Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
252107.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
27.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat III
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez III/0014/WP17
öffentlich
27.03.2017
Dezernat III
Beteiligung am Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.04.2017
16.05.2017
MA
AUK
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
MOA
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz eine Beteiligung am
Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“
AUK
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz befürwortet eine Beteiligung der Stadt Aachen am
Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“
Vorlage Dez III/0014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Die Maßnahmen, die im Projektaufruf benannt werden, werden – falls noch nicht geschehen - als
Einzelmaßnahmen in den entsprechenden Haushaltsjahren separat angemeldet. Da der Prüfvorgang
gemäß den Kriterien des Projektaufrufs noch nicht abgeschlossen ist, sind noch keine Ausgaben
bezifferbar.
Vorlage Dez III/0014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
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Erläuterungen:
I. Der Projektaufruf
Auf dem NRW-Klimakongress am 16.11.2016 stellte die Landesregierung den Projektaufruf
„KommunalerKlimaschutz.NRW“ vor. Eine Reihe von landesweiten Informationsveranstaltungen
schloss sich an, die die Stadt am 16.12.2016 genutzt hat, um die Rahmenbedingungen zu erfahren.
Zudem hat die Verwaltung ein beratendes Gespräch bei der Bezirksregierung am 1.2.2017
wahrgenommen.
Ziel des Aufrufs ist, kommunale Investitionsmaßnahmen für Klimaschutz und Klimawandelanpassung
zu unterstützen. Dafür stehen insgesamt 60 Mio. Euro EFRE-Mittel plus 40 Mio. Euro Landesmittel in
drei Jahren zur Verfügung. Der Projektaufruf ist in die Förderbereiche „Emissionsfreie Innenstadt“ und
einen "Allgemeinen Förderbereich“ gegliedert. Während die Treibhausgas (THG)-Minderung in beiden
Förderkulissen ein Hauptwertungskriterium darstellt, werden für die „Emissionsfreie Innenstadt“ auch
Beiträge und Impulse zur Verbesserung der Luftqualität (Erreichung der EU-Luftqualitätsziele)
erwartet. Im allgemeinen Förderbereich ist neben der THG-Minderung besonders die Qualität der
Umsetzungsstrategie maßgeblich für die Bewertung. Eine Jury wird die eingereichten Unterlagen
bewerten, wobei im Bereich „Emissionsfreie Innenstadt“ geplant ist, nur drei Modellkommunen
auszuwählen. Für den allgemeinen Förderbereich wurde keine Limitierung der Teilnehmerkommunen
erklärt.
Bei Maßnahmen im nicht beihilferelevanten Bereich kann von einer Förderquote von 80%
ausgegangen werden. Für die Umsetzung der Investitionen erforderliche Planungs- und
Personalkosten sind ebenfalls förderfähig.
Im „Allgemeinen Förderbereich“ werden Maßnahmen unterstützt, die aus allen klimaschutz- und
klimaanpassungsrelevanten Bereichen kommen, insbesondere
Klimagerechte Quartiers-, Stadt- und Raumentwicklung
Nichtwohngebäude und Anlagen (inklusive Straßenbeleuchtung)
Versorgung und Entsorgung
Mobilität
Personal und Organisation
Kommunikation, Kooperation und Partizipation
Klimaneutrale Kommunalverwaltung.
Im Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ geht es um Distanzreduktion, Erhöhung der
Transporteffizienz und um den Ersatz fossiler Brennstoffe. Damit sollen sowohl die
Treibhausgasemissionen als auch die Luftschadstoffemissionen – insbesondere Feinstaub und
Stickstoffoxide - gesenkt werden. Darüber hinaus verringert sich die Lärmbelastung durch den
Verkehr. In Frage kommen Maßnahmen aus den Bereichen
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Ausdruck vom: 27.06.2017
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Multimodale Mobilität
Fuß- und Radverkehr inkl. Schulwege
ÖPNV
Elektromobilität
Innerstädtische Logistik
Mobilitätsmanagement
Siedlungs- und Wohnungspolitik
Innerstädtischer Einzelhandel.
