Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
172264.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
04.11.16, 12:00
Aktualisiert
29.03.17, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
FB 11/0166/WP17
öffentlich
FB 11/510
04.11.2016
Frau Winkler
Präventionsprogramm "Wegweiser - gemeinsam gegen
gewaltbereiten Salafismus" des Landes Nordrhein-Westfalen
Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales und
Integration
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.11.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt Aachen zur Implementierung
einer Beratungsstelle im Rahmen des Projektes „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten
Salafismus“ die zunächst auf längstens 4 Jahre befristete Einrichtung von zwei, nach S 12 TVöD SuE
(kw) ausgewiesenen 0,5 Stellen in Zuständigkeit des Fachbereiches Wohnen, Soziales und
Integration, Abteilung Integration (FB 56/600).
In Vertretung
Grehling
Beigeordnete
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Auswirkungen
2016
ner Ansatz 2016
Ansatz 2017 ff.
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0,00 €
5.100,00 €
0,00 €
182.400,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
5.100,00 €
0,00 €
182.400,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
-
0,00 €
0,00 €
Verschlechterung
Die Personalkosten werden unmittelbar aus Fördermitteln finanziert.
Vorlage FB 11/0166/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2017
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Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch Zahlung einer jährlichen Pauschale von 80.000 EUR.
Hierin enthalten sind Personal- und Sachkosten (z.B. Reisekosten, Fortbildung, Bewirtung u.a.). Es
besteht Einvernehmen mit dem Fachbereich, dass die Personalkosten zu 100% aus den Fördermitteln
gedeckt werden. Es werden Personalkosten nach S 12 TVöD SuE entsprechend der KGSt-Richtwerte
veranschlagt (jährlich 60.800 EUR), ausgehend von einer Stellenbesetzung zum 01.12.2016.
Die Abbildung der Personalkosten erfolgt über ein noch einzurichtendes 4er PSP-Element. FB 56 wird
die Ansätze im Rahmen des Veränderungsnachweises in den Haushalt 2017 ff einbringen.
Der Differenzbetrag in Höhe von 19.200 EUR wird zur Finanzierung der Sachkosten, u.a. auch
Raumkosten und IT-Servicepauschalen usw. eingesetzt.
Für die Einrichtung der Arbeitsplätze stellt das Land einmalig einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR
zusätzlich zur Verfügung.
Vorlage FB 11/0166/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2017
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Erläuterungen:
Mit dem Präventionsprogramm „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ hat das
Land Nordrhein-Westfalen eine Ebene geschaffen, um der Radikalisierung von (jungen) Menschen
vorzubeugen. Mit der Installation von Beratungsstellen hat das Land 2014 in Bonn, Bochum und
Düsseldorf begonnen und das Programm in 2015 in Nordrhein-Westfalen ausgebaut. Ende 2016
sollen weitere Beratungsstellen eingerichtet werden, so auch in Aachen.
Die konkrete Beratungsarbeit als Kernelement der Aufgabe leistet Aufklärungs- und
Öffentlichkeitsarbeit, unterstützt Familienangehörige im Umfeld radikalisierter oder zur Radikalisierung
bereiter Menschen und eröffnet den Zugang zu entsprechenden Aussteigerprogrammen des
Verfassungsschutzes NRW.
Ausgehend von Beobachtungen des Verfassungsschutzes NRW gibt es im Bereich der StädteRegion
Aachen ein breites Spektrum an unterschiedlichen Aktivitäten, z.B. von Einzelakteuren oder LiesStänden, die einen Hand-lungsbedarf erkennen lassen. Bekannt sind bis zu 200 salafistische
Aktivisten, von denen ca. ein Viertel gewaltorientiert und zum Teil einer einschlägigen Szene
zugehörig ist.
Die multikulturelle Vielfalt der Stadt Aachen bietet auch solchen Strukturen Raum und
Anknüpfungspunkte hin zu gewaltbereitem Salafismus. Entsprechend der Mitteilungen des
Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) finden
Menschen mit Einwanderungsgeschichte aus islamisch geprägten Ländern und überwiegend in 2. und
3. Generation, Konvertiten und deutsche Staatsbürger in der
Regel im Alter zwischen 14 und 30 Jahren, davon 25% Mädchen und Frauen, Zugang zu
gewaltbereitem Salafismus.
