Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
250249.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
10.03.17, 12:00
Aktualisiert
10.11.17, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0043/WP17
öffentlich
10.03.2017
Neuaufstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen Sachstand
Beratungsfolge:
TOP: 5
Datum
Gremium
Kompetenz
29.03.2017
27.04.2017
INT
SGA
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Neuaufstellung des
Integrationskonzeptes zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Sachstand
der Neuaufstellung des Integrationskonzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das
Integrationskonzept auf der Grundlage des bestehenden Entwurfes weiter zu bearbeiten.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keinen finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Notwendigkeit eines neuen Integrationskonzeptes: Förderrichtlinien für Kommunale
Integrationszentren
Das bestehende Integrationskonzept wurde im Jahr 2006 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedet.
Im Juli 2013 reichte die Verwaltung nach Beratung in den Fachausschüssen und entsprechender
Entscheidung durch den Rat der Stadt Aachen den Antrag auf Einrichtung eines Kommunalen
Integrationszentrums ein.
Die Genehmigung für die Einrichtung des „Kommunalen Integrationszentrums Aachen“ wurde durch
das Land NRW zum 01. August 2013 erteilt. Damit können seit diesem Zeitpunkt jährlich Fördergelder
in Höhe von bis zu 170.000 € abgerufen werden. Die Genehmigung der Mittel ist an Förderrichtlinien
gebunden, die zwingend zu erfüllen sind.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Abruf der beantragten Fördergelder ist die Vorlage eines
aktuellen Integrationskonzeptes. Die Förderrichtlinien schreiben vor, dass das Integrationskonzept
nicht älter als drei Jahre sein darf. Daher enthält der Bewilligungsbescheid des Ministeriums vom 23.
Juli 2013 eine entsprechende Auflage zur Neuaufstellung.
Rahmen zur Erstellung des Integrationskonzeptes für das Ministerium
Über die Vorgehensweise zur Überarbeitung des Integrationskonzeptes hat sich die Verwaltung mit
der Leiterin der „Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren“ fachlich
beraten. Bei der Erstellung des neuen Integrationskonzeptes sollten verschiedene Aspekte
berücksichtigt werden, wie beispielsweise eine aktuelle wissenschaftliche Herangehensweisen, die
positive Haltung zur Integrationsarbeit in Aachen, die Lebenssituation der unterschiedlichen
Zielgruppen der Integrationsarbeit und die Bedürfnisse der Menschen. Das neue Integrationskonzept
sollte gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit und relevanten
gesellschaftlichen Vertreter/innen entwickelt werden.
Der angestrebte partizipative Prozess sollte letztlich der gesamten Aachener Bevölkerung die
Möglichkeit geben, an dem neuen Konzept mitzuwirken. Der Bericht über die Vorgehensweise zur
Überarbeitung des Integrationskonzeptes wurde beim Ministerium Anfang Februar 2014 eingereicht.
Das Ministerium befürwortet die partizipative Vorgehensweise. Allerdings wies es darauf hin,
Ressourcen und Arbeitsschwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums im Blick zu halten. Bis
Ende Juni 2014 wurde ein konkreter Zeitplan für die Überarbeitung vorgelegt.
Externe Begleitung des partizipatorischen Prozesses
Da die Personalressourcen für die Überarbeitung des Integrationskonzeptes nicht in ausreichendem
Maße vorhanden sind und zugleich aus fachlicher Sicht eine externe Begleitung als sinnvoll und
notwendig erachtet wurde, recherchierte die Verwaltung nach den Möglichkeiten einer professionellen
Begleitung. Auf Empfehlung des Integrationsrates in seiner Sitzung am 3.12.2014 stimmte der
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung am 8.12.2014 der
Überarbeitung des Integrationskonzeptes zu. Die Überarbeitung sollte in einem partizipativen Prozess
mit externer Begleitung erfolgen. Deshalb beschloss der Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie die Vergabe des Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines
Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 3/7
neuen Integrationskonzeptes an das Institut für soziale Innovation zuzustimmen. Als maximaler
Kostenrahmen wurden insgesamt 9.240,35 € zuzüglich entstehender, notwendiger Fahrtkosten für die
Jahre 2015 und 2016 festgelegt.
Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote
Der Arbeitsprozess begann mit einer Bestandsaufnahme der zahlreichen und vielfältigen Aachener
Angebote der Integrationsarbeit, die partizipativ auf der Auftaktveranstaltung am 9. Mai 2015 erfolgte.
Das Ergebnis zeigte eine Vielfalt an unterschiedlichsten Angeboten. Die Übersicht über die konkreten
Angebote sollte ständig aktuell gehalten werden. Bei der weiteren Erarbeitung des Konzeptes dient
die erstellte Angebotsübersicht als wichtige Arbeitsgrundlage. Eine hieraus zu entwickelnde OnlinePlattform bildet zudem eine der Maßnahmen im neuen Integrationskonzept.
Steuerung und Vernetzung
In der durch das Integrationskonzept anvisierten Integrationsarbeit sollte sich die besondere
Ressource Aachens, nämlich die gute Zusammenarbeit der verschiedensten Akteure der
Integrationsarbeit über fachliche und gesellschaftliche Grenzen hinweg, abbilden. Dies erforderte
neue Strukturen, da viele Träger zwischenzeitlich städteregional aufgestellt sind. Dies betraf auch das
„Netzwerk Integration“, das im Zuge der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes von 2005 und der
Erstellung des ersten Integrationskonzeptes der Stadt Aachen entstand. Diese Steuerungsstruktur, die
seinerzeit themenspezifisch entwickelt worden war, steht der Stadt Aachen für die heutige Steuerung
ihrer Integrationsarbeit nicht mehr eigens zur Verfügung. Die Stadt Aachen ist weiterhin Mitglied im
Netzwerk und auch im Sprecherrat, die steuernde und koordinierende Funktion ist, sowie die meisten
Mitglieder, städteregional ausgerichtet.
Gleichzeitig wurde mit Gründung des Kommunalen Integrationszentrums ein erster fachlicher
Schwerpunkt für eine institutionenübergreifende Steuerung der Integrationsarbeit des Kommunalen
Integrationszentrums in Abstimmung mit den Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände gesetzt.
Hierzu entwickelte das Kommunale Integrationszentrum im Rahmen seines Schwerpunktes zur
„Integration im Querschnitt“ die Bildung einer fachlichen Steuerungsstruktur unter Einbeziehung von
Vertretern der Migranten ab.
So wurde mit der „Steuerungsgruppe Integration im Querschnitt“ ein neues Steuerungsinstrument für
die kommunale Integrationsarbeit geschaffen. Die relevanten Akteure der landesgeförderten
Integrationsagenturen und des landesgeförderten Kommunalen Integrationszentrums sind gehalten
miteinander abgestimmt zu arbeiten. Als erste gemeinsame Aufgabe stellte sie sich der Aufgabe
Erarbeitung des neuen Integrationskonzeptes für Aachen zu steuern.
Grundlegend für das Integrationskonzept
Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt: Aachener Haltung
Die Steuerungsgruppe legte mit der „Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt“ das
Fundament für das neue Integrationskonzept. Dabei wird von der idealen Grundannahme
ausgegangen, dass in Aachen lebende Menschen der Wunsch nach einem friedlichen Leben und
nach Zugehörigkeit verbindet, bei der sich alle – Zugewanderte und „alteingesessene“ Bürgerinnen
Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 4/7
und Bürger - gleichermaßen angenommen fühlen können. Sie formuliert die Vision für ein
zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt:
Aachen, das sind wir! Wir sind die Menschen, die schon lange hier sind, und die, die kommen und
bleiben, und auch die, die auf der Durchreise sind. Wir alle, die in dieser Stadt leben.
Denn Aachen ist das Zuhause aller Menschen, die hier leben, gleich wo sie geboren sind.
Aachen ist familienfreundlich. Wir wollen darüber hinaus, dass Menschen aller Generationen und
Lebensformen sich in unserer Stadt wohl fühlen. Wir nehmen Unterschiede und Gegensätze wahr und
ergreifen Chancen aufeinander zu zugehen. So entwickeln wir uns.
Aachen ist eine soziale Stadt, wir helfen einander professionell und bürgerschaftlich engagiert. Wir
begegnen uns gleichberechtigt dort wo wir leben.
Aachen ist eine Stadt der Wissenschaft, der Forschung und Innovation. Hier denken wir frei. Wir
blicken zuversichtlich in die Zukunft.
Wir leben im Dreiländereck. In der zurückliegenden Zeit entwickelte sich ein gutes Verhältnis zu
unseren Nachbarn. Die Beziehungen sind nun kreativ, kooperativ, europäisch.
Aachen ist international geprägt - von jeher.
Unsere Grundhaltung basiert auf Respekt. Wir gehen wertschätzend miteinander um. Wir erkennen
an, dass menschliches Zusammenleben Stress und Chancen beinhaltet. Spannungen,
Missverständnisse und Konflikte, aber auch Glück und Verständnis erkennen wir als normalen
Ausdruck menschlichen Zusammenlebens an. Wir sprechen direkt miteinander.
Aachen ist eine Stadt mit vielfältigen kulturellen und sportlichen Angeboten. Wir fördern die Teilhabe,
um gemeinsames Erleben und persönliche Beziehungen zu ermöglichen.
Aachen steht zusammen gegen feindselige, rassistische, gewalttätige und extremistisch motivierte
Handlungen. Wir sind Aachen. Extremisten sind es nicht!
Wir leben den Dialog der Kulturen und der Religionen.
Wir setzen auf Engagement, Verständigung und Zugehörigkeit.
Wir wollen hier sicher und in Frieden zusammen leben.
Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 5/7
Themenfelder und Leitziele
Zur Umsetzung der Aachener Haltung in konkrete Ziele der Integrationsarbeit wählte die
Steuerungsgruppe +vier Themenfelder, die geeignet sind „ Integrationsstrukturen “ in die Gesellschaft
hinein zu entwickeln, um damit eine Integrationsarbeit zu fördern, die einer Spaltung der Gesellschaft
entgegen wirkt. Begünstigung von Migranten soll hierbei genauso entgegen gewirkt werden, wie
Benachteiligung für diese Zielgruppe, der bald jeder 2. Einwohner Aachens angehören wird.
Diese Themenfelder sind:
Interkulturelle Öffnung
Anerkennungs- und Willkommenskultur
Zusammenleben im Quartier
Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe.
Verschiedene Initiativkreise und Fachforen ermöglichten über etwa anderthalb Jahre eine breite
Beteiligung der in der Integrationsarbeit vertretenen Institutionen, Personen sowie der politischen
Parteien. So wurden nach intensiven Diskussionen, Abwägungen und Entscheidungen innerhalb der
oben beschriebenen Themenfelder konkrete Leit- und Teilziele entwickelt.
Die Ergebnisse sind in dem vorliegenden Entwurf des neuen Integrationskonzeptes enthalten ebenso
ist die Struktur von Steuerung und Vernetzung in einem eigenen Kapitel konzipiert worden
Planung Frühjahr 2017
Fachgespräche zu den Handlungsfeldern
Um die in den Themenfeldern liegenden Potentiale voll auszuschöpfen, werden diese in den weiteren
Gesprächen mit konkreten Handlungsfeldern verknüpft. Insgesamt werden folgende sieben
Handlungsfeldern bearbeitet (vgl. Kapitel 5 des Entwurfes):
Sprache / Bildung
Arbeit / Weiterbildung
Wohnen / Sozialplanung
Kultur / Religion
Sport / Gesundheit
Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus
Öffentlichkeitsarbeit / Presse
Hierzu wird es Fachgespräche geben, zu denen neben den jeweiligen Expert/innen auch die Politik
eingeladen wird.
Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 6/7
Aktualisierende und strukturierte Integrationsplanung
Anlage:
Anlage 1 - Aktueller Entwurf des Integrationskonzeptes
Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
Seite: 7/7
Vorläufiger Entwurf
In der Steuerungsgruppe „Integration im Querschnitt“ am 6.02.2017 abgestimmt
Änderungen / Ergänzungen nach einer Sitzung des Verwaltungsvorstandes, Stand
2.03.2017
Integrationskonzept der Stadt Aachen 2016
Aachen – das sind wir alle
Inhalt
1.
Einleitung ....................................................................................................................... 3
Hintergründe .................................................................................................................. 3
Veränderte gesetzliche und gesellschaftspolitische Grundlagen .................................... 4
Kommunales Integrationszentrum .................................................................................. 6
Ein neues Integrationskonzept für Aachen ..................................................................... 6
Steuerung und breite Beteiligung ................................................................................... 8
2.
Aachen – das sind wir .................................................................................................... 9
Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt: Aachener Haltung ......................10
3.
Gestaltung der zukünftigen Integrationsarbeit ...............................................................10
4.
Themenfelder ................................................................................................................14
4.1.
Interkulturelle Öffnung ............................................................................................14
Einleitung ......................................................................................................................14
Zielsetzungen ................................................................................................................15
4.2.
Anerkennungs- und Willkommenskultur .................................................................17
Einleitung ......................................................................................................................17
Zielsetzungen ................................................................................................................17
4.3.
Zusammenleben im Quartier ..................................................................................23
Einleitung ......................................................................................................................23
Zielsetzungen ................................................................................................................23
4.4.
Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe ........................................................26
Einleitung ......................................................................................................................26
Zielsetzungen ................................................................................................................27
5.
6.
Handlungsfelder ............................................................................................................31
5.1
Sprache und Bildung ..............................................................................................32
5.2
Arbeit und Weiterbildung ........................................................................................32
5.3
Wohnen und Sozialplanung....................................................................................32
5.4
Sport ......................................................................................................................32
5.5
Kultur / Religion ......................................................................................................32
5.6
Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus ...................................................32
5.7
Öffentlichkeitsarbeit / Presse ..................................................................................32
Steuerung und Vernetzung – vom Monitoring zur Integrationsplanung ..........................33
Steuerung und Vernetzung ............................................................................................33
Vom Monitoring zur Integrationsplanung .......................................................................33
7.
Maßnahmen der Integrationsplanung ............................................................................36
8.
Ausblick .........................................................................................................................46
2
Anhang .................................................................................................................................46
Mitwirkende am Integrationskonzept .................................................................................46
Gesetzliche Regelungen ...................................................................................................46
Glossar .............................................................................................................................46
Leitlinien Ehrenamt ...........................................................................................................49
1. Einleitung
Hintergründe
Aachen ist eine weltoffene Stadt. Seit Jahrhunderten gehören Ankommen, Einleben und
heimisch werden zugewanderter Menschen zum Alltag in dieser Stadt. Heute hat jeder dritte
Mensch in Aachen eine Migrationsgeschichte. Die Menschen wanderten aus den
unterschiedlichsten Herkunftsgebieten als Flüchtlinge, Vertriebene oder Arbeitskräfte, als
Einzelwanderer oder gemeinsam mit ihren Familien, zeitweise oder dauerhaft nach Aachen.
Im Lebensalltag der Stadt wird deutlich, dass die Zuwanderung in vielen Bereichen des
täglichen Lebens funktioniert.
Zugleich durchlebte und durchlebt die Stadt aber auch die Problemlagen und Spannungen,
die Konflikte und Ungerechtigkeiten, die einen Zuwanderungs- und Integrationsprozess1
unweigerlich begleiten. Das Zusammenwachsen von Einwandererminoritäten und
Mehrheitsgesellschaft kann und muss noch verbessert werden. Dazu dient das hier
vorliegende neue Integrationskonzept.
Es folgt auf das im Jahr 2006 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedetem erstem
Integrationskonzept. Hierin werden in den klassischen Handlungsfeldern Sprache, Bildung,
Arbeitsmarkt, Wohnen, Sport, Freizeit und Kultur insgesamt 23 Maßnahmen für eine
erfolgreiche Integration beschrieben. Vieles davon konnte inzwischen erfolgreich umgesetzt
werden.2 Handlungsfelder wie Integration durch Sport oder die Bildungserstberatung haben
hier eine Vorbildfunktion.
Diese Herangehensweise erweist sich aus heutiger Sicht nicht mehr als weitreichend genug.
Zugewanderte Menschen, die gut im Arbeitsleben integriert sind, können trotzdem ihren
Alltag in einer eigenen, vorwiegend durch die eigene Gemeinschaft geprägte Lebenswelt
verbringen. Oder Menschen der zweiten und dritten Generation haben als so genannte
Bildungsinländer hervorragende Voraussetzung für den Arbeitsmarkt und finden doch keine
Arbeits- oder Ausbildungsstelle.
Damit wird deutlich, dass über das bisher Erreichte hinausgehend in Aachen neue Impulse
und Herangehensweisen gefunden werden müssen. „Integration ist ein Prozess der
Annäherung, gegenseitiger Auseinandersetzung, Kommunikation und Übernahme
1
2
Unter Integration ist – zusammenfassend und vereinfachend – die gleichberechtigte Teilhabe
(Zugangsgerechtigkeit) an den ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Ressourcen der
Gesellschaft zu verstehen. Vgl. Anhang, Glossar.
Vgl. ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Evaluation zum Integrationskonzept der
Stadt Aachen, Köln, den 16. Januar 2014,
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/integration/dokumente_pdf/integrationskonzep
t_evaluation.pdf.
3
gemeinschaftlicher Verantwortung zwischen Zugewanderten und heimischer Bevölkerung.3
Dies impliziert, dass beide – die Aachener Stadtgesellschaft und die Zugewanderten – sich
aufeinander zubewegen. Aufgrund dieser geänderten Sichtweise ist es notwendig, das
Integrationskonzept neu zu konzipieren und über die bisherigen gut funktionierenden
Maßnahmen in den klassischen Handlungsfeldern hinausgehende Zielvorstellungen zu
entwickeln. Damit orientiert sich Aachen an den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen4
und formuliert in dem vorliegenden Konzept Integration als Querschnittsfunktion in den
verschiedenen Lebensbereichen.
