Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
249763.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
06.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0649/WP17
öffentlich
06.03.2017
Dez. III / FB 61/300
Rödgener Straße, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.03.2017
B2
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss der Hochbauarbeiten im Bereich Rödgener Straße /
Suttnerstraße ein erneutes Geschwindigkeitsprofil zu erstellen und bauliche Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung zu prüfen.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0649/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 09.03.2016 berichtete ein Anwohner über
die Verkehrssituation in der Rödgener Straße und das Ziel verschiedener Anwohner, den
Durchgangsverkehr zu vermindern und eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Die Bezirksvertretung
hatte daraufhin zugesagt, dass die Verkehrsmengen und gefahrenen Geschwindigkeiten in der
Rödgener Straße durch die Fachverwaltung erfasst und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der
Verkehrserhebung wurden am 07.09.2016 der Bezirksvertretung vorgestellt. Aufgrund des hohen
festgestellten Geschwindigkeitsniveaus wurde die Fachverwaltung beauftragt, ein Konzept zu
erarbeiten, welche verkehrslenkenden Maßnahmen kostengünstig zur Verkehrsberuhigung in der
Rödgener Straße umsetzbar sind.
2. Analyse und Planung
Vom 16.06.2016 bis 20.06.2016 wurde in etwa auf Höhe der Hausnummer 105 eine
Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Über diesen Zeitraum betrug die
Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 39 km/h (37 km/h in Richtung Zehnthofweg und 41 km/h in
Richtung Brückstraße). Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 94 km/h (in Richtung
Zehnthofweg). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt
und von 85% aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 48 km/h (45 km/h in Richtung
Zehnthofweg und 51 km/h in Richtung Brückstraße). Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h
betrug 40,5% (33,2 % in Richtung Zehnthofweg und 48,7% in Richtung Brückstraße). Die
Prozentangabe ordnet die Straße in eine Kategorie, bei der in der Regel Beobachtungen/Messungen
mit Ahndungen (25 bis 40 %) bzw. Überprüfung baulicher Maßnahmen (über 40 %) erforderlich sind.
Im Vergleich mit anderen Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen des Stadtgebiets ist das
Geschwindigkeitsniveau der Rödgener Straße als hoch einzustufen.
Die Ausbildung der Straße zu einer Sackgasse oder andere Durchfahrtsbeschränkungen zur
Reduzierung des Durchgangsverkehrs sind aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, da diese
gegebenenfalls sogar zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten beitragen können.
Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung sind entweder markierungs- und beschilderungstechnische
Lösungen oder bauliche Maßnahmen. Fahrdynamisch ausgebildete bauliche Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsdämpfung sind Teilaufpflasterungen, Plateauaufpflasterungen oder
Fahrgassenversätze und in der Regel mit höheren Investitionskosten verbunden. Eine kostengünstige
Alternative zur Herstellung von Fahrgassenversätzen ist alternierendes Parken (wechselseitiges
Fahrbahnrandparken) mittels Beschilderung.
In der Rödgener Straße ist der Einsatz von alternierendem Parken nicht möglich. Zum einen ist
Fahrbahnrandparken nur in den Bereichen möglich, in denen weder Parkbuchten noch
Grundstückszufahrten in den Nebenanlagen vorhanden sind:
Vorlage FB 61/0649/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
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-
Im westlichen Abschnitt der Rödgener Straße befinden sich auf der Seite der geraden
Hausnummern häufig eng beieinander liegende Grundstückszufahrten (vor Hausnummern
194 bis 206) oder eine Parkbucht (vor Hausnummer 182).
-
Auf dem Flurstück 975, das an die Rödgener Straße und Suttnerstraße grenzt, wird
demnächst eine Wohnanlage mit 39 Wohneinheiten und Tiefgarage errichtet. Im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens wurde vereinbart, dass der Antragsteller an der Rödgener
Straße eine Parkbucht mit 6 Parkständen anlegt, um die Nachfrage für zukünftige Besucher
zu erfüllen. Der Antrag auf Baubeginn wurde bereits gestellt.
-
Im weiteren Verlauf der Rödgener Straße bis zur Einmündung Brückstraße ist fast
durchgehend einseitig eine Längsparkbucht vorhanden und damit kein alternierendes
Fahrbahnrandparken möglich.
Zum anderen reicht in den übrigen Bereichen der Rödgener Straße die Fahrbahnbreite nicht aus, um
unter Einhaltung der Richtlinien alternierendes Parken einzusetzen. Beim Fahrbahnrandparken muss
von den Verkehrsteilnehmern die StVO beachtet werden, d.h. es dürfen dort nur Fahrzeuge abgestellt
werden, wenn ein Vorbeifahren anderer Fahrzeuge möglich ist. Um die Forderung der einschlägigen
Richtlinien zu erfüllen, muss neben dem 2,00 m breiten Fahrbahnrandparken eine mindestens 2,95 m
breite Fahrgasse für die Vorbeifahrt eines Lastkraftwagens verbleiben. Die Fahrbahn der Rödgener
Straße ist in der Regel nur etwa 4,70 m und damit nicht ausreichend breit. Das Parken am
Fahrbahnrand kann im Falle der Rödgener Straße zwar geduldet, aber nicht durch eine
entsprechende Beschilderung legalisiert werden. Die vorhandene Haltverbotsbeschilderung in der
Rödgener Straße wurde lediglich zur Verdeutlichung der rettungstechnisch notwendigen
Feuerwehraufstellflächen aufgestellt.
3. Fazit und Empfehlung
Alternierendes Parken in der Rödgener Straße, als kostengünstige und fahrdynamisch wirksame
Maßnahme zur Verkehrsberuhigung, ist wegen der aufgeführten Gründe nicht möglich.
Im Bereich der zukünftigen Wohnanlage Rödgener Straße / Suttnerstraße können sich zusätzliche
Fahrzeugbewegungen günstig auf die gefahrenen Geschwindigkeiten auswirken und das
Geschwindigkeitsniveau senken. Die Verwaltung empfiehlt daher, nach Umsetzung der neuen
geplanten Bebauung erneut ein Geschwindigkeitsprofil erstellen. Auf dieser Grundlage kann dann ggf.
über kostenintensivere bauliche Maßnahmen nachgedacht werden.
Anlage/n:
1. Fotos
2. Bestandsplan (westlicher Abschnitt)
Vorlage FB 61/0649/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
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Anlage 1 (Seite 1 von 2)
Rödgener Straße auf Höhe der geplanten Wohnanlage, Fahrtrichtung Zehnthofweg
Rödgener Straße auf Höhe Hausnr. 169, Fahrtrichtung Brückstraße
Anlage 1 (Seite 2 von 2)
Rödgener Straße auf Höhe Hausnr. 182, Fahrtrichtung Zehnthofweg
Rödgener Straße auf Höhe Einmündung Kaiserstraße, Fahrtrichtung Brückstraße