Unter Salafismus versteht man eine islamistische Ideologie, die sich an den Werten und Vorstellungen
der ersten Muslime bzw. der muslimischen Frühzeit orientiert. Salafisten richten ihre religiöse Praxis
und Lebensführung ausschließlich an den Prinzipien des Korans und dem Vorbild des Propheten
Muhammad und der frühen Muslime - der sog. "rechtschaffenen Altvorderen" - aus.
Seit 2012 gilt sowohl in Deutschland als auch international der gewaltbereite Salafismus als
dynamischste islamistische Bewegung. Gewaltbereite salafistische Ideologie wird zunehmend
professionell verbreitet. Ihre Vertreter wissen sich öffentlichkeitswirksam in Szene zu setzen und üben
eine beträchtliche Anziehungskraft auf Konvertiten und Muslime mit historischen ausländischen
Wurzeln aus.
Viele Nachfragen von Angehörigen, Freunden, Lehrern u.a. zeigen, dass der Bedarf an Beratung
besteht. Der stetige Ausbau der Anlaufstellen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, spiegelt dabei den
wachsenden Bedarf wider.
Die Erfahrungen der ersten Beratungsstellen in Bonn, Düsseldorf, Bochum und auch Wuppertal
weisen ein breites Spektrum der erforderlichen Leistungen hin, angefangen bei der Beantwortung
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Ausdruck vom: 28.03.2017
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telefonischer Anfragen bis hin zur intensiven Betreuung einzelner Fälle zur Verhinderung des
Einstiegs in gewaltbereiten Salafismus.1
Die Konzeption des Präventionsprogramms „Wegweiser“ ist umfassend und nimmt bereits die
Ursachen, die zu Gewaltbereitschaft führen können, in den Blick. Die Vernetzung mit den
unterschiedlichsten Partnern leistet dabei passgenaue und unmittelbare Hilfe.
Nachdem der Oberbürgermeister der Stadt dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW)
gegenüber die Implementierung der Beratungsstelle „Wegweiser“ in Aachen begrüßte, fanden erste
Netzwerktreffen zur weiteren Abstimmung der Vorgehensweise statt (sh. Anlage).
Im Rahmen des 2. Netzwerktreffen „Wegweiser“ am 27.06.2016 - Teilnehmerinnen und Teilnehmer
waren Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK NRW), der
Stadt Aachen, der Polizei NRW, der StädteRegion Aachen als einzubindende Schulbehörde, der
Wohlfahrtsverbände und der muslimischen Gemeinden sowie ein Vertreter der Regierung der
Deutschsprachigen Gemeinschaft (Belgien) - verständigte man sich auf eine Trägerschaft des
Präventivprogrammes im Auftrag der Stadt Aachen. Zum einen fehle es den Wohlfahrtsverbänden
und den muslimischen Gemeinden an Infrastruktur und Kapazitäten für diese Aufgabe, zum anderen
bilde die Stadt Aachen einen neutralen Ort. Über die gute Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerkes
und des Beirates ist eine ausreichende Partizipation der Beteiligten möglich.
Die in Aachen zu installierende Beratungsstelle soll im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
(FB 56/600) angesiedelt und mit zwei Halbtagskräften ausgestattet werden, alternativ im Falle einer
fehlenden geeigneten Bewerberlage mit einer Vollzeitkraft.
Die Aufgabeninhalte und weiteren Bedingungen werden im Rahmen eines Werkvertrages zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Aachen definiert. Dieser Vertrag hat regelmäßig eine
Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum
30.06. des Folgejahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Nach der vergaberechtlichen
maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren wird ein neues Vergabeverfahren durchgeführt.
Neben der Kommune können sich auch freie Träger als Projektträger bewerben.
Aufgrund der Laufzeit von maximal 4 Jahren sind die Stellen mit einem kw-Vermerk zu versehen.
Anlage/n:
Ausdruck der Präsentation des MIK anlässlich des 1. Netzwerktreffens „Wegweiser in Aachen“ am
22.04.2016
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nrw-baut-praeventionsprogramm-wegweiser-gegen-gewaltbereiten-salafismusaus
1
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