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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
250249.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
10.03.17, 12:00
Aktualisiert
10.11.17, 10:48

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 56/0043/WP17 öffentlich 10.03.2017 Neuaufstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen Sachstand Beratungsfolge: TOP: 5 Datum Gremium Kompetenz 29.03.2017 27.04.2017 INT SGA Kenntnisnahme Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Neuaufstellung des Integrationskonzeptes zur Kenntnis. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Neuaufstellung des Integrationskonzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Integrationskonzept auf der Grundlage des bestehenden Entwurfes weiter zu bearbeiten. Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.06.2017 Seite: 1/7 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Es ergeben sich keinen finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.06.2017 Seite: 2/7 Erläuterungen: Notwendigkeit eines neuen Integrationskonzeptes: Förderrichtlinien für Kommunale Integrationszentren Das bestehende Integrationskonzept wurde im Jahr 2006 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedet. Im Juli 2013 reichte die Verwaltung nach Beratung in den Fachausschüssen und entsprechender Entscheidung durch den Rat der Stadt Aachen den Antrag auf Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ein. Die Genehmigung für die Einrichtung des „Kommunalen Integrationszentrums Aachen“ wurde durch das Land NRW zum 01. August 2013 erteilt. Damit können seit diesem Zeitpunkt jährlich Fördergelder in Höhe von bis zu 170.000 € abgerufen werden. Die Genehmigung der Mittel ist an Förderrichtlinien gebunden, die zwingend zu erfüllen sind. Eine wesentliche Voraussetzung für den Abruf der beantragten Fördergelder ist die Vorlage eines aktuellen Integrationskonzeptes. Die Förderrichtlinien schreiben vor, dass das Integrationskonzept nicht älter als drei Jahre sein darf. Daher enthält der Bewilligungsbescheid des Ministeriums vom 23. Juli 2013 eine entsprechende Auflage zur Neuaufstellung. Rahmen zur Erstellung des Integrationskonzeptes für das Ministerium Über die Vorgehensweise zur Überarbeitung des Integrationskonzeptes hat sich die Verwaltung mit der Leiterin der „Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren“ fachlich beraten. Bei der Erstellung des neuen Integrationskonzeptes sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise eine aktuelle wissenschaftliche Herangehensweisen, die positive Haltung zur Integrationsarbeit in Aachen, die Lebenssituation der unterschiedlichen Zielgruppen der Integrationsarbeit und die Bedürfnisse der Menschen. Das neue Integrationskonzept sollte gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit und relevanten gesellschaftlichen Vertreter/innen entwickelt werden. Der angestrebte partizipative Prozess sollte letztlich der gesamten Aachener Bevölkerung die Möglichkeit geben, an dem neuen Konzept mitzuwirken. Der Bericht über die Vorgehensweise zur Überarbeitung des Integrationskonzeptes wurde beim Ministerium Anfang Februar 2014 eingereicht. Das Ministerium befürwortet die partizipative Vorgehensweise. Allerdings wies es darauf hin, Ressourcen und Arbeitsschwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums im Blick zu halten. Bis Ende Juni 2014 wurde ein konkreter Zeitplan für die Überarbeitung vorgelegt. Externe Begleitung des partizipatorischen Prozesses Da die Personalressourcen für die Überarbeitung des Integrationskonzeptes nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind und zugleich aus fachlicher Sicht eine externe Begleitung als sinnvoll und notwendig erachtet wurde, recherchierte die Verwaltung nach den Möglichkeiten einer professionellen Begleitung. Auf Empfehlung des Integrationsrates in seiner Sitzung am 3.12.2014 stimmte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung am 8.12.2014 der Überarbeitung des Integrationskonzeptes zu. Die Überarbeitung sollte in einem partizipativen Prozess mit externer Begleitung erfolgen. Deshalb beschloss der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Vergabe des Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.06.2017 Seite: 3/7 neuen Integrationskonzeptes an das Institut für soziale Innovation zuzustimmen. Als maximaler Kostenrahmen wurden insgesamt 9.240,35 € zuzüglich entstehender, notwendiger Fahrtkosten für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt. Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote Der Arbeitsprozess begann mit einer Bestandsaufnahme der zahlreichen und vielfältigen Aachener Angebote der Integrationsarbeit, die partizipativ auf der Auftaktveranstaltung am 9. Mai 2015 erfolgte. Das Ergebnis zeigte eine Vielfalt an unterschiedlichsten Angeboten. Die Übersicht über die konkreten Angebote sollte ständig aktuell gehalten werden. Bei der weiteren Erarbeitung des Konzeptes dient die erstellte Angebotsübersicht als wichtige Arbeitsgrundlage. Eine hieraus zu entwickelnde OnlinePlattform bildet zudem eine der Maßnahmen im neuen Integrationskonzept. Steuerung und Vernetzung In der durch das Integrationskonzept anvisierten Integrationsarbeit sollte sich die besondere Ressource Aachens, nämlich die gute Zusammenarbeit der verschiedensten Akteure der Integrationsarbeit über fachliche und gesellschaftliche Grenzen hinweg, abbilden. Dies erforderte neue Strukturen, da viele Träger zwischenzeitlich städteregional aufgestellt sind. Dies betraf auch das „Netzwerk Integration“, das im Zuge der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes von 2005 und der Erstellung des ersten Integrationskonzeptes der Stadt Aachen entstand. Diese Steuerungsstruktur, die seinerzeit themenspezifisch entwickelt worden war, steht der Stadt Aachen für die heutige Steuerung ihrer Integrationsarbeit nicht mehr eigens zur Verfügung. Die Stadt Aachen ist weiterhin Mitglied im Netzwerk und auch im Sprecherrat, die steuernde und koordinierende Funktion ist, sowie die meisten Mitglieder, städteregional ausgerichtet. Gleichzeitig wurde mit Gründung des Kommunalen Integrationszentrums ein erster fachlicher Schwerpunkt für eine institutionenübergreifende Steuerung der Integrationsarbeit des Kommunalen Integrationszentrums in Abstimmung mit den Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände gesetzt. Hierzu entwickelte das Kommunale Integrationszentrum im Rahmen seines Schwerpunktes zur „Integration im Querschnitt“ die Bildung einer fachlichen Steuerungsstruktur unter Einbeziehung von Vertretern der Migranten ab. So wurde mit der „Steuerungsgruppe Integration im Querschnitt“ ein neues Steuerungsinstrument für die kommunale Integrationsarbeit geschaffen. Die relevanten Akteure der landesgeförderten Integrationsagenturen und des landesgeförderten Kommunalen Integrationszentrums sind gehalten miteinander abgestimmt zu arbeiten. Als erste gemeinsame Aufgabe stellte sie sich der Aufgabe Erarbeitung des neuen Integrationskonzeptes für Aachen zu steuern. Grundlegend für das Integrationskonzept Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt: Aachener Haltung Die Steuerungsgruppe legte mit der „Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt“ das Fundament für das neue Integrationskonzept. Dabei wird von der idealen Grundannahme ausgegangen, dass in Aachen lebende Menschen der Wunsch nach einem friedlichen Leben und nach Zugehörigkeit verbindet, bei der sich alle – Zugewanderte und „alteingesessene“ Bürgerinnen Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.06.2017 Seite: 4/7 und Bürger - gleichermaßen angenommen fühlen können. Sie formuliert die Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt: Aachen, das sind wir! Wir sind die Menschen, die schon lange hier sind, und die, die kommen und bleiben, und auch die, die auf der Durchreise sind. Wir alle, die in dieser Stadt leben. Denn Aachen ist das Zuhause aller Menschen, die hier leben, gleich wo sie geboren sind. Aachen ist familienfreundlich. Wir wollen darüber hinaus, dass Menschen aller Generationen und Lebensformen sich in unserer Stadt wohl fühlen. Wir nehmen Unterschiede und Gegensätze wahr und ergreifen Chancen aufeinander zu zugehen. So entwickeln wir uns. Aachen ist eine soziale Stadt, wir helfen einander professionell und bürgerschaftlich engagiert. Wir begegnen uns gleichberechtigt dort wo wir leben. Aachen ist eine Stadt der Wissenschaft, der Forschung und Innovation. Hier denken wir frei. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft. Wir leben im Dreiländereck. In der zurückliegenden Zeit entwickelte sich ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn. Die Beziehungen sind nun kreativ, kooperativ, europäisch. Aachen ist international geprägt - von jeher. Unsere Grundhaltung basiert auf Respekt. Wir gehen wertschätzend miteinander um. Wir erkennen an, dass menschliches Zusammenleben Stress und Chancen beinhaltet. Spannungen, Missverständnisse und Konflikte, aber auch Glück und Verständnis erkennen wir als normalen Ausdruck menschlichen Zusammenlebens an. Wir sprechen direkt miteinander. Aachen ist eine Stadt mit vielfältigen kulturellen und sportlichen Angeboten. Wir fördern die Teilhabe, um gemeinsames Erleben und persönliche Beziehungen zu ermöglichen. Aachen steht zusammen gegen feindselige, rassistische, gewalttätige und extremistisch motivierte Handlungen. Wir sind Aachen. Extremisten sind es nicht! Wir leben den Dialog der Kulturen und der Religionen. Wir setzen auf Engagement, Verständigung und Zugehörigkeit. Wir wollen hier sicher und in Frieden zusammen leben. Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.06.2017 Seite: 5/7 Themenfelder und Leitziele Zur Umsetzung der Aachener Haltung in konkrete Ziele der Integrationsarbeit wählte die Steuerungsgruppe +vier Themenfelder, die geeignet sind „ Integrationsstrukturen “ in die Gesellschaft hinein zu entwickeln, um damit eine Integrationsarbeit zu fördern, die einer Spaltung der Gesellschaft entgegen wirkt. Begünstigung von Migranten soll hierbei genauso entgegen gewirkt werden, wie Benachteiligung für diese Zielgruppe, der bald jeder 2. Einwohner Aachens angehören wird. Diese Themenfelder sind:  Interkulturelle Öffnung  Anerkennungs- und Willkommenskultur  Zusammenleben im Quartier  Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe. Verschiedene Initiativkreise und Fachforen ermöglichten über etwa anderthalb Jahre eine breite Beteiligung der in der Integrationsarbeit vertretenen Institutionen, Personen sowie der politischen Parteien. So wurden nach intensiven Diskussionen, Abwägungen und Entscheidungen innerhalb der oben beschriebenen Themenfelder konkrete Leit- und Teilziele entwickelt. Die Ergebnisse sind in dem vorliegenden Entwurf des neuen Integrationskonzeptes enthalten ebenso ist die Struktur von Steuerung und Vernetzung in einem eigenen Kapitel konzipiert worden Planung Frühjahr 2017 Fachgespräche zu den Handlungsfeldern Um die in den Themenfeldern liegenden Potentiale voll auszuschöpfen, werden diese in den weiteren Gesprächen mit konkreten Handlungsfeldern verknüpft. Insgesamt werden folgende sieben Handlungsfeldern bearbeitet (vgl. Kapitel 5 des Entwurfes):  Sprache / Bildung  Arbeit / Weiterbildung  Wohnen / Sozialplanung  Kultur / Religion  Sport / Gesundheit  Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus  Öffentlichkeitsarbeit / Presse Hierzu wird es Fachgespräche geben, zu denen neben den jeweiligen Expert/innen auch die Politik eingeladen wird. Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.06.2017 Seite: 6/7 Aktualisierende und strukturierte Integrationsplanung Anlage: Anlage 1 - Aktueller Entwurf des Integrationskonzeptes Vorlage FB 56/0043/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.06.2017 Seite: 7/7 Vorläufiger Entwurf In der Steuerungsgruppe „Integration im Querschnitt“ am 6.02.2017 abgestimmt Änderungen / Ergänzungen nach einer Sitzung des Verwaltungsvorstandes, Stand 2.03.2017 Integrationskonzept der Stadt Aachen 2016 Aachen – das sind wir alle Inhalt 1. Einleitung ....................................................................................................................... 3 Hintergründe .................................................................................................................. 3 Veränderte gesetzliche und gesellschaftspolitische Grundlagen .................................... 4 Kommunales Integrationszentrum .................................................................................. 6 Ein neues Integrationskonzept für Aachen ..................................................................... 6 Steuerung und breite Beteiligung ................................................................................... 8 2. Aachen – das sind wir .................................................................................................... 9 Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt: Aachener Haltung ......................10 3. Gestaltung der zukünftigen Integrationsarbeit ...............................................................10 4. Themenfelder ................................................................................................................14 4.1. Interkulturelle Öffnung ............................................................................................14 Einleitung ......................................................................................................................14 Zielsetzungen ................................................................................................................15 4.2. Anerkennungs- und Willkommenskultur .................................................................17 Einleitung ......................................................................................................................17 Zielsetzungen ................................................................................................................17 4.3. Zusammenleben im Quartier ..................................................................................23 Einleitung ......................................................................................................................23 Zielsetzungen ................................................................................................................23 4.4. Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe ........................................................26 Einleitung ......................................................................................................................26 Zielsetzungen ................................................................................................................27 5. 