Die Maßnahmen sollen jeweils in eine Umsetzungsstrategie mit integriertem Ansatz eingebunden
sein, die auf bestehenden beschlossenen Klimaschutzkonzepten und Arbeitsprogrammen basiert.
II. Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung hat in den klimarelevanten Handlungsbereichen anhand des im Frühjahr 2015
verabschiedeten Energiepolitischen Arbeitsprogramms geprüft, welche investiven Maßnahmen
geplant sind oder sich in Vorbereitung befinden und den oben genannten Anforderungskriterien des
Projektaufrufs genügen. Die in Frage kommenden Programmpunkte lassen sich beiden
Förderbereichen und verschiedenen Themenbereichen zuordnen.
Insbesondere die im Luftreinhalteplan verankerten Maßnahmen sind strategisch gut dem
Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ zuzuordnen und erhalten durch den Projektaufruf neue
Fördermöglichkeiten zur schnellen Umsetzung.
Um die Chancen im Projektaufruf zu erhöhen, verfolgt die Verwaltung eine Bewerbung in beiden
Förderbereichen. Besondere Erwartungen knüpfen sich an die Bewerbung im Bereich „Emissionsfreie
Innenstadt“, denn hier werden nur drei Städte ausgewählt.
Um eine Priorisierung und bestmögliche Zusammenstellung im Sinne einer integrierten
Umsetzungsstrategie vorzunehmen, werden die Maßnahmenvorschläge derzeit hinsichtlich ihres
THG-Minderungseffekts, Luftschadstoffsenkungseffekts und ihrer Klimaanpassungsrelevanz
konkretisiert. Neben diesen inhaltlichen Kriterien werden Umsetzungszeitraum, erforderliche Partner
und Ressourcenverfügbarkeit (Finanzen und Personal) geprüft.
Betrachtet werden Maßnahmen zur Senkung der Emissionen im Verkehrsbereich, insbesondere des
motorisierten PKW-Verkehrs, zur Elektrifizierung des ÖPNV und anderer kommunaler Verkehre wie
Müllabfuhr und Feuerwehr. Dazu zählen z.B. der Ausbau von Radinfrastruktur, von e-Ladeinfrastruktur
und die Verbesserung von Fußwegen. Die Emissionssenkung im Gebäudebereich durch die
Sanierung von Schul- bzw. Turnhallengebäuden steht ebenso auf der Liste der zu prüfenden
Vorschläge wie der Ausbau der Fernwärme.
Die Relation von Kosten zu THG-Minderungseffekt bzw. Einfluss auf die Luftqualität wird bei der
Auswahl für die Einreichung den Ausschlag geben, da auch dies für die Jury in der Bewertungsmatrix
oben steht.
Vorlage Dez III/0014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2017
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III. Fazit
Die Verwaltung sieht in der Beteiligung an dem Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ eine
einmalige Chance zur Förderung von investiven Maßnahmen, die der Senkung von klimaschädlichem
Kohlendioxyd ebenso Rechnung tragen wie der Verbesserung der Luftqualität in der Stadt Aachen.
Eine in diesem Sinne überzeugende Umsetzungsstrategie soll je für beide Förderbereiche auf Basis
des Energiepolitischen Arbeitsprogramms sowie des Luftreinhalteplans eingereicht werden.
Nach Einreichung der Maßnahmenvorschläge in Form einer Umsetzungsstrategie im Juni soll eine
Bewertung durch den Projektträger bzw. die Jury bis September erfolgen. In beiden Förderbereichen
ist derzeit vorgesehen, dass sich eine ca. halbjährliche „Qualifizierungsphase“ anschließt, in der die
Projektvorschläge ggf. überarbeitet werden. Im April 2018 soll sich auf dieser Basis eine offizielle
Antragstellung anschließen, eine Bewilligung ist ab Juli 2018 in Aussicht gestellt. Es bietet sich an, im
Rahmen der Qualifizierungsphase die konkreten Maßnahmen in den Ausschüssen vorzustellen.
Weitere Infos sind im Netz auf den Seiten des Projektträgers abrufbar:
www.leitmarktagentur.nrw/klimaschutz/kommunalerklimaschutz
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