Das neue Integrationskonzept erhebt den Anspruch auf eine längere Gültigkeit. Das Konzept
aus dem Jahr 2006 enthält konkrete Maßnahmen, basierend auf den Zahlen des Jahres, in
dem sie entstanden. Das hat zur Folge, dass die Maßnahmen idealerweise nach einiger Zeit
erreicht werden und das Konzept damit veraltet erscheint. Dem begegnet dieses
Integrationskonzept, indem es längerfristig geltende Ziele formuliert, die regelmäßig durch
konkrete Maßnahmen mit Leben gefüllt werden.5
Aachen verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Integrationsarbeit wozu auch die
Flüchtlingsunterbringung und Betreuung gehört. Hier blickt Aachen aufgrund seiner Lage im
Dreiländereck zu den Niederlanden und Belgien auf eine jahrzehntelange Tradition zurück.
Veränderte gesetzliche und gesellschaftspolitische Grundlagen
Im Februar 2012 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (Teilhabe- und Integrationsgesetz)
beschlossen. Hiermit wurde auf die zwischenzeitlich eingetretenen gesellschaftspolitischen
Änderungen reagiert, die auf das Gelingen von Integration Einfluss nehmen. Ein zentraler
Kern formuliert die Erwartung, dass Integration in allen gesellschaftlichen Bereichen als
Querschnittsaufgabe verankert und bei Entscheidungsprozessen entsprechend
berücksichtigt werden muss. Damit geht ein Perspektivwechsel einher. Der Blick richtet sich
vor allem auf die Potenziale, die die zugewanderten Menschen mitbringen: Migranten sind
aktive Gestalter ihres Lebensweges, wagemutige und mobile Menschen, die eine
Gesellschaft bereichern.
Die Verantwortlichkeit für eine gelingende Integration liegt bei allen Beteiligten. Jede
einzelne Person - Zuwanderer wie Einheimischer - ist gleichermaßen an dem gelingenden
Prozess beteiligt. Alle gestalten miteinander das Zusammenleben in Aachen. Diesem neuen
Ansatz liegt die Vorstellung von Inklusion6 zugrunde, die eine gleichberechtigte
Teilhabechance für alle Einwohner/innen anstrebt.7 Die große Zahl an ehrenamtlich und
bürgerschaftlich engagierten Menschen sowie die vielen Bürgerinnen und Bürger, die in den
letzten beiden Jahren zu den Bürgerversammlungen während der Belegung von
3
4
5
6
7
Vgl. Integration von Zugewanderten, Veränderte Herausforderungen für die Kommunen, Deutscher
Städtetag, Entwurf vom 31. März 2016, Vorbemerkung, S. 5.
Vgl. dazu den folgenden Abschnitt „Veränderte gesetzliche und gesellschaftliche Grundlagen“.
Vgl. dazu Kapitel 6.
Im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs ersetzt der Begriff Inklusion allmählich den noch vielfach
gebräuchlichen Begriff Integration. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Inklusion häufig noch mit der
Einbeziehung von Menschen mit Behinderung verwendet. Im weitesten Sinne umschreibt Inklusion die
Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die
Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden. Im Integrationskonzept werden beide Begriffe gleichwertig
nebeneinander verwendet.
Teilhabe und Teilhabechance bezeichnen die Möglichkeit, unabhängig von der eigenen Herkunft sowie den
soziokulturellen Bedingungen die eigenen Potenziale entfalten zu können. Damit einhergehend werden
Diskriminierung und Barrieren in unterschiedlichen Handlungsfeldern, wie zum Beispiel Bildung,
Elternbildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Sport, Gesundheit oder Kultur abgebaut.
4
Notunterkünften für Flüchtlinge kamen, belegen das Engagement und das Interesse der
Aachener. an der Integration persönlich, kritisch, konstruktiv und hilfsbereit mitzuwirken.
Dieser erweiterte Blick auf alle Einwohner/innen ermöglicht es, bei allen Maßnahmen neben
den aktuell im Fokus stehenden Personengruppen, wie beispielsweise geflüchtete
Menschen, auch andere Personengruppen mit einzubeziehen. So heißt es im Teilhabe- und
Integrationsgesetz:
Teilhabe- und Integrationsgesetz, § 2 Grundsätze (Auszug)
(1) Das Bewusstsein der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund für gegenseitige
Offenheit, Toleranz, Respekt und Veränderungsbereitschaft ist zu fördern.
(2) Das Land erkennt die sozialen, kulturellen und ökonomischen Potentiale und Leistungen
der Zugewanderten an, und fordert von ihnen wie schon von allen anderen hier lebenden
Menschen auch die Anerkennung der durch das Grundgesetz und die Landesverfassung
geschützten gemeinsamen Grundwerte.
(3) Das Erlernen der deutschen Sprache ist für das Gelingen der Integration von zentraler
Bedeutung und wird daher gefördert. Dabei ist das eigene Engagement beim Spracherwerb
unerlässlich und zu fördern. Die Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit ist
ebenfalls von besonderer Bedeutung.
(4) Integrationsspezifische Entscheidungen und konzeptionelle Entwicklungen sollen den
verschiedenen Lebenssituationen der Menschen mit Migrationshintergrund Rechnung
tragen. Dabei sind insbesondere unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter und
die spezifischen Bedürfnisse von Familien sowie von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund zu beachten sowie Bereiche wie Tod und Bestattungen
miteinzubeziehen.
(5) Das bürgerschaftliche Engagement von und für Menschen mit Migrationshintergrund soll
in allen Bereichen der Gesellschaft gestärkt werden. Dabei ist auch auf gemeinsame
Formen ehrenamtlichen Engagements hinzuwirken, da diese als Grundlage für Begegnung,
Verständigung und Gemeinschaft wirken. Dafür ist die interkulturelle Öffnung von Vereinen
und Organisationen erforderlich.
Weiterhin ist im Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen die Förderung von
Kommunalen Integrationszentren vorgesehen.
Mit der Gründung des Kommunalen Integrationszentrums in Aachen im Jahr 2013 war auch
die Notwendigkeit einer strategischen Neuausrichtung verbunden.8 Die Arbeit der
Integrationsbeauftragten und die des neu eingerichteten Kommunalen Integrationszentrums
wurden organisatorisch und inhaltlich eng miteinander verzahnt. In der hierzu gegründeten
Abteilung wurde auch die Nadelfabrik – das Aachener Haus der Identität und Integration –
angesiedelt.9 Die kommunalen Akteure arbeiten gemeinsam mit den
10
Integrationsagenturen , den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Integrationsrat
bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Integration zusammen.
8
9
10
Ratsbeschluss vom 3. Juli 2013.
Siehe dazu www.aachen.de/nadelfabrik.
Das Land Nordrhein-Westfalen förderte die Integrationsagenturen in Aachen gemäß der Richtlinien des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, (RdErl. D. MAIS – INT – 5.9400.2 v. 20.11.2012). Folgende
Integrationsagenturen arbeiten in Aachen: Integrationsagentur-Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit /
Pädagogisches Zentrum e.V. Aachen; DRK Integrationsagentur Aachen Driescher Hof/Brander Feld;
Integrationsagentur Caritas Aachen; Diakonie Integrationsagentur Werkstatt der Kulturen.
5
Ein Paradigmenwechsel ist auch in der Bundesgesetzgebung sichtbar, indem Flüchtende
nicht mehr generell von integrativen Maßnahmen ausgeschlossen werden. Erstmals wird in
dem am 1.11.2015 bundesweit in Kraft getretenen Gesetz zur Asylverfahrensbeschleunigung
die Integration von Flüchtenden mit hoher Bleibeperspektive eingefordert. Sie erhalten von
Beginn an Zugang zu Integrationsmaßnahmen wie beispielsweise Integrationskursen und
zum Arbeitsmarkt. Bereits im Asylverfahren wird ihr (Berufs-)Qualifikationsprofil erfasst.
Am 7.7.2016 verabschiedete der Bundestag darüber hinaus ein Integrationsgesetz, das die
Integrationsmöglichkeiten der Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive noch einmal stärkt.
Hier wird insbesondere die rechtliche Lage der geflüchteten Menschen so verfestigt, dass sie
eine Ausbildung abschließen können und niedrigschwellig in den Arbeitsmarkt integriert
werden können, indem u.a. befristet die Vorrangprüfung ausgesetzt wird11.
Kommunales Integrationszentrum
Am 8.02.2012 beschloss der Landtag mit breitem Konsens das Gesetz zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz beinhaltet
die Förderung Kommunaler Integrationszentren. In Aachen erfolgte die Gründung am 1.
August 2013. Das Kommunale Integrationszentrum Aachen versteht sich als Service-,
Beratungs- und Dienstleistungseinrichtung für interkulturelle Arbeit im Bildungsbereich und
im Querschnitt. Das Ziel der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums Aachen ist die
Stärkung des positiven Umgangs mit den Ressourcen der Vielfalt. Es soll selbstverständlich
sein, dass alle Menschen ihre Fähigkeiten frei und voll entfalten und gleichberechtigt am
gesellschaftlichen Leben teilhaben und teilnehmen können. Die Arbeit des Kommunalen
Integrationszentrums ist darauf ausgerichtet, interkulturelle Kompetenz in allen Feldern des
alltäglichen Lebens zu verankern und praktikable Wege einer fachlich fundierten Förderung
von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund zu
erreichen.
Es gibt zwei Schwerpunkte:
1. Integration als Querschnitt: dies beinhaltet die Koordination, Bündelung und
Mitsteuerung von örtlichen Integrationsangeboten, von Netzwerken sowie die
Entwicklung von Konzepten, Projekten und Maßnahmen zur Integrationsarbeit in
verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern.
2. Integration durch Bildung: dies umfasst die Arbeit entlang der
biografiebegleitenden Bildungskette mit Konzepten migrationspädagogischer
Organisationsentwicklung und sprachlicher Bildung.
Im Rahmen der gesetzlichen Förderung durch das Land NRW setzt das Kommunale
Integrationszentrum alle zwei Jahre einen Schwerpunkt für seine Arbeit.
Ein neues Integrationskonzept für Aachen
Das Land NRW verpflichtete die Stadt Aachen, ein neues Integrationskonzept vorzulegen.
Mit der Finanzierung des Kommunalen Integrationszentrums ist die Auflage verbunden, dass
ein aktuelles Integrationskonzept vorliegt.12
11
12
Die Entscheidung obliegt den einzelnen Bundesländern. Sie bestimmen, in welchen Arbeitsagenturbezirken
die Regelung zum Tragen kommt.
Aufgrund der Richtlinien des Zuwendungsbescheides darf das Integrationskonzept nicht älter als drei Jahre
sein. Da das 1. Konzept aus dem Jahr 2006 stammt wurde nun ein neues Konzeptes erarbeitet.
6
Es ist mittlerweile anerkannt, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Der
Perspektivwechsel führte dazu, dass Migration als Chance für die Stadtgesellschaft Aachens
angesehen wird. Gleichzeitig ist es auch eine gesellschaftliche Herausforderung, die ohne
Zweifel mit vielfältigen Konflikten einhergehende Integration positiv und nachhaltig zu
gestalten. Die bereits dargestellten gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen
machten die Erstellung eines neuen Integrationskonzeptes notwendig.
Das erste Integrationskonzept aus dem Jahr 2006 orientierte sich an Handlungsfeldern, die
zum damaligen Zeitpunkt als integrationsrelevant identifiziert worden waren.13 Die
mittlerweile erfolgten gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen bedingten, dass die
Handlungsfelder des Integrationskonzeptes aus dem Jahr 2006 aus einer neuen Perspektive
betrachtet werden müssen.
Der Erarbeitung eines neuen Integrationskonzeptes ging eine umfassende
Bestandsaufnahme der vorhandenen Strukturen und Aktivitäten der bestehenden
Integrationsarbeit voraus. Dazu wurde eine partizipative Methode im Rahmen der
Auftaktveranstaltung im Jahre 2015 ausgewählt.
Das Ergebnis zeigte deutlich, dass es in der Stadt Aachen
eine umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsstruktur gibt,
in den obigen Handlungsfeldern eine große Anzahl unterschiedlichster Maßnahmen
und Projekte zur Integrationsförderung initiiert und umgesetzt wurden und immer
noch werden,
sowohl auf städtischer Ebene wie auch in der Städteregion eine Vielzahl von
Arbeitskreisen und Netzwerken existieren, die sich im weitesten Sinne mit dem
Thema „Integration“ beschäftigen.
Im Bereich der Integrationsförderung fehlt es von daher nicht an Akteuren, Netzwerken und
Aktivitäten. Als Herausforderung wird angesehen, dass es einer kompetent besetzten und
zielorientiert arbeitenden Koordinations- und Steuerungsstruktur bedarf, um
Integration als Querschnittsaufgabe in allen kommunalen Handlungsfeldern als
Daueraufgabe zu implementieren,
Transparenz herzustellen,
die vorhandenen Strukturen und Netzwerke so miteinander zu verknüpfen, dass die
Aktivitäten in den unterschiedlichen Handlungsfeldern gut aufeinander abgestimmt
sind und zielorientiert umgesetzt werden,
die vielfältigen lokalen Akteure aus Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft,
Wirtschaft und Politik mit ihren divergierenden Rollen und Interessenlagen
kontinuierlich in die umfangreich stattfindende Integrationsförderung einzubinden, die
vorhandenen Kräfte zu bündeln und möglichst viele Synergieeffekte zu ermöglichen,
alle Aachener Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Aachener Haltung14 zu
beteiligen.
Der neue Ansatz, Integration als Querschnittsthema in allen relevanten Lebensbereichen zu
beschreiben, erforderte auch in Aachen ein Umdenken. Das vorliegende Integrationskonzept
13
14
Soziale Beratung und Betreuung, psychosoziale Beratung und Gesundheit, Sprachförderung, Bildung,
Arbeitsmarkt, Wohnen/Planen, Sport/Freizeit/Kultur, Senioren.
Vgl. Kapitel 2.
7
nimmt diese neue Herausforderung an und wählt sowohl inhaltlich als auch im
Entstehungsprozess eine neue Herangehensweise: die aktive Beteiligung aller in dem Feld
der Integrationsarbeit tätigen Institutionen und Personen. Dies wird in den nachfolgenden
Kapiteln beschrieben.
Steuerung und breite Beteiligung
Auf Initiative der Arbeitsplattform Migration15 und des Kommunalen Integrationszentrums der
Stadt Aachen wurde eine „Steuerungsgruppe Integration im Querschnitt“ gegründet. Ihr
gehören jeweils vier Vertreter/innen der Verwaltung und der Arbeitsplattform Migration und
drei Vertreter/innen der Migrantenorganisationen und der Vorsitz des Integrationsrates an.
Die Mitglieder haben sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung zusammengesetzt. Sie
werben in allen Institutionen und Netzwerken für die Umsetzung der Integration nach dem
neuen Integrationskonzept.
Steuerungsgruppe
Ihre erste Aufgabe bestand in der Entwicklung des vorliegenden neuen
Integrationskonzeptes, dem ein partizipativer Ansatz zugrunde gelegt wurde. Die Mitglieder
der Steuerungsgruppe luden dazu Akteure aus der gesamten Stadtgesellschaft ein.16 In
diesem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeiteten etwa 400 Menschen gemeinsam
die Zielen, Leitgedanken und Themenfelder, die in das Integrationskonzept einflossen. Die
15
16
In der Städteregion Aachen arbeiten fünf Integrationsagenturen: der Regionale Caritasverband Aachen, der
Paritätische – StädteRegion Aachen, das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V., das Deutsche Rote
Kreuz in der StädteRegion Aachen und das Pädagogische Zentrum e.V. Sie haben sich zu einer
Arbeitsplattform Migration zusammengeschlossen. Die „Arbeitsplattform Migration der Wohlfahrtsverbände in
der StädteRegion Aachen“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Wohlfahrtsverbände, die durch den Bund
und / oder durch das Land NRW geförderte Angebote in der Integrationsarbeit durchführen. Sie stellt den
Ausgangspunkt einer koordinierten Zusammenarbeit der beteiligten Verbände dar. Ziel dieser Kooperation ist
eine konkrete und nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation ratsuchender Menschen. Die beteiligten
Träger benennen aktiv spezifische Aspekte der Integrationsarbeit und kommunizieren diese auf politischer
und verbandlicher Ebene.
Vgl. Anhang, beteiligte Personen und Institutionen.
8
vielfältigen Perspektiven und Kompetenzen ermöglichten einen Austausch unter „lernenden
Experten“ und (selbst-)kritische und zielorientierte Gespräche.
Die lernenden Experten werden auch weiterhin aktiv in den breiten Beteiligungsprozess
eingebunden.
2. Aachen – das sind wir
Das Fundament des neuen Integrationskonzeptes wurde mit der Formulierung einer
„Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt“ gelegt. Sie beschreibt eine
grundsätzliche innere Einstellung, mit der sich Aachener Bürgerinnen und Bürger begegnen
können. Sie ermöglicht es, sich auf Personen, Gruppen und Situationen immer wieder neu
einzulassen. Eine gemeinsame Haltung fördert ein Gefühl von Zugehörigkeit und
Kohärenz17, bei dem sich alle – Zugewanderte und „alteingesessene“ Bürger gleichermaßen
- angenommen fühlen können. Im Gegensatz zu rassistischen und ausgrenzenden
Verhaltensweisen bietet die Aachener Haltung die Basis für ein friedliches Zusammenleben
in der Stadtgesellschaft.
Die Aachener Haltung basiert auf der durch unser Grundgesetz abgesicherten Grundlage,
dass die Würde des Menschen unantastbar ist und orientiert sich an einem humanistischen
Menschenbild. In ihr gehen auch die Ideen der Charta der Vielfalt und die „Aachener
Erklärung zu Migration und Integration“ 18 ein. In Anerkennung der Realität, dass
Zuwanderung in Aachen Teil der historischen und zukünftigen Entwicklung ist, ergeben sich
zwei fundamentale Grundsätze:
Die Menschen in Aachen verbindet ein gemeinsamer Wohnort. So beinhaltet eine
Kernaussage der Haltung einen Grundsatz des Zusammenlebens der Menschen mit und
ohne Migrationshintergrund: „Aachen, das sind wir! Wir sind die Menschen, die schon
lange hier sind, und die, die kommen und bleiben, und auch die, die auf der
Durchreise sind. Wir alle, die in dieser Stadt leben.“
Die Menschen in Aachen vereint zudem der Wunsch nach einem friedlichen Leben.
