Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
253497.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
16.05.17, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0346/WP17
öffentlich
06.04.2017
FB 45/400
Programm "Gute Schule 2020" hier: Vorschlag zur Information der
politischen Gremien
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.04.2017
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Mit dem von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag zur laufenden Berichtserstattung der Projekte und
Maßnahmen unter Beachtung der Entscheidungskompetenzen der Politik ist der Schulausschuss
einverstanden.
Vorlage FB 45/0346/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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finanzielle Auswirkungen
es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0346/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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Erläuterungen:
Ausgangslage:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 (FB 45/0331/WP17) die Verwaltung
beauftragt, über den Fortgang der sich aus dem Förderprogramm “Gute Schule 2020“ ergebenden
Projekte/ Maßnahmen regelmäßig im Schulausschuss zu berichten. Hierzu soll ein abgestimmter
Vorschlag erarbeitet werden, der aufgrund der zeitlich ambitionierten Projektlaufzeit für die
anstehenden Projekte und Maßnahmen eine rechtlich abgesicherte flexible Handhabung für die
Verwaltung - unter Beachtung der Kontrollfunktionen der politischen Gremien - vorschlägt.
Vorgehen der Verwaltung:
Auf Einladung des FB 45 fand ein Austausch mit den Leitungen bzw. Vertreter/innen aller vom
Projekt tangierten Fachbereiche und Eigenbetriebe statt: E26, FB 11/4, FB14, B03 und FB20. Im
Nachgang bildeten sich wegen der Komplexität der Materie und der zahlreich identifizierten
Schnittstellen drei Sub- AGs: Finanzen, Digitalisierung und Bau.
Für den Finanzbereich stellen sich für das verwaltungsinterne Monitoring und Controlling folgende
Ebenen dar:
Haushaltsbezug:
Die haushalterische Abwicklung des Gesamtprojektes „Gute Schule 2020“ und damit
verbundene Einzelvorhaben sind zunächst einmal losgelöst vom Förderprogramm zu
betrachten. Hier gilt es die entsprechenden jährlichen Haushaltsermächtigungen
aufeinander abzustimmen, Übertragungen und Deckungen zu gewährleisten und
letztendlich eine sinnhafte Kommunikation mit vorhandenen kommunalen Mitteln zur
maximalen Ausschöpfung der Fördermittel zu gewährleisten. Die Projektmittel bilden
auf der Ertragsseite „lediglich“ eine Ertragsposition wieder, die zentral von der
zentralen Finanzsteuerung auf Basis der von der Projektleitung erarbeiteten
Grundlagen bewirtschaftet wird. Der Mittelabruf (s.u.)der Kreditförderung erfolgt
jeweils erst am Jahresende zentral durch die Finanzsteuerung auf der Basis der
bereits erfolgten und der im Verwendungszeitraum erwarteten (realisierbaren)
Mittelabflüsse (Istzahlungen).
Objektbezogenes Monitoring:
Die einzelnen Maßnahmen, insbesondere Baumaßnahmen werden wie alle
Bauprojekte begleitet und überwacht. Für den baufachlichen Teil und die damit
verbundenen einzelnen Projektbudgets zeichnet sich E26 für verantwortlich.
Gleichzeitig wird die Maßnahme eng durch die Projektleitung des FB45 in der Rolle
des schulfachlichen Bedarfsträgers und damit der Haushalt/ Produktverantwortung
betreut.
Mittelabruf
Die jährlichen Mittelabrufe bei der NRW Bank bilden in sich eigene Budgets, da für
jeden einzelnen Mittelabruf eine eigenständige 30- monatige Frist zur Erstellung der
Verwendungsnachweisung vorgegeben ist. Diese Frist beginnt mit dem Tag des
Vorlage FB 45/0346/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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Mittelabrufs zu laufen. Insoweit handelt es sich hierbei letztlich um vier Einzelbudgets,
die zu controllen sind und gewährleistet sein muss, dass fristgerecht die
entsprechende Mittelverwendung geklärt werden kann.
Gesamtförderung “Gute Schule 2020“
Über die vier Einzelbudgets (für Mittelabrufe) - Gesamtbetrag über 20,69 Mio. € - ist
ein ganzheitliches Monitoring erforderlich. Hierzu gehört neben der Fragestellung,
wann in welcher Höhe welche Abrufe sinnhaft erfolgen auch, wie durch eine
Kombination von Fördermitteln und städtischen Mitteln möglichen zeitkritischen oder
förderkritischen Faktoren entgegnet werden kann.
In den Bereichen “Bau“ und “Digitalisierung“ kann es aus bautechnischen, schulorganisatorischen,
kostentechnischen oder logistischen Gründen zu Umplanungen, Neufestlegungen in der
Prioritätenliste oder auch zur Aufnahme neuer bzw. Streichung vorgesehener Vorhaben kommen.
Zugleich ist in der praktischen Abwicklung auf Synergieeffekte zwischen den beiden Strängen zu
achten. Aufgrund der Art Etatisierung der Mittel ist eine große Flexibilität im Rahmen der
Deckungsfähigkeit der Mittel erzielt worden. Im Bereich der Digitalisierung handelt es sich zunächst
um einen Pauschalansatz, so dass hier nicht jede einzelne Maßnahme separat abgebildet werden
kann.
Vorschlag zur Beteiligung der politischen Gremien:
Evidente Veränderungen (z.B. Wegfall/Kürzung von Maßnahmen) sind selbstverständlich mit dem
Ausschuss abzustimmen und bei Bedarf politische Entscheidungen herbei zu führen.
Im Sinne einer systematischen und kontinuierlichen Beteiligung der Politik empfiehlt die Verwaltung
anhand folgenden Rasters die quartalsmäßige Berichterstattung im Schulausschuss bzw. zusätzlich
bei Bedarf, über den Fortgang des Programms zu informieren:.
Berichtsraster:
Aktualisierte Prioritätenliste
Inhaltliche Veränderungen
Kostenabweichungen
Stand der Mittelabrufe insgesamt
Die Verwaltung regt zudem an, dass die Lenkungsgruppe zur „Weiterentwicklung der Aachener
Schullandschaft“, in der die schulpolitischen Sprecher/innen der Ratsfraktionen vertreten sind, in ihren
Sitzungen im Rahmen eines ständigen Tagesordnungspunktes regelmäßig über den Fortgang des
Programms “Gute Schule 2020“ informiert wird.
Für die Verbindung und Abstimmung der verschiedenen Aufgaben, Unterstützung der Sub-AG‘s und
die Zuarbeit zu den Ausschüssen ist die Einrichtung einer Projektleitung zwingend erforderlich.
Vorlage FB 45/0346/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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