6. Handlungsfelder ............................................................................................................31 5.1 Sprache und Bildung ..............................................................................................32 5.2 Arbeit und Weiterbildung ........................................................................................32 5.3 Wohnen und Sozialplanung....................................................................................32 5.4 Sport ......................................................................................................................32 5.5 Kultur / Religion ......................................................................................................32 5.6 Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus ...................................................32 5.7 Öffentlichkeitsarbeit / Presse ..................................................................................32 Steuerung und Vernetzung – vom Monitoring zur Integrationsplanung ..........................33 Steuerung und Vernetzung ............................................................................................33 Vom Monitoring zur Integrationsplanung .......................................................................33 7. Maßnahmen der Integrationsplanung ............................................................................36 8. Ausblick .........................................................................................................................46 2 Anhang .................................................................................................................................46 Mitwirkende am Integrationskonzept .................................................................................46 Gesetzliche Regelungen ...................................................................................................46 Glossar .............................................................................................................................46 Leitlinien Ehrenamt ...........................................................................................................49 1. Einleitung Hintergründe Aachen ist eine weltoffene Stadt. Seit Jahrhunderten gehören Ankommen, Einleben und heimisch werden zugewanderter Menschen zum Alltag in dieser Stadt. Heute hat jeder dritte Mensch in Aachen eine Migrationsgeschichte. Die Menschen wanderten aus den unterschiedlichsten Herkunftsgebieten als Flüchtlinge, Vertriebene oder Arbeitskräfte, als Einzelwanderer oder gemeinsam mit ihren Familien, zeitweise oder dauerhaft nach Aachen. Im Lebensalltag der Stadt wird deutlich, dass die Zuwanderung in vielen Bereichen des täglichen Lebens funktioniert. Zugleich durchlebte und durchlebt die Stadt aber auch die Problemlagen und Spannungen, die Konflikte und Ungerechtigkeiten, die einen Zuwanderungs- und Integrationsprozess1 unweigerlich begleiten. Das Zusammenwachsen von Einwandererminoritäten und Mehrheitsgesellschaft kann und muss noch verbessert werden. Dazu dient das hier vorliegende neue Integrationskonzept. Es folgt auf das im Jahr 2006 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedetem erstem Integrationskonzept. Hierin werden in den klassischen Handlungsfeldern Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen, Sport, Freizeit und Kultur insgesamt 23 Maßnahmen für eine erfolgreiche Integration beschrieben. Vieles davon konnte inzwischen erfolgreich umgesetzt werden.2 Handlungsfelder wie Integration durch Sport oder die Bildungserstberatung haben hier eine Vorbildfunktion. Diese Herangehensweise erweist sich aus heutiger Sicht nicht mehr als weitreichend genug. Zugewanderte Menschen, die gut im Arbeitsleben integriert sind, können trotzdem ihren Alltag in einer eigenen, vorwiegend durch die eigene Gemeinschaft geprägte Lebenswelt verbringen. Oder Menschen der zweiten und dritten Generation haben als so genannte Bildungsinländer hervorragende Voraussetzung für den Arbeitsmarkt und finden doch keine Arbeits- oder Ausbildungsstelle. Damit wird deutlich, dass über das bisher Erreichte hinausgehend in Aachen neue Impulse und Herangehensweisen gefunden werden müssen. „Integration ist ein Prozess der Annäherung, gegenseitiger Auseinandersetzung, Kommunikation und Übernahme 1 2 Unter Integration ist – zusammenfassend und vereinfachend – die gleichberechtigte Teilhabe (Zugangsgerechtigkeit) an den ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Ressourcen der Gesellschaft zu verstehen. Vgl. Anhang, Glossar. Vgl. ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Evaluation zum Integrationskonzept der Stadt Aachen, Köln, den 16. Januar 2014, http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/integration/dokumente_pdf/integrationskonzep t_evaluation.pdf. 3 gemeinschaftlicher Verantwortung zwischen Zugewanderten und heimischer Bevölkerung.3 Dies impliziert, dass beide – die Aachener Stadtgesellschaft und die Zugewanderten – sich aufeinander zubewegen. Aufgrund dieser geänderten Sichtweise ist es notwendig, das Integrationskonzept neu zu konzipieren und über die bisherigen gut funktionierenden Maßnahmen in den klassischen Handlungsfeldern hinausgehende Zielvorstellungen zu entwickeln. Damit orientiert sich Aachen an den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen4 und formuliert in dem vorliegenden Konzept Integration als Querschnittsfunktion in den verschiedenen Lebensbereichen. Das neue Integrationskonzept erhebt den Anspruch auf eine längere Gültigkeit. Das Konzept aus dem Jahr 2006 enthält konkrete Maßnahmen, basierend auf den Zahlen des Jahres, in dem sie entstanden. Das hat zur Folge, dass die Maßnahmen idealerweise nach einiger Zeit erreicht werden und das Konzept damit veraltet erscheint. Dem begegnet dieses Integrationskonzept, indem es längerfristig geltende Ziele formuliert, die regelmäßig durch konkrete Maßnahmen mit Leben gefüllt werden.5 Aachen verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Integrationsarbeit wozu auch die Flüchtlingsunterbringung und Betreuung gehört. Hier blickt Aachen aufgrund seiner Lage im Dreiländereck zu den Niederlanden und Belgien auf eine jahrzehntelange Tradition zurück. Veränderte gesetzliche und gesellschaftspolitische Grundlagen Im Februar 2012 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (Teilhabe- und Integrationsgesetz) beschlossen. Hiermit wurde auf die zwischenzeitlich eingetretenen gesellschaftspolitischen Änderungen reagiert, die auf das Gelingen von Integration Einfluss nehmen. Ein zentraler Kern formuliert die Erwartung, dass Integration in allen gesellschaftlichen Bereichen als Querschnittsaufgabe verankert und bei Entscheidungsprozessen entsprechend berücksichtigt werden muss. Damit geht ein Perspektivwechsel einher. Der Blick richtet sich vor allem auf die Potenziale, die die zugewanderten Menschen mitbringen: Migranten sind aktive Gestalter ihres Lebensweges, wagemutige und mobile Menschen, die eine Gesellschaft bereichern. Die Verantwortlichkeit für eine gelingende Integration liegt bei allen Beteiligten. Jede einzelne Person - Zuwanderer wie Einheimischer - ist gleichermaßen an dem gelingenden Prozess beteiligt. Alle gestalten miteinander das Zusammenleben in Aachen. Diesem neuen Ansatz liegt die Vorstellung von Inklusion6 zugrunde, die eine gleichberechtigte Teilhabechance für alle Einwohner/innen anstrebt.7 Die große Zahl an ehrenamtlich und bürgerschaftlich engagierten Menschen sowie die vielen Bürgerinnen und Bürger, die in den letzten beiden Jahren zu den Bürgerversammlungen während der Belegung von 3 4 5 6 7 Vgl. Integration von Zugewanderten, Veränderte Herausforderungen für die Kommunen, Deutscher Städtetag, Entwurf vom 31. März 2016, Vorbemerkung, S. 5. Vgl. dazu den folgenden Abschnitt „Veränderte gesetzliche und gesellschaftliche Grundlagen“. Vgl. dazu Kapitel 6. Im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs ersetzt der Begriff Inklusion allmählich den noch vielfach gebräuchlichen Begriff Integration. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Inklusion häufig noch mit der Einbeziehung von Menschen mit Behinderung verwendet. Im weitesten Sinne umschreibt Inklusion die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden. Im Integrationskonzept werden beide Begriffe gleichwertig nebeneinander verwendet. Teilhabe und Teilhabechance bezeichnen die Möglichkeit, unabhängig von der eigenen Herkunft sowie den soziokulturellen Bedingungen die eigenen Potenziale entfalten zu können. Damit einhergehend werden Diskriminierung und Barrieren in unterschiedlichen Handlungsfeldern, wie zum Beispiel Bildung, Elternbildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Sport, Gesundheit oder Kultur abgebaut. 4 Notunterkünften für Flüchtlinge kamen, belegen das Engagement und das Interesse der Aachener. an der Integration persönlich, kritisch, konstruktiv und hilfsbereit mitzuwirken. Dieser erweiterte Blick auf alle Einwohner/innen ermöglicht es, bei allen Maßnahmen neben den aktuell im Fokus stehenden Personengruppen, wie beispielsweise geflüchtete Menschen, auch andere Personengruppen mit einzubeziehen. So heißt es im Teilhabe- und Integrationsgesetz: Teilhabe- und Integrationsgesetz, § 2 Grundsätze (Auszug) (1) Das Bewusstsein der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund für gegenseitige Offenheit, Toleranz, Respekt und Veränderungsbereitschaft ist zu fördern. (2) Das Land erkennt die sozialen, kulturellen und ökonomischen Potentiale und Leistungen der Zugewanderten an, und fordert von ihnen wie schon von allen anderen hier lebenden Menschen auch die Anerkennung der durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten gemeinsamen Grundwerte. (3) Das Erlernen der deutschen Sprache ist für das Gelingen der Integration von zentraler Bedeutung und wird daher gefördert. Dabei ist das eigene Engagement beim Spracherwerb unerlässlich und zu fördern. Die Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit ist ebenfalls von besonderer Bedeutung. (4) Integrationsspezifische Entscheidungen und konzeptionelle Entwicklungen sollen den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen mit Migrationshintergrund Rechnung tragen. Dabei sind insbesondere unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter und die spezifischen Bedürfnisse von Familien sowie von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu beachten sowie Bereiche wie Tod und Bestattungen miteinzubeziehen. (5) Das bürgerschaftliche Engagement von und für Menschen mit Migrationshintergrund soll in allen Bereichen der Gesellschaft gestärkt werden. Dabei ist auch auf gemeinsame Formen ehrenamtlichen Engagements hinzuwirken, da diese als Grundlage für Begegnung, Verständigung und Gemeinschaft wirken. Dafür ist die interkulturelle Öffnung von Vereinen und Organisationen erforderlich. Weiterhin ist im Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen die Förderung von Kommunalen Integrationszentren vorgesehen. Mit der Gründung des Kommunalen Integrationszentrums in Aachen im Jahr 2013 war auch die Notwendigkeit einer strategischen Neuausrichtung verbunden.8 Die Arbeit der Integrationsbeauftragten und die des neu eingerichteten Kommunalen Integrationszentrums wurden organisatorisch und inhaltlich eng miteinander verzahnt. In der hierzu gegründeten Abteilung wurde auch die Nadelfabrik – das Aachener Haus der Identität und Integration – angesiedelt.9 Die kommunalen Akteure arbeiten gemeinsam mit den 10 Integrationsagenturen , den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Integrationsrat bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Integration zusammen. 8 9 10 Ratsbeschluss vom 3. Juli 2013. Siehe dazu www.aachen.de/nadelfabrik. Das Land Nordrhein-Westfalen förderte die Integrationsagenturen in Aachen gemäß der Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, (RdErl. D. MAIS – INT – 5.9400.2 v. 20.11.2012). Folgende Integrationsagenturen arbeiten in Aachen: Integrationsagentur-Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit / Pädagogisches Zentrum e.V. Aachen; DRK Integrationsagentur Aachen Driescher Hof/Brander Feld; Integrationsagentur Caritas Aachen; Diakonie Integrationsagentur Werkstatt der Kulturen. 5 Ein Paradigmenwechsel ist auch in der Bundesgesetzgebung sichtbar, indem Flüchtende nicht mehr generell von integrativen Maßnahmen ausgeschlossen werden. Erstmals wird in dem am 1.11.2015 bundesweit in Kraft getretenen Gesetz zur Asylverfahrensbeschleunigung die Integration von Flüchtenden mit hoher Bleibeperspektive eingefordert. Sie erhalten von Beginn an Zugang zu Integrationsmaßnahmen wie beispielsweise Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. Bereits im Asylverfahren wird ihr (Berufs-)Qualifikationsprofil erfasst. Am 7.7.2016 verabschiedete der Bundestag darüber hinaus ein Integrationsgesetz, das die Integrationsmöglichkeiten der Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive noch einmal stärkt. Hier wird insbesondere die rechtliche Lage der geflüchteten Menschen so verfestigt, dass sie eine Ausbildung abschließen können und niedrigschwellig in den Arbeitsmarkt integriert werden können, indem u.a. befristet die Vorrangprüfung ausgesetzt wird11. Kommunales Integrationszentrum Am 8.02.2012 beschloss der Landtag mit breitem Konsens das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz beinhaltet die Förderung Kommunaler Integrationszentren. In Aachen erfolgte die Gründung am 1. August 2013. Das Kommunale Integrationszentrum Aachen versteht sich als Service-, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtung für interkulturelle Arbeit im Bildungsbereich und im Querschnitt. Das Ziel der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums Aachen ist die Stärkung des positiven Umgangs mit den Ressourcen der Vielfalt. Es soll selbstverständlich sein, dass alle Menschen ihre Fähigkeiten frei und voll entfalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben und teilnehmen können. Die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums ist darauf ausgerichtet, interkulturelle Kompetenz in allen Feldern des alltäglichen Lebens zu verankern und praktikable Wege einer fachlich fundierten Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund zu erreichen. Es gibt zwei Schwerpunkte: 1. Integration als Querschnitt: dies beinhaltet die Koordination, Bündelung und Mitsteuerung von örtlichen Integrationsangeboten, von Netzwerken sowie die Entwicklung von Konzepten, Projekten und Maßnahmen zur Integrationsarbeit in verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern. 2. Integration durch Bildung: dies umfasst die Arbeit entlang der biografiebegleitenden Bildungskette mit Konzepten migrationspädagogischer Organisationsentwicklung und sprachlicher Bildung. Im Rahmen der gesetzlichen Förderung durch das Land NRW setzt das Kommunale Integrationszentrum alle zwei Jahre einen Schwerpunkt für seine Arbeit. Ein neues Integrationskonzept für Aachen Das Land NRW verpflichtete die Stadt Aachen, ein neues Integrationskonzept vorzulegen. Mit der Finanzierung des Kommunalen Integrationszentrums ist die Auflage verbunden, dass ein aktuelles Integrationskonzept vorliegt.12 11 12 Die Entscheidung obliegt den einzelnen Bundesländern. Sie bestimmen, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt. Aufgrund der Richtlinien des Zuwendungsbescheides darf das Integrationskonzept nicht älter als drei Jahre sein. Da das 1. Konzept aus dem Jahr 2006 stammt wurde nun ein neues Konzeptes erarbeitet. 6 Es ist mittlerweile anerkannt, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Der Perspektivwechsel führte dazu, dass Migration als Chance für die Stadtgesellschaft Aachens angesehen wird. Gleichzeitig ist es auch eine gesellschaftliche Herausforderung, die ohne Zweifel mit vielfältigen Konflikten einhergehende Integration positiv und nachhaltig zu gestalten. Die bereits dargestellten gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen machten die Erstellung eines neuen Integrationskonzeptes notwendig. Das erste Integrationskonzept aus dem Jahr 2006 orientierte sich an Handlungsfeldern, die zum damaligen Zeitpunkt als integrationsrelevant identifiziert worden waren.13 Die mittlerweile erfolgten gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen bedingten, dass die Handlungsfelder des Integrationskonzeptes aus dem Jahr 2006 aus einer neuen Perspektive betrachtet werden müssen. Der Erarbeitung eines neuen Integrationskonzeptes ging eine umfassende Bestandsaufnahme der vorhandenen Strukturen und Aktivitäten der bestehenden Integrationsarbeit voraus. Dazu wurde eine partizipative Methode im Rahmen der Auftaktveranstaltung im Jahre 2015 ausgewählt. Das Ergebnis zeigte deutlich, dass es in der Stadt Aachen    eine umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsstruktur gibt, in den obigen Handlungsfeldern eine große Anzahl unterschiedlichster Maßnahmen und Projekte zur Integrationsförderung initiiert und umgesetzt wurden und immer noch werden, sowohl auf städtischer Ebene wie auch in der Städteregion eine Vielzahl von Arbeitskreisen und Netzwerken existieren, die sich im weitesten Sinne mit dem Thema „Integration“ beschäftigen. Im Bereich der Integrationsförderung fehlt es von daher nicht an Akteuren, Netzwerken und Aktivitäten. Als Herausforderung wird angesehen, dass es einer kompetent besetzten und zielorientiert arbeitenden Koordinations- und Steuerungsstruktur bedarf, um      Integration als Querschnittsaufgabe in allen kommunalen Handlungsfeldern als Daueraufgabe zu implementieren, Transparenz herzustellen, die vorhandenen Strukturen und Netzwerke so miteinander zu verknüpfen, dass die Aktivitäten in den unterschiedlichen Handlungsfeldern gut aufeinander abgestimmt sind und zielorientiert umgesetzt werden, die vielfältigen lokalen Akteure aus Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik mit ihren divergierenden Rollen und Interessenlagen kontinuierlich in die umfangreich stattfindende Integrationsförderung einzubinden, die vorhandenen Kräfte zu bündeln und möglichst viele Synergieeffekte zu ermöglichen, alle Aachener Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Aachener Haltung14 zu beteiligen. Der neue Ansatz, Integration als Querschnittsthema in allen relevanten Lebensbereichen zu beschreiben, erforderte auch in Aachen ein Umdenken. Das vorliegende Integrationskonzept 13 14 Soziale Beratung und Betreuung, psychosoziale Beratung und Gesundheit, Sprachförderung, Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen/Planen, Sport/Freizeit/Kultur, Senioren. Vgl. Kapitel 2. 