Lebens- und Bewegungsraum mit breiten Rad- und
Fußverkehrsanlagen, zusätzlichen Fahrradbügeln, Grünflächen, Bäumen und Ladezonen gestärkt werden. Der motorisierte Individualverkehr soll dadurch weiter
verringert werden.
Mit der Einführung von Tempo 30 auf dem Grabenring möchten wir die objektive
und subjektive Sicherheit insbesondere für den Fuß- und Radverkehr verbessern
und die Lärmbelastung verringern.
Um das Radverkehrsnetz auszubauen und dessen Attraktivität zu steigern, schlagen wir die Umwandlung weiterer Straßen in Fahrradstraßen vor und fordern sichere Radverkehrsanlagen auf dem Grabenring. Radverkehrsanlagen sind so anzulegen, dass auch Menschen im fortgeschrittenen Alter sowie Kinder diese gerne
benutzen, sich dabei sicher fühlen und objektiv sicher sind. Insbesondere um sichere Schulwege für Kinder und Jugendliche zu schaffen ist die Verbesserung weiterer
Routen notwendig.
9
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
Abbildung 2.1: Erschließungskonzept über Schleifenerschließung (cyan, gelb,
magenta, rot) und Netzdurchtrennungen (grün)
10
2.1 Erschließungskonzept Kfz-Verkehr
Um den Kfz-Durchgangsverkehr auf dem Grabenring zu vermindern, wird die Aachener Innenstadt über eine Schleifenerschließung mit Netzdurchtrennungen angebunden. Dazu wird der Grabenring für den motorisierten Individualverkehr neben der Unterbrechung am Elisenbrunnen an drei zusätzlichen Stellen unterbrochen: an der Kurhaus- und Komphausbadstraße, am Kapuzinergraben und am
Templergraben. Der Grabenring kann weiterhin für Zielverkehre genutzt werden
und ermöglicht damit eine unveränderte Erreichbarkeit der Innenstadt mit allen
Verkehrsmitteln.
Die Kurhausstraße und die Komphausbadstraße werden für den motorisierten Verkehr, mit Ausnahme von Linien- und Taxiverkehr, gesperrt. Gleiches gilt für die
Couvenstraße hinter der Parkhausein- und -ausfahrt bis zur Komphausbadstraße.
An der Kreuzung Peterstraße – Kurhausstraße – Blondelstraße wird durch Abbiegegebote die Weiterfahrt über die Kurhausstraße, mit Ausnahmen für Linien-,
Taxi- und Radverkehr, verhindert. Das Parkhaus Couvenstraße bleibt über die
Straße Peterskirchhof erreichbar. Die Einbahnstraßenregelung auf der Couvenstraße wird dazu aufgehoben. (siehe Abb. 2.2)
Abbildung 2.2: Netzdurchtrennung Kurhausstraße und Komphausbadstraße
Auch der Kapuzinergraben wird zwischen Theaterstraße und Franzstraße für den
motorisierten Verkehr, mit Ausnahme von Linien-, Taxi- und Lieferverkehr, gesperrt. (siehe Abb. 2.3)
11
Abbildung 2.3: Netzdurchtrennung Kapuzinergraben
Der Templergraben wird zwischen Wüllnerstraße und Beginenstraße als Fahrradstraße mit einer Freigabe für Linien- und Anliegerverkehr ausgeschildert. Der Annuntiatenbach wird zwischen Judengasse und Eilfschornsteinstraße in eine Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Linienverkehr umgewandelt. Die Fahrbahn wird
verengt und die Durchfahrt für Kfz durch einen versenkbaren Poller verhindert.
(siehe Abb. 2.4)
Abbildung 2.4: Netzdurchtrennung Templergraben und Annuntiatenbach
12
Durch die starke Verringerung von rechts abbiegenden und geradeaus fahrenden
Kraftfahrzeugen auf der Wüllnerstraße an der Kreuzung zum Templergraben und
zur Eilfschornsteinstraße kann eine allgemeine Fahrspur auf der Wüllnerstraße entfallen und, wie im Luftreinhalteplan für das Busnetzkonzept 2015+1 vorgesehen,
in eine Bustrasse umgewandelt werden.
Es ist auf eine wirksame Durchsetzung der Durchfahrtverbote zu achten. Langfristig sollte der Straßenraum auf der Kurhaus- und Komphausbadstraße sowie
am Kapuzinergraben neu aufgeteilt werden. Auf Grund des zu erwartenden starken Rückgangs des Kfz-Verkehrs ist ausreichend Platz für breitere Fußwege und
sichere Radverkehrsanlagen vorhanden. Dabei sollten Fuß-, Rad- und Busverkehr
möglichst konfliktarm geführt werden. Durch zusätzliche Grünflächen kann die
Aufenthaltsqualität und das Stadtklima verbessert werden.
2.2 Tempo 30
Das Umweltbundesamt kommt in der im Januar 2017 veröffentlichten Broschüre
Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“2 zu dem Schluss, dass die
”
Einführung von Tempo 30 zu einer deutlichen Lärmreduktion führen kann.
