Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
252466.pdf
Größe
168 kB
Erstellt
27.03.17, 12:00
Aktualisiert
17.04.17, 20:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0083/WP17
öffentlich
27.03.2017
Drimbornstraße von Beverstraße bis Bahnunterführung
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.04.2017
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Drimbornstraße von Beverstraße bis Bahnunterführung“ zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung
(SBS).
Vorlage B 03/0083/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
25.016,15 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0083/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1897 stammende Mischwasserkanal in der Drimbornstraße wurde im Bereich von
Beverstraße bis Bahnunterführung im Jahr 2013 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten
baulichen Zustand mit Materialrissen und Undichtigkeiten war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von 75 Jahren war
bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung
darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige
Aufwand
ausschließlich
aus
dem
Anteil
des
Kanals
resultiert,
der
sich
auf
die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Drimbornstraße im Bereich von Beverstraße bis Bahnunterführung erfolgt als
Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am
gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 Buchstabe g) SBS und beträgt
50 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes
erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die
Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und
Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der
Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0083/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.04.2017
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Drimbornstraße von Beverstraße bis Bahnunterführung
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
50.035,11 €
beitragsfähiger Aufwand
50.035,11 €
städt. Anteil ( 50 %)
25.017,55 €
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
25.017,56 €
50.035,11 €
Summe städtischer Anteil
25.017,55 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
25.017,56 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit :
Oberflächenentwässerung:
25.017,56 € :
12.203 m² =
2,05 €/m²
2,05 €/m² (Beitragssatz)