7 nimmt diese neue Herausforderung an und wählt sowohl inhaltlich als auch im Entstehungsprozess eine neue Herangehensweise: die aktive Beteiligung aller in dem Feld der Integrationsarbeit tätigen Institutionen und Personen. Dies wird in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben. Steuerung und breite Beteiligung Auf Initiative der Arbeitsplattform Migration15 und des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Aachen wurde eine „Steuerungsgruppe Integration im Querschnitt“ gegründet. Ihr gehören jeweils vier Vertreter/innen der Verwaltung und der Arbeitsplattform Migration und drei Vertreter/innen der Migrantenorganisationen und der Vorsitz des Integrationsrates an. Die Mitglieder haben sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung zusammengesetzt. Sie werben in allen Institutionen und Netzwerken für die Umsetzung der Integration nach dem neuen Integrationskonzept. Steuerungsgruppe Ihre erste Aufgabe bestand in der Entwicklung des vorliegenden neuen Integrationskonzeptes, dem ein partizipativer Ansatz zugrunde gelegt wurde. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe luden dazu Akteure aus der gesamten Stadtgesellschaft ein.16 In diesem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeiteten etwa 400 Menschen gemeinsam die Zielen, Leitgedanken und Themenfelder, die in das Integrationskonzept einflossen. Die 15 16 In der Städteregion Aachen arbeiten fünf Integrationsagenturen: der Regionale Caritasverband Aachen, der Paritätische – StädteRegion Aachen, das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V., das Deutsche Rote Kreuz in der StädteRegion Aachen und das Pädagogische Zentrum e.V. Sie haben sich zu einer Arbeitsplattform Migration zusammengeschlossen. Die „Arbeitsplattform Migration der Wohlfahrtsverbände in der StädteRegion Aachen“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Wohlfahrtsverbände, die durch den Bund und / oder durch das Land NRW geförderte Angebote in der Integrationsarbeit durchführen. Sie stellt den Ausgangspunkt einer koordinierten Zusammenarbeit der beteiligten Verbände dar. Ziel dieser Kooperation ist eine konkrete und nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation ratsuchender Menschen. Die beteiligten Träger benennen aktiv spezifische Aspekte der Integrationsarbeit und kommunizieren diese auf politischer und verbandlicher Ebene. Vgl. Anhang, beteiligte Personen und Institutionen. 8 vielfältigen Perspektiven und Kompetenzen ermöglichten einen Austausch unter „lernenden Experten“ und (selbst-)kritische und zielorientierte Gespräche. Die lernenden Experten werden auch weiterhin aktiv in den breiten Beteiligungsprozess eingebunden. 2. Aachen – das sind wir Das Fundament des neuen Integrationskonzeptes wurde mit der Formulierung einer „Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt“ gelegt. Sie beschreibt eine grundsätzliche innere Einstellung, mit der sich Aachener Bürgerinnen und Bürger begegnen können. Sie ermöglicht es, sich auf Personen, Gruppen und Situationen immer wieder neu einzulassen. Eine gemeinsame Haltung fördert ein Gefühl von Zugehörigkeit und Kohärenz17, bei dem sich alle – Zugewanderte und „alteingesessene“ Bürger gleichermaßen - angenommen fühlen können. Im Gegensatz zu rassistischen und ausgrenzenden Verhaltensweisen bietet die Aachener Haltung die Basis für ein friedliches Zusammenleben in der Stadtgesellschaft. Die Aachener Haltung basiert auf der durch unser Grundgesetz abgesicherten Grundlage, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und orientiert sich an einem humanistischen Menschenbild. In ihr gehen auch die Ideen der Charta der Vielfalt und die „Aachener Erklärung zu Migration und Integration“ 18 ein. In Anerkennung der Realität, dass Zuwanderung in Aachen Teil der historischen und zukünftigen Entwicklung ist, ergeben sich zwei fundamentale Grundsätze: Die Menschen in Aachen verbindet ein gemeinsamer Wohnort. So beinhaltet eine Kernaussage der Haltung einen Grundsatz des Zusammenlebens der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund: „Aachen, das sind wir! Wir sind die Menschen, die schon lange hier sind, und die, die kommen und bleiben, und auch die, die auf der Durchreise sind. Wir alle, die in dieser Stadt leben.“ Die Menschen in Aachen vereint zudem der Wunsch nach einem friedlichen Leben. Insbesondere die Terroranschläge der Jahre 2015 und 2016 heben noch einmal die Bedeutung eines Zusammenlebens in Frieden hervor und unterstreichen, dass dies eine Grundvoraussetzung für ein gutes Leben in unserer Stadt ist.19 Im Sinne der Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt wird eine vertiefte Einbindung aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Aachen angestrebt, die nur durch einen ständigen Lern- und Entwicklungsprozess erreicht werden kann. Jeder hat die Freiheit, 17 18 19 Vgl. A. Antonovsky, Aachener Erklärung zu Migration und Integration, Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 20. November 2007. Im Rahmen der gemeinsamen Konferenz des Landes Nordrhein-Westfalen, der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die "Aachener Erklärung zu Migration und Integration". http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/pdfs_stadtbuerger/pdf_aktuelles/aachener_erklaerung_integration_d e.pdf Oberbürgermeister Marcel Philipp unterstreicht in einer Reaktion auf die Anschläge in Paris Im Dezember 2016, dass derartige Anschläge noch einmal die Bedeutung eines friedlichen Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen unterstreichen. Vgl. http://www.aachen.de/DE/archiv/archiv_stadt_buerger/archiv_politik_verwaltung/archiv_pressemitteilungen/p arisanschlaege.html 9 sich diese Haltung zu Eigen zu machen und Teil eines Lern- und Entwicklungsprozesses zu werden, der einen Kontrapunkt zu rassistischen und feindseligen Positionen anbietet. Integration ist eine soziale Herausforderung und zugleich eine gesellschaftliche Ressource. Die Aachener Haltung wurde unter anderen im Rahmen der Auftaktveranstaltung im Mai 2015 mit den Teilnehmenden intensiv diskutiert und entsprechend weiterentwickelt. In ihr eröffnet sich eine Vision für das Zusammenleben in Vielfalt in Aachen. Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt: Aachener Haltung Aachen, das sind wir! Wir sind die Menschen, die schon lange hier sind, und die, die kommen und bleiben, und auch die, die auf der Durchreise sind. Wir alle, die in dieser Stadt leben. Denn Aachen ist das Zuhause aller Menschen, die hier leben, gleich wo sie geboren sind. Aachen ist familienfreundlich. Wir wollen darüber hinaus, dass Menschen aller Generationen und Lebensformen sich in unserer Stadt wohl fühlen. Wir nehmen Unterschiede und Gegensätze wahr und ergreifen Chancen aufeinander zu zugehen. So entwickeln wir uns. Aachen ist eine soziale Stadt, wir helfen einander professionell und bürgerschaftlich engagiert. Wir begegnen uns gleichberechtigt dort wo wir leben. Aachen ist eine Stadt der Wissenschaft, der Forschung und Innovation. Hier denken wir frei. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft. Wir leben im Dreiländereck. In der zurückliegenden Zeit entwickelte sich ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn. Die Beziehungen sind nun kreativ, kooperativ, europäisch. Aachen ist international geprägt - von jeher. Unsere Grundhaltung basiert auf Respekt. Wir gehen wertschätzend miteinander um. Wir erkennen an, dass menschliches Zusammenleben Stress und Chancen beinhaltet. Spannungen, Missverständnisse und Konflikte, aber auch Glück und Verständnis erkennen wir als normalen Ausdruck menschlichen Zusammenlebens an. Wir sprechen direkt miteinander. Aachen ist eine Stadt mit vielfältigen kulturellen und sportlichen Angeboten. Wir fördern die Teilhabe, um gemeinsames Erleben und persönliche Beziehungen zu ermöglichen. Aachen steht zusammen gegen feindselige, rassistische, gewalttätige und extremistisch motivierte Handlungen. Wir sind Aachen. Extremisten sind es nicht! Wir leben den Dialog der Kulturen und der Religionen. Wir setzen auf Engagement, Verständigung und Zugehörigkeit. Wir wollen hier sicher und in Frieden zusammen leben. 3. Gestaltung der zukünftigen Integrationsarbeit Auf der Grundlage der Aachener Haltung wählte die Steuerungsgruppe Themenfelder, die in einem partizipativen Prozess über eineinhalb Jahre bearbeitet wurden:  Interkulturelle Öffnung  Anerkennungs- und Willkommenskultur  Zusammenleben im Quartier  Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe. 10 In diesen Themenfeldern wurden konkrete Leit- und Teilziele entwickelt, die wiederum zu 20 integrationsfördernden Maßnahmen und Projekten führen. In der öffentlichen Auftaktveranstaltung am 09. Mai 2015 wurde diese Herangehensweise bestätigt. Die Aachener Haltung, die vier Themenfelder und die Möglichkeiten einer Steuerung der Integration im Querschnitt wurden intensiv diskutiert, immer wieder modifiziert und letztlich auf einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung im September 2016 präsentiert. Um die in den Themenfeldern liegenden Potentiale voll auszuschöpfen wurden diese darüber hinaus mit konkreten Handlungsfeldern verknüpft.        Sprache / Bildung Wohnen / Sozialplanung Sport / Gesundheit21 Arbeit / Weiterbildung Kultur / Religion Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus Öffentlichkeitsarbeit / Presse Der Fokus der jeweiligen Handlungsfelder wird sich aus den aktuellen Bedarfen ergeben. Für diese Handlungsfelder werden bis zum Sommer 2017 Fachforen gebildet und Fachgespräche organisiert. In diesem partizipativen Prozess mit Expert/innen und Vertreter/innen der Politik, die je nach den Inhalten des entsprechenden Fachgespräches ausgewählt wurden, wurden weitere Maßnahmen formuliert. Langfristig haben die Fachforen eine zweifache Funktion: 1. Sie entwickeln für das Integrationskonzept in der vorhandenen Struktur (Themenfelder mit Zielen, Teilzielen und Maßnahmen) weitere auf die Handlungsfelder bezogene Maßnahmen. 2. Sie sind ein konstantes Element der Beteiligung. Je nach Aktualität werden die Fachforen einberufen, um auf Situationen reagieren zu können, in der die Integrationsperspektive Eingang finden sollte. 20 21 Sitzung der Steuerungsgruppe „Integration im Querschnitt“ am 25. Februar 2015. Gesundheit ist ein Aufgabengebiet der Städteregion und deshalb kein Handlungsfeld der Stadt Aachen. Im Folgenden wird nur das Handlungsfeld Sport thematisiert. 11 Beteiligungsprozess 12 Die Ausgestaltung der in diesen vier Themenfeldern unter dem Aspekt der Handlungsfelder erarbeiteten Ziele und Handlungsansätze liegen bei der Integrationsbeauftragten und beim Kommunalen Integrationszentrum. Die Umsetzung gelingt, wenn die verschiedensten Institutionen genauso wie die Steuerungsgruppe „Integration im Querschnitt“ im Sinne einer Selbstverpflichtung aktiv und nachhaltig an der Ausgestaltung mitwirken. Themenfelder22 Interkulturelle Öffnung fordert eine Auseinandersetzung und einen Umgang von Personen und Institutionen mit der durch Einwanderung entstandenen Vielfalt der Bürgergesellschaft, um von den Ressourcen und Potenzialen zu profitieren. Es ermöglicht gemeinschaftliches Wissen sowie das Ausprobieren und Umsetzen von Zukunftsaufgaben im Sinne eines inklusiven Gemeinwesens. Es sind neue Formen von Offenheit und Kommunikation geschaffen, die Denken, Fühlen und Wollen eng miteinander verbinden.23 Interkulturelle Öffnung voranbringen Willkommenskultur ermöglicht eine einfache Orientierung für Neuzuwanderer und Anschlussmöglichkeiten in neuen Gruppen. Gelebtes Willkommen animiert zum Bleiben und führt zur Anerkennungskultur. Anerkennungsund Willkommenskultur etablieren Zusammenleben im Quartier bedeutet, dass Orte der interkulturellen Begegnungen geschaffen werden. Sie fördern das Vertrauen und das Verständnis für unterschiedliche Kulturen. Das direkte Umfeld im Quartier wird zu einem Ort, der mitgestaltet werden kann. Zusammenleben im Quartier gestalten Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe sind wirksame Instrumente der gelingenden Integration. Sie ermöglichen den Austausch über individuelle und gesellschaftliche Bedürfnisse und damit ein gegenseitiges interkulturelles Verständnis. Sie eröffnen auf der Handlungsebene einen Prozess des gegenseitigen Gebens und Nehmens, der es Menschen ermöglicht, ihre Fähigkeiten und Ressourcen einzubringen und gleichzeitig Unterstützung in konkreten Lebenssituationen zu erfahren. Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe fördern Während der partizipativen Prozesse entstanden zahlreiche Vorschläge zu Maßnahmen, um die Ziele und Teilziele des Integrationskonzeptes zu erreichen. Diese sind im Kapitel 7 zusammengestellt. 22 23 Eine ausführliche Darstellung der Themenfelder erfolgt in Kapitel 4. Vgl. dazu C. Otto Scharmer, Theorie U, Von der Zukunft her führen, Heidelberg 2007. Nach einem zukunftswirksamen Kommunikationsansatz gelingt Kommunikation in gesellschaftlichen Wandlungsprozessen, wenn die Ebenen des Denkens, Fühlens und Wollens durch die Struktur des Kommunikationsprozesses gefordert werden. Dies ist ein allgemeiner Ansatz zur Öffnung von Systemen von Scharmer. 13 4. Themenfelder Die Umsetzung der Aachener Haltung in den Alltag der Aachener Bürgerinnen und Bürger erfolgt – wie in der Einleitung schon erläutert – durch vier Themen. Diese Querschnittsthemen werden nun im Einzelnen mit Zielen und Teilzielen für eine Umsetzung im Alltag beschrieben. 4.1. Interkulturelle Öffnung Einleitung Interkulturelle Öffnung24 ist ein bewusst gestalteter Lern-, Lehr und Veränderungsprozess in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in Aachen. Institutionen und Organisationen, die für den Alltag der Menschen von besonderer Bedeutung sind, bauen ihre Zugangshindernisse ab und ermöglichen eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Lebenswelten, Prägungen und Biografien. Die Aachener Haltung wird in diesem Handlungsfeld so umgesetzt, dass alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum gesellschaftlichen Miteinander haben. Gleichermaßen geht es darum, Kontakte und Verbindungen aktiv herzustellen und zu stärken. Dies bezieht sich auch auf grenzüberschreitende Kontakte und die internationalen Partnerstädte. Interkulturelle Öffnung ist in diesem Sinne eine dauerhafte Aufgabe für alle Aachener Bürger und ihre gesellschaftlich relevanten Institutionen, Einrichtungen und Organisationen. Im Sinne einer Selbstverpflichtung sind die Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft eingeladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Im Jahr 2008 unterzeichnete die Stadt die „Charta der Vielfalt“25 und verpflichtete sich damit zur interkulturellen Öffnung. Seither verfolgt sie das Ziel, ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen, bei dem alle Mitarbeiter/innen Wertschätzung erfahren - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, geistiger und / oder körperlicher Beeinträchtigung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.26 Interkulturelle Öffnung ist ein bewusst gestalteter Organisationsentwicklungsprozess, durch den Zugangshindernisse systematisch abgebaut werden. Die Stadtverwaltung Aachen übernimmt damit eine Vorbildfunktion. Sie möchte in Kooperation mit den Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände und Institutionen wie Hochschulen, Fachhochschulen, Regionalem Bildungsbüro, allgemeinbildenden Schulen, Vereinen und Wirtschaftsunternehmen dazu beizutragen, dass sich die Teilhabechancen27 der Menschen in Aachen in den Bereichen Bildung, Wirtschaft, Freizeit, Kultur und Politik kontinuierlich verbessern. Dafür werden Strukturen geschaffen, die eine interkulturelle Öffnung in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen unterstützen. Ein systematisches interkulturelles Personalmanagement trägt dazu bei, interkulturelle 24 25 26 27 Interkulturelle Öffnung ist ein bewusst gestalteter Lern-, Lehr und Veränderungsprozess in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in Aachen. Vgl. dazu Anhang. Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin, um Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern. Bisher haben bundesweit mehr als 2.250 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Charta unterzeichnet. Eine Liste der Aachener Unterzeichnenden findet sich im Anhang. Vgl. dazu die Definition der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), , Interkulturelle Öffnung – In sieben Schritten zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung, KGSt-Materialen Nr. 5/2008, S.8. Teilhabechance beschreibt, dass allen eine gleiche Handlungsfähigkeit ermöglicht wird. 14 Potenziale zu erkennen, zu fördern und zu nutzen sowie die interkulturelle Kompetenz28 der Beschäftigten zu stärken. Interkulturelle Öffnung ist insbesondere im Hinblick auf die Einwanderer der zweiten und dritten Generation ein wichtiges Thema. Ihre Teilhabe sollte sich in allen Bereichen – sei es Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Politik oder gesellschaftliche Engagement - deutlich entsprechend ihres Bevölkerungsanteils abbilden. Zielsetzungen 1. Leitziel: Interkulturelle Öffnung allgemein In Aachen führen unterschiedliche Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Verbände im Sinn der Charta der Vielfalt regelmäßig selbstverpflichtete Aktivitäten zur Förderung der interkulturellen Öffnung durch. Teilziele 1.1 Das Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände, das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Aachen und die Integrationsbeauftragte unterstützen die Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Verbände bei Bedarf bei ihren Prozessen der interkulturellen Öffnung. 1.2 Die für die interkulturelle Öffnung verantwortlichen Personen aus Organisationen, Institutionen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden tauschen sich regelmäßig zum Stand der Interkulturellen Öffnung aus. Sie formulieren für sich regelmäßig Ziele zu ihrer Fortschreibung. Experten unterstützen sie in diesem Prozess. Die beteiligten Partner/-innen implementieren die interkulturelle Öffnung als festen Bestandteil ihrer Unternehmenskultur. 1.3 Die beteiligten Partner/-innen nutzen interne und externe Veranstaltungen ihrer jeweiligen Organisationseinheit, um die „Interkulturellen Sensibilisierung“ zu thematisieren. 1.4 Die Daueraufgabe der Interkulturellen Öffnung aller Organisationen, Institutionen, Unternehmen, Vereine und Verbände wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. 2. Leitziel: Interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung Die Stadtverwaltung Aachen verfügt über ein Gesamtkonzept zur interkulturellen Öffnung einschließlich eines interkulturellen Personalentwicklungskonzepts, in dem strategische Ziele und Aufgabenbereiche für den Prozess der interkulturellen Öffnung festgelegt sind. Sie übernimmt bei der Konkretisierung der Aachener Haltung im Alltagsleben eine Vorbildfunktion. Teilziele 2.1 Der Fachbereich Personal und Organisation legt eine Bestandsanalyse zum IstZustand der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung vor. Der Stand hinsichtlich der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung wird regelmäßig im Personalbericht mitgeteilt.29 28 29 Interkulturelle Kompetenz umfasst die Fähigkeit, mit Individuen und Gruppen anderer Kulturen erfolgreich und angemessen zu interagieren, im engeren Sinne die Fähigkeit zum beidseitig zufriedenstellenden Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller Orientierung. Vgl. dazu die Anregungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), , Interkulturelle Öffnung – In sieben Schritten zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung, KGSt-Materialen Nr. 5/2008. 15 2.2 Die Mehrsprachigkeit der Mitarbeiter/innen wird systematisch erhoben. Im Arbeitsalltag und im Kundenkontakt werden Gelegenheiten gesucht und als Standards entwickelt, diese Sprachkompetenzen einzusetzen. 2.3 Die Entscheidungsträger/innen und Mitarbeiter/innen aus den unterschiedlichen Fachbereichen sind für die Ziele der interkulturellen Öffnung und den Abbau von Zugangsbarrieren im eigenen Organisationsbereich sensibilisiert. 2.4 Die Stadtverwaltung Aachen führt weiterhin geeignete Angebote zur Förderung der interkulturellen Kompetenz ihrer Beschäftigten durch. Interkulturelle Öffnung als Strategie der Personal- und Organisationsentwicklung richtet sich insbesondere an Führungskräfte. 3. Leitziel: Schärfung des Bewusstseins für interkulturelle Öffnung Das Kommunale Integrationszentrum und die Integrationsbeauftragte thematisieren regelmäßig, inwieweit die Maßnahmen der interkulturellen Öffnung das Bewusstsein der Bevölkerung für ein gelingendes Zusammenleben in Vielfalt im Sinne der Aachener Haltung geschärft haben. Teilziele 3.1 Das Kommunale Integrationszentrum und die Integrationsagenturen der Verbände initiieren regelmäßige Treffen zur Evaluation und Weiterentwicklung der Interkulturellen Öffnung der Stadtgesellschaft Aachens. Sie fördern den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer über gelungene oder misslungene Prozesse der interkulturellen Öffnung mit Organisationen, Institutionen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden. 3.2 In regelmäßigen Abständen wird auf der Grundlage des Integrationskonzeptes ein Integrationsplan erstellt. Er informiert über den Stand der interkulturellen Öffnung der Stadtgesellschaft Aachens. 3.3 Die Bevölkerung ist für die Chancen von Vielfalt sensibilisiert. 16 4.2. Anerkennungs- und Willkommenskultur Einleitung In Aachen ist an vielen Orten Anerkennungs- und Willkommenskultur bereits gelebte Praxis. Eine bestimmte „Kultur“ wird letztendlich als Summe individueller und institutioneller Haltungen gesellschaftlich spürbar. Diese Haltung ist immer auch personenabhängig. Ein konkretes und sehr positives Beispiel dieser gelebten Anerkennungs- und Willkommenskultur ist das hohe Engagement der Aachener hinsichtlich einer breiten Unterstützung der Flüchtlinge. Darüber hinaus gibt es viele migrantische und nichtmigrantische Initiativen und Organisationen, die sich für ein Zusammenleben in Vielfalt vor Ort einsetzen. Anerkennungs- und Willkommenskultur beginnt mit einem potential- und ressourcenorienterten Blick auf jedes in Aachen lebende Individuum. Nach diesem Verständnis umfasst Anerkennung, jeden Menschen in seinen Eigenschaften und Potentialen wahrzunehmen, zu respektieren und am gesellschaftlichen Leben, an der Kommunikation und an den Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Die neue Blickrichtung, die statt der Defizite die Potentiale jedes Einzelnen betrachtet, eröffnet sowohl für die Individuen als auch für die Aachener Gesellschaft neue Chancen. So kann beispielsweise Mehrsprachigkeit gefördert und genutzt werden. Heterogene Sichtweisen werden nicht mehr als „kulturelles Durcheinander“ aufgefasst, sondern als kritischkonstruktive Bereicherung des gesellschaftlichen Diskurses. Anerkennungs- und Willkommenskultur in Aachen wertschätzt kulturelle Vielfalt und drückt sich durch nachbarschaftliches und unmittelbares Kennenlernen aus. Darüber hinaus ist es das Ziel, gute Rahmenbedingungen für die Integration zugewanderter Menschen zu schaffen. In diesem Sinne ist es auch ein Anliegen, mit den vielen und breiten Angeboten nicht zu überfordern oder Doppelstrukturen entstehen zu lassen, sondern den Reichtum an Angeboten gut sicht- und nutzbar zu machen. Während der Begriff der Willkommenskultur sich primär auf das Ankommen und Einleben in der neuen Heimat bezieht und deshalb Maßnahmen benötigt, welche möglichst unmittelbar für die Gruppe der Neubürgerinnen und Neubürger greifen, ist der Begriff der Anerkennungskultur breiter definiert. Weitblickende Anerkennungskultur nimmt schließlich die Langfristigkeit des Integrationsprozesses wie beispielsweise die Situation der zweiten und dritten Migrationsgeneration in den Blick und stärkt eine ganzheitliche, systematische und vernetzte Integrationsarbeit. Zielsetzungen 1. Leitziel: Die Willkommenskultur in Aachen wird auf allen Ebenen spürbar gestärkt 2014 haben Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Stadt Aachen, Städteregion Aachen, RWTH Aachen und FH Aachen vereinbart, einen Expertenkreis zu installieren, der gemeinsam nach Möglichkeiten zur Stärkung der Willkommenskultur in Aachen sucht. Anfang September 2016 erhielten die Lotsen seitens der Leitungsebene der Stadt und StädteRegion Aachen, der RWTH Aachen und der FH Aachen breite Unterstützung und Zustimmung für eine gemeinsame Strategie zur Stärkung der Willkommenskultur in Aachen. 17 Teilziele: 1.1 Willkommende Lotsen30: Neubürger erleben die Willkommenskultur durch kompetente Ansprechpartner/innen, die Vertrauen schaffen und bei Bedarf Brücken bauen. Seit 2014 tauschen sich die Beteiligten aus und erarbeiteten einen Dienstleistungskatalog mit Ansprechpersonen, der für alle Interessierten online sichtbar ist. Damit schaffen die Lotsen für alle Migrantinnen und Migranten eine schnelle Orientierung. Die Kompetenzlandkarte mit Ansprechpersonen und hinterlegtem Dienstleistungskatalog erhöht die Transparenz und schnelle Erreichbarkeit. 1.2. Teilziel: Willkommende Organisationen: Neubürger treffen auf verständige Behörden und Organisationen, die mit unbekannten Situationen umzugehen wissen. Seit 2012 unterstützt der Newcomer Service der Stadt Aachen Unternehmen bei der Rekrutierung geeigneter Fachkräfte.31 1.2.1 Identifikation und Überwindung von strukturellen und rechtlichen Integrationshindernissen: Die Mitwirkenden einer Arbeitsgruppe nehmen Anfragen und Beschwerden zu strukturellen Barrieren, die eine Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte erschweren, entgegen. Dabei stehen sie in 30 31 Der Begriff „willkommend“ existiert im deutschen nicht. Das Partizip „willkommenheißend“ wäre hier richtig. Dem Lotsenkreis ist eine Zustandsbeschreibung an dieser Stelle aber zu wenig. Er möchte aktiv werden und benutzt deshalb eine Verbform, wie sie im Englischen gebräuchlich ist (to welcome). Seit 2016 ist im Rahmen einer Landesförderung die gesamte Region Aachen als Partner eingebunden. 18 laufendem Austausch untereinander und entwickeln Empfehlungen zur Überwindung der aufgezeigten Stolpersteine. 1.2.2 Förderung interkultureller Handlungskompetenz Ziel ist es, das Abholen und Brückenbauen zu stärken und Verständnis innerhalb der Verwaltungs- und Organisationseinheiten für andere Kulturen zu fördern. Zur Realisierung dieses Zieles entwickelt der Lotsenkreis derzeit ein Konzept, welcher einerseits die bisherige Kommunikation in all seinen Formen kritisch überprüft und zweitens die Schulungsangebote der einzelnen Partner für den Lotsenkreis öffnet. Auch die bereits vorhandenen Dolmetscherangebote werden nach Möglichkeit geöffnet und erweitert. 1.3. Teilziel: Willkommende Stadt und Region Aachen Aachen ist eine weltoffene und sympathische Stadt mit einer interessierten Bürgerschaft, in der man sich gerne heimisch fühlt. 1.3.1: Regionale und überregionale Vernetzung: Der Dialog mit weiteren Akteuren in dem breiten Themengebiet der Willkommenskultur wird gesucht, um Möglichkeiten der Kooperationen auszuloten, Win-win-Entwicklungen zu fördern und Dopplungen, blinde Flecken etc. zu vermeiden. 1.3.2. Nachhaltige Qualitätssicherung Willkommenskultur Neben einer starken Vernetzung mit lokalen und regionalen Partnern und einer engen Verzahnung mit bereits etablierten Konzepten muss die Möglichkeit der Mobilisierung von Drittmitteln für weiterführende Vorhaben geprüft werden. Und nicht zuletzt muss kritisch überprüft werden, inwiefern die Maßnahmen die Bedarfe und Wünsche der Zielgruppe gerecht werden beziehungsweise welche grundlegenden Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um eine Willkommenskultur mit Modellcharakter zu schaffen. Das Benennen von Handlungsempfehlungen dient schließlich als eine Art Sprachrohr der Newcomer in Richtung Politik und Verwaltungsspitze, da die Lotsen als Ansprechpersonen der Newcomer ein direktes Bild der häufig und wiederkehrend genannten Wünsche und Vorschläge vermitteln können, deren Umsetzung jedoch auf einer höheren Ebene realisiert werden müssen. 2. Leitziel: Willkommenskultur in allen Teilbereichen der Gesellschaft Zugewanderte können zeitnah nach ihrer Ankunft an vielfältigen kulturellen, sportlichen und bildenden Angeboten und am öffentlichen Leben in der Stadt Aachen teilnehmen. 2.1 Zugewanderte werden mit einem Gespräch zur Orientierung in Aachen empfangen. Es informiert beispielsweise über Sprache, Begegnungsmöglichkeiten, Kultur und Sport in Aachen. Die bisherige Bildungserstberatung ist entsprechend erweitert und steht dann allen Neubürgern offen. Hierbei ist das Ehrenamt einzubeziehen. Neben einer persönlichen Beratung besteht die Möglichkeit, sich online zu informieren. Angebote liegen nicht nur als schriftliche „Informationsflut“ vor, sondern nutzerorientiert und mit Rücksicht auf sprachliche Barrieren. Sie werden in Beratungsgesprächen, anhand von Bildern und Symbolen, mehrsprachig und in einfacher deutscher Sprache vermittelt. Mitarbeiter/innen verschiedener Einrichtungen erhalten Schulungen zu interkulturell sensibler und bedarfsgerechter Beratung. 19 2.2 Bei allen Programmen zu kulturellen, sportlichen und bildenden Angeboten der Stadt und der Wohlfahrtsverbände wird ersichtlich, welche Aktivitäten keine oder geringe Deutschkenntnisse erfordern. 2.3 Den Zugewanderten wird zeitnah ein „Willkommenspaket“ mit kleinen Präsenten, Informationen und Gutscheinen etc. überreicht. 3. Leitziel: Ankommen in Aachen – Sprache als Wegbereiter In Aachen ist die Mehrsprachigkeit anerkannt und systematisch gefördert. Das Erwerben von Deutschkenntnissen steht an erster Stelle, gleichzeitig wird aber das systematische Erlernen der Muttersprache in Wort und Schrift gefördert. 3.1 Es werden individuelle und passgenaue Sprachkurse je nach Sprachniveau angeboten. Aspekte wie Kinderbetreuung, Intensivkurse, begleitende Kurse etc. werden dabei berücksichtigt. 3.2 Es sind spezielle Projekte zur umfassenden und bedarfsgerechten Sprachförderung initiiert. 3.3 Das Angebot der Sprachförderung in Aachen deckt die Sprachenvielfalt in Aachen ab. 3.4 Angelehnt an die Förderung von Gebärdendolmetschern für Gehörlose wird in Ämtern und öffentlichen Einrichtungen ein gewisses Kontingent an Fremdsprachendolmetschern finanziert. Dabei wird die Amtssprache deutsch beibehalten und durch andere Beratungssprachen ergänzt.32 3.5 Es gibt einen Dolmetscherpool, der Verwaltungen, Arbeitgebern und Bürger/innen gegen Entgeld zur Verfügung steht.33 Im Rahmen von Kooperationen zwischen Verwaltungs-, Sozial- und Wirtschaftsinstitutionen (z.B. zwischen der Bildungserstberatung der Stadt Aachen, der IHK, der HWK dem Pädagogischen Zentrum Aachen (e.V.), den Integrationskursträgern und dem Jobcenter) werden Fördermöglichkeiten von Sprach- und Weiterbildungskursen im Rahmen von SGBII und SGBIII ausgelotet und in einfacher Sprache bzw. mehrsprachig dargestellt. 4. Leitziel: Berufliches Ankommen Betriebe und wirtschaftliche Organisationen sind sich ihrer anerkennenden und integrierenden Wirkung bewusst und erhalten Unterstützung bei der interkulturellen Öffnung und Beschäftigung von Zugewanderten. Die ausbildenden Unternehmen übernehmen im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zusätzliche Aufgaben als „Brückenbauer“ für ihre Auszubildende. Das Fachforum hat für dieses Ziel den Terminus „Ausbildung Plus“ (Ausbildung plus gesellschaftliche Integration) geprägt. 4.1 Veranstaltungen wie beispielsweise der Runde Tisch mit dem Integration Point34 (Jobcenter und Agentur für Arbeit), der Industrie- und Handelskammer (IHK), der 32 33 34 Vorbild für dieses Teilziel ist die Vorgehensweise des Internationalen Büros der RWTH. Sie bieten Beratungs- und Übersetzungsleistungen bei Anträgen, Formularen etc. an. Dieses Teilziel entspricht der Maßnahme 8 des „Lotsenkreises Newcomer Service“. Vgl. Maßnahme 8: Schaffung eines Dolmetscherpools in den Verwaltungen zur gegenseitigen Nutzung im Sinne eines Sprintpools. Die Agentur für Arbeit berät im Integration Point die Flüchtlinge, die sich noch im Asyl- oder Anerkennungsverfahren befinden oder darauf warten und zudem eine hohe Bleibeperspektive haben. Frühzeitig werden Möglichkeiten zur Ausbildung, Arbeit oder Anerkennung von Berufsabschlüssen erörtert, um die Menschen schnellstmöglich in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. 20 Handwerkskammer (HWK), dem Verband mittelständischer Unternehmen (VMU), den Innungen, dem Jugendmigrationsdienst (JMD), den Migrantenorganisationen und weiteren Einrichtungen legen Potenziale dar, identifizieren die individuellen Hürden aus der Betriebsperspektive und stellen Best Practice Beispiele vor. 4.2 Die ausbildenden Unternehmen kooperieren im Sinne von „Ausbildung Plus“ mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, um wechselseitig Zugewanderten den Zugang zu Arbeitsmarkt und Freizeitangeboten zu erleichtern. Die Zugewanderten werden „im Alltag abgeholt“ und können niedrigschwellig in Freizeitaktivitäten einsteigen. 4.3 Das Bildungsbüro der Städteregion Aachen integriert den Ansatz „Ausbildung Plus“ in ihre Arbeit, hier insbesondere in den Bereich „Keinen Abschluss ohne Anschluss“.35 4.4 Sechs- bis zwölfmonatige „Brückenkurse“ 36 bereiten auf Schulabschluss, Ausbildung bzw. Studium und Arbeitsmarkt vor. Diese Kurse bieten im Anschluss an den Besuch von Regelschulen und Integrationskursen einen Übergang zu Lehrgängen des Zweiten Bildungswegs, die das Nachholen von Schulabschlüssen ermöglichen und so eine Perspektive eröffnen. 