Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
252226.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
24.10.17, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0343/WP17
öffentlich
28.03.2017
FB 45/201
Investorenmodell KiTa Eisenbahnweg "Guter Freund": Mietvertrag
und Trägeranteilübernahme
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.04.2017
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der KiTa
Eisenbahnweg „Guter Freund“ zustimmend zur Kenntnis und
1. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die KiTa Eisenbahnweg
„Guter Freund“ und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in
Höhe von 9 % der indexierten Kindpauschalen (derzeit ca. 71.298,67 € pro Jahr) aus bereits
etatisierten Haushaltsmitteln
2. beschließt, dass der Trägeranteil in Höhe von 9 % der zu berücksichtigenden Kaltmiete
(derzeit ca. 8.624,73 € pro Jahr) als freiwillige Leistung durch die Stadt Aachen aus bereits
etatisierten Haushaltsmitteln übernommen wird
3. beschließt, dass die jährlichen, nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten auf Basis
einer Kaltmiete von 13,45 €/ m² (derzeit ca. 30.765,00 € pro Jahr) ebenfalls als freiwillige
Leistung durch die Stadt Aachen aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln übernommen
werden
4. beauftragt die Verwaltung, hinsichtlich der Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlags einen
Sondervertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren (Dauer des Mietvertrags) abzuschließen.
Vorlage FB 45/0343/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2017
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Ausreichende Haushaltsmittel sind bei 4-060101-901-9; 53180000 im Haushalt 2017 ff. etatisiert.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
4-060101-901-9; 531800001)
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
37.862.2001)
37.862.200
126.091.500
126.091.500
0
0
0
0
0
0
0
0
37.862.200
37.862.200
126.091.500
126.091.500
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0343/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1
Ausgangslage
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 20.05.2015 die Errichtung einer fünfgruppigen
KiTa am Standort Eisenbahnweg sowie den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags mit dem
Investor Guter Freund Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG vorbehaltlich einer zehnjährigen
Preisstabilität beschlossen (Rat/11/WP.17). Die zehnjährige Preisstabilität wurde in den
Mietvertragsentwurf aufgenommen.
Aufgrund des Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses (KJA) vom 16.02.2016 wurde die
Trägerschaft für die KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ der AWO übertragen (FB 45/0196/WP17).
Im Rahmen des Antrags der AWO auf Übernahme der Trägerschaft wurde mit Schreiben vom
30.10.2015 bereits mitgeteilt, dass der Trägeranteil von 9 % nicht aufgebracht werden könne und ein,
den refinanzierbaren Mietkostenanteil ggf. übersteigender Betrag von der Stadt Aachen übernommen
werden müsste. Dieses Schreiben wurde als Antrag auf Übernahme des Trägeranteils gewertet.
Die Finanzierung des kommunalen Zuschusses am gesetzlichen Anteil der KiBiz-Miete ist
sichergestellt, während darüber hinaus gehende Zuschüsse als freiwillige Leistung durch die Stadt
Aachen zu erbringen sind. Eine erste Darstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen
wurde dem KJA in seiner Sitzung am 16.02.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
2
Antrag auf Übernahme des gesamten Trägeranteils und der jährlichen, nicht über KiBiz
refinanzierbaren Mietkosten als freiwillige Leistung
2.1 Trägeranteil der Kindpauschalen
Die finanzielle Förderung der Kindestageseinrichtungen wird gemäß § 19 Abs. 1 des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Form von Pauschalen für jedes in einer KiTa aufgenommene Kind
(Kindpauschalen) gezahlt.
Gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 u. 3 KiBiz gewährt das Jugendamt anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
einen Zuschuss für die Aufgaben nach diesem Gesetz in Höhe von 91 %, wenn der
Finanzierungsanteil des Trägers an den Kindpauschalen nach § 19 KiBiz geleistet wird.
Der Trägeranteil in Höhe von 9 % der Kindpauschalen beträgt für die KiTa Eisenbahnweg „Guter
Freund“ ab dem KiTa-Jahr 2017/ 2018 71.298,67 € pro Kindergartenjahr mit einer jährlichen
Indexierung um 3 % bis zum KiTa-Jahr 2018/ 2019.
2.2
Refinanzierung von Mietkosten über KiBiz
Für die im Investorenobjekt vorgesehenen Flächen von 875 m², die durch die KiTa genutzt werden, ist
bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren ein monatlicher Quadratmeterpreis von 13,45 € mit
zehnjähriger Preisstabilität vorgesehen. Ab dem 01.08.2027 wird die Grundmiete über eine
Preisanpassungsklausel auf Basis des Verbraucherpreisindex angepasst.
Vorlage FB 45/0343/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2017
Seite: 3/5
Folglich ergeben sich bis zum 31.07.2027 tatsächliche Mietkosten in Höhe von 11.768,75 € monatlich
bzw. in Höhe von 141.225,00 € jährlich.
Gemäß § 7 der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz) werden im
Rahmen der KiBiz-Förderung bei nach dem 28.02.2007 neu gegründeten Mietverhältnissen
Mietkosten lediglich auf der Grundlage von Mietpauschalen refinanziert.
Die für die Stadt Aachen geltende Mietpauschale beträgt für das KiTa-Jahr 2017/ 2018, in dem
voraussichtlich die Fertigstellung und Inbetriebnahme der KiTa erfolgt, 10,52 €/ m².
