Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
248713.pdf
Größe
4,6 MB
Erstellt
20.02.17, 12:00
Aktualisiert
24.02.18, 19:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0639/WP17
öffentlich
20.02.2017
Dez. III / FB 61/600
Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) Nr. 1 BauGB
(zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes
aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt) für den Bereich
Kaiserplatz
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.03.2017
09.03.2017
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Erhaltung des städtebaulichen ortstypischen
Gefüges die Aufstellung der Erhaltungssatzung Kaiserplatz für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt eine
Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) BauGB zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von
Gebieten – für den Planbereich Kaiserplatz im Stadtbezirk Aachen-Mitte aufzustellen.
Vorlage FB 61/0639/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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Erläuterungen:
Am 09. Februar 2017 wurde im Planungsausschuss die Möglichkeit einer Erhaltungssatzung im
Bereich Kaiserplatz erörtert. Anlass ist der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides. Der Antrag
beinhaltet die Frage, ob planungsrechtlich der dargestellte Neubau möglich ist. Hiermit wäre zwingend
der Abbruch des städtebaulich prägnanten Gebäudes verbunden.
Diese Satzung wird auf die Verfolgung städtebaulicher Ziele beschränkt sein. Sie wird die Erhaltung
historischer Bausubstanz mit umfassen, denn Gegenstand einer Satzung nach § 172 BauGB kann
auch die Ausstrahlungswirkung des Denkmalschutzes in das Bauplanungsrecht sein. Die
Erhaltungssatzung darf aber schon aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht der Sache nach
Denkmalschutz betreiben. Im Kern wird der Grund für die Erhaltung der baulichen Anlagen in ihrem
Geltungsbereich ein bodenrechtlich-städtebaulicher sein.
Historischer Kontext mit der städtebaulichen Entwicklung
Die Kirche St. Adalbert bildet den Ausgangspunkt der städtebaulichen Entwicklung und Bebauung im
Bereich rund um den Adalbertsberg. Der zweitälteste Aachener Kirchenbau auf der markanten
Erhebung inmitten des tiefsten Punktes im Stadtgebiet wurde bereits im Jahr 997 von Kaiser Otto III.
unter der Maßgabe der exponierten Lage initiiert. Erst im 13. Jh. wurde der Stiftsberg in den zweiten
Stadtmauerring einbezogen. Die mittelalterliche, kleinteilige Bebauung beschränkte sich im
Wesentlichen auf den Stiftsbezirk auf dem Felsen und weiter nach Westen (Abb.1). Nach Norden,
Osten und Süden umgab die Stadtmauer mit vorgelagerten Gräben den Stiftsberg. Die spezielle
topografische Situation bestimmt bis heute die städtebauliche Entwicklung und Situation, bei der die
erhöhte und isolierte Lage des Felsens ablesbar blieb.
Die grundlegende Entwicklung des östlich anschließenden Kaiserplatzes und der angrenzenden
Straßen erfolgte im 19. Jahrhundert. Die kreisförmige Straßenführung wurde bereits vor 1802
angelegt und dann ab 1877 als Promenade um den Adalbertstein herumgeführt (Abb. 2 und 3). Im
Gegensatz zu der z.T. nur zweigeschossigen Bebauung der unteren Adalbertstraße und des
Stiftsberges erfolgte ab der Mitte des 19. Jh. die Bebauung des Kaiserplatzes mit meist drei- bis
viergeschossigen Wohn- und Warenhäusern mit reicher historistischer Fassadengestaltung Abb. 5
und 6).
Heutiger Zustand mit der prägenden Bausubstanz
Der Kaiserplatz, ist noch heute ein signifikanter Platz in Aachen. St. Adalbert, eine bedeutende Kirche
mit erheblicher städtebaulicher Präsenz, beeinflusst
das Stadtbild in diesem Bereich. Vor allem von Osten kommend wird sie früh wahrgenommen
(Adalbertsteinweg die Einfahrts- und Sichtachse). Die geduckte, kleinteilige, mittelalterlich geprägte
Bebauung direkt am Fuße der Kirche steigert die Erhabenheit des Solitärbaus.
