Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
253491.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0347/WP17
öffentlich
06.04.2017
FB 45/400.010
Schulverpflegung an den städtischen Realschulen,
Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.04.2017
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung zur aktuellen Schulverpflegungssituation an den Aachener
Realschulen wird zur Kenntnis genommen.
Vorlage FB 45/0347/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich derzeit keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0347/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1.
Ausgangslage
Nach erfolgreichem Abschluss des Mensenprogramms, in dem die weiterführenden Schulen in
Aachen räumlich entsprechend ausgestattet wurden, wurde das Thema „Schulverpflegung an den
weiterführenden Schulen in Aachen“ im Herbst/Winter 2015 erneut aufgegriffen, um nun ergänzend
zu den räumlichen Voraussetzungen auch inhaltlich die Schulverpflegung bzw. die Bewirtschaftung
der Mensen zu optimieren.
Zunächst wurde hierbei Kontakt zur Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW aufgenommen.
Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW ist bei der Verbraucherzentrale NRW angesiedelt
und eine von 16 Vernetzungsstellen bundesweit. Diese sind Teil des von der Bundesregierung
initiierten Nationalen Aktionsplans IN FORM– Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und
mehr Bewegung. Sie wird aus Bundesmitteln und aus Mitteln der Länderministerien für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Schule und Weiterbildung gefördert.
Unter ihrem Dach arbeiten landesweit Ernährungsfachkräfte mit Unterstützung einer Pädagogin.
Bereits in den ersten Gesprächen wurde klar, dass die Schulverpflegung einen Wandel erlebt,
bedingt durch verändertes Essverhalten und gestiegene Ernährungsansprüche. Anstelle des
klassischen "Tellergerichts" bevorzugen Schüler oft schnelles und unkompliziertes Essen.
Zwischenverpflegung und "Snacks", also "kleine Gerichte", gehören deshalb inzwischen zum festen
Bestandteil der Schulverpflegung.
Die Essgewohnheiten wurden von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung
in den „DGE-
Qualitätsstandard für die Schulverpflegung" eingearbeitet, welcher inzwischen Maßstab bei der
Auswahl eines Caterers ist und klar definiert, wie Schulverpflegung gesund und auch nachhaltig
gestaltet werden kann. (DGE=Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.).
Bisher haben die weiterführenden Schulen in Aachen die Mittagsverpflegung in eigener
Verantwortung und entsprechend den Bedürfnissen vor Ort geregelt.
Das Angebot ist unterschiedlich, es reicht von fertig angeliefertem Essen, das vor Ort dann
aufgewärmt und ausgegeben wird bis hin zu vor Ort frisch gekochtem Essen. Lieferung und
Ausgabe des Essens erfolgen meist durch einen von der Schule oder einem Förder- oder
Mensaverein ausgesuchten Caterer, es gibt aber auch von Eltern gegründete Mensavereine sowie
einen Caterer, die vor Ort frisch kochen. Auch im Rahmen von Projekten „Schüler kochen für
Schüler“ wird frisch gekocht, dies wird in Aachen an einer Haupt- und einer Förderschule erfolgreich
praktiziert.
Die Preise für das Mittagessen bewegen sich im Rahmen zwischen 2,30 € und 4,00 €.
2.
Vorgehen der Verwaltung
Sowohl im Austausch mit Vergleichskommunen (z.B. Münster und Recklinghausen) als auch bei
verschiedenen Veranstaltungen der Vernetzungsstelle konnten Informationen und Erfahrungen
zusammengetragen
werden,
welche
das
Vorhaben
bekräftigten,
auch
in
Aachen
die
Schulverpflegung im Sinne aller Beteiligten neu zu regeln.
Im Vordergrund stand hierbei insbesondere das Angebot an die Schulen, die Schulverpflegung
Vorlage FB 45/0347/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 3/5
seitens des
Schulträgers vertraglich zu gestalten, d.h. die Abteilung Schule als Schulträger
entwickelt die Rahmenbedingungen unter Beachtung und Hinzuziehung der aktuellen rechtlichen
Grundlagen und diverser Erfahrungswerte.
