Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
252675.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
03.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0048/WP17
öffentlich
03.04.2017
Vorstellung der Arbeit des "Runden Tisches Energiearmut der
Stadt und der Städteregion Aachen"
Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke vom 07.02.2017
Beratungsfolge:
TOP: 3
Datum
Gremium
Kompetenz
27.04.2017
SGA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum „Runden
Tisch Energiearmut der Stadt und der StädteRegion“ zur Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der „Runde Tisch Energiearmut der Stadt und der Städteregion Aachen“ wurde 2013 von den
sozialen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie der Verbraucherzentrale initiiert, um die
Arbeit und die Ergebnisse des Landesprojektes „NRW bekämpft Energiearmut“ vorzustellen.
Außerdem sollte der Runde Tisch die Möglichkeit bieten, weitere Problemlagen aufzudecken und zu
analysieren. Es sollten Lösungsansätze auf lokaler Ebene erarbeitet werden und die Zusammenarbeit
der örtlichen Akteure sollte verbessert bzw. vertieft werden.
Herr Carduck, als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in
der Städteregion Aachen, wird gemeinsam mit einer Mitarbeiterin einer Beratungsstelle die Arbeit des
Runden Tisches vorstellen.
Personen, die von einer Energiesperre bedroht werden, haben ausreichend Gelegenheit, die
Energiesperre zu verhindern. Die STAWAG schreibt den Schuldner insgesamt viermal an und
unterstützt einkommensschwache Haushalt durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch die
Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, welche im regelmäßigen Kontakt
mit dem FB 56 und dem JobCenter steht.
Für Transferleistungsempfänger (SGB II, SGB XII, AsylbLG) gibt es bereits seit vielen Jahren eine
Vereinbarung zwischen dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, dem JobCenter und der
STAWAG. Durch diese Vereinbarung können Energiesperren von Transferleistungsempfängern
verhindert bzw. schnell wieder aufgehoben werden. Die STAWAG verzichtet auf die Sperrung, bzw.
hebt die Sperrung auf, wenn die laufenden Abschläge direkt vom Sozialleistungsträger an die
STAWAG gezahlt werden und gleichzeitig auch eine Ratenzahlung auf den bestehenden Rückstand
direkt durch den Sozialleistungsträger erfolgt.
Für Personen die keine Transferleistungen erhalten, bietet der § 36 Abs. 1 SGB XII die Möglichkeit,
Energieschulden zu übernehmen und somit eine Strom bzw. Gassperrung zu verhindern bzw.
aufzuheben. Entsprechende Anträge können beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
gestellt werden. Durch FB 56 wird im Einzelfall die persönliche und finanzielle Situation des
Antragstellers geprüft. Die Prüfung des Antrags und die Beratung des Antragstellers erfolgt durch eine
Diplom-Sozialarbeiterin. Die Übernahme der Rückstände und der Sperrkosten kann in Form einer
Beihilfe oder in Form eines Darlehens erfolgen.
Sowohl für Transferleistungsempfänger als auch für andere einkommensschwache Energieschuldner
werden ausreichend Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten in Aachen vorgehalten.
Anlage:
Anlage 1 – Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 07.02.2017
Vorlage FB 56/0048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
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