5. Leitziel: Gegen Extremismus In Aachen sind Programme zur Extremismusprävention verankert und interkulturell geöffnet. Die Akteure mit Direktkontakt zu den Betroffenen und Multiplikatoren sind interkulturell geschult. Sie geben konkrete und individuelle Unterstützung. Gleichzeitig fördern Sie die Extremismusprävention durch Aufklärung und Schulung und Zusammenarbeit in und mit Netzwerken und der Aachener Bevölkerung. Dazu gibt es zwei Programme in Aachen: 1. Das Landesprogramm „Wegweiser – Gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“37.2. Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“.38 6. Leitziel: Berücksichtigung von allen Lebensphasen Die unterschiedlichen Lebensphasen und Phasen der Migration werden in der Planung und Durchführung eigener Angebote zur Stärkung der Anerkennungs- und Willkommenskultur berücksichtigt und sind aufeinander abgestimmt. Teilziele 6.1 Bei der Planung von Angeboten für Menschen in verschiedenen Lebensphasen ist stets der migrationsspezifische Aspekt im Sinne kultursensibler oder migrationsspezifischer Bedürfnisse zu berücksichtigen. Das trifft zum Beispiel auf die im Kommunalen Integrationszentrum gebildete Integrationskette im Bereich der vorschulischen und schulischen Bildung zu, die von der frühen Förderung bis zum Übergang Schule/Beruf/Studium reicht. Hierbei sind die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Geschlechter und die spezifischen Bedürfnisse von Familien zu beachten. Ein weiteres Beispiel ist der Bereich Pflege im Sinne einer kultursensiblen Pflege. Eine solche Integrationskette ist weiter auszubauen und 35 36 37 38 Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW fördert das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die Koordinierung des Projektes erfolgt im Bildungsbüro der Städteregion. „Brückenkurs“ ist ein Arbeitstitel des Fachforums. Programm des Ministeriums für Inneres und Kommunales, NRW. Bundesprogramm, Projektträger: Volkshochschule Aachen. 21 bezieht nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW sogar Bereiche wie Tod und Bestattung ein.39 6.2 Die ankommenden Menschen haben ihrerseits die Verpflichtung, sich um Verständigung und Verstehen zu bemühen und sich mit den Rahmenbedingungen dieser Gesellschaft konstruktiv auseinander zu setzen und teilzuhaben. 7. Leitziel: Anerkennung von Vielfalt In Aachen wird Anerkennung von Vielfalt gelebt. Teilziele 7.1 Es ist eine gemeinsame strategische und konzeptionelle Grundlage zur Gestaltung von nachhaltigen Integrationsprozessen und erfolgreichen Übergängen unter Einbezug von Integrationsrat, Ausländerbehörde, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Vereinen und Migrantenorganisationen sowie weiterer Partner/innen - beispielsweise Unternehmen - entwickelt. 7.2 Das Leben in einer multikulturellen Stadtgesellschaft birgt auch Konfliktpotential. Zur Lösung von Konflikten zwischen Bürgern und der Stadtverwaltung wird das Konflikt- und Beschwerdemanagement der Stadtverwaltung Aachens genutzt.40 Diese Clearingsstelle ist mit der Integrationsbeauftragten vernetzt. 39 40 Teilhabe- und Integrationsgesetz §2 (4). Klärungsstelle Fachbereich Verwaltungsleitung. 22 4.3. Zusammenleben im Quartier Einleitung Das Quartier ist ein wohnraumnahes, meist umgrenztes Gebiet mit sozialem Bezugssystem, in dem soziale Netzwerke entstehen, wohnraumbezogene Dienste nachgefragt und angeboten werden und die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen vor Ort gestärkt wird. Es ist der Ort des Zusammenlebens, bei dem sowohl bauliche und räumliche Kriterien als auch soziale, kulturelle und milieubedingte Faktoren eine Rolle spielen. Die langjährigen Erfahrungen der Quartiersarbeit in Aachen haben gezeigt, dass es eine Vielzahl an hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren gibt, die Integrationsförderung im Quartier als Querschnittsaufgabe definieren und ein gemeinsames Denken und Handeln in der Sozialplanung praktizieren. So wirkte das vielfältige ehrenamtliche Engagement im Rahmen der Unterstützung geflüchteter Menschen in den Quartieren.41 Im Zusammenspiel der gesellschaftlichen Kräfte haben sich neben vielen guten Ansätzen sozialräumlicher Integrationsarbeit insbesondere die Etablierung von Stadtteilkonferenzen und Stadtteilbüros als nützlich und sinnvoll erwiesen. Es ist eine besondere Herausforderung der Zusammenarbeit im Quartier, sich gemeinsam darüber zu verständigen, wie Integrationsförderung vor Ort ganzheitlich gedacht und umgesetzt werden kann. Schließlich lebt das Quartier von der Beteiligung seiner Bewohner/innen. Umso wichtiger ist es für die Gestaltung des Zusammenlebens vor Ort, die dort lebenden Menschen möglichst frühzeitig in Prozesse einzubinden und auch die Ressourcen von „Brückenbauern“ wie zum Beispiel Migrantenorganisationen und Ehrenamtler/innen zu nutzen. Vor diesem Hintergrund ist eine Strategie nötig, die verschiedene Schwerpunkte aufgreift, sie mit den Ideen der Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt verknüpft und geeignete Handlungsansätze entwickelt. Zielsetzungen 1. Leitziel: Informationen bereitstellen Allgemeine Informationen über sozialräumliche Strukturen und Veränderungsprozesse in Aachen und über lokale Initiativen und Angebote sind transparent und öffentlich zugänglich. Teilziele 1.1. Eine digitale Plattform informiert über die 14 Sozial- und 60 Lebensräume42 in Aachen. Sie  stellt aktuelles Datenmaterial, Sozialraumanalysen und Sozialraumplanung über die Sozialräume in Aachen gebündelt bereit,  listet die Akteurslandschaft in den Sozialräumen auf und visualisiert diese,  schafft einen Überblick über vorhandene Initiativen und Angebote in den verschiedenen Sozialräumen und aktualisiert diese stetig,  nimmt auch Bezirke in den Blick, die bisher nicht durch soziale Herausforderungen gekennzeichnet sind und  ist inklusiv/ barrierefrei aufgebaut (Mehrsprachigkeit, leichte Sprache).43 41 42 Vgl. dazu auch den Hinweis in dem Integrationsplan Aachen (für geflüchtete Menschen) Kapitel 1.4. Vgl. dazu Zweiter Sozialentwicklungsplan, Demographische, sozio-ökonomische und soziale Perspektiven für die Aachener Quartiere, Aachen 2015, http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/sozialentwicklungsplan_neu/sozialentwicklungs plaene/sozial_ep_2015/Zweiter_Sozialentwicklungsplan_Aachen_neu.pdf 23 2. Leitziel: Vernetzung und Zusammenarbeit von Akteuren Die Kommunikation der integrationsfördernden Akteure in den Quartieren ist träger-, zielgruppen- und institutionsübergreifend. Teilziele 2.1. Die Integrationsarbeit bezieht die vorhandenen Quartiersstrukturen wie beispielsweise Stadtteilkonferenzen oder Bezirksämter vor Ort ein. In möglichst allen 14 Sozialräumen finden Stadtteilkonferenzen statt und sind QuartiersmanagementStellen eingerichtet. 2.2. Die Zusammensetzung der Stadtteilkonferenzen bildet alle relevanten Bereiche44 ab. 2.3. Integration wird als Querschnittsthema in den Stadtteilkonferenzen verankert. Die Integrationsagenturen, das Kommunale Integrationszentrum Aachen und die Integrationsbeauftragte sensibilisieren in den Quartieren für Integrationsprozesse. 2.4. Alle im Viertel vorhandenen Akteure werden bei der Integrationsarbeit gezielt in den Blick genommen und im Sinne des Integrationskonzeptes einbezogen. Dazu zählen auch die ansässigen Geschäfte und niedergelassenen Ärzte, die Wohnungswirtschaft und die örtliche Polizei. 2.5. Die Akteure im Sozialraum kooperieren mit den Migrantenorganisationen und wertschätzen ihre Funktion als „Brückenbauer“. Migrantenorganisationen bieten nach ihren Möglichkeiten Unterstützung und Beratung für Ratsuchende mit und ohne Migrationshintergrund. 3. Leitziel: Quartiersidentität schaffen Die Einwohner/innen identifizieren sich mit dem Quartier, in dem sie leben. Die Attraktivität der Quartiere ist für die dort lebenden Einwohner/innen und für Außenstehende erhöht Teilziele 3.1. Die Stadtverwaltung führt in Kooperation mit Partner/innen vor Ort eine bewusstseinsfördernde Öffentlichkeitsarbeit über die Quartiere in der Stadt Aachen durch. 3.2. In jedem Sozialraum sind in einem partizipativen Beteiligungsprozess Standards für ein Zusammenleben in Vielfalt erarbeitet. 3.3. Die Expertise der vor Ort lebenden Menschen wird zur Weiterentwicklung der Angebote im Sozialraum genutzt. 3.3.1. Im Stadtteil ansässige Vereine und Migrantenorganisationen stellen Ansprechpartner/innen für Neubürger/innen bereit (Tandems). 3.3.2. Im Stadtviertel werden wichtige, nicht offiziell benannte Akteure identifiziert. Mittels der Durchführung von Interviews oder der Gründung eines „Rates der Weisen“ werden deren Erfahrungen und Expertise in die Weiterentwicklung der Sozialräume eingebunden. 3.4. Die Expertise von Bewohner/innen mit und ohne Migrationshintergrund wird durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote erhalten. Durch Vernetzungsmöglichkeiten und Austausch im Rahmen der Weiterbildung fließen veränderte Perspektiven in die Entwicklung der Quartiere ein. 3.5. Es werden leicht zugängliche Angebote, die eine Identifikation der Bürger/innen mit dem eigenen Viertel ermöglichen, entwickelt. Dazu zählen beispielsweise 43 44 Das Servicecenter der Stadtverwaltung „Call Aachen“ stellt den Menschen, die sich nicht digital über die neue Internet-Plattform informieren können, barrierefrei Informationen zur Verfügung. Zum Beispiel Wohnen, Sport, Kultur, Freizeit, Bildung. 24 Erkundungen im Stadtteil, Stadtteilfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen. Dies sind Angebote, die eine Identifikation der Bürger/innen mit dem eigenen Viertel ermöglichen. Die Menschen im Stadtteil werden gezielt angesprochen und aktiv eingeladen. Orte mit vielen Schnittstellen und Funktionen im Sozialraum, wie dies beispielsweise Wartezimmer oder das Kunstwerkstattmobil darstellen, werden als Informations- und Werbekanal für die angebotenen Veranstaltungen genutzt. 4. Leitziel: Bürgerbeteiligung stärken Die gesellschaftliche Teilhabe / Bürgerbeteiligung der im Quartier lebenden Menschen ist erleichtert. Teilziele 4.1. Die Zusammenarbeit zwischen den zentralen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren vor Ort ist koordiniert und aufeinander abgestimmt. 4.2. Es werden niederschwellige formelle und informelle Netzwerke geschaffen, die auf vorhandene Strukturen aufbauen und die Entwicklung vertrauensvoller Beziehungen ermöglichen. 4.3. Die Bewohner/-innen des Quartiers werden barrierefrei über neue Kommunikationswege (neue Medien, Internet und soziale Netzwerke) und niedrigschwellige Zugänge zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihrem Viertel aufmerksam gemacht. Die niedrigschwelligen Angebote und Kommunikationsplattformen ermöglichen, dass sich alle Einwohner/innen beteiligen können. 4.4. Die Lebenswirklichkeit der Einwohner/innen fließt durch geeignete Beteiligung von „Türöffnern“ ein. Dies sind aktive Bürger/-innen des Viertels, Paten, Mentoren, Mitglieder von Migrantenorganisationen und/oder Multiplikator/innen mit Migrationshintergrund. 5. Leitziel: Angebote und Projekte weiterentwickeln. Die Angebote und Projekte in den Quartieren sind flächendeckend und inklusiv ausgerichtet. Sie beziehen alle gesellschaftlichen Gruppen ein. Teilziele 5.1. Die Bedürfnisse und kulturelle Vielfalt der Einwohner/innen sind bei der Gestaltung lokaler Angebote und Dienste berücksichtigt. 5.2. Alle interessierten Akteure sind über die Möglichkeit von Projektbeantragungen informiert. 5.3. Die Angebote und Projekte werden von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen mit und ohne Migrationshintergrund genutzt. 25 4.4. Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe Einleitung In Aachen sind viele Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in unterschiedlichsten Aufgabenfeldern aktiv. Gesellschaftliches Engagement45 findet in Vereinen, Migrantenorganisationen, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Betrieben und Verbänden in Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen oder auch selbstorganisiert und autonom statt. Für die Stadt Aachen hat dieses Thema schon länger eine gewichtige Bedeutung. Auf Initiative des Aachener Oberbürgermeisters Marcel Philipp gründete sich 2010 ein Beirat für Vereine, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement.46 Der Rat der Stadt Aachen verabschiedete Leitlinien zur Förderung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements. Der erklärte politische Wille, die Menschen in ihren ehrenamtlichen Leistungen anzuerkennen und wertzuschätzen findet Eingang in die Leitlinien und Ziele des vorliegenden Integrationskonzeptes. 47 Während des Zuzugs von Flüchtlingen im Jahre 2015 hat die Aachener Bevölkerung diese Menschen tatkräftig unterstützt. In vielen Familien sind noch die eigenen Fluchterfahrungen sehr präsent und motivieren zu einem Engagement in der Flüchtlingsunterstützung. Das gesellschaftliche Engagement in Bezug auf die ankommenden Flüchtlinge wird als Beispiel für die Arbeit bezüglich anderer Zielgruppen betrachtet. Hier werden Herausforderungen und Chancen von Engagement und Teilhabe deutlich. Diese Erfahrungen werden im Sinne eines inklusiven Gemeinwesens auf andere Gruppen übertragen. Die vielfältigen Migrantenorganisationen haben einen besonderen Stellenwert im Bereich der sozialen, kulturellen, sportlichen, religiösen oder politischen Integration in Aachen. Sie leisten zum Teil schon über viele Jahre eine wichtige Arbeit. Eine politische Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen in Aachen erlangen die Migrant/innen über die Wahl des Integrationsrates.48 Innerhalb des bürgerschaftlichen Engagements hat es in den letzten Jahren einen kulturellen Wandel gegeben. Neben dem „traditionellen Ehrenamt“ in Vereinen und verbandlichen Gruppierungen gibt es zunehmend vielfältigere und punktuelle Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements. Dieses erwies sich gerade in der Unterstützung der Flüchtlinge als ein großes Potential. Projektorientiert, selbstorganisiert – häufig unter Einbindung der neuen Medien – suchen sich immer mehr Menschen Aufgaben, die sie als notwendig erachten. Neben dieser Vielzahl an organisiertem, projektorientiertem und selbstorganisiertem Engagement gibt es insbesondere innerhalb der Migrantencommunities ein großes soziales Engagement. Diese Solidaritätspotentiale in Familien und Verwandtschaftsnetzwerken und darauf gegründete Formen der Selbsthilfe werden kaum wahrgenommen. Es wird oftmals in 45 46 47 48 Gesellschaftliches Engagement wird als freiwillig, nicht gewinnorientiert, auf das Gemeinwohl bezogen sowie am Grundgesetz orientiert verstanden und findet im öffentlichen Raum statt. Es kann staatliche Aufgaben ergänzen und unterstützen, sie aber nicht ersetzen. Vgl. http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_ soziales/ ehrenamt/. Vgl. die Leitlinien zur Förderung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements im Anhang, S. Der Integrationsrat ist ein wichtiger Bestandteil der Integrationspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch ihn wird den hier lebenden Migrantinnen und Migranten die politische Partizipation ermöglicht. Der Integrationsrat vertritt ihre Interessen auf kommunaler Ebene, insbesondere bezogen auf ihre rechtlichen, sozialen, beruflichen oder wirtschaftlichen Probleme, die der Integrationsrat thematisiert und bei den entsprechenden Stellen einbringt. Vgl. dazu http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/integration/integrationsrat/index.html. 26 diesen Bereichen als kulturelles Selbstverständnis aufgefasst und von den einzelnen Menschen nicht im klassischen Sinne als ehrenamtliches Engagement definiert. Integration ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe immer ein gemeinsamer Prozess von institutionellen Maßnahmen und bürgerschaftlichem Engagement. Bildung, Teilhabe49 und gesellschaftliches Engagement sind wichtige Voraussetzungen für ein vielfältiges und gleichberechtigtes Miteinander in Aachen. Zielsetzungen 1. Leitziel: Enge Kooperation In Aachen gibt es im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements eine enge und gut funktionierende Kooperation zwischen den vielfältigen migrantischen und nichtmigrantischen Organisationen, Verbänden, Vereinen und Initiativen der Zivilgesellschaft und den zuständigen kommunalen Stellen50. Die wechselseitige interkulturelle Öffnung ist ein erklärtes Ziel.51 Teilziele: 1.1. Das Büro für Ehrenamt fungiert als „Hauptknotenpunkt“. Netzwerkartig sind weitere beratende, koordinierende und vermittelnde Akteure als „Knotenpunkte“ um diesen „Hauptknotenpunkt“ angeordnet. Das vorliegende Integrationskonzept und die Leitlinien Ehrenamt52 dienen allen „Knotenpunkten“ als gemeinsame Leitfäden und Handlungsorientierung. Die verschiedenen Möglichkeiten, als engagementinteressierte/r Bürger/in in Kontakt mit den Organisationen zu kommen, sind bekannt und barrierefrei zugänglich. 