Den straßenverkehrsbehördlichen Tempo-30-Anordnungen liegen in der
”
Regel Immissionsberechnungen nach RLS-90 zugrunde. Je nach Rahmenbedingungen ergeben diese Berechnungen für Tempo 30 und Tempo
50 Differenzen des Mittelungspegels von ca. 2 bis 3 dB(A). Dies liegt
deutlich im wahrnehmbaren Bereich. Zum Vergleich: eine Pegelreduzierung um 3 dB(A) entspricht der Halbierung der Verkehrsmenge. Die –
allerdings nur noch selten – publizierte Meinung, dass Pegeldifferenzen
erst ab 3 dB(A) wahrnehmbar seien, ist bereits seit langem widerlegt.“
Die Einschätzung des Umweltbundesamts wird von einer im Januar 2015 in der
Schweiz veröffentlichten Studie gestützt, die durch Messungen in der Stadt Zürich
und im Kanton Aargau zu ähnlichen Ergebnissen kommt.3
Die Lärmwirkungsstudie NORAH ( Noise-Related Annoyance, Cognition, and He”
alth“) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zunahme des Straßenlärms das Risiko
von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Herzinsuffizienzen und Depressionen erhöht.4
1
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung, Seite 101, Maßnahme MB1
umweltbundesamt.de, Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen
3
Tiefbauamt des Kantons Zürich, Potential von Temporeduktionen innerorts als
Lärmschutzmassnahmen
4
www.laermstudie.de, NORAH Wissen Nr. 12
2
13
Abbildung 2.5: Anhaltewege bei Tempo 30 und Tempo 50
Die Einführung von Tempo 30 hat außerdem einen positiven Effekt auf die subjektive und objektive Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr. So schreibt
das Umweltbundesamt in der oben zitierten Broschüre:
In der Summe bedeutet dies, dass ein Fahrzeug bei Tempo 30 bereits
”
steht, während ein Fahrzeug mit Tempo 50 in der gleichen Situation
noch unverändert mit 50 km/h unterwegs ist. Die bei einem Zusammenstoß umzuwandelnde Energie ist bei Tempo 50 fast dreimal so hoch
wie bei Tempo 30.“ (siehe Abb. 2.5)
Hinzu kommt die Tatsache, dass Verkehrsteilnehmende bei niedrigeren
”
Geschwindigkeiten deutlich mehr Details des Verkehrsraums wahrnehmen und somit früher reagieren können.“
In der Broschüre werden auch die Ergebnisse einer Untersuchung der Unfallsituation an drei Hauptverkehrsstraßen in Schwerin vor und nach der Einführung von
Tempo 30 wiedergegeben. (siehe Abb. 2.6) Die Unfallsituation wurde jeweils 2
bzw. 2,5 Jahre vor und nach der Verkehrsanordnung untersucht und dabei war ein
starker Rückgang der Anzahl und Schwere der Unfälle feststellbar. Während die
mittlere Verkehrsmenge um 9 Prozent zurückging, halbierte sich die Anzahl der
Unfälle.
Befragungen von Anwohnerinnen und Anwohnern in Berlin zeigen, dass die Einführung von Tempo 30 mehrheitlich als eine positive Veränderung wahrgenommen
wird.5 Die Ergebnisse der Befragungen werden ebenfalls in der Broschüre wiedergegeben:
Die Mehrheit bewertet Tempo 30 positiv: 61 % aller Befragten sind der
”
5
Dr. Annette Rauterberg-Wulff, Beobachtungen zur langjährigen Entwicklung der Luftqualität
an Berliner Hauptverkehrsstraßen vor und nach Anordnung von Tempo 30
14
Abbildung 2.6: Unfallsituation vor und nach der Tempo-30-Anordnung an drei
Hauptverkehrsstraßen in Schwerin
Meinung, dass es ‘mit Tempo 30 leiser ist’. Nur ein knappes Fünftel der
Antwortenden ist der Meinung, dass es keinen Unterschied zwischen
Tempo 30 und Tempo 50 gibt. Die Zustimmung zu ‘(mehr) Tempo 30’
ist vor allem bei Personen hoch, die bereits an einem Straßenabschnitt
mit Tempo 30 wohnen und das Instrument aus praktischer Erfahrung
kennen. Auch 56 % der Autobesitzenden glauben, dass Tempo 30 zu
einem leiseren Verkehr führt. Die Bewertung der Maßnahme hängt außerdem von der persönlichen Lärmbelästigung ab: Tempo 30 wird vor
allem von Personen positiv beurteilt, die sich am Wohnort vom Straßenverkehrslärm gestört fühlen. Schließlich spielt bei der Bewertung
von Tempo 30 nicht nur der Lärm eine Rolle: 66 % aller Befragten
stimmen der These zu, dass Tempo 30 den Verkehr sicherer macht.
Ähnlich gute Werte erreicht die Aussage ‘Fußgänger kommen besser
über die Straße’.“
Um die Lärmbelastung zu verringern und die subjektive und objektive Sicherheit
für Fuß- und Radverkehr zu erhöhen, fordern wir die Einführung von Tempo 30
auf dem gesamten Grabenring. Auf Grund des starken Fußverkehrs im Pontviertel
soll auch auf der Wüllnerstraße, Malteserstraße, Friesenstraße, Marienbongard,
Pontdriesch und Pontstraße zwischen Kreuzherrenstraße und Ponttor Tempo 30
eingeführt werden. Außerdem fordern wir wegen der anliegenden Gesamtschule die
Einführung von Tempo 30 auf der Sandkaulstraße.
Durch die geringere Höchstgeschwindigkeit können an den zuvor genannten Straßen unter Umständen auch einige Lichtsignalanlagen entfallen bzw. durch eine
Querung des Fußverkehrs über Fußgängerüberwege ersetzt werden. Damit verringern sich die Reisezeiten insbesondere für den Linienverkehr.
