Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
251778.pdf
Größe
6,9 MB
Erstellt
21.03.17, 12:00
Aktualisiert
22.03.17, 15:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 32/0009/WP17-5
öffentlich
21.03.2017
FB 32
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.03.2017
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung am 22.03.2017):
Auf Vorschlag der Verwaltung, Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und
auf Empfehlungen der Bezirksvertretung Brand und des Hauptausschusses, beschließt der Rat der
Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 32/0009/WP17-5 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2017
Seite: 1/5
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 15.03.2017 hat der Hauptausschuss über die beabsichtigten
Ladenöffnungen aus Anlass von Veranstaltungen in Aachen-Innenstadt, Aachen-Burtscheid
und dem Stadtbezirk Aachen-Brand beraten.
Dem Vorschlag der Verwaltung folgend hat der Hauptausschuss dem Rat der Stadt bezogen auf die Ladenöffnungen aus Anlass der nachfolgenden Veranstaltungen - den
Erlass einer entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung vorbehaltlich der
nachzureichenden Erläuterungen zu einzelnen Veranstaltungsterminen in Brand empfohlen:
Aachen-Innenstadt
Aktion „Ehrenwert-Tag der Vereine“
Weihnachtsmarkt
am
am
01.10.2017
10.12.2017
Aachen-Burtscheid
Burtscheider Aktionstage
am
27.08.2017
Stadtbezirk Aachen-Brand
Eröffnung des Brander Marktplatzes
Sommerkirmes/Pfarrfest
Donatus-Kirmes
Weihnachtsmarkt
am
am
am
am
21.05.2017
09.07.2017
22.10.2017
03.12.2017
Den beabsichtigten Ladenöffnungen aus Anlass der nachfolgenden Veranstaltungen hatte
auch die Gewerkschaft ver.di mit Stellungnahme vom 07.03.2017 zugestimmt:
-
Aachen-Innenstadt
Aachen-Burtscheid
Aachen-Brand
Weihnachtsmarkt
Burtscheider Aktionstage
Eröffnung des Brander Marktplatzes.
Nicht gefolgt ist ver.di dem Vorschlag der Verwaltung auf Zulassung einer sonntäglichen
Ladenöffnung aus Anlass der Aktion „Ehrenwert - Tag der Vereine“, da „die
Anlassbeschreibung unzureichend“ sei. Es bleibe „unklar, was „viele Vereinsstände“ sind
und wie diese aussehen“. Der „Vergleich zwischen der Verkaufsfläche und der
Aktionsfläche“ sei „in der Vorlage nicht beachtet“.
Mit der aus Anlass der Beratungen der sonntäglichen Ladenöffnungen im Hauptausschuss
am 15.03.2017 vorgelegten neuerlichen Stellungnahme seitens ver.di vom 15.03.2017, die
dieser Vorlage in der Anlage 1 beigefügt ist, wurde die Möglichkeit einer Zustimmung in
Aussicht gestellt, soweit der zugrundeliegende Antrag nachgebessert werde. Ver.di führt
hierzu aus „Es ist nicht auszuschließen, dass der „Tag der Vereine“ juristisch begründbar
ist“. Vor diesem Hintergrund wird seitens ver.di vorgeschlagen, „dass der Antrag
nachgebessert wird“.
Die geforderten Ergänzungen beziehen sich auf Angaben zu:
-
dem Verhältnis der Aktionsfläche in Relation zur Fläche der Ladenöffnung,
den jeweiligen Besucherströmen,
der Anzahl der Vereinsstände,
und der Vorlage eines Übersichtsplanes zur Veranstaltung.
Zu den beabsichtigten Veranstaltungen der Sommerkirmes/Pfarrfest, der Donatus-Kirmes
und des Weihnachtsmarkt im Stadtbezirk Aachen-Brand hatte ver.di bereits mit
Vorlage FB 32/0009/WP17-5 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2017
Seite: 2/5
Stellungnahme vom 07.03.2017 mitgeteilt, dass diese „vermutlich ebenfalls genehmigt
werden, sofern die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden“.