1.2. Bei der Kooperation zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft werden folgende Grundsätze beachtet: Der Dialog erfolgt auf Augenhöhe. Die beteiligten Personen haben eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Die Ansprache erfolgt in leichter, motivierender und bürgerfreundlicher Sprache. Es gibt feste Ansprechpersonen, die für die engagierten Bürger/innen gut erreichbar sind. 1.3. Durch geeignete Maßnahmen wird das Interesse für ehrenamtliches oder zivilgesellschaftliches Engagement bei Menschen mit und ohne Migrationshintergrund systematisch gefördert.53 1.4. Ein Netzwerk der Migrantenorganisationen ist etabliert. Migrantenorganisationen selbst und ihre Position in der Aachener Engagementlandschaft sind dadurch gestärkt. Durch Projektförderung stehen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung Verantwortliche: Migrantenorganisationen, Arbeitsplattform Migration, Kommunales Integrationszentrum. 1.5. Unterschiedliche Formen des ehrenamtlichen oder zivilgesellschaftlichen Engagements stehen in Aachen gleichberechtigt nebeneinander. 1.6. Es stehen klar definierte Ressourcen (Personal, Budget) für die Engagementförderung zur Verfügung. 49 50 51 52 53 Definition: Als Teilhabe wird in diesem Zusammenhang die Chancengleichheit und -gerechtigkeit bezeichnet, unabhängig von der eigenen Herkunft sowie den soziokulturellen Bedingungen. Sie steht für die Möglichkeit zur Potenzialentfaltung, den Abbau von Diskriminierung und Barrieren in unterschiedlichen Handlungsfeldern, wie zum Beispiel Bildung, Elternbildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Sport, Gesundheit oder Kultur. U.a. Büro für Ehrenamt und Kommunales Integrationszentrum. Vgl. Kapitel 4.1, Interkulturelle Öffnung, Leitziel 1. Vgl. Anhang. Vgl. http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/integration/sport_integration 27 2. Leitziel: Kontinuierlicher Dialog Es gibt einen kontinuierlichen und systematischen Dialog zwischen den Menschen, die professionell in der Verwaltung und den Verbänden für das ehrenamtliche Engagement zuständig sind und den politischen Vertreter/innen. Auf diese Weise werden die politischen Vertreter/innen kontinuierlich über die Wirkungen der gut funktionierenden ehrenamtlichen Landschaft informiert. Die integrierende Funktion des gesellschaftlichen Engagements und der Teilhabe wird wertgeschätzt und gestützt. Teilziele: 2.1. Engagementförderung wird von der Politik als wichtiger Standortfaktor und Zukunftsthema betrachtet und unterstützt. 2.2. Regelmäßige öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen in den Stadtvierteln sensibilisieren für die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Aachen. 3. Leitziel: Qualifizierung Zur Steigerung der Qualität ehrenamtlicher Arbeit liegt ein Qualifizierungskonzept (Aktivierung, Information, Sensibilisierung, Qualifizierung) vor. Im Rahmen der Flüchtlingsunterstützung werden schon Konzepte umgesetzt, um die engagierten Menschen ausreichend zu begleiten. Dies ist ein Vorbild für ein umfassendes Qualifizierungskonzept. Dazu gehört eine systematische Begleitung, Beratung und auch Angebote zur Supervision. Teilziele 3.1. Es wird regelmäßig eine Bestandsaufnahme bezüglich bestehender Qualifikationsangebote für Ehrenamtliche durchgeführt. Ehrenamtliche wissen, an wen sie sich wenden bzw. an wen sie weitervermitteln können. Ehrenamtliche erhalten Unterstützung darin, sich über aktuelle Gesetzeslagen und über die formalen Zuständigkeiten der Hauptamtlichen zu informieren. Sie wissen um die eigenen Grenzen ihrer Einsatzmöglichkeiten. 3.2. Es gibt einen kontinuierlichen Austausch zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen. Das Spannungsfeld zwischen den unterschiedlichen Handlungslogiken und das Konfliktpotenzial wird anerkannt und produktiv genutzt. 4. Leitziel: Digitale Plattform Die Angebote und die Landschaft ehrenamtlichen Engagements sind auf einer digitalen Plattform gut sichtbar und für die Bürger/innen niedrigschwellig zu kontaktieren. Die Dynamik des Feldes wird als Chance betrachtet. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Die geografische Übersicht über ehrenamtliches Engagement in Aachen ist gesichert und ausgebaut.54 Teilziele 4.1. Die „Stellenbörse Ehrenamt“ wird ausgebaut, z.B. durch eine Suchmaske, die Bürger/innen passgenaue Angebote für ehrenamtliches Engagement ermöglicht. Die Verantwortung liegt bei der Stadt Aachen (vgl. auch Vereinsdatenbank). 54 Derzeit gibt es eine digitale Plattform mit geografischer Übersicht über ehrenamtliches Engagement in Aachen. Es wird durch die Kathy-Beys-Stiftung gefördert. Vgl. www.unserac.de. Die Vereine und Initiativen tragen sich dort selbst ein. Ihr Fortbestand ist derzeit nicht gesichert. 28 5. Leitziel: Stärkung der Migrantenorganisationen Migrantenorganisationen haben sich über Jahrzehnte als stabilisierender Faktor für die Entwicklung der Einwanderungsgesellschaft Aachens erwiesen. Sie differenzieren sich nach Herkunft, Zielsetzungen, Größe, Selbstverständnis und regionalem Herkunftskontext. In ihrer Heterogenität eint sie, dass sie den Mitgliedern als Interessensvertretung dienen. Dieser Funktion wird Rechnung getragen, indem die politische und gesellschaftliche Partizipation gestärkt wird. Teilziele 5.1. Zusammenschlüsse von Migrantenorganisationen und Religionsgemeinschaften mit vergleichbaren Zielen bündeln Ressourcen. Sie erhöhen ihren politischen Einfluss und können öffentlichkeitswirksamer agieren. Best-Practice-Beispiele: Dialog der Religionen. In dem Zusammenschluss von über zwanzig Mitgliedern der verschiedensten Religionen haben auch kleine Gemeinschaften ihren Platz und können ihre Wirksamkeit entfalten. 5.2. Die Migrantenorganisationen haben über Jahrzehnte immer wieder gute Projektideen entwickelt, die entsprechend mit Projektmitteln zeitlich begrenzt finanziert wurden. Ihrer stabilisierenden Funktion wird Rechnung getragen, indem tragfähige und gute Projektideen dauerhaft institutionalisiert werden. 5.3. Integration wird durch Zusammenarbeit und Freundschaften gefördert. Eine Möglichkeit zur Zusammenarbeit von Menschen mit dem Ziel etwas gemeinsam zu organisieren ist der Tag der Integration, der ursprünglich als Fest der Nationen begann und mittlerweile ein Markenzeichen der Toleranz und Weltoffenheit Aachens geworden ist. Der Tag der Integration ist ein überwiegend ehrenamtlich geplantes Bürgerfest von mehr als 200 Organisationen. 6. Leitziel: Soziale Zentren Große Migrantenorganisationen sind zu sozialen Zentren weiterentwickelt worden. Vorbilder der Einwanderungsländer USA und Kanada zeigen, dass diese Zentren eine wichtige Brückenfunktion für Migranten im aufnehmenden Land darstellen. Die intensive unterstützende Wirkung der Migrantenorganisationen und der verschiedenen religiösen Gemeinschaften für die ankommenden Flüchtlinge in Aachen weisen schon in diese Richtung. Teilziele 6.1. Die Lotsenfunktion der Migrantenorganisationen für neuankommende Menschen in Aachen ist strukturell eingebunden. 7. Leitziel: Vernetzung Die starke strukturelle Vernetzung im Ehrenamt, insbesondere im Bildungsbereich, zwischen Hochschulen, Schulen und Migrantenorganisationen ist umgesetzt. Teilziele 7.1. Die Akteure der Hochschulen, Schulen, Vereine, Staat und Bürgerschaft werden miteinander dauerhaft vernetzt. 29 7.2. Die Anlaufstellen für Einwanderer sind miteinander vernetzt und übersichtlich online dargestellt.55 8. Leitziel: Öffnung Die wechselseitige Öffnung der Migrantenorganisationen und der traditionellen Aachener zivilgesellschaftlichen Organisationen trägt zu einem konstruktiven Miteinander bei. Geeignete Maßnahmen bauen gegenseitige Vorurteile und Ängste innerhalb der Bevölkerung ab und sensibilisieren für gemeinsame Ideen und Interessen. 55 Vgl. 4. Leitziel. 30 5. Handlungsfelder Seit dem Nationalen Integrationsplan aus dem Jahr 2006/2007, einer Initiative des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Bürgergesellschaft56 werden Handlungsfelder der Integrationspolitik auf den verschiedenen Ebenen politischen Handelns identifiziert. An diesen Handlungsfeldern orientierte sich das Integrationskonzept der Stadt Aachen aus dem Jahr 2006. Die Herausforderung, Integration als Querschnittsthema in politisches Handeln umzusetzen, wurde durch die neue Herangehensweise in Form von vier Themenfeldern angenommen. Um die in diesen Themenfeldern liegenden Potentiale voll auszuschöpfen werden nun beide Herangehensweisen miteinander kombiniert. Die Steuerungsgruppe identifizierte folgende Handlungsfelder57:        Sprache / Bildung Arbeit / Weiterbildung Wohnen / Sozialplanung Kultur / Religion Sport / Gesundheit58 Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus Öffentlichkeitsarbeit / Presse. Leitende Fragestellungen: 1. Welche Maßnahmen im vorliegenden Handlungsfeld sind im Themenfeld der Interkulturellen Öffnung noch zu ergänzen? 2. Welche Bedarfe ergeben sich im vorliegenden Handlungsfeld, um die Anerkennungs- und Willkommenskultur zu stärken? 3. Welche Möglichkeiten eröffnen sich auf der Ebene des Quartiers für das vorliegende Handlungsfeld? 4. Gibt es im Rahmen des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements noch Unterstützungsbedarfe bezüglich des vorliegenden Handlungsfeldes? Für die Fachgespräche wurde jeweils eine inhaltlich verantwortliche Person aus der Verwaltung ausgewählt. Ihre Aufgabe besteht darin, gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten und der Leiterin des kommunalen Integrationszentrums relevante Akteure der städtischen Gesellschaft zu dem Fachgespräch zu benennen. Gleichzeitig nehmen immer Vertreter/innen der vier Themenfelder an den Fachgesprächen teil. Die so genannten „Themenfeldpat/innen“ 59 achten in den Fachgesprächen darauf, dass Handlungsempfehlungen unter dem Aspekt der jeweiligen Querschnittthemen formuliert werden. 56 57 58 59 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, Info 05.10 Nationaler Integrationsplan, http://www.bpb.de/lernen/grafstat/projekt-integration/134609/info-05-10-nationaler-integrationsplan. Steuerungsgruppe „Integration im Querschnitt, 1.12.2016. Gesundheit ist ein Aufgabengebiet der Städteregion und deshalb kein Handlungsfeld der Stadt Aachen. Im Folgenden wird nur das Handlungsfeld Sport thematisiert. Die Aufgabe der Themenfeldpat/innen besteht darin, in den Fachgesprächen die Perspektive der vier Themenfelder zu vertreten. In den Fachgesprächen werden weitere Maßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern entwickelt. 31 5.1 Sprache und Bildung Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch einzuarbeiten. 5.2 Arbeit und Weiterbildung Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch einzuarbeiten. 5.3 Wohnen und Sozialplanung Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch einzuarbeiten. 5.4 Sport Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch einzuarbeiten. 5.5 Kultur / Religion Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch einzuarbeiten. 5.6 Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch einzuarbeiten. 5.7 Öffentlichkeitsarbeit / Presse Die Ergebnisse der Fachgespräche sind nach Durchführung einzuarbeiten noch einzuarbeiten. 32 6. Steuerung und Vernetzung – vom Monitoring zur Integrationsplanung Steuerung und Vernetzung Die Leitidee des Integrationskonzeptes, Integration als Querschnittsaufgabe mit einer hohen Beteiligung zu verstehen, spiegelt sich in den Strukturen von Steuerung einerseits und einer optimalen und transparenten Vernetzung andererseits wieder. So können die Themen- und Handlungsfelder dieses Konzeptes mit ihren Leit- und Teilzielen umgesetzt werden und so kann die Aachener Haltung lebendig werden. In der Integrationsarbeit Aachens sind verschiedene städtische und städteregionale Verwaltungseinheiten, freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Arbeitskreise tätig. Ehemals städtische Steuerungsstrukturen, wie z.B. das „Netzwerk Integration“ oder das „Bündnis für Flüchtlinge“ sind städteregional organisiert. Dies hat zur Folge dass die sogenannten „ klassischen Handlungsfelder“ der Integration, wie Sprache, Bildung usw. auf dieser Ebene konzeptioniert werden. Gleichzeitig sind bedingt durch die hohe Zuwanderung geflüchteter Menschen neue Beratungsstellen wie z.B. der „Integrationpoint“ beim Jobcenter und der Arbeitsagentur entstanden. Daraufhin hat die Stadt Aachen schnell reagiert und eine Fachstelle Arbeitsmarktintegration beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration eingerichtet, die aber dem Grundgedanken dieses Konzeptes folgend Arbeitsmarkintegration aller Hilfeempfänger im Blick hat. Weitere Maßnahmen sind im Integrationsplan für Flüchtlinge beschrieben. Um aber die Arbeit aller transparent zu machen und Abstimmungsprozesse auf kommunaler Ebene zu ermöglichen hat die Steuerungsgruppe „ Integration im Querschnitt“ die Aufgabe, unterschiedliche Perspektiven und Interessenlagen der Beteiligten in die Integrations – und Maßnahmenplanung einzubinden. Die Steuerungsgruppe wirkt darauf hin, dass Ämter, Fachbereiche und Organisationen die im Integrationskonzept formulierten Leit- und Teilziele kooperativ, ziel- und themenorientiert gemeinsam umsetzen, damit      eine kontinuierliche direkte und indirekte Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung im Sinne der „Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt" umgesetzt wird, die bewährten Dialogformate kontinuierlich eingesetzt werden, sich die Erfolge der lntegrationsförderung bei den Zielgruppen zeigen, unnötige Parallelstrukturen abgebaut werden, die Selbstorganisation, Netzwerkbildung und Informationsweitergabe von Migrantenorganisationen gefördert wird. Die Steuerungsgruppe Integration im Querschnitt wird systematisch zum Erfahrungsaustausch aller integrationsrelevanten Akteure genutzt. Bei Bedarf kann sie für weitere Expert/innen geöffnet werden. Vom Monitoring zur Integrationsplanung Zur Sicherung der Nachhaltigkeit ist ein zielorientiertes, abgestimmtes Monitoring notwendig. Auch hier gilt es, Doppelarbeit zu vermeiden und darauf zu achten, dass bestehende Evaluations- und Monitoringansätze interkulturell oder inklusiv weiterentwickelt werden. Das bedeutet, dass in den einzelnen Erhebungen neben allgemeinen auch migrations- und integrationsspezifische Daten berücksichtigt werden bzw. dass die Erhebung interkulturell sensibel erfolgt. Gleichzeitig wird auch den Ansätzen des Zweiten Sozialentwicklungsplans 33 gefolgt, der die Daten kleinräumig, basisorientiert und „von unten“ erhebt.60 Ein besonderes Augenmerk soll auf der Steuerung und Vernetzung unterschiedlicher Strukturen und Prozesse liegen. Um den Grad der Umsetzung der Aachener Haltung einschätzen zu können, werden die numerischen Daten durch qualitative Befragungen in Aachen ergänzt. Bestehende Monitoringansätze, die interkulturell erweitert werden können             Zweiter Sozialentwicklungsplan 2015 Sozialraumerhebungen der Integrationsagenturen Soziale Stadt Aachen Nord Daten des Personalamtes Projekt „Aktion Mensch“ in drei Quartieren 2013-2015 Masterplan Aachen 2030 Innenstadtkonzept 2022 aus dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanalagen „Soziale Stadt“ unter Mitwirkung des Fachbereiches Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten „Audit familiengerechte Kommune“ aus dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Aachen Nord: Trägerverbund „Wir alle“ Jahresberichte der Wohlfahrtsverbände Berichte Bildungsbüro Die so erhobenen und ausgewerteten Daten und die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Forschung bilden die Basis für die weitere Arbeit. Die Ergebnisse des Monitorings werden regelmäßig den politischen Gremien mit konkreten Vorschlägen für Maßnahmen zur kontinuierlichen und strukturierten Integrationsplanung vorgestellt. Bei der Integrationsplanung werden die Schwerpunkte, die das Kommunale Integrationszentrum in Abstimmung mit der Landesregierung alle zwei Jahre neu festlegt, berücksichtigt. Die Umsetzung des politisch abgestimmten Integrationsplanes wird durch die Steuerungsgruppe „Integration im Querschnitt“ koordiniert. Dort werden relevante Informationen zusammengetragen und eine Strategie zur Verwirklichung der vorgegebenen Ziele erarbeitet. 60 Vgl. Zweiter Sozialentwicklungsplan 2015, S. 157. 