Neben der Mietpauschale ist die anzuerkennende Gesamtfläche für die entsprechende KiTa bei der
Berechnung ebenfalls von Relevanz. Nach § 7 Abs. 3 DVO KiBiz wird pro Gruppe pauschal ein Wert
von 160 m² angenommen, während sich für die Gruppenformen I und II (U3-Gruppen) jeweils ein
Zuschlag von 25 m² je Gruppe ergibt.
Aufgrund der fünf über das KiBiz geförderten Gruppen (1x GF I, 2x GF II und 2x GF III) ergibt sich
eine anzuerkennende Gesamtfläche von 875 m² im Rahmen der Mietkostenberechnung.
Folglich ist bei der Berechnung der KiBiz-Förderung für die fünf Gruppen eine monatliche Kaltmiete in
Höhe von 9.205,00 € monatlich bzw. in Höhe von 110.460,00 € jährlich berücksichtigungsfähig.
Gemäß § 20 Abs. 2 S. 5 u. 1 KiBiz soll auf Grundlage der zu zahlenden Kaltmiete ein Zuschuss
geleistet werden. Im Rahmen dessen ist die v.g. Jahressumme in Höhe von 110.460,00 € im Wege
des Vorwegabzugs um 2.925,94 € pro Gruppe zu bereinigen, sodass letztlich ein Betrag in Höhe von
95.830,35 € in die Berechnung der Förderung einfließt.
Diese Kosten sind nach § 20 Abs. 1 S. 3 KiBiz von dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Stadt
Aachen) mit 91 % zu bezuschussen, während der Trägeranteil 9 % beträgt. Gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz
gewährt das Land dem örtlichen Träger der Jugendhilfe einen pauschalierten Zuschuss in Höhe von
36 %.
Der Trägeranteil in Höhe von 9 % der KiBiz-Kaltmiete beträgt für die KiTa Eisenbahnweg „Guter
Freund“ ab dem KiTa-Jahr 2017/ 2018 8.624,73 € pro Kindergartenjahr und steigt entsprechend der
Indexierung der Pauschalwerte.
Die nach KiBiz berücksichtigungsfähige Miete beträgt wie oben ausgeführt 110.460,00 € jährlich und
liegt damit um 30.765,00 € (= 141.225,00 € abzgl. 110.460,00 €) unter der tatsächlichen Miete.
Antragsgemäß wäre demnach der Betrag in Höhe von aktuell 30.765,00 € jährlich als freiwillige
Leistung durch die Stadt Aachen zu übernehmen.
Diese freiwillige Leistung reduziert sich in den kommenden Jahren zu Lasten des gesetzlichen Anteils
an der KiBiz-Miete und des Trägeranteils entsprechend der gesetzlichen Indexierung der
Pauschalwerte. Eine erneute Erhöhung ist aufgrund der zehnjährigen Preisstabilität frühestens ab
dem 01.08.2027 möglich.
Vorlage FB 45/0343/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2017
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2.3 Zusammenfassung
Darstellung der freiwilligen Mehrbelastung des städtischen Haushalts
Tatsächliche Miete pro Jahr
141.225,00 €
berücksichtigungsfähige Miete nach KiBiz
110.460,00 €
abzgl. Vorwegabzug der Gruppen nach KiBiz
14.629,65 €
über KiBiz bezuschussungsfähige Miete
95.830,35 €
Trägeranteil (9 %)
8.624,73 €
gesetzlicher Zuschuss (91 %)
87.205,57 €
abzgl. Landeszuschuss (36 %)
34.498,91 €
kommunaler Zuschuss am gesetzlichen Anteil der KiBiz-Miete
52.706,66 €
freiwilliger kommunaler Zuschuss I (Trägeranteilübernahme Miete)
8.624,73 €
freiwilliger kommunaler Zuschuss II (Mietkostenzuschuss)
30.765,00 €
freiwilliger kommunaler Zuschuss III (Trägeranteilübernahme Kindpauschale)
71.298,67 €
Freiwillige Mehrbelastung des städtischen Haushalts
110.688,40 €
Für die Haushaltsjahre 2017 ff. ergeben sich folgende freiwillige Mehrbelastungen des städtischen
Haushalts:
2017
freiwillige Mehrbelastung
des städtischen Haushalts
3
46.120 €
2018
2019
2020
110.934 €
111.092 €
110.652 €
Finanzierung
Für die Anmietung der Räumlichkeiten sowie die Übernahme der Trägeranteile stehen im Haushalt
2017 ff. Mittel in ausreichender Höhe bei 4-060101-901-9; 53180000 zur Verfügung.
4
Vorschlag der Verwaltung
In der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/ 2018, die am 22.02.2017 im Rat der Stadt Aachen
verabschiedet wurde, ist die KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ mit 54 ü3- und 26 U3-Plätzen
berücksichtigt.
Diese Plätze sind mit Blick auf die Versorgungsquote im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof) und die
Erfüllung des Rechtsanspruchs im U3-Bereich notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf Übernahme der Trägeranteile für die KiTa Eisenbahnweg
„Guter Freund“ in Höhe von derzeit insgesamt 79.923,40 € jährlich (= 8.624,73 € zzgl. 71.298,67 €)
und der nicht über KiBiz refinanzierbaren Miete in Höhe von aktuell 30.765,00 € jährlich als freiwillige
Leistung der Stadt Aachen über den Abschluss eines Sondervertrags mit einer Laufzeit von 20 Jahren
(Dauer des Mietvertrags) zu übernehmen.
Anlage/n:
Schreiben der AWO vom 30.10.2015
Vorlage FB 45/0343/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2017
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