15
2.3 Parken
Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden
und Kreise in NRW (AGFS) schreibt in ihrer Broschüre zum Thema Autoparken:6
Zugeparkte Gehwege, stundenlange Parkplatzsuche, kein Durchkom”
men für Rettungsfahrzeuge: Es ist offensichtlich, dass in den meisten Städten der Bedarf an Pkw-Stellplätzen den vorhandenen Raum
übersteigt – und zwar unabhängig von der Stadtgröße. Parkende Autos
dominieren das Erscheinungsbild der Straßen und beeinträchtigen ihre Funktionsfähigkeit. Diese ‘Übernutzung’ öffentlicher Straßenräume
führt zu zahlreichen (Folge-)Problemen.
Eine Entspannung der Situation ist derzeit nicht absehbar, denn die
Zahl der Pkw steigt weiter. Der Nutzungskonflikt zwischen den erklärten Flächenansprüchen von Fuß- und Radverkehr sowie Kfz-Abstellplätzen wird sich folglich weiter verstärken. So waren Anfang 2012 bereits 42,9 Mio. Pkw in Deutschland registriert, davon 38,6 Mio. Privatfahrzeuge. Hintereinander abgestellt würden diese Pkw mehr als alle
Kreisstraßen in Deutschland in beiden Fahrtrichtungen zuparken. Tritt
bis 2030 der prognostizierte Anstieg auf 49,5 Mio. Fahrzeuge ein, ließe sich das gesamte klassifizierte Straßennetz Deutschlands, also rund
230.000 km, beparken.
Verlierer sind insbesondere Fußgänger und Radfahrer, die sich mit Restflächen im Straßenraum begnügen müssen. Wo ehemals Kinder auf
Freiflächen spielten und breite Gehwege zum Flanieren und zum Aufenthalt einluden, dominieren heute Pkw-Stellplätze das Stadtbild. Mit
jedem Quadratmeter gewonnenen Parkraums geht somit Lebensraum
verloren.“
Auch in Aachen führen die Platzkonflikte zu starken Einschränkungen für den
Fuß- und Radverkehr. Sehr oft bemängeln Radfahrende, dass sie sich auf schmalen Schutz- und Radfahrstreifen nicht wohlfühlen. Während an vielen Stellen kein
ausreichender Sicherheitsraum zu parkenden Fahrzeugen existiert, oder die Schutzund Radfahrstreifen durch falsch parkende Fahrzeuge nicht benutzbar sind, wird
der notwendige Sicherheitsabstand zu den Radfahrenden von überholenden Fahrzeugen in vielen Fällen missachtet. Die immer wieder auftretenden Gefährdungen
führen zu erheblichen Attraktivitätsverlusten für den Radverkehr.
Die Einschränkungen für den Fußverkehr ergeben sich unter anderem aus schmalen
6
agfs-nrw.de, Parken ohne Ende?
16
Fußwegen und einer Verringerung der benutzbaren Fläche durch parkende Fahrzeuge auf dem Fußweg. Insbesondere im fortgeschrittenen Alter steigt der Platzbedarf
beim Fußverkehr durch Rollatoren oder Rollstühle, aber auch für den Begegnungsverkehr mit Kinderwagen ist in einigen Fällen kein ausreichender Platz vorhanden.
Neben Platzkonflikten zwischen parkenden Fahrzeugen und dem nicht-motorisierten Individualverkehr ergibt sich der Handlungsbedarf beim Thema Autoparken
auch aus dem zusätzlichen Parksuchverkehr und dessen Einfluss auf die Luftqualität, Lärmbelastung und die Anzahl der Verkehrsunfälle. So schreibt die AGFS in
der Broschüre:
Die Suche nach (kostenlosen) Parkständen entwickelt sich in den In”
nenstädten immer mehr zu einem Verkehrsproblem. Der Parksuchverkehr erreicht an normalen Tagen einen Anteil von bis zu 40 % am
städtischen Gesamtverkehrsaufkommen. Daraus können beispielsweise
an Adventssamstagen bis zu 90 % werden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der wirklich notwendige Kfz-Verkehr in den Städten im
Schnitt einen Anteil von 4 bis 6 % hat, ist dies ist eine große zusätzliche
Belastung für Mensch und Umwelt. Der eigentlich gut bündelbare und
teilweise auch vermeidbare zusätzliche (Parksuch-)Verkehr bringt nicht
nur weitere Feinstaub- und Abgasbelastung, Lärmbelästigungen sowie
mehr Verkehrsunfälle mit sich. Er beeinträchtigt auch den generellen
Verkehrsfluss und potenziert so die genannten negativen Auswirkungen.“
Das Institute for Transportation and Development Policy (ITDP) hat in einer
2011 veröffentlichten Studie7 die Entwicklung neuer Parkkonzepte in mehreren europäischen Städten untersucht. Dabei wird vor allem der Einfluss des Parkkonzepts
auf den Anteil des motorisierten Individualverkehrs hervorgehoben:
Every car trip begins and ends in a parking space, so parking regulation
”
is one of the best ways to regulate car use. Vehicles cruising for parking
often make up a significant share of total traffic. Other reasons for
changing parking policies were driven by the desire to revitalize city
centers and repurpose scarce road space for bike lanes or bike parking.“
In der Studie werden unter anderem die Gebühren für Parkplätze im öffentlichen
Straßenraum und Richtlinien für die Anzahl der verfügbaren Parkplätze untersucht.
7
Institute for Transportation and Development Policy, Europe’s Parking U-Turn: From Accommodation to Regulation
17
Parkgebühren
Über eine Harmonisierung der Parkgebühren können finanzielle Anreize für die Benutzung von Parkhäusern statt Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum geschaffen werden. Dies ist bereits im Luftreinhalteplan vorgesehen.8 Es ist davon auszugehen, dass eine Harmonisierung der Parkgebühren zu einer größeren Verfügbarkeit
von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum (z.B. für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für den Lieferverkehr) führt. Außerdem kann der Parksuchverkehr
dadurch minimiert werden.