34 Aktualisierende und strukturierte Integrationsplanung 35 7. Maßnahmen der Integrationsplanung In den partizipativen Prozessen wurden für die Ziele und Teilziele zahlreiche Maßnahmen für eine konkrete Integrationsarbeit entwickelt. Sie werden in einem kontinuierlichen Prozess ergänzt. (Teil)ziele Maßnahmen Handlungsfelder Themenfeld 1: Interkulturelle Öffnung Ziel 1: : Interkulturelle Öffnung allgemein 1.1 Das Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände, das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Aachen und die Integrationsbeauftragte unterstützen die Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Verbände bei Bedarf bei ihren Prozessen der interkulturellen Öffnung. Arbeit / Weiterbildung, Wohnen/Sozialplanung, Kultur/Religion, Sport 1.2 Die für die interkulturelle Öffnung verantwortlichen Personen aus Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Verbänden tauschen sich regelmäßig zum Stand der Interkulturellen Öffnung aus. Sie formulieren für sich regelmäßig Ziele zu ihrer Fortschreibung. Experten unterstützen sie in diesem Prozess. Die beteiligten Partner/-innen implementieren die interkulturelle Öffnung als festen Bestandteil ihrer Unternehmenskultur. Arbeit / Weiterbildung, Wohnen/Sozialplanung, Kultur/Religion, Sport 1.3 Die beteiligten Partner/-innen nutzen interne und externe Veranstaltungen ihrer jeweiligen Organisationseinheit, um die „Interkulturellen Sensibilisierung“ zu thematisieren. 1. Ein ganz konkretes Beispiel ist ein Bildungstag unter dem Motto „Interkulturelle Sensibilisierung“. Der Bildungstag richtet sich an Lehrer/innen und andere pädagogische Fachkräfte. Federführung hat das Bildungsbüro. Es kooperiert mit dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Stadtsportbund und den Hochschulen. 2. Das Büro für Ehrenamt und das Kommunale Integrationszentrum arbeiten eng zusammen, um die interkulturelle Öffnung in den Vereinen zu stärken. 1.4 Die Daueraufgabe der Interkulturellen Öffnung aller Institutionen, Vereine und Verbände wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. Arbeit / Weiterbildung, Wohnen/Sozialplanung, Kultur/Religion, Sport Arbeit / Weiterbildung, Wohnen/Sozialplanung, Kultur/Religion, Sport Ziel 2: Interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung 2.1 Der Fachbereich Personal und Organisation legt eine Bestandsanalyse zum Ist-Zustand der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung vor. Der Stand hinsichtlich der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung wird regelmäßig im Personalbericht mitgeteilt. 2.2 Die Mehrsprachigkeit der Mitarbeiter/innen wird systematisch erhoben. Im Arbeitsalltag und im Kundenkontakt werden Gelegenheiten gesucht und als Standards entwickelt, diese Sprachkompetenzen einzusetzen. Arbeit / Weiterbildung Es bestehen Angebote zur Förderung der Mehrsprachigkeit der Mitarbeiter/innen. 36 Arbeit / Weiterbildung 2.3 Die Entscheidungsträger/innen und Mitarbeiter/innen aus den unterschiedlichen Fachbereichen sind für die Ziele der interkulturellen Öffnung und den Abbau von Zugangsbarrieren im eigenen Organisationsbereich sensibilisiert. 1. Die Stadtverwaltung präsentiert sich im Rahmen einer „Imagekampagne“ als attraktiver Arbeitgeber, der sich zur interkulturellen Öffnung bekennt. Filme, Veranstaltungen, Plakate und Kampagnen in den Social Media sprechen möglichst viele und möglichst unterschiedliche Menschen an. Sie stellen die Vielfalt der Mitarbeitenden und Aufgabenbereiche dar. Verantwortlich: Die Leitung des Fachbereichs Personal und Organisation und des Presseamtes. Arbeit / Weiterbildung 2. Das Kommunale Integrationszentrum führt in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Stadtverwaltung Projekte zur interkulturellen Öffnung durch. Die Anregungen dazu können von Mitarbeitenden oder von der Führungsebene kommen. Interkulturelle Öffnung ist eine strategische Aufgabe und damit auch Führungsaufgabe. 2.4 Die Stadtverwaltung Aachen führt weiterhin geeignete Angebote zur Förderung der interkulturellen Kompetenz ihrer Beschäftigten durch. Interkulturelle Öffnung als Strategie der Personal- und Organisationsentwicklung richtet sich insbesondere an Führungskräfte. Führungskräfte der Verwaltung nehmen an einer Schulungsreihe „Interkulturelle Kompetenz“ teil. Sie bietet nach dem Baukastenprinzip verschiedene eintägige Module an wie beispielsweise interkulturelle Sensibilisierung, Kommunikation, Knowhow, Konfliktmanagement und Potentialentwicklung. Verschiedene Tandems (verwaltungsintern und verwaltungsextern/ männlich und weiblich/mit und ohne Migrationshintergrund) moderieren die Module. Im Anschluss können die interkulturellen Fähigkeiten in der Praxis vertieft werden. Dafür bieten sich beispielsweise Schnuppertage in internationalen Aachener Unternehmen oder in der Stadtverwaltung einer Partnerstadt Aachens an. Arbeit / Weiterbildung 3. Leitziel: Schärfung des Bewusstseins für interkulturelle Öffnung 3.1 Das Kommunale Integrationszentrum und die Integrationsagenturen der Verbände initiieren regelmäßige Treffen zur Evaluation und Weiterentwicklung der Interkulturellen Öffnung der Stadtgesellschaft Aachens. Sie fördern den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer über gelungene oder misslungene Prozesse der interkulturellen Öffnung mit Organisationen, Institutionen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden. Arbeit / Weiterbildung, Wohnen/Sozialplanung, Kultur/Religion, Sport 3.2 In regelmäßigen Abständen wird auf der Grundlage des Integrationskonzeptes ein Integrationsplan erstellt. Er informiert über den Stand der interkulturellen Öffnung der Stadtgesellschaft Aachens. Arbeit / Weiterbildung, Wohnen/Sozialplanung, Kultur/Religion, Sport 37 3.3 Die Bevölkerung ist für die Chancen von Vielfalt sensibilisiert. Außerhalb von Institutionen, Vereinen, Verbänden und Unternehmen werden die Menschen in ihrem Quartier für die interkulturelle Öffnung im Sinne der Aachener Haltung sensibilisiert. Konkrete Maßnahmen dazu finden sich im Kapitel 4.4. Arbeit / Weiterbildung, Wohnen/Sozialplanung, Kultur/Religion, Sport Themenfeld 2: Anerkennungs- und Willkommenskultur 1. Leitziel: Willkommenskultur wird auf allen Ebenen spürbar gestärkt Sprache / Bildung, Arbeit / Weiterbildung, Wohnen / Sozialplanung, Kultur / Religion, Sport, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit 1.1 Willkommende Lotsen 1.2 Willkommende Organisationen dto. dto. 1.3 Willkommende Stadt und Region Aachen 2. Leitziel: Willkommenskultur in allen Teilbereichen der Gesellschaft 2.1 Zugewanderte werden mit einem Gespräch zur Orientierung in Aachen empfangen. Es informiert beispielsweise über Sprache, Begegnungsmöglichkeiten, Kultur und Sport in Aachen. Die bisherige Bildungserstberatung ist entsprechend erweitert und steht dann allen Neubürgern offen. Hierbei ist das Ehrenamt einzubeziehen. Neben einer persönlichen Beratung besteht die Möglichkeit, sich online zu informieren. Angebote liegen nicht nur als schriftliche „Informationsflut“ vor, sondern nutzerorientiert und mit Rücksicht auf sprachliche Barrieren. Sie werden in Beratungsgesprächen, anhand von Bildern und Symbolen, mehrsprachig und in einfacher deutscher Sprache vermittelt. Mitarbeiter/innen verschiedener Einrichtungen erhalten Schulungen zu interkulturell sensibler und bedarfsgerechter Beratung. Erweiterung der Bildungserstberatung 2.2 Bei allen Programmen zu kulturellen, sportlichen und bildenden Angeboten der Stadt und der Wohlfahrtsverbände wird ersichtlich, welche Aktivitäten keine oder wenige Deutschkenntnisse erfordern. Arbeit / Weiterbildung, Wohnen/Sozialplanung, Kultur/Religion, Sport dto. 38 2.3 Den Zugewanderten wird zeitnah ein „Willkommenspaket“ mit kleinen Präsenten, Informationen und Gutscheinen etc. überreicht. dto. 3. Leitziel: Ankommen in Aachen – Sprache als Wegbereiter 3.1 Es werden individuelle und passgenaue Sprachkurse je nach Sprachniveau angeboten. Aspekte wie Kinderbetreuung, Intensivkurse, begleitende Kurse etc. werden dabei berücksichtigt. Sprache /Bildung 3.2 Es sind spezielle Projekte zur umfassenden und bedarfsgerechten Sprachförderung initiiert. Sprache /Bildung 3.3 Das Angebot der Sprachförderung in Aachen deckt die Sprachenvielfalt in Aachen ab. Sprache /Bildung 3.4 Angelehnt an die Förderung von Gebärdendolmetschern für Gehörlose wird in Ämtern und öffentlichen Einrichtungen ein gewisses Kontingent an Fremdsprachendolmetschern finanziert. Dabei wird die Amtssprache deutsch beibehalten und durch andere Beratungssprachen ergänzt Sprache /Bildung 3.5 Es gibt einen Dolmetscherpool, der Verwaltungen, Arbeitgebern und Bürger/-innen gegen Entgeld zur Verfügung steht. Sprache /Bildung 4. Leitziel: Berufliches Ankommen 4.1 Veranstaltungen wie beispielsweise der Runde Tisch mit dem Integration Point (Jobcenter und Agentur für Arbeit), der Industrieund Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK), dem Verband mittelständischer Unternehmen (VMU), den Innungen, dem Jugendmigrationsdienst (JMD), den Migrantenorganisationen und weiteren Einrichtungen legen Potenziale dar, identifizieren die individuellen Hürden aus der Betriebsperspektive und stellen Best Practice Beispiele vor. 4.2 Die ausbildenden Unternehmen kooperieren im Sinne von „Ausbildung Plus“ mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, um wechselseitig Zugewanderten den Zugang zu Arbeitsmarkt und Freizeitangeboten zu erleichtern. Die Zugewanderten werden „im Alltag abgeholt“ und können niedrigschwellig in Freizeitaktivitäten einsteigen. Arbeit / Weiterbildung Vereinsmitglieder stellen Zugewanderte in ihrem Betrieb vor. Ausbildungsbetriebe besuchen gemeinsam Stadtfeste. 4.3 Das Bildungsbüro der Städteregion Aachen integriert den Ansatz „Ausbildung Plus“ in ihre Arbeit, hier insbesondere in den Bereich „Keinen Abschluss ohne Anschluss“. Arbeit / Weiterbildung, Sport Arbeit / Weiterbildung 39 4.4 Sechs- bis zwölfmonatige „Brückenkurse“ bereiten auf Schulabschluss, Ausbildung bzw. Studium und Arbeitsmarkt vor. Diese Kurse bieten im Anschluss an den Besuch von Regelschulen und Integrationskursen einen Übergang zu Lehrgängen des Zweiten Bildungswegs, die das Nachholen von Schulabschlüssen ermöglichen und so eine Perspektive eröffnen. Arbeit / Weiterbildung 5. Leitziel: Gegen Extremismus Zwei Programme zur Extremismusprävention sind verankert: "Demokratie Leben" und "Wegweiser - gegen den gewaltbereiten Salafismus" Sicherheit 6. Leitziel: Berücksichtigung von allen Lebensphasen Sprache / Bildung, Arbeit / Weiterbildung, Wohnen / Sozialplanung, Kultur / Religion, Sport, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Bei der Planung von Angeboten für Menschen in verschiedenen Lebensphasen ist stets der migrationsspezifische Aspekt im Sinne kultursensibler oder migrationsspezifischer Bedürfnisse zu berücksichtigen. Das trifft zum Beispiel auf die im Kommunalen Integrationszentrum gebildete Integrationskette im Bereich der vorschulischen und schulischen Bildung zu, die von der frühen Förderung bis zum Übergang Schule/Beruf/Studium reicht. Hierbei sind die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Geschlechter und die spezifischen Bedürfnisse von Familien zu beachten. Ein weiteres Beispiel ist der Bereich Pflege im Sinne einer kultursensiblen Pflege. Eine solche Integrationskette ist weiter auszubauen und bezieht nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW sogar Bereiche wie Tod und Bestattung ein 6.2 Die ankommenden Menschen haben ihrerseits die Verpflichtung, sich um Verständigung und Verstehen zu bemühen und sich mit den Rahmenbedingungen dieser Gesellschaft konstruktiv auseinander zu setzen und teilzuhaben. Sprache / Bildung, Arbeit / Weiterbildung, Wohnen / Sozialplanung, Kultur / Religion, Sport, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit 7. Leitziel: Anerkennung von Vielfalt 7.1 Es ist eine gemeinsame strategische und konzeptionelle Grundlage zur Gestaltung von nachhaltigen Integrationsprozessen und erfolgreichen Übergängen unter Einbezug von Integrationsrat, Ausländerbehörde, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Vereinen und Migrantenorganisationen sowie weiterer Partner/innen - beispielsweise Unternehmen entwickelt. In der Stadtverwaltung gibt es eine Arbeitsgruppe, die als Querschnittsaufgabe systematisch Hindernisse einer gleichberechtigten Teilhabe erfasst und verwaltungsintern auf einen Abbau hinwirkt 7.2 Das Leben in einer multikulturellen Stadtgesellschaft birgt auch Konfliktpotential. Zur Lösung von Konflikten zwischen Bürgern und der Stadtverwaltung wird das Konflikt- und Beschwerdemanagement der Stadtverwaltung Aachens genutzt. Diese Clearingsstelle ist mit der Integrationsbeauftragten vernetzt. Sprache / Bildung, Arbeit / Weiterbildung, Wohnen / Sozialplanung, Kultur / Religion, Sport, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit Sprache / Bildung, Arbeit / Weiterbildung, Wohnen / Sozialplanung, Kultur / Religion, Sport, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit Themenfeld 3: Zusammenleben im Quartier 1. Leitziel: Informationen bereitstellen 40 Sozialplanung 1.1. Eine digitale Plattform informiert über die 14 Sozial- und 60 Lebensräume in Aachen. 2. Leitziel: Vernetzung und Zusammenarbeit von Akteuren 2.1 Die Integrationsarbeit bezieht die vorhandenen Quartiersstrukturen wie beispielsweise Stadtteilkonferenzen oder Bezirksämter vor Ort ein. In möglichst allen 14 Sozialräumen finden Stadtteilkonferenzen statt und sind Quartiersmanagement-Stellen eingerichtet. Sprache / Bildung, Arbeit / Weiterbildung, Wohnen / Sozialplanung, Kultur / Religion, Sport, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit 2.2 Die Zusammensetzung der Stadtteilkonferenzen bildet alle relevanten Bereiche ab. dto. 2.3 Integration wird als Querschnittsthema in den Stadtteilkonferenzen verankert. Die Integrationsagenturen, das Kommunale Integrationszentrum Aachen und die Integrationsbeauftragte und sensibilisieren in den Quartieren für Integrationsprozesse. dto. 2.4. Alle im Viertel vorhandenen Akteure werden bei der Integrationsarbeit gezielt in den Blick genommen und im Sinne des Integrationskonzeptes einbezogen. Dazu zählen auch die ansässigen Geschäfte und niedergelassenen Ärzte, die Wohnungswirtschaft und die örtliche Polizei. dto. 2.5 Die Akteure im Sozialraum kooperieren mit den Migrantenorganisationen und wertschätzen ihre Funktion als „Brückenbauer“. Migrantenorganisationen bieten nach ihren Möglichkeiten Unterstützung und Beratung für Ratsuchende mit und ohne Migrationshintergrund. Die Stadt gibt auf einer digitalen Plattform eine Orientierung über die Kompetenzen von Migrantenorganisationen dto. 3. Leitziel: Quartiersidentität schaffen 3.1 Die Stadtverwaltung führt in Kooperation mit Partner/innen vor Ort eine bewusstseinsfördernde Öffentlichkeitsarbeit über die Quartiere in der Stadt Aachen durch. Öffentlichkeitsarbeit 3.2 In jedem Sozialraum sind in einem partizipativen Beteiligungsprozess Standards für ein Zusammenleben in Vielfalt erarbeitet. Sprache / Bildung, Arbeit / Weiterbildung, Wohnen / Sozialplanung, Kultur / Religion, Sport, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit 3.3. Die Expertise der vor Ort lebenden Menschen wird zur Weiterentwicklung der Angebote im Sozialraum genutzt. dto. 3.4 Die Expertise von Bewohner/innen mit und ohne Migrationshintergrund wird durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote erhalten. Durch Vernetzungsmöglichkeiten und Austausch im Rahmen der Weiterbildung fließen veränderte Perspektiven in die Entwicklung der Quartiere ein. Lehrer/innen mit und ohne Migrationshintergrund werden weiterqualifiziert und erhalten die Möglichkeit zum methodischen Austausch. Die Teilnehmer/innen und das Quartier(schulen, Kitas, Vereine) profizieren vom erhaltenen Wissen. 41 dto. 3.5 Es werden leicht zugängliche Angebote, die eine Identifikation der Bürger/innen mit dem eigenen Viertel ermöglichen, entwickelt. Dazu zählen beispielsweise Erkundungen im Stadtteil, Stadtteilfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen. Dies sind Angebote, die eine Identifikation der Bürger/innen mit dem eigenen Viertel ermöglichen. Die Menschen im Stadtteil werden gezielt angesprochen und aktiv eingeladen. Orte mit vielen Schnittstellen und Funktionen im Sozialraum, wie dies beispielsweise Wartezimmer oder das Kunstwerkstattmobil darstellen, werden als Informations- und Werbekanal für die angebotenen Veranstaltungen genutzt. Der ortsansässige Sportverein veranstaltet öffentliche Bewegungsangebote dto. Das Quartiersmanagement unterstützt die Zusammenarbeit und Vernetzung von haupt- und ehrenamtlichen Akteuren im Hinblick auf gemeinsame Ziele und relevante Themen. Sie bieten den Rahmen für einen informellen Austausch zwischen diesen beiden Gruppen. dto. 4. Leitziel: Bürgerbeteiligung stärken 4.1 Die Zusammenarbeit zwischen den zentralen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren vor Ort ist koordiniert und aufeinander abgestimmt. 