Auf der anderen Seite ist noch in weiten Teilen die städtebauliche Planstruktur des 19. Jahrhundert
erhalten. Die Kreisform der öffentlichen Verkehrsfläche, gestaltet im 19. Jahrhundert, mit der
Hauptverkehrskreuzung Wilhelmstraße/Heinrichsallee und Adalbertsteinweg/Kaiserplatz ist heute
Vorlage FB 61/0639/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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noch ablesbar (Abb.4), sowie die breiten Achsen der Heinrichsallee, Wilhelmstraße und
Adalbertsteinweg mit Ihrer meist drei- bis viergeschossigen Bebauung. Gekrümmte Fassaden folgen
dieser Platzgestalt. Es kann festgestellt werden, dass trotz den Zerstörungen im 2. Weltkrieg die oben
beschriebenen historischen städtebaulichen Prägungen nachvollziehbar erhalten sind.
Das Satzungsgebiet stellt ein städtebauliches Ensemble mit der vorab beschriebenen Eigenart dar,
das im Gesamten erhaltenswert ist.
Die Erstellung einer Erhaltungssatzung gem. §172 BauGB (1) erscheint der Verwaltung an diesem
Ort zweckmäßig zu sein, da in der jüngsten Vergangenheit diese historische Strukturen und
Maßstäbe nicht immer beachtet wurden und die städtebauliche Aussagekraft an dieser Stelle für
Aachen nach wie vor von großer Bedeutung ist. Sie kann damit den Verlust an Gestaltwerten
kontrollieren und vermeiden. So könnte die Beseitigung von besonders gestalteten Gebäuden, welche
eine beeinträchtigende Folge für die Stadtgestalt hätte, verhindert werden.
Der örtliche Geltungsbereich ist der Bereich Kaiserplatz mit den angrenzenden Stichstraßen:
Stiftstraße, Adalbertstraße, Beeckstraße, Martin-Luther-Straße, Adalbertstift, Kaiserplatz,
Wilhelmstraße, Heinrichsallee, und Adalbertsteinweg.
Die bauliche Weiterentwicklung würde innerhalb dieses Erhaltungsgebietes gewährleistet sein. Es
würde nicht bedeuten, dass der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung, sowie die Errichtung
neuer baulicher Anlagen grundsätzlich verboten wären.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung zu fassen, mit dem
Ziel, hier die historische Stadtentwicklung mit der dominanten Stellung von St. Adalbert und der
mittelalterlichen, kleinteiligen Bebauung am Fuße sowie die weitere städtebauliche Entwicklung des
19. Jahrhunderts in Zukunft ablesbar zu erhalten.
Anlage/n:
Übersichtsplan
Abbildungen
Vorlage FB 61/0639/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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Adalberstift: Kartenmaterial / Abbildungen
Abb. 1) Ansicht St. Adalbert und Adalbertstraße von Nordosten, um 1566 (Stadtbibliothek Aachen
Abb. 2) Situationsplan Adalbertsstift, Rappard-Plan 1860 ( Ausschnitt)
Abb. 3) Stadtplan Aachen 1910, Blatt 06, Auszug
Abb. 4) Luftbild der Umgebung von St. Adalbert (Stand 2017)
Abb. 5) Kaiserplatz von Osten um 1910 und 1984. Trotz Kriegsverlusten und Veränderungen ist die historisch
geprägte Bebauung des Stiftsfelsen mit Kirche und die gegenüberliegenden Eckbebauung Kaiserplatz und
Martin-Luther-Str. städtebaulich prägnant.
Abb. 6) Heinrichsallee, Ecke Kaiserplatz um 1904. Die abwechlsungsreiche Struktur der Fassaden, die auf z.T.
schmalen Parzellen dem gekrümmten Verlauf der Straße folgen, prägen bis heute den Straßenraum.