Den vorstehenden Einlassungen Rechnung tragend und dem Beschluss des
Hauptausschusses folgend, wurden die betroffenen Interessengemeinschaften, der Märkteund Aktionskreis Aachen City e.V. (MAC) und die Interessengemeinschaft Brander Handel,
Handwerk und Gewerbe (IG Brand) für den Stadtbezirk Aachen-Brand um ergänzende
Angaben zu den Anlassveranstaltungen gebeten.
Die seitens der betroffenen Interessengemeinschaften übermittelten nachgereichten
Angaben sind der ergänzenden Vorlage als Anlagen beigefügt; siehe insoweit:
Anlage 2:
Schreiben des MAC vom 17.03.2017 (Eingang 20.03.2017)
Anlage 5:
Schreiben der IG Brand vom 17.03.2017 nebst Anlagen 5 a -c
Anlage 6:
Mitteilung des Bezirksamtes Brand vom 17.03.2017.
Die rechtliche Würdigung dieser ergänzenden Antragsunterlagen führt aus Sicht der
Verwaltung zu den nachfolgenden Ergebnissen:
Aktion „Ehrenwert – Tag der Vereine“
Die Veranstaltung „Ehrenwert - Aktionstag der Vereine“ bietet allen in Aachen ansässigen
und wirkenden Vereinen die Möglichkeit der Präsentation. Durch die Darstellung der eigenen
Vereinstätigkeit erhalten die Vereine die Möglichkeit der Anwerbung neuer Mitglieder und
Sponsoren sowie der Vernetzung untereinander.
Hierbei belegt grundsätzlich jeder teilnehmende Verein einen Stand. Die Art und Weise der
gewählten Präsentation bestimmt der Verein im Rahmen der genehmigten Vorgaben selbst.
Wünschenswert sind originelle Präsentationen und Mitmachangebote. Es gibt zahlreiche
Darbietungen einzelner Vereine und Angebote für interessierte Besucher.
In den vergangenen Jahren haben sich anlässlich dieser Veranstaltung bis zu 200 Vereinen
an dem jeweiligen Aktionstag beteiligt. Die Stände sind über die gesamte Altstadt verteilt.
Zu den seitens ver.di benannten Kritikpunkten, insbesondere zum Verhältnis der
Aktionsfläche in Relation zur Fläche der Ladenöffnung, ist festzuhalten:
Die Veranstaltung erstreckt sich vom Markt über den Katschhof, Hühnermarkt, Hof, und
Münsterplatz zur Ursulinerstraße über den Friedrich-Wilhelm-Platz mit der Rotunde des
Elisenbrunnens und dem Elisengarten bis zum Holzgraben und in Teilflächen der
Hartmannstraße.
Die Grundfläche dieser Örtlichkeiten umfasst insgesamt 33.197 qm.
Die Gesamtfläche des Veranstaltungsbereiches rund um die o.a. Aktionsflächen beläuft sich
auf rd. 72.000 qm; unter Einbeziehung der entsprechenden Zuwegungen - ausweislich der
Antragsunterlagen - gar auf rd. 100.000 qm.
Für die Durchführung des Aktionstages steht den beteiligten Vereinen eine Fläche von ca.
18.000 qm zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden - neben vier Bühnen - hier allein
nahezu 160 Stände aufgebaut. Viele Vereine bringen über die Stände hinaus weitere
Aufbauten, wie bspw. Riesentrampolin, Kletterturm, Hundeparcours, Judomatten, Laufsteg
für Fotoshooting, Segelflugzeug u.a. mit.
Zur Verdeutlichung ist der bereits der Vorlage vom 10.03.2017 für die Beratungen des
Hauptausschusses und des Rates der Stadt beigefügte „Übersichtsplan - Stände Tag der
Vereine 2016“ dieser ergänzenden Vorlage in der Anlage nochmals beigefügt
(vgl. Anlage 3).
