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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
251370.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
15.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:36

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0659/WP17 öffentlich 15.03.2017 FB 61/300 Überprüfung der Ampelschaltung Severinstraße/ Von-Coels-Straße Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung AachenEilendorf vom 10.02.2017 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.03.2017 27.04.2017 B2 MA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die Verwaltung mit der Verlängerung der Grünzeit für Fußgänger auf Probe für die Zeit von 6 Monaten, zu beauftragen. Der Mobilitätsauschuss beschließt die Verlängerung der Grünzeit für Fußgänger auf Probe für die Zeit von 6 Monaten. finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Fortgeschriebe- Vorlage FB 61/0659/WP17 der Stadt Aachen Ansatz Fortgeschriebe- Ausdruck vom: 23.08.2017 Folgekos- FolgekosSeite: 1/4 Auswirkungen 20xx ner Ansatz 20xx ff. ner Ansatz 20xx Ertrag ten (alt) ten (neu) 20xx ff. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 61/0659/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Mit dem Antrag vom 24.10.2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf wurde die Verwaltung mit der Überprüfung der Ampelschaltung Von-Coels-Straße/ Severinstraße beauftragt. Im Antrag wurde bemängelt, dass die Grünzeit für Fußgänger zu kurz ist. In der Vorlage der Verwaltung, die am 07.12.2016 behandelt wurde, erklärte die Fachverwaltung, dass die Grünzeiten nach den Richtlinien der Lichtsignalanlagen (RiLSA) ausreichend und eine Verlängerung der Grünzeiten für Fußgänger nicht notwendig seien. Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf folgte nicht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und beantragte eine erneute Prüfung der Grünzeiten. In einem neuen Antrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2017 wird darauf hingewiesen, dass an den Nebenknoten Von-Coels-Straße/ Lindenstraße und Von-Coels-Straße/ Nirmer Straße die Grünzeiten für die Fußgänger länger sind. Eine Anpassung der Schaltzeiten an die längeren Grünzeiten der Nachbarknoten wird gefordert. Allgemein Grundsätzlich werden die Grünzeitlängen anhand der Verkehrsbelastungen und den Mindestgrünzeiten für Fußgänger ermittelt. Jeder Knoten hat eine Umlaufzeit von 90 Sekunden, in der jeder Verkehrsteilnehmer einmal Grün erhält. Gleiche Umlaufzeiten an allen Knoten sind notwendig, damit die Anlagen miteinander koordiniert werden können („Grüne Welle“). Verlängert man die Grünzeit einer Verkehrsteilnehmergruppe, muss man einer anderen Verkehrsteilnehmergruppe Grünzeit kürzen. Knoten Von-Coels-Straße/ Severinstraße Wie in der Vorlage für den 7.12.2016 dargestellt, erhält die Fußgängerquerung über die Von-CoelsStraße 10 Sekunden Grün und anschließend eine Räumzeit von nochmal 10 Sekunden, in der die Fahrzeuge, die im Konflikt mit den Fußgängern stehen, Rot angezeigt bekommen. Dem Fußgänger stehen also insgesamt 20 Sekunden zur Verfügung, um die Fahrbahn zu queren. Laut dieser Richtlinie „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) von 2010 liegt der Regelwert für die Gehgeschwindigkeit von Fußgängern bei 1,2 Metern pro Sekunde. (Dies entspricht einer Geschwindigkeit von 4,32 Kilometern pro Stunde.) Variationen von 1,0 bis 1,5 Meter pro Sekunde sind möglich. Die Furtlängen betragen für die westliche Furt 12,30 Meter und für die östliche Furt 11,40 Meter. Mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 Meter pro Sekunde bräuchte man für das Queren der gesamten Furt 11 Sekunden. Bei einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 Meter pro Sekunde sind 13 Sekunden erforderlich. Somit sind rechnerisch die Grünzeiten ausreichend. Vorlage FB 61/0659/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2017 Seite: 3/4 Grüne Welle In den Anlagen 1 und 2 sind die Grünbänder der Von-Coels-Straße von Lindenstraße bis Josefstraße abgebildet. Eine Verlängerung der Fußgängergrünzeit um 5 Sekunden - auf die Grünzeit ensprechend der Lichtsignalanlagen Von-Coels-Straße/ Lindenstraße oder Von-Coels-Straße/ Nirmer Straße - führt zu einer Reduktion der Kfz-Grünzeit auf der Von-Coels-Straße. Sowohl im Vormittags- als auch im Nachtmittagsprogramm beeinträchtigt diese Reduktion der Grünzeit die Koordinierung. Aus Sicht der Verwaltung sind diese Beeinträchtigungen jedoch minimal Die Verwaltung wird dies in der Sitzung anhand der beigefügten Zeit-Weg-Diagrammen erläutern. Fazit: Da die Beeinträchtigungen für die Grüne Welle minimal sind und bezogen auf die Leistungsfähigkeit ein Kürzen der Grünzeiten für die Hauptrichtung möglich wäre, schlägt die Verwaltung vor, die Grünzeit für die Fußgänger für eine Probezeit von sechs Monaten um 5 Sekunden zu verlängern. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Fußgänger geleistet werden. Nach Ablauf der sechs Monate Probezeit wird die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen, damit entschieden werden kann, ob die Verlängerung der Fußgängergrünzeiten dauerhaft eingeführt werden kann. Weiterhin wird die Verwaltung Möglicheiten untersuchen, die Koordinierung in der Von-Coels-Straße unter Berücksichtigung der Ansprüche querender Fußgänger zu optimieren. Anlage/n: Anlage 1: Grüne Welle morgens Anlage 2: Grüne Welle nachmittags Anlage 3: Lageplan des Knotens Anlage 4: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2017 Vorlage FB 61/0659/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2017 Seite: 4/4