Daten
Kommune
Aachen
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253607.pdf
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116 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0052/WP17
öffentlich
06.04.2017
Arbeitsmarktintegration- Sachstand
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
27.04.2017
SGA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
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Erläuterungen:
1) Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen - FIM nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz in der
Stadt Aachen
Die Förderung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) wird von der Bundesagentur für Arbeit
als befristetes Arbeitsmarktprogramm des Bundes mit einer Laufzeit vom 01.08.2016 bis zum
31.12.2020 durchgeführt. Die Zielgruppe der FIM sind volljährige Flüchtlinge, über deren Asylantrag
noch nicht entschieden wurde. Mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten soll die Wartezeit bis
zur Entscheidung über ihre Anerkennung mit einer sinnvollen und gemeinwohlorientierten
Beschäftigung überbrückt werden. Gleichzeitig sollen zugewanderte Menschen durch einfache
Tätigkeiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Dabei gewinnen die TeilnehmerInnen– so das
Ziel dieser Maßnahmen – Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland und
erwerben darüber hinaus erste Sprachkenntnisse.
Rechtsgrundlagen:
Die Bundesagentur für Arbeit wurde mit dem Arbeitsmarktprogramm auf Grundlage des § 368
SGB III beauftragt. Für dieses gelten die Vorschriften des § 421a SGB III sowie des § 5a
AsylbLG.
Die Ausgestaltung soll eine möglichst einfache Durchführung der FIM sicherstellen und
orientiert sich daher eng an den Voraussetzungen für bereits bestehende
Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG.
Gemäß § 421 a SGB III sind FIM keine Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisse.
Differenzierung Interne und Externe FIM:
„Interne FIM“ – Einsatz bei staatlichen (einschließlich kommunalen) Trägern einer
Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG oder durch von diesen beauftragte Träger zur
Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtungen.
„Externe FIM“ – Einsatz bei staatlichen (kommunalen) oder gemeinnützigen Trägern, wenn die
zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt
verrichtet werden kann.
Vorlage FB 56/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
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Verteilung der FIM-Plätze in der StädteRegion Aachen
Die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit stimmen sich für die regionale Verteilung der
FIM nach einem Schlüssel mit den jeweiligen Ländern ab.
Plätze externe FIM
Plätze interne FIM
Plätze gesamt
StädteRegion Aachen
433
115
548
Stadt Aachen
186
50
236
Stadt Alsdorf
35
9
44
Stadt Baesweiler
21
6
27
Stadt Eschweiler
44
12
56
Stadt Herzogenrath
36
9
45
Stadt Monschau
12
3
15
Gemeinde Roetgen
8
2
10
Gemeinde Simmerath
15
4
19
Stadt Stolberg
46
12
58
Stadt Würselen
30
8
38
Umsetzung vor Ort:
Neben der Bundesagentur für Arbeit obliegt die Zuständigkeit der Umsetzung der FIM der nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständigen kommunalen Behörde- für Aachen dem
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration.
Neben der Antragstellung für alle Träger in der Stadt Aachen ist der Fachbereich auch für die Auswahl
der Teilnehmenden zuständig. Nach § 5 a AsylbLG werden über die genannte Behörde Asylsuchende
für FIM herangezogen und bei Fehlverhalten oder Nichtteilnahme Sanktionen verhängt.
Den Maßnahmeträgern obliegt die Aufgabe, geeignete Arbeitsgelegenheiten zu schaffen und ggf. bei
der Akquise der Teilnehmenden mit zu unterstützen.
Interne FIM
Mit Antrag der Stadt Aachen vom 01.11.2016 wurden 21/ 56 möglichen internen FIM für Tätigkeiten in
14 städtischen Übergangsheimen beantragt. Die Tätigkeiten beziehen sich auf Mithilfe bei internen
Reinigungsarbeiten sowie auf Pflege der Garten-und Außenanlagen.