Vorlage FB 32/0009/WP17-5 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2017
Seite: 3/5
Darüber hinaus beigefügt ist zur Verdeutlichung der Übersichtsplan der Aktionsflächen,
ergänzt um die Angabe der Flächengrößen der Aktionsbereiche (vgl. Anlage 4).
Dem gegenüber steht ausweislich der mit Schreiben vom 17.03.2017 übermittelten
ergänzenden Angaben des Märkte- und Aktionskreises Aachen-City e.v. (vgl. Anlage 2) eine
„Gesamtfläche der maximal theoretisch möglich geöffneten Geschäfte“ von rd. 102.000 qm.
Da sich - im Falle der Freigabe einer sonntäglichen Ladenöffnung - erfahrungsgemäß
„lediglich zwei Drittel an der Sonntagsöffnung beteiligen“, wird eine „Gesamtverkaufsfläche
von ca. 70.000 qm erreicht“.
Die Aktionsfläche der Veranstaltung ist somit ungleich größer als die Verkaufsfläche im Falle
einer möglichen Ladenöffnung.
Zur Frage der Besucherströme ist darüber hinaus festzuhalten:
Ausweislich der Antragsunterlagen für die sonntägliche Ladenöffnung aus Anlass des
Aktionstages „Ehrenwert - Tag der Vereine“ geht der Märkte- und Aktionskreis Aachen City
e.v. aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit von einem Besucheraufkommen zwischen
25.000 und 30.000 Besuchern insgesamt aus.
Die hiervon abgeleitete und auf entsprechende, zur Verfügung stehende Untersuchungen
gestützte Ermittlung des potentiellen Besucheraufkommens für eine mögliche Ladenöffnung
ist nachvollziehbar.
Dem folgend, liegt die Zahl potentieller Besucher einer Ladenöffnung weit unter der
Besucherzahl der Veranstaltung.
Darüber hinaus ist aus Sicht der Verwaltung maßgeblich zu berücksichtigen, dass es sich
bei den Besuchern des Aktionstages „Ehrenwert - Tag der Vereine“ zu einem nicht
unwesentlichen Anteil um begleitende Familienangehörige und Freunde der ihren jeweiligen
Verein präsentierenden Personen handelt. Das vorrangige Bedürfnis dieser Besucher der
Veranstaltung wird darin liegen, den Akteuren größtmögliche Aufmerksamkeit zu schenken.
Das Interesse, neben dem Besuch der Veranstaltung an sich, auch die Möglichkeiten einer
gleichzeitig stattfindenden Ladenöffnung für sich zu nutzen, kann als zweitrangig angesehen
werden. Dies belegt auch die letztjährige Veranstaltung; trotz fehlender Ladenöffnung
erfreute sich die Veranstaltung des gleichen Zuspruches wie in den Jahren mit
Ladenöffnung. Der Inanspruchnahme sowohl der gastronomischen als auch der übrigen
Angebote der Geschäftsstellen in der Innenstadt kommt insofern eine untergeordnete Rolle
zu.
Die vorliegenden Erkenntnisse belegen aus Sicht der Verwaltung offensichtlich, dass die
Veranstaltung „Ehrenwert - Tag der Vereine“ für sich und unabhängig von einer
Ladenöffnung den maßgeblichen Besucherstrom verursacht und sich die mögliche
Ladenöffnung als Annex zu dieser Veranstaltung darstellt.
Anlassveranstaltungen im Stadtbezirk Aachen-Brand
Beantragt werden Ladenöffnungen aus Anlass der Sommerkirmes/Pfarrfest, der DonatusKirmes und des Weihnachtsmarktes.