Nach ausgiebiger Recherche kommt als Rechtsform nur die Dienstleistungskonzession in Frage:
Vorteil dabei ist, dass im Gegensatz zum Dienstleistungsauftrag der Bewirtschafter die Abrechnung
der Leistung mit den Schülern/Eltern selbst übernimmt und auch für das wirtschaftliche Risiko
haftet. Er erhält grundsätzlich keine Entlohnung seitens des Schulträgers. Die Räume der Mensa,
Geräte und Inventar werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die Schulen sollen transparent in die vertragliche Gestaltung einbezogen werden, im
Qualitätsdialog mit dem Caterer bleiben und in einem laufenden Austausch mit dem Schulträger
stehen. Hierzu werden die Schulen im Rahmen der Neuordnung ihres Mensabetriebes zur Bildung
eines “Schulverpflegungsausschusses“ aufgefordert, welcher auch das laufende Konflikt- bzw.
Beschwerdemanagement weitestgehend vor Ort in der Schule übernehmen soll. Eine Beteiligung
des Schulträgers erfolgt erst, wenn vertragliche Änderungen oder eine Kündigung erforderlich
werden.
Die Vorgaben zur genauen Zusammensetzung des Schulverpflegungsausschusses werden noch
erarbeitet,
angedacht
sind
derzeit
mindestens
2
Vertreter
der
Schule
(hiervon
ein
Hauptverantwortlicher) sowie mindestens 2 Schüler und mindestens 1 Elternteil.
3.
Fazit
Im Rahmen eines gemeinschaftlichen Pilotprojektes für die drei Aachener Realschulen wurde die
„Bewirtschaftung dieser Schulmensen einschließlich Frühstück, Pausen- und Zwischenverpflegung
(Kioskbetrieb) sowie Mittagessen und Snacks durch einen externen Bewirtschafter“ im Rahmen
eines gemeinsamen Verfahrens, entsprechend den individuellen Wünschen der beteiligten Schulen
aufgeteilt in drei Lose, ausgeschrieben. Aus einem Kreis mehrerer Interessenten wurde schließlich
für jedes Los ein konkretes Angebot desselben Anbieters abgegeben. Eine Bewerberauswahl in
Zusammenarbeit mit den Schulen anhand eines erarbeiteten Bewertungsschemas war daher nicht
erforderlich, wäre jedoch nach einem in Absprache mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung
sowie mit der Beschaffungs-/Vergabestelle erarbeiten Bewertungsschemas erfolgt.
Nach Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Fraktionen wurde ein Termin zur
Vertragsunterzeichnung mit der Fa. Franky’s Catering, Inhaber Frank Spiesberger, für die erste
Aprilwoche vereinbart. Die Verträge für die Luise-Hensel-Realschule und die Alkuin-Realschule
beginnen am 24.04.2017, der Vertrag für die Hugo-Junkers-Realschule beginnt am 01.08.2017.
Alle Verträge sind befristet bis 31.07.2019, können jedoch bis 31.07.2020 verlängert werden. Es
wird eine dreimonatige Probezeit vereinbart.
Kosten, die die Stadt Aachen im Rahmen des Vertrags übernimmt (wie bisher auch):
Kosten für die laufende Instandsetzung der Räume und der Geräte (Großinventar) sowie die zur
Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen Ersatzbeschaffungen
Energie- und Wasserkosten
Bodenreinigung im Speiseraum
Vorlage FB 45/0347/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 4/5
Abfallentsorgung (außer Speisereste)
Bereitstellung eines Wasserspenders/Trinkbrunnens ohne Wartungskosten
Kosten, die der Bewirtschafter im Rahmen des Vertrags übernimmt:
Ersatz des Kleininventars (z.B. Geschirr und Besteck) bei Verlust oder Beschädigung (bisher
nicht konkret geregelt, die Kosten werden teilweise vom Caterer oder auch seitens der Schule
übernommen)
Verbrauchsmittel (s.o.)
Reinigung der Küchenräume incl. Bodenreinigung sowie des Inventars (Groß- und Kleininventar)
Speiseresteentsorgung
Der Bewirtschafter betreibt die Mensa mit eigenem Personal. Er übernimmt die Haftung für das
Personal, trägt das alleinige Risiko des Personalausfalls und ist verantwortlich für die
regelmäßige
Schulung
seines
Personals
in
den
Bereichen
Lebensmittelrecht,
Lebensmittelhygiene, Infektionsschutzgesetz und Arbeitsschutz.