4.2 Es werden niederschwellige formelle und informelle Netzwerke geschaffen, die auf vorhandene Strukturen aufbauen und die Entwicklung vertrauensvoller Beziehungen ermöglichen. dto. 4.3 Die Bewohner/-innen des Quartiers werden barrierefrei über neue Kommunikationswege (neue Medien, Internet und soziale Netzwerke) und niedrigschwellige Zugänge zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihrem Viertel aufmerksam gemacht. Die niedrigschwelligen Angebote und Kommunikationsplattformen ermöglichen, dass sich alle Einwohner/innen beteiligen können. dto. 4.4 Die Lebenswirklichkeit der Einwohner/innen fließt durch geeignete Beteiligung von „Türöffnern“ ein. Dies sind aktive Bürger/-innen des Viertels, Paten, Mentoren, Mitglieder von Migrantenorganisationen und/oder Multiplikator/innen mit Migrationshintergrund. Durch eine Bestandsaufnahme werden diese „Türöffner“ identifiziert. dto. 5. Leitziel: Angebote und Projekte weiterentwickeln 5.1 Die Bedürfnisse und kulturelle Vielfalt der Einwohner/innen sind bei der Gestaltung lokaler Angebote und Dienste berücksichtigt. Mindestens drei Ideen, die im Rahmen der Stadtteilkonferenzen entstehen, werden in der Umsetzung durch Quartiersmanager/innen unterstützt. dto. 5.2 Alle interessierten Akteure sind über die Möglichkeit von Projektbeantragungen informiert. dto. 5.3 Die Angebote und Projekte werden von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen mit und ohne Migrationshintergrund genutzt. dto. Themenfeld 4: Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe 1. Leitziel: Enge Kooperation 42 1.1 Das Büro für Ehrenamt fungiert als „Hauptknotenpunkt“. Netzwerkartig sind weitere beratende, koordinierende und vermittelnde Akteure als „Knotenpunkte“ um diesen „Hauptknotenpunkt“ angeordnet. Das vorliegende Integrationskonzept und die Leitlinien Ehrenamt dienen allen „Knotenpunkten“ als gemeinsame Leitfäden und Handlungsorientierung. Die verschiedenen Möglichkeiten, als engagementinteressierte/r Bürger/in in Kontakt mit den Organisationen zu kommen, sind bekannt und barrierefrei zugänglich. Der Zugang zu einem gewünschten Ehrenamt über das Ehrenamtsportal der Stadt Aachen und das Freiwilligenzentrum der Caritas wird über verschiedene Medien bekannt gemacht, beispielsweise über Presse, Plakate, Infos in Bussen, Postkarten in Gaststätten oder über die Nutzung von Social Media-Plattformen. 1.2 Bei der Kooperation zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft werden folgende Grundsätze beachtet: Der Dialog erfolgt auf Augenhöhe. Die beteiligten Personen haben eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Die Ansprache erfolgt in leichter, motivierender und bürgerfreundlicher Sprache. Es gibt feste Ansprechpersonen, die für die engagierten Bürger/innen gut erreichbar sind. 1.3 Durch geeignete Maßnahmen wird das Interesse für ehrenamtliches oder zivilgesellschaftliches Engagement bei Menschen mit und ohne Migrationshintergrund systematisch gefördert. Sprache / Bildung, Arbeit / Weiterbildung, Wohnen / Sozialplanung, Kultur / Religion, Sport dto. In Anlehnung an die „Charta der Vielfalt“ werden die wichtigsten Aussagen der Aachener Haltung im Hinblick auf bürgerschaftliches Engagement formuliert. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Teilnehmenden, die dort getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. Dies wird zum Markenzeichen für eine interkulturelle Öffnung der Vereine entwickelt. dto. 1.4 Ein Netzwerk der Migrantenorganisationen ist etabliert. Migrantenorganisationen selbst und ihre Position in der Aachener Engagementlandschaft sind dadurch gestärkt. Durch Projektförderung stehen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung Verantwortliche: Migrantenorganisationen, Arbeitsplattform Migration, Kommunales Integrationszentrum. dto. 1.5 Unterschiedliche Formen des ehrenamtlichen oder zivilgesellschaftlichen Engagements stehen in Aachen gleichberechtigt nebeneinander. dto. 1.6 Es stehen klar definierte Ressourcen (Personal, Budget) für die Engagementförderung zur Verfügung. dto. 2. Leitziel: Kontinuierlicher Dialog 2.1 Engagementförderung wird von der Politik als wichtiger Standortfaktor und Zukunftsthema betrachtet und unterstützt. dto. 2.2 Regelmäßige öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen in den Stadtvierteln sensibilisieren für die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Aachen. dto. 3. Leitziel: Qualifizierung 43 3.1 Es wird regelmäßig eine Bestandsaufnahme bezüglich bestehender Qualifikationsangebote für Ehrenamtliche durchgeführt. Ehrenamtliche wissen, an wen sie sich wenden bzw. an wen sie weitervermitteln können. Ehrenamtliche erhalten Unterstützung darin, sich über aktuelle Gesetzeslagen und über die formalen Zuständigkeiten der Hauptamtlichen zu informieren. Sie wissen um die eigenen Grenzen ihrer Einsatzmöglichkeiten Es gibt ein kontinuierliches Angebot zu Empowerment / Hilfe zur Selbsthilfe, zu interkulturellen Kommunikation, zum Umgang mit Traumata und auch zu bildungs-, arbeitsmarkt- und sozialrechtlichen Fragen. Dabei wird das bestehende Wissen und die Erfahrungen, die beispielsweise im Rahmen der „Aachener Hände“ entstanden, für die Entwicklung der Angebote genutzt. dto. 3.2 Es gibt einen kontinuierlichen Austausch zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen. Das Spannungsfeld zwischen den unterschiedlichen Handlungslogiken und das Konfliktpotenzial wird anerkannt und produktiv genutzt. 1. Der Arbeitskreis Integration durch Sport hat insbesondere in diesem Bereich langjährige Erfahrung, Diese wird genutzt, indem die interkulturellen Übungsleiter ihre Erfahrungen in Vereine, Verbände, Verwaltung und Ehrenamt einbringen. Bis 2017 werden 20 – 25 Teilnehmende informiert, qualifiziert und aktiviert. Diese Maßnahme wird von den politisch Verantwortlichen unterstützt. dto. 2. Ehrenamtlich engagierte Menschen werden in Runde Tische eingebunden, beispielsweise im Runden Tisch Arbeitsmarkt oder im Runden Tisch Flüchtlinge. dto. 3. Zwischen den haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen finden regelmäßige Treffen zum Austausch, zur Intervision oder zur kollegialen Beratung statt. Dies wird von der Katholischen Hochschule begleitet. dto. 4. Eine Notfalltelefonnummer für Ehrenamtliche bietet beratende Unterstützung an. dto. 4. Leitziel: Digitale Plattform 4.1 Die „Stellenbörse Ehrenamt“ wird ausgebaut, z.B. durch eine Suchmaske, die Bürger/innen passgenaue Angebote für ehrenamtliches Engagement ermöglicht. Die Verantwortung liegt bei der Stadt Aachen (vgl. auch Vereinsdatenbank) dto. 5. Leitziel: Stärkung der Migrantenorganisationen 5.1 Zusammenschlüsse von Migrantenorganisationen und Religionsgemeinschaften mit vergleichbaren Zielen bündeln Ressourcen. Sie erhöhen ihren politischen Einfluss und können öffentlichkeitswirksamer agieren dto. 5.2 Die Migrantenorganisationen haben über Jahrzehnte sie immer wieder gute Projektideen entwickelt, die entsprechend mit Projektmitteln zeitlich begrenzt finanziert wurden. Ihrer stabilisierenden Funktion wird Rechnung getragen, indem tragfähige und gute Projektideen dauerhaft institutionalisiert werden. dto. 44 5.3 Integration wird durch Zusammenarbeit und Freundschaften gefördert. Eine Möglichkeit zur Zusammenarbeit von Menschen mit dem Ziel etwas gemeinsam zu organisieren ist der Tag der Integration, der ursprünglich als Fest der Nationen begann und mittlerweile ein Markenzeichen der Toleranz und Weltoffenheit Aachens geworden ist. Der Tag der Integration ist ein überwiegend ehrenamtlich geplantes Bürgerfest von mehr als 200 Organisationen dto. 6. Leitziel: Soziale Zentren 6.1 Die Lotsenfunktion der Migrantenorganisationen für neuankommende Menschen in Aachen ist strukturell eingebunden. Die Migrantenorganisationen übernehmen eine Beratungsfunktion im Rahmen der ausgeweiteten Bildungserstberatung dto. 7. Leitziel: Vernetzung 7.1. Die Akteure der Hochschulen, Schulen, Vereine, Staat und Bürgerschaft werden miteinander dauerhaft vernetzt. dto. 7.2 Die Anlaufstellen für Einwanderer sind miteinander vernetzt und übersichtlich online dargestellt dto. 8. Leitziel: Öffnung 8.1 Die wechselseitige Öffnung der Migrantenorganisationen und der traditionellen Aachener zivilgesellschaftlichen Organisationen trägt zu einem konstruktiven Miteinander bei. Geeignete Maßnahmen bauen gegenseitige Vorurteile und Ängste innerhalb der Bevölkerung ab und sensibilisieren für gemeinsame Ideen und Interessen. Die Vereine werden für dieses Thema öffentlichkeitswirksam sensibilisiert. Interkulturelle Schulungen unterstützen den Prozess der wechselseitigen Öffnung. Die Schulungen werden über das das Ehrenamtsportal angeboten. 45 dto. 8. Ausblick Noch zu formulieren Anhang Mitwirkende am Integrationskonzept Gesetzliche Regelungen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (2015) § 421 Abs.1 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen (Auszug) (1) Die Agentur für Arbeit kann die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, an Maßnahmen zur Erlangung erster Kenntnisse der deutschen Sprache fördern, wenn dies zu ihrer Eingliederung notwendig ist und der Maßnahmeeintritt bis zum 31. Dezember 2015 erfolgt. Dies gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer nach Satz 1, die auf Grund des §61 des Asylgesetzes eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben dürfen. Bei einem Asylbewerber, der aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a des Asylgesetzes stammt, wird vermutet, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten ist. Asylbewerberleistungsgesetz (Änderungen 2016) § 5a Abs.1 S.1 Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (Auszug) (1) Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können von den nach diesem Gesetz zuständigen Behörden zu ihrer Aktivierung in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, die im Rahmen des von der Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) durchgeführten Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gegen Mehraufwandsentschädigung bereitgestellt werden (Flüchtlingsintegrationsmaßnahme). Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen (2012) § 7 Abs.1 Kommunale Integrationszentren (Auszug) (1) Das Land fördert auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien Kommunale Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten, die über ein Integrationskonzept verfügen. Damit sollen im Einvernehmen mit den Gemeinden 1. Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern; 2. die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort koordiniert werden. Glossar Anerkennungskultur Anerkennung bedeutet zunächst einmal grundsätzlich Respekt und Wertschätzung den Menschen gegenüber, die neu kommen. Damit einhergehend bedeutet es eine breit 46 verankerte Kundenorientierung für Migrantinnen und Migranten in den Regeldiensten der Verwaltung und der freien Träger. Zentrale Aspekte einer institutionalisierten Anerkennungskultur sind interkulturelle Ausrichtung der Dienstleistungen, mehrsprachige Beratungsangebote sowie Zugang von Migrant/innen zu Positionen in gesellschaftlichen Organisationen. Gleichfalls sind die Wertschätzung der kulturellen Vielfalt und die Anerkennung der Lebensleistungen sowie der beruflichen und interkulturellen Kompetenzen der eingewanderten Menschen Ausdruck einer Anerkennungskultur.61 Charta der Vielfalt Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin, um Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern. Bisher haben bundesweit mehr als 2.250 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Charta unterzeichnet. Kernbotschaften und eine Liste der Aachener Unterzeichnenden: Unternehmen 1 AGIT mbH 2 BB medica - Medizinische Vertriebs- und Ingenieurgesellschaft mbH 3 EUROTÜRK Deutsch-Türkische Gesellschaft e.V. 4 Griechische Gemeinde Aachen und Umgebung e. V. 5 Industrie- und Handelskammer Aachen 6 Ingenieurbüro i-Qmax 7 Katholische Stiftung Marienhospital Aachen 8 Kisters AG 9 kompetenz:p Personal- und Managementberatung GmbH 10 Lindt & Sprüngli GmbH, Chocoladefabriken 11 low-tec gemeinnützige Beschäftigungs-und Qualifizierungsgesellschaft mbH der evangelischen Gemeinde zu Düren 12 MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH 13 RWTH Aachen 14 Saint-Gobain Generaldelegation Mitteleuropa 15 Schumag AG 16 Stadt Aachen 17 Stawag Stadtwerke Aachen 61 Unterzeichner/-in seit 07/2010 10/2009 03/2008 03/2009 03/2009 09/2010 03/2009 10/2011 01/2011 06/2008 07/2010 04/2015 01/2009 09/2014 06/2008 12/2008 02/2010 Vgl. Gari Pavković, Anerkennungs- und Willkommenskultur, Verständigung über die Prinzipien des guten Zusammenlebens, in: Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationspolitik, Begriffe der Einwanderungs- und Integrationspolitik. Handreichung für die kommunale Praxis, Arbeitsstand 13.09.206, S. 25. 47 Gesellschaftliches Engagement (Zivil)gesellschaftliches Engagement bezeichnet eine freiwillige, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtete, gemeinschafltich-kooperativ und mit Gemeinwohlorienterung ausgeübte Tätigkeit. Sie findet im öffentlichen Raum statt. Staatliche Aufgaben können durch gesellschaftliches Engagement ergänzt und unterstützt, nicht aber ersetzt werden.62 Integration Unter Integration ist – zusammenfassend und vereinfachend – die gleichberechtigte Teilhabe (Zugangsgerechtigkeit) an den ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Ressourcen der Gesellschaft zu verstehen. Dabei sind vier Dimensionen der Integration zu unterscheiden: strukturelle Integration (Zugang zu den Kernbereichen der Gesellschaft), soziale Integration (Teilhabe an sozialen Netzwerken), kulturelle Integration (Aneignung der Kulturtechniken) und identifikatorische Integration (Gefühl von Zugehörigkeit). Inklusion Im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs ersetzt der Begriff Inklusion allmählich den noch vielfach gebräuchlichen Begriff Integration. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Inklusion vielfach noch mit der Einbeziehung von Menschen mit Behinderung verwendet. Im weitesten Sinne umschreibt Inklusion den Zugang der eingewanderten Menschen in alle gesellschaftlichen Teilsysteme. Die Zugangsmöglichkeiten zu den zentralen gesellschaftlichen Funktionssystemen müssen barrierefrei sein.63 Teilhabe / Teilhabechance Teilhabe und Teilhabechance bezeichnen die Möglichkeit, unabhängig von der eigenen Herkunft sowie den soziokulturellen Bedingungen die eigenen Potenziale entfalten zu können. Damit einhergehend werden Diskriminierung und Barrieren in unterschiedlichen Handlungsfeldern, wie zum Beispiel Bildung, Elternbildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Sport, Gesundheit oder Kultur abgebaut. Willkommenskultur Der Begriff Willkommenskultur entstand im Zuge des Fachkräftemangels seitens der Wirtschaftsunternehmen und –behörden. Im globalen Wettbewerb um Fachkräfte soll eine sichtbare bzw. erfahrbare Willkommenskultur in der Aufnahmegesellschaft die Attraktivität des Landes für Fachkräfte steigern. Im Zuge des vermehrten Zuzugs von Flüchtlingen wurde der Begriff erweitert. Die vor Ort gelebte Willkommenskultur durch kommunale Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände und vor allem auch ehrenamtliches Engagement hat dazu geführt, dass der Begriff auf die in Deutschland ankommenden geflüchteten Menschen erweitert wurde.64 62 63 64 Vgl. Anna Wiebke Klie, Facettenreich: Zur Rolle zivilgesellschaftlichen Engagements in der Migrationsgesellschaft, für: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bundeszentrale für politische Bildung, 5.10.2016. http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/227526/engagement-in-dermigrationsgesellschaft?p=all Vgl. Helmuth Schweitzer, Migration / Integration / Inklusion, Der zugewanderte Integrationsdiskurs in der deutschen Migrationsgesellschaft, in: Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationspolitik, Begriffe der Einwanderungs- und Integrationspolitik, Handreichung für die kommunale Praxis, Arbeitsstand 13.09.2016, S. 6f. Vgl. Vgl. Gari Pavković, Anerkennungs- und Willkommenskultur, Verständigung über die Prinzipien des guten Zusammenlebens, in: Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationspolitik, Begriffe der Einwanderungs- und Integrationspolitik. Handreichung für die kommunale Praxis, Arbeitsstand 13.09.206, S. 25f. 48 Ziele / Teilziele Die Schritte zu einer Durchdringung der Aachener Bürgerschaft im Sinne der Aachener Haltung werden als Ziele und Teilziele formuliert. Sie sind so dargestellt, als ob sie schon erreicht wurden. Die Steuerungsgruppe, die Initiativkreise und Fachforen haben sich auf diese Darstellung gemeinsam verständigt. Leitlinien Ehrenamt …. 49