Insbesondere die Terroranschläge der Jahre 2015 und 2016 heben noch einmal die
Bedeutung eines Zusammenlebens in Frieden hervor und unterstreichen, dass dies eine
Grundvoraussetzung für ein gutes Leben in unserer Stadt ist.19
Im Sinne der Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt wird eine vertiefte
Einbindung aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Aachen angestrebt, die nur durch
einen ständigen Lern- und Entwicklungsprozess erreicht werden kann. Jeder hat die Freiheit,
17
18
19
Vgl. A. Antonovsky,
Aachener Erklärung zu Migration und Integration, Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 20. November 2007. Im Rahmen der gemeinsamen Konferenz
des Landes Nordrhein-Westfalen, der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und der Stiftung
Internationaler Karlspreis zu Aachen verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die "Aachener
Erklärung zu Migration und Integration".
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/pdfs_stadtbuerger/pdf_aktuelles/aachener_erklaerung_integration_d
e.pdf
Oberbürgermeister Marcel Philipp unterstreicht in einer Reaktion auf die Anschläge in Paris Im Dezember
2016, dass derartige Anschläge noch einmal die Bedeutung eines friedlichen Zusammenlebens von
Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen unterstreichen. Vgl.
http://www.aachen.de/DE/archiv/archiv_stadt_buerger/archiv_politik_verwaltung/archiv_pressemitteilungen/p
arisanschlaege.html
9
sich diese Haltung zu Eigen zu machen und Teil eines Lern- und Entwicklungsprozesses zu
werden, der einen Kontrapunkt zu rassistischen und feindseligen Positionen anbietet.
Integration ist eine soziale Herausforderung und zugleich eine gesellschaftliche Ressource.
Die Aachener Haltung wurde unter anderen im Rahmen der Auftaktveranstaltung im Mai
2015 mit den Teilnehmenden intensiv diskutiert und entsprechend weiterentwickelt. In ihr
eröffnet sich eine Vision für das Zusammenleben in Vielfalt in Aachen.
Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt: Aachener Haltung
Aachen, das sind wir! Wir sind die Menschen, die schon lange hier sind, und die, die
kommen und bleiben, und auch die, die auf der Durchreise sind. Wir alle, die in dieser Stadt
leben.
Denn Aachen ist das Zuhause aller Menschen, die hier leben, gleich wo sie geboren sind.
Aachen ist familienfreundlich. Wir wollen darüber hinaus, dass Menschen aller Generationen
und Lebensformen sich in unserer Stadt wohl fühlen. Wir nehmen Unterschiede und
Gegensätze wahr und ergreifen Chancen aufeinander zu zugehen. So entwickeln wir uns.
Aachen ist eine soziale Stadt, wir helfen einander professionell und bürgerschaftlich
engagiert. Wir begegnen uns gleichberechtigt dort wo wir leben.
Aachen ist eine Stadt der Wissenschaft, der Forschung und Innovation. Hier denken wir frei.
Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft.
Wir leben im Dreiländereck. In der zurückliegenden Zeit entwickelte sich ein gutes Verhältnis
zu unseren Nachbarn. Die Beziehungen sind nun kreativ, kooperativ, europäisch.
Aachen ist international geprägt - von jeher.
Unsere Grundhaltung basiert auf Respekt. Wir gehen wertschätzend miteinander um. Wir
erkennen an, dass menschliches Zusammenleben Stress und Chancen beinhaltet.
Spannungen, Missverständnisse und Konflikte, aber auch Glück und Verständnis erkennen
wir als normalen Ausdruck menschlichen Zusammenlebens an. Wir sprechen direkt
miteinander.
Aachen ist eine Stadt mit vielfältigen kulturellen und sportlichen Angeboten. Wir fördern die
Teilhabe, um gemeinsames Erleben und persönliche Beziehungen zu ermöglichen.
Aachen steht zusammen gegen feindselige, rassistische, gewalttätige und extremistisch
motivierte Handlungen. Wir sind Aachen. Extremisten sind es nicht!
Wir leben den Dialog der Kulturen und der Religionen.
Wir setzen auf Engagement, Verständigung und Zugehörigkeit.
Wir wollen hier sicher und in Frieden zusammen leben.
3. Gestaltung der zukünftigen Integrationsarbeit
Auf der Grundlage der Aachener Haltung wählte die Steuerungsgruppe Themenfelder, die
in einem partizipativen Prozess über eineinhalb Jahre bearbeitet wurden:
Interkulturelle Öffnung
Anerkennungs- und Willkommenskultur
Zusammenleben im Quartier
Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe.
10
In diesen Themenfeldern wurden konkrete Leit- und Teilziele entwickelt, die wiederum zu
20
integrationsfördernden Maßnahmen und Projekten führen. In der öffentlichen
Auftaktveranstaltung am 09. Mai 2015 wurde diese Herangehensweise bestätigt.
Die Aachener Haltung, die vier Themenfelder und die Möglichkeiten einer Steuerung der
Integration im Querschnitt wurden intensiv diskutiert, immer wieder modifiziert und letztlich
auf einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung im September 2016 präsentiert.
Um die in den Themenfeldern liegenden Potentiale voll auszuschöpfen wurden diese
darüber hinaus mit konkreten Handlungsfeldern verknüpft.
Sprache / Bildung
Wohnen / Sozialplanung
Sport / Gesundheit21
Arbeit / Weiterbildung
Kultur / Religion
Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus
Öffentlichkeitsarbeit / Presse
Der Fokus der jeweiligen Handlungsfelder wird sich aus den aktuellen Bedarfen ergeben. Für
diese Handlungsfelder werden bis zum Sommer 2017 Fachforen gebildet und
Fachgespräche organisiert. In diesem partizipativen Prozess mit Expert/innen und
Vertreter/innen der Politik, die je nach den Inhalten des entsprechenden Fachgespräches
ausgewählt wurden, wurden weitere Maßnahmen formuliert.
Langfristig haben die Fachforen eine zweifache Funktion:
1. Sie entwickeln für das Integrationskonzept in der vorhandenen Struktur
(Themenfelder mit Zielen, Teilzielen und Maßnahmen) weitere auf die
Handlungsfelder bezogene Maßnahmen.
2. Sie sind ein konstantes Element der Beteiligung. Je nach Aktualität werden die
Fachforen einberufen, um auf Situationen reagieren zu können, in der die
Integrationsperspektive Eingang finden sollte.
20
21
Sitzung der Steuerungsgruppe „Integration im Querschnitt“ am 25. Februar 2015.
Gesundheit ist ein Aufgabengebiet der Städteregion und deshalb kein Handlungsfeld der Stadt Aachen. Im
Folgenden wird nur das Handlungsfeld Sport thematisiert.
11
Beteiligungsprozess
12
Die Ausgestaltung der in diesen vier Themenfeldern unter dem Aspekt der Handlungsfelder
erarbeiteten Ziele und Handlungsansätze liegen bei der Integrationsbeauftragten und beim
Kommunalen Integrationszentrum. Die Umsetzung gelingt, wenn die verschiedensten
Institutionen genauso wie die Steuerungsgruppe „Integration im Querschnitt“ im Sinne einer
Selbstverpflichtung aktiv und nachhaltig an der Ausgestaltung mitwirken.
Themenfelder22
Interkulturelle Öffnung fordert eine Auseinandersetzung und einen
Umgang von Personen und Institutionen mit der durch Einwanderung
entstandenen Vielfalt der Bürgergesellschaft, um von den
Ressourcen und Potenzialen zu profitieren. Es ermöglicht
gemeinschaftliches Wissen sowie das Ausprobieren und Umsetzen
von Zukunftsaufgaben im Sinne eines inklusiven Gemeinwesens. Es
sind neue Formen von Offenheit und Kommunikation geschaffen, die
Denken, Fühlen und Wollen eng miteinander verbinden.23
Interkulturelle
Öffnung
voranbringen
Willkommenskultur ermöglicht eine einfache Orientierung für
Neuzuwanderer und Anschlussmöglichkeiten in neuen Gruppen.
Gelebtes Willkommen animiert zum Bleiben und führt zur
Anerkennungskultur.
Anerkennungsund
Willkommenskultur etablieren
Zusammenleben im Quartier bedeutet, dass Orte der interkulturellen
Begegnungen geschaffen werden. Sie fördern das Vertrauen und das
Verständnis für unterschiedliche Kulturen. Das direkte Umfeld im
Quartier wird zu einem Ort, der mitgestaltet werden kann.
Zusammenleben im Quartier gestalten
Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe sind wirksame
Instrumente der gelingenden Integration. Sie ermöglichen den
Austausch über individuelle und gesellschaftliche Bedürfnisse und
damit ein gegenseitiges interkulturelles Verständnis. Sie eröffnen auf
der Handlungsebene einen Prozess des gegenseitigen Gebens und
Nehmens, der es Menschen ermöglicht, ihre Fähigkeiten und
Ressourcen einzubringen und gleichzeitig Unterstützung in konkreten
Lebenssituationen zu erfahren.
Gesellschaftliches Engagement und
Teilhabe
fördern
Während der partizipativen Prozesse entstanden zahlreiche Vorschläge zu Maßnahmen, um
die Ziele und Teilziele des Integrationskonzeptes zu erreichen. Diese sind im Kapitel 7
zusammengestellt.
22
23
Eine ausführliche Darstellung der Themenfelder erfolgt in Kapitel 4.
Vgl. dazu C. Otto Scharmer, Theorie U, Von der Zukunft her führen, Heidelberg 2007. Nach einem
zukunftswirksamen Kommunikationsansatz gelingt Kommunikation in gesellschaftlichen
Wandlungsprozessen, wenn die Ebenen des Denkens, Fühlens und Wollens durch die Struktur des
Kommunikationsprozesses gefordert werden. Dies ist ein allgemeiner Ansatz zur Öffnung von Systemen von
Scharmer.
13
4. Themenfelder
Die Umsetzung der Aachener Haltung in den Alltag der Aachener Bürgerinnen und Bürger
erfolgt – wie in der Einleitung schon erläutert – durch vier Themen. Diese
Querschnittsthemen werden nun im Einzelnen mit Zielen und Teilzielen für eine Umsetzung
im Alltag beschrieben.
4.1.
Interkulturelle Öffnung
Einleitung
Interkulturelle Öffnung24 ist ein bewusst gestalteter Lern-, Lehr und Veränderungsprozess in
allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in Aachen. Institutionen und Organisationen,
die für den Alltag der Menschen von besonderer Bedeutung sind, bauen ihre
Zugangshindernisse ab und ermöglichen eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
unterschiedlichen Lebenswelten, Prägungen und Biografien. Die Aachener Haltung wird in
diesem Handlungsfeld so umgesetzt, dass alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang
zum gesellschaftlichen Miteinander haben.
Gleichermaßen geht es darum, Kontakte und Verbindungen aktiv herzustellen und zu
stärken. Dies bezieht sich auch auf grenzüberschreitende Kontakte und die internationalen
Partnerstädte.
Interkulturelle Öffnung ist in diesem Sinne eine dauerhafte Aufgabe für alle Aachener Bürger
und ihre gesellschaftlich relevanten Institutionen, Einrichtungen und Organisationen. Im
Sinne einer Selbstverpflichtung sind die Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung,
Zivilgesellschaft und Wirtschaft eingeladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen.
Im Jahr 2008 unterzeichnete die Stadt die „Charta der Vielfalt“25 und verpflichtete sich damit
zur interkulturellen Öffnung. Seither verfolgt sie das Ziel, ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld zu
schaffen, bei dem alle Mitarbeiter/innen Wertschätzung erfahren - unabhängig von
Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, geistiger und /
oder körperlicher Beeinträchtigung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.26
Interkulturelle Öffnung ist ein bewusst gestalteter Organisationsentwicklungsprozess, durch
den Zugangshindernisse systematisch abgebaut werden.
Die Stadtverwaltung Aachen übernimmt damit eine Vorbildfunktion. Sie möchte in
Kooperation mit den Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände und Institutionen wie
Hochschulen, Fachhochschulen, Regionalem Bildungsbüro, allgemeinbildenden Schulen,
Vereinen und Wirtschaftsunternehmen dazu beizutragen, dass sich die Teilhabechancen27
der Menschen in Aachen in den Bereichen Bildung, Wirtschaft, Freizeit, Kultur und Politik
kontinuierlich verbessern. Dafür werden Strukturen geschaffen, die eine interkulturelle
Öffnung in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen unterstützen. Ein
systematisches interkulturelles Personalmanagement trägt dazu bei, interkulturelle
24
25
26
27
Interkulturelle Öffnung ist ein bewusst gestalteter Lern-, Lehr und Veränderungsprozess in allen Bereichen
des gesellschaftlichen Lebens in Aachen. Vgl. dazu Anhang.
Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin, um Vielfalt in
Unternehmen und Institutionen fördern. Bisher haben bundesweit mehr als 2.250 Unternehmen und
öffentliche Einrichtungen die Charta unterzeichnet. Eine Liste der Aachener Unterzeichnenden findet sich im
Anhang.
Vgl. dazu die Definition der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), ,
Interkulturelle Öffnung – In sieben Schritten zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung, KGSt-Materialen Nr.
5/2008, S.8.
Teilhabechance beschreibt, dass allen eine gleiche Handlungsfähigkeit ermöglicht wird.
14
Potenziale zu erkennen, zu fördern und zu nutzen sowie die interkulturelle Kompetenz28 der
Beschäftigten zu stärken.
Interkulturelle Öffnung ist insbesondere im Hinblick auf die Einwanderer der zweiten und
dritten Generation ein wichtiges Thema. Ihre Teilhabe sollte sich in allen Bereichen – sei es
Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Politik oder gesellschaftliche Engagement - deutlich
entsprechend ihres Bevölkerungsanteils abbilden.
Zielsetzungen
1. Leitziel: Interkulturelle Öffnung allgemein
In Aachen führen unterschiedliche Organisationen, Institutionen, Unternehmen und
Verbände im Sinn der Charta der Vielfalt regelmäßig selbstverpflichtete Aktivitäten zur
Förderung der interkulturellen Öffnung durch.
Teilziele
1.1 Das Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände, das Kommunale
Integrationszentrum der Stadt Aachen und die Integrationsbeauftragte unterstützen
die Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Verbände bei Bedarf bei ihren
Prozessen der interkulturellen Öffnung.
1.2 Die für die interkulturelle Öffnung verantwortlichen Personen aus Organisationen,
Institutionen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden tauschen sich regelmäßig zum
Stand der Interkulturellen Öffnung aus. Sie formulieren für sich regelmäßig Ziele zu
ihrer Fortschreibung. Experten unterstützen sie in diesem Prozess. Die beteiligten
Partner/-innen implementieren die interkulturelle Öffnung als festen Bestandteil ihrer
Unternehmenskultur.
1.3 Die beteiligten Partner/-innen nutzen interne und externe Veranstaltungen ihrer
jeweiligen Organisationseinheit, um die „Interkulturellen Sensibilisierung“ zu
thematisieren.
1.4 Die Daueraufgabe der Interkulturellen Öffnung aller Organisationen, Institutionen,
Unternehmen, Vereine und Verbände wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt.
2. Leitziel: Interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung Aachen verfügt über ein Gesamtkonzept zur interkulturellen Öffnung
einschließlich eines interkulturellen Personalentwicklungskonzepts, in dem strategische Ziele
und Aufgabenbereiche für den Prozess der interkulturellen Öffnung festgelegt sind. Sie
übernimmt bei der Konkretisierung der Aachener Haltung im Alltagsleben eine
Vorbildfunktion.
Teilziele
2.1 Der Fachbereich Personal und Organisation legt eine Bestandsanalyse zum IstZustand der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung vor. Der Stand hinsichtlich
der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung wird regelmäßig im Personalbericht
mitgeteilt.29
28
29
Interkulturelle Kompetenz umfasst die Fähigkeit, mit Individuen und Gruppen anderer Kulturen erfolgreich
und angemessen zu interagieren, im engeren Sinne die Fähigkeit zum beidseitig zufriedenstellenden
Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller Orientierung.
Vgl. dazu die Anregungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), ,
Interkulturelle Öffnung – In sieben Schritten zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung, KGSt-Materialen Nr.
5/2008.
15
2.2 Die Mehrsprachigkeit der Mitarbeiter/innen wird systematisch erhoben. Im
Arbeitsalltag und im Kundenkontakt werden Gelegenheiten gesucht und als
Standards entwickelt, diese Sprachkompetenzen einzusetzen.
2.3 Die Entscheidungsträger/innen und Mitarbeiter/innen aus den unterschiedlichen
Fachbereichen sind für die Ziele der interkulturellen Öffnung und den Abbau von
Zugangsbarrieren im eigenen Organisationsbereich sensibilisiert.
2.4 Die Stadtverwaltung Aachen führt weiterhin geeignete Angebote zur Förderung der
interkulturellen Kompetenz ihrer Beschäftigten durch. Interkulturelle Öffnung als
Strategie der Personal- und Organisationsentwicklung richtet sich insbesondere an
Führungskräfte.
3. Leitziel: Schärfung des Bewusstseins für interkulturelle Öffnung
Das Kommunale Integrationszentrum und die Integrationsbeauftragte thematisieren
regelmäßig, inwieweit die Maßnahmen der interkulturellen Öffnung das Bewusstsein der
Bevölkerung für ein gelingendes Zusammenleben in Vielfalt im Sinne der Aachener Haltung
geschärft haben.