Zur Zeit werden innerhalb des Alleenrings für das Parken im öffentlichen Straßenraum folgende Gebühren erhoben:9
0,30 ¤
dann 0,20 ¤
dann 0,30 ¤
darüber hinaus 0,50 ¤
erste
je 10
je 10
je 15
20 Minuten,
Minuten bis 60 Minuten,
Minuten bis 90 Minuten,
Minuten.
Damit ist das Parken im öffentlichen Straßenraum derzeit kostengünstiger als das
Parken im Parkhaus. Montags bis samstags kostet das Parken tagsüber in allen
Parkhäusern der APAG innerhalb des Alleenrings einen Euro pro 30 Minuten.10
Bei einer Parkzeit von einer Stunde ist das Parken im Parkhaus fast doppelt so
teuer wie das Parken im öffentlichen Straßenraum. (Vgl. Tabelle 2.1)
Gebühren
Zeitraum
Parkhaus
0,5 Stunden
1 Stunde
1,5 Stunden
2 Stunden
1,00
2,00
3,00
4,00
¤
¤
¤
¤
öffentlicher Straßenraum
0,50
1,10
2,00
3,00
¤
¤
¤
¤
Tabelle 2.1: Vergleich von Parkgebühren innerhalb des Alleenrings
(montags bis samstags, 09:00 bis 20:00 Uhr)
Das Parken im öffentlichen Straßenraum ist täglich zwischen 21 und 9 Uhr sowie
sonntags ganztägig sogar kostenlos. Im Parkhaus kostet das Parken montags bis
samstags zwischen 20 und 8 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 8 und 8 Uhr
einen Euro pro 60 Minuten.
8
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung, Seite 113, Maßnahme MP2
aachen.de, Bewohnerparken, abgerufen am 05.02.2017
10
Parkhäuser Rathaus, Adalbertstraße, Büchel, Couvenstraße und Galeria Kaufhof/City.
apag.de, abgerufen am 05.02.2017
9
18
Der Vergleich mit vielen anderen europäischen Städten zeigt, dass in Aachen sehr
niedrige Parkgebühren erhoben werden. Laut der oben zitierten Studie werden für
das Parken in der Innenstadt in Amsterdam 5,00 ¤, London 4,00 ¤, Stockholm
3,87 ¤, Kopenhagen 3,86 ¤ und in Paris 3,50 ¤ für die erste Stunde erhoben. Des
Weiteren werden in Köln 3,00 ¤11 , in Düsseldorf 2,90 ¤12 und in Maastricht und
Groningen jeweils 2,60 ¤13 14 für die erste Stunde erhoben. In Aachen liegen die
Parkgebühren für die erste Stunde bei 1,10 ¤.
In Groningen ist in der Innenstadt innerhalb des Diepenring maximal eine Parkzeit
von 30 bis 60 Minuten möglich. Die Parkgebühren werden montags bis mittwochs
von 9 bis 22 Uhr, donnerstags bis samstags von 9 bis 24 Uhr und sonn- und feiertags
von 12 bis 17 Uhr erhoben.
Um finanzielle Anreize zur Nutzung von P+R-Plätzen und Parkhäusern zu schaffen und die im Luftreinhalteplan vorgesehene Maßnahme zur Harmonisierung der
Parkgebühren umzusetzen, schlagen wir vor, für das Parken auf der Straße auch
sonn- und feiertags von 12 bis 17 Uhr Gebühren zu erheben und die Gebühren wie
folgt anzupassen:
0,60 ¤
dann 0,60 ¤
darüber hinaus 1,00 ¤
erste 20 Minuten,
je 10 Minuten bis 60 Minuten,
je 15 Minuten.
Während kostengünstiges Parken zum Be- und Entladen vor Geschäften von bis zu
30 Minuten weiter ermöglicht wird, werden für längeres Parken finanzielle Anreize
zur Nutzung von Parkhäusern und P+R-Plätzen geschaffen und der Straßenraum
damit entlastet. In Tabelle 2.2 ist ein Vergleich der neuen Parkgebühren mit den
Gebühren in Parkhäusern zu finden.
Gebühren
Zeitraum
Parkhaus
0,5 Stunden 1,00 ¤
1 Stunde
2,00 ¤
1,5 Stunden 3,00 ¤
2 Stunden
4,00 ¤
öffentlicher Straßenraum
1,20
3,00
5,00
7,00
¤
¤
¤
¤
Tabelle 2.2: Vergleich der angepassten Parkgebühren innerhalb des Alleenrings
(montags bis samstags, 09:00 bis 20:00 Uhr)
11
stadt-koeln.de, Parkgebührenordnung, abgerufen am 07.03.2017
duesseldorf.de, Parkgebührenordnung, abgerufen am 07.03.2017
13
www.car-parking.eu/netherlands/maastricht, abgerufen am 07.03.2017
14
gemeente.groningen.nl/parken, abgerufen am 05.02.2017
12
19
Öffentlichkeitsarbeit
Neben einer Harmonisierung der Parkgebühren ist eine offensivere Bewerbung der
Parkmöglichkeiten auf den P+R-Plätzen und in den Parkhäusern durch die Stadt
Aachen notwendig. Für die Stadt Amsterdam werden die P+R-Plätze wie folgt
beworben:
Die Straßen und Grachten der historischen Innenstadt aus dem 17.