Das Bestell- und Abrechnungssystem obliegt dem Bewirtschafter und erfolgt unmittelbar
zwischen ihm und den Eltern/Schülern. Eine Beteiligung des Schulsekretariats ist zukünftig
ausgeschlossen. Die Bezahlung des Mittagessens soll bargeldlos abgewickelt werden. Im
Bereich des Kioskbetriebs sowie des Snack-Verkaufs ist Barzahlung gestattet.
Im Leistungsverzeichnis, welches auch Vertragsbestandteil ist, ist festgelegt, dass sich das
Verpflegungsangebot nach den darin enthaltenen Vorgaben sowie dem Qualitätsstandard der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für Schulverpflegung einschließlich der
Ergänzung der DGE zur Snackverpflegung („Snacks an weiterführenden Schulen“) richtet. Als
Verpflegungssystem wird „Cook & Chill“ – Kühlkost – vorgegeben, d.h. die gekühlten Speisen
werden unter Einhaltung der Kühlkette zur Schule transportiert, dort zwischengelagert und zu den
Essenszeiten im Konvektomaten/Kombidämpfer regeneriert.
Im Rahmen des Pilotprojektes erfolgt zum Ablauf des ersten Vertragsjahres, d.h. zum
Schuljahresende 2017/18, eine Auswertung zu folgenden Punkten:
Hat sich die Dienstleistungskonzession als Vertragsform bewährt, d.h. „funktioniert“ der
Mensabetrieb, wenn alle Aufgaben vom Verpflegungsangebot über Essensausgabe und
Abrechnung in Hand des Caterers bleiben?
Wird das „erweiterte“ Verpflegungsangebot, insbesondere Frühstück, angenommen oder ist das
Leistungsverzeichnis nachzubessern?
Wird im Rahmen des Dienstleistungskonzessionsvertrags die geforderte Qualität fortlaufend
eingehalten?
Nach Abschluss der Auswertung wird das Ergebnis dem Schulausschuss vorgestellt.
Anlage/n:
Auszug aus dem Leistungsverzeichnis
Vorlage FB 45/0347/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 5/5
Der Oberbürgermeister
Auszug aus dem Leistungsverzeichnis:
Anforderung an das Verpflegungsangebot
Der Kiosk befindet sich innerhalb der Schulmensa und ist an jedem Schultag mindestens von 07.30-14.00
Uhr geöffnet. Die konkreten Öffnungszeiten sind in Absprache zwischen dem Bewirtschafter und der Schule
festzulegen.
2.1 Darstellung des Angebotes und der Preisgestaltung
Neben der Mittagsverpflegung (als warme und kalte Speisen) ist auch die Bereitstellung und Gestaltung der
Frühstücks-, Pausen- und Zwischenverpflegung durch den Bewirtschafter sicherzustellen.
Das Verpflegungsangebot richtet sich nach den festgelegten Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung, dem
Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für Schulverpflegung sowie der
Ergänzung der DGE zur Snackverpflegung („Snacks an weiterführenden Schulen“).
Bei der Zusammenstellung des Speisenangebotes werden die Wünsche und Anforderungen der Schule
berücksichtigt.
Bitte machen Sie dabei auch Angaben zur Speisenherstellung (Zubereitung, Warmhaltezeiten,
Temperaturen, Sensorik).
2.1.1 Getränkeversorgung
Für das täglich bereit zu stellende Getränkeangebot von Trink- bzw. Mineralwasser steht dem
Bewirtschafter kostenlos ein Wasserspender/Trinkbrunnen zur Verfügung.
Der Bewirtschafter trägt die Kosten für den laufenden Betrieb (Reinigung, Ersatz der Kohlesäurekartuschen,
regelmäßige Wartung, etc.).
Das Aufstellen von Getränkeautomaten ist nur in Absprache mit dem Schulträgers gestattet.
2.1.2 Frühstück, Pausen- und Zwischenverpflegung (Kioskbetrieb)
Die Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen
Nährstoffzufuhr. Sie ist immer im Zusammenhang mit der Mittagsmahlzeit zu sehen.
Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in
Absprache mit der Schule und dem Schulträger zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die
Abgabe- bzw. Größenmengen z.B. von Backwaren und Konfekt/Süßigkeiten vorzugeben.
2.1.3 Mittagessen mit Darstellung des Verpflegungs- und Ausgabesystems
Für die Mittagsverpflegung werden warme und kalte Speisen gewünscht.
Der Bewirtschafter gewährleistet die pünktliche Ausgabe des Mittagessens zu den mit der Schule
vereinbarten Zeiten. Pro Woche sind in der Regel fünf Verpflegungstage vorgesehen, die Wochentage
werden jedoch schulspezifisch nach Bedarf der einzelnen Schule festgelegt. Über das Schuljahr muss für
ca. 200 Tage die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Ferien / Feiertage erfolgt keine Verpflegung.
Täglich sind 2 Menülinien anzubieten (davon eine vegetarische oder ovo-lacto-vegetarische Alternative zum
Fisch- oder Fleischgericht), zudem ein gleichwertiger Salatteller (vom Salatbuffet) als zusätzliches
Hauptgericht und ein Dessert.
Bei allen Gerichten ist auf die religiösen und kulturspezifischen Vorgaben der Eltern Rücksicht zu nehmen
(z.B. Kennzeichnung von Zutaten auf Schweinefleischbasis)
Der Menüzyklus wiederholt sich frühestens nach vier Wochen und wird innerhalb der Woche variabel
gestaltet. Spezielle Angebote wie Eintopf-Tag, Schnitzel-Tag usw. werden rotierend, d.h. innerhalb des
Menüzyklus nicht in jeder Woche am gleichen Wochentag, angeboten.
Für Schülerinnen und Schüler mit Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder anderen gesundheitlichen
Einschränkungen (Schonkost, Diätkost) wird nach Möglichkeit ein alternatives Angebot entsprechend des
Krankheitsbildes angeboten, z.B. freie Komponentenwahl.
Der Speiseplan ist für mindestens eine Schulwoche im Internet und als Aushang in der Schule zu
veröffentlichen.
Die Speisen sind eindeutig zu bezeichnen, d.h. auf allgemeine Bezeichnungen wie „Gemüse“ oder auf
verallgemeinernde Rezepturbezeichnungen („Leipziger Allerlei“ …) wird verzichtet.
Bei Fleisch und Fleischerzeugnissen ist die Tierart auf dem Speiseplan zu benennen oder grafisch
hervorzuheben. Bei Fischgerichten ist die Fischart zu benennen.
Bitte legen Sie Musterspeisepläne für 4 Wochen, die den Anforderungen an Lebensmittelauswahl und
Speisenplanung nach den DGE-Qualitätsstandards entsprechen, mit Einzelpreisangaben unter Angabe des
Verpflegungssystems (siehe unten) in der Anlage 2 vor.
Bitte weisen Sie besondere preisliche Vorteile (z.B. kostenloser Nachschlag bestimmter Komponenten,
Abo-Mittagessen o.ä.) gesondert aus.
Bitte stellen Sie ebenfalls Ihr Verpflegungssystem dar:
Cook & Chill – Kühlkost: Die (teil-)gegarten Speisen werden nach dem Zubereiten innerhalb von 90
Minuten im Chiller schockgekühlt, danach fachgerecht bei +3-0°gelagert und zu den Essenszeiten im
Konvektomaten/Kombidämpfer regeneriert.
Verzehrfertige Produkte (Salat, Rohkost, Dessert) werden grundsätzlich mit maximal 7°C angeliefert und
ausgegeben. Werden diese Speisen in der Schule frisch zubereitet, ist der hygienische Umgang zu
gewährleisten.
2.1.4 Snacks
Unter „Snack“ wird ein kleines Gericht verstanden. Snacks sind als Alternative zu den klassischen
Menülinien des Mittagsangebotes („Tellergericht) in jeder Pause anzubieten.
Bei der Snackauswahl sollen die Kriterien aus der den DGE-Qualitätsstandard ergänzenden Broschüre
„Snacks an weiterführenden Schulen“ zugrunde gelegt werden.