Teilziele
3.1 Das Kommunale Integrationszentrum und die Integrationsagenturen der Verbände
initiieren regelmäßige Treffen zur Evaluation und Weiterentwicklung der
Interkulturellen Öffnung der Stadtgesellschaft Aachens. Sie fördern den
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer über gelungene oder misslungene
Prozesse der interkulturellen Öffnung mit Organisationen, Institutionen,
Unternehmen, Vereinen und Verbänden.
3.2 In regelmäßigen Abständen wird auf der Grundlage des Integrationskonzeptes ein
Integrationsplan erstellt. Er informiert über den Stand der interkulturellen Öffnung der
Stadtgesellschaft Aachens.
3.3 Die Bevölkerung ist für die Chancen von Vielfalt sensibilisiert.
16
4.2.
Anerkennungs- und Willkommenskultur
Einleitung
In Aachen ist an vielen Orten Anerkennungs- und Willkommenskultur bereits gelebte Praxis.
Eine bestimmte „Kultur“ wird letztendlich als Summe individueller und institutioneller
Haltungen gesellschaftlich spürbar. Diese Haltung ist immer auch personenabhängig. Ein
konkretes und sehr positives Beispiel dieser gelebten Anerkennungs- und
Willkommenskultur ist das hohe Engagement der Aachener hinsichtlich einer breiten
Unterstützung der Flüchtlinge. Darüber hinaus gibt es viele migrantische und
nichtmigrantische Initiativen und Organisationen, die sich für ein Zusammenleben in Vielfalt
vor Ort einsetzen.
Anerkennungs- und Willkommenskultur beginnt mit einem potential- und
ressourcenorienterten Blick auf jedes in Aachen lebende Individuum. Nach diesem
Verständnis umfasst Anerkennung, jeden Menschen in seinen Eigenschaften und
Potentialen wahrzunehmen, zu respektieren und am gesellschaftlichen Leben, an der
Kommunikation und an den Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Die neue
Blickrichtung, die statt der Defizite die Potentiale jedes Einzelnen betrachtet, eröffnet sowohl
für die Individuen als auch für die Aachener Gesellschaft neue Chancen. So kann
beispielsweise Mehrsprachigkeit gefördert und genutzt werden. Heterogene Sichtweisen
werden nicht mehr als „kulturelles Durcheinander“ aufgefasst, sondern als kritischkonstruktive Bereicherung des gesellschaftlichen Diskurses.
Anerkennungs- und Willkommenskultur in Aachen wertschätzt kulturelle Vielfalt und drückt
sich durch nachbarschaftliches und unmittelbares Kennenlernen aus. Darüber hinaus ist es
das Ziel, gute Rahmenbedingungen für die Integration zugewanderter Menschen zu
schaffen. In diesem Sinne ist es auch ein Anliegen, mit den vielen und breiten Angeboten
nicht zu überfordern oder Doppelstrukturen entstehen zu lassen, sondern den Reichtum an
Angeboten gut sicht- und nutzbar zu machen. Während der Begriff der Willkommenskultur
sich primär auf das Ankommen und Einleben in der neuen Heimat bezieht und deshalb
Maßnahmen benötigt, welche möglichst unmittelbar für die Gruppe der Neubürgerinnen und
Neubürger greifen, ist der Begriff der Anerkennungskultur breiter definiert. Weitblickende
Anerkennungskultur nimmt schließlich die Langfristigkeit des Integrationsprozesses wie
beispielsweise die Situation der zweiten und dritten Migrationsgeneration in den Blick und
stärkt eine ganzheitliche, systematische und vernetzte Integrationsarbeit.
Zielsetzungen
1. Leitziel: Die Willkommenskultur in Aachen wird auf allen Ebenen spürbar gestärkt
2014 haben Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Stadt Aachen, Städteregion Aachen,
RWTH Aachen und FH Aachen vereinbart, einen Expertenkreis zu installieren, der
gemeinsam nach Möglichkeiten zur Stärkung der Willkommenskultur in Aachen sucht.
Anfang September 2016 erhielten die Lotsen seitens der Leitungsebene der Stadt und
StädteRegion Aachen, der RWTH Aachen und der FH Aachen breite Unterstützung und
Zustimmung für eine gemeinsame Strategie zur Stärkung der Willkommenskultur in Aachen.
17
Teilziele:
1.1 Willkommende Lotsen30:
Neubürger erleben die Willkommenskultur durch kompetente Ansprechpartner/innen, die
Vertrauen schaffen und bei Bedarf Brücken bauen. Seit 2014 tauschen sich die
Beteiligten aus und erarbeiteten einen Dienstleistungskatalog mit Ansprechpersonen, der
für alle Interessierten online sichtbar ist. Damit schaffen die Lotsen für alle Migrantinnen
und Migranten eine schnelle Orientierung. Die Kompetenzlandkarte mit
Ansprechpersonen und hinterlegtem Dienstleistungskatalog erhöht die Transparenz und
schnelle Erreichbarkeit.
1.2. Teilziel: Willkommende Organisationen:
Neubürger treffen auf verständige Behörden und Organisationen, die mit unbekannten
Situationen umzugehen wissen. Seit 2012 unterstützt der Newcomer Service der Stadt
Aachen Unternehmen bei der Rekrutierung geeigneter Fachkräfte.31
1.2.1 Identifikation und Überwindung von strukturellen und rechtlichen
Integrationshindernissen: Die Mitwirkenden einer Arbeitsgruppe nehmen
Anfragen und Beschwerden zu strukturellen Barrieren, die eine Integration von
Menschen mit Migrationsgeschichte erschweren, entgegen. Dabei stehen sie in
30
31
Der Begriff „willkommend“ existiert im deutschen nicht. Das Partizip „willkommenheißend“ wäre hier richtig.
Dem Lotsenkreis ist eine Zustandsbeschreibung an dieser Stelle aber zu wenig. Er möchte aktiv werden und
benutzt deshalb eine Verbform, wie sie im Englischen gebräuchlich ist (to welcome).
Seit 2016 ist im Rahmen einer Landesförderung die gesamte Region Aachen als Partner eingebunden.
18
laufendem Austausch untereinander und entwickeln Empfehlungen zur
Überwindung der aufgezeigten Stolpersteine.
1.2.2 Förderung interkultureller Handlungskompetenz
Ziel ist es, das Abholen und Brückenbauen zu stärken und Verständnis
innerhalb der Verwaltungs- und Organisationseinheiten für andere Kulturen zu
fördern. Zur Realisierung dieses Zieles entwickelt der Lotsenkreis derzeit ein
Konzept, welcher einerseits die bisherige Kommunikation in all seinen Formen
kritisch überprüft und zweitens die Schulungsangebote der einzelnen Partner
für den Lotsenkreis öffnet. Auch die bereits vorhandenen Dolmetscherangebote
werden nach Möglichkeit geöffnet und erweitert.
1.3. Teilziel: Willkommende Stadt und Region Aachen
Aachen ist eine weltoffene und sympathische Stadt mit einer interessierten Bürgerschaft,
in der man sich gerne heimisch fühlt.
1.3.1: Regionale und überregionale Vernetzung: Der Dialog mit weiteren Akteuren
in dem breiten Themengebiet der Willkommenskultur wird gesucht, um
Möglichkeiten der Kooperationen auszuloten, Win-win-Entwicklungen zu
fördern und Dopplungen, blinde Flecken etc. zu vermeiden.
1.3.2. Nachhaltige Qualitätssicherung Willkommenskultur
Neben einer starken Vernetzung mit lokalen und regionalen Partnern und einer
engen Verzahnung mit bereits etablierten Konzepten muss die Möglichkeit der
Mobilisierung von Drittmitteln für weiterführende Vorhaben geprüft werden. Und
nicht zuletzt muss kritisch überprüft werden, inwiefern die Maßnahmen die
Bedarfe und Wünsche der Zielgruppe gerecht werden beziehungsweise welche
grundlegenden Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um eine
Willkommenskultur mit Modellcharakter zu schaffen. Das Benennen von
Handlungsempfehlungen dient schließlich als eine Art Sprachrohr der
Newcomer in Richtung Politik und Verwaltungsspitze, da die Lotsen als
Ansprechpersonen der Newcomer ein direktes Bild der häufig und
wiederkehrend genannten Wünsche und Vorschläge vermitteln können, deren
Umsetzung jedoch auf einer höheren Ebene realisiert werden müssen.
2. Leitziel: Willkommenskultur in allen Teilbereichen der Gesellschaft
Zugewanderte können zeitnah nach ihrer Ankunft an vielfältigen kulturellen, sportlichen und
bildenden Angeboten und am öffentlichen Leben in der Stadt Aachen teilnehmen.
2.1 Zugewanderte werden mit einem Gespräch zur Orientierung in Aachen
empfangen. Es informiert beispielsweise über Sprache,
Begegnungsmöglichkeiten, Kultur und Sport in Aachen. Die bisherige
Bildungserstberatung ist entsprechend erweitert und steht dann allen Neubürgern
offen. Hierbei ist das Ehrenamt einzubeziehen. Neben einer persönlichen
Beratung besteht die Möglichkeit, sich online zu informieren.
Angebote liegen nicht nur als schriftliche „Informationsflut“ vor, sondern
nutzerorientiert und mit Rücksicht auf sprachliche Barrieren. Sie werden in
Beratungsgesprächen, anhand von Bildern und Symbolen, mehrsprachig und in
einfacher deutscher Sprache vermittelt. Mitarbeiter/innen verschiedener
Einrichtungen erhalten Schulungen zu interkulturell sensibler und
bedarfsgerechter Beratung.
19
2.2 Bei allen Programmen zu kulturellen, sportlichen und bildenden Angeboten der
Stadt und der Wohlfahrtsverbände wird ersichtlich, welche Aktivitäten keine oder
geringe Deutschkenntnisse erfordern.
2.3 Den Zugewanderten wird zeitnah ein „Willkommenspaket“ mit kleinen Präsenten,
Informationen und Gutscheinen etc. überreicht.
3. Leitziel: Ankommen in Aachen – Sprache als Wegbereiter
In Aachen ist die Mehrsprachigkeit anerkannt und systematisch gefördert. Das Erwerben von
Deutschkenntnissen steht an erster Stelle, gleichzeitig wird aber das systematische Erlernen
der Muttersprache in Wort und Schrift gefördert.
3.1 Es werden individuelle und passgenaue Sprachkurse je nach Sprachniveau
angeboten. Aspekte wie Kinderbetreuung, Intensivkurse, begleitende Kurse etc.
werden dabei berücksichtigt.
3.2 Es sind spezielle Projekte zur umfassenden und bedarfsgerechten
Sprachförderung initiiert.
3.3 Das Angebot der Sprachförderung in Aachen deckt die Sprachenvielfalt in
Aachen ab.
3.4 Angelehnt an die Förderung von Gebärdendolmetschern für Gehörlose wird in
Ämtern und öffentlichen Einrichtungen ein gewisses Kontingent an
Fremdsprachendolmetschern finanziert. Dabei wird die Amtssprache deutsch
beibehalten und durch andere Beratungssprachen ergänzt.32
3.5 Es gibt einen Dolmetscherpool, der Verwaltungen, Arbeitgebern und Bürger/innen gegen Entgeld zur Verfügung steht.33
Im Rahmen von Kooperationen zwischen Verwaltungs-, Sozial- und
Wirtschaftsinstitutionen (z.B. zwischen der Bildungserstberatung der Stadt
Aachen, der IHK, der HWK dem Pädagogischen Zentrum Aachen (e.V.), den
Integrationskursträgern und dem Jobcenter) werden Fördermöglichkeiten von
Sprach- und Weiterbildungskursen im Rahmen von SGBII und SGBIII ausgelotet
und in einfacher Sprache bzw. mehrsprachig dargestellt.
4. Leitziel: Berufliches Ankommen
Betriebe und wirtschaftliche Organisationen sind sich ihrer anerkennenden und
integrierenden Wirkung bewusst und erhalten Unterstützung bei der interkulturellen Öffnung
und Beschäftigung von Zugewanderten. Die ausbildenden Unternehmen übernehmen im
Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zusätzliche Aufgaben als
„Brückenbauer“ für ihre Auszubildende. Das Fachforum hat für dieses Ziel den Terminus
„Ausbildung Plus“ (Ausbildung plus gesellschaftliche Integration) geprägt.
4.1 Veranstaltungen wie beispielsweise der Runde Tisch mit dem Integration Point34
(Jobcenter und Agentur für Arbeit), der Industrie- und Handelskammer (IHK), der
32
33
34
Vorbild für dieses Teilziel ist die Vorgehensweise des Internationalen Büros der RWTH. Sie bieten
Beratungs- und Übersetzungsleistungen bei Anträgen, Formularen etc. an.
Dieses Teilziel entspricht der Maßnahme 8 des „Lotsenkreises Newcomer Service“. Vgl. Maßnahme 8:
Schaffung eines Dolmetscherpools in den Verwaltungen zur gegenseitigen Nutzung im Sinne eines
Sprintpools.
Die Agentur für Arbeit berät im Integration Point die Flüchtlinge, die sich noch im Asyl- oder
Anerkennungsverfahren befinden oder darauf warten und zudem eine hohe Bleibeperspektive haben.
Frühzeitig werden Möglichkeiten zur Ausbildung, Arbeit oder Anerkennung von Berufsabschlüssen erörtert,
um die Menschen schnellstmöglich in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren.
20
Handwerkskammer (HWK), dem Verband mittelständischer Unternehmen (VMU), den
Innungen, dem Jugendmigrationsdienst (JMD), den Migrantenorganisationen und
weiteren Einrichtungen legen Potenziale dar, identifizieren die individuellen Hürden
aus der Betriebsperspektive und stellen Best Practice Beispiele vor.
4.2 Die ausbildenden Unternehmen kooperieren im Sinne von „Ausbildung Plus“ mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen, um wechselseitig Zugewanderten den Zugang
zu Arbeitsmarkt und Freizeitangeboten zu erleichtern. Die Zugewanderten werden „im
Alltag abgeholt“ und können niedrigschwellig in Freizeitaktivitäten einsteigen.
4.3 Das Bildungsbüro der Städteregion Aachen integriert den Ansatz „Ausbildung Plus“ in
ihre Arbeit, hier insbesondere in den Bereich „Keinen Abschluss ohne Anschluss“.35
4.4 Sechs- bis zwölfmonatige „Brückenkurse“ 36 bereiten auf Schulabschluss, Ausbildung
bzw. Studium und Arbeitsmarkt vor. Diese Kurse bieten im Anschluss an den Besuch
von Regelschulen und Integrationskursen einen Übergang zu Lehrgängen des
Zweiten Bildungswegs, die das Nachholen von Schulabschlüssen ermöglichen und
so eine Perspektive eröffnen.
5. Leitziel: Gegen Extremismus
In Aachen sind Programme zur Extremismusprävention verankert und interkulturell geöffnet.
Die Akteure mit Direktkontakt zu den Betroffenen und Multiplikatoren sind interkulturell
geschult. Sie geben konkrete und individuelle Unterstützung. Gleichzeitig fördern Sie die
Extremismusprävention durch Aufklärung und Schulung und Zusammenarbeit in und mit
Netzwerken und der Aachener Bevölkerung. Dazu gibt es zwei Programme in Aachen: 1.
Das Landesprogramm „Wegweiser – Gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“37.2.
Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“.38
6. Leitziel: Berücksichtigung von allen Lebensphasen
Die unterschiedlichen Lebensphasen und Phasen der Migration werden in der Planung und
Durchführung eigener Angebote zur Stärkung der Anerkennungs- und Willkommenskultur
berücksichtigt und sind aufeinander abgestimmt.
Teilziele
6.1 Bei der Planung von Angeboten für Menschen in verschiedenen Lebensphasen
ist stets der migrationsspezifische Aspekt im Sinne kultursensibler oder
migrationsspezifischer Bedürfnisse zu berücksichtigen. Das trifft zum Beispiel auf
die im Kommunalen Integrationszentrum gebildete Integrationskette im Bereich
der vorschulischen und schulischen Bildung zu, die von der frühen Förderung bis
zum Übergang Schule/Beruf/Studium reicht. Hierbei sind die unterschiedlichen
Auswirkungen auf die Geschlechter und die spezifischen Bedürfnisse von
Familien zu beachten. Ein weiteres Beispiel ist der Bereich Pflege im Sinne einer
kultursensiblen Pflege. Eine solche Integrationskette ist weiter auszubauen und
35
36
37
38
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW fördert das Projekt „Kein Abschluss ohne
Anschluss“. Die Koordinierung des Projektes erfolgt im Bildungsbüro der Städteregion.
„Brückenkurs“ ist ein Arbeitstitel des Fachforums.
Programm des Ministeriums für Inneres und Kommunales, NRW.
Bundesprogramm, Projektträger: Volkshochschule Aachen.
21
bezieht nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW sogar Bereiche wie Tod
und Bestattung ein.39
6.2 Die ankommenden Menschen haben ihrerseits die Verpflichtung, sich um
Verständigung und Verstehen zu bemühen und sich mit den
Rahmenbedingungen dieser Gesellschaft konstruktiv auseinander zu setzen und
teilzuhaben.
7. Leitziel: Anerkennung von Vielfalt
In Aachen wird Anerkennung von Vielfalt gelebt.
Teilziele
7.1 Es ist eine gemeinsame strategische und konzeptionelle Grundlage zur
Gestaltung von nachhaltigen Integrationsprozessen und erfolgreichen
Übergängen unter Einbezug von Integrationsrat, Ausländerbehörde,
zivilgesellschaftlichen Initiativen, Vereinen und Migrantenorganisationen sowie
weiterer Partner/innen - beispielsweise Unternehmen - entwickelt.
7.2 Das Leben in einer multikulturellen Stadtgesellschaft birgt auch Konfliktpotential.
Zur Lösung von Konflikten zwischen Bürgern und der Stadtverwaltung wird das
Konflikt- und Beschwerdemanagement der Stadtverwaltung Aachens genutzt.40
Diese Clearingsstelle ist mit der Integrationsbeauftragten vernetzt.
39
40
Teilhabe- und Integrationsgesetz §2 (4).