”
Jahrhundert sind nicht für die immense Anzahl der motorisierten Besucher, Einwohner und Pendler geschaffen. Und auch außerhalb des
eigentlichen Zentrums herrscht in der Regel dichter Verkehr. Wenn Sie
Amsterdam mit dem Auto besuchen wollen, sollten Sie das umfangreiche P+R (Park & Ride)-Angebot nutzen. Fast überall in Amsterdam
– in dem Bereich innerhalb des Stadtrings – ist Parken nur dort und
in den Parkhäusern erlaubt. Wenn Sie lieber im Zentrum zu Parken,
bietet das Parkhaus P1 erhebliche Rabatte, wenn Sie einen Platz im
Voraus reservieren.“15
Bei Besuchen in Amsterdam mit dem Auto ist es am einfachsten und
”
preisgünstigsten, seinen Wagen bei einem P+R-Parkplatz abzustellen.
Dabei handelt es sich um größere Parkplätze am Stadtrand und in den
Außenbezirken der Stadt.“16
In ähnlicher Weise könnte die Stadt Aachen unter aachen.de/parken die Benutzung von P+R-Plätzen und Parkhäusern bewerben. Dabei sollten unter anderem
die finanziellen Vorteile, die längeren Parkzeiten und die Zeitersparnis durch das
Parkleitsystem hervorgehoben werden.
Anzahl der Parkplätze
In der Broschüre zum Thema Autoparken schreibt die AGFS weiterhin:
Urbane und lebendige Städte sind gekennzeichnet durch Funktionsmi”
schung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In unseren historisch gewachsenen und dicht bevölkerten Innenstädten ist die verfügbare Fläche
so begrenzt, dass die Nachfrage an Parkraum in der Regel nicht im
öffentlichen Raum gedeckt werden kann. [...] Der teilweise massive ruhende Pkw-Verkehr und die mit ihm einhergehende Flächeninanspruchnahme schränken den Lebens- und Bewegungsraum mehr und mehr ein.
Dies hebelt die Funktion des öffentlichen Raums als Aufenthaltsort und
als Stätte sozialer Begegnungen und Kommunikation stellenweise sogar
15
16
iamsterdam.com, Parken in Amsterdam, abgerufen am 05.02.2017
iamsterdam.com, Parken und Reisen, abgerufen am 05.02.2017
20
aus. Fakt ist: Es fehlt schlicht der Platz, um allen Nutzungen gerecht
werden zu können.“
In der oben zitierten Studie des ITDP werden auch Maßnahmen in verschiedenen
europäischen Städten beschrieben, um die Anzahl der Parkplätze im öffentlichen
Straßenraum zu verringern und die dadurch gewonnene Fläche wieder als Lebensund Bewegungsraum einzusetzen. So wurden in Kopenhagen von 1995 bis 2000 die
Anzahl der Parkplätze in der Innenstadt um 380 Plätze von 3100 auf 2720 gesenkt.
Dies entspricht einer Senkung um 12 % in 6 Jahren und einem Flächengewinn von
mindestens 4000 m2 . Ungefähr zur gleichen Zeit wurde das Netz aus Fußgängerzonen um 4020 m2 vergrößert. Von 2002 bis 2008 wurden weitere 218 Parkplätze
durch Radverkehrsanlagen ersetzt.
In der Stadt Zürich gilt seit 1996 der historische Parkplatzkompromiss“. Dieser
”
legt fest, dass die Anzahl der öffentlichen Parkplätze in der Innenstadt ( City und
”
citynahe Gebiete“) auf dem Stand von 1990 bleiben soll. Für jeden zusätzlichen
Parkplatz in einem Parkhaus muss ein Parkplatz in öffentlichen Straßenraum entfernt werden. Teil dieser Strategie ist die Verlagerung von oberirdischen Parkplätzen in unterirdische Anlagen. Die gewonnene Fläche soll zur Attraktivierung
des Fußverkehrs genutzt werden.17
In der Stadt Aachen waren im Jahr 2000 innerhalb des Alleenrings 4607 Parkplätze
im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Zusätzlich waren in APAG-Parkhäusern
2047 Parkplätze vorhanden. Im Jahr 2014 gab es im öffentlichen Straßenraum
innerhalb des Alleenrings noch 4165 Parkplätze. Derzeit gibt es in APAG-Parkhäusern 2490 Parkplätze, von denen 460 im Jahr 2000 noch vom Kaufhof bewirtschaftet wurden.18 19 Weiterhin wurden im Parkhaus am Dom 32720 , im EBV-Carré
48021 , im Kapuziner-Karree 25022 und im Aquis Plaza 60023 neue Parkplätze geschaffen. Damit sind in der Bilanz seit dem Jahr 2000 insgesamt 1198 zusätzliche
Parkplätze innerhalb des Alleenrings geschaffen worden.
Wir fordern daher eine Reduzierung der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum
innerhalb des Alleenrings um 90 Plätze pro Jahr. Dies entspricht aktuell einer Reduzierung von ca. 2 % pro Jahr. Die dadurch gewonnene Fläche kann für die Anlage
17
Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich, Der Historische Kompromiss von
1996
18
Stellungnahme zur Ratsanfrage von Ratsherrn Servos (SPD) vom 08.04.2014, Thema: Parkgebühren
19
apag.de
20
Aachener Nachrichten: Parkhaus am Dom offiziell eröffnet (17.06.2005)
21
Aachener Nachrichten: 480 neue Stellplätze im Herzen der Stadt (03.10.2004)
22
parkinglist.de, Parkhaus Kapuziner-Karree Aachen, aufgerufen am 27.02.2017
23
aquis-plaza.de, aufgerufen am 27.02.2017
21
von sicheren Radverkehrsanlagen, breiteren Fußwegen, Fahrradbügeln, zusätzlichen
Grünflächen und Bäumen sowie Ladezonen genutzt werden.