Alle Veranstaltungen werden auf dem im Mai eröffneten neuen Marktplatz in Brand
stattfinden. Der seit Jahrzehnten als Mittelpunkt des „Brander Lebens“ dienende Marktplatz
wurde in seiner jetzigen Konzeption und Gestaltung erst Ende 2016 fertiggestellt. Hieraus
resultierend werden bislang dort abgehaltene Veranstaltungen konzeptionell überdacht und
überarbeitet. Die hiermit verbundenen Überlegungen sind zwar angelaufen, werden aber erst
in der nahen Zukunft konkrete Gestalt annehmen. Belastbare Angaben zu den
Besucherströmen, insbesondere zum Verhältnis der Besucher aus Anlass der Veranstaltung
Vorlage FB 32/0009/WP17-5 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2017
Seite: 4/5
in Relation zu den beabsichtigten Ladenöffnungen sind - über die bereits in der Vorlage vom
10.03.2017 enthaltenen, auf Erfahrungswerten beruhenden Angaben hinaus - somit für das
laufende Jahr nicht möglich.
Die seitens der IG Brand übermittelten Unterlagen belegen jedoch insoweit, wie schon in der
Vorlage für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt vom 10.03.2017 ausgeführt, dass es
sich bei den in Rede stehenden Kirmesveranstaltungen, insbesondere der Donatus-Kirmes
um echte Traditionsveranstaltungen für den Stadtbezirk Aachen-Brand handelt. Die
Kirmesveranstaltungen sind bereits im Jahre 1876 Gegenstand politischer Beratungen der
Bürgermeisterei Brand gewesen. Dies gilt - ausweislich der beigefügten Unterlagen zur
Historie (Heimatkundliche Blätter 2011 - „Aus der Chronik und den Ratsprotokollen der
Bürgermeisterei Brand“) - auch für die Abhaltung der Kirmesveranstaltungen in den Jahren
1919 / 1922 (vgl. Anlagen 5 a-c).
Mögliche Ladenöffnungen waren zu dieser Zeit ohne Belang. Vielmehr waren und sind es die
Veranstaltungen selbst, die die Menschen von je her angezogen haben und anziehen.
Ergänzend ist hinsichtlich der beabsichtigen Ladenöffnungen aus Anlass des Brander
Weihnachtsmarktes aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass - zumindest mit großer
Wahrscheinlichkeit - davon ausgegangen werden kann, dass auch diese Veranstaltung als
Folge der großen Feierlichkeiten anlässlich der Eröffnung des neu gestalteten Brander
Marktplatzes ein großer Publikumsmagnet nicht nur für die Aachener Bevölkerung sein wird.
Der Weihnachtsmarkt wird vielmehr auch Anziehungspunkt für eine entsprechend große
Anzahl von Besuchern aus dem benachbarten Umfeld und darüber hinaus aus den
Gemeinden des angrenzenden Nachbarlandes sein.
Den seitens des Bezirksamtes Brand mit Schreiben vom 17.03.2017 übermittelten
erläuternden Ausführungen (vgl. Anlage 6), insbesondere zur räumlichen Verbundenheit und
Nähe der Trierer Straße zu den auf dem neugestalteten Brander Marktplatz geplanten
Veranstaltungen schließt sich die Verwaltung vollumfänglich an.
Die den beabsichtigten Ladenöffnungen zugrundeliegenden Unterlagen und Angaben sollten
den durch die höchstrichterliche Rechtsprechung konkretisierten Anforderungen an
sonntägliche Ladenöffnungen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch den
Veranstaltungen Sommerkirmes/Pfarrfest, Donatus-Kirmes und Weihnachtsmarkt erstmalig
neue Rahmenbedingungen zugrunde liegen, gerecht werden.