Aktuell besetzt nach bewilligten Antrag:
21/21
Externe FIM
Seit November 2016 wurden 79/186 möglichen externen FIM der Stadt Aachen zugewiesen. Den
Anträgen folgender Träger und Vereine wurde seitens der Agentur Aachen-Düren zugestimmt:
Theaterschule Aachen e.V., Türöffner e.V., Evangelische Familienbildungsstätte Martin-Luther-Haus,
DRK gGmbH StädteRegion Aachen, Alexianer Aachen GmbH, Pfarre Sankt Martinus Richterich.
Vorlage FB 56/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
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Der Stadt Aachen als eigenem Maßnahmeträger wurden FIM im Aachener Stadtbetrieb, Stadttheater,
Stadtarchiv, Tiergehege Richterich sowie im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
zugewiesen.
Aktuell besetzt nach bewilligtem Antrag: 61/79
Zurzeit befinden sich im laufenden Bewilligungsverfahren der Agentur weitere 60 Plätze.
Teilnehmerauswahl:
Grundsätzlich können arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen, herangezogen
werden. Dies gilt jedoch nicht für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten (§ 29 a AsylG),
geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Leistungsberechtigte (§ 5 a Absatz 1 Satz 2 AsylG). Auch
sollen Personen, über deren Antrag voraussichtlich in naher Zukunft entschieden wird, im Rahmen
des Auswahlermessens seitens der zuständigen Behörde nicht herangezogen werden.
Aufwand/Finanzierung:
Es handelt sich hierbei insgesamt um ein aufwendiges Antrags- und Bewilligungsverfahren, wonach
jede einzelne Stelle mit entsprechenden inhaltlichen Auflagen und Erklärungen bei der Agentur für
Arbeit zu beantragen ist.
Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen werden zu 100 % über Bundesmittel durch die Agentur für
Arbeit finanziert. Dieser obliegt dabei die Genehmigung und Abrechnung entsprechender
Maßnahmen.
Im Verantwortungsbereich der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörde (Stadt
Aachen, FB56/200) liegen die folgenden Aufgaben:
Schaffung und Einrichtung von FIM, Auswahl und Zuweisung von Teilnehmenden, Verwaltung der
FIM-Teilnehmenden, Sanktionen bei Nichterscheinen oder Fehlverhalten, Abrechnungen mit der
Agentur.
Für die genannten Aufgaben zur Umsetzung vor Ort werden keine zusätzlichen Personalkosten durch
die Agentur für Arbeit bereitgestellt. Deshalb wird seitens der Verwaltung eine Clearingstelle mit 1,5
Personalstellen interkulturelles Fallmanagement zum 01.05.2017 eingerichtet.
2) Gründung des Arbeitskreises Arbeitsmarkt
Mitte 2016 erfolgte unter Leitung der Stadt Aachen die Gründung eines Arbeitskreises zur
Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern. Die Arbeit des Netzwerkes ist darauf
ausgerichtet, mit einem systematisch abgestimmten Handeln der regionalen Akteure insbesondere
institutionsübergreifenden Lösungen anzustreben sowie zielgruppenspezifische Formate für
Asylbewerber zu entwickeln. Um Transparenz zu bestehenden Förderinstrumenten und
Zugangswegen zu diesen zu schaffen sowie Institutionen und deren Ansprechpartner kennen zu
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Ausdruck vom: 27.06.2017
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lernen, wurde eine Vortragsreihe „Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge“ sowohl für zugewanderte
Menschen als auch speziell für Multiplikatoren aus dem ehrenamtlichen Bereich entwickelt. Die
Vortragreihe wird seit Februar 2017 einmal monatlich in der Citykirche Aachen zu bedarfsorientierten
Themen durchgeführt.
Mitglieder des Arbeitskreises:
Leitung: Stadt Aachen, Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration.
Agentur für Arbeit Aachen-Düren, Jobcenter StädteRegion Aachen, IHK, HWK, Ausländerbehörde
StädteRegion Aachen, Bildungsbüro StädteRegion, DGB Region NRW Süd-West.
Kooperationspartner: Kommunale Integrationszentren Stadt und StädteRegion Aachen, RWTH und
FH Aachen.
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