2.4 Radverkehrsnetz
Abbildung 2.7: Fahrradstraße in Freiburg
Zur Förderung des Radverkehrs ist ein durchgängiges Radverkehrsnetz in der Innenstadt notwendig. Insbesondere auf dem Grabenring werden sichere und komfortable Radverkehrsanlagen benötigt. Neben Beispielen zur Umgestaltung des Grabenrings stellen wir einige weitere Routen vor.
Driescher Gässchen und Templergraben
Durch die in Abschnitt 2.1 beschriebene weitgehende Sperrung des Templergrabens
für den Kfz-Verkehr und die Verringerung des Kfz-Verkehrs in der Eilfschornsteinstraße kann von einer starken Abnahme des Kfz-Verkehrs vom Pontdriesch über
Driescher Gässchen und Templergraben bis zur Wüllnerstraße ausgegangen werden.
An den Kreuzungen zum Pontdriesch und zur Wüllnerstraße werden die beiden
Fahrtrichtungen bereits durch einen Grünstreifen getrennt. Mittelfristig kann der
Grünstreifen auf dem dazwischen liegenden Abschnitt fortgesetzt und damit eine
vollständige Trennung der Fahrtrichtungen vollzogen werden. Vom Pontdriesch
bis zur Wüllnerstraße werden Driescher Gässchen und Templergraben dann in
Fahrtrichtung Wüllnerstraße als Fahrradstraße ausgeschildert. Der Kfz-Verkehr
ist freizugeben und der bisher vorhandene Schutzstreifen entfällt.
22
Abbildung 2.8: Bauliche Veränderungen am Templergraben
Die Einbahnstraßenregelung der Fußgängerzone Pontstraße wird umgedreht, sodass der Lieferverkehr vom Driescher Gässchen rechts in die Pontstraße einbiegen
und am Ende der Fußgängerzone über die Pontstraße Richtung Ponttor fahren
kann.
Kfz-Verkehr, der die Pontstraße von der Neupforte Richtung Driescher Gässchen
befährt, darf nur noch rechts auf das Driescher Gässchen abbiegen. Die Trennung
der Fahrtrichtungen wird auf der Kreuzung so gestaltet, dass Fuß- und Radverkehr
weiterhin problemlos kreuzen können.
Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Driescher Gässchen – Pontstraße kann in
Fahrtrichtung Wüllnerstraße entfallen. Wegen des anzunehmenden starken Rückgangs des Kfz-Verkehrs ist dort eine Kreuzung des Fußverkehrs auch ohne Signalisierung möglich. In entgegengesetzter Fahrtrichtung bleiben die Lichtsignalanlagen unverändert. Die Lichtsignalanlage für den Fußverkehr an der Kreuzung
Pontdriesch – Driescher Gässchen kann in Fahrtrichtung Wüllnerstraße ebenfalls
entfallen.
Bereits heute werden Templergraben und Wüllnerstraße von vielen Radfahrenden
benutzt. Durch den Radschnellweg Aachen – Herzogenrath ist mit einer weiteren Steigerung des Radverkehrs zu rechnen. An der Kreuzung Templergraben –
Wüllnerstraße erhält daher der vom Pontdriesch kommenden Radverkehr, der in
die Wüllnerstraße rechts abbiegt, eine zusätzliche Lichtsignalanlage. Das Rechtsabbiegen ist immer dann zu ermöglichen, wenn kein Fußverkehr den Templergraben
kreuzt.
23
Abbildung 2.9: Hohe Auslastung beim Fahrradparken am Templergraben, aufgenommen am Sonntag, 12.02.2017
Der Templergraben zwischen Beginenstraße und Königstraße wird als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
Direktverbindung zwischen Seilgraben und Karlsgraben
Die Straßen Neupforte, Augustinerbach, Annuntiatenbach, Lindenplatz und Johanniterstraße bilden eine direkte Verbindung zwischen Seil- und Karlsgraben
und werden bis auf drei Ausnahmen in für den Kfz-Verkehr freigegebene Fahrradstraßen umgewandelt. Die für den Radverkehr freigegebenen Fußgängerzonen
Augustinerbach und Lindenplatz bleiben bestehen.
Auf dem Lindenplatz ist darauf zu achten, dass die Radverkehrsführung eindeutig ist, damit Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr vermieden werden. Der
Annuntiatenbach wird wie in Abschnitt 2.1 beschrieben zwischen Judengasse und
Eilfschornsteinstraße in eine Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Linienverkehr umgewandelt.
Die nun von weniger Kfz-Verkehr befahrene Eilfschornsteinstraße wird als eine für
den Kfz-Verkehr freigegebene Fahrradstraße ausgeschildert. Gleiches gilt für die
Pontstraße zwischen Driescher Gässchen und Neupforte.
Annastraße, Mörgensstraße, Krakaustraße, Südstraße
Die Annastraße beginnt am Fischmarkt als für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone und wird im weiteren Verlauf zunächst als verkehrsberuhigter Be-
24
Abbildung 2.10: Rush Hour in Kopenhagen
reich und dann als Fahrradstraße weitergeführt. Durch die Ausschilderung von
Mörgensstraße, Krakaustraße und Südstraße als für den Kfz-Verkehr freigegebene Fahrradstraßen kann die bereits heute aus dem Aachener Süden viel genutzte
Route zum Fischmarkt weiter aufgewertet werden.