Klärungsstelle Fachbereich Verwaltungsleitung.
22
4.3.
Zusammenleben im Quartier
Einleitung
Das Quartier ist ein wohnraumnahes, meist umgrenztes Gebiet mit sozialem Bezugssystem,
in dem soziale Netzwerke entstehen, wohnraumbezogene Dienste nachgefragt und
angeboten werden und die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen vor Ort gestärkt wird. Es
ist der Ort des Zusammenlebens, bei dem sowohl bauliche und räumliche Kriterien als auch
soziale, kulturelle und milieubedingte Faktoren eine Rolle spielen.
Die langjährigen Erfahrungen der Quartiersarbeit in Aachen haben gezeigt, dass es eine
Vielzahl an hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren gibt, die Integrationsförderung im
Quartier als Querschnittsaufgabe definieren und ein gemeinsames Denken und Handeln in
der Sozialplanung praktizieren. So wirkte das vielfältige ehrenamtliche Engagement im
Rahmen der Unterstützung geflüchteter Menschen in den Quartieren.41
Im Zusammenspiel der gesellschaftlichen Kräfte haben sich neben vielen guten Ansätzen
sozialräumlicher Integrationsarbeit insbesondere die Etablierung von Stadtteilkonferenzen
und Stadtteilbüros als nützlich und sinnvoll erwiesen. Es ist eine besondere Herausforderung
der Zusammenarbeit im Quartier, sich gemeinsam darüber zu verständigen, wie
Integrationsförderung vor Ort ganzheitlich gedacht und umgesetzt werden kann.
Schließlich lebt das Quartier von der Beteiligung seiner Bewohner/innen. Umso wichtiger ist
es für die Gestaltung des Zusammenlebens vor Ort, die dort lebenden Menschen möglichst
frühzeitig in Prozesse einzubinden und auch die Ressourcen von „Brückenbauern“ wie zum
Beispiel Migrantenorganisationen und Ehrenamtler/innen zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Strategie nötig, die verschiedene Schwerpunkte aufgreift, sie
mit den Ideen der Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt verknüpft und
geeignete Handlungsansätze entwickelt.
Zielsetzungen
1. Leitziel: Informationen bereitstellen
Allgemeine Informationen über sozialräumliche Strukturen und Veränderungsprozesse in
Aachen und über lokale Initiativen und Angebote sind transparent und öffentlich zugänglich.
Teilziele
1.1. Eine digitale Plattform informiert über die 14 Sozial- und 60 Lebensräume42 in
Aachen. Sie
stellt aktuelles Datenmaterial, Sozialraumanalysen und Sozialraumplanung über
die Sozialräume in Aachen gebündelt bereit,
listet die Akteurslandschaft in den Sozialräumen auf und visualisiert diese,
schafft einen Überblick über vorhandene Initiativen und Angebote in den
verschiedenen Sozialräumen und aktualisiert diese stetig,
nimmt auch Bezirke in den Blick, die bisher nicht durch soziale
Herausforderungen gekennzeichnet sind und
ist inklusiv/ barrierefrei aufgebaut (Mehrsprachigkeit, leichte Sprache).43
41
42
Vgl. dazu auch den Hinweis in dem Integrationsplan Aachen (für geflüchtete Menschen) Kapitel 1.4.
Vgl. dazu Zweiter Sozialentwicklungsplan, Demographische, sozio-ökonomische und soziale Perspektiven für
die Aachener Quartiere, Aachen 2015,
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/sozialentwicklungsplan_neu/sozialentwicklungs
plaene/sozial_ep_2015/Zweiter_Sozialentwicklungsplan_Aachen_neu.pdf
23
2. Leitziel: Vernetzung und Zusammenarbeit von Akteuren
Die Kommunikation der integrationsfördernden Akteure in den Quartieren ist träger-,
zielgruppen- und institutionsübergreifend.
Teilziele
2.1. Die Integrationsarbeit bezieht die vorhandenen Quartiersstrukturen wie
beispielsweise Stadtteilkonferenzen oder Bezirksämter vor Ort ein. In möglichst allen
14 Sozialräumen finden Stadtteilkonferenzen statt und sind QuartiersmanagementStellen eingerichtet.
2.2. Die Zusammensetzung der Stadtteilkonferenzen bildet alle relevanten Bereiche44 ab.
2.3. Integration wird als Querschnittsthema in den Stadtteilkonferenzen verankert. Die
Integrationsagenturen, das Kommunale Integrationszentrum Aachen und die
Integrationsbeauftragte sensibilisieren in den Quartieren für Integrationsprozesse.
2.4. Alle im Viertel vorhandenen Akteure werden bei der Integrationsarbeit gezielt in den
Blick genommen und im Sinne des Integrationskonzeptes einbezogen. Dazu zählen
auch die ansässigen Geschäfte und niedergelassenen Ärzte, die
Wohnungswirtschaft und die örtliche Polizei.
2.5. Die Akteure im Sozialraum kooperieren mit den Migrantenorganisationen und
wertschätzen ihre Funktion als „Brückenbauer“. Migrantenorganisationen bieten
nach ihren Möglichkeiten Unterstützung und Beratung für Ratsuchende mit und ohne
Migrationshintergrund.
3. Leitziel: Quartiersidentität schaffen
Die Einwohner/innen identifizieren sich mit dem Quartier, in dem sie leben. Die Attraktivität
der Quartiere ist für die dort lebenden Einwohner/innen und für Außenstehende erhöht
Teilziele
3.1. Die Stadtverwaltung führt in Kooperation mit Partner/innen vor Ort eine
bewusstseinsfördernde Öffentlichkeitsarbeit über die Quartiere in der Stadt Aachen
durch.
3.2. In jedem Sozialraum sind in einem partizipativen Beteiligungsprozess Standards für
ein Zusammenleben in Vielfalt erarbeitet.
3.3. Die Expertise der vor Ort lebenden Menschen wird zur Weiterentwicklung der
Angebote im Sozialraum genutzt.
3.3.1. Im Stadtteil ansässige Vereine und Migrantenorganisationen stellen
Ansprechpartner/innen für Neubürger/innen bereit (Tandems).
3.3.2. Im Stadtviertel werden wichtige, nicht offiziell benannte Akteure identifiziert.
Mittels der Durchführung von Interviews oder der Gründung eines „Rates der
Weisen“ werden deren Erfahrungen und Expertise in die Weiterentwicklung
der Sozialräume eingebunden.
3.4. Die Expertise von Bewohner/innen mit und ohne Migrationshintergrund wird durch
Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote erhalten. Durch
Vernetzungsmöglichkeiten und Austausch im Rahmen der Weiterbildung fließen
veränderte Perspektiven in die Entwicklung der Quartiere ein.
3.5. Es werden leicht zugängliche Angebote, die eine Identifikation der Bürger/innen mit
dem eigenen Viertel ermöglichen, entwickelt. Dazu zählen beispielsweise
43
44
Das Servicecenter der Stadtverwaltung „Call Aachen“ stellt den Menschen, die sich nicht digital über die neue
Internet-Plattform informieren können, barrierefrei Informationen zur Verfügung.
Zum Beispiel Wohnen, Sport, Kultur, Freizeit, Bildung.
24
Erkundungen im Stadtteil, Stadtteilfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen.
Dies sind Angebote, die eine Identifikation der Bürger/innen mit dem eigenen Viertel
ermöglichen. Die Menschen im Stadtteil werden gezielt angesprochen und aktiv
eingeladen. Orte mit vielen Schnittstellen und Funktionen im Sozialraum, wie dies
beispielsweise Wartezimmer oder das Kunstwerkstattmobil darstellen, werden als
Informations- und Werbekanal für die angebotenen Veranstaltungen genutzt.
4. Leitziel: Bürgerbeteiligung stärken
Die gesellschaftliche Teilhabe / Bürgerbeteiligung der im Quartier lebenden Menschen ist
erleichtert.
Teilziele
4.1. Die Zusammenarbeit zwischen den zentralen hauptamtlichen und ehrenamtlichen
Akteuren vor Ort ist koordiniert und aufeinander abgestimmt.
4.2. Es werden niederschwellige formelle und informelle Netzwerke geschaffen, die auf
vorhandene Strukturen aufbauen und die Entwicklung vertrauensvoller Beziehungen
ermöglichen.
4.3. Die Bewohner/-innen des Quartiers werden barrierefrei über neue
Kommunikationswege (neue Medien, Internet und soziale Netzwerke) und
niedrigschwellige Zugänge zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihrem Viertel
aufmerksam gemacht. Die niedrigschwelligen Angebote und
Kommunikationsplattformen ermöglichen, dass sich alle Einwohner/innen beteiligen
können.
4.4. Die Lebenswirklichkeit der Einwohner/innen fließt durch geeignete Beteiligung von
„Türöffnern“ ein. Dies sind aktive Bürger/-innen des Viertels, Paten, Mentoren,
Mitglieder von Migrantenorganisationen und/oder Multiplikator/innen mit
Migrationshintergrund.
5. Leitziel: Angebote und Projekte weiterentwickeln.
Die Angebote und Projekte in den Quartieren sind flächendeckend und inklusiv ausgerichtet.
Sie beziehen alle gesellschaftlichen Gruppen ein.
Teilziele
5.1. Die Bedürfnisse und kulturelle Vielfalt der Einwohner/innen sind bei der Gestaltung
lokaler Angebote und Dienste berücksichtigt.
5.2. Alle interessierten Akteure sind über die Möglichkeit von Projektbeantragungen
informiert.
5.3. Die Angebote und Projekte werden von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen
mit und ohne Migrationshintergrund genutzt.
25
4.4.
Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe
Einleitung
In Aachen sind viele Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in unterschiedlichsten
Aufgabenfeldern aktiv. Gesellschaftliches Engagement45 findet in Vereinen,
Migrantenorganisationen, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Betrieben und Verbänden in
Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen oder auch selbstorganisiert und autonom statt.
Für die Stadt Aachen hat dieses Thema schon länger eine gewichtige Bedeutung. Auf
Initiative des Aachener Oberbürgermeisters Marcel Philipp gründete sich 2010 ein Beirat für
Vereine, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement.46 Der Rat der Stadt Aachen
verabschiedete Leitlinien zur Förderung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen
Engagements. Der erklärte politische Wille, die Menschen in ihren ehrenamtlichen
Leistungen anzuerkennen und wertzuschätzen findet Eingang in die Leitlinien und Ziele des
vorliegenden Integrationskonzeptes. 47
Während des Zuzugs von Flüchtlingen im Jahre 2015 hat die Aachener Bevölkerung diese
Menschen tatkräftig unterstützt. In vielen Familien sind noch die eigenen Fluchterfahrungen
sehr präsent und motivieren zu einem Engagement in der Flüchtlingsunterstützung. Das
gesellschaftliche Engagement in Bezug auf die ankommenden Flüchtlinge wird als Beispiel
für die Arbeit bezüglich anderer Zielgruppen betrachtet. Hier werden Herausforderungen und
Chancen von Engagement und Teilhabe deutlich. Diese Erfahrungen werden im Sinne eines
inklusiven Gemeinwesens auf andere Gruppen übertragen.
Die vielfältigen Migrantenorganisationen haben einen besonderen Stellenwert im Bereich der
sozialen, kulturellen, sportlichen, religiösen oder politischen Integration in Aachen. Sie leisten
zum Teil schon über viele Jahre eine wichtige Arbeit. Eine politische Teilhabe an
kommunalen Entscheidungsprozessen in Aachen erlangen die Migrant/innen über die Wahl
des Integrationsrates.48
Innerhalb des bürgerschaftlichen Engagements hat es in den letzten Jahren einen kulturellen
Wandel gegeben. Neben dem „traditionellen Ehrenamt“ in Vereinen und verbandlichen
Gruppierungen gibt es zunehmend vielfältigere und punktuelle Formen des
zivilgesellschaftlichen Engagements. Dieses erwies sich gerade in der Unterstützung der
Flüchtlinge als ein großes Potential. Projektorientiert, selbstorganisiert – häufig unter
Einbindung der neuen Medien – suchen sich immer mehr Menschen Aufgaben, die sie als
notwendig erachten.
Neben dieser Vielzahl an organisiertem, projektorientiertem und selbstorganisiertem
Engagement gibt es insbesondere innerhalb der Migrantencommunities ein großes soziales
Engagement. Diese Solidaritätspotentiale in Familien und Verwandtschaftsnetzwerken und
darauf gegründete Formen der Selbsthilfe werden kaum wahrgenommen. Es wird oftmals in
45
46
47
48
Gesellschaftliches Engagement wird als freiwillig, nicht gewinnorientiert, auf das Gemeinwohl bezogen sowie
am Grundgesetz orientiert verstanden und findet im öffentlichen Raum statt. Es kann staatliche Aufgaben
ergänzen und unterstützen, sie aber nicht ersetzen.
Vgl. http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_ soziales/ ehrenamt/.
Vgl. die Leitlinien zur Förderung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements im Anhang, S.
Der Integrationsrat ist ein wichtiger Bestandteil der Integrationspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen.
Durch ihn wird den hier lebenden Migrantinnen und Migranten die politische Partizipation ermöglicht. Der
Integrationsrat vertritt ihre Interessen auf kommunaler Ebene, insbesondere bezogen auf ihre rechtlichen,
sozialen, beruflichen oder wirtschaftlichen Probleme, die der Integrationsrat thematisiert und bei den
entsprechenden Stellen einbringt. Vgl. dazu
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/integration/integrationsrat/index.html.
26
diesen Bereichen als kulturelles Selbstverständnis aufgefasst und von den einzelnen
Menschen nicht im klassischen Sinne als ehrenamtliches Engagement definiert.
Integration ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe immer ein gemeinsamer Prozess von
institutionellen Maßnahmen und bürgerschaftlichem Engagement. Bildung, Teilhabe49 und
gesellschaftliches Engagement sind wichtige Voraussetzungen für ein vielfältiges und
gleichberechtigtes Miteinander in Aachen.
Zielsetzungen
1. Leitziel: Enge Kooperation
In Aachen gibt es im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements eine enge und gut
funktionierende Kooperation zwischen den vielfältigen migrantischen und nichtmigrantischen
Organisationen, Verbänden, Vereinen und Initiativen der Zivilgesellschaft und den
zuständigen kommunalen Stellen50. Die wechselseitige interkulturelle Öffnung ist ein
erklärtes Ziel.51
Teilziele:
1.1. Das Büro für Ehrenamt fungiert als „Hauptknotenpunkt“. Netzwerkartig sind weitere
beratende, koordinierende und vermittelnde Akteure als „Knotenpunkte“ um diesen
„Hauptknotenpunkt“ angeordnet. Das vorliegende Integrationskonzept und die
Leitlinien Ehrenamt52 dienen allen „Knotenpunkten“ als gemeinsame Leitfäden und
Handlungsorientierung. Die verschiedenen Möglichkeiten, als
engagementinteressierte/r Bürger/in in Kontakt mit den Organisationen zu kommen,
sind bekannt und barrierefrei zugänglich.
1.2. Bei der Kooperation zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft werden folgende
Grundsätze beachtet: Der Dialog erfolgt auf Augenhöhe. Die beteiligten Personen
haben eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund. Die Ansprache erfolgt in leichter, motivierender und
bürgerfreundlicher Sprache. Es gibt feste Ansprechpersonen, die für die engagierten
Bürger/innen gut erreichbar sind.
1.3. Durch geeignete Maßnahmen wird das Interesse für ehrenamtliches oder
zivilgesellschaftliches Engagement bei Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund systematisch gefördert.53
1.4. Ein Netzwerk der Migrantenorganisationen ist etabliert. Migrantenorganisationen
selbst und ihre Position in der Aachener Engagementlandschaft sind dadurch
gestärkt. Durch Projektförderung stehen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung
Verantwortliche: Migrantenorganisationen, Arbeitsplattform Migration, Kommunales
Integrationszentrum.
1.5. Unterschiedliche Formen des ehrenamtlichen oder zivilgesellschaftlichen
Engagements stehen in Aachen gleichberechtigt nebeneinander.
1.6. Es stehen klar definierte Ressourcen (Personal, Budget) für die
Engagementförderung zur Verfügung.
49
50
51
52
53
Definition: Als Teilhabe wird in diesem Zusammenhang die Chancengleichheit und -gerechtigkeit bezeichnet,
unabhängig von der eigenen Herkunft sowie den soziokulturellen Bedingungen. Sie steht für die Möglichkeit
zur Potenzialentfaltung, den Abbau von Diskriminierung und Barrieren in unterschiedlichen Handlungsfeldern,
wie zum Beispiel Bildung, Elternbildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Sport, Gesundheit oder Kultur.
U.a. Büro für Ehrenamt und Kommunales Integrationszentrum.
Vgl. Kapitel 4.1, Interkulturelle Öffnung, Leitziel 1.
Vgl. Anhang.
Vgl. http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/integration/sport_integration
27
2. Leitziel: Kontinuierlicher Dialog
Es gibt einen kontinuierlichen und systematischen Dialog zwischen den Menschen, die
professionell in der Verwaltung und den Verbänden für das ehrenamtliche Engagement
zuständig sind und den politischen Vertreter/innen. Auf diese Weise werden die politischen
Vertreter/innen kontinuierlich über die Wirkungen der gut funktionierenden ehrenamtlichen
Landschaft informiert. Die integrierende Funktion des gesellschaftlichen Engagements und
der Teilhabe wird wertgeschätzt und gestützt.
Teilziele:
2.1. Engagementförderung wird von der Politik als wichtiger Standortfaktor und
Zukunftsthema betrachtet und unterstützt.
2.2. Regelmäßige öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen in den Stadtvierteln
sensibilisieren für die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements von
Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Aachen.
3. Leitziel: Qualifizierung
Zur Steigerung der Qualität ehrenamtlicher Arbeit liegt ein Qualifizierungskonzept
(Aktivierung, Information, Sensibilisierung, Qualifizierung) vor. Im Rahmen der
Flüchtlingsunterstützung werden schon Konzepte umgesetzt, um die engagierten Menschen
ausreichend zu begleiten. Dies ist ein Vorbild für ein umfassendes Qualifizierungskonzept.