Anlage/n:
-
Anlage 1:
Stellungnahme ver.di vom 15.03.2017
-
Anlage 2:
Schreiben des MAC vom 17.03.2017 (Eingang 20.03.2017)
-
Anlage 3:
Übersichtsplan - Stände Tag der Vereine 2016
-
Anlagen 4:
Übersichtsplan der Aktionsflächen Tag der Vereine
mit Angaben zu den Flächengrößen
-
Anlage 5 a-c:
Schreiben der IG Brand vom 17.03.2017
-
Anlage 6:
Mitteilung des Bezirksamtes Brand vom 17.03.2017
-
Anlage 7:
Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
Vorlage FB 32/0009/WP17-5 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2017
Seite: 5/5
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
vom
.
.2017
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), geändert
durch Gesetz vom 30.04.2013 (GV.NRW. S. 208) und § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse
der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom
13.05.1980 (GV.NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Art. 9 Zweites
BefristungsÄndG IM vom 08.12.2009 (GV.NRW. S. 765, ber. S. 793) wird von der Stadt Aachen als
örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom
.
.2017
folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
Verkaufsstellen dürfen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein:
1.
im Stadtbezirk Aachen-Mitte (außer Stadtteil Aachen-Burtscheid)
am 01.10.2017 und 10.12.2017;
2.
im Stadtteil Aachen-Burtscheid
am 27.08.2017;
3.
im Stadtbezirk Aachen-Brand am
21.05.2017, 09.07.2017, 22.10.2017 und 03.12.2017;
§2
Die in § 1 getroffenen Ausnahmeregelungen gelten für Verkaufsstellen in den von den nachfolgenden
Straßen umschlossenen Bereichen sowie für Verkaufsstellen, die an die genannten Straßen unmittelbar
angrenzen:
1.
Stadtbezirk Aachen-Mitte
anlässlich „Aktion Ehrenwert – Tag der Vereine“:
Neupforte, Seilgraben, Kurhausstraße, Blondelstraße, Stiftstraße, Adalbertstift, Adalbertstraße,
Harscampstraße bis zur Einmündung Suermondtplatz, Suermondtplatz, Wespienstraße bis zur
Einmündung
Borngasse,
Wirichsbongardstraße,
Borngasse
Kapuzinergraben,
bis
zur
Einmündung
Alexianergraben,
Wirichsbongardstraße,
Löhergraben,
Karlsgraben,
Templergraben, Pontstraße sowie das Gebiet, das von den vorgenannten Straßen
umschlossen wird; des weiteren Alexanderstraße bis zur Einmündung Sandkaulstraße,
Sandkaulstraße bis zur Einmündung Rochusstraße und Franzstraße bis zur Einmündung
Matthiashofstraße;
anlässlich „Aachener Weihnachtsmarkt“:
Innerhalb des Grabenringes in den Bereichen die umschlossen werden von Alexianergraben,
Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Hirschgraben, Seilgraben einschließlich des
Bereiches der umschlossen wird von der Alexanderstraße, Hansemannplatz, Heinrichsallee,
Kaiserplatz, Wilhelmstraße, Dunantstraße, Römerstraße, Lagerhausstraße und Franzstraße;
2.
Stadtteil Aachen-Burtscheid
anlässlich „Burtscheider Aktionstage“:
Zeise (Marienhospital), Viehhofstraße, Kapellenstraße (Fußgängerzone) Altdorfstraße
(Fußgängerzone) und Burtscheider Markt;
3.
Stadtbezirk Aachen-Brand:
anlässlich „Einweihungsfeier Brander Marktplatz“ / „Sommerkirmes und Pfarrfest“ / „Donatus
Herbstkirmes“ / „Brander Weihnachtsmarkt“:
Marktplatz, Marktstraße, Donatusplatz, Trierer Straße zwischen Einmündung Hochstraße/
Josefsallee und Einmündung Ringstraße/Nordstraße sowie Freunder Landstraße bis Höhe
Einmündung Kolpingstraße;
§3
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den in § 1 geregelten
Vorgaben Geschäftsstellen öffnet.
(2)
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
§4
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit verkündet.
Aachen, den
.
.2017
Philipp
Oberbürgermeister