Fahrradstraßen zwischen Elisenbrunnen und Seilgraben
Nach der baldigen Schließung des Parkhaus Büchel werden die Straßen Ursulinerstraße, Buchkremerstraße, Büchel, Nikolausstraße, Kleinkölnstraße und Minoritenstraße als Fahrradstraßen ausgeschildert. Bestehende Einbahnstraßenregelungen
werden aufgehoben.
25
Radschnellweg
Radschnellweg
Abbildung 2.11: Radverkehrsnetz am Templergraben
26
3 Sofortmaßnahmen
3.1 Netzdurchtrennung Templergraben
Maßnahme 3.1.1 (Fahrradstraße Templergraben)
Der Templergraben wird zwischen Wüllnerstraße und Beginenstraße als Fahrradstraße mit einer Freigabe für Linien- und Anliegerverkehr ausgeschildert.
Maßnahme 3.1.2 (Fahrradstraße Annuntiatenbach)
Der Annuntiatenbach wird zwischen Judengasse und Eilfschornsteinstraße in eine
Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Linienverkehr umgewandelt.
3.2 Netzdurchtrennung Kurhausstraße
Maßnahme 3.2.1 (Beschilderung Kurhaus- und Komphausbadstraße)
Die Kurhausstraße und die Komphausbadstraße werden für den motorisierten Verkehr, mit Ausnahme von Linien- und Taxiverkehr, gesperrt.
Maßnahme 3.2.2 (Beschilderung Couvenstraße)
Die Couvenstraße wird hinter der Parkhausein- und -ausfahrt bis zur Komphausbadstraße für den motorisierten Verkehr, mit Ausnahme von Linien- und Taxiverkehr, gesperrt. Die Einbahnstraßenregelung auf der Couvenstraße wird aufgehoben.
3.3 Netzdurchtrennung Kapuzinergraben
Maßnahme 3.3.1 (Beschilderung Kapuzinergraben)
Der Kapuzinergraben wird zwischen Theaterstraße und Franzstraße für den motorisierten Verkehr, mit Ausnahme von Linien-, Taxi- und Lieferverkehr, gesperrt.
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3.4 Tempo 30
Maßnahme 3.4.1 (Tempo 30 Grabenring)
Auf dem gesamten Grabenring wird Tempo 30 angeordnet.
Maßnahme 3.4.2 (Tempo 30 Pontviertel)
Auf der Wüllnerstraße, Malteserstraße, Friesenstraße, Marienbongard, Pontdriesch
und Pontstraße zwischen Kreuzherrenstraße und Ponttor wird Tempo 30 angeordnet.
Maßnahme 3.4.3 (Tempo 30 Sandkaulstraße)
Auf der Sandkaulstraße wird Tempo 30 angeordnet.
3.5 Parken
Maßnahme 3.5.1 (Parkgebühren)
Für das Parken im Straßenraum innerhalb und auf dem Alleenring und auf Zollamtstr-, Hackländer-, Friedlandstraße und unterer Burtscheider Straße werden
montags bis samstags von 9 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags von 12 bis 17
Uhr folgende Gebühren erhoben:
0,60 ¤
dann 0,60 ¤
darüber hinaus 1,00 ¤
erste 20 Minuten,
je 10 Minuten bis 60 Minuten,
je 15 Minuten.
Maßnahme 3.5.2 (Öffentlichkeitsarbeit P+R)
Die P+R-Plätze und Parkhäuser werden auf der Webseite der Stadt Aachen stärker
beworben.
3.6 Zusätzliche Fahrradstraßen
Maßnahme 3.6.1 (Fahrradstraße Neupforte)
Die Neupforte wird als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
Maßnahme 3.6.2 (Fahrradstraße Augustinerbach)
Der Augustinerbach wird mit Ausnahme der bereits existierenden Fußgängerzone
als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
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Maßnahme 3.6.3 (Fahrradstraße Annuntiatenbach)
Der Annuntiatenbach wird zwischen Judengasse und Lindenplatz als Fahrradstraße
mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
Maßnahme 3.6.4 (Fahrradstraße Johanniterstraße)
Die Johanniterstraße wird als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr
ausgeschildert.
Maßnahme 3.6.5 (Fahrradstraße Eilfschornsteinstraße)
Die Eilfschornsteinstraße wird als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den KfzVerkehr ausgeschildert.
Maßnahme 3.6.6 (Fahrradstraße Pontstraße)
Die Pontstraße wird zwischen Neupforte und Templergraben als Fahrradstraße mit
einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
Maßnahme 3.6.7 (Fahrradstraße Templergraben bis Königstraße)
Der Templergraben wird zwischen Beginenstraße und Königstraße als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
29
4 Mittel- und langfristige
Maßnahmen
4.1 Fahrradstraße Driescher Gässchen und
Templergraben
Maßnahme 4.1.1 (Fahrradstraße Driescher Gässchen und Templergraben)
Auf dem Driescher Gässchen und dem Templergraben an den Kreuzungen zum
Pontdriesch und zur Wüllnerstraße werden die beiden Fahrtrichtungen bereits
heute durch einen Grünstreifen getrennt. Der Grünstreifen auf dem dazwischen
liegenden Abschnitt wird fortgesetzt und damit eine vollständige Trennung der
Fahrtrichtungen vollzogen. Vom Pontdriesch bis zur Wüllnerstraße werden Driescher Gässchen und Templergraben in Fahrtrichtung Wüllnerstraße als Fahrradstraße ausgeschildert. Der Kfz-Verkehr ist freizugeben und der bisher vorhandene
Schutzstreifen entfällt.