Dazu gehört eine systematische Begleitung, Beratung und auch Angebote zur Supervision.
Teilziele
3.1. Es wird regelmäßig eine Bestandsaufnahme bezüglich bestehender
Qualifikationsangebote für Ehrenamtliche durchgeführt. Ehrenamtliche wissen, an
wen sie sich wenden bzw. an wen sie weitervermitteln können. Ehrenamtliche
erhalten Unterstützung darin, sich über aktuelle Gesetzeslagen und über die
formalen Zuständigkeiten der Hauptamtlichen zu informieren. Sie wissen um die
eigenen Grenzen ihrer Einsatzmöglichkeiten.
3.2. Es gibt einen kontinuierlichen Austausch zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen. Das
Spannungsfeld zwischen den unterschiedlichen Handlungslogiken und das
Konfliktpotenzial wird anerkannt und produktiv genutzt.
4. Leitziel: Digitale Plattform
Die Angebote und die Landschaft ehrenamtlichen Engagements sind auf einer digitalen
Plattform gut sichtbar und für die Bürger/innen niedrigschwellig zu kontaktieren. Die Dynamik
des Feldes wird als Chance betrachtet. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Die geografische Übersicht über ehrenamtliches Engagement in Aachen ist gesichert und
ausgebaut.54
Teilziele
4.1. Die „Stellenbörse Ehrenamt“ wird ausgebaut, z.B. durch eine Suchmaske, die
Bürger/innen passgenaue Angebote für ehrenamtliches Engagement ermöglicht. Die
Verantwortung liegt bei der Stadt Aachen (vgl. auch Vereinsdatenbank).
54
Derzeit gibt es eine digitale Plattform mit geografischer Übersicht über ehrenamtliches Engagement in
Aachen. Es wird durch die Kathy-Beys-Stiftung gefördert. Vgl. www.unserac.de. Die Vereine und Initiativen
tragen sich dort selbst ein. Ihr Fortbestand ist derzeit nicht gesichert.
28
5. Leitziel: Stärkung der Migrantenorganisationen
Migrantenorganisationen haben sich über Jahrzehnte als stabilisierender Faktor für die
Entwicklung der Einwanderungsgesellschaft Aachens erwiesen. Sie differenzieren sich nach
Herkunft, Zielsetzungen, Größe, Selbstverständnis und regionalem Herkunftskontext. In ihrer
Heterogenität eint sie, dass sie den Mitgliedern als Interessensvertretung dienen. Dieser
Funktion wird Rechnung getragen, indem die politische und gesellschaftliche Partizipation
gestärkt wird.
Teilziele
5.1. Zusammenschlüsse von Migrantenorganisationen und Religionsgemeinschaften mit
vergleichbaren Zielen bündeln Ressourcen. Sie erhöhen ihren politischen Einfluss
und können öffentlichkeitswirksamer agieren.
Best-Practice-Beispiele: Dialog der Religionen. In dem Zusammenschluss von
über zwanzig Mitgliedern der verschiedensten Religionen haben auch kleine
Gemeinschaften ihren Platz und können ihre Wirksamkeit entfalten.
5.2. Die Migrantenorganisationen haben über Jahrzehnte immer wieder gute
Projektideen entwickelt, die entsprechend mit Projektmitteln zeitlich begrenzt
finanziert wurden. Ihrer stabilisierenden Funktion wird Rechnung getragen, indem
tragfähige und gute Projektideen dauerhaft institutionalisiert werden.
5.3. Integration wird durch Zusammenarbeit und Freundschaften gefördert. Eine
Möglichkeit zur Zusammenarbeit von Menschen mit dem Ziel etwas gemeinsam zu
organisieren ist der Tag der Integration, der ursprünglich als Fest der Nationen
begann und mittlerweile ein Markenzeichen der Toleranz und Weltoffenheit Aachens
geworden ist. Der Tag der Integration ist ein überwiegend ehrenamtlich geplantes
Bürgerfest von mehr als 200 Organisationen.
6. Leitziel: Soziale Zentren
Große Migrantenorganisationen sind zu sozialen Zentren weiterentwickelt worden. Vorbilder
der Einwanderungsländer USA und Kanada zeigen, dass diese Zentren eine wichtige
Brückenfunktion für Migranten im aufnehmenden Land darstellen. Die intensive
unterstützende Wirkung der Migrantenorganisationen und der verschiedenen religiösen
Gemeinschaften für die ankommenden Flüchtlinge in Aachen weisen schon in diese
Richtung.
Teilziele
6.1. Die Lotsenfunktion der Migrantenorganisationen für neuankommende Menschen in
Aachen ist strukturell eingebunden.
7. Leitziel: Vernetzung
Die starke strukturelle Vernetzung im Ehrenamt, insbesondere im Bildungsbereich, zwischen
Hochschulen, Schulen und Migrantenorganisationen ist umgesetzt.
Teilziele
7.1. Die Akteure der Hochschulen, Schulen, Vereine, Staat und Bürgerschaft werden
miteinander dauerhaft vernetzt.
29
7.2. Die Anlaufstellen für Einwanderer sind miteinander vernetzt und übersichtlich online
dargestellt.55
8. Leitziel: Öffnung
Die wechselseitige Öffnung der Migrantenorganisationen und der traditionellen Aachener
zivilgesellschaftlichen Organisationen trägt zu einem konstruktiven Miteinander bei.
Geeignete Maßnahmen bauen gegenseitige Vorurteile und Ängste innerhalb der
Bevölkerung ab und sensibilisieren für gemeinsame Ideen und Interessen.
55
Vgl. 4. Leitziel.
30
5. Handlungsfelder
Seit dem Nationalen Integrationsplan aus dem Jahr 2006/2007, einer Initiative des Bundes,
der Länder, der Kommunen und der Bürgergesellschaft56 werden Handlungsfelder der
Integrationspolitik auf den verschiedenen Ebenen politischen Handelns identifiziert. An
diesen Handlungsfeldern orientierte sich das Integrationskonzept der Stadt Aachen aus dem
Jahr 2006. Die Herausforderung, Integration als Querschnittsthema in politisches Handeln
umzusetzen, wurde durch die neue Herangehensweise in Form von vier Themenfeldern
angenommen.
Um die in diesen Themenfeldern liegenden Potentiale voll auszuschöpfen werden nun beide
Herangehensweisen miteinander kombiniert. Die Steuerungsgruppe identifizierte folgende
Handlungsfelder57:
Sprache / Bildung
Arbeit / Weiterbildung
Wohnen / Sozialplanung
Kultur / Religion
Sport / Gesundheit58
Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus
Öffentlichkeitsarbeit / Presse.
Leitende Fragestellungen:
1. Welche Maßnahmen im vorliegenden Handlungsfeld sind im Themenfeld der
Interkulturellen Öffnung noch zu ergänzen?
2. Welche Bedarfe ergeben sich im vorliegenden Handlungsfeld, um die
Anerkennungs- und Willkommenskultur zu stärken?
3. Welche Möglichkeiten eröffnen sich auf der Ebene des Quartiers für das vorliegende
Handlungsfeld?
4. Gibt es im Rahmen des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements
noch Unterstützungsbedarfe bezüglich des vorliegenden Handlungsfeldes?
Für die Fachgespräche wurde jeweils eine inhaltlich verantwortliche Person aus der
Verwaltung ausgewählt. Ihre Aufgabe besteht darin, gemeinsam mit der
Integrationsbeauftragten und der Leiterin des kommunalen Integrationszentrums relevante
Akteure der städtischen Gesellschaft zu dem Fachgespräch zu benennen. Gleichzeitig
nehmen immer Vertreter/innen der vier Themenfelder an den Fachgesprächen teil. Die so
genannten „Themenfeldpat/innen“ 59 achten in den Fachgesprächen darauf, dass
Handlungsempfehlungen unter dem Aspekt der jeweiligen Querschnittthemen formuliert
werden.
56
57
58
59
Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, Info 05.10 Nationaler Integrationsplan,
http://www.bpb.de/lernen/grafstat/projekt-integration/134609/info-05-10-nationaler-integrationsplan.
Steuerungsgruppe „Integration im Querschnitt, 1.12.2016.
Gesundheit ist ein Aufgabengebiet der Städteregion und deshalb kein Handlungsfeld der Stadt Aachen. Im
Folgenden wird nur das Handlungsfeld Sport thematisiert.
Die Aufgabe der Themenfeldpat/innen besteht darin, in den Fachgesprächen die Perspektive der vier
Themenfelder zu vertreten. In den Fachgesprächen werden weitere Maßnahmen in den jeweiligen
Handlungsfeldern entwickelt.
31
5.1 Sprache und Bildung
Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch
einzuarbeiten.
5.2 Arbeit und Weiterbildung
Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch
einzuarbeiten.
5.3 Wohnen und Sozialplanung
Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch
einzuarbeiten.
5.4 Sport
Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch
einzuarbeiten.
5.5 Kultur / Religion
Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch
einzuarbeiten.
5.6 Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus
Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch
einzuarbeiten.
5.7 Öffentlichkeitsarbeit / Presse
Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch
einzuarbeiten.
32
6. Steuerung und Vernetzung – vom Monitoring zur
Integrationsplanung
Steuerung und Vernetzung
Die Leitidee des Integrationskonzeptes, Integration als Querschnittsaufgabe mit einer hohen
Beteiligung zu verstehen, spiegelt sich in den Strukturen von Steuerung einerseits und einer
optimalen und transparenten Vernetzung andererseits wieder. So können die Themen- und
Handlungsfelder dieses Konzeptes mit ihren Leit- und Teilzielen umgesetzt werden und so
kann die Aachener Haltung lebendig werden.
In der Integrationsarbeit Aachens sind verschiedene städtische und städteregionale
Verwaltungseinheiten, freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Arbeitskreise tätig.
Ehemals städtische Steuerungsstrukturen, wie z.B. das „Netzwerk Integration“ oder das
„Bündnis für Flüchtlinge“ sind städteregional organisiert. Dies hat zur Folge dass die
sogenannten „ klassischen Handlungsfelder“ der Integration, wie Sprache, Bildung usw. auf
dieser Ebene konzeptioniert werden. Gleichzeitig sind bedingt durch die hohe Zuwanderung
geflüchteter Menschen neue Beratungsstellen wie z.B. der „Integrationpoint“ beim Jobcenter
und der Arbeitsagentur entstanden. Daraufhin hat die Stadt Aachen schnell reagiert und eine
Fachstelle Arbeitsmarktintegration beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
eingerichtet, die aber dem Grundgedanken dieses Konzeptes folgend Arbeitsmarkintegration
aller Hilfeempfänger im Blick hat. Weitere Maßnahmen sind im Integrationsplan für
Flüchtlinge beschrieben.
Um aber die Arbeit aller transparent zu machen und Abstimmungsprozesse auf kommunaler
Ebene zu ermöglichen hat die Steuerungsgruppe „ Integration im Querschnitt“ die Aufgabe,
unterschiedliche Perspektiven und Interessenlagen der Beteiligten in die Integrations – und
Maßnahmenplanung einzubinden. Die Steuerungsgruppe wirkt darauf hin, dass Ämter,
Fachbereiche und Organisationen die im Integrationskonzept formulierten Leit- und Teilziele
kooperativ, ziel- und themenorientiert gemeinsam umsetzen, damit
eine kontinuierliche direkte und indirekte Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung im
Sinne der „Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt" umgesetzt wird,
die bewährten Dialogformate kontinuierlich eingesetzt werden,
sich die Erfolge der lntegrationsförderung bei den Zielgruppen zeigen,
unnötige Parallelstrukturen abgebaut werden,
die Selbstorganisation, Netzwerkbildung und Informationsweitergabe von
Migrantenorganisationen gefördert wird.
Die Steuerungsgruppe Integration im Querschnitt wird systematisch zum
Erfahrungsaustausch aller integrationsrelevanten Akteure genutzt. Bei Bedarf kann sie für
weitere Expert/innen geöffnet werden.
Vom Monitoring zur Integrationsplanung
Zur Sicherung der Nachhaltigkeit ist ein zielorientiertes, abgestimmtes Monitoring notwendig.
Auch hier gilt es, Doppelarbeit zu vermeiden und darauf zu achten, dass bestehende
Evaluations- und Monitoringansätze interkulturell oder inklusiv weiterentwickelt werden. Das
bedeutet, dass in den einzelnen Erhebungen neben allgemeinen auch migrations- und
integrationsspezifische Daten berücksichtigt werden bzw. dass die Erhebung interkulturell
sensibel erfolgt. Gleichzeitig wird auch den Ansätzen des Zweiten Sozialentwicklungsplans
33
gefolgt, der die Daten kleinräumig, basisorientiert und „von unten“ erhebt.60 Ein besonderes
Augenmerk soll auf der Steuerung und Vernetzung unterschiedlicher Strukturen und
Prozesse liegen. Um den Grad der Umsetzung der Aachener Haltung einschätzen zu
können, werden die numerischen Daten durch qualitative Befragungen in Aachen ergänzt.
Bestehende Monitoringansätze, die interkulturell erweitert werden können
Zweiter Sozialentwicklungsplan 2015
Sozialraumerhebungen der Integrationsagenturen
Soziale Stadt Aachen Nord
Daten des Personalamtes
Projekt „Aktion Mensch“ in drei Quartieren 2013-2015
Masterplan Aachen 2030
Innenstadtkonzept 2022 aus dem Fachbereich Stadtentwicklung und
Verkehrsanalagen
„Soziale Stadt“ unter Mitwirkung des Fachbereiches Wirtschaftsförderung /
Europäische Angelegenheiten
„Audit familiengerechte Kommune“ aus dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Aachen Nord: Trägerverbund „Wir alle“
Jahresberichte der Wohlfahrtsverbände
Berichte Bildungsbüro
Die so erhobenen und ausgewerteten Daten und die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher
Forschung bilden die Basis für die weitere Arbeit.
Die Ergebnisse des Monitorings werden regelmäßig den politischen Gremien mit konkreten
Vorschlägen für Maßnahmen zur kontinuierlichen und strukturierten Integrationsplanung
vorgestellt. Bei der Integrationsplanung werden die Schwerpunkte, die das Kommunale
Integrationszentrum in Abstimmung mit der Landesregierung alle zwei Jahre neu festlegt,
berücksichtigt.
Die Umsetzung des politisch abgestimmten Integrationsplanes wird durch die
Steuerungsgruppe „Integration im Querschnitt“ koordiniert. Dort werden relevante
Informationen zusammengetragen und eine Strategie zur Verwirklichung der vorgegebenen
Ziele erarbeitet.
60
Vgl. Zweiter Sozialentwicklungsplan 2015, S. 157.
34
Aktualisierende und strukturierte Integrationsplanung
35
7. Maßnahmen der Integrationsplanung
In den partizipativen Prozessen wurden für die Ziele und Teilziele zahlreiche Maßnahmen für
eine konkrete Integrationsarbeit entwickelt. Sie werden in einem kontinuierlichen Prozess
ergänzt.
(Teil)ziele
Maßnahmen
Handlungsfelder
Themenfeld 1: Interkulturelle Öffnung
Ziel 1: : Interkulturelle Öffnung allgemein
1.1 Das Integrationsagenturen der
Wohlfahrtsverbände, das Kommunale
Integrationszentrum der Stadt Aachen und die
Integrationsbeauftragte unterstützen die
Organisationen, Institutionen, Unternehmen und
Verbände bei Bedarf bei ihren Prozessen der
interkulturellen Öffnung.
Arbeit / Weiterbildung,
Wohnen/Sozialplanung,
Kultur/Religion, Sport
1.2 Die für die interkulturelle Öffnung
verantwortlichen Personen aus Organisationen,
Institutionen, Unternehmen und Verbänden
tauschen sich regelmäßig zum Stand der
Interkulturellen Öffnung aus. Sie formulieren für
sich regelmäßig Ziele zu ihrer Fortschreibung.
Experten unterstützen sie in diesem Prozess.
Die beteiligten Partner/-innen implementieren
die interkulturelle Öffnung als festen Bestandteil
ihrer Unternehmenskultur.
Arbeit / Weiterbildung,
Wohnen/Sozialplanung,
Kultur/Religion, Sport
1.3 Die beteiligten Partner/-innen nutzen interne
und externe Veranstaltungen ihrer jeweiligen
Organisationseinheit, um die „Interkulturellen
Sensibilisierung“ zu thematisieren.
1. Ein ganz konkretes Beispiel ist ein
Bildungstag unter dem Motto „Interkulturelle
Sensibilisierung“. Der Bildungstag richtet
sich an Lehrer/innen und andere
pädagogische Fachkräfte. Federführung hat
das Bildungsbüro. Es kooperiert mit dem
Kommunalen Integrationszentrum, dem
Stadtsportbund und den Hochschulen.
2. Das Büro für Ehrenamt und das
Kommunale Integrationszentrum arbeiten
eng zusammen, um die interkulturelle
Öffnung in den Vereinen zu stärken.
1.4 Die Daueraufgabe der Interkulturellen
Öffnung aller Institutionen, Vereine und
Verbände wird regelmäßig evaluiert und
weiterentwickelt.
Arbeit / Weiterbildung,
Wohnen/Sozialplanung,
Kultur/Religion, Sport
Arbeit / Weiterbildung,
Wohnen/Sozialplanung,
Kultur/Religion, Sport
Ziel 2: Interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung
2.1 Der Fachbereich Personal und Organisation
legt eine Bestandsanalyse zum Ist-Zustand der
interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung vor.
Der Stand hinsichtlich der interkulturellen
Öffnung der Stadtverwaltung wird regelmäßig im
Personalbericht mitgeteilt.
2.2 Die Mehrsprachigkeit der Mitarbeiter/innen
wird systematisch erhoben. Im Arbeitsalltag und
im Kundenkontakt werden Gelegenheiten
gesucht und als Standards entwickelt, diese
Sprachkompetenzen einzusetzen.
