Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
251370.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
15.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0659/WP17
öffentlich
15.03.2017
FB 61/300
Überprüfung der Ampelschaltung Severinstraße/ Von-Coels-Straße
Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung AachenEilendorf vom 10.02.2017
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.03.2017
27.04.2017
B2
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die Verwaltung mit der
Verlängerung der Grünzeit für Fußgänger auf Probe für die Zeit von 6 Monaten, zu beauftragen.
Der Mobilitätsauschuss beschließt die Verlängerung der Grünzeit für Fußgänger auf Probe für die Zeit
von 6 Monaten.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Vorlage FB 61/0659/WP17 der Stadt Aachen
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ausdruck vom: 23.08.2017
Folgekos-
FolgekosSeite: 1/4
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz
20xx ff.
ner Ansatz
20xx
Ertrag
ten (alt)
ten (neu)
20xx ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 61/0659/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Mit dem Antrag vom 24.10.2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf wurde
die Verwaltung mit der Überprüfung der Ampelschaltung Von-Coels-Straße/ Severinstraße beauftragt.
Im Antrag wurde bemängelt, dass die Grünzeit für Fußgänger zu kurz ist.
In der Vorlage der Verwaltung, die am 07.12.2016 behandelt wurde, erklärte die Fachverwaltung, dass
die Grünzeiten nach den Richtlinien der Lichtsignalanlagen (RiLSA) ausreichend und eine
Verlängerung der Grünzeiten für Fußgänger nicht notwendig seien.
Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf folgte nicht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und
beantragte eine erneute Prüfung der Grünzeiten.
In einem neuen Antrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2017 wird darauf hingewiesen, dass an den
Nebenknoten Von-Coels-Straße/ Lindenstraße und Von-Coels-Straße/ Nirmer Straße die Grünzeiten
für die Fußgänger länger sind. Eine Anpassung der Schaltzeiten an die längeren Grünzeiten der
Nachbarknoten wird gefordert.
Allgemein
Grundsätzlich werden die Grünzeitlängen anhand der Verkehrsbelastungen und den
Mindestgrünzeiten für Fußgänger ermittelt.
Jeder Knoten hat eine Umlaufzeit von 90 Sekunden, in der jeder Verkehrsteilnehmer einmal Grün
erhält. Gleiche Umlaufzeiten an allen Knoten sind notwendig, damit die Anlagen miteinander
koordiniert werden können („Grüne Welle“).
Verlängert man die Grünzeit einer Verkehrsteilnehmergruppe, muss man einer anderen
Verkehrsteilnehmergruppe Grünzeit kürzen.
Knoten Von-Coels-Straße/ Severinstraße
Wie in der Vorlage für den 7.12.2016 dargestellt, erhält die Fußgängerquerung über die Von-CoelsStraße 10 Sekunden Grün und anschließend eine Räumzeit von nochmal 10 Sekunden, in der die
Fahrzeuge, die im Konflikt mit den Fußgängern stehen, Rot angezeigt bekommen.
Dem Fußgänger stehen also insgesamt 20 Sekunden zur Verfügung, um die Fahrbahn zu queren.
Laut dieser Richtlinie „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) von 2010 liegt der Regelwert für die
Gehgeschwindigkeit von Fußgängern bei 1,2 Metern pro Sekunde. (Dies entspricht einer
Geschwindigkeit von 4,32 Kilometern pro Stunde.)
Variationen von 1,0 bis 1,5 Meter pro Sekunde sind möglich.
Die Furtlängen betragen für die westliche Furt 12,30 Meter und für die östliche Furt 11,40 Meter.
Mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 Meter pro Sekunde bräuchte man für das Queren der
gesamten Furt 11 Sekunden.
Bei einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 Meter pro Sekunde sind 13 Sekunden erforderlich.
Somit sind rechnerisch die Grünzeiten ausreichend.
Vorlage FB 61/0659/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2017
Seite: 3/4
Grüne Welle
In den Anlagen 1 und 2 sind die Grünbänder der Von-Coels-Straße von Lindenstraße bis Josefstraße
abgebildet.
Eine Verlängerung der Fußgängergrünzeit um 5 Sekunden - auf die Grünzeit ensprechend der
Lichtsignalanlagen Von-Coels-Straße/ Lindenstraße oder Von-Coels-Straße/ Nirmer Straße - führt zu
einer Reduktion der Kfz-Grünzeit auf der Von-Coels-Straße.
Sowohl im Vormittags- als auch im Nachtmittagsprogramm beeinträchtigt diese Reduktion der
Grünzeit die Koordinierung.
Aus Sicht der Verwaltung sind diese Beeinträchtigungen jedoch minimal
Die Verwaltung wird dies in der Sitzung anhand der beigefügten Zeit-Weg-Diagrammen erläutern.
Fazit:
Da die Beeinträchtigungen für die Grüne Welle minimal sind und bezogen auf die Leistungsfähigkeit
ein Kürzen der Grünzeiten für die Hauptrichtung möglich wäre, schlägt die Verwaltung vor, die
Grünzeit für die Fußgänger für eine Probezeit von sechs Monaten um 5 Sekunden zu verlängern.
Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Fußgänger geleistet
werden.
Nach Ablauf der sechs Monate Probezeit wird die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen, damit
entschieden werden kann, ob die Verlängerung der Fußgängergrünzeiten dauerhaft eingeführt werden
kann.
Weiterhin wird die Verwaltung Möglicheiten untersuchen, die Koordinierung in der Von-Coels-Straße
unter Berücksichtigung der Ansprüche querender Fußgänger zu optimieren.
Anlage/n:
Anlage 1: Grüne Welle morgens
Anlage 2: Grüne Welle nachmittags
Anlage 3: Lageplan des Knotens
Anlage 4: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2017
Vorlage FB 61/0659/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2017
Seite: 4/4