Die Einbahnstraßenregelung der Fußgängerzone Pontstraße wird umgedreht, sodass der Lieferverkehr vom Driescher Gässchen rechts in die Pontstraße einbiegen und am Ende der Fußgängerzone über die Pontstraße Richtung Ponttor fahren kann. Kfz-Verkehr, der die Pontstraße von der Neupforte Richtung Driescher
Gässchen befährt, darf nur noch rechts auf das Driescher Gässchen abbiegen. Die
Trennung der Fahrtrichtungen wird auf der Kreuzung so gestaltet, dass Fuß- und
Radverkehr weiterhin problemlos kreuzen können.
Maßnahme 4.1.2 (Wegfall Lichtsignalanlage Pontdriesch – Driescher Gässchen)
Die Lichtsignalanlage für den Fußverkehr an der Kreuzung Pontdriesch – Driescher
Gässchen in Fahrtrichtung Wüllnerstraße entfällt.
Maßnahme 4.1.3 (Wegfall Lichtsignalanlage Driescher Gässchen – Pontstraße)
Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Driescher Gässchen – Pontstraße in Fahrtrichtung Wüllnerstraße entfällt.
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Maßnahme 4.1.4 (Lichtsignalanlage Templergraben – Wüllnerstraße)
An der Kreuzung Templergraben – Wüllnerstraße erhält der vom Pontdriesch
kommenden Radverkehr, der in die Wüllnerstraße rechts abbiegt, eine zusätzliche
Lichtsignalanlage. Das Rechtsabbiegen ist immer dann zu ermöglichen, wenn kein
Fußverkehr den Templergraben kreuzt.
4.2 Fahrradstraße Annuntiatenbach
Maßnahme 4.2.1 (Versenkbarer Poller Annuntiatenbach)
Die Fahrbahn der in Maßnahme 3.1.2 ausgeschilderten Fahrradstraße Annuntiatenbach wird zwischen Judengasse und Eilfschornsteinstraße verengt und die Durchfahrt wird für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme des Linienverkehrs durch einen versenkbaren Poller verhindert.
4.3 Parken
Maßnahme 4.3.1 (Verringerung der Parkplatzanzahl)
Die Anzahl der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum innerhalb des Alleenrings wird jedes Jahr um 90 gesenkt. Die dadurch gewonnene Fläche soll für
die Anlage von sicheren Radverkehrsanlagen, breiteren Fußwegen, Fahrradbügeln,
zusätzlichen Grünflächen und Bäumen sowie Ladezonen genutzt werden.
4.4 Nach Schließung des Parkhaus Büchel
Maßnahme 4.4.1 (Fahrradstraße Ursulinerstraße)
Die Ursulinerstraße wird als Fahrradstraße ausgeschildert. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.
Maßnahme 4.4.2 (Fahrradstraße Büchel)
Der Büchel wird als Fahrradstraße ausgeschildert.
Maßnahme 4.4.3 (Fahrradstraße Nikolausstraße)
Die Nikolausstraße wird als Fahrradstraße ausgeschildert. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.
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Maßnahme 4.4.4 (Fahrradstraße Kleinkölnstraße)
Die Kleinkölnstraße wird als Fahrradstraße ausgeschildert. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.
Maßnahme 4.4.5 (Fahrradstraße Minoritenstraße)
Die Minoritenstraße wird als Fahrradstraße ausgeschildert. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.
33
Abbildungsverzeichnis
2.1
Erschließungskonzept Kfz-Verkehr
c inkatlas.com, OpenStreetMap contributors . . . . . . . . . . . .
2.2 Netzdurchtrennung Kurhausstraße und Komphausbadstraße
c inkatlas.com, OpenStreetMap contributors . . . . . . . . . . . .
2.3 Netzdurchtrennung Kapuzinergraben
c inkatlas.com, OpenStreetMap contributors . . . . . . . . . . . .
2.4 Netzdurchtrennung Templergraben und Annuntiatenbach
c inkatlas.com, OpenStreetMap contributors . . . . . . . . . . . .
2.5 Anhaltewege bei Tempo 30 und Tempo 50
Quelle: umweltbundesamt.de, Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.6 Unfallsituation vor und nach der Tempo-30-Anordnung an drei Hauptverkehrsstraßen in Schwerin
Quelle: umweltbundesamt.de, Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.7 Fahrradstraße in Freiburg
c b Payton Chung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.8 Bauliche Veränderungen am Templergraben
c b Steffen van Bergerem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.9 Fahrradparken am Templergraben
c b Steffen van Bergerem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.10 Rush Hour in Kopenhagen
c bnd Mikael Colville-Andersen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.11 Radverkehrsnetz am Templergraben
c inkatlas.com, OpenStreetMap contributors . . . . . . . . . . . .
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12
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Rad-Vorrang-Route
Innenstadt
Vorschlag Verwaltung
Stadt Aachen
Abweichung VCD
Abweichung ADFC
Maßstab 1:5.000
Stand 03/17
Rad-Vorrang-Route
Campus Melaten
Vorschlag Verwaltung
Stadt Aachen
Abweichung VCD
Maßstab 1:7.500
Stand 03/17
Rad-Vorrang-Route
Haaren
Vorschlag Verwaltung
Stadt Aachen
Abweichung VCD
Maßstab 1:5.000
Stand 03/17
Rad-Vorrang-Route
Haaren
Vorschlag Verwaltung
Stadt Aachen
Abweichung VCD
Maßstab 1:6.000
Stand 03/17
Rad-Vorrang-Route
Brand
Vorschlag Verwaltung
Stadt Aachen
Abweichung VCD
Maßstab 1:5.000
Stand 03/17