Arbeit / Weiterbildung
Es bestehen Angebote zur Förderung der
Mehrsprachigkeit der Mitarbeiter/innen.
36
Arbeit / Weiterbildung
2.3 Die Entscheidungsträger/innen und
Mitarbeiter/innen aus den unterschiedlichen
Fachbereichen sind für die Ziele der
interkulturellen Öffnung und den Abbau von
Zugangsbarrieren im eigenen
Organisationsbereich sensibilisiert.
1. Die Stadtverwaltung präsentiert sich im
Rahmen einer „Imagekampagne“ als
attraktiver Arbeitgeber, der sich zur
interkulturellen Öffnung bekennt. Filme,
Veranstaltungen, Plakate und Kampagnen
in den Social Media sprechen möglichst
viele und möglichst unterschiedliche
Menschen an. Sie stellen die Vielfalt der
Mitarbeitenden und Aufgabenbereiche dar.
Verantwortlich: Die Leitung des
Fachbereichs Personal und Organisation
und des Presseamtes.
Arbeit / Weiterbildung
2. Das Kommunale Integrationszentrum
führt in Zusammenarbeit mit den
Fachbereichen der Stadtverwaltung Projekte
zur interkulturellen Öffnung durch. Die
Anregungen dazu können von
Mitarbeitenden oder von der
Führungsebene kommen. Interkulturelle
Öffnung ist eine strategische Aufgabe und
damit auch Führungsaufgabe.
2.4 Die Stadtverwaltung Aachen führt weiterhin
geeignete Angebote zur Förderung der
interkulturellen Kompetenz ihrer Beschäftigten
durch. Interkulturelle Öffnung als Strategie der
Personal- und Organisationsentwicklung richtet
sich insbesondere an Führungskräfte.
Führungskräfte der Verwaltung nehmen an
einer Schulungsreihe „Interkulturelle
Kompetenz“ teil. Sie bietet nach dem
Baukastenprinzip verschiedene eintägige
Module an wie beispielsweise interkulturelle
Sensibilisierung, Kommunikation, Knowhow,
Konfliktmanagement und
Potentialentwicklung. Verschiedene
Tandems (verwaltungsintern und
verwaltungsextern/ männlich und
weiblich/mit und ohne
Migrationshintergrund) moderieren die
Module. Im Anschluss können die
interkulturellen Fähigkeiten in der Praxis
vertieft werden. Dafür bieten sich
beispielsweise Schnuppertage in
internationalen Aachener Unternehmen oder
in der Stadtverwaltung einer Partnerstadt
Aachens an.
Arbeit / Weiterbildung
3. Leitziel: Schärfung des Bewusstseins für interkulturelle Öffnung
3.1 Das Kommunale Integrationszentrum und
die Integrationsagenturen der Verbände
initiieren regelmäßige Treffen zur Evaluation und
Weiterentwicklung der Interkulturellen Öffnung
der Stadtgesellschaft Aachens. Sie fördern den
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer über
gelungene oder misslungene Prozesse der
interkulturellen Öffnung mit Organisationen,
Institutionen, Unternehmen, Vereinen und
Verbänden.
Arbeit / Weiterbildung,
Wohnen/Sozialplanung,
Kultur/Religion, Sport
3.2 In regelmäßigen Abständen wird auf der
Grundlage des Integrationskonzeptes ein
Integrationsplan erstellt. Er informiert über den
Stand der interkulturellen Öffnung der
Stadtgesellschaft Aachens.
Arbeit / Weiterbildung,
Wohnen/Sozialplanung,
Kultur/Religion, Sport
37
3.3 Die Bevölkerung ist für die Chancen von
Vielfalt sensibilisiert.
Außerhalb von Institutionen, Vereinen,
Verbänden und Unternehmen werden die
Menschen in ihrem Quartier für die
interkulturelle Öffnung im Sinne der
Aachener Haltung sensibilisiert. Konkrete
Maßnahmen dazu finden sich im Kapitel 4.4.
Arbeit / Weiterbildung,
Wohnen/Sozialplanung,
Kultur/Religion, Sport
Themenfeld 2: Anerkennungs- und Willkommenskultur
1. Leitziel: Willkommenskultur wird auf allen Ebenen spürbar gestärkt
Sprache / Bildung, Arbeit /
Weiterbildung, Wohnen /
Sozialplanung, Kultur /
Religion, Sport, Sicherheit,
Öffentlichkeitsarbeit
1.1 Willkommende Lotsen
1.2 Willkommende Organisationen
dto.
dto.
1.3 Willkommende Stadt und Region Aachen
2. Leitziel: Willkommenskultur in allen Teilbereichen der Gesellschaft
2.1 Zugewanderte werden mit einem Gespräch
zur Orientierung in Aachen empfangen. Es
informiert beispielsweise über Sprache,
Begegnungsmöglichkeiten, Kultur und Sport in
Aachen. Die bisherige Bildungserstberatung ist
entsprechend erweitert und steht dann allen
Neubürgern offen. Hierbei ist das Ehrenamt
einzubeziehen. Neben einer persönlichen
Beratung besteht die Möglichkeit, sich online zu
informieren. Angebote liegen nicht nur als
schriftliche „Informationsflut“ vor, sondern
nutzerorientiert und mit Rücksicht auf
sprachliche Barrieren. Sie werden in
Beratungsgesprächen, anhand von Bildern und
Symbolen, mehrsprachig und in einfacher
deutscher Sprache vermittelt. Mitarbeiter/innen
verschiedener Einrichtungen erhalten
Schulungen zu interkulturell sensibler und
bedarfsgerechter Beratung.
Erweiterung der Bildungserstberatung
2.2 Bei allen Programmen zu kulturellen,
sportlichen und bildenden Angeboten der Stadt
und der Wohlfahrtsverbände wird ersichtlich,
welche Aktivitäten keine oder wenige
Deutschkenntnisse erfordern.
Arbeit / Weiterbildung,
Wohnen/Sozialplanung,
Kultur/Religion, Sport
dto.
38
2.3 Den Zugewanderten wird zeitnah ein
„Willkommenspaket“ mit kleinen Präsenten,
Informationen und Gutscheinen etc. überreicht.
dto.
3. Leitziel: Ankommen in Aachen – Sprache als Wegbereiter
3.1 Es werden individuelle und passgenaue
Sprachkurse je nach Sprachniveau angeboten.
Aspekte wie Kinderbetreuung, Intensivkurse,
begleitende Kurse etc. werden dabei
berücksichtigt.
Sprache /Bildung
3.2 Es sind spezielle Projekte zur umfassenden
und bedarfsgerechten Sprachförderung initiiert.
Sprache /Bildung
3.3 Das Angebot der Sprachförderung in Aachen
deckt die Sprachenvielfalt in Aachen ab.
Sprache /Bildung
3.4 Angelehnt an die Förderung von
Gebärdendolmetschern für Gehörlose wird in
Ämtern und öffentlichen Einrichtungen ein
gewisses Kontingent an
Fremdsprachendolmetschern finanziert. Dabei
wird die Amtssprache deutsch beibehalten und
durch andere Beratungssprachen ergänzt
Sprache /Bildung
3.5 Es gibt einen Dolmetscherpool, der
Verwaltungen, Arbeitgebern und Bürger/-innen
gegen Entgeld zur Verfügung steht.
Sprache /Bildung
4. Leitziel: Berufliches Ankommen
4.1 Veranstaltungen wie beispielsweise der
Runde Tisch mit dem Integration Point
(Jobcenter und Agentur für Arbeit), der Industrieund Handelskammer (IHK), der
Handwerkskammer (HWK), dem Verband
mittelständischer Unternehmen (VMU), den
Innungen, dem Jugendmigrationsdienst (JMD),
den Migrantenorganisationen und weiteren
Einrichtungen legen Potenziale dar,
identifizieren die individuellen Hürden aus der
Betriebsperspektive und stellen Best Practice
Beispiele vor.
4.2 Die ausbildenden Unternehmen kooperieren
im Sinne von „Ausbildung Plus“ mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen, um
wechselseitig Zugewanderten den Zugang zu
Arbeitsmarkt und Freizeitangeboten zu
erleichtern. Die Zugewanderten werden „im
Alltag abgeholt“ und können niedrigschwellig in
Freizeitaktivitäten einsteigen.
Arbeit / Weiterbildung
Vereinsmitglieder stellen Zugewanderte in
ihrem Betrieb vor. Ausbildungsbetriebe
besuchen gemeinsam Stadtfeste.
4.3 Das Bildungsbüro der Städteregion Aachen
integriert den Ansatz „Ausbildung Plus“ in ihre
Arbeit, hier insbesondere in den Bereich „Keinen
Abschluss ohne Anschluss“.
Arbeit / Weiterbildung, Sport
Arbeit / Weiterbildung
39
4.4 Sechs- bis zwölfmonatige „Brückenkurse“
bereiten auf Schulabschluss, Ausbildung bzw.
Studium und Arbeitsmarkt vor. Diese Kurse
bieten im Anschluss an den Besuch von
Regelschulen und Integrationskursen einen
Übergang zu Lehrgängen des Zweiten
Bildungswegs, die das Nachholen von
Schulabschlüssen ermöglichen und so eine
Perspektive eröffnen.
Arbeit / Weiterbildung
5. Leitziel: Gegen Extremismus
Zwei Programme zur Extremismusprävention
sind verankert: "Demokratie Leben" und
"Wegweiser - gegen den gewaltbereiten
Salafismus"
Sicherheit
6. Leitziel: Berücksichtigung von allen Lebensphasen
Sprache / Bildung, Arbeit /
Weiterbildung, Wohnen /
Sozialplanung, Kultur /
Religion, Sport, Sicherheit,
Öffentlichkeitsarbeit
6.1 Bei der Planung von Angeboten für
Menschen in verschiedenen Lebensphasen ist
stets der migrationsspezifische Aspekt im Sinne
kultursensibler oder migrationsspezifischer
Bedürfnisse zu berücksichtigen. Das trifft zum
Beispiel auf die im Kommunalen
Integrationszentrum gebildete Integrationskette
im Bereich der vorschulischen und schulischen
Bildung zu, die von der frühen Förderung bis
zum Übergang Schule/Beruf/Studium reicht.
Hierbei sind die unterschiedlichen Auswirkungen
auf die Geschlechter und die spezifischen
Bedürfnisse von Familien zu beachten. Ein
weiteres Beispiel ist der Bereich Pflege im Sinne
einer kultursensiblen Pflege. Eine solche
Integrationskette ist weiter auszubauen und
bezieht nach dem Teilhabe- und
Integrationsgesetz NRW sogar Bereiche wie Tod
und Bestattung ein
6.2 Die ankommenden Menschen haben
ihrerseits die Verpflichtung, sich um
Verständigung und Verstehen zu bemühen und
sich mit den Rahmenbedingungen dieser
Gesellschaft konstruktiv auseinander zu setzen
und teilzuhaben.
Sprache / Bildung, Arbeit /
Weiterbildung, Wohnen /
Sozialplanung, Kultur /
Religion, Sport, Sicherheit,
Öffentlichkeitsarbeit
7. Leitziel: Anerkennung von Vielfalt
7.1 Es ist eine gemeinsame strategische und
konzeptionelle Grundlage zur Gestaltung von
nachhaltigen Integrationsprozessen und
erfolgreichen Übergängen unter Einbezug von
Integrationsrat, Ausländerbehörde,
zivilgesellschaftlichen Initiativen, Vereinen und
Migrantenorganisationen sowie weiterer
Partner/innen - beispielsweise Unternehmen entwickelt.
In der Stadtverwaltung gibt es eine
Arbeitsgruppe, die als Querschnittsaufgabe
systematisch Hindernisse einer
gleichberechtigten Teilhabe erfasst und
verwaltungsintern auf einen Abbau hinwirkt
7.2 Das Leben in einer multikulturellen
Stadtgesellschaft birgt auch Konfliktpotential.
Zur Lösung von Konflikten zwischen Bürgern
und der Stadtverwaltung wird das Konflikt- und
Beschwerdemanagement der Stadtverwaltung
Aachens genutzt. Diese Clearingsstelle ist mit
der Integrationsbeauftragten vernetzt.
Sprache / Bildung, Arbeit /
Weiterbildung, Wohnen /
Sozialplanung, Kultur /
Religion, Sport, Sicherheit,
Öffentlichkeitsarbeit
Sprache / Bildung, Arbeit /
Weiterbildung, Wohnen /
Sozialplanung, Kultur /
Religion, Sport, Sicherheit,
Öffentlichkeitsarbeit
Themenfeld 3: Zusammenleben im Quartier
1. Leitziel: Informationen bereitstellen
40
Sozialplanung
1.1. Eine digitale Plattform informiert über die 14
Sozial- und 60 Lebensräume in Aachen.
2. Leitziel: Vernetzung und Zusammenarbeit von Akteuren
2.1 Die Integrationsarbeit bezieht die
vorhandenen Quartiersstrukturen wie
beispielsweise Stadtteilkonferenzen oder
Bezirksämter vor Ort ein. In möglichst allen 14
Sozialräumen finden Stadtteilkonferenzen statt
und sind Quartiersmanagement-Stellen
eingerichtet.
Sprache / Bildung, Arbeit /
Weiterbildung, Wohnen /
Sozialplanung, Kultur /
Religion, Sport, Sicherheit,
Öffentlichkeitsarbeit
2.2 Die Zusammensetzung der
Stadtteilkonferenzen bildet alle relevanten
Bereiche ab.
dto.
2.3 Integration wird als Querschnittsthema in
den Stadtteilkonferenzen verankert. Die
Integrationsagenturen, das Kommunale
Integrationszentrum Aachen und die
Integrationsbeauftragte und sensibilisieren in
den Quartieren für Integrationsprozesse.
dto.
2.4. Alle im Viertel vorhandenen Akteure werden
bei der Integrationsarbeit gezielt in den Blick
genommen und im Sinne des
Integrationskonzeptes einbezogen. Dazu zählen
auch die ansässigen Geschäfte und
niedergelassenen Ärzte, die
Wohnungswirtschaft und die örtliche Polizei.
dto.
2.5 Die Akteure im Sozialraum kooperieren mit
den Migrantenorganisationen und wertschätzen
ihre Funktion als „Brückenbauer“.
Migrantenorganisationen bieten nach ihren
Möglichkeiten Unterstützung und Beratung für
Ratsuchende mit und ohne
Migrationshintergrund.
Die Stadt gibt auf einer digitalen Plattform
eine Orientierung über die Kompetenzen
von Migrantenorganisationen
dto.
3. Leitziel: Quartiersidentität schaffen
3.1 Die Stadtverwaltung führt in Kooperation mit
Partner/innen vor Ort eine
bewusstseinsfördernde Öffentlichkeitsarbeit über
die Quartiere in der Stadt Aachen durch.
Öffentlichkeitsarbeit
3.2 In jedem Sozialraum sind in einem
partizipativen Beteiligungsprozess Standards für
ein Zusammenleben in Vielfalt erarbeitet.
Sprache / Bildung, Arbeit /
Weiterbildung, Wohnen /
Sozialplanung, Kultur /
Religion, Sport, Sicherheit,
Öffentlichkeitsarbeit
3.3. Die Expertise der vor Ort lebenden
Menschen wird zur Weiterentwicklung der
Angebote im Sozialraum genutzt.
dto.
3.4 Die Expertise von Bewohner/innen mit und
ohne Migrationshintergrund wird durch
Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote
erhalten. Durch Vernetzungsmöglichkeiten und
Austausch im Rahmen der Weiterbildung fließen
veränderte Perspektiven in die Entwicklung der
Quartiere ein.
Lehrer/innen mit und ohne
Migrationshintergrund werden
weiterqualifiziert und erhalten die
Möglichkeit zum methodischen Austausch.
Die Teilnehmer/innen und das
Quartier(schulen, Kitas, Vereine) profizieren
vom erhaltenen Wissen.
41
dto.
3.5 Es werden leicht zugängliche Angebote, die
eine Identifikation der Bürger/innen mit dem
eigenen Viertel ermöglichen, entwickelt. Dazu
zählen beispielsweise Erkundungen im Stadtteil,
Stadtteilfeste, kulturelle oder sportliche
Veranstaltungen. Dies sind Angebote, die eine
Identifikation der Bürger/innen mit dem eigenen
Viertel ermöglichen. Die Menschen im Stadtteil
werden gezielt angesprochen und aktiv
eingeladen. Orte mit vielen Schnittstellen und
Funktionen im Sozialraum, wie dies
beispielsweise Wartezimmer oder das
Kunstwerkstattmobil darstellen, werden als
Informations- und Werbekanal für die
angebotenen Veranstaltungen genutzt.
Der ortsansässige Sportverein veranstaltet
öffentliche Bewegungsangebote
dto.
Das Quartiersmanagement unterstützt die
Zusammenarbeit und Vernetzung von
haupt- und ehrenamtlichen Akteuren im
Hinblick auf gemeinsame Ziele und
relevante Themen. Sie bieten den Rahmen
für einen informellen Austausch zwischen
diesen beiden Gruppen.
dto.
4. Leitziel: Bürgerbeteiligung stärken
4.1 Die Zusammenarbeit zwischen den
zentralen hauptamtlichen und ehrenamtlichen
Akteuren vor Ort ist koordiniert und aufeinander
abgestimmt.
4.2 Es werden niederschwellige formelle und
informelle Netzwerke geschaffen, die auf
vorhandene Strukturen aufbauen und die
Entwicklung vertrauensvoller Beziehungen
ermöglichen.
dto.
4.3 Die Bewohner/-innen des Quartiers werden
barrierefrei über neue Kommunikationswege
(neue Medien, Internet und soziale Netzwerke)
und niedrigschwellige Zugänge zur Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben in ihrem Viertel
aufmerksam gemacht. Die niedrigschwelligen
Angebote und Kommunikationsplattformen
ermöglichen, dass sich alle Einwohner/innen
beteiligen können.
dto.
4.4 Die Lebenswirklichkeit der Einwohner/innen
fließt durch geeignete Beteiligung von
„Türöffnern“ ein. Dies sind aktive Bürger/-innen
des Viertels, Paten, Mentoren, Mitglieder von
Migrantenorganisationen und/oder
Multiplikator/innen mit Migrationshintergrund.
Durch eine Bestandsaufnahme werden
diese „Türöffner“ identifiziert.
dto.
5. Leitziel: Angebote und Projekte weiterentwickeln
5.1 Die Bedürfnisse und kulturelle Vielfalt der
Einwohner/innen sind bei der Gestaltung lokaler
Angebote und Dienste berücksichtigt.
Mindestens drei Ideen, die im Rahmen der
Stadtteilkonferenzen entstehen, werden in
der Umsetzung durch
Quartiersmanager/innen unterstützt.
dto.
5.2 Alle interessierten Akteure sind über die
Möglichkeit von Projektbeantragungen
informiert.
dto.
5.3 Die Angebote und Projekte werden von
verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen mit
und ohne Migrationshintergrund genutzt.
dto.
Themenfeld 4: Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe
1. Leitziel: Enge Kooperation
42
1.1 Das Büro für Ehrenamt fungiert als
„Hauptknotenpunkt“. Netzwerkartig sind weitere
beratende, koordinierende und vermittelnde
Akteure als „Knotenpunkte“ um diesen
„Hauptknotenpunkt“ angeordnet. Das
vorliegende Integrationskonzept und die
Leitlinien Ehrenamt dienen allen
„Knotenpunkten“ als gemeinsame Leitfäden und
Handlungsorientierung. Die verschiedenen
Möglichkeiten, als engagementinteressierte/r
Bürger/in in Kontakt mit den Organisationen zu
kommen, sind bekannt und barrierefrei
zugänglich.
Der Zugang zu einem gewünschten
Ehrenamt über das Ehrenamtsportal der
Stadt Aachen und das Freiwilligenzentrum
der Caritas wird über verschiedene Medien
bekannt gemacht, beispielsweise über
Presse, Plakate, Infos in Bussen, Postkarten
in Gaststätten oder über die Nutzung von
Social Media-Plattformen.
1.2 Bei der Kooperation zwischen Verwaltung
und Zivilgesellschaft werden folgende
Grundsätze beachtet: Der Dialog erfolgt auf
Augenhöhe. Die beteiligten Personen haben
eine wertschätzende Haltung gegenüber
Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
Die Ansprache erfolgt in leichter, motivierender
und bürgerfreundlicher Sprache. Es gibt feste
Ansprechpersonen, die für die engagierten
Bürger/innen gut erreichbar sind.
1.3 Durch geeignete Maßnahmen wird das
Interesse für ehrenamtliches oder
zivilgesellschaftliches Engagement bei
Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
systematisch gefördert.
Sprache / Bildung, Arbeit /
Weiterbildung, Wohnen /
Sozialplanung, Kultur /
Religion, Sport
dto.
In Anlehnung an die „Charta der Vielfalt“
werden die wichtigsten Aussagen der
Aachener Haltung im Hinblick auf
bürgerschaftliches Engagement formuliert.
Mit der Unterschrift verpflichten sich die
Teilnehmenden, die dort getroffenen
Vereinbarungen umzusetzen. Dies wird zum
Markenzeichen für eine interkulturelle
Öffnung der Vereine entwickelt.
dto.
1.4 Ein Netzwerk der Migrantenorganisationen
ist etabliert. Migrantenorganisationen selbst und
ihre Position in der Aachener
Engagementlandschaft sind dadurch gestärkt.
Durch Projektförderung stehen die notwendigen
Ressourcen zur Verfügung Verantwortliche:
Migrantenorganisationen, Arbeitsplattform
Migration, Kommunales Integrationszentrum.
dto.
1.5 Unterschiedliche Formen des
ehrenamtlichen oder zivilgesellschaftlichen
Engagements stehen in Aachen gleichberechtigt
nebeneinander.
dto.
1.6 Es stehen klar definierte Ressourcen
(Personal, Budget) für die Engagementförderung
zur Verfügung.
dto.
2. Leitziel: Kontinuierlicher Dialog
2.1 Engagementförderung wird von der Politik
als wichtiger Standortfaktor und Zukunftsthema
betrachtet und unterstützt.
dto.
2.2 Regelmäßige öffentlichkeitswirksame
Veranstaltungen in den Stadtvierteln
sensibilisieren für die Bedeutung des
bürgerschaftlichen Engagements von Menschen
mit und ohne Migrationshintergrund in Aachen.
dto.
3. Leitziel: Qualifizierung
43
3.1 Es wird regelmäßig eine Bestandsaufnahme
bezüglich bestehender Qualifikationsangebote
für Ehrenamtliche durchgeführt. Ehrenamtliche
wissen, an wen sie sich wenden bzw. an wen sie
weitervermitteln können. Ehrenamtliche erhalten
Unterstützung darin, sich über aktuelle
Gesetzeslagen und über die formalen
Zuständigkeiten der Hauptamtlichen zu
informieren. Sie wissen um die eigenen Grenzen
ihrer Einsatzmöglichkeiten
Es gibt ein kontinuierliches Angebot zu
Empowerment / Hilfe zur Selbsthilfe, zu
interkulturellen Kommunikation, zum
Umgang mit Traumata und auch zu
bildungs-, arbeitsmarkt- und
sozialrechtlichen Fragen. Dabei wird das
bestehende Wissen und die Erfahrungen,
die beispielsweise im Rahmen der
„Aachener Hände“ entstanden, für die
Entwicklung der Angebote genutzt.
dto.
3.2 Es gibt einen kontinuierlichen Austausch
zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen. Das
Spannungsfeld zwischen den unterschiedlichen
Handlungslogiken und das Konfliktpotenzial wird
anerkannt und produktiv genutzt.
1. Der Arbeitskreis Integration durch Sport
hat insbesondere in diesem Bereich
langjährige Erfahrung, Diese wird genutzt,
indem die interkulturellen Übungsleiter ihre
Erfahrungen in Vereine, Verbände,
Verwaltung und Ehrenamt einbringen. Bis
2017 werden 20 – 25 Teilnehmende
informiert, qualifiziert und aktiviert. Diese
Maßnahme wird von den politisch
Verantwortlichen unterstützt.
dto.
2. Ehrenamtlich engagierte Menschen
werden in Runde Tische eingebunden,
beispielsweise im Runden Tisch
Arbeitsmarkt oder im Runden Tisch
Flüchtlinge.
dto.
3. Zwischen den haupt- und ehrenamtlich
tätigen Menschen finden regelmäßige
Treffen zum Austausch, zur Intervision oder
zur kollegialen Beratung statt. Dies wird von
der Katholischen Hochschule begleitet.
dto.
4. Eine Notfalltelefonnummer für
Ehrenamtliche bietet beratende
Unterstützung an.
dto.
4. Leitziel: Digitale Plattform
4.1 Die „Stellenbörse Ehrenamt“ wird ausgebaut,
z.B. durch eine Suchmaske, die Bürger/innen
passgenaue Angebote für ehrenamtliches
Engagement ermöglicht. Die Verantwortung liegt
bei der Stadt Aachen (vgl. auch
Vereinsdatenbank)
dto.
5. Leitziel: Stärkung der Migrantenorganisationen
5.1 Zusammenschlüsse von
Migrantenorganisationen und
Religionsgemeinschaften mit vergleichbaren
Zielen bündeln Ressourcen. Sie erhöhen ihren
politischen Einfluss und können
öffentlichkeitswirksamer agieren
dto.
5.2 Die Migrantenorganisationen haben über
Jahrzehnte sie immer wieder gute Projektideen
entwickelt, die entsprechend mit Projektmitteln
zeitlich begrenzt finanziert wurden. Ihrer
stabilisierenden Funktion wird Rechnung
getragen, indem tragfähige und gute
Projektideen dauerhaft institutionalisiert werden.
dto.
44
5.3 Integration wird durch Zusammenarbeit und
Freundschaften gefördert. Eine Möglichkeit zur
Zusammenarbeit von Menschen mit dem Ziel
etwas gemeinsam zu organisieren ist der Tag
der Integration, der ursprünglich als Fest der
Nationen begann und mittlerweile ein
Markenzeichen der Toleranz und Weltoffenheit
Aachens geworden ist. Der Tag der Integration
ist ein überwiegend ehrenamtlich geplantes
Bürgerfest von mehr als 200 Organisationen
dto.
6. Leitziel: Soziale Zentren
6.1 Die Lotsenfunktion der
Migrantenorganisationen für neuankommende
Menschen in Aachen ist strukturell eingebunden.
Die Migrantenorganisationen übernehmen
eine Beratungsfunktion im Rahmen der
ausgeweiteten Bildungserstberatung
dto.
7. Leitziel: Vernetzung
7.1. Die Akteure der Hochschulen, Schulen,
Vereine, Staat und Bürgerschaft werden
miteinander dauerhaft vernetzt.
dto.
7.2 Die Anlaufstellen für Einwanderer sind
miteinander vernetzt und übersichtlich online
dargestellt
dto.
8. Leitziel: Öffnung
8.1 Die wechselseitige Öffnung der
Migrantenorganisationen und der traditionellen
Aachener zivilgesellschaftlichen Organisationen
trägt zu einem konstruktiven Miteinander bei.
Geeignete Maßnahmen bauen gegenseitige
Vorurteile und Ängste innerhalb der Bevölkerung
ab und sensibilisieren für gemeinsame Ideen
und Interessen.
Die Vereine werden für dieses Thema
öffentlichkeitswirksam sensibilisiert.
Interkulturelle Schulungen unterstützen den
Prozess der wechselseitigen Öffnung. Die
Schulungen werden über das das
Ehrenamtsportal angeboten.
45
dto.
8. Ausblick
Noch zu formulieren
Anhang
Mitwirkende am Integrationskonzept
Gesetzliche Regelungen
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (2015) § 421 Abs.1 Förderung der Teilnahme
an Sprachkursen (Auszug)
(1) Die Agentur für Arbeit kann die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern, die eine
Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt
zu erwarten ist, an Maßnahmen zur Erlangung erster Kenntnisse der deutschen Sprache
fördern, wenn dies zu ihrer Eingliederung notwendig ist und der Maßnahmeeintritt bis zum
31. Dezember 2015 erfolgt. Dies gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer nach Satz 1,
die auf Grund des §61 des Asylgesetzes eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben dürfen. Bei
einem Asylbewerber, der aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a des Asylgesetzes
stammt, wird vermutet, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten
ist.
Asylbewerberleistungsgesetz (Änderungen 2016) § 5a Abs.1 S.1 Arbeitsgelegenheiten
auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (Auszug)
(1) Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können von den nach diesem Gesetz
zuständigen Behörden zu ihrer Aktivierung in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, die
im Rahmen des von der Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) durchgeführten
Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gegen
Mehraufwandsentschädigung bereitgestellt werden (Flüchtlingsintegrationsmaßnahme).
Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen (2012) § 7 Abs.1 Kommunale
Integrationszentren (Auszug)
(1) Das Land fördert auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien Kommunale
Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten, die über ein Integrationskonzept
verfügen. Damit sollen im Einvernehmen mit den Gemeinden
1. Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf
in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die
Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern;
2. die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und
Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort
koordiniert werden.
Glossar
Anerkennungskultur
Anerkennung bedeutet zunächst einmal grundsätzlich Respekt und Wertschätzung den
Menschen gegenüber, die neu kommen. Damit einhergehend bedeutet es eine breit
46
verankerte Kundenorientierung für Migrantinnen und Migranten in den Regeldiensten der
Verwaltung und der freien Träger. Zentrale Aspekte einer institutionalisierten
Anerkennungskultur sind interkulturelle Ausrichtung der Dienstleistungen, mehrsprachige
Beratungsangebote sowie Zugang von Migrant/innen zu Positionen in gesellschaftlichen
Organisationen. Gleichfalls sind die Wertschätzung der kulturellen Vielfalt und die
Anerkennung der Lebensleistungen sowie der beruflichen und interkulturellen Kompetenzen
der eingewanderten Menschen Ausdruck einer Anerkennungskultur.61
Charta der Vielfalt
Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin, um
Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern. Bisher haben bundesweit mehr als 2.250
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Charta unterzeichnet. Kernbotschaften und
eine Liste der Aachener Unterzeichnenden:
Unternehmen
1 AGIT mbH
2 BB medica - Medizinische Vertriebs- und Ingenieurgesellschaft mbH
3 EUROTÜRK Deutsch-Türkische Gesellschaft e.V.
4 Griechische Gemeinde Aachen und Umgebung e. V.
5 Industrie- und Handelskammer Aachen
6 Ingenieurbüro i-Qmax
7 Katholische Stiftung Marienhospital Aachen
8 Kisters AG
9 kompetenz:p Personal- und Managementberatung GmbH
10 Lindt & Sprüngli GmbH, Chocoladefabriken
11 low-tec gemeinnützige Beschäftigungs-und
Qualifizierungsgesellschaft mbH der evangelischen Gemeinde zu
Düren
12 MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH
13 RWTH Aachen
14 Saint-Gobain Generaldelegation Mitteleuropa
15 Schumag AG
16 Stadt Aachen
17 Stawag Stadtwerke Aachen
61
Unterzeichner/-in
seit
07/2010
10/2009
03/2008
03/2009
03/2009
09/2010
03/2009
10/2011
01/2011
06/2008
07/2010
04/2015
01/2009
09/2014
06/2008
12/2008
02/2010
Vgl. Gari Pavković, Anerkennungs- und Willkommenskultur, Verständigung über die Prinzipien des guten
Zusammenlebens, in: Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationspolitik, Begriffe der Einwanderungs- und
Integrationspolitik. Handreichung für die kommunale Praxis, Arbeitsstand 13.09.206, S. 25.
47
Gesellschaftliches Engagement
(Zivil)gesellschaftliches Engagement bezeichnet eine freiwillige, nicht auf materiellen Gewinn
ausgerichtete, gemeinschafltich-kooperativ und mit Gemeinwohlorienterung ausgeübte
Tätigkeit. Sie findet im öffentlichen Raum statt. Staatliche Aufgaben können durch
gesellschaftliches Engagement ergänzt und unterstützt, nicht aber ersetzt werden.62
Integration
Unter Integration ist – zusammenfassend und vereinfachend – die gleichberechtigte Teilhabe
(Zugangsgerechtigkeit) an den ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen
Ressourcen der Gesellschaft zu verstehen. Dabei sind vier Dimensionen der Integration zu
unterscheiden: strukturelle Integration (Zugang zu den Kernbereichen der Gesellschaft),
soziale Integration (Teilhabe an sozialen Netzwerken), kulturelle Integration (Aneignung der
Kulturtechniken) und identifikatorische Integration (Gefühl von Zugehörigkeit).
Inklusion
Im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs ersetzt der Begriff Inklusion allmählich den noch
vielfach gebräuchlichen Begriff Integration. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Inklusion
vielfach noch mit der Einbeziehung von Menschen mit Behinderung verwendet. Im weitesten
Sinne umschreibt Inklusion den Zugang der eingewanderten Menschen in alle
gesellschaftlichen Teilsysteme. Die Zugangsmöglichkeiten zu den zentralen
gesellschaftlichen Funktionssystemen müssen barrierefrei sein.63
Teilhabe / Teilhabechance
Teilhabe und Teilhabechance bezeichnen die Möglichkeit, unabhängig von der eigenen
Herkunft sowie den soziokulturellen Bedingungen die eigenen Potenziale entfalten zu
können. Damit einhergehend werden Diskriminierung und Barrieren in unterschiedlichen
Handlungsfeldern, wie zum Beispiel Bildung, Elternbildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Sport,
Gesundheit oder Kultur abgebaut.
Willkommenskultur
Der Begriff Willkommenskultur entstand im Zuge des Fachkräftemangels seitens der
Wirtschaftsunternehmen und –behörden. Im globalen Wettbewerb um Fachkräfte soll eine
sichtbare bzw. erfahrbare Willkommenskultur in der Aufnahmegesellschaft die Attraktivität
des Landes für Fachkräfte steigern. Im Zuge des vermehrten Zuzugs von Flüchtlingen wurde
der Begriff erweitert. Die vor Ort gelebte Willkommenskultur durch kommunale
Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände und vor allem auch ehrenamtliches Engagement hat
dazu geführt, dass der Begriff auf die in Deutschland ankommenden geflüchteten Menschen
erweitert wurde.64
62
63
64
Vgl. Anna Wiebke Klie, Facettenreich: Zur Rolle zivilgesellschaftlichen Engagements in der
Migrationsgesellschaft, für: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bundeszentrale für politische Bildung, 5.10.2016.
http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/227526/engagement-in-dermigrationsgesellschaft?p=all
Vgl. Helmuth Schweitzer, Migration / Integration / Inklusion, Der zugewanderte Integrationsdiskurs in der
deutschen Migrationsgesellschaft, in: Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationspolitik, Begriffe der
Einwanderungs- und Integrationspolitik, Handreichung für die kommunale Praxis, Arbeitsstand 13.09.2016, S.
6f.
Vgl. Vgl. Gari Pavković, Anerkennungs- und Willkommenskultur, Verständigung über die Prinzipien des guten
Zusammenlebens, in: Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationspolitik, Begriffe der Einwanderungs- und
Integrationspolitik. Handreichung für die kommunale Praxis, Arbeitsstand 13.09.206, S. 25f.
48
Ziele / Teilziele
Die Schritte zu einer Durchdringung der Aachener Bürgerschaft im Sinne der Aachener
Haltung werden als Ziele und Teilziele formuliert. Sie sind so dargestellt, als ob sie schon
erreicht wurden. Die Steuerungsgruppe, die Initiativkreise und Fachforen haben sich auf
diese Darstellung gemeinsam verständigt.
